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Happy Bärsday – Die HARIBO Goldbären werden 100 – Ganzjähriges Geburtstags-Gewinnspiel

Grafschaft – Das goldige Kultprodukt aus dem Hause HARIBO ist eine der bekanntesten Erfindungen „Made in Germany“. Liebe auf den ersten Biss: Seit 100 Jahren treffen die HARIBO Goldbären den Geschmack der Menschen. Mit bärenstarken Limited Editions und Geburtstagsaktionen sorgt HARIBO im Goldbären-Jubiläumsjahr 2022 für Partylaune.

HARIBO startet mit Konfettikanonen und Partytröten ins neue Jahr: 2022 werden die HARIBO Goldbären 100 Jahre jung und mit ihnen eine der bedeutendsten Erfindungen „Made in Germany“. Mit der Entwicklung der HARIBO Goldbären im Jahr 1922 gelang dem Bonner Bonbonkocher Hans Riegel ein Geniestreich. Als erstes Fruchtgummi-Produkt in Bärenform eröffneten die Goldbären einen Weltmarkt und legten schon früh den Grundstein für den internationalen Erfolg des jungen Unternehmens. Heute sind die HARIBO Goldbären als Kultprodukt in den Süßwarenregalen nicht mehr wegzudenken. Und auch bei HARIBO, dessen Produktpalette weltweit mittlerweile über 1.000 Produkte umfasst, haben die Goldbären nach wie vor eine ganz besondere Stellung inne. „Die Goldbären sind unser wertvollstes Familienerbstück“, so Hans Guido Riegel, Geschäftsführender Gesellschafter des Familienunternehmens. „Mein Großvater hat sie erfunden, und es ist die Aufgabe aller folgenden Generationen, dieses Vermächtnis zu pflegen und mit so viel Behutsamkeit weiterzuentwickeln, dass es Menschen auf der ganzen Welt noch viele Jahre und Jahrzehnte Freude bereitet.“

Die HARIBO Goldbären: unverkennbar ein Original

Inspiriert von der beliebten Jahrmarktattraktion des 19. Jahrhunderts entwickelte Hans Riegel mit den „Tanzbären“ 1922 den Urahn der Goldbären. Damals noch aus Gummi arabicum hergestellt, waren die Tanzbären ein wenig größer und schlanker als die heutigen Goldbären. Fröhliche, bunte Farben und fruchtige Geschmacksrichtungen gehörten aber bereits seit der ersten Generation zur DNA der HARIBO-Fruchtgummibären. In den 1960er Jahren lösten die etwas kleineren, aber auch runderen Goldbären die Tanzbären ab. Doch nicht nur das Produktstück selbst ging mit der Zeit: Auch ihre Verpackung wurde an den Zeitgeist der 1960er Jahre angepasst. So gibt es die HARIBO Goldbären seit 1961 nicht mehr nur als Stückartikel, sondern gemeinsam in einer Tüte. Verpackungselemente wie die Goldglanz-Folie oder das Sichtfenster setzten schon damals Design-Maßstäbe, die bis heute charakteristisch sind. Nur eins fehlte den Fruchtgummibären kurz vor der Jahrtausendwende noch: ein Lächeln. 1995 schmuggelte HARIBO-Produktdesignerin Petra Wrede heimlich erste lächelnde Goldbären-Stempel in die Produktion. Schon wenige Jahre später, 1999, strahlten alle HARIBO Goldbären weltweit mit einem unwiderstehlichen Lächeln, das Groß und Klein zum Schmunzeln bringt. Vom Tanzbären bis zu ihrer heutigen Form – die Goldbären stehen wie kein anderes Produkt für HARIBO und sind sich dabei in ihrem Kern immer treu geblieben: Sie schmecken immer nach Kindheit und das auch noch in 100 Jahren. Dabei wird ihr Rezept ebenso streng bewacht wie die Goldreserven in Fort Knox. Die wichtigsten Zutaten hingegen sind kein Geheimnis: Leidenschaft und kindliche Freude.

