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Bundes-Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Region/Berlin – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Ich habe gestern nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Russland hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Dies stellt einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Die russische Regierung hat dennoch in den vergangenen Tagen in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das BMWK deshalb gestern die Frühwarnstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist aktuell weiter gewährleistet. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutschen Wirtschaft. Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.

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Ein Zeichen der Ermutigung – Bundeskanzler Scholz in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Bei einem Rundgang durch die Stadt und Gesprächen mit Ladeninhabern wurden Bundeskanzler und Innenministerin Faeser durch Ministerpräsident Wüst, Landrat Ramers und Bürgermeisterin Preiser-Marian begleitet.

In der Innenstadt von Bad Münstereifel machten sich die Spitzenpolitiker ein Bild vom Stand des Wiederaufbaus. (v.l.) Landrat Markus Ramers, Innenministerin Nancy Faeser, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, Bundeskanzler Olaf Scholz und Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian. Foto: W. Andres / Kreis Euskirchen

Nur wenige Wochen nach der Flutkatastrophe hatte der damalige Vize-Kanzler und Finanzminister Olaf Scholz die Stadt Schleiden besucht und versprochen, dass er wiederkommt, wenn er Kanzler wird. Und er hat Wort gehalten. „Gerade jetzt ist sein Besuch ein wichtiges Zeichen.

Sicherte Unterstützung beim Thema Bevölkerungsschutz zu: Innenministerin Nancy Faeser im Gespräch mit Landrat Markus Ramers. Foto: W. Andres / Kreis Euskirchen

Trotz Krieg in der Ukraine und neuer Krisen sind die Flutkatastrophe und die vielen betroffenen Menschen im Kreis Euskirchen nicht vergessen“, so Landrat Markus Ramers. „An vielen Stellen im Kreisgebiet zeigt sich, dass es vorangeht. Was die Menschen mitsamt den vielen Unterstützern geleistet haben, ist bemerkenswert. Aber es gibt immer noch eine Menge zu tun und das sieht man auch hier in Bad Münstereifel“, so Landrat Ramers.

Die Gesamtschäden werden auf über 1 Milliarde Euro geschätzt, allein Kreis und Kommunen beziffern die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in den bisher vorliegenden Wiederaufbauplänen auf mehr als 570 Millionen. Was die Schäden an den Privathaushalten betrifft, sind bisher insgesamt 3.955 Wiederaufbau-Anträge gestellt wurden, von denen sich 3.814 bei der Bezirksregierung im Bewilligungsprozess befinden. 120 Millionen Euro wurden bislang an betroffene Haushalte im Kreis Euskirchen ausgezahlt.

Mit Bezug zur aktuellen Haushaltsdebatte im Bundestag und dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr, machte der Landrat gegenüber Innenministerin Nancy Faeser deutlich, dass auch die Stärkung des Bevölkerungsschutzes dringend einen höheren Stellenwert einnehmen müsse. „Die Stärkung unserer Bundeswehr ist wichtig. Doch genau so wichtig ist es, dass wir den Bevölkerungsschutz stärken. Für den Kreis Euskirchen haben wir das Jahr 2022 zum ‚Jahr des Bevölkerungsschutzes‘ erklärt und setzen bereits erste Maßnahmen um. Alle diese Maßnahmen sind sehr kostenintensiv“, so Landrat Ramers. Die Innenministerin sicherte zu, dass die Fördermöglichkeiten des Bundes verbessert werden sollen, um etwa den Ausbau der Sirenen-Warnsysteme im Kreisgebiet voranzutreiben.

„Es war eine sehr herzliche Atmosphäre“, so der Landrat abschließend zum Besuch des Kanzlers in Bad Münstereifel. „Olaf Scholz war bei den Gesprächen mit den Menschen sehr zugewandt und sehr interessiert. Er hat den ihnen Mut gemacht und gezeigt, dass die Flut mit den immensen Schäden nicht in Vergessenheit geraten ist.“

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Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundes-Innenministerin Nancy Faeser informieren sich über Wiederaufbau im Ahrtal

