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Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet Schritt für Schritt

Region/Berlin/Frankfurt – Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar:

  1. Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
  2. Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Nach zwei Jahren Corona-Pandemie kommt durch den Krieg Russlands eine neue Belastung hinzu, die die Konjunktur und die Wirtschaft trifft. Der Krieg gegen die Ukraine und seine wirtschaftlichen Auswirkungen erinnern uns daran, dass wir verwundbar sind. Die Stärke von liberalen Demokratien macht aber aus, dass wir um Ausgleich ringen und so zu Lösungen kommen, die uns gemeinsam voranbringen. Wir zeigen Woche für Woche, dass gerade Demokratien im Angesicht von Krieg und Krisen leistungs- und handlungsfähig sind und sich sehr schnell auf diese neue Lage mit einer Reihe von Maßnahmen eingestellt und gegengehalten haben. Auf diesem Weg werden wir entschlossen weiter gehen und uns Schritt für Schritt aus der Klammer russischer Importe lösen. Zugleich tut die Bundesregierung alles, um die Substanz unserer Wirtschaft auch in schwerer Zeit zu erhalten mit einem zielgerichteten Schutzschild für unsere Unternehmen, welches wir jetzt zügig umsetzen.“

Bundesfinanzminister Lindner: “Mit den notwendigen Sanktionen treffen wir das Regime von Wladimir Putin. Aber auch Unternehmen in Deutschland leiden unter den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs. Zur Abfederung benötigen sie kurzfristig Liquidität. Deshalb wollen wir diesen Firmen mit einem KfW-Sonderprogramm und erweiterten Bürgschaftsprogrammen beistehen. Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen zielgenau. Gleichzeitig gehen wir verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um. Die Hilfen werden befristet sein. Als Stoßdämpfer sollen sie Strukturbrüche verhindern, ohne Marktkräfte aufzulösen.“

Vorstandsvorsitzender der KfW, Stefan Wintels: „Die KfW hat in ihrer über 70jährigen Geschichte immer wieder geholfen, besondere Herausforderungen zu meistern. Neben der Corona-Pandemie sind jetzt auch die Folgen des entsetzlichen Krieges in der Ukraine in unserer gesamten Gesellschaft immer mehr zu spüren. Wir unterstützen bereits Kommunen mit einem Hilfsprogramm aus KfW-Mitteln bei der Unterbringung von Geflüchteten. Gemeinsam mit dem Bund stehen wir nun auch den Unternehmen in Deutschland zur Seite, die unter den Folgen des Krieges leiden.“

Nähere Informationen zu den Programmen:

  1. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten

  • eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
  • eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?

Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
  • 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?

Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen (Link: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger).

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

Programmbefristung

Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

  1. Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogrammen

Wer wird gefördert?

Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%. 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Programmbefristung:

Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

  1. Wesentliche Eckpunkte zu den erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt max. 80%. 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Programmbefristung:

Die erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken sind gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

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NRW Ministerin Scharrenbach – Lebendige Dörfer sind, worauf es ankommt

Region/Düsseldorf – Programmrahmen von 26,9 Millionen Euro für 265 Projekte in Gemeinden im ländlichen Raum. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute das „Dorferneuerungsprogramm 2022“ veröffentlicht: Mit dem Programmrahmen in Höhe von 26,9 Millionen Euro können 265 Projekte in Orten und Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner angeschoben werden. Damit werden Investitionen von über 57 Millionen Euro ermöglicht.

„Seit 2017 erleben Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nahezu einen Boom: Dorfgemeinschaftshäuser, Plätze, der Ausbau der Nah- und Grundversorgung, die Verbesserung von Straßenverhältnissen, Maßnahmen zur Erhaltung der ortsbild-prägender Gebäude und vieles mehr. Mit der ‚Dorferneuerung 2022‘ sind seit 2018 rund 123 Millionen Euro zusätzlich in unseren ländlichen Raum geflossen. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen. Für ein Mehr an Barrierefreiheit und für ein Mehr an Energieeffizienz. Für die Landesregierung gilt mit Blick auf unsere Dörfer der Dreiklang: Bewahren, stärken, gestalten“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die „Dorferneuerung 2022“ setzt sich aus dem Sonderprogramm zur Förderung von Feuerwehrgerätehäusern in Höhe von 20,1 Millionen Euro und der Dorferneuerung zusammen: Mit der Veröffentlichung der Dorferneuerung werden 21,1 Millionen Euro in 2022 zugewiesen. Für weitere Projekte in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro wird eine Förderung in Aussicht gestellt, um für die Kommunen zeitliche Flexibilität bei der Umsetzung auf der einen Seite und Planbarkeit auf der anderen Seite zu schaffen.

Nordrhein-Westfalen gilt bereits heute als Vorreiterland für innovative Lösungen und umfassende Förderungen im Bereich Flächen und Stadtentwicklung, Städtebau und Bauwirtschaft.

