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Digital-Check nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens soll auf Bundesebene übernommen werden

Region/Düsseldorf – Neues Gesetz ebnet den Weg für die digitale Verwaltung der Zukunft. NRW Minister Pinkwart: Mit einem digitalfreundlichen Recht können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von der Verwaltungs-Digitalisierung profitieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können künftig eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen bequem online beantragen. Ein persönliches Erscheinen oder das eigenhändige Unterschreiben von Formularen ist dann nicht mehr erforderlich. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung, das der nordrhein-westfälische Landtag nun beschlossen hat. Anträge können über das bestehende Serviceportal.NRW (www.meineverwaltung.nrw)  gestellt werden. Außerdem wird es künftig in vielen Bereichen möglich sein, Anträge und Mitteilungen bequem per E-Mail an die Verwaltung zu richten.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Digitale Fortschritte laufen ins Leere, solange Gesetze und Verordnungen lediglich die analoge Welt abbilden und weiter auf Papier-Unterschriften oder persönlichem Erscheinen beharren. Die Landesregierung schafft mit dem Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung nun die Rechtsgrundlagen für eine moderne digitale Verwaltung. Nur wenn unser Recht digitalfreundlich ist, können die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von der Digitalisierung der Verwaltung profitieren.“

Aktuell beläuft sich die Anzahl der mindestens lokal angebotenen Online-Dienste für Einzelleistungen in den Städten und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen auf 2282 und die Zahl der Leistungsbündel auf 331. Ein Leistungsbündel besteht aus mehreren thematisch zusammengehörigen Einzelleistungen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden auf einen Schlag Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und -verordnungen abgebaut. Dadurch wird nicht nur das Verwaltungshandeln effizienter. Auch Unternehmen werden entlastet. Das beschlossene Gesetz enthält außerdem eine Experimentierklausel, nach welcher der Ministerpräsident und die Ministerien des Landes Bereiche festlegen können, in denen sie zur Erprobung digitaler Arbeitsweisen in der Verwaltung Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen. Kommunen steht ein Antragsrecht zu, damit die Behörden vor Ort aus ihren konkreten Erfahrungen mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen Bereiche vorschlagen können, in denen digitale Arbeitsweisen sinnvoll sind.

Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik (CIO): „Die Experimentierklausel hilft uns dabei, das Verwaltungsrecht nachhaltig digitalfreundlich auszugestalten. Dabei ist das Antragsrecht der Kommunen zentral. Denn über die Kommunen erreichen uns die praktischen Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Wir werden den Kommunen daher zeitnah praktische Hinweisen zur Nutzung der Experimentierklausel zur Verfügung stellen.“

Zusätzlich sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der Landesregierung Anregungen geben können, wenn sie Schriftformerfordernisse in ihrem Alltag erleben, die sie für entbehrlich halten. Hierfür soll zukünftig ein zentrales Meldeverfahren etabliert werden.

Das verabschiedete Gesetz ist ein Meilenstein im Gesetzgebungsprogramm der Landesregierung zur Förderung der digitalen Transformation der Verwaltung. Nach der umfassenden Novellierung des E-Government-Gesetzes Mitte 2020 wurde im Frühjahr 2021 die Digitalisierungsprüfung für neue Gesetze eingeführt. Dieser Digital-Check soll nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens auf Bundesebene übernommen werden. Ende 2021 beschloss das Kabinett die Open-Data-Verordnung zur Bereitstellung offener Verwaltungsdaten durch Behörden des Landes.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung wurde erstmals eine Online-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger zu einem solchen Vorhaben mithilfe des zentralen Beteiligungsportals des Landes durchgeführt. Nach dem Abschluss der Pilotierung wird das Portal „Beteiligung.NRW“ nunmehr im E-Government-Gesetz NRW verankert, um darüber im Regelfall alle elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen und die rechtssichere Produktivsetzung Ende Februar 2022 zu gewährleisten. Ab diesen Zeitpunkt steht das Portal allen Behörden des Landes und der Kommunen kostenlos für ihre Beteiligungsverfahren zur Verfügung (www.beteiligung.nrw.de).