Ahrtal/Ahrbrück – „Die Flutkatastrophe bleibt unvergessen“ – Acht Monate nach der Flutkatastrophe haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor Ort im Ahrtal ein Bild vom Stand des Wiederaufbaus gemacht. Gemeinsam mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer besuchten sie die stark betroffene Ortsgemeinde Ahrbrück, die in der Flutnacht in weiten Teilen zerstört wurde. Dem Bundeskanzler war es ein besonderes Anliegen, im Gespräch mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie Landrätin Cornelia Weigand und Ortsbürgermeister Walter Radermacher zu erfahren, wie es den Menschen im Ahrtal heute geht. Bei einem Besuch am Gedenkstein im Ortsmittelpunkt informierte er sich über die Schäden der Flutnacht und den Stand der Aufbaubauarbeiten in der 1.200 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Ortsgemeinde. Olaf Scholz war bereits am 15. Juli im Ahrtal und hat sofort Unterstützung des Bundes zugesagt, damals noch als Bundesfinanzminister. Auch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel war bereits wenige Tage nach der Flut vor Ort.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die verheerenden Folgen der Flutkatastrophe sind im Ahrtal überall sichtbar, besonders in Ahrbrück, das in weiten Teilen zerstört wurde. Es hat mich heute zutiefst beeindruckt, das großartige Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort und der vielen Helferinnen und Helfer beim Wiederaufbau zu sehen. Für die Bundesregierung ist klar: Wir haben aus dieser schrecklichen Katastrophe Konsequenzen gezogen. Wir arbeiten intensiv daran, den Bevölkerungsschutz zu stärken, um uns zu wappnen gegen künftige Klimafolgen und Extremwetterereignisse. Vor allem werden wir unsere Warninfrastruktur verbessern. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz werden wir die Sirenen ausbauen und Cell-Broadcast als Warnsystem einführen.“

Auch acht Monate nach der Flut habe die Bundesregierung das Ahrtal nicht vergessen, versicherte der Kanzler, deswegen sei er trotz der angespannten Weltlage in die Flutgebiete von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westphalen gekommen. Das Aufbauprogramm in der Höhe von 30 Milliarden Euro von Bund und Ländern sei ganz wesentliche für den Aufbau des Ahrtals, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit könnten die Kommunen ihre Infrastruktur, wie Schulen, Gemeindehäuser, Feuerwehrhäuser oder Verwaltungen wiederaufbauen und Privatpersonen ihre Häuser. Natürlich sei auch das Hochwasserschutzkonzept wichtig und die Ausweisung des neuen Hochwasserschutzgebietes. Ministerpräsidentin Malu Dreyer freute sich sehr, dass es in Ahrbrück gelungen ist, ein neues Wohngebiet zu schaffen: „Dort wo heute noch das Fabrikgelände von „Brohl-Wellpappe“ ist, können bald schon Menschen aus Ahrbrück ein neues Zuhause aufbauen, wenn das an alter Stelle nicht mehr möglich ist.

„Die Landesregierung treibt gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort den Wiederaufbau der zerstörten Gebäude und Infrastruktur mit Hochdruck voran. Ich bin dem Bundeskanzler und der Bundesinnenministerin für ihren Besuch sehr dankbar, denn die Menschen im Ahrtal sollen sich sicher sein, dass der Wiederaufbau im Ahrtal für Bund und Land eine vordringliche Aufgabe bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin bei dem Besuch in Ahrbrück, an dem auch Umweltministerin Katrin Eder, Innenminister Roger Lewentz und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt teilnahmen.

Im Ahrtal bestehe ein großer Bedarf an neuen, hochwassergeschützt gelegenen Flächen für Wohnraum und Gewerbe. Die Schaffung neuer Wohn- und Gewerbeflächen sei deshalb eine vordringliche Aufgabe. „Die Umwandlung des ehemaligen Fabrikgeländes von ‚Brohl Wellpappe‘ in Ahrbrück ist dabei ein Vorzeigeprojekt, das mit enger Unterstützung des Innenministeriums umgesetzt wird. So wie hier in Ahrbrück bietet die Landesregierung den Kommunen für die Entwicklung künftiger Bauflächen umfangreiche Unterstützungsangebote an. Wir wollen den Gemeinden im Ahrtal die Möglichkeit geben, ihre Zukunft bestmöglich zu gestalten“, so die Ministerpräsidentin.

