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Dach- und Fassaden-Begrünung – Neues Förderprogramm im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Der Klimawandel schreitet voran und die generelle Erwärmung, aber vor allem auch Wetterextreme, wie Hitze- und Starkregenereignisse, nehmen weiter zu. Dieser Bedrohung gilt es entgegenzusteuern. Aus diesem Grund hat der Kreistag Mayen-Koblenz ein neues Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen.

Denn: Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Nicht zuletzt wird dadurch Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.

Durch den Landkreis gefördert wird nur eine freiwillige Begrünung von Dächern und Fassaden. Eine Begrünung, die in Bebauungsplänen oder ähnlichen Regelungen festgesetzt ist, ist von einer Förderung ausgeschlossen. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports sowohl im Gebäudebestand als auch bei Neubauten. Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die Förderhöhe maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten beträgt. Dach- und Fassadenbegrünungen werden mit maximal 2.000 Euro pro Grundstück gefördert. Bei Solargründächern, das heißt einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung, erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro.

Da einige Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mehr von Belastungen durch extreme Hitze betroffen sind als andere, erfolgt die Förderung vorrangig für stark belastete Orte. Eine Liste aller Gemeinden, die beim Förderprogramm berücksichtigt werden können, gibt es ebenso wie den Förderantrag auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter der Adresse www.kvmyk.de/gebaeudegruen. Hilfe und weitere Auskünfte gibt es zudem bei Rüdiger Kape, Tel. 0261/108-420, ruediger.kape@kvmyk.de oder Lina Jaeger, Tel. 0261/108-417, lina.jaeger@kvmyk.de von der Integrierten Umweltberatung im Landkreis.

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Vertreter von DRK, DLRG, Malteser, THW, PSNV-E, Rettungsdienst, Leitstelle und Führungsstab in Euskirchen geehrt

Euskirchen – Verleihung der Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille des Landes NRW an die Helferinnen und Helfer bei der Flutkatastrophe 2021. Als Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz in der Flutkatastrophe sind am Abend Vertreter von Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit der Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille des Landes NRW ausgezeichnet worden, die eigens für diesen Zweck gestiftet wurde.

Gruppenbild, Landrat Markus Ramers hat die Helfer*innen stellvertretend für Innenminister Herbert Reul geehrt. Foto: Sven Gnädig / Pressestelle Kreis Euskirchen

Die altsilberne Medaille trägt auf der Vorderseite die Kurzbezeichnung des Einsatzes „Unwetterkatastrophe 2021″ sowie den Schriftzug „Dank den Helferinnen und Helfern“. Auf der Rückseite befindet sich das nordrhein-westfälische Landeswappen. Zusätzlich erhalten die Medaillenträger eine Urkunde.

Sie alle haben sich um den Dank der Landesregierung, des Parlaments und der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen und ganz Nordrhein-Westfalens verdient gemacht. In der größten Naturkatastrophe seit Gründung unseres Bundeslands haben die Helfer angepackt, organisiert, sich bis zur Erschöpfung für ihre Mitmenschen eingesetzt.

Landrat Markus Ramers hat die Helfer*innen stellvertretend für Innenminister Herbert Reul geehrt. Insgesamt werden im Kreis Euskirchen rund 3.500 Medaillen und Urkunden überreicht. Stellvertretend haben Wehrleiter und Bürgermeister*innen aller elf Kommunen die Medaillen für die Feuerwehren entgegengenommen. Für die Einsatzkräfte der Organisationen waren Vertreter von DRK, DLRG, Malteser, THW, PSNV-E, Rettungsdienst, Leitstelle, Führungsstab anwesend. Landrat Markus Ramers: „Sie alle sind das beste Beispiel, was es in Krisenzeiten braucht: Tapfere Männer und Frauen, die unsere Bevölkerung schützen. Denn der wichtigste Faktor im Bevölkerungsschutz sind die Menschen, die sich im Haupt- oder Ehrenamt für unsere Sicherheit einsetzen. Ich bin stolz, Ihnen heute diese Ehrung zuteilwerden zu lassen. Die Menschen im Kreis Euskirchen können sich auf Sie verlassen.“

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BMWK setzt Bundesnetzagentur als Treuhänderin für Gazprom Germania ein

Region/Berlin – Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary schwebend unwirksam. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die Bundesnetzagentur vorübergehend als Treuhänderin für die Gazprom Germania Gruppe ein. Die entsprechende Anordnung wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hintergrund der Entscheidung sind unter anderem unklare Rechtsverhältnisse sowie der Verstoß gegen die Meldepflicht im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung. Die Gazprom Germania GmbH betreibt in Deutschland kritische Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung.