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17,4 Millionen Euro – Landkreis Mayen-Koblenz profitiert bei Gigabitausbau in Rheinland-Pfalz

Region/Mayen-Koblenz/Mainz – Der Ausbau von schnellem Internet kommt in Rheinland-Pfalz immer weiter voran. Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer hat dem Landkreis Mayen-Koblenz weitere Mittel in abschließender Höhe von 17,4 Millionen Euro für den Ausbau von Gigabitanschlüssen zugesagt. Im Zuge des Projektes sollen Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde entstehen.

„Die Glasfaser-Projekte im Landkreis Mayen-Koblenz sind zwei von aktuell 50 Breitbandinfrastruktur-Projekten im Land, die mit Fördermitteln des Landes ko-finanziert werden. Damit unterstützt werden auch weiterhin Landkreise, Gemeinden und Städte“, sagte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide.

Rund 9,1 Millionen Euro Förderung werden für Gewerbeadressen aufgewendet. Nach Ende der Maßnahme sollen 1.427 Unternehmen zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch versorgt werden. Zudem werden 149 km Tiefbau, 294 km Glasfaser und 251 km Leerrohre realisiert.

Für Schulen, Krankenhäuser und sonstige Haushalte wird eine Fördersumme von über 8,2 Millionen im Landkreis Mayen-Koblenz aufgebracht. Nach Ende der Maßnahme sollen 32 Schulen und vier Krankenhäuser zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch sowie 475 Haushalte mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde versorgt werden. Zudem werden 179 km Tiefbau, 235 km Glasfaser und 263 km Leerrohre realisiert.

„Ich bin froh, dass wir den Glasfaserausbau in Mayen-Koblenz damit weiter konsequent vorantreiben. Im Bereich der Wirtschaft sind schnelle Bandbreiten ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitsplätze. Aber auch für den schulischen und privaten Bereich mit Homeoffice, Homeschooling und vielen weiteren Anwendungen sind stabile und schnelle Anschlüsse unverzichtbar“, betonte Landrat Dr. Alexander Saftig.

Durch die Förderung des Breitbandausbaus in Rheinland-Pfalz konnte die Versorgung in den letzten Jahren insbesondere im ländlichen Raum deutlich verbessert werden. „Mitte 2021 konnten bereits 94,7 Prozent der Haushalte auf Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zugreifen. 57,3 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz verfügten sogar schon über Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde. Das sind bereits gute Zahlen, aber wir wollen noch besser werden“, betonte Minister Schweitzer abschließend.

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Neues Netzwerk „Klimaanpassung & Unternehmen.NRW“ – Resilienz durch Kompetenz

Region/Düsseldorf – Auftaktveranstaltung mit Umweltministerin Heinen-Esser am 2. Februar 2022 – „Unternehmen sind zentrale Partner, sie müssen einerseits selbst Vorsorge treffen, andererseits entwickeln sie wichtige Lösungen zur Klimawandel-Vorsorge.“ Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW teilt mit:

Extremwetterereignisse und andere Effekte des Klimawandels werden zunehmend zu Risiken für die Gesellschaft und Unternehmen. Mit einem neuen Netzwerk „Klimaanpassung & Unternehmen.NRW“ verstärkt das Land Nordrhein-Westfalen seine Unterstützung für Unternehmen bei der Klimawandel-Vorsorge und schafft eine zentrale Anlaufstelle für die Privatwirtschaft. Das neue Netzwerk arbeitet im Auftrag des Umweltministeriums und wird mit rund 1,5 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln finanziert. Die virtuelle Auftaktveranstaltung findet am Mittwoch, den 2. Februar 2022, statt. Die Teilnahme ist für interessierte Unternehmen kostenfrei.

„Unternehmen sind in zweierlei Hinsicht zentrale Partner bei der Klimaanpassung. Zum einen möchten wir die Unternehmen dabei unterstützen, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und Risiken zu minimieren. Zum anderen sind Unternehmen wichtige Innovationsschmieden, die Lösungen zur Klimawandel-Vorsorge in Form von Produkten, Technologien und Dienstleistungen entwickeln“, betont Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der Auftaktveranstaltung.