„Die Eigentümer der Firma Brohl Wellpappe hatten sich schon kurz nach der Flut bereiterklärt, ihr ehemaliges Fabrikgelände in Ahrbrück der Ortsgemeinde zum symbolischen Preis von einem Euro zu schenken“, so Innenminister Roger Lewentz. Er habe umgehend entschieden, dass sein Ministerium das Projekt zur Umwandlung des Fabrikgeländes in neuen Raum für Wohn- und Gewerbeflächen in enger Abstimmung mit der Ortsgemeinde in die Hand nimmt. „Die erforderlichen Mittel für den Rückbau der Fabrikgebäude stellt das Land gerne zur Verfügung, damit die Menschen hier im Ahrtal ein neues Zuhause finden können. Bundeskanzler Scholz bin ich sehr dankbar, dass er sich von diesem starken Projekt vor Ort ein Bild macht. Die Umwandlung der ehemaligen Industrieflächen in neue Wohnflächen ist nicht nur ein Lichtblick für viele Flutbetroffene, sondern auch ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, weil wir hier bereits versiegelte Flächen in eine neue Nutzung überführen“, so Innenminister Roger Lewentz.

„Indem Maximilian und Detlef Boltersdorf ihr altes Firmengelände für den Wiederaufbau in Ahrbrück zur Verfügung stellen, leisten sie einen großen Beitrag dazu, den Wiederaufbau auch unter den Gesichtspunkten der weiteren Klimaentwicklung zu gestalten und der Ahr im Hochwasserfall mehr Raum zu geben. Ein nachhaltiger Wiederaufbau gelingt nur, wenn wir auch kommende Starkregenereignisse und Hochwasser im Blick haben, dazu gehört auch ein nachhaltiges Haushalten mit versiegelter Fläche. Eine Grundlage hierfür wird auch der Gewässerwiederherstellungsplan sein, mit dessen Erstellung der Kreis nun geeignete Ingenieurbüros beauftragt hat und bei dessen späteren Umsetzung wir die Kreisverwaltung gerne unterstützen,“ hebt Umweltministerin Katrin Eder hervor. „Das Angebot von Brohl Wellpappe steht beispielhaft für die große Solidarität der Unternehmen beim Wiederaufbau. Unsere mittelständischen Familienbetriebe sind tief verwurzelt mit der Region, das soziale Engagement vor Ort gehört fest zu ihrer DNA. Ich danke Brohl Wellpappe und den Geschäftsführern Maximilian und Detlef Boltersdorf für ihr pragmatisches Handeln und die Hilfsbereitschaft in dieser herausfordernden Zeit. Sie ermöglichen es der Ortsgemeinde Ahrbrück, sich ein Stück Normalität, ein Stück Heimat wiederaufzubauen. Das weckt Zuversicht und ist ganz praktische Hilfe für die Menschen vor Ort“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, die in engem Kontakt mit den Betrieben im Ahrtal steht.

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Kreistag Mayen-Koblenz verabschiedet Resolution als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine

Region/Mayen-Koblenz – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG-MYK, FDP und FWM3/DIE LINKE bringen Resolution parteiübergreifend ein. Angesichts der Brutalität des Überfalls der russischen Armee auf die Ukraine ist im Kreistag Mayen-Koblenz eine parteiübergreifende Resolution von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG-MYK, FDP und FWM3/DIE LINKE als Zeichen der Solidarität verabschiedet worden.

Wladimir Putins Angriffskrieg markiere einen Völkerrechtsbruch, heißt es darin, den die Kreistagsfraktionen aufs Schärfste verurteilen. Es sei nicht nur ein Angriff auf die Menschen in der Ukraine, sondern auch auf die Demokratie und Freiheit in ganz Europa. „Es gibt keinen Grund, der dieses unnötige Blutvergießen rechtfertigt. Vor unser aller Augen hat der russische Aggressor die grundlegenden Regeln der internationalen Ordnung verletzt und außer Kraft gesetzt. Er lässt die Heimat unschuldiger Menschen angreifen, die im Kampf ihr Leben aufs Spiel setzen oder ihr Zuhause verlassen und ins Ungewisse flüchten“, verurteilen die Kreistagsfraktionen den Angriff, stellen sich solidarisch an die Seite der ukrainischen Bevölkerung und vertrauen, wie bereits bei der Flüchtlingswelle 2015/2016, auf die Weltoffenheit des Landkreises Mayen-Koblenz. „In der jetzigen Situation ist es unsere Pflicht, die Menschen nach Kräften zu unterstützen.