Von Bonn in die Welt hinaus

Die Goldbären sind größte Freude in kleinster Form. Ob Asien, USA, Südamerika, Europa oder Australien: Die Goldbären sind heute weltweit zu Hause. Über Landesgrenzen hinweg werden pro Tag circa 160 Millionen HARIBO Goldbären produziert – stehend aneinandergereiht würde eine Jahresproduktion 10-mal die Erde umrunden. Egal wo auf der Welt, würde man zufällig Personen ansprechen und ihnen die Goldbären-Form zeigen, könnte im Durchschnitt jede und jeder Vierte sagen, dass es sich um die HARIBO Goldbären handelt[1]. In Ländern wie Deutschland, Österreich, Dänemark oder Frankreich genießen die Goldbären sogar einen Bekanntheitsgrad von nahezu 100 Prozent. Form und Biss machen die HARIBO Goldbären unverkennbar und zur süßesten Stilikone der Welt. Sie stehen für eine bunte Welt, offen, friedlich, fröhlich; einfach süß. Und sie tragen ihre gute Laune bis in die entlegensten Winkel der Erde. Unter Hans Guido Riegel, der das Familienunternehmen in dritter Generation führt, sind die Goldbären endgültig Global Player geworden und stehen in den Süßwarenregalen von über 100 Ländern.

Ein buntes Jubiliäumsjahr: Neue Limited Editions, TV-Spot & vieles mehr

Das Produktjubiläum feiert das Unternehmen zum Beispiel mit vielen über das Jahr verteilten Limited Editions. So können sich HARIBO-Fans direkt zum Jahresauftakt über die HARIBO Kindheitsknaller freuen: Eine neue Goldbären-Mischung mit Geschmacksrichtungen der 1980er, 1990er und 2000er-Jahre. Kirschlolli, Zuckerwatte, Brause, Cola Orange, Wackelpudding und Kaugummi laden zu einer Zeitreise in die eigene Kindheit ein.

„Ob 1922, 2022 oder 2122. Die Goldbären sind ein zeitloser Klassiker und sorgen jeden Tag für größte Freude in kleinster Form – und das generationsübergreifend in über 100 Ländern der Welt. Zu ihrem 100. Geburtstag wird es eine ganzjährige 360°-Kampagne geben, die Jung und Alt zum Mitfeiern einlädt – im TV, Online, am PoS, in Deutschland und international.

HARIBO-Fans können sich auf viele Überraschungen freuen, die genauso sind wie die Goldbären: bunt und gespickt mit jeder Menge kindlicher Freude“, so Holger Lackhoff, Geschäftsführer Marketing, HARIBO D-A-CH. Dabei werden die Goldbären auch zentrales Element der TV-Werbung: In einem neuen Spot der Kids‘-Voices-Kampagne wird den Goldbären ein Geburtstagsständchen der ganz besonderen Art gesungen. Das sorgt direkt zu Beginn des Jahres für Unterhaltung in der Werbepause.

Eines der Erfolgsgeheimnisse der HARIBO Goldbären sind die sechs ikonischen Farben. Diese sollen im Jubiläumsjahr mit einem ganzjährigen Geburtstags-Gewinnspiel gefeiert werden. Auf www.haribo.com/geburtstag warten alle zwei Monate bärenstarke Gewinne in je einer der sechs Goldbären-Farben auf alle glücklichen Gewinnerinnen und Gewinner.


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Überbrückungs-Hilfe IV kann ab heute beantragt werden

Region/Berlin – Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können seit heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass – je nach Verlauf der Pandemie – bis zu 100.000 Unternehmen, möglicherweise sogar noch mehr, die Hilfen beantragen könnten.

Bundeswirtschaftsminister Habeck: „Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschränkungen ab. Diese sind nötig, um unsere Gesundheit zu schützen und unsere Krankenhäuser vor einer Überlastung zu bewahren. Gleichzeitig bedeuten diese Einschränkungen aber auch eine erneute Belastungsprobe für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben – eine Zeit voller Unsicherheit, Einschränkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat. Daher bin ich sehr froh, dass wir den betroffenen Unternehmen mit der Überbrückungshilfe IV sehr schnell eine helfende Hand reichen können, um wenigstens einige Härten abzufedern. Seit heute können diese Unternehmen Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen, und bereits in den nächsten Wochen werden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt.“.

Habeck betonte weiter: „Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen. Wir haben daher die Hilfen auch noch mal verbessert, um den Unternehmen zu helfen, auch diese besonders kritische Phase der Pandemie zu bewältigen.“

Entsprechend fördern das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesfinanzministerium in der Überbrückungshilfe IV nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung dieser Zutrittsbeschränkungen.