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Zur Umsetzung hat das Umweltministerium eine 15-Punkte-Offensive erarbeitet. Das neue Netzwerk ist ein Baustein hieraus, um die Klimaanpassung in der Privatwirtschaft voranzutreiben. Hierzu wird das Kompetenznetzwerk Angebote sowohl für betroffene als auch problemlösende Unternehmen in Form von Austausch, Wissen und Marktinformationen anbieten.

Die Bandbreite des Netzwerk-Angebots reicht von der zielgerichteten Bewerbung von Selbstchecks bis zu Dialogveranstaltungen, Sprechstunden und der niederschwelligen Kommunikation von Best-Practice-Beispielen. Im Fokus stehen beispielsweise Möglichkeiten zum Schutz vor Wetterextremen wie Starkregen oder Hitzewellen, klimafeste Logistik- und Energiesysteme, Anpassungen im Pflanzenanbau oder Innovationspotenziale in Früh- und Vorwarnsystemen. Den nordrhein-westfälischen Unternehmen, die Leistungen zur Klimaanpassung entwickeln, bietet das Netzwerk eine Austauschplattform und macht vorhandene Kompetenzen sichtbar um die Marktentwicklung der Branche der Klimaanpassungswirtschaft voranzutreiben.

Weitere Informationen:

  • Website des Netzwerkes mit Informationen zu Programm und Anmeldung zur Auftaktveranstaltung am 2. Februar 2022, 10.00 – 12.30 Uhr
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Online-Vortrag Covid-19: Infektiologe informiert am Dienstag 01. Februar über medikamentöse Behandlung

Region/Mayen-Koblenz – Dr. Ansgar Rieke, Leiter der Immunologischen Ambulanz und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Nephrologie und Infektiologie des Kemperhofs, beantwortet Fragen im Rahmen eines Online-Vortrags. Aktuelle ambulante Therapieoptionen. Das Konzept heißt ambulante medikamentöse Therapie bei Covid-19 und wird unter anderem von der Immunologischen Ambulanz des Kemperhofs angeboten. Ziel dieser Therapie ist es, die Anzahl Covid-19 bedingter Krankenhauseinweisungen zu senken und den Genesungsprozess der Betroffenen sehr zügig anzustoßen. Corona-Infizierte, die zu einer Risikogruppen für einen schwereren Verlauf gehören, zum Beispiel bei Bluthochdruck, Diabetes, Krebs-, Leber- oder Nierenerkrankung, können gegebenenfalls vom frühzeitigen Einsatz von Medikamenten profitieren.

Unter welchen Voraussetzungen Betroffene an der Therapie teilnehmen können und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt, sind nur zwei Fragen, die Dr. Ansgar Rieke, Leiter der Immunologischen Ambulanz und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Nephrologie und Infektiologie des Kemperhofs, im Rahmen eines Online-Vortrags beantwortet. Interessierte können am Dienstag, 1. Februar, zwischen 17.30 und 18.30 Uhr am Online-Vortrag teilnehmen und im Anschluss per Chat ihre Fragen an den Experten stellen.

Der Online-Vortrag ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Es genügt eine E-Mail mit dem Thema des Vortrags im Betreff an veranstaltungen@gk.de. Über alles weitere wird dann rechtzeitig vor der Veranstaltung persönlich per E-Mail informiert.

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IHKs in Rheinland-Pfalz fordern bundesweit einheitliche Regeln für den Einzelhandel

Region/Koblenz/Ludwigshafen/Mainz/Trier – Nur wer geimpft oder genesen ist, kann aktuell in Rheinland-Pfalz einkaufen gehen – die 2G-Regel gilt für alle Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Als bundesweite Regelung gestartet, ist 2G mittlerweile ein Flickenteppich. In verschiedenen Ländern – zuletzt auch im Saarland und in Baden-Württemberg – wurde diese Einschränkung gerichtlich aufgehoben. Mit Blick auf diese Entwicklungen fordert die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz bundesweit einheitliche Regeln für den Einzelhandel. „Wir brauchen eine verantwortungsvolle Öffnungsperspektive, die für alle gleichermaßen gilt“, sagt Arne Rössel Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, sollte im ganzen Bundesgebiet auf 2G verzichtet werden.“