Dies ist dem Landkreis in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern schon einmal in beeindruckender Weise gelungen“, heißt es in der Resolution, in der die antragstellenden Fraktionen zudem deutlich betonen, dass sie den russischen Präsidenten und die russische Regierung verurteilen, nicht aber das russische Volk oder die zahlreichen in Deutschland lebenden, russischen Staatsbürger.

Darüber hinaus, so heißt es in der Resolution weiter, befürworten die Kreistagsfraktionen die mit der Klimaresolution begonnene Transformation hin zu regenerativen Energien. „Ziel unserer gemeinsamen Anstrengungen ist es, unseren Landkreis schneller unabhängiger von Gas, Öl, Kohle und anderen fossilen Brennstoffen zu machen.

Wir müssen unsere Energieversorgung überdenken und neu aufstellen.“ Mit einem Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sichere man sich langfristig eine gewisse Unabhängigkeit und sei nicht nur vor Lieferengpässen, wie zum Beispiel bei russischem Erdgas, bestmöglich gewappnet, sondern würde auch wirtschaftliche Synergien für den Landkreis Mayen-Koblenz generieren.

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Rheinland-Pfalz kündigt Vertrag mit Luca-App

Ahrweiler/Mainz – Das Land Rheinland-Pfalz wird die Zusammenarbeit mit den Betreibern der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie nach dem 31. März 2022 nicht fortsetzen. Zuvor hatte das Land bereits die verpflichtende Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie, beim Sport und im Freizeit- und Kulturbereich beendet.

Entsprechend wird auch das Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler die Luca-App in Zukunft nicht mehr einsetzen. Diese war im Kreis Ahrweiler im März letzten Jahres eingeführt worden, um Kontaktdaten elektronisch zu erfassen und im Infektionsfall an das Gesundheitsamt übermitteln zu können. Im Verlauf der Pandemie sowie durch die Flutkatastrophe im vergangenen Juli fand die App in der Region jedoch zunehmend weniger Anwendung.

Alternativ steht Bürgerinnen und Bürgern zur Verfolgung von Risikokontakten beispielsweise auch weiterhin die kostenlose Corona-Warn-App zur Verfügung, die Nutzerinnen und Nutzer informiert, sobald eine Kontaktsituation mit einer infektiösen Person bestand. Die alarmierte Person kann sich entsprechend testen und gleichzeitig die eigenen Kontakte reduzieren, um Infektionsketten zu unterbrechen.

Weitere Information zur Beendigung der Zusammenarbeit finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft und Gesundheit unter https://mwg.rlp.de > „Service“ > „Pressemitteilungen“.

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UKRAINE-Krieg – Biodiversitäts-Flächen machen keine hungernden Menschen satt

Region/Koblenz – Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Flexibilität, die das EU-Maßnahmenpaket vorsieht, nicht nutzen. Das hat die Hauspitze des BMEL gestern zur Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen (ÖFV) durch die EU zur Ernährungssicherung vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, mitgeteilt. Damit sollen deutsche Landwirte, anders als ihre Kollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten, auf brachliegendem Acker keine Ackerfrüchte für die Nahrungsmittelproduktion anbauen können.

Geändert werden kann dies nur, wenn sich im Bundesrat Mitte April eine Mehrheit der Bundesländer finde, die die Nahrungsmittelproduktion auf den Brachen erlauben will. Das wäre aber zu spät. „Die Landwirte können nur jetzt Ackerfrüchte aussäen und nicht erst Mitte April, wenn dann womöglich der Bundesrat anders entscheide“, betont Horper. Die Hauspitze des BMEL beweise damit, dass der fachliche Hintergrund fehle, wie Ackerbau bzw. Landwirtschaft funktioniere, kritisiert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Michael Horper.  Mit jedem Tag ohne Gewissheit, was erlaubt sei, würde das Zeitfenster zur Aussaat z.B. von Sommergetreide etc. kleiner. Auch die Verfügbarkeit des Saatgutes und die Wetterverhältnisse würden eine Rolle spielen. Die Landwirte seien zu tiefst verärgert über diese Fehlentscheidung des BMEL. Biodiversitätsflächen können man nun mal nicht essen und sie machten auch nicht satt – auch nicht, wenn man Veganer sei, stellt Horper fest.

