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Trierer Generalvikar von Plettenberg äußert sich zu #OutInChurch

Region/Trier – „Queere Menschen sollen in unserer Kirche eine Heimat haben“. Mit der Aktion #OutInChurch haben sich 125 aktive, ehemalige und künftige Mitarbeitende der katholischen Kirche als queer geoutet. Der Trierer Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg äußert sich am 25. Januar wie folgt zu der Initiative:

„Die Aktion zeigt die Wirklichkeit von sexueller Vielfalt in der Kirche und unter den kirchlichen Mitarbeitenden auf. Die im ‚Manifest‘ benannten Forderungen spielen, so ist mein Eindruck, auch beim Synodalen Weg eine wichtige Rolle. Im Bistum Trier ist in Folge der Bistumssynode der Arbeitskreis ‚Sexuelle und geschlechtliche Identität in der Pastoral‘ gegründet worden. Das ist in meinen Augen der richtige Weg: miteinander ins Gespräch gehen und nach dem bestmöglichen Weg schauen. Ja, das heißt auch gemeinsam zu überlegen, wo Veränderungen in Bezug auf Sexualmoral und kirchliches Arbeitsrecht notwendig sind. Menschen, die sich der LSBTIQ-Community zugehörig fühlen und ihr Leben und Arbeiten aus dem christlichen Glauben heraus gestalten wollen, sollen in unserer Kirche natürlich eine Heimat haben und keine Repressionen fürchten müssen.“

Das Manifest der Aktion ist auf www.outinchurch.de veröffentlicht.

Mehr aus dem Bistum Trier zum Thema: https://t1p.de/Bistum-TR-queer

Update 13:11 Uhr: Der Vorstand des Katholikenrates des Bistums Trier schließt sich der Stellungnahme von Generalvikar von Plettenberg an und unterstützt diese ausdrücklich. (ih)

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Land verlängert die Rückzahlungs-Frist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

Region/Düsseldorf – Minister Lienenkämper: Schnell, unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen helfen, die dringend unserer Liquiditätshilfe bedürfen. Minister Pinkwart: Wir setzen Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium der Finanzen teilen mit: Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.

Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit schnellen und umfassenden Wirtschaftshilfen konnten wir Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen wirksam unterstützen und so hunderttausende Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen sichern. Die finanzielle Situation zahlreicher Kleinbetriebe ist jedoch nach wie vor angespannt. Nach zwei Jahren eines zum Teil sehr weitreichenden Lockdowns brauchen die Betriebe und ihre Beschäftigten eine faire Chance, ihrer Arbeit so bald wie möglich wieder vollumfänglich nachgehen und Geld verdienen zu können. Mit den nochmals verbesserten Rückzahlungsfristen geben wir ihnen weiteren Spielraum, um zuversichtlich nach vorne zu schauen und sich auf die Wiederbelebung des Geschäfts im Frühjahr vorzubereiten. Wir setzen damit den Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort. Wir wollen alles tun, um ihnen einen schnellen Hochlauf zu ermöglichen und krisenbedingte Folgelasten abzumildern.“

Finanzminister Lutz Lienenkämper: „Ziel des Soforthilfeprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen war es von Anfang an: schnell, unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen zu helfen, die dringend unserer Liquiditätshilfe bedürfen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist es notwendig, die Unternehmen weiterhin zielgerichtet zu unterstützen. Dies ist ein wichtiger Baustein, damit unser Land und unsere Wirtschaft die Krise meistern und gestärkt aus ihr hervorgehen können.“

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

Die hohe Rückmeldequote von derzeit über 85 Prozent zeigt den verantwortungsvollen Umgang der nordrhein-westfälischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit den Corona-Wirtschaftshilfen. Dies unterstreichen auch die freiwilligen, vorzeitigen Rückzahlungen von rund 119.000 Antragstellerinnen und Antragstellern in Höhe von mehr als 879 Mio. Euro.

Minister Pinkwart: „Im Schulterschluss mit dem Bund und den anderen Ländern werden wir auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die nordrhein-westfälischen Solo-Selbstständigen und Unternehmen in der Pandemie bestmöglich zu unterstützen.“

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SachsenEnergie wandelt Überstunden in Spenden für Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal um

Bad Neuenahr-Ahrweiler/Ahrtal – Ostdeutschlands größter Kommunalversorger zeigt Herz: Dank einer ungewöhnlichen Aktion der Mitarbeiter*innen werden 110.000 Euro für das Flutgebiet im Ahrtal aus Sachsen gespendet. Auch über ein halbes Jahr nachdem ein Hochwasser große Teile der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zerstörte und 73 Menschen das Leben kostete, wird weiter daran gearbeitet, die Folgen der Naturkatastrophe zu beheben. Zu den zahlreichen städtischen Gebäuden, die derzeit saniert werden, zählt die Grundschule Bad Neuenahr. Keller, Erdgeschoss und Turnhalle wurden Mitte Juli vergangenen Jahres überschwemmt. Die Flut riss alles mit sich fort, Unterrichtsmaterialien ebenso wie Tische und Stühle.