Bundesminister Robert Habeck erklärte dazu. „Die Anordnung der Treuhandverwaltung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Dieser Schritt ist zwingend notwendig. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet.“

Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur wird auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes bis zum 30. September 2022 angeordnet. Dies betrifft sämtliche Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH. Die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter der Gazprom Germania GmbH wird ausgeschlossen. Die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH gehen auf die BNetzA über. Die BNetzA ist insbesondere berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf das Vermögen der Gazprom Germania GmbH wird beschränkt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur.

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war der mittelbare Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary (Russland) und Gazprom export business services LLC (GPEBS, Russland) zur Kenntnis gelangt. Da die Gazprom Germania GmbH kritische Infrastruktur betreibt, muss jeder Erwerb durch einen Nicht-EU-Investor vom BMWK genehmigt werden. Unklar ist, wer wirtschaftlich und rechtlich hinter den beiden genannten Unternehmen steht. Zudem hat der Erwerber die Liquidierung der Gazprom Germania angeordnet, was, so lange der Erwerb nicht genehmigt ist, nicht rechtmäßig ist.

Das BMWK hat die Genehmigung zum Erwerb nicht erteilt. Somit ist jede damit verbundene Rechtshandlung und auch der Erwerb als solcher schwebend unwirksam (§ 15 Abs. 3 AWG). Die Palmary ist damit nicht neue mittelbare Eigentümerin der Gazprom Germania GbmH. Das BMWK führt ein Investitionsprüfungsverfahren und setzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine Übergangszeit als Treuhänderin ein. So ist sichergestellt, dass das Prüfrecht effektiv ausgeübt werden kann und keine vollendeten, gesetzeswidrigen Fakten geschaffen werden.

Bundesminister Robert Habeck betonte: „Die Bundesregierung tut das Notwendige, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählt auch, dass wir Energieinfrastrukturen in Deutschland nicht willkürlichen Entscheidungen des Kremls aussetzen. Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Geschäfte in Deutschland muss gesichert sein. Das ist auch wichtig, damit die Versorgung in europäischen Partnerländern funktioniert. Die unklaren Rechtsverhältnisse, Verstöße gegen die Meldepflicht und die Ankündigung der Liquidierung der Gazprom Germania zwingen die Bundesregierung nun zu diesem Schritt. Wir haben die Genehmigung für den Erwerb nicht erteilt. Stattdessen übernimmt die Bundesnetzagentur als Treuhänderin die Funktion einer Gesellschafterin. Sie kann alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um weiter die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“

Gazprom Germania fungierte bisher als Holding für Aktivitäten von Gazprom in Deutschland und anderen europäischen Ländern, insbesondere auch beim Betrieb von kritischer Infrastruktur. Dazu zählen der Energiehandel sowie der Gastransport und Betrieb von Gasspeichern. Daher ist die Einsetzung eines Treuhänders erforderlich, um die Geschäfte fortzuführen und so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zur Versorgungssicherheit gibt die Bundesnetzagentur einen täglichen Lagebericht heraus.

Die Anordnung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dann dort einsehbar.

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Zukunft des GK-Mittelrhein

Region/Mayen-Koblenz/Ismaning – Intensive Verhandlungen zwischen Gesellschaftern und den Sana Kliniken kommen voran. Gesellschafterversammlung beschließt Verlängerung des Managementvertrags mit Gesundheitsdienstleister bis März 2023 – Details für strategische Partnerschaft auf der Agenda. Die Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GK-Mittelrhein) und den Sana Kliniken kommen gut voran. „Die Gespräche sind von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägt. Unserem Ziel, die gemeinsame Partnerschaft über den bisherigen Managementvertrag hinaus zu vertiefen, kommen wir näher. Beide Seiten haben sich inzwischen eine Perspektive zum Einstieg von Sana erarbeitet. Aktuell werden die noch wenigen offenen Fragestellungen gemeinsam erörtert“, erklärt der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des GK-Mittelrhein.