Der Fokus liegt stets auf zukunftsweisenden Konzepten: Die Digitalisierung beim Planen und Bauen schreitet voran. Die Verwendung ökologischer Bauprodukte wird gezielt gefördert. Die Entwicklung von Gemeinden im ländlichen wie im städtischen Raum mit neuen Flächen-, Energie-, Wohn-, Mobilitäts- und Umweltlösungen wird konsequent vorangetrieben.

„Eine Politik, die wirkt: Städte und Gemeinden – egal, wie groß oder klein – wandeln sich, verändern sich mit den Menschen und zugleich für die Menschen. Unser ländlicher Raum in Nordrhein-Westfalen ist ein Innovationstreiber, wenn es darum geht, Infrastrukturen fit für die Zukunft zu machen“, so Ministerin Scharrenbach abschließend.

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175 Millionen für Wiederaufbau-Plan Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Ministerin Ina Scharrenbach überreichte Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian den Bewilligungsbescheid über mehr als 175 Millionen Euro. Am 22. April hatte die Bezirksregierung Köln die Prüfung des kommunalen Wiederaufbauplans der Stadt Bad Münstereifel abgeschlossen. Gestern, 4 Tage später, am Dienstag, 26. April 2022, überreichte Frau Ministerin Ina Scharrenbach Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian den Bewilligungsbescheid im Rathaus der Stadt persönlich.

„Ich bin froh und dankbar, dass wir innerhalb kurzer Zeit den Bewilligungsbescheid für unseren erst am 29.3.2022 vom Rat einstimmig beschlossenen Wiederaufbauplan erhalten haben“, sagt Sabine Preiser-Marian. „Der Wiederaufbau unserer Stadt mit den 57 Ortschaften läuft seit Monaten auf Hochtouren. Nun können wir sicher sein, alle Schäden im Stadtgebiet wie geplant beseitigen zu können.“ Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Ina Scharrenbach betonte: „Der Wiederaufbau schreitet in Nordrhein-Westfalen jeden Tag weiter voran. Und in Bad Münstereifel machen wir heute mit der Förderung einen richtigen großen Schritt. Ob das Stadtarchiv, die Feuerwehrgerätehäuser, das Schulzentrum Konvikt oder die Kindertagesstätten in der Trierer Straße und Fabrikstraße: Mit dem Wiederaufbauplan und der damit verbundenen Förderung von 175.652.121 Euro des Landes Nordrhein-Westfalen sind nun die Weichen für den weiteren Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in Bad Münstereifel gestellt. Gemeinsam packen wir an und bauen wieder auf.“

Enorme Schäden durch Flut und Starkregen

Auf über 177 Millionen Euro belaufen sich nach vorläufigen Schätzungen die Schäden, die Starkregen und Flut im Juli 2021 an der öffentlichen Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet von Bad Münstereifel verursacht haben. Betroffen sind u.a. 29 städtische Gebäude wie Rathaus, Stadtarchiv, Feuerwehrhäuser, Schulen und KITAs, mehr als 100 Straßen inkl. Straßenbeleuchtung sowie 81 Wirtschaftswege, 45 Brücken, fast 3.900 Gewässerstellen und viele der insgesamt 380 Denkmäler im Stadtgebiet.

Wiederaufbau der Straßen am teuersten

Der größte Posten sind die Straßenbaumaßnahmen mit 21,7 Millionen Euro, allein für die Kölner Straße sind 2,4 Millionen Euro veranschlagt. Der Wiederaufbau des Stadtarchivs schlägt mit 17,5 Millionen Euro zu Buche, das Feuerwehrgerätehaus in Bad Münstereifel mit 10,3 Millionen Euro. Insgesamt haben Experten mehr als 1000 kommunale Schäden erfasst.

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Euskirchen – Ministerin Ina Scharrenbach überreicht Bewilligungs-Bescheid über mehr als 96 Millionen Euro

Euskirchen – Die Stadt Euskirchen konnte sich am heutigen Dienstag über eine positive Nachricht freuen. Nachdem die Flutkatastrophe im Juli des vergangenen Jahres viele städtische Gebäude, darunter das City-Forum, den Kulturhof mitsamt Stadtbibliothek und Stadtmuseum sowie sieben Kindertagesstätten hart getroffen hatte, wurde mit großem Engagement an einem Plan für den Wiederaufbau gearbeitet. „Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wirklich gute und effiziente Arbeit geleistet“, lobte Bürgermeister Sacha Reichelt. Denn trotz des tragischen Verlustes des Technischen Beigeordneten Oliver Knaup konnte der Wiederaufbauplan im gesetzten Zeitrahmen erstellt und beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

Gut einen Monat später besuchte die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, die Kreisstadt, um den Bewilligungsbescheid im Beisein von Landrat Markus Ramers und dem Landtagsabgeordneten Klaus Voussem zu überreichen. Für die Verwaltung bedeutet dieses höchst positive Zeichen, dass der Wiederaufbauplan mit dem Rückhalt des Landes weiter verfolgt werden kann. „Der Wiederaufbau schreitet in Nordrhein-Westfalen jeden Tag weiter voran. Und in Euskirchen machen wir heute mit der Förderung einen großen Schritt. Ob beispielsweise der Neubau des City-Forums, die Sanierung der Turnhalle der Marienschule oder der Neubau der Kindertagesstätten Kirchheim, Roitzheim und Wißkirchen: Mit dem Wiederaufbauplan und der damit verbundenen Förderung von 96.732.305 Euro des Landes Nordrhein-Westfalen sind nun die Weichen für den weiteren Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in Euskirchen gestellt. Gemeinsam packen wir an und bauen wieder auf“, so Ministerin Ina Scharrenbach.