Bundesfinanzminister Lindner: „„Noch immer belastet die Corona-Pandemie die Unternehmen in Deutschland massiv. Unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten haben es verdient, dass die Bundesregierung sie auch weiterhin unterstützt. Wir haben daher beschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum 31. März 2022 zu verlängern und dabei weiter an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Insbesondere die Unternehmen, die durch die zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind, wie etwa die 2G-Regelungen oder die Absage von Weihnachtsmärkten, erhalten gezielte Unterstützung. Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern“.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Antragsbearbeitung im Einzelfall einschließlich der Entscheidung über anrechnungsfähige Fixkosten liegt wie bisher in der Hand der Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Ergänzende Informationen zur Überbrückungshilfe IV für Unternehmen und zur Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige:

Die Überbrückungshilfe IV mit dem Förderzeitraum Januar bis März 2022 setzt auf dem bewährten Vorläuferprogramm der Überbrückungshilfe III Plus auf. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus. Das Vorläuferprogramm galt bis zum 31.12.2021.

Auch in der Überbrückungshilfe IV sind damit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberaterinnen und -berater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Wie bisher, können die Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Die wichtigsten Neuigkeiten bei der Überbrückungshilfe IV sind:

  • Großzügigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags: Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind. Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und im Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hatten, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.
  • Auch im Januar 2022 können Umsatzeinbrüche infolge freiwilliger Schließungen als coronabedingt anerkannt werden, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist. Damit können diese Unternehmen bei Vorliegen eines Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent Überbrückungshilfe IV beantragen.
  • Förderung der Kontrollkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen: Durch die Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen wie bspw. 2G oder 2G plus – Regelungen können den Unternehmen zusätzliche Sach- und Personalkosten entstehen. Diese können in der Überbrückungshilfe IV anerkannt werden.
  • EU-Beihilferechtlich geregelte maximale Förderbetrag erhöht sich um 2,5 Mio. Euro: Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Mio. Euro Förderung beantragen (bislang 1,8 Mio. Euro) und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Mio. Euro (bislang 10 Mio. Euro). Insgesamt können Unternehmen damit eine Förderung von maximal 54,5 Mio. Euro (bisher 52 Mio. Euro) erhalten.
  • Höchster Erstattungssatz beträgt 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten: Durch den Eigenkapitalzuschlag und die Personalkostenpauschale können Unternehmen Zuschläge von 20 bis 70 Prozent auf die Fixkostenerstattung erhalten.
  • Streichung der Zuschüsse zu Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung: Diese Investitionszuschüsse haben erfolgreich dazu beigetragen, dass Unternehmen Anpassungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs in Pandemiezeiten vornehmen konnten. Nach mehr als anderthalb Jahren Pandemie sind die erforderlichen Anpassungen auf breiter Basis abgeschlossen.
  • Besondere Berücksichtigung der Advents- und Weihnachtsmärkte: Unternehmen, die von den Absagen dieser Märkte betroffen sind, erhalten 1. einen höheren Eigenkapitalzuschlag (s.o.), können 2. (ebenso, wie andere Veranstaltungsunternehmen) Ausfall- und Vorbereitungskosten aus den Monaten September bis Dezember 2021 geltend machen und dürfen mehrere branchenspezifische Sonderregelungen kombinieren.
  • Sonderregel für Pyrotechnik: Da die pyrotechnische Industrie vom Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel betroffen ist, wird die bewährte Sonderregelung aus der Überbrückungshilfe III aus dem Vorjahr (Silvester 2020) reaktiviert.

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro.

Neben Soloselbständigen können – wie auch schon in der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus –auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Die Antragstellung zur Neustarthilfe wird voraussichtlich noch im Januar 2022 möglich sein. Die FAQ werden rechtzeitig auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.

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Personelle Veränderungen im IHK-Regionalbeirat Mayen-Koblenz zum Jahreswechsel

Region/Mayen-Koblenz – Die Herbstsitzung des IHK-Regionalbeirats fand in hybrider Form in den Räumen der IHK-Koblenz statt. Die Mitglieder tauschten sich über die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen ihrer Branchen aus. Im Mittelpunkt stand der Umgang mit den Folgen der der Corona-Pandemie, die ein strategisches Umdenken erfordern. Auch die Flutkatastrophe im Ahrtal zeigt Auswirkung auf die Wirtschaft in der Region Mayen-Koblenz.