Horper zeigt sich auch sehr verwundert, weshalb das Bundeslandwirtschaftsministerium den Analysen der Folgen des Ukrainekrieges der EU-Kommission nicht folge, wonach es „jetzt an der Zeit sei, dass Europa sich solidarisch zeige und die Ukraine, ihre Bevölkerung und Landwirtinnen und Landwirte, genauso wie die schwächsten, nahrungsmitteleinführenden Länder unterstützen müssten, in denen die Preise deutlich steigen und Nahrungsmittel knapp werden könnten“. Auch die Welthungerhilfe zeige sich bekanntlich in „großer Sorge“ hinsichtlich der Folgen des Krieges für die Entwicklungs- und Schwellenländern: „ Gerade die Ärmsten in vielen Ländern des Globalen Südens werden von den gravierenden Engpässen auf dem Weltmarkt und den explodierenden Nahrungsmittelpreisen besonders betroffen sein“.

Mit dieser Haltung verzichte das Bundeslandwirtschaftsministerium bewusst auf die Chance, im Zuge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen wegfallenden Ernten, hierzulande mehr Lebensmittel zu produzieren, so Horper. Eine solche Fehlentscheidung könne nun mal in der Landwirtschaft nicht zurückgenommen werden, was heute nicht gesät wird, kann morgen nicht geerntet werden.

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Saisonstart mit dem Motorrad – Das richtige Feeling finden

Region/Stuttgart – Im Frühjahr wächst die Spannung: Viele Motorradfahrer sitzen in den Startlöchern, um nach der langen Winterpause endlich wieder durchzustarten. Doch zum Saisonbeginn steigen auch die Unfallzahlen rasant an. Damit der Einstieg gelingt, haben die Experten von DEKRA einige Tipps zusammengestellt.

  • Im Frühjahr steigen die Unfallzahlen stark an
  • Es gilt, das Gefühl für die Maschine auffrischen
  • Je länger die Pause, umso wichtiger ist ein Sicherheitstraining

„Im Frühjahr nimmt die Zahl der Motorradunfälle wieder stark zu und erreicht in den Sommermonaten ihren Höhepunkt“, erklärt Luigi Ancona, Unfallforscher und Motorradexperte bei DEKRA. Im Jahr 2020 verteilten sich knapp 90 Prozent aller Motorradunfälle mit Personenschaden auf die Monate März bis Oktober. „Über den Winter verlernt man das Motorradfahren zwar nicht, aber es ist wie bei der ersten Abfahrt auf Skiern: Man muss sich erst wieder etwas ‚eingrooven‘ und das Feeling für die Maschine auffrischen. Wie stark beschleunigt und verzögert sie, wieviel Abstand brauche ich, wie drücke oder lege ich das Bike in die Kurve?“

Nicht der Euphorie hingeben
Die erste Ausfahrt ist deshalb nicht geeignet, sich gleich wieder der Euphorie hinzugeben. „Lasst es gemütlich angehen“, rät der Experte. „Am Ende der Saison fühlt man sich sicher, doch nach der Winterpause braucht es etwas Zeit, bis die Automatismen wieder greifen und das Gefühl für die Maschine wieder da ist.“

Vorsicht ist auch deshalb angesagt, weil viele andere Verkehrsteilnehmer die schmalen, beschleunigungsstarken Bikes anfangs noch nicht auf der Rechnung haben – damit sind gefährliche Situationen vorprogrammiert. Außerdem besteht im Frühjahr erhöhte Rutschgefahr durch Schmutz und Splittreste bei teils noch niedrigen Temperaturen.

Der Unfallforscher erinnert daran, dass Biker – bezogen auf den Fahrzeugbestand – doppelt so häufig verunglücken wie Autofahrer. Ohne Knautschzone und nahezu ungeschützt sind sie zudem weitaus schwereren Unfallfolgen ausgesetzt als Auto-Insassen. Das Risiko, ums Leben zu kommen, war im Jahr 2020 auf dem Motorrad laut amtlicher Statistik im Schnitt viermal so hoch wie im Pkw, wiederum bezogen auf den Fahrzeugbestand in Deutschland. Wenn man dazu noch berücksichtigt, dass die Fahrleistung von Motorrädern insgesamt wesentlich geringer ist, fällt die Risikobilanz noch deutlich ungünstiger für die Zweiräder aus.