Zur Übergabe wurde Ministerin Scharrenbach in die Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Euskirchen eingeladen, die von der Flut stark betroffen war, aber nun wenige Tage vor der Wiedereröffnung steht. In diesen Räumen kann man deutlich sehen, was mit Engagement und guter Zusammenarbeit in kurzer Zeit zu erreichen ist.

„Auch wenn der Wiederaufbau eine umfangreiche Aufgabe sein wird, die die Stadt Euskirchen noch einige Jahre beschäftigen und prägen wird, zeigt sich, dass man auf einem guten Weg ist, das Heimatstädtchen zukunftsträchtig wiederaufzubauen“, betonte Bürgermeister Sacha Reichelt.

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E-Bürgerauto startet bald in Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Acht Elektro-Autos stehen den Mayen-Koblenzern ab Mitte Mai zum Ausleihen zur Verfügung. Die Vorbereitungen für das Projekt „e-Bürgerauto“ befinden sich in den letzten Zügen. Dabei stellt der Landkreis Mayen-Koblenz seinen Städten und Verbandsgemeinden für die Dauer von drei Jahren jeweils ein Elektroauto zur Verfügung, das sich alle Einwohner der jeweils teilnehmenden Gemeinde kostenlos ausleihen können. Ab Mitte Mai sollen die Fahrzeuge in den Verbandsgemeinden Mendig, Pellenz, Maifeld, Rhein-Mosel, Weißenthurm sowie in den Städten Andernach, Mayen und Bendorf zur Verfügung stehen.

Innerhalb der Städte und Verbandsgemeinden werden die Fahrzeuge während der drei Jahre in unterschiedlichen Stadtteilen und Ortsgemeinden stationiert sein. „In einigen Kommunen erfolgt der Wechsel jährlich, in anderen nach einigen Monaten. Durch die unterschiedlichen Standorte sollen möglichst viele Mayen-Koblenzer in den Genuss kommen, die Autos nutzen zu können“, sagt Nico Hickel, Klimaschutzmanager im Kreishaus. Die Fahrzeuge sind für Alltagsfahrten vorgesehen, Nutzungsdauer und Kilometerleistung werden grundsätzlich nicht begrenzt. Es wird jedoch von ehrenamtlichen Kümmerern darauf geachtet, dass die Fahrzeuge nicht nur von einer Person dauerhaft oder für regelmäßige Fahrten gebucht werden. „Erwünscht sind kürzere Ausleihzeiträume von ein paar Stunden oder auch ein- bis zweitägige Buchungen, bei denen die Nutzer ein besseres Verständnis für den Umgang mit den Elektrofahrzeugen entwickeln können, inwieweit ein solches Fahrzeug den eigenen Bedürfnissen entspricht“, erklärt Nico Hickel.

Für die Nutzer ist das Ausleihen kostenlos. Die Leasing-Kosten der Fahrzeuge trägt der Landkreis Mayen-Koblenz, die Kosten für das Laden an den jeweiligen Standorten die Gemeinde. Bei den „E-Bürgerautos“ handelt es sich um das Modell Kona Elektro von Hyundai, das unter anderem mit Heckfahrkamera, Parksensoren und Navigation und genügend Stauraum für den Alltag ausgestattet ist und eine Reichweite von rund 300 Kilometern bietet. Buchen kann man die Autos online oder per App über den Carsharing-Anbieter Regio.Mobil. Der Zutritt zu den Autos erfolgt in der Regel ebenfalls per App. Darüber hinaus besteht für Bürger ohne Smartphone die Möglichkeit, mittels einer Karte das Auto freizuschalten. Diese kann im Rahmen der Registrierung angefordert werden. Die genauen Standorte und weitere wichtige Informationen werden zeitnah veröffentlicht.

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Profitiert Mechernich vom „Indeschen Ozean“?

Mechernich/Euskirchen/Kerpen – Mit dem Ende der Braunkohle wird sich im Rheinland die Welt verändern. Über hundert Jahren haben Tagebaue, Klüttenfabriken und Kraftwerke nicht nur die Landschaft, sondern auch die Wirtschaft und das Leben der Menschen im so genannten „Rheinischen Revier“ bestimmt.

Bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts reichten Tagebauten, Kraftwerke und verarbeitende Betriebe bis an die Mechernicher Stadtgrenzen heran. Was jüngere Menschen vielleicht nicht mehr wissen: Sowohl der Zülpicher Wassersportsee, als auch der Füssenicher Naturschutzsee sind Relikte dieser Epoche, nämlich mit Wasser gefüllte frühere Braunkohletagebaue.

Die Frage, die alle in der Politik und bei dem Energiegiganten RWE beschäftigt, ist wie es weitergehen soll nach Ende der Braunkohle-Verstromung in einigen Jahren. Und zwar wirtschaftlich, aber auch landschaftlich, denn die frühere RWE-Tochter „Rheinbraun“, jetzt RWE Power, hinterlässt nicht nur offene Fragen, sondern auch offene Riesenlöcher in der Erde, die teils mit Wasser gefüllt und touristisch genutzt werden sollen, wie der scherzhaft „Indescher Ozean“ genannte Binnensee, der bei Inden im Düren-Jülicher Land volllaufen soll.

„Pumpen laufen ewig weiter“

„Die Pumpen, die dem Grundwasserpegel bis in unsere Regionen regulieren, werden auch nach Ende des Bergbaus niemals ganz abgestellt werden können“, sagte ein früherer Spandäuer und Ex-Bergbauingenieur bei Rheinbraun aus Mechernich dem „Bürgerbrief“. Für neue Arbeitsplätze soll der Tourismus im Rheinischen Revier sorgen. Das ist auch bitter nötig, denn das Ende des Kohleabbaus kostet mehrere Zehntausend ihre Jobs.

In Kerpen haben sich jetzt die beteiligten Kreise, darunter auch Euskirchen, und die Stadt Mönchengladbach zusammengetan, um das Revier in Zukunft touristisch zu nutzen. Es wurde eine sogenannte Absichtserklärung unterzeichnet, für den Kreis Euskirchen von Iris Poth, der Leiterin der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie Geschäftsführerin der Nordeifel Tourismus GmbH, und Patrick Schmidder, dem Geschäftsführer der Nordeifel Tourismus GmbH in Kall.

Im auf Unbedarfte gestelzt wirkenden Pressetext wird die Gegend  „Strukturwandelregion“ genannt. „Erstmals“ hätten sich dort „im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) geförderten Projekts »Innovationsnetzwerk Tourismus im Rheinischen Revier« (2019–2022)“ Partner zusammengefunden, um die touristische Entwicklung voranzutreiben.

Das Projekt werde unter Koordination des Rhein-Erft-Tourismus e. V. gemeinsam mit Partnern aus den Landkreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Kreis Neuss, der StädteRegion Aachen und der Stadt Mönchengladbach sowie der Grünmetropole e. V., dem „indeland Tourismus e. V.“, der „Neuland Hambach GmbH“, dem Zweckverband „Landfolge Garzweiler“ und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier durchgeführt. Informationen unter www.innovationsnetzwerk-tourismus.de

Erholung schon in der „Füllphase“

Die Absichtserklärung sei ein Meilenstein auf dem möglicherweise sehr langen Weg zu einer „Tourismusregion Rheinland“, so die Kreisverwaltung zum Mechernicher „Bürgerbrief“. Jetzt wolle man „Eckpfeiler für die strategische Entwicklung setzen“. Es solle ein „attraktiver Lebens- und Arbeitsraum“ entstehen, der „gleichzeitig Besucher anzieht“. Wichtig sei ihm ein abgestimmtes Tourismuskonzept für den Gesamtraum, erklärte Frank Rock, der Landrat des Erftkreises.

In den kommenden Jahren sollen „sichtbare touristische Akzente“ gesetzt werden und so genannte gemeinsame „Leuchtturmprojekte“ und „attraktive Naherholungsangebote schon während der Füllphase der Tagebauseen“ Die Verantwortlichen wollen „Wir-Gefühl“ und „regionale Identifikation der im Revier lebenden Menschen“ stärken. Die Schlüsselrolle könnte das „Innovationsnetzwerk Tourismus“ spielen.

Viele Tourismus-Experten seien sich einig, dass der Charakter der Region nicht nur von dem sich verändernden Landschaftsbild und der zukünftigen Seenlandschaft geprägt werden wird. Auch die Bergbau- und Industriegeschichte spiele eine wichtige Rolle und solle daher an mehreren Orten für unterschiedliche Zielgruppen erlebbar werden. Das Wo und Wie könnte unter dem Titel „Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“ erarbeitet werden. Ein entsprechender Förderantrag sei bereits gestellt. Die Region hoffe auf schnelle Bewilligung, hieß es. Das Land NRW jedenfalls unterstütze das touristische Vorhaben im Rheinischen Revier ausdrücklich.

Laut einer 2021 durchgeführten Online-Umfrage, an der rund 200 Fachleute und 400 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, sähen fast zwei Drittel der Befragten in der Entstehung der Rheinischen Seenlandschaft zwischen Niederrhein und Eifel die größten Potenziale im Revier, so die Pressemitteilung des Kreises.