IHK-Vizepräsident Rolf Löhmar (Löhmar Elektro GmbH, Urmitz) begrüßte zu Beginn Birgit Hohmann (MEKOM Event GmbH & Co. KG, Andernach), Jens Bittner (Gothaer Generalagentur Jens Bittner, Mayen) und Marco Zieglowski (GEBR. ZIEGLOWSKI GmbH & Co. KG, Kruft) die als neu gewählte Vollversammlungsmitglieder ab dem Jahreswechsel den IHK-Regionalbeirat verstärken. Den ausscheidenden Mitgliedern Hermann-Josef Schreiber (Bier Schneider GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich), Detlef Boltersdorf (Brohl Wellpappe GmbH & Co. KG, Mayen) und Martin Hachmeister (Betonwerk Heinrich Hachmeister Andernach GmbH) dankte Löhmar ausdrücklich für ihr jahrelanges ehrenamtliches Engagement für die regionale Wirtschaft.

Im Austausch berichteten die Regionalbeiräte von den Veränderungen durch die Corona-Pandemie. „Durch Umschichtungen im Werbeetat unserer Kunden haben wir uns zusätzliche Geschäftsfelder gesucht, die uns weiterhin eine Beschäftigung sichern“, berichtet Birgit Hohmann davon, wie sie auf den fehlenden Planungshorizont für Veranstaltungen mit sehr kurzfristigen Absagen reagiert hat. „Wir haben eine Verlagerung der Umsätze im Getränkebereich von der Gastronomie auf den Einzelhandel festgestellt, wobei sich das Gesamtniveau kaum verändert hat“, erkennt Hermann-Josef Schreiber klare Verschiebungen zwischen den Marktsegmenten.

Werner Kaiser (Kaiser Ingenieurbau GmbH, Andernach) berichtet stellvertretend für viele Branchen von der Problematik, „dass die eigenen Preise nur sehr begrenzt an die Preissteigerungen der Vorlieferanten und Partnerunternehmen bei Rohstoffen, Dienstleistungen und auf dem Energiesektor angepasst werden können und dass langwierigere

Genehmigungsverfahren ein Hemmschuh für rasches Handeln sind.“ Die Sorge vor einer Inflation wächst. Lieferkettenengpässe im weltweiten Handel und dadurch bedingte Veränderungen in der Preiskalkulation mit sehr kurzen Angebotsfristen führen zu großen Unsicherheiten bei der Planung. „Die weltweit gestörten Lieferketten und fehlender Frachtraum (Container, etc.) führen zu teilweise deutlichen Lieferverzögerungen – auch bei der Beschaffung von neuen LKWs“, berichten Willi Scheidweiler (W. Scheidweiler GmbH, Bendorf) und Andreas Normann (Mathias Normann Spedition GmbH & Co. KG, Bendorf). Lieferengpässe entstehen auch durch die zunehmende Selbstvermarktung, mit der die Hersteller zunächst ihre eigenen Online-shops bestücken“, erkennt Axel Kargl (Kargl Büro und Datentechnik GmbH, Mülheim-Kärlich) strukturelle Veränderungen im Handel. „Wir spüren die direkten und indirekten Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal, die ja auch im Nettetal viele Schäden verursacht hat, auf die Versorgungssituation in unserem Landkreis sowie auf die Versicherungswirtschaft im Allgemeinen,“ kommentiert Jens Bittner die aktuelle Situation.

Corona und die Flutkatastrophe haben den Fachkräftemangel in allen Branchen und Berufsfeldern nicht beendet, insbesondere der Mangel an LKW-Fahrern wächst immer weiter. IHK- Regionalgeschäftsführer Martin Neudecker: „Wir sind weiterhin sehr aktiv in der Berufsorientierung für Schüler, um die Attraktivität sowohl der Berufsausbildung (Berufskraftfahrer) als auch der Arbeitsplätze in der Logistikbranche (LKW-Fahrer, Staplerfahrer, etc.) zu fördern.“ Wolfgang Mannheim (KTS Kärlicher Ton- und Schamottewerke Mannheim & Co. KG, Mülheim-Kärlich) sieht „die stark steigenden Energiekosten und die staatlichen Auflagen für Industriebetriebe“ als besondere Herausforderungen. „Die Bereitschaft für Arbeitseinsätze in Schichtmodellen sowie für Wochenendeinsätze sinkt,“ berichtet Moritz J. Weig von aktuellen Trends. Rolf Löhmar sieht die Auswirkungen der in der Vergangenheit realisierten Produktionsverlagerungen ins Ausland als Teil der aktuellen Problematik: „Das fällt uns heute auf die Füße!“

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Mehr Arbeitslose im Dezember in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Dreyer/Schweitzer: Verlängerung der Sonderregelungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes ist wichtiges Signal. Nachdem seit März die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz neun Monate in Folge gesunken ist, haben die Arbeitsagenturen im Land im Dezember eine leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit registriert. Danach waren im Dezember 2021 in Rheinland-Pfalz 98.458 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 862 mehr als im November, aber 17.387 weniger als im Dezember 2020. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2021 bei 4,4 Prozent. Damit hat Rheinland-Pfalz weiterhin die drittniedrigste Arbeitslosenquote im Ländervergleich.