Die Gesellschafterversammlung habe in ihrer Sitzung daher beschlossen, den mit den Sana Kliniken vereinbarten Managementvertrag um weitere drei Monate bis Ende März 2023 zu verlängern. Damit erhalten sowohl die bisherigen Gesellschafter als auch Sana die notwendige Zeit und Flexibilität, um in den nächsten Wochen Details der künftigen strategischen Partnerschaft abschließend zu klären. Letztlich steht die vertragliche Einigung unter dem Vorbehalt der Beschlüsse in den Gremien der einzelnen Gesellschafter.

Der bisherige Management-Vertrag hätte bis zum 31. März 2022 gekündigt werden können und wäre dann nach fast dreijähriger Laufzeit Ende 2022 ausgelaufen. Am GK-Mittelrhein sind neben den beiden kommunalen Gesellschaftern Stadt Koblenz und Landkreis Mayen-Koblenz mit jeweils 26,50 Prozent vier Stiftungen (Stiftung Evangelisches Stift St. Martin, Stiftung Hospital zum Heiligen Geist, Stiftung Seniorenhaus zum Heiligen Geist, Stiftung Diakoniegemeinschaft Paulinenstift) als weitere vier Gesellschafter mit zusammen 47 Prozent stimmberechtigt beteiligt. Seit März 2020 haben die Sana Kliniken das Management im GK-Mittelrhein inne.

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Stromspar-Hilfen für Geringverdiener – Am Freitag 01. April hat die neue Förderperiode begonnen

Region/Berlin – Minister Habeck setzt Beratungs- und Hilfsangebot „Stromspar-Check“ fort – mehr mobile Beratungsangebote geplant. Die Energiesparberatung „Stromspar-Check“ wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Am Freitag 01. April hat die neue Förderperiode begonnen. Durch neue temporäre mobile Beratungsstellen soll das Angebot in den kommenden Monaten in bestimmten Regionen möglichst erweitert werden. Das Hilfsangebot ist vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen gedacht, wie Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Geringverdienende und Menschen mit kleinen Renten. Es umfasst eine direkte Beratung zu möglichen Energie-Einsparmöglichkeiten im eigenen Zuhause sowie Gratis-Soforthilfen, wie LED, sowie finanzielle Zuschüsse. Das Angebot ergänzt damit die Energiesparberatungen der Verbraucherzentralen, die vor allem rechtliche Fragen klären.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die steigenden Kosten für Strom und Gas treffen Arbeitslose, Geringverdienende und ältere Menschen mit kleiner Rente besonders hart. Sie mussten schon vor der Energiepreiskrise rund zehn Prozent ihres Einkommens für Energiekosten aufwenden. Umso wichtiger ist schnelle und nachhaltige Hilfe. Diese leistet das kostenlose Beratungsangebot Stromspar-Check, gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.“

In 150 Städten und Landkreisen beraten umfassend geschulte Stromspar-Teams Haushalte in ihren Wohnungen zum Energie- und Wassersparen, Heizen und Lüften. Mit den Gratis-Soforthilfen wie beispielsweise LEDs, schaltbare Steckerleisten, wassersparende Duschköpfe oder Zeitschaltuhren kann ein Haushalt im Durchschnitt 200 Euro im Jahr einsparen. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss für den Austausch alter stromfressender Kühlschränke und Gefriertruhen. Bis März 2023 sind mindestens 27.000 solcher Vor-Ort-Beratungen geplant. Zusätzlich sollen temporäre Beratungsstandorte in Wohnvierteln mit vielen Geringverdienern eingerichtet werden. Haushalte, die keinen Stromspar-Check-Standort in ihrer Nähe haben, können sich online oder am Telefon beraten lassen.

Seit 2008 haben über eine Millionen Menschen das Angebot des Stromspar-Checks in Anspruch genommen. Dahinter stehen rund 390.000 Haushalte, die insgesamt 640.000 Tonnen CO2-Ausstoß eingespart haben.

Der durchschnittliche Haushalt spart jährlich bis zu 20 Prozent seiner Energiekosten und 420 kg CO2. Auch die öffentliche Hand profitiert. Durch reduzierte Transferleistungen für Heizenergie und Warmwasser sparten Bund und Kommunen bisher 121 Millionen Euro.