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NRW-Aktionsbündnis startet Wahlaufruf-Kampagne

Region/Münster – Bedeutende gesellschaftliche Träger wollen mit Social-Media-Aktion zur Landtagswahl motivieren. „Ich-wähle-nrw.de“ als Heimat- und Demokratiebekenntnis. Unter dem Motto Ich bin NRWähler! bzw. Ich bin NRWählerin! bekennen sich

  • WestLotto
  • Landessportbund NRW
  • Freie Wohlfahrtspflege in NRW: 
    • Caritas in NRW
    • Arbeiterwohlfahrt NRW (AWO)
    • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
    • Der Paritätische NRW
    • Diakonie
    • Landesverband der Jüdischen Gemeinden
  • NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
  • Sportstiftung NRW
  • Sportjugend NRW
  • Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW (BRSNW)
  • Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW
  • Deutscher Galopp / Rennvereine NRW

zu Demokratie und der Wichtigkeit des Wahlrechts.

Die NRW-Organisationen appellieren in einem außergewöhnlichen Bündnis an alle wahlberechtigten Menschen in Nordrhein-Westfalen, am 15. Mai zur Wahl zu gehen.

Initiiert wurde die Kampagne von WestLotto, dem staatlichen Lotterieveranstalter in Nordrhein-Westfalen, der mit allen teilnehmenden Organisationen über das Lotto-Prinzip verbunden ist.

Dabei rufen WestLotto und alle Unterstützer nicht nur auf, ihre Stimme abzugeben, sondern sich auch als Wähler oder Wählerin öffentlich zu bekennen und dadurch weitere Menschen für den Gang zur Wahl zu motivieren.

Unter www.ich-wähle-nrw.de können vom 19. April an alle NRW-Wahlberechtigten ihr individuelles Bekennerbild in einem Bildgenerator für sich gestalten. Das eigens gestaltete Bild kann dann individuell in den sozialen Netzwerken gepostet und mit einer persönlichen Botschaft für die eigenen Follower versehen werden.

Der Hashtag für die Kampagne lautet #ichbinnrwähler oder #ichbinnrwählerin.

„Unsere Demokratie benötigt Stabilität. Darauf vertrauen die Menschen. Das Wahlrecht zu nutzen, ist dafür ein Garant,“ so Andreas Kötter, Geschäftsführer von WestLotto zur Frage, warum das staatliche Lotterieunternehmen sich dafür stark macht, zur Landtagswahl zu gehen.

„Gemeinsam mit unseren Partnern im Lotto-Prinzip wünschen wir uns, dass so viele Menschen wie möglich in den Sozialen Medien sich als NRWähler oder NRWählerin outen und den Menschen in ihrem Umfeld zeigen – Leute, nutzt Euer Recht und geht zur Wahl, es ist wichtig,“ ergänzt Andreas Kötter zum Kampagnenstart.

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Wiederaufbau in Rheinland-Pfalz – Kommunaler Wiederaufbau wird rund vier Milliarden Euro kosten

Region/Mainz – Das Innenministerium hat die Maßnahmenpläne der von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreise und der kreisfreien Stadt Trier festgestellt. Damit erfolgte zugleich die Festlegung der jeweiligen Schadensbudgets. In Summe werden den Landkreisen, Städten und Gemeinden bis zu rund vier Milliarden Euro alleine an kommunalen Aufbauhilfen in Aussicht gestellt.

Davon entfallen knapp 3,8 Milliarden Euro auf den Landkreis Ahrweiler. Die Maßnahmenpläne stellen eine Übersicht der gemeindlichen Infrastrukturprojekte beim Wiederaufbau dar. Dabei handelt es sich beispielsweise um Straßen, Radwege, Brücken, Kindergärten, Schulen, Bürgerhäuser, Sportplätze oder Rathäuser. Die vorgelegten Maßnahmenpläne bilden die Grundlage für die spätere Antragstellung auf Aufbauhilfe durch die Gemeinden.

„Die Flutkatastrophe hat auch erhebliche Schäden an öffentlicher Infrastruktur verursacht. Deren Wiederaufbau wird voraussichtlich rund vier Milliarden Euro kosten. Die nun erfolgte Feststellung der Maßnahmenpläne stellt einen weiteren Meilenstein beim Wiederaufbau dar“, so Innenminister Roger Lewentz. Die in den Maßnahmenplänen enthaltenen Infrastrukturprojekte müssen fortan von Architektinnen und Ingenieuren geplant und bei den zuständigen Stellen beantragt werden. „Klar ist, dass die Umsetzung der Maßnahmenpläne noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bis alle Projekte tatsächlich gebaut sind, werden in den meisten Fällen wohl mehrere Jahre vergehen. Die Kommunen können sich dabei auf die engagierte Unterstützung des Landes verlassen“, sagte Lewentz.