Der leichte Anstieg der Arbeitslosigkeit in Wintermonaten ist als übliche jahreszeitliche Entwicklung in der Regel auf eine erhöhte Anzahl von Arbeitslosmeldungen aus Tätigkeiten im Außenbereich, wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie, zurückzuführen. In diesem Jahr kommen die Folgen der Corona-Pandemie erschwerend hinzu, da sie sich immer noch auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz auswirken.  Die vierte Welle der Corona-Pandemie führt aktuell wieder zu steigenden Kurzarbeiteranzeigen und verursacht Lieferschwierigkeiten in der Industrie und im Handwerk.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte: „Ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land sind deshalb die erst kürzlich beschlossenen Verlängerungen der Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022.“ Nach wie vor stelle das Kurzarbeitergeld das wohl wichtigste Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Einkommenssicherung der Beschäftigten dar.

Mit den Verlängerungen der Sonderregelungen erhalten die betroffenen Beschäftigten und Unternehmen Planungssicherheit und eine beschäftigungssichernde Brücke für das erste Quartal. Besonders wichtig sind dabei die Verlängerung der erhöhten Leistungssätze ab dem vierten Bezugsmonat (70 Prozent bzw. 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt) und ab dem 7. Bezugsmonat (80 Prozent bzw. 87 Prozent). Zudem wird der erhöhte Anspruch auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

Arbeits- und Sozialminister Alexander Schweitzer sagte: „Die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld gibt den Beschäftigten mehr Sicherheit. Gleichwohl ist es gerade für die Beschäftigten in Kurzarbeit oder in Betrieben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten wichtig, im Hinblick auf ihre Qualifikationen und Kompetenzen sich weiterzubilden– auch vor dem Hintergrund der Transformation der Arbeitswelt.“ Das Land unterstütze Betroffene mit Förderangeboten wie dem Beschäftigungscoach. Persönliche Coaches beraten Beschäftigte und helfen ihnen, aus dieser schwierigen Situation das Beste zu machen. „Gerade die Dauer der Kurzarbeit bietet sich gut für eine individuelle berufliche Weiterbildung oder sogar für eine berufliche Neuorientierung an, die neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnet“, betonte Schweitzer.

Beschäftigte, die an einem Coaching interessiert sind, erhalten weitere Informationen zu dem aus Mitteln des Programms REACT-EU finanzierten Förderprogramm Beschäftigungscoach und den Angeboten in ihrer Nähe unter www.beschaeftigungscoach.rlp.de.

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Programm MID-Invest unterstützt mittelständische Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft

Region/Düsseldorf – NRW Minister Pinkwart: Chancen der Digitalisierung ergreifen – Höhere Förderquote erleichtert Kleinstunternehmen Investitionen in Hard- und Software. Investitionen in die Digitalisierung tragen entscheidend dazu bei, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Folgen der Corona-Krise nachhaltig zu überwinden.

Die Landesregierung unterstützt mit dem im Juli 2021 gestarteten Programm MID-Invest branchenübergreifend mittelständische Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft. Mit einer Erhöhung der Förderquote von 50 Prozent auf 60 Prozent wird das Programm für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden nun noch attraktiver. Zugleich wird die Mindestfördersumme von 4.000 Euro auf 3.000 Euro reduziert. Maximal 25.000 Euro Zuschuss können Unternehmen beantragen. Insgesamt stellt die Landesregierung für die Erweiterung des Programms Mittelstand Innovativ & Digital 30 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bis Ende 2022 zur Verfügung.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nachhaltig zu überwinden und widerstandsfähiger zu werden, müssen Betriebe die Chancen der Digitalisierung nutzen. Wir möchten Kleinstunternehmen unter anderem aus dem Handwerk dabei unterstützen, schneller in die Digitalisierung zu investieren. Die große Nachfrage nach unserem Förderprogramm MID-Invest zeigt, dass das Programm an den richtigen Punkten ansetzt. Die angepassten Konditionen werden den Kleinstbetrieben den Zugang zum Förderprogramm noch einmal deutlich erleichtern“.