Mit Hilfe einer Spende aus Sachsen über insgesamt 110.000 Euro können der Wiederaufbau vor Ort weiter vorangetrieben und wichtige Anschaffungen getätigt werden. Neben der Grundschule Bad Neuenahr (40.000 Euro) kommt das Geld der Spielgemeinschaft Ahrtal (40.000 Euro) zugute. Deren Trainingsanlagen und Plätze waren in der Flutnacht schwer zerstört worden. Außerdem profitiert der Spendentopf des Landkreises Ahrweiler (30.000 Euro). Die Mittel aus diesem Fond sollen künftig für Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau des Ahrtals genutzt werden – und somit ebenfalls die Betroffenen unterstützen.

Möglich wird dies durch eine Gemeinschaftsaktion der Mitarbeiter*innen des Versorgers SachsenEnergie aus Ostsachsen, der damit ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme an die Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz senden möchte. Denn vielen Menschen in Sachsen sind die Erinnerungen an das damalige Jahrhunderthochwasser und die anschließende Unterstützung aus ganz Deutschland unvergessen geblieben.

SachsenEnergie-Vorstandschef Dr. Frank Brinkmann anlässlich der Spendenübergabe am 23. Januar in Bad Neuenahr-Ahrweiler: „Wir freuen uns sehr, dass wir durch die Spenden unserer Mitarbeitenden einen kleinen Beitrag leisten können und die Menschen unterstützen, die nach wie vor täglich im Einsatz sind, um die Schäden der Hochwasserkatastrophe zu beseitigen.“

Der Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Aufsichtsratsvorsitzender der SachsenEnergie: „Die Menschen in der Region Dresden haben die Hochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 nicht vergessen und gerade deshalb ist die Solidarität mit den betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auch so groß gewesen. Ich bin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens sehr dankbar, dass sie dieses starke Zeichen gesetzt haben.“

Die SachsenEnergie hat nicht nur Geld gespendet, sondern beim Wiederaufbau der Erdgasversorgung im Ahrtal auch tatkräftig mitangepackt. Dafür dankte Marcelo Peerenboom im Namen der Energieversorgung Mittelrhein (evm). „Die SachsenEnergie war Teil einer beeindruckenden Solidaritätsaktion vieler Energieversorger und Netzbetreiber aus ganz Deutschland. Sie alle haben geholfen, die Erdgasversorgung im Ahrtal in Rekordzeit wiederaufzubauen“, sagte Peerenboom.

Hintergrund

Das aus DREWAG und ENSO fusionierte Unternehmen SachsenEnergie hatte seine Mitarbeiter*innen Ende Oktober 2021 dazu aufgerufen, den Geldwert ihrer Über-stunden steuerfrei für insgesamt drei Projekte im Katastrophengebiet zu spenden. Innerhalb kürzester Zeit kamen auf diese Weise rund 47.500 Euro zusammen. Die SachsenEnergie verdoppelte – wie zu Beginn der Aktion angekündigt – die Summe auf 95.000 Euro und rundete schließlich auf 100.000 Euro auf.

Bereits zuvor waren durch Eigeninitiative von Arbeitnehmer*innen des Versorgers 9.000 Euro an Spenden gesammelt worden. Dank erneuter Unterstützung durch das Unternehmen selbst summiert sich der Gesamtbetrag jetzt auf insgesamt 110.000 Euro.

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Fatales Signal: Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt

Region/Düsseldorf – Allianz für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen fordert sofortige Rücknahme der Entscheidung der Bundesregierung. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: Die Bundesregierung hat das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem gestrigen Tag, 24. Januar 2022, gestoppt. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestern mitgeteilt. Ab sofort können damit keine neuen Anträge für die Bundesförderung gestellt werden. Bis zuletzt wurde über das Förderprogramm der Neubau von Effizienzhäusern und die energetische Sanierung unterstützt. Die Allianz für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen lehnt das Vorhaben der Bundesregierung ab.

„Diese Entscheidung der Bundesregierung torpediert die Bezahlbarkeit des Wohnens, die Maßnahmen beim öffentlichen Wohnungsraum und den freifinanzierten Wohnungsraum in der gesamten Bundesrepublik inklusive Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung macht hier wichtigen neuen Bauvorhaben im ganzen Land einen Strich durch die Rechnung. Die Entscheidung sollte deshalb schleunigst zurückgenommen werden – zum Wohle von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümer“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen: „Projektstopps, Umplanungen und Finanzierungslücken, das sind die Folgen der heutigen Entscheidung. Sie verhindert aktiv bezahlbaren und zukunftsfähigen Wohnungsbau zu bezahlbaren Mieten. Vor allem die sozial verantwortlich handelnden Wohnungsunternehmen und -genossenschaften brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit für ihr Handeln.“

„Mit einem Federstrich wird dem kompletten Wohnungsbau die Rechts- und Finanzierungsgrundlage entzogen. KfW-Standards sind vielfach Vertragsbestandteil oder als Vorgaben in Bebauungsplänen verbindlich vorgegeben.“ Das angedachte Angebot, Liquiditätslücken für baureife Projekte durch eventuell zinsverbilligte Kredite zu vermeiden, bezeichnet Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW NRW, als völlig unzureichend. „Damit darf die Bundesregierung bereits jetzt ihr Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen, als völlig unrealistisch ad acta legen“, so Gendziorra.