Der Minister sicherte den Kommunen zu, dass die vorgelegten Maßnahmenpläne fortgeschrieben werden können: „Der Wiederaufbau ist in an vielen Stellen ein sehr komplexes Unterfangen. Daher muss es möglich sein, die Maßnahmenpläne auch zu einem späteren Zeitpunkt noch anzupassen oder zu ergänzen.“ Die betroffenen Landkreise und die Stadt Trier werden vor diesem Hintergrund zu einer nächsten Fortschreibungsrunde im Herbst aufgerufen.

Im Rahmen der vorzeitigen Antragstellung wurde bereits vor Feststellung der Maßnahmenpläne mit der Beantragung und Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen begonnen. Bis heute wurden bereits Maßnahmen der gemeindlichen Infrastruktur mit einem Volumen von insgesamt rund 136 Millionen Euro bewilligt.

Im Zuge des Maßnahmenplanverfahrens hatten die von der Flutkatastrophe betroffenen Gemeinden für ihr jeweiliges Gebiet eine Übersicht über die notwendigen Wiederaufbauprojekte im Bereich der öffentlichen Infrastruktur erstellt. Diese Übersichten wurden bei der jewei­li­gen Kreisverwaltung gesammelt, auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft, priorisiert und zu einem Maßnahmenplan je Landkreis zusammengeführt. Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Trier legten ihren jeweiligen Maßnahmenplan dann bis Februar 2022 dem Innenministerium vor. Dort wurden die Maßnahmenpläne nun festgestellt. Entscheidend ist, dass die Kommunen für alle aufgeführten Maßnahmen jeweils einzelne Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen.

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Aufsuchende Beratung im Ahrtal startet am 20. April

Ahrtal/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Wir wollen alle betroffenen Menschen mit unseren Hilfsangeboten erreichen. Künftig sollen im Ahrtal von der Flutkatastrophe betroffene Menschen auch zu Hause über die bestehenden Hilfs- und Fördermöglichkeiten informiert werden. Hierzu startet zunächst in einer Pilotphase nach Ostern das Projekt ‚Aufsuchende Beratung‘. „Wir wissen, dass allein im Ahrtal mehr als 9.000 Gebäude zerstört oder stark beschädigt wurden durch die Flut.

Bislang sind aber erst 2.240 Anträge auf Wiederaufbauhilfe für Gebäudeschäden eingereicht worden. Es ist uns als Landesregierung ein großes Anliegen, dass die Flutbetroffenen mit dem Aufbau beginnen können. Wir haben bereits viele Hilfsangebote auch für die Antragstellung an den Infopoints, aber offenbar sind viele Menschen im Ahrtal derart in ihren Grundfesten erschüttert und sie stehen vor einem solch großen Berg an Problemen, dass sie nicht in der Lage sind, sich aktiv die Hilfe zu suchen bei der Antragstellung oder anderen Dingen. Genau sie wollen wir mit Hausbesuchen erreichen und ihnen entsprechende Hilfsangebote vermitteln“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die gemeinsam mit Begoña Hermann, Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der Investitions- und Strukturband Reinland-Pfalz (ISB), sowie Wolfgang Heidinger, Projektleiter Malteser Fluthilfe, das neue Projekt in Kreuzberg vorstellte. Dort beginnen die von der ISB geschulten Beraterinnen und Berater am 20. April die ersten Hausbesuche.

„Informationen sind ein ganz wichtiger Bestandteil des Wiederaufbaus. Wir haben Einwohnerversammlungen durchgeführt und eine Telefonhotline eingerichtet. In den zahlreichen Infopoints im gesamten Ahrtal können sich die Menschen Beratung und Unterstützung holen. Dort steht geschultes Personal im Auftrag der ISB bereit. Auch die Kammern und Hilfsorganisationen stellen viele Beratungsangebote bereit. Trotzdem gibt es eine Lücke, die wir mit diesem Projekt schließen wollen. Mit Hausbesuchen werden wir aktiv auf die Betroffenen zugehen, die wir bisher mit dem bestehenden Beratungsangebot aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erreichen konnten “, so die Ministerpräsidentin.

„Mit Beginn der Hausbesuche in Altenahr, Kreuzberg und Heppingen wird gleichzeitig eine 0800er-Telefonnummer bekannt gegeben, bei der sich Betroffene aus anderen Gemeinden direkt melden können, soweit auch sie dringend Hilfe zu bestimmten Problemstellungen benötigen und nicht warten können, bis die aufsuchende Hilfe auch bei ihnen stattfindet. Auch für sie wird dann ein Hausbesuch vereinbart. Die Anfragen werden dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die sich dann möglichst zeitnah darum kümmern“, ergänzte die Vizepräsidentin der ADD, Begoña Hermann.