Mittelständische Unternehmen, die sich für die Förderung interessieren, können sich hier registrieren. In einem monatlichen Losverfahren werden bis zu 180 registrierte Unternehmen zufallsgestützt ausgewählt.

Seit dem Start des Teilprogramms wurden bisher 720 Unternehmen ausgelost. Mehr als 250 Anträge wurden bewilligt – unter anderem für Dokumenten-Management-Systeme, Software für Kundenverwaltung sowie Qualitätsmanagement. Die durchschnittliche Förderhöhe liegt bei 16.000 Euro. 30 Prozent der Betriebe nehmen die maximale Fördersumme von 25.000 Euro in Anspruch.

Das Wirtschaftsministerium hat im Juni 2020 das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital gestartet. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben mit Zuschüssen für externe Beratungs-, Analyse- und Umsetzungsdienstleistungen (MID-Gutscheine), die projektbezogene Beschäftigung von Hochschulabsolventinnen und –Hochschulabsolventen (MID-Assistent/in). Seit Juli 2021 werden über MID-Invest Investitionen in IKT-Hard- und Software unterstützt.

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Genossenschafts-Banken halten ihr Kreditwachstum weiter hoch

Region/Berlin – Auch wenn die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im zweiten Halbjahr 2021 merklich an Fahrt verloren hat, steigerten die deutschen Genossenschaftsbanken im gerade zu Ende gegangenen Geschäftsjahr erneut ihre Kreditvergabe deutlich. So dürfte nach vorläufigen Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) das Kreditgeschäft per Ende 2021 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 7 Prozent auf 710 Milliarden Euro gewachsen sein. Im Segment der Privatkunden erhöhten sich die Kreditbestände um gut 6 Prozent auf 342 Milliarden Euro, während die Kredite an Firmenkunden einschließlich sonstiger Kunden stärker um etwas mehr als 7 Prozent auf 368 Milliarden Euro gesteigert werden konnten.

„Die Genossenschaftsbanken erweisen sich auch in schwierigen Zeiten als zuverlässiger Partner. Sie sind da, wenn es um passgenaue Lösungen für ihre Privat- und Firmenkunden geht“, sagte BVR-Präsidentin Marija Kolak. „Vor allem der Mittelstand hat sich in der Coronakrise als robust erwiesen sowie als Motor der einsetzenden wirtschaftlichen Erholungsphase“, so Kolak weiter. Trotz anhaltender Unsicherheiten über den weiteren Pandemieverlauf würden die Kreditrisiken weiterhin als niedrig und gut beherrschbar eingeschätzt.

Ein weiterhin dynamisches Wachstum verzeichnete der Wohnimmobilienmarkt. Im Bereich der gewerblichen Immobilien- und Wohnungsbaukredite rechnet der BVR im Gesamtjahr 2021 mit einer Zunahme um rund 12 Prozent auf 111 Milliarden Euro. Auch bei den Privatkunden steigen die Wohnungsbaukredite mit voraussichtlich 8 Prozent auf gut 303 Milliarden Euro. Insgesamt werden die Wohnungsbaukredite voraussichtlich um 9 Prozent auf 414 Milliarden Euro wachsen.

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Neue AW-Wirtschaftsinfo ab sofort verfügbar

Ahrweiler – Fluthilfen für Unternehmen, Unterstützungsangebote der Kreiswirtschaftsförderung und Vieles mehr. Viele Unternehmen im gesamten Kreis Ahrweiler haben mit den Herausforderungen und den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Zusätzlich wurde die Wirtschaft im Ahrtal durch die Flutkatastrophe tief getroffen. Die neue Ausgabe der AW-Wirtschaftsinfo der Kreisverwaltung Ahrweiler gibt betroffenen Unternehmen einen Überblick über die bestehenden Hilfsangebote.

„Die AW-Wirtschaftsinfo gibt unter anderem wichtige Informationen zur Aufbauhilfe des Landes. Es ist jetzt von großer Bedeutung, dass diese Mittel zügig und unbürokratisch ausgezahlt werden, denn die regionale Wirtschaft ist nicht nur dringend auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen, sondern benötigt vor allem verlässliche Zukunftsperspektiven“, so der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL.