„Die übereilte Entscheidung der Bundesregierung ist alles andere als nachhaltig. Gerade Hauseigentümer stehen beim klimaneutralen Umbau ihrer Immobilien besonders im Fokus. Der sofortige Stopp der Förderung ist weder ein Beitrag für den Klimaschutz, noch für bezahlbares Wohnen“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Die „Allianz für mehr Wohnungsbau“ ist der Zusammenschluss aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den wohnungswirtschaftlichen Verbänden (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW), BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen – Verband der mittelständischen Immobilienwirtschaft, Haus & Grund Nordrhein-Westfalen).

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Corona – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Kollaps verhindern – Maßnahmen konsequent weiterführen

Region/Mainz – Mainzer Studie belegt Wirksamkeit des Impfens. „Die Omikron-Variante breitet sich immer weiter aus. Aktuell sind 93,8 Prozent der gemeldeten Corona-Fälle in Rheinland-Pfalz dieser Variante zuzurechnen. Derzeit ist die Inzidenz bei der jüngeren Bevölkerung deutlich höher als bei älteren Menschen. Durch ihre leichte Übertragbarkeit hat Omikron vor allem in Ballungsgebieten ein leichtes Spiel, in Städten wie Mainz und Kaiserslautern hat die 7-Tage-Inzidenz bereits jetzt die Marke von 1.000 Infektionen bei 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht. Die geltenden Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und das besonnene Verhalten der Bürger und Bürgerinnen haben den steilen Anstieg der Infektionszahlen verlangsamt. Wir erwarten die Spitze für Mitte Februar. Die Belastung unserer Krankenhäuser wird entscheidend davon abhängen, wie sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der über 50-jährigen Ungeimpften entwickelt. Mit steigenden Infektionszahlen werden auch schwere Krankheitsverläufe zunehmen und immer mehr Menschen müssen in Isolation oder Quarantäne. Dem wirken wir entgegen. Wir folgen dabei der Empfehlung des Expertenrates, die geltenden Maßnahmen konsequent fortzuführen und werden alle Bemühungen darauf konzentrieren, die nach wie vor zu große Impflücke zu schließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Treffen der Regierungschefs und Regierungschefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz.

Impfkampagne intensivieren

Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen. Zur Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung habe die Universitätsmedizin Mainz eine sehr aussagekräftige Studie erarbeitet. Sie zeige sehr deutlich, wie wichtig die Schutzimpfung im vulnerablen Bereich unserer Gesellschaft ist. Die Impfung schütze sie vor den schlimmsten Folgen der Corona-Infektion, so die Ministerpräsidentin. „Mit der schnellen Durchimpfung im Bereich der über 80-Jährigen konnte in Rheinland-Pfalz der Anteil der über 80-Jährigen an den COVID-19-Sterbefällen von 70 Prozent auf 9 Prozent gesenkt werden“, erläuterte der Leiter der Studie „Zusammenhang von Impfquote und COVID-19 Mortalität in Rheinland-Pfalz von Januar bis Mai 2021“, PD Dr. Daniel Wollschläger bei der Pressekonferenz. (Details zur Studie siehe unten)

„Aktuell sind in Rheinland-Pfalz 82,5 Prozent der Erwachsenen, 58,6 Prozent der Jugendlichen von 12-17 Jahren und bereits 6,3 Prozent der 5- bis 11-Jährigen zweifach geimpft. Wir rufen alle Bürger und Bürgerinnen dazu auf, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen. Wer noch keine Impfung hat, soll sich bitte unbedingt impfen lassen. Schon die erste Impfung schützt vor einem schweren Verlauf“, appellierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer erneut. „Wir machen eine schnelle, unbürokratische Impfung auch ohne Termin an vielen Impfstationen und unseren Impfbussen möglich. Es gibt Impfaktionen in Stadteilen und sogar in Pfälzerwald-Hütten. Mit Impfscouts gehen wir unmittelbar auf Menschen zu, um über Impfungen zu informieren und denjenigen einen Transport zu ermöglichen, die nicht mobil sind. Wir informieren in vielen Sprachen und werden dabei nicht nachlassen. Wir erwarten Ende Februar die erste Lieferung des neuen Impfstoffes Novavax, über das Impfportal des Landes kann man sich für eine Impfung mit diesem Proteinimpfstoff seit heute registrieren lassen. Stand 14.00 Uhr heute Mittag hatten wir bereits 5000 Anmeldungen. Das ist ein sehr gutes Zeichen, dass wir damit auch Menschen erreichen, die sich wegen ihrer Zweifel am mRNA-Impfstoff bisher nicht impfen ließen“, so die Ministerpräsidentin.