Schließlich sei Berechenbarkeit gerade in Pandemiezeiten besonders wichtig – die aktuelle Situation führe zu Wettbewerbsverzerrungen für eine Branche, die ohnehin schon von der Pandemie stark getroffen ist. „Es ist den Händlern, aber auch den Kunden, nicht vermittelbar, wenn das Überqueren einer Landesgrenze, beispielsweise von Rheinland-Pfalz in das Saarland oder Baden-Württemberg, dazu führt, dass andere Regeln für das Einkaufen gelten“, sagt Arne Rössel Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Durch die unterschiedlichen Zugangsregelungen in Bezug auf 2G, die Verkürzung der Genesenenfrist und die neue Einstufung des Johnson & Johnson-Impfstoffes herrscht ein Durcheinander, das so schnell wie möglich beendet werden muss.“

Die unübersichtliche Situation führe dazu, dass Menschen die Innenstädte und den stationären Einzelhandel eher meiden und ihre Einkäufe verschieben oder im Internet tätigen, befürchtet Rössel. Das sei mit Blick auf die besonders starke Belastung des stationären Einzelhandels durch die Coronapandemie nicht hinnehmbar.

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Ein halbes Jahr nach der Flut-Katastrophe im Ahrtal

Ahrtal – Die Caritas steht den Menschen finanziell und seelisch bei. Es wird wohl niemand im Ahrtal so rasch die Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 vergessen: Mit unvorstellbarer Wucht hat die Hochwasserkatastrophe damals eine ganze Region ins Chaos gestürzt. Jeder und jede hat eine eigene Geschichte zu erzählen und die Erinnerung ist noch frisch, auch wenn das Ahrtal inzwischen in der Berichterstattung immer weniger eine Rolle spielt. Die Menschen hier sind von Normalität jedoch weit entfernt. Die materiellen Schäden sind noch deutlich sichtbar, vor allem ahraufwärts: Abgebrochene Eisenbahnbrücken, offene Häuser, staubige oder verschlammte Straßenwege. Viel schwerer wiegen aber die nicht sichtbaren Schäden, die persönlichen Belastungen, die Trauer, die Verluste, die viele zu bewältigen haben. Ein Chaos, durch das sich die Mitarbeitenden des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr seit der Flut Stück für Stück arbeiten. Alle zur Verfügung stehenden Kräfte wurden dazu mobilisiert.

Gespräche vor Ort am wichtigsten

Eine von ihnen ist Silvia Plum, Fluthilfekoordinatorin der Caritas Ahrweiler. Von Tag eins nach der Katastrophe stand sie den Menschen helfend zur Seite. Eine Aufgabe, für die es viel Leidenschaft und einen langen Atem braucht. Ohne die Unterstützung der Mitarbeiterinnen der benachbarten Caritasverbände Bonn und Koblenz und von der Caritasgeschäftsstelle Mayen sei das gar nicht zu bewältigen, sagt Plum. Vor allem die Hilfe vor Ort werde dringend benötigt. So gehen die Mitarbeiterinnen in die teils zerstörten Gemeinden, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, um das Erlebte anzuhören. Nicht selten werden dabei Trauma-Folgeschäden deutlich, berichtet Plum. „Die Leute trauen sich nicht aus dem Stadtgebiet raus und müssen begleitet werden. Die Hemmschwelle ist zu groß, alleine ins Trauma-Hilfezentrum zu gehen.“