Die Kreiswirtschaftsförderung steht den Unternehmen auch in diesen schwierigen Zeiten unterstützend zur Seite, so zum Beispiel mit dem neuen Regionalportal „meinAW“. Weitere Unterstützungsangebote sind das Projekt der „Senior Experten Kreis Ahrweiler“, die Unternehmerschule und der Podcast „Pole-Position für Unternehmen – das Kreisgespräch“. Die Informationen zu den jeweiligen Unterstützungsangeboten gibt es in der Broschüre.

Die Dezember-Ausgabe der AW-Wirtschaftsinfo wird an rund 1.900 Unternehmen und Institutionen verschickt, liegt in der Kreisverwaltung zum Abholen bereit und lässt sich im Internet herunterladen unter http://wirtschaftsfoerderung.kreis-ahrweiler.de.

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PIRMIN JUNG baut auf Holz – Erster Kreis-Beigeordneter Horst Gies besucht „Ausgezeichnetes Unternehmen“

Ahrweiler – Bauen mit Holz ist das Markenzeichen der PIRMIN JUNG Deutschland GmbH. Dies zeigt sich auch im ehemaligen Güterbahnhof in Remagen, den das Unternehmen vor zwei Jahren zu seinem Firmensitz umgebaut hat. Hier traf sich jetzt der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Tobias Götz und Sebastian Dienst, Prokurist, zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch. Ursprünglich war der Firmenbesuch für September geplant und musste aufgrund der Hochwasserkatastrophe verschoben werden.

„Es ist beeindruckend, wie vielfältig der Baustoff Holz eingesetzt werden kann“, betont Gies bei seinem Besuch in Remagen. „Auch im Bereich nachhaltiges Bauen ist der Baustoff Holz zukunftsträchtig. Das Unternehmen ist hier ein Vorreiter, das nicht nur nationale sondern auch internationale Referenzen vorweisen kann.“

Für den Umbau des ehemaligen Güterbahnhofs in Remagen erhielt die PIRMIN JUNG Deutschland GmbH 2020 eine der bedeutendsten Auszeichnungen im Holzbau. Das Unternehmen erreichte in dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgelobten HolzbauPlus-Wettbewerb den ersten Platz in der Kategorie „Gewerbliches Bauen/Sanierung“. Mit dem Wettbewerb wirbt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit 2012 für das Bauen mit Holz. Das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Das Unternehmen wurde daher im Juli 2021 von der Kreiswirtschaftsförderung zur Firma des Monats gekürt.

PIRMIN JUNG Deutschland GmbH beschäftigt sich mit der Tragwerksplanung, der Bauphysik und dem Brandschutz in modernen Holzbauten, vom Ein- und Mehrfamilienhaus über Schulen, Kindergärten, Turn- und Mehrzweckhallen bis hin zu Büro- und Verwaltungsbauten. Erschwert werden Bauprojekte aus Sicht des Unternehmens durch eine Vielzahl von unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. So gäbe es 16 Landesbauordnungen anstatt einer auf Bundesebene, die für alle gelte. Das führe zu langen Projektlaufzeiten. Dazu Gies: „Für mich ist der Staat oft  zu bürokratisch und hierarchisch – und dadurch auch viel zu langsam. Während andere mit einer hohen Geschwindigkeit an uns vorbeirauschen, haben wir selbst bei ganz normalen Bauprojekten Planungs- und Umsetzungszeiten, die einfach zu lang sind. Daher werde ich mich auch dafür einsetzen, dass wir in der Verwaltung digitaler, vernetzter und kooperativer werden.“

Das Unternehmen ist seit 10 Jahren im Kreis Ahrweiler ansässig, seit Sommer 2020 im ehemaligen Güterbahnhof in Remagen. Am Standort Remagen sind 25 Mitarbeitende beschäftigt. Die PIRMIN JUNG AG hat ihren Firmensitz im Kanton Luzern, Schweiz. Der Grundstein für das international tätige Unternehmen wurde 1996 gelegt.

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Bedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen für die pyrotechnische Industrie stehen

Region/Berlin – Die Bedingungen für die Hilfen für die pyrotechnische Industrie im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfe IV stehen. Es gibt – ähnlich wie im Vorjahr – im Rahmen der Überbrückungshilfe IV eine Sonderregelung für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie, die von einem Verkaufsverbot betroffen sind. Das wurde auf der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. Dezember 2021 beschlossen. Die genauen Förderbedingungen wurden umgehend konkretisiert und sind geeint. Die Sonderregelung für die pyrotechnische Industrie im Rahmen der bekannten Überbrückungshilfe orientiert sich eng an der Regelung vom vergangenen Jahr.