Teststrategie den Infektionszahlen anpassen

„Mit der voraussichtlich weiter steigenden Zahl der Neuinfektionen werden wir Engpässe bei den verfügbaren PCR-Tests bekommen. Dafür müssen wir gewappnet sein“, so die Ministerpräsidentin.

Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen.

Einheitliche Regeln für Quarantäne und Isolation

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts, dass angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe angepasst würden. Auch für sie gelten künftig folgende allgemeine Regeln:

Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen negativen Bürgertest beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch einen Bürgertest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gelte auch für vergleichbare Gruppen wie Geimpfte und Genesene, solange der Zeitraum nicht länger als drei Monate ist.

Im Ministerrat werde am Dienstag darüber beraten, welche Lösungen für Schulen und Kitas in Bezug auf Quarantäne und Absonderung künftig gelten sollen.

Kontaktnachverfolgung

„Zu Beginn der Pandemie haben wir erklärt, dass für unsere Gesundheitsämter ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich ist. Das macht deutlich, dass es bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000 erst recht nicht mehr machbar ist. Die meisten Kontaktpersonen sind heute geimpft oder gar geboostert und sehr viel besser geschützt. Deswegen werden die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister auch hier entsprechende Vorschläge machen, um eine Konzentration der Kontaktnachverfolgung auf die Gruppen sicherzustellen, die davon besonders profitieren und so die dringend gebrauchten Ressourcen der Gesundheitsämter zu schonen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Positionierung zu Corona-Demos

„Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft zusammenbleiben. Und deswegen wende ich mich heute auch ganz direkt an die Menschen, die gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Auch in der Pandemie müssen wir aushalten, wenn Menschen gegen Beschlüsse demonstrieren. Was wir nicht aushalten müssen und auch nicht tolerieren können, ist, wenn dabei die Schutzmaßnahmen missachtet werden und von Demonstrationen Infektionsgefahren für die ganze Gesellschaft ausgehen. Wenn die Menschen, die sich solidarisch an alles halten, dadurch gefährdet werden. Was wir nicht tolerieren, sind Gewaltaufrufe, Drohungen und Angriffe auf unsere Polizei!“, so die Ministerpräsidentin.

Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld

„Trotz der Pandemie ist der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens genau beobachten und kurzfristig unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verlängerung und Anpassung der Hilfen und Sonderregelungen über den März 2022 hinaus notwendig ist“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Zusammenhang von Impfquote und COVID-19 Mortalität in Rheinland-Pfalz von Januar bis Mai 2021 – Mainzer Studie belegt Wirksamkeit des Impfens

„Die Wirksamkeit mehrerer COVID-19 Impfstoffe wurde vor ihrer Zulassung in klinischen Studien gezeigt. Anders als in Studien wissen aber Personen in der Praxis, dass sie geimpft wurden. Es ist deshalb möglich, dass sich Personen nach ihrer Impfung anders verhalten und etwa Hygieneregeln weniger beachten. Ein Teil des in klinischen Studien ermittelten Impfschutzes könnte so wieder ausgeglichen werden“, erläuterte der Leiter der Studie PD Daniel Wollschläger.

„Wir haben deshalb untersucht, ob die Impfkampagne für die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz von Januar bis Mai 2021 tatsächlich den erwarteten positiven Effekt hatte. Mit Daten der Impfdokumentation Rheinland-Pfalz sowie den Bevölkerungsangaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz haben wir dafür zum einen die Impfquote getrennt nach Altersgruppe für jede Kalenderwoche berechnet. Zum anderen haben wir mit Daten des Robert-Koch-Instituts für jede Kalenderwoche berechnet, welchen Anteil jede Altersgruppe an den gemeldeten COVID-19 Sterbefällen in Rheinland-Pfalz hatte. Durch die Priorisierung der Altersgruppe 80+ stieg die Impfquote in dieser Bevölkerungsgruppe bis Mai 2021 auf über 75%, während andere Altersgruppen weitgehend ungeimpft blieben. Während im Winter 2020/21 die Altersgruppe 80+ bei weitem den größten Anteil an den COVID-19 Sterbefällen hatte, sank dieser Anteil bis Mai 2021 von rund 70% auf 9%. Die steigende Impfquote und der zurückgehende Anteil an den COVID-19 Sterbefällen in der Altersgruppe 80+ wiesen einen engen statistischen Zusammenhang auf. Die Ergebnisse unserer Studie sprechen dafür, dass die Impfungen die besonders gefährdete höchste Altersgruppe in der ersten Phase der Impfkampagne vor schwersten Krankheitsverläufen schützen konnten.“

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Wir müssen Hochwasser-Schutz teils in neuen Dimensionen denken

Region/Düsseldorf – NRW Umweltministerin Heinen-Esser stellt Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vor. Dabei gibt es nicht die eine pauschale Masterlösung. Sechs Monate nach der verheerenden Hochwasser-Katastrophe laufen parallel zum Wiederaufbau die Analyse und Aufarbeitung der Ereignisse und die Umsetzung notwendiger Schritte zu verbesserter Vorsorge und Schutz. In Düsseldorf hat Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am vergangenen Freitag einen Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vorgestellt. Er umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder für den Hochwasserschutz und das Management von Starkregenereignissen. Der Arbeitsplan definiert die Aufgaben und Herausforderungen, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen so gut wie möglich vor Hochwasser- und Starkregenereignissen zu schützen.