Viele Kollisionen mit Pkw
Häufigster Unfallgegner von Motorradfahrern ist der Pkw mit einem Anteil von 79 % Prozent bei Zusammenstößen mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer. Mehr als jeder dritte verunglückte (34 %) und getötete (36 %) Biker kam bei einem Alleinunfall, also ohne fremde Beteiligung, zu Schaden. Bei gut jedem fünften Unfall mit Personenschaden (22 %) war „nicht angepasste Geschwindigkeit“ des Motorradfahrers die Ursache, gefolgt von zu geringem Abstand, Fehlern beim Überholen und falscher Straßenbenutzung. Dem höchsten Unfallrisiko sind junge Biker unter 35 Jahren ausgesetzt.

„Man tut sich auf jeden Fall immer etwas Gutes, wenn man sich vorab in einem geschützten Bereich warmfährt und die Basics auffrischt: Ausweichen, Gefahrenbremsung, Slalomfahrt, stationäre Kreisfahrt – alles Bestandteile der praktischen Fahrprüfung“, meint DEKRA Experte Ancona. „Diese Fahrmanöver lassen sich optimal zu Saisonbeginn bei einem Fahrsicherheitstraining auffrischen.“ Eine anbieterneutrale Übersicht gibt es beispielsweise beim Institut für Zweiradsicherheit unter https://www.ifz.de/training/trainingsanbieter/.

Wiedereinsteiger: Andere Zeiten
„Ganz besonders profitieren von einem Fahrsicherheitstraining die vielen Wiedereinsteiger, die nach Karriere- oder Familienpause das Bike – gerade auch in der Pandemie – erneut entdeckt haben. Man kann nicht einfach dort weitermachen, wo man vor Jahren oder Jahrzehnten aufgehört hat“, betont der Motorradexperte. „Je länger die aktive Zeit zurückliegt, umso wichtiger ist es, die Fahrtechniken und das Gefühl für die Maschine systematisch aufzufrischen.“

Etwas Selbstkritik kann dabei nicht schaden. Hat sich meine körperliche Verfassung verändert? Wie sieht es in punkto Leistungsfähigkeit und Reaktionsvermögen aus? Oft geht das Handling der Maschine nicht mehr so locker von der Hand wie in jüngeren Jahren. Für manchen stellt sich gar die Frage: Passt das Bike aus Sturm- und Drang-Zeiten noch zum geplagten Rücken, oder verspricht ein gemütlicher Cruiser nicht letztlich mehr Genuss? Wer sich ein neues Motorrad zulegen möchte, sollte unbedingt auf das Thema ABS achten. Es ist seit 1. Januar 2016 für neue Modelle Pflicht und bringt einen großen Sicherheitsgewinn.

Auch Technik und Ausrüstung müssen stimmen
Last but noch least braucht zum Saisonstart auch die Maschine einen technischen Check. Unverzichtbar ist die Überprüfung von Bremsen, Reifen und Flüssigkeitsfüllständen – bis hin zur Kontrolle der sicherheitsrelevanten Elektronik anhand der On-Board-Diagnose. Fehlt noch eine Sichtung von Kombi, Protektoren, Stiefeln, Handschuhen und Helmvisier. Im Frühjahr kann es noch empfindlich kalt sein, dafür könnte das „Zwiebelprinzip“ die Lösung sein.

Weitere Informationen zum Saisonstart geben die DEKRA Experten auch online unter: https://www.dekra.de/de/tipps-fuer-biker/.

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Corona-Infektion – Was gilt es zu beachten? – Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die häufigsten Fragen

Region/Mayen-Koblenz – Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Absonderung, Tests und Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher Antworten zu den häufigsten Fragen:

  1. Was mache ich bei einem positiven Selbsttest?

Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen Schnelltest (PoC-Antigentest) durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder einen laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen (es gibt keine Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests). Ist auch das Ergebnis dieses Tests positiv, hat sich die positiv getestete Person weiterhin in Isolation zu begeben. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.

  1. Wie lange dauert die Absonderung?

Corona-positive Personen und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist ab Tag 7 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

  • Abstrich bzw. letzter Kontakt zum Infizierten am 20. März (Tag 1)
  • reguläres Isolationsende: 29. März
  • Freitestung ab 7. Tag (26. März) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.
  1. Wann erhalte ich eine Genesenen-Bescheinigung?

Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver PoC-Test (Schnelltest mit Zertifikat) reicht dafür nicht aus.

  1. Wie lange ist diese gültig?

Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet. Sollte die genesene Person mindestens eine Impfung haben, wird keine Genesenenbescheinigung benötigt.

  1. Wann erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung?

Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Aufgrund der hohen Fallzahlen erfolgt dies aktuell mit ein paar Tagen Verzögerung. Zu beachten ist, dass ein positives PCR-Ergebnis vom Gesundheitsamt benötigt wird, um das Schreiben ausstellen zu können.

Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (PoC-Test), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.

  1. Wer ist enge Kontaktperson? Wer muss in Quarantäne?

Enge Kontaktpersonen sind alle Menschen, die sich länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) im Nahbereich (weniger als 1,5 Meter) aufgehalten haben oder die sich mit der infizierten Person länger als 10 Minuten im selben, nicht ausreichend belüfteten Raum, unabhängig vom eingehaltenen Abstand, mit oder ohne adäquaten Schutz, aufgehalten haben.

  1. Wer ist von der Absonderungspflicht befreit?
  • Minderjährige
  • Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster)
  • frisch vollständig geimpfte Personen (Zweitimpfung ist mehr als 14 Tage, aber nicht länger als 3 Monate her)
  • frisch genesene Kontaktpersonen (Infektion innerhalb der letzten 3 Monate)
  • genesene Personen, die mindestens eine weitere Impfung haben
  1. Wie erhalten Kontaktpersonen einen Nachweis zur Absonderung?

Nur Kontaktpersonen, die nicht von der Absonderungspflicht befreit sind, erhalten Verfügungen, nachdem die positiv getestete Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten ihrer Kontakte übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage verwendet werden. Diese und weitere Informationen zur Quarantäne findet man unter www.kvmyk.de/corona-info

9. Was mache ich, wenn meine Corona-Warn-App rot ist?

Ruhe bewahren und überlegen, mit wem der Kontakt stattgefunden haben könnte. Vor allem bei Symptomen sollte man umgehend einen qualifizierten Schnelltest an einer Teststation machen lassen.

  1. Wo kann ich mich testen lassen?

Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/

Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de

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Tafel stößt an Grenzen – Steigende Lebensmittel-Preise, weniger Verfügbarkeit und Hamsterkäufe

Mechernich/Düsseldorf – Rund 500.000 Euro für NRW im Monat benötigt – Landes-Tafelchef Wolfgang Weilerswist aus Mechernich appelliert im Radio. Zum Wochenanfang machte Wolfgang Weilerswist, nicht nur Chef der Mechernicher, sondern auch der Tafeln in ganz Nordrhein-Westfalen, auf ein wachsendes Problem aufmerksam. Aufgrund von verzögerter Nahrungsmittelversorgung, wieder einmal wachsender Hamsterkäufe und steigender Preise – nicht zuletzt aufgrund von Ukraine-Krieg und Pandemie – gebe es große Probleme bei der Nahrungsmittelanschaffung und -verteilung.

Die Tafeln, die bedürftige Familien mit preiswerten Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln sowie Gütern des täglichen Bedarfs versorgen, bekämen zur Zeit immer weniger Sachspenden. „Landesweit fehlen derzeit Waren in einem Gegenwert von rund einer halben Million Euro pro Monat. Die 174 Tafeln im Land NRW brauchten in etwa die gleiche Summe, um den Bedarf an dringend benötigten Nahrungsmitteln decken zu können“, so Wolfgang Weilerswist im Interview mit dem Radiosender WDR 4.

„Gleichzeitig explodieren die Energiepreise, für die Tafeln eine fast unlösbare Aufgabe, da für einen Liter Sprit fast 60 Cent mehr bezahlt werden muss“, führte Weilerswist aus.

Bei drei Fahrzeugen, die allein für den Mechernicher Ableger fahren, bedeute dies Mehrkosten von rund 800 Euro pro Monat. Da die Heizkosten-Nachzahlungen bald auch ins Haus ständen, fordert der Landesvorsitzende 500.000 Euro zur Unterstützung pro Monat – alleine in Städten.

Schon in Städten wie Arnsberg fehlten 2000 Euro im Monat – angesichts der auch weiterhin steigenden Preise im Handel ein sehr großes Problem.