Es gelten folgende Förderbedingungen:

Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, deren Produkte unmittelbar vom Verkaufsverbot für Pyrotechnik im Dezember 2021 betroffen sind und die einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber Dezember 2019 erlitten haben, können im Rahmen der Sonderregelung der Überbrückungshilfe IV folgende Kosten zum Ansatz bringen:

  1. In den Monaten Dezember 2021 bis März 2022 können diese Unternehmen Lager- und Transportkosten des aufgrund des Verkaufs- bzw. Überlassungsverbots retournierten Feuerwerks als Kosten in der Überbrückungshilfe IV zum Ansatz bringen. Diese Lager- und Transportkosten umfassen z. B. Mieten, Kosten für Spediteure, Kosten der in diesem Zusammenhang notwendigen Umlagerung und Umverpackung von Waren inkl. für diesen Zweck angefallene Personalkosten. Diese Kosten werden abweichend von den unter 2.1 der FAQ genannten üblichen Erstattungssätzen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent bezuschusst.
  2. Für die Monate März bis Dezember 2021 können diese Unternehmen zusätzlich eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe IV beantragen, soweit diese Kosten nicht bereits in der ÜH III oder ÜH III Plus gefördert wurden. Die so aufsummierten anzusetzenden Kosten können frei auf die Monate der Laufzeit der Überbrückungshilfe IV verteilt werden. Diese Kosten werden mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent bezuschusst.
  3. Weitere Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe IV im Zeitraum Januar – März 2022 können monatsweise geltend gemacht werden, soweit ein entsprechender Umsatzeinbruch gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 vorliegt. Diese Kosten werden mit dem Umsatzeinbruch entsprechenden Erstattungssatz erstattet.

Die Sonderregelung richtet sich an Hersteller, Importeure und Großhändler von Feuerwerk. Sie gilt nicht für Unternehmen des Einzelhandels.

Die Überbrückungshilfe IV schließt zeitlich unmittelbar an die aktuell laufende Überbrückungshilfe III Plus an. Die aktuelle Überbrückungshilfe III Plus läuft bis zum 31.12.2021. Die Überbrückungshilfe IV schließt sich hieran an und hat einen Programmzeitraum von Januar bis März 2022. Über die Antragstellung zur Überbrückungshilfe IV informieren wir im Januar gesondert.

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Kreis Junger Unternehmer kürt besten Existenzgründer der Region Trier

Region/Trier – Und der Gewinner ist: Gregor Demmer, Geschäftsführer der Total Fansports GmbH aus Saarburg. Mit seiner digitalen, sponsorfinanzierten Plattform Vereinsticket können Vereine die Kommunikation mit ihren Fans, die Mitgliederverwaltung, die Trainingsplanung und das Zuschauermanagement organisieren. Eine Geschäftsidee mit viel Potenzial, urteilt die Jury und kürte ihn am 8. Dezember zum Gewinner des diesjährigen Existenzgründerpreises.

Ausgezeichnet wurden Unternehmensgründer mit innovativen, erfolgsversprechenden Ideen und Konzepten, einer starken regionalen Verankerung, Risikobereitschaft und einer starken Persönlichkeit.

„Es ist schön zu sehen, dass in der Region so tolle Ideen entwickelt werden und es solche Gründertypen gibt!“ So gratulierte Ralf Adams, Vorsitzender des Kreises Junger Unternehmer (KJU) Trier, mit Begeisterung den Siegern des Existenzgründerpreises 2021.

Die zweiten Plätze gehen zum einen an Nikola Weiler und seine Kreativbierbar Craftprotz samt Bottleshop „Flaschenkind“ in der Trierer Palaststraße. Und zum anderen an Henrik Ekstrand, der die 360-Grad-Marketing-Agentur CreativeMindZ in Trier mit gegründet hat.

Nach 2015 und 2018 war es der dritte Existenzgründerpreis, der nun verliehen wurde. 17 Gründer waren in die engere Auswahl gekommen.

Die Jury bestand aus erfahrenen sowie Jung-Unternehmerinnen und Unternehmern, die bei der IHK und dem KJU aktiv sind. Sponsoren des Preises sind die Sparkassen der Region, die Kanzlei Dr. Widdau & Partner aus Trier, die IHK Trier und der KJU selbst. Sie ermöglichen ein Preisgeld für den Sieger i.H.v. 4000 Euro. Für jeden Zweitplatzieren gibt es 500 Euro.