Finanzielle und seelische Nöte

Die Caritas stand den Menschen auch finanziell schnell und unbürokratisch zur Seite: Als erste Maßnahmen wurden bis Ende August 1.600 Hilfesuchenden Soforthilfen ausgezahlt. Und inzwischen liegen über 700 Haushaltsbeihilfeanträge zur Bearbeitung auf dem Tisch, von denen einige schon bewilligt und ausgezahlt wurden. „Haushaltsbeihilfen sind ein gutes Vehikel, um die psychosoziale Verfassung der Menschen zu erfassen“, erklärt Plum. Es werde schnell deutlich, welche Bedarfe sie haben. Einige litten unter Schlafstörungen oder die Kinder würden unruhig, wenn es draußen regne. Bei manchen sei auch die berufliche Situation unklar, da der Arbeitsplatz betroffen ist. „In der Not können im Grunde kleine Dinge zum großen Problem werden“, weiß Silvia Plum und berichtet von einem jungen Mann, der in der Flut seinen Motoroller verloren hat und nicht mehr zur Arbeit fahren konnte. „Über die Härtefallklausel konnten wir den Roller ersetzen. Einem älteren Ehepaar, das sich wegen der Einbruchsgefahr nicht mehr vor die Tür traute, besorgten wir ein massives Sicherheitsschloss. Jetzt nehmen sie wieder am Leben teil. Beim Ausfüllen der Anträge erfahren wir mehr über die Nöte der Menschen und können ihnen in ihrer psychosozialen Situation oder bei der Vermittlung von Sachspenden helfen.“

Vom Bautrockner bis zu Familientreffs – vielfältige Hilfen

Neben finanzieller Unterstützung gab es auch praktische Hilfen für die Betroffenen. So wurden Bautrockner ausgeliehen, elektrische Heizkörper verschenkt oder Hilfesuchende bei Fragen zum Thema Wohnen an die zuständigen Stellen weitervermittelt. „Unser Konzept umfasst mehr als zehn Personalstellen für psychosoziale Beratung und Begleitung, Sozialraumarbeit, baufachliche Beratung sowie Beratung in Wohn- und Schuldenfragen. Die Hilfeleistungen reichen vom Adenauer Raum bis nach Sinzig.“ Gefördert wird auch der „heilsame Austausch“ unter Betroffenen. Mit verschiedenen Treffpunktcafés erreiche man insbesondere die ältere Generation. Die „Wintertreffs“ im Kurpark, am Moses-Parkplatz und in Walporzheim seien mit ihrem bunten Familienprogramm unverzichtbare Begleiter durch die dunkle Jahreszeit. „Die Nöte der Menschen ändern sich, doch geblieben sind die seelischen und materiellen Wunden“, fasst Plum die Situation ein halbes Jahr nach der Flut zusammen. „Die Caritas war vor der Flut da und hat Menschen in Not geholfen und sie wird auch nach der Katastrophe die Menschen im Ahrtal begleiten.“

Mehr Informationen auch zu den Anlaufstellen des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr gibt es hier: www.t1p.de/fluthilfe-caritas.

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Glasfasernetz für Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach

Simmerath – Deutsche Glasfaser startet Nachfragebündelung. Bürgerinnen und Bürger entscheiden über Glasfasernetz in Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach – 40 Prozent Vertragsabschlüsse für Ausbau und kostenlosen Hausanschluss benötigt.

Homeoffice statt Pendeln? Filme auf Abruf statt linearem Fernsehen?
Internettelefonie statt Festnetz? Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach haben in den kommenden Wochen die Chance auf den Ausbau eines reinen Glasfasernetzes, mit dem die Bürgerinnen und Bürger in Höchstgeschwindigkeit im Internet surfen können.

Der erste Schritt auf dem Weg in die digitale Zukunft von Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach ist gemacht: Deutsche Glasfaser und die Gemeinde Simmerath haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Als privatwirtschaftlicher Anbieter treibt Deutsche Glasfaser den Glasfaserausbau schnell und unbürokratisch voran. Dafür ist sie aber auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach angewiesen. Bis zum Stichtag am 30.04.2022 können die Anwohner im Ausbaugebiet einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser abschließen, um einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis ins Haus oder in die Wohnung zu erhalten. Wenn mindestens 40
Prozent der anschließbaren Haushalte in Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach mitziehen, steht dem Netzausbau nichts mehr im Wege.

Die neue Infrastruktur berücksichtigt alle Haushalte im Ausbaugebiet und schafft die Voraussetzung, dass auch Nachzügler noch angeschlossen werden können – dann allerdings müssen diese Haushalte die Anschlusskosten von derzeit mindestens 750 Euro selbst tragen.