Lösungen seien derweil noch nicht in Aussicht, um Spenden werde allerdings dringend gebeten. Dazu können sich alle Unterstützer laut Weilerswist gerne telefonisch unter 0172 849 46 45 melden, oder sich in an der Adresse „Im Sande“, Hausnummer 8 bis 11, 53894 Mechernich, informieren.

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Landesagentur NRW.Mobidrom sorgt für bessere Vernetzung und Bündelung von Mobilitätsdaten

Region/Düsseldorf – Kinderleicht per Smartphone und eTarif „eezy.nrw“ eine Bus- und Bahnfahrt buchen und bezahlen, an der S-Bahn-Station eine Radbox mit dem Handy freischalten und am Zielort einen E-Scooter für die letzte Meile mieten – in Nordrhein-Westfalen gibt es viele digitale Mobilitätsangebote, die auf individuelle Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sind. Damit die digitalen Mobilitätsdienste zuverlässig funktionieren, nutzerfreundlich und alltagstauglich sind, müssen im Hintergrund komplexe Datenströme und Informationen entsprechend gut aufbereitet werden. Hierfür wird die neue Mobil.NRW-Agentur (kurz: NRW.Mobidrom) eingerichtet: Bei „NRW.Mobidrom“ werden verkehrsträgerübergreifend Mobilitätsdaten wie die aktuelle Verkehrslage, Auslastungszahlen, Verfügbarkeiten und Buchungsinformationen besser gebündelt und vernetzt. Das hilft zum Beispiel bei der Entwicklung von Apps oder digitaler Mobilitätsdienste.

„Nordrhein-Westfalen ist schon heute eine Modellregion der Mobilität 4.0. Das zeigen wir mit dem eTarif für Bus und Bahn, automatisiertem Linienbusverkehr oder digital vernetzten On-Demand-Shuttles, die in Stadt und Land unterwegs sind“, so Verkehrsministerin Ina Brandes. „Der nächste Schritt muss eine zentrale App sein, über die komplette Wegeketten mit Bus, Bahn, Leihfahrrad oder Sharing-Fahrzeug aus einem Guss durchgeplant und gebucht werden können. Hierzu kann auch ‚NRW.Mobildrom‘ einen Beitrag leisten. In Zukunft müssen wir noch stärker die Chancen der Digitalisierung und Vernetzung nutzen, damit Mobilität kinderleicht und klimafreundlich ist.“

Eine zentrale Aufgabe von „NRW.Mobidrom“ ist die Unterstützung sogenannter „Mobility as a Service“ (MaaS)-Angebote, bei denen verschiedene Verkehrsmittel und Leistungen von Mobilitätsanbietern aus einer Hand abrufbar sind. Bei „NRW.Mobidrom“ wird ein zentraler, landesweiter und verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdatenzugang in Nordrhein-Westfalen aufgebaut und betrieben. Darin werden Informationen und Services der einzelnen Infrastrukturbetreiber und Mobilitätsanbieter zusammengeführt. Die neue Agentur wird sowohl Datenlieferanten bei der Verfügbarmachung von Mobilitätsdaten unterstützen wie auch bei der Anbindung digitaler Mobilitätsservices an zentrale Daten-Pools – denn Mobilität gelingt nur als Teamleistung.

Durch die Bündelung von Daten wird zum Beispiel auch ermöglicht, dass Mobilitätsinformationen etwa zur Barrierefreiheit an Bahnhöfen
oder die Verfügbarkeit von P+R-Plätzen und bei Fahrradabstellanlagen zukünftig zentral über Verkehrsinformations-Webportale wie www.verkehr.nrw zur Verfügung stehen. Dadurch können Reisende nach ihren Bedürfnissen unter Einbindung verschiedener Verkehrsmittel bequemer ihre Fahrt planen. „NRW.Mobidrom“ ist künftig ebenfalls für die Weiterentwicklung sowie den technischen und operativen Betrieb von www.verkehr.nrw zuständig.

In einem ersten Schritt soll ein Aufbaustab beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen für die Agentur „NRW.Mobidrom“ eingerichtet werden, bevor zukünftig rund 50 Expertinnen und Experten daran arbeiten, digitale vernetzte Mobilitätsangebote zu verbessern. Die Gründung steht unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung im Haushaltsplan 2023.