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Angeln ist im Kreis Ahrweiler nur mit Fischereischein erlaubt

Ahrweiler, 07.09.2020 – Wer im Kreis Ahrweiler seine Angel auswerfen möchte, braucht einen staatlichen Fischereischein. Das „wilde Angeln“ in Rhein und Ahr, im Laacher See oder in den zahlreichen Bächen ist nicht erlaubt. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Zum Schutz der Fischereibestände gelten gesetzliche Regeln. Im Kreis Ahrweiler sind viele Angler registriert, sie alle haben den sogenannten „Angelschein“ und dafür eine Prüfung bestanden. Diese kann zweimal pro Jahr vor dem Fischerprüfungsausschuss abgelegt werden. Im Kreis wurden nun turnusgemäß vier neue Fischereiberater und Prüfungsausschussmitglieder begrüßt. Sie treten die Nachfolge von vier langjährigen ehrenamtlichen Beratern und Prüfern an. Die Fischereiberater unterstützen die Untere Fischereibehörde zum Beispiel bei Stellungnahmen zu Fischereipachtverträgen und sind Vermittler zwischen Fachverbänden und Verwaltung.

Wer Angler werden möchte, muss mindestens 13 Jahre alt sein und den Vorbereitungskurs besucht haben. In dem Kurs, der 35 Stunden beinhaltet, lernen die angehenden Angler alles über Fische, Gewässer und Geräte. Sie erhalten aber auch wichtige Informationen zum Tier- und Naturschutz. Im Praxisteil geht es um die unterschiedlichen Angeln und die Behandlung der gefangenen Fische. Die nächste Prüfung ist für den 4. Dezember 2020 geplant. Seit Mitte 2015 haben insgesamt zehn Fischerprüfungen stattgefunden, an denen 277 Prüflinge teilnahmen. Von ihnen haben 259 bestanden (93,5 Prozent). Bei der Fischerprüfung werden Kenntnisse aus fünf Wissensgebieten abgefragt: Allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde.

Weitere Informationen auf der Webseite www.kreis-ahrweiler.de -> Bürgerservice -> Veterinär & Lebensmittel -> Fischereiwesen. Ansprechpartnerin für Fragen ist Verena Baltes, Tel. 02641/975-245, E-Mail verena.baltes@kreis-ahrweiler.de