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt die Wiederaufbauhilfe um, Anträge können in einem weitestgehend digitalisierten Verfahren seit September vergangenen Jahres gestellt werden. In den ISB-Infopoints vor Ort erhalten Betroffene bereits seit langem Unterstützung bei der Antragstellung. „Wir haben bislang in den Infopoints und an der Beratungshotline mehrere tausend Gespräche geführt und wollen mit der aufsuchenden Hilfe nun das Beratungsangebot ausweiten, um alle Betroffenen zu erreichen“, sagte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. „Wir werden in einem ersten Schritt die beratenden Personen schulen, damit wir nach Ostern in den Pilotgemeinden starten können.“ Er wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass Anträge auf Wiederaufbau bis 30. Juni 2023 gestellt werden können.

Die Malteser Fluthilfe hat in den letzten Monaten Fluthilfebüros in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Stadtteil Heppingen), Kreuzberg, Schuld und Trier aufgebaut. Schwerpunkt der Arbeit ist die Beratung von der Flutkatastrophe betroffener Bürgerinnen und Bürger über die Fördermöglichkeiten wie der staatlichen Wiederaufbauhilfe, beispielsweise durch die ISB, und den dazugehörigen Anträgen. Des Weiteren informieren die Malteser über die Antragstellung auf Unterstützung durch die Malteser selbst, zum Beispiel zur Starthilfe, zum Eigenanteil bei Gebäudeschäden oder bei Schäden am Hausrat.

„Wir haben die Beratungsmöglichkeiten durch mehr Personal, flexible Öffnungszeiten oder eine individuelle Terminvereinbarung – auch bei Betroffenen zuhause – kontinuierlich erweitert“, sagt Wolfgang Heidinger, Projektleiter der Malteser Fluthilfe. „Doch haben wir bemerkt, vor allem im Gespräch mit den Anwohnern, dass viele aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen den Gang zu uns scheuen oder das Angebot nicht kennen. Hier wollen wir mit der sogenannten aufsuchenden Arbeit noch mehr Menschen erreichen.“

Die rund 1.900 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Ortsgemeinde Altenahr mit den Ortsteilen Altenahr, Altenburg, Kreuzberg und Reimerzhoven wurde durch die Flut stark getroffen. Mehrere Menschen kamen ums Leben; von 660 Häusern wurden 520 geschädigt. „Ich bin sehr froh über die Initiative zur aufsuchenden Beratung, da damit die Menschen erreicht werden können, die bislang nicht erreicht wurden“, so Ortsbürgermeister Rüdiger Fuhrmann.

 

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Sechs Direkt-Maßnahmen für Hochwasserschutz in Schleiden

Schleiden – Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Entwicklung eines Hochwasserschutzkonzeptes in den Einzugsgebieten von Olef und Urft einstimmig beschlossen – sechs Direktmaßnahmen zum Hochwasserschutz sollen im Stadtgebiet Schleiden ab 2023 umgesetzt werden

 Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat nicht nur in Teilen des Schleidener Stadtgebietes, sondern auch in den weiteren Einzugsgebieten der Urft und Olef innerhalb des Kreises Euskirchen große Schäden angerichtet.

Aus diesem Grund werden die künftigen Hochwasserschutzmaßnahmen in einem kommunenübergreifenden abgestimmten Konzept entwickelt und koordiniert.

Hierzu beschloss der Schleidener Stadtrat am 7. April einstimmig eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Entwicklung eines Hochwasserschutzkonzeptes in den Einzugsgebieten von Olef und Urft. An der interkommunalen Kooperation sind die Kommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden sowie der Kreis Euskirchen und der der Wasserverband Eifel-Rur beteiligt.

Neben den noch zu entwickelnden umfangreichen Hochwasserschutz-Maßnahmen nach dem Hochwasserschutzkonzept haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, bereits vorab, sogenannte kleinere No-Regret-Maßnahmen (Direktmaßnahmen) zum Hochwasserschutz durchzuführen.

„Die Direktmaßnahmen wurden so ausgewählt, dass zeitnah mit relativ geringem Aufwand ein großer Nutzen für die unmittelbar betroffenen Anlieger entsteht“, so der Erste Beigeordnete, Marcel Wolter. Der Ursprung der Flutkatastrophe seien die völlig überschwemmten kleinen Nebenbäche der Olef und Urft gewesen, daher werden sich die Hochwasserschutzmaßnahmen sowohl auf die Urft und die Olef, die größere Ausdehnungs- bzw. Retentionsflächen benötigen, als auch auf die Nebenbäche ausdehnen müssen.

Aus diesem Grund versucht die Verwaltung, die privaten Grundstückseigentümer, die über geeignete Retentionsflächen im Schleidener Tal verfügen, zu überzeugen, ihre Flächen der Stadt Schleiden zu diesem Zweck zu veräußern. Größere Retentionsflächen könnten vor allem in den unbebauten Bereichen „Herr Loosauel“ (Anstois-Mauel), „Im Hargarten“ (Nierfeld), „In den Obersten Weisen“ (zwischen Schleiden und Olef) sowie „Im Auel“ (Oberhausen) geschaffen werden.