Die Juli-Katastrophe hat vor Augen geführt, wie zerstörerisch die Folgen des Klimawandels auch in Nordrhein-Westfalen sein können. „Nach dieser schrecklichen Erfahrung müssen wir die Hochwasservorsorge und den Hochwasserschutz auf ein neues Niveau heben. Wir müssen das Wassermanagement in vielen Aspekten neu denken und die teils drastischen Auswirkungen des Klimawandels stärker einbeziehen. Dabei gibt es nicht die eine pauschale Masterlösung, dafür sind die Bedingungen vor Ort zu unterschiedlich“, sagte Ministerin Heinen-Esser bei der Vorstellung des 10-Punkte-Plans. Auf dessen Erarbeitung hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst in seiner Regierungserklärung am 3. November 2021 hingewiesen.

Der Arbeitsplan fokussiert auf zentrale Themenfelder für eine Anpassung an den Klimawandel und fußt auf den bis heute vorliegenden Informationen, Gesprächen und Analysen. „Es liegt viel Arbeit vor uns, denn wir müssen alles tun, um künftige Katastrophen zu verhindern“, sagte Heinen-Esser. Ein zentraler Punkt sei die Einführung und stetige Verbesserung von Hochwasservorhersagesystemen. „Wir benötigen verlässliche Prognosen und Tools, um so früh und genau wie möglich vorhersagen zu können, wann und wo Hochwasser droht. Was am Rhein bereits funktioniert, muss auch an kleineren Flüssen Standard werden. Jede gewonnene Minute kann helfen, Leben zu retten.“

Konkret umfasst der Arbeitsplan folgende Punkte:

  1. Einführung von Hochwasservorhersagesystemen für so viele Gewässer wie möglich
  2. Vereinheitlichung des Hochwasserinformationsdiensts durch eine Landesverordnung
  3. Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplanung unter Einbeziehung auch der kleineren Gewässer
  4. Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort
  5. Überprüfung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete und Prüfung eines „Klimazuschlags“
  6. Überprüfung und Weiterentwicklung des Talsperren-Managements und der Sicherheit von Talsperren
  7. Stärkung der Resilienz von Kommunen bei lokalen Starkregenereignissen und Hochwasser
  8. Verbesserung der Zusammenarbeit von Raumplanung, Stadtentwicklung und Wasserwirtschaft beim Thema Hochwasserschutz
  9. Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und des Risikobewusstseins
  10. Einrichtung eines Hochwasserschutzbeirats

Experten-Beirat soll Umsetzung begleiten

Zur Begleitung der Umsetzung des Arbeitsplans wird das Umweltministerium einen Experten-Beirat einberufen, der den weiteren Prozess fachlich betreuen und beraten soll. Er wird unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Wetterdienstes, der Wasserverbände aus Nordrhein-Westfalen, der Kommunalen Spitzenverbände, der Deichverbände, der wasserwirtschaftlichen Verbände, der Naturschutzverbände: der Landtagsfraktionen und sachkundigen Einzelpersonen bestehen. Erforderlich zur Umsetzung des Arbeitsplans ist eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung.

Verlässliche Prognosen auch für kleinere Flüsse

Um Hochwasservorhersagesysteme auch an kleineren Flüssen zu etablieren, arbeitet der Deutsche Wetterdienst an einer Präzisierung der Wettervorhersagemodelle. Beim Landesumweltamt ist bereits ein Tool im Testbetrieb, das verbesserte Prognosen an Flüssen ermöglichen soll. Auf dieser Grundlage wird im April/Mai dieses Jahres eine modellbasierte Hochwasservorhersage im Testbetrieb für die Hochwassermeldepegel der Gewässer Rur, Ruhr, Sieg, Erft, Lippe, Ems, Werre, Nethe und Emmer sowie Issel, Dinkel und Berkel eingeführt.

Hochwasserschutzkonzepte von der Quelle bis zur Mündung

Das passende Hochwasserschutzkonzept ist stark abhängig von örtlichen Rahmenbedingungen und dem jeweiligen Gewässersystem. Vom Land geförderte Hochwasserschutzkonzepte ermöglichen ein konzeptionelles, individuell angepasstes Herangehen. Dabei ist es wichtig, auch über Gemeindegrenzen hinaus zu planen. „Insbesondere an kleinen Gewässern in Mittelgebirgslage sind individuelle Lösungen erforderlich, zudem eine überregionale Verantwortlichkeit, indem etwa Aufforstungen oder Retentionsflächen im Oberlauf dazu beitragen, Einwohner und Dörfer am Unterlauf zu schützen“, sagte Heinen-Esser.

