Region, 29.08.2020 – Die Ergebnisse der jüngsten bundesweiten internen DEHOGA-Befragung sowie der aktuellen Auswertung der Tourismuszahlen des Statistischen Landesamtes für das erste Halbjahr 2020 belegen besorgniserregend die ganze Wucht mit der die Corona-Pandemie das Gastgewerbe bis ins Mark getroffen und viele Betriebe an die Existenzgrenze gebracht hat.
Die Diskussion des Delegiertentages des DEHOGA Rheinland-Pfalz am 17. August 2020 im DEHOGA Zentrum in Bad Kreuznach mündete in entsprechende Beschlüsse der Delegierten, um bei allen politischen Entscheidungsträgern die Alarmglocken schrillen zu lassen. Dabei hat die Branche – wie keine andere – in den letzten Monaten ein Sonderopfer erbracht und extreme wirtschaftliche Einbußen in Kauf genommen, um die Gesundheit aller Deutschen zu schützen. Die prekäre Lage des Gastgewerbes verdeutlichen folgende Zahlen:
Von Januar bis Juni 2020 buchten lediglich 2 Millionen Gäste in Rheinland-Pfalz 5,7 Millionen Übernachtungen. Damit ging das Gästeaufkommen um 52 Prozent und die Übernachtungszahl um 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. „Die gesamte Branche leidet massiv unter den sich daraus ergebenden Umsatzverlusten von durchschnittlich über 50 Prozent, allen voran die getränkegeprägten Betriebe, die dringend eine Perspektive benötigen. Wenn wir die Bars, Clubs und Diskotheken nicht für immer verlieren wollen, müssen wir sie jetzt schnell öffnen lassen. Umsatz ist immer noch die beste Wirtschaftsförderung!“ so DEHOGA Präsident Gereon Haumann. Wir haben in Rheinland-Pfalz viel erreicht – das dürfen wir auf keinen Fall leichtfertig verspielen.
Klar ist, das Virus ist nicht weg und die aktuellen Infektionszahlen fordern unsere Gesellschaft zu einem weiter disziplinierten Umgang mit dem Infektionsgeschehen und zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung auf. „Wir unterstützen und befürworten daher die Umsicht der Politik, den Gesundheitsschutz bei allen Planungen und Einschätzungen an oberste Stelle zu setzen, daher fordern wir Gäste wie Gastgeber gleichermaßen dazu auf, die jeweils geltenden Regelungen der Corona-Landesverordnung sowie die entsprechenden Hygienekonzepte für Gastronomie und Hotellerie unbedingt weiter voll umfänglich einzuhalten“ so Haumann.
Herbst und Winter werden eine echte Herausforderung, die sonst ertragreiche Weihnachtszeit wirft ihre Schatten voraus, viele Feiern sind und werden noch abgesagt oder erst gar nicht mehr gebucht. Die traditionell schwachen Monate November bis März werden ihr Übriges tun, um das Ergebnis zu schmälern.
Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert deshalb von der Bundesregierung sowie der Landesregierung Rheinland-Pfalz:
1.Weitere Finanzhilfen für das Gastgewerbe zur Verfügung zu stellen, um die signifikanten Corona bedingten Umsatzausfälle (1. HJ 2020: -50%) anteilig ausgleichen zu können und Corona bedingte Insolvenzen zu vermeiden. Hierbei sei beispielhaft auf die Unterstützung des Gastgewerbes in Baden- Württemberg verwiesen. Hinsichtlich der Förderfähigkeit ist die bisherige Praxis der 3-Monats-Betrachtung durch einen Jahresvergleich zu ersetzen.
2.Sowie die umfassende und unbefristete Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für alle Leistungen des Gastgewerbes.
3.Anlässlich der massiven Umsatzeinbußen der Betriebe, fordern wir unsere Betriebe auf, die Preiskalkulationen sehr sorgfältig zu überprüfen. Selbstverständlich sind die vielfältigen Corona-bedingten Kosten-steigerungen und Umsatzeinbußen in die Verkaufspreise einzukalkulieren. Alles andere ist kaufmännisch fahrlässig! Wir sprechen uns daher grundsätzlich gegen Preisreduzierungen für die Abgabe von Speisen anlässlich der ab 1.7.2020 eingeführten Mehrwertsteuerabsenkung für Speisen aus.
4.Mit Blick auf die anhaltend warmen Temperaturen und der damit verbundenen gesundheitlichen Belastung unserer Mitarbeiter beim dauerhaften Tragen einer Maske, fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Mitarbeiter im Außenbereich. Selbstverständlich haben wir weiterhin die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter mit höchster Priorität auf dem Schirm.
5.Wir werden als Gastgeber unserer Verantwortung gerecht und nichts riskieren, was Neuinfektionen begünstigt und eine Verbreitung des Virus unterschätzt. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern unbedingt auch die Verwendung der Corona-Warn-App.