Getragen wird das Projekt vom Deutschen Caritasverband (DCV) und Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD).

Mehr: www.stromspar-check.de

Hintergrund:

Bis März 2022 wurde der Stromspar-Check vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert. Die neue NKI-Förderung läuft ab April für ein Jahr unter dem Dach des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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SGD Nord gewinnt Rechtsstreit zugunsten des Trinkwasser-Schutzes im Bereich der Birgeler Brunnen

Gerolstein/Birgel/Koblenz.Trinkwasser gilt als das blaue Gold. Es handelt sich um ein überlebenswichtiges Lebensmittel, was trinkbares Wasser zum kostbarsten Rohstoff der Welt macht. In Birgel, Verbandsgemeinde Gerolstein ist diese wertvolle Ressource durch Nitrateinträge aus der landwirtschaftlichen Düngung im Bereich der Trinkwasserbrunnen gefährdet, weshalb die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde rechtliche Schritte zum Schutz des Trinkwassers einleitete. Dass diese Rechtsverordnungen wirksam sind, bestätigten nun Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Gesundheits-Ministerium NRW erlässt neue Coronaschutz-Verordnung – Gültig ab Sonntag 03. April

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann empfiehlt weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0.00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“

Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus.

Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Als Orientierung sind der neuen Coronaschutzverordnung zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Veranstaltungen beigefügt.

Die neue Verordnung löst am Sonntag, 3. April 2022, um 0.00 Uhr die bisherigen Regelungen ab. Sie gilt zunächst bis zum 30. April 2022.

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Vor der FIFA-Zentrale in Zürich appellieren ein Künstler und die Arbeiter-Wohlfahrt ans Weltgewissen

Region/Zürich/Dortmund/Koblenz – Am gestrigen Freitag, 01. April, fand in Doha/Katar die Gruppenauslosung zur FIFA-WM statt. Mit einer Protestaktion haben der Osnabrücker/Wormser Künstler Volker-Johannes Trieb sowie die Verbände AWO International und AWO Bezirk Westliches Westfalen vor der FIFA-Zentrale in Zürich ein deutliches Zeichen gegen die menschenverachtenden und grausamen Bedingungen der Arbeitsmigranten*innen in Katar gesetzt.

Protestaktion vor der FIFA. Foto: AWO

„Auf Kosten der Fußballweltmeisterschaft sind in Katar beim Bau der Stadien viele tausend Menschen gestorben. Sie wurden wie Sklaven behandelt und sind an Hitze, an Erschöpfung oder wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen gestorben. Das wurde sowohl von der FIFA als auch von der Regierung in Katar in Kauf genommen. Das darf an einem Tag wie heute nicht verschwiegen werden“, so Volker-Johannes Trieb, der die Aktion ins Leben gerufen hat. Sinnbildlich für die vielen Opfer, deren Zahl Amnesty International mittlerweile mit 15.000 beziffert, wurden 6.500 mit Sand gefüllte Fußbälle vor der FIFA-Zentrale abgeladen: Bedruckt mit dem Zitat „Weltgewissen, du bist ein Fleck der Schande“, begleitet von einem Requiem des Cellisten Willem Schulz.

Mit den Fußbällen sind im Laufe des WM-Jahres noch weitere Aktionen geplant. Nach dem Endspiel am 18.12.2022 werden die 6.500 Exemplare abgegeben. Gleichzeitig werden Spenden gesammelt, die den Menschen in den Ländern der Getöteten zu Gute kommen. „Wir setzen uns seit vielen Jahren für die Rechte von Arbeitsmigranten und deren Familien ein, die oft in den ärmsten Ländern der Welt zurückbleiben und von dem Geld leben, das ihre Angehörigen schicken. Diese arbeiten meist unter katastrophalen Bedingungen. Die Schicksale der vielen Migranten in Katar sind für uns inakzeptabel und entsetzliche Beweise dafür, dass moderne Sklaverei existiert“, so Ingrid Lebherz, Geschäftsführerin von AWO International.