Damit die Bürgerinnen und Bürger in Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach das Glasfasernetz und seine Möglichkeiten kennenlernen können, lädt Deutsche Glasfaser alle Haushalte zu einem Online-
Infoabend ein. Auf dem Programm stehen Informationen rund um den möglichen Netzausbau, dem Unternehmen Deutsche Glasfaser und zu den buchbaren Leistungen. Im Anschluss an die Präsentation erhalten die Besucher die Möglichkeit, ihre Fragen an die Experten zu stellen.

Informationen zu Online-Infoabende:

Mittwoch, 02.02.2022, 19:00 Uhr
Sie können sowohl über Ihren Computer als auch über Ihr mobiles Endgerät teilnehmen:

1. Über PC/Laptop:
www.deutsche-glasfaser.de/dedenborn
www.deutsche-glasfaser.de/rurtal
Oder direkt unter: https://deutsche-glasfaser.zoom.us/j/98194647331

2. Über mobile Endgeräte (Smartphone/Tablet):
Im Vorfeld die „ZOOM Cloud Meetings“ App aus dem App Store bzw. Google Play Store herunterladen. Geben Sie dann die Meeting-ID an: Meeting-ID: 981 9464 7331

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.
„Zum Glasfaseranschluss gibt es mittelfristig keine Alternative. Die Glasfasertechnologie wird genauso selbstverständlich werden wie ein Strom- oder Wasseranschluss. Mit einem Glasfaseranschluss machen Sie Ihre Immobilie attraktiver und erhalten ihren Wert“, so Bürgermeister Bernd Goffart.

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Bezahlung mindestens in Tarifhöhe – Richtlinien für die Langzeitpflege treten in Kraft

Region/Berlin – Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, – und können mit der Pflegeversicherung abrechnen – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben nun hierfür die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien für eine tarifliche Entlohnung in Einrichtungen der Langzeitpflege genehmigt. Die Richtlinien legen fest, wie Pflegeeinrichtungen, die ab dem 1. September 2022 geltenden Zulassungsvoraussetzungen bei der Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften erfüllen können. Sie sind damit ein wesentlicher Pfeiler für das Ziel der Bundesregierung einer angemessenen Bezahlung in der Pflege.

Der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Karl Lauterbach: „Gute Pflege verdient gute Entlohnung. Dafür sorgen wir auch mit den heute veröffentlichten Richtlinien. Denn diese Richtlinien sind die Grundlage dafür, dass Pflege- und Betreuungskräfte in der Langzeitpflege ab dem 1. September 2022 regelhaft nach Tarif entlohnt werden. Für viele Pflege- und Betreuungskräfte ist das eine deutliche Verbesserung.“

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Pflegerinnen und Pfleger verdienen mehr als Applaus. Sie brauchen gute Löhne. Die jetzt vorliegenden Richtlinien sind ein wichtiger Schritt. Tarifverträge sind künftig die Leitplanken für angemessene Entlohnung in der Altenpflege. Dies ist eine gute Nachricht für viele Pflegerinnen und Pfleger, die bisher nicht von Tarifverträgen geschützt waren. Mit der Bezahlung nach Tariflohn setzen wir eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang.“

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands „Wer gute Pflege will, muss auch gute Löhne zahlen. Mit den nun vorliegenden Richtlinien erhalten Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen den seit langem erwarteten Handlungsrahmen zur partnerschaftlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Aber neben einer angemessenen Vergütung sind z.B. intelligente Schichtsysteme in allen Pflegeheimen sowie eine hohe Ausbildungsquote weitere wichtige Stellschrauben, mit denen die Pflegeeinrichtungen selbst aktiv etwas gegen den Pflegekräftemangel unternehmen können.“

Um die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte zu sichern und zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Pflegeeinrichtungen drei Möglichkeiten:

  • selbst einen Tarifvertrag abschließen,
  • mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags entlohnen oder
  • mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen.

Als nächsten Schritt veröffentlichen die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung für die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 2 SGB XI bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Die Veröffentlichung soll bis spätestens 15. Februar 2022 erfolgen. Eine Entlohnung, die darüber hinaus geht, wird dann als wirtschaftlich anerkannt, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt.