Vereinheitlichung des Meldewesens

Grundlegend evaluiert werden derzeit zudem die Organisation des Hochwasserinformations- und -meldewesens, die Meldeketten und ihre Inhalte. Bisher existieren, historisch gewachsen teils für einzelne Einzugsgebiete, unterschiedliche Meldewesen. Das Ereignis unterstützt die Absicht des Ministeriums, die Organisation des Meldewesens in den Regierungsbezirken einheitlich durch eine Landesverordnung zu regeln. Eine solche Landesverordnung ist in Vorbereitung.

Erarbeitung und Beachtung von Risikokarten

Darüber hinaus müssen auch die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten vor dem Hintergrund des Juli-Hochwassers angepasst und konsequent zur Planungsgrundlage werden. Als Überschwemmungsgebiete sind – bisher – mindestens die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, im Juli waren es vielerorts 10.000-jährige Ereignisse. Kommunen sind aufgerufen, landesweit das Förderangebot des Landes für Starkregengefahrenkarten und -handlungskonzepte anzunehmen. Ein Anstieg an Förderanträgen ist zu verzeichnen.

Ministerin Heinen-Esser: „Bei der Juli-Katastrophe wurden vielerorts alle bisher gemessenen Pegelstände weit überschritten. Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels müssen wir damit rechnen, dass dies kein einmaliges Ereignis bleibt. Das Ereignis hat gezeigt, dass einige der Abläufe unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zu überdenken sind. Hierin einbezogen ist die Verbesserung der Schnittstelle zwischen Meteorologie, Hydrologie und Katastrophenschutz. Das nächste Hochwasser kann schneller kommen, als uns lieb ist. Deswegen müssen wir jetzt Tempo machen, um bestmöglich vorbereitet zu sein und Folgen abzumildern.“

Weitere Informationen:

Der Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ ist unter folgendem Link eingestellt: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/Pressemitteilung/2022-01-19_Arbeitsplan_Hochwasser.pdf

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Cornelia Weigand wird neue Landrätin im Kreis Ahrweiler – Vorläufiges Endergebnis

Ahrweiler – Cornelia Weigand wird neue Landrätin im Kreis Ahrweiler. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis, das Kreiswahlleiter Friedhelm Münch bekannt gegeben hat, erhielt die parteilose Kandidatin bei der heutigen Wahl 50,2 Prozent der gültigen Stimmen. Weigand setzte sich damit bereits im ersten Wahlgang gegen ihre drei Mitbewerber Horst Gies (28,2 Prozent der Stimmen), Christoph Schmitt (19,3 Prozent) und Dr. Axel Ritter (2,3 Prozent) durch. Das amtliche Endergebnis wird am Montag, 24. Januar, durch den Wahlausschuss festgestellt.

Die Wahlbeteiligung lag mit mehr als 48 Prozent deutlich über der der letzten Landratswahl 2015 (rund 30 Prozent). Von den insgesamt rund 103.000 Wahlberechtigten im Kreis haben 49.537 Wählerinnen und Wähler (48,1 Prozent) ihre Stimme abgegeben. Davon nahmen 29.839 (60,2 Prozent) per Briefwahl an der Abstimmung teil, 19.698 (39,8 Prozent) gaben ihre Stimme in einem der insgesamt 129 eingerichteten Wahllokale sowie dem Briefwahlvorstand der Stadt Adenau ab. Rund 1200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgten vor Ort in den acht Kommunen für einen reibungslosen Ablauf der Abstimmung.

Das vorläufige Wahlergebnis ist unter www.kreis-ahrweiler.de/Landratswahl abrufbar. Dort sind neben dem Gesamtergebnis auch die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Kommunen, der Ortsgemeinden beziehungsweise Ortsbezirke sowie der einzelnen Stimmbezirke einzusehen.

Die Amtseinführung der neuen Landrätin wird in einer öffentlichen Sitzung des Kreistags erfolgen. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.

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Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erweitert Corona-Unterstützung für die Kultur

Region/Düsseldorf – Förderprogramm ermöglicht spartenspezifische Auftritts- und Produktionsformate – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Kunst und Kultur im wahrsten Sinne des Wortes die Bühne bereiten. Das Kulturleben wird noch immer von der Corona-Pandemie bestimmt.

Seit nunmehr fast zwei Jahren können Kulturveranstaltungen nur unter Einschränkungen stattfinden. Aktuell erschwert die Ausbreitung der Omikron-Variante die Planungen und Durchführung von Konzerten, Ausstellungen oder Aufführungen abermals, vielfach müssen Veranstaltungen gänzlich abgesagt werden. Gerade Künstlerinnen und Künstler, die auf Produktions- und Auftrittsformate und die damit einhergehenden Honorare angewiesen sind, trifft das besonders schwer. Um Kultur auch in dieser Phase der Pandemie zu ermöglichen, legt die Landesregierung jetzt unter anderem aus Mitteln des Kulturstärkungsfonds ein spartenspezifisches Förderprogramm auf. Ziel des Programms ist es, unter den Bedingungen der Pandemie Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen.