„Es ist für uns als Arbeiterwohlfahrt nicht akzeptabel, dass Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Auch die Unterdrückung der Frauen in Katar prangern wir an. Das Leben von Menschen, ihre Arbeitsbedingungen und ihre Freiheit sind unverhandelbar und zählen mehr als jeder Profit. Deshalb werden wir uns immer dafür engagieren, dass hohe soziale Standards und demokratische Strukturen in den Ländern gelten, an die lukrative Großereignisse vergeben werden“, ergänzt Michael Scheffler, Vorsitzender des AWO Bezirks Westliches Westfalen.

Umfangreiches Material zur Kampagne „Weltgewissen, du bist ein Fleck der Schande“ sowie Informationen zu den Aktionspartnern finden Sie auf der Website www.weltgewissen-katar.de

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Ukraine-Krieg stellt unsere Energie-Versorgung vor große Herausforderungen

Region/Düsseldorf – NRW Minister Pinkwart: Wir treffen mit Frühwarnstufe Vorsorge, um vorbereitet zu sein. Die Energieministerinnen und -minister der Länder haben sich gestern mit Bundes-Staatssekretär Dr. Patrick Graichen über die Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Energieversorgung ausgetauscht. Im Mittelpunkt der Beratungen, an denen auch Nordrhein-Westfalens Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart teilnahm, stand die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgerufene Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas. Als erster Schritt ist vom Bund das Krisenteam Gas eingesetzt worden, in dem das MWIDE für Nordrhein-Westfalen als großes Energie- und Industrieland mitwirkt. Es tagt ab sofort täglich und beobachtet genau die weitere Entwicklung am Gasmarkt, um – falls notwendig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit schneller treffen zu können.

Minister Pinkwart: „Mit dem Ziehen der Frühwarnstufe treffen wir Vorsorge und bereiten uns auf alle Eventualitäten vor. Aktuell ist die Versorgung aller deutschen Gasverbraucher weiter gewährleistet, an den Märkten ist ausreichend Gas vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste als auch für Fernwärme, Stromerzeugung und die Wirtschaft.“

Angesichts der aktuellen Lage betonten Bund und Länder große Geschlossenheit. Die Energieministerinnen und -minister sind sich einig, dass ein besonderer, unmittelbarer Fokus darauf liegen muss, die große Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu beenden. Hier wird es darauf ankommen, möglichst schnell eine Importinfrastruktur für alternative Beschaffungswege aufzubauen. Dabei kommt vor allem LNG eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig stellen sich Bund und Länder im Rahmen der Krisenvorsorge auf, um im Fall einer Gasmangellage koordinierte Schritte unternehmen zu können. Grundlage dafür ist der nationale Notfallplan Gas.

Minister Pinkwart weiter:Wir stehen gleichzeitig vor zwei großen energiepolitischen Herausforderungen. Wir müssen einerseits die Folgen des Krieges in der Ukraine auf unsere Energieversorgung kurzfristig abfedern. Das gilt sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für bezahlbare Energiepreise. Andererseits halten wir an unseren ambitionierten Klimaschutzzielen fest, denn mit einer beschleunigten Energiewende haben wir den Schlüssel zur Bewältigung beider Herausforderungen selbst in der Hand. Für die energieintensiven und außenhandelsabhängigen Unternehmen stellen die steigenden Energiekosten eine massive Belastung dar. Um eine Verlagerung von Wertschöpfung und Beschäftigung zu vermeiden, muss vom Bund geprüft werden, ob über europäische Regelungen und Maßnahmen, wie Strompreiskompensationen, die energieintensive Industrie unterstützt werden kann.“

Im Mittelpunkt der Beratungen standen darüber hinaus auch konkrete Maßnahmen für eine größere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und den schnelleren Umbau des Energieversorgungssystems. Vor dem Hintergrund des Krieges gegen die Ukraine war es bereits die dritte Sitzung der Energieministerinnen und -minister in diesem Jahr.

Die gestrigen Beschlüsse des EMT stehen zeitnah auf der Webseite des Energieministertreffens zum Download zur Verfügung.

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Karl Lauterbach – “Dank an Pflegekräfte für besonderen Einsatz“

Region/Berlin – Kabinett beschließt Bonus für Pflegekräfte. Die Bundesregierung würdigt die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie mit einem Pflegebonus. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute verabschiedet.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Auch in Zeiten knapper Kassen ist das ein wichtiges Zeichen. Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen.“

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens drei Monate in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.