Die Fertigstellung des interkommunalen Hochwasserschutzkonzeptes werde voraussichtlich bis zu drei Jahre dauern. Erst im Anschluss erfolge die bauliche Umsetzung der darin enthaltenen priorisierten Hochwasserschutzmaßnahmen. „Das Thema ist sehr komplex und für die Konzeption eines abgestimmten Hochwasserschutzkonzeptes im Einzugsbereich der Urft und Olef sind viele Fachexpertisen, Berechnungen und Analysen notwendig. Mit den Direktmaßnahmen haben wir die Möglichkeit, zeitnah, das heißt bereits 2023 und 2024 effektive Hochwasserschutzmaßnahmen im Schleidener Tal selbst vorzunehmen“, so Wolter abschließend.

Die Direktmaßnahmen werden nicht über die kommunale Wiederaufbauhilfe gefördert – hier greift eine andere Förderrichtlinie mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent.

Direktmaßnahmen im Überblick

Hochwasserangepasste Flächennutzung in Gemünd, Mauel

Die Fläche des ehemaligen Bolzplatzes in Mauel ist prädestiniert, um dem Gewässer bei höherem Wasserstand mehr Raum zu geben und die nachfolgende Bebauung der Innenstadt zu schützen. Durch eine Absenkung des Geländeniveaus kann eine Retentionsfläche entstehen, so dass die Urft sich künftig in diesem Bereich „schlängeln“ kann.

Raum für den Fluss in Gemünd, Malsbenden

Die ehemalige Kindertagesstätte „Wingertchen“ wurde durch die Flutkatastrophe schwer beschädigt, so dass sie an dieser Stelle nicht wieder aufgebaut wird. Durch die beabsichtige Folgenutzung des Gebäudes als Vereinsstätte der KG Rot-Weiß Gemünd wird die Außenfläche nicht mehr im ursprünglichen Umfang benötigt. So kann das Geländeprofil zwischen der Urft und dem Gebäude abgetragen werden, so dass der Urft künftig mehr Raum gegeben werden kann.

Eindeichungsmaßnahme in Gemünd, Lompig-Bach

Der „Lompig“-Bach entspringt weit oberhalb der Jugendherberge Gemünd, nahe der Ortschaft Wolfgarten. Er fließt mit starkem natürlichem Gefälle durch ein schluchtenartiges Tal zum Einlauf in eine Verrohrung oberhalb der Jugendherberge. Das Einlaufbauwerk wurde bei der Flutkatastrophe zerstört, so dass die Verrohrung die ankommenden Wassermengen nicht mehr abführen konnte. Die im Frühjahr 2020 eröffnete Jugendherberge wurde von Wasser und Schlamm durchströmt und ist schwer beschädigt worden. Durch die Errichtung einer Regenrückhaltung als kaskadenförmige Deiche oder in Form einer Schutzmauer kann in diesem Bereich der Hochwasserschutz erheblich verbessert werden.

Gewässerrückhaltung in Schleiden, Holgenbach

Der Holgenbach in Schleiden verläuft rund 500 Meter verrohrt durch den Kernort Schleiden, bevor er in die Olef mündet. Die Dimension des Rohres reichte in der Flutnacht nicht aus, so dass Wasser und Schlamm aus den Schächten austraten und die Straßen bergab flossen. Oberhalb der Bebauung ist zur Rückhaltung die Anlegung eines Deiches oder der Bau einer Schutzmauer möglich. Zudem könnte eine Auenlandschaft mit überschwemmbaren Flächen angelegt werden, indem das Gelände in dem Bereich abgetragen wird.

Gewässerrückhaltung in Oberhausen, Rinkenbach

Der Rinkenbach im Ortsteil Oberhausen fließt von seiner Quelle offen durch Gärten, bis zur Verrohrung, die unter dem Dorfgemeinschaftshaus mit Kindertagesstätte und der Bundesstraße herführt, bis er in die Olef mündet. Das Einlaufbauwerk vor der Kindertagesstätte konnte die Wassermassen der Flutkatastrophe nicht aufnehmen, so dass Wasser und Geröll durch den Kindergarten und andere Gebäude flossen. Oberhalb der Bebauung kann durch Deichbau und/oder Geländeabtrag mit Auenlandschaft für eine Rückhaltung des Baches gesorgt werden.

Gewässerrückhaltung in Olef, Selbach

Der Selbach mündet verrohrt im Ortsteil Olef in den gleichnamigen Fluss. Bei der Flutkatastrophe hat die Verrohrung die Wassermassen nicht ableiten können und es kam zur Überflutung des historischen Ortskernes von Olef und der angrenzenden Bebauung. Oberhalb der Ortschaft fließt der Selbach bereits verrohrt durch ein Tal. Mit dem Ausbau der Verrohrung, könnte ein naturnaher Gewässerlauf entstehen, der die hydraulische Belastung des Gewässers im Ort entzerrt und Sedimente im Ufer und Auenbereich zurück hält.