„Eine lebendige Kunst- und Kulturszene braucht Möglichkeiten sich zu präsentieren. Mit einem auf die unterschiedlichen Sparten angepassten Programm fördern wir daher ganz konkret Aufführungs- und Produktionsformate. Wir bereiten Kunst und Kultur damit im wahrsten Sinne des Wortes die Bühne und sorgen dafür, dass Künstlerinnen und Künstler auch in dieser Phase der Pandemie ihrer Arbeit nachgehen können. Denn mit Andauern der Pandemie gilt mehr denn je, dass wir alles daransetzen müssen, die grundlegenden Strukturen unserer Kulturlandschaft zu erhalten“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Das Förderprogramm in Höhe von mehr als 12,6 Millionen Euro setzt sich aus bereits vorhandenen Mitteln des Kulturstärkungsfonds in Höhe von rund 11,1 Millionen Euro sowie aus bereiten Mitteln der Stärkungsinitiative Kultur in Höhe von 1,5 Millionen Euro zusammen. Das Förderprogramm umfasst Bausteine in folgenden Bereichen:

Finanziert im Rahmen des Kulturstärkungsfonds

  • Musikspielstätten und Clubs: Auch für die Clubszene werden weitere Hilfen auf den Weg gebracht. Sie sind durch die neuerlichen Schließungen in eine schwierige Lage geraten. Hier haben viele Künstlerinnen und Künstler sonst gute Auftrittsmöglichkeiten. Dafür stehen 3,75 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Musik: Ein Aktivierungsprogramm für Musikerinnen und Musiker, Komponistinnen und Komponisten ermöglicht analoge und digitale Auftrittsmöglichkeiten für Musikensembles sowie Auftragskompositionen einschließlich Aufführung. Dafür stehen drei Millionen Euro zur Verfügung.
  • Freie Darstellende Künste: Ensembles der Freien Darstellenden Künste sollen mit einer Förderung die Möglichkeit haben, Stücke, die während der Pandemie einstudiert wurden und noch nicht zur Aufführung gekommen sind, auch vor kleinem Publikum aufzuführen. Dafür stehen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Theater/Tanz: Theaterautorinnen und -autoren sowie Choreografinnen und Choreografen erhalten Unterstützung in Form von Stückaufträgen sowie der Förderung von Aufführungen der entstehenden Stücke durch Ensembles oder Theater. Dafür stehen 750.000 Euro zur Verfügung.
  • Literatur: Zur Unterstützung von Autorinnen und Autoren werden Lesungen vor allem an ungewöhnlichen Orten wie Kirchen, Synagogen oder Moscheen, in Müllverbrennungsanlagen, Gerichtsgebäuden oder Kaufhäusern, Krankenhauskapellen, Schützenhallen, Rathaussäle, Museen oder Kinos gefördert. Dafür stehen 500.000 Euro zur Verfügung.
  • Amateurtheater und Freilichtbühnen: Viele Amateurtheater und Freilichtbühnen mussten Rücklagen zur Bewältigung der Pandemie einsetzen und müssten nun für die kommende Saison Kredite aufnehmen. Sie erhalten Unterstützung beim Ankauf von Materialien für die anstehenden Produktionen. Dafür stehen 500.000 zur Verfügung.
  • Beratung: Inzwischen existieren auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Förderprogramme. Damit Künstlerinnen und Künstler die Übersicht nicht verlieren und eine passgenaue Förderung erhalten, baut das Land die Beratungsleistungen aus. Der Kulturrat NRW wird die Umsetzung dieser Beratung, die unter anderem eine Hotline umfassen soll, unterstützen. Dafür stehen 136.000 Euro zur Verfügung.

Finanziert im Rahmen bereiter Mittel der Stärkungsinitiative Kultur

  • Bildende Kunst: Bildende Künstlerinnen und Künstler erhalten Unterstützung in Form eines Ankaufprogramms. Die Förderung richtet sich auch an Künstlerinnen und Künstler, die am Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn stehen. Dafür stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderungen in den einzelnen Bereichen werden durch die entsprechenden Dachorganisationen und regionalen Netzwerke (Landesmusikrat NRW, Landesbüro Freie Darstellende Künste, Literaturnetzwerke etc.) umgesetzt. Der Start für die Antragsstellung ist für den 1. März 2022 vorgesehen.

Um die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie im Bereich Kultur zu bewältigen und neue kreative Potenziale in Nordrhein-Westfalen freizusetzen, hat die Landesregierung ein Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ aufgelegt. Dieses umfasst neben dem Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen in Höhe von 80 Millionen Euro ein großangelegtes Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 195 Millionen Euro.

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Land NRW startet Pilotbetrieb des elektronischen Gesundheits-Berufe-Registers

Region/Düsseldorf – Das Land Nordrhein-Westfalen startet über sein Serviceportal den Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufeausweise (eHBA). Ab sofort können Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen.

