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Behinderungen des Anliegerverkehrs: Kanal-Bauarbeiten in den Gemeinden Roes, Möntenich und Hambuch

Roes/Möntenich/Hambuch, 06.10.2020 – Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch informiert über laufende
Vorhaben in den Ortsgemeinden Roes, Möntenich und Hambuch.

Bei den periodisch vorzunehmenden Kanalzustandsuntersuchungen waren in einem größeren Teilabschnitt der Ortsdurchfahrt in Roes (Hauptstraße und Schulstraße) defekte Entwässerungskanäle und Hausanschlüsse festgestellt worden. Die Erneuerung der Kanalisation in diesem Abschnitt war umgehend zu planen und wurde vor kurzem durch das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch an die Firma Martin Meurer, Kobern-Gondorf, in Auftrag gegeben. In dem recht engen Innerortsbereich wird die Zufahrt für die Anlieger zeitweise unterbrochen und der Verkehr behindert. Die Maßnahme ist jedoch unumgänglich.

Kanal- und Straßenbau in Möntenich. Foto: Verbandsgemeinde Kaisersesch

Auch in Möntenich ist nach den Untersuchungen der Abwasseranlagen der Mischwasserkanal in der Pyrmonter Straße zum Teil zu erneuern und an der Kanalanlage in der Oberstraße sind Reparaturen erforderlich. Nachdem die Ortsgemeinde beschlossen hat, beide Straßen neu auszubauen, hat das Abwasserwerk Kaisersesch die entsprechenden Planungen zur Sanierung der Rohrleitungen in die Wege geleitet.

Nach öffentlicher Ausschreibung der Baumaßnahmen konnte der Auftrag bereits im März dieses Jahres an die Tiefbaufirma Wallebohr GmbH, Ulmen, erteilt werden.

Abwasserwerk erneuert die Kanalanschlüsse im Bereich der Ortsdurchfahrten K 21/K 23, Hauptstraße/Eulgemer Straße in Hambuch. Foto: Verbandsgemeinde Kaisersesch

In einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Cochem-Zell für die Fahrbahn, dem Kreiswasserwerk Cochem-Zell für die Wasserversorgungsanlagen und der Ortsgemeinde Hambuch für Teile der Gehwege erneuert das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch in den Ortsdurchfahrtsstraßen in Hambuch die Hausanschlussleitungen. Teile des Hauptkanals sind bereits vor einigen Jahren erneuert bzw. saniert worden, so dass sich die Arbeiten nun auf die Hausanschlussleitungen beschränken können.

Wie bei allen Maßnahmen der Erneuerung, werden die Kosten, soweit sie nicht über Zuweisungen und Zuschüsse abgedeckt werden, über die jährlichen laufenden Entgelte der Abwasserbeseitigung finanziert. Einmalige Beiträge erhebt das Abwasserwerk nur für die Ersterschließung, das sind im Wesentlichen die Anlagen in Neubaugebieten.