Bis zum 28. Februar 2022 müssen die Pflegeeinrichtungen den Landesverbänden der Pflegekassen melden, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheiden. Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, soll auch für nach dem 28. Februar 2022 eingehende Meldungen ein pragmatisches Verfahren etabliert werden.

Hintergrund

Mit dem am 20. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden zugelassene Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ab dem 1. September 2022 eine Entlohnung mindestens in Höhe von Tarif zu zahlen. Mit dem Gesetz wurde der GKV-Spitzenverband auch verpflichtet, in Richtlinien das Nähere insbesondere zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen für die Einhaltung der neuen Zulassungsvoraussetzungen, aber auch zum Verfahren zur Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen, festzulegen. Die Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27. Januar 2022 genehmigt und auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands abrufbar: www.gkv-spitzenverband.de

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Wir bekämpfen entschieden Hass und Hetze!

Region/Mainz – „Der 27. Januar ist eine gemeinsame Verpflichtung, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen und eine humane, solidarische und freie Gesellschaft zu bewahren. Weil die Folgen der NS-Zeit bis heute spürbar sind, kann es keinen Schlussstrich geben.“ Dies sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Vorfeld der Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.

„Wir gedenken an diesem Tag gemeinsam der Opfer und ihres unermesslichen Leids durch die beispiellosen nationalsozialistischen Verbrechen. „Nie wieder“ heißt für uns, die gleiche Freiheit und Würde aller Menschen in unserem Land zu schützen, wo immer sie gefährdet ist,“ betonte die Ministerpräsidentin. Deshalb gehe die Landesregierung mit aller Härte des Rechtsstaats gegen diejenigen vor, die andere verächtlich machen und bedrohen, ob auf der Straße oder im Netz. „Wir bekämpfen entschieden alle Formen des Antisemitismus und sorgen bestmöglich für die Sicherheit der jüdischen Bürger und Bürgerinnen von Rheinland-Pfalz.“ Aus diesem Grund fördere die Landesregierung eine Vielzahl von Projekten, um das Wissen über den Nationalsozialismus zu stärken und Begegnungen gerade auch von jungen Menschen zu ermöglichen.

„Doch wir brauchen darüber hinaus auch eine Alltagskultur gegen die Gleichgültigkeit, die Judenhass und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegentritt. Ich weiß, dass die allermeisten Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen das genauso sehen. Unsere Demokratie ist stark. Aber gerade die NS-Zeit lehrt uns, dass auch ein demokratischer Rechtsstaat durch Missbrauch demokratischer Regeln in sein Gegenteil verkehrt werden kann. Zeigen wir deshalb in Rheinland-Pfalz denen die rote Linie, die jetzt unter dem Vorwand von Corona Gewalt legitimieren,“ ergänzte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir sind ein Land der freien Meinungsäußerung. Aber es gibt auch klare Grenzen. Lassen wir nicht zu, dass einige ihre Freiheit rücksichtslos auf Kosten anderer ausleben! Und denjenigen, die sich auf Corona-Demos einen gelben Stern anheften, sage ich: Sie verhöhnen damit die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Das ist nicht nur geschichtsvergessen, das bedeutet auch, die Gräuel des Nationalsozialismus zu leugnen. Das müssen auch diejenigen wissen, die mit solchen Menschen mitmarschieren. Wer diese falsche Gleichsetzung mit den Holocaust-Opfern nicht teilt, muss sich davon distanzieren“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Hintergrund:

Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Seit über zwei Jahrzehnten erinnert der rheinland-pfälzische Landtag daher an diesem Tag an die Opfer des Nationalsozialismus.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer ehrt BioNTech-Gründer Özlem Türeci und Uğur Şahin mit höchster Landes-Auszeichnung

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat Prof. Dr. Özlem Türeci und Prof. Dr. Uğur Şahin mit dem Landesverdienstorden ausgezeichnet. Die Gründer des Mainzer Biotechnologie-Unternehmens BioNTech erhielten für ihre bahnbrechende Forschungsarbeit die höchste Auszeichnung, die Rheinland-Pfalz zu vergeben hat.