„Wir haben durch die Pandemie erlebt, welche großen Chancen die Digitalisierung für die sektorübergreifende Versorgung bieten kann. Mit dem Pilotprojekt für die Berufe der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer sicheren digitalen Vernetzung aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Und das ist das wesentliche Ziel des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. Ich freue mich, dass Nordrhein-Westfalen als Sitz des eGBR den Beschäftigten der zugangsberechtigten Heilberufe bundesweit die nötigen Authentifizierungskarten ausstellen wird“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zum Start des Pilotbetriebs.

Das eGBR ist angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster und soll als gemeinsame Stelle der Länder künftig elektronische Ausweise ausgeben können an Berufsgruppen im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Hebammen oder Pflegefachkräfte, die ärztlich verordnete Leistungen erbringen, aber nicht approbiert sind oder nicht über eine eigene Körperschaft zur Ausgabe der Ausweise verfügen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient der persönlichen elektronischen Authentifizierung in der gesicherten elektronischen Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur. In einem weiteren Schritt ist auch die Ausstellung einer sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden wie etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen vorgesehen.

Hintergrund der Errichtung des eGBR bei der Bezirksregierung Münster ist eine bundesrechtliche Neuregelung im Rahmen des E-Health-Gesetzes, die den Zugang zu Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur des Gesundheitssektors für Leistungserbringer ermöglicht. In der Telematikinfrastruktur sind unter anderem elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder elektronische Notfalldaten miteinander verknüpft. Mit dem elektronischen Heilberufeausweis erhalten auch diese Berufsgruppen den Zugriff auf diese Infrastruktur. Damit wird das elektronische Gesundheitsberuferegister zukünftig bundesweit eine wesentliche Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Optimierung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland übernehmen.

Die gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen soll ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Darauf haben sich die Länder im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb des eGBR verständigt. Beschäftigte der zugangsberechtigten Heilberufe aus den weiteren Bundesländern werden ab dem 1. Quartal des Jahres 2022 ebenfalls nach und nach Zugang zum eGBR erhalten.

Weitere Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren sind auf www.egbr.de abrufbar.

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Landesregierung erhöht erneut individualisierte Regelstudienzeit für Studierende in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Wir geben den Studierenden Klarheit und Planungssicherheit. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit:

Nachdem Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu Beginn des Wintersemesters noch die Regel waren – und auch aktuell noch immer zahlreiche Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können –, mussten viele Hochschulen aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung im laufenden Semesterbetrieb zunehmend auf Online- oder Hybrid-Formate umstellen. Damit den Studierenden aus dieser Situation keine Nachteile entstehen, hat die Landesregierung nach eingehender Prüfung entschieden, die individualisierte Regelstudienzeit für die Studierenden auch für das Wintersemester 2021/22 erneut um ein Semester zu erhöhen. Pandemiebedingt war diese Regelung schon in den drei vorherigen Semestern zum Tragen gekommen. Die diesbezügliche Regelung für das laufende Wintersemester wird im Zuge einer Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in den kommenden Tagen in Kraft treten. Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Auch in zeitlicher Hinsicht schafft die Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester eine Entlastung für die Studierenden – etwa um Prüfungen abzulegen, die an Fristen gebunden sind – und soll so zusätzlich unterstützen.

„Uns ist bewusst, dass die anhaltende Pandemie für die Studierenden eine große Herausforderung darstellt. Die Ausbreitung der Omikron-Variante verschärft die Situation zusätzlich. Seit fast zwei Jahren legen die Hochschulen und die Studierenden großes Engagement und viel Flexibilität an den Tag, um die Folgen der Pandemie erfolgreich zu meistern. Deshalb verfolgt die Landesregierung das klare Ziel, pandemiebedingte Nachteile für die Studierenden abzumildern. Mit der Entscheidung, die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester zu erhöhen, geben wir den Studierenden rechtzeitig vor Ende der Vorlesungen und dem Beginn der Prüfungsphase die notwendige Klarheit und Planungssicherheit“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Um die Studierenden zu unterstützen, hatte die Landesregierung bereits mit der Neufassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 1. Dezember 2021 die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung für das laufende Wintersemester 2021/22 verlängert.

Trotz der herausfordernden Umstände durch die Ausbreitung der Omikron-Variante ist die Präsenzlehre aus Sicht der Landesregierung überaus wichtig für den Studienerfolg. Dies hat auch die Kultusministerkonferenz (KMK) Anfang Dezember nochmals ausdrücklich bekräftigt: In ihrem Beschluss zum Umgang mit der Corona-Pandemie hat sich die KMK deutlich für Präsenzlernen in der Schule und für einen Präsenzbetrieb der Hochschulen im Wintersemester ausgesprochen. Nach wie vor gilt aber auch: Der Gesundheitsschutz von Studierenden und Lehrenden hat oberste Priorität. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und Hochschulen ist daher, zu einem überwiegenden Präsenzbetrieb zurückzukehren, sobald dies wieder möglich und verantwortbar ist.