Bei einer Feierstunde in der Staatskanzlei würdigte die Ministerpräsidentin das Forscherehepaar als echte Vollblutwissenschaftler, deren Ziel es immer gewesen sei, den Menschen ganz konkret zu helfen. „Der Kampf gegen die Menschheitsgeißel Krebs ist ihr gemeinsames Lebensthema. Ihre Vision ist eine Immuntherapie, mit der man die Sterblichkeit von Krebs reduzieren und Heilung erzielen kann. Um die eigene Forschung für die Anwendung nutzbar zu machen, sind sie beide unter die Unternehmensgründer gegangen. Wir zeichnen sie heute aber nicht nur als exzellente Wissenschaftler und sehr erfolgreiche Unternehmer aus, sondern vor allem auch für ihren Mut, ihre Beharrlichkeit und ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und zu helfen, wenn ihre Forschung gebraucht wird“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Fast auf den Tag genau zwei Jahre sei es her, dass Prof. Dr. Özlem Türeci und Prof. Dr. Uğur Şahin das Projekt „Lightspeed“ auf den Weg brachten zu einem Zeitpunkt, als nur wenige Menschen überhaupt verstanden, was dieses neue Virus bedeuten würde. „Mit der rekordschnellen Entwicklung eines hochwirksamen und sicheren Corona-Impfschutzes haben sie uns den wichtigsten Baustein auf dem Weg aus der Pandemie geliefert. Sie haben damit Millionen Menschen auf der ganzen Welt das Leben gerettet oder sie vor schweren Krankheitsverläufen geschützt“, sagte die Ministerpräsidentin. Ihr Erfolg bringe die hohe wissenschaftliche Exzellenz und das erfolgreiche Unternehmertum, das Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren im Bereich der Biotechnologie habe, ins weltweite Rampenlicht. „Diese Stärke wollen wir in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Bund, Stadt, Unternehmen und Hochschulen ziehen dabei an einem Strang“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Prof. Türeci sei eine Forscherin von Weltrang, die beispielsweise als Präsidentin des Executive Boards der Cancer Immunotherapy Plattfom jährlich das größte europäische Spezialistentreffen zur Forschung, Translation und Entwicklung von Krebsimmuntherapien organisiere. Sie könne die beeindruckende Anzahl von mehr als 530 Einzelpatenten in über 70 Patentfamilien vorweisen. „Als Chief Medical Officer bei BioNTech kam ihr Verantwortung zu, die klinischen Studien für den Impfstoff in einer Weise zu konzipieren, dass sie in nie dagewesener Geschwindigkeit durchgeführt werden konnten, ohne dabei Abstriche bei der Gründlichkeit zu machen. Eine wahre Herkulesaufgabe“, so die Ministerpräsidentin.

Im Bereich der Immunologie und der translationalen Forschung sei Prof. Şahin ein international höchst renommierter Wissenschaftler, der insbesondere durch wegweisende wissenschaftliche Forschungsarbeiten zu individualisierten Krebsimmuntherapien essentielle Beiträge für die heutige Spitzenposition der deutschen Wissenschaftslandschaft im Bereich der Identifizierung und Charakterisierung von Zielmolekülen für die personalisierte Behandlung von Krebstumoren leiste. Auch er habe mehr als 60 unabhängige Patente in den Bereichen neue Krebsbiomarker und spezifische therapeutische Plattformen. Unter diesen Patenten befinden sich zukunftsweisende Innovationen, die unter anderem auch den Grundstein für das Unternehmen BioNTech SE legten.

„Ich freue mich sehr, dass ich heute Ihre außergewöhnlichen Verdienste mit der höchsten Landesauszeichnung ehren darf. Ich möchte Ihnen danken für Ihre mutige Initiative, Ihr tiefes Vertrauen in die Wissenschaft und Ihre eigene Forschung. Sie werden sich jetzt wieder verstärkt dem Kampf gegen den Krebs widmen. Wir wünschen Ihnen auch in diesem Feld viel Erfolg, denn viele Menschen warten auch dort auf Zeichen der Hoffnung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.