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Gewalt am Albertinum Gerolstein – Abschluss-Bericht ist veröffentlicht

Gerolstein/Trier – Traumatische Erlebnisse belasten bis heute. Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, ausgeübt von den drei Direktoren Karl Pfeiffer, Georg Jutz und Erwin Puhl, aber auch von ihren Mitarbeitern, waren für viele Schüler des ehemaligen Bischöflichen Internats „Albertinum“ in Gerolstein zwischen 1946 bis zur Schließung des Hauses 1983 an der Tagesordnung. Diese traumatischen Kindheitserlebnisse haben für viele der Betroffenen bis heute nachhaltige Beeinträchtigungen zur Folge: psychisch belastende Erinnerungen, psychosomatische Folgen oder negative Auswirkungen auf das eigene Körpergefühl und die Sexualität sind nur einige davon. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Aufarbeitungsprojektes, den die Projektleiterinnen Professorin Claudia Bundschuh und Dr. Bettina Janssen am 11. Februar vor Betroffenen und in der Öffentlichkeit vorstellten.

Der 137 Seiten umfassende Bericht stellt die Schilderungen von 54 ehemaligen Schülern in den Mittelpunkt und zeichnet, auch durch einen Blick in die Geschichte des Hauses und das damalige Umfeld insgesamt, ein deutliches Bild von den Gewalterfahrungen der Jungen. „Wir erfahren hier von körperlicher Gewalt, die ganz überwiegend als Misshandlung von Kindern einzustufen ist“, erläuterte Projektleiterin Bundschuh. „Von allen drei Leitern des Internats, die Priester waren, sowie einem weltlichen Mitarbeiter, wurde auch sexualisierte Gewalt verübt. Und auch psychische Gewalt war für viele an der Tagesordnung – daran lassen die Schilderungen kein Zweifel.“ Auch zwischen den Schülern sei es zu Gewalt gekommen, berichtete Bundschuh.

Der Abschlussbericht ordnet die Gewalterfahrungen ein: Gesellschaftlich und historisch, aber auch soziologisch: „Beim Albertinum können wir von einem klassischen geschlossenen System sprechen“, charakterisierte Bundschuh. Manchen Schülern sei nicht geglaubt worden, wenn sie zuhause von Schlägen berichtet hätten, andere hätten hören müssen, sie hätten es dann sicher auch verdient. „Von der sexuellen Gewalt durch die Priester konnte ohnehin kaum jemand zu sprechen, die Betroffenen konnten aufgrund der Tabuisierung von Sexualität und sexuellem Kindesmissbrauch gar nicht einordnen, was ihnen passiert und wussten, dass sie als Lügner bezichtigt und massiv bestraft werden würden bei Offenlegung ihrer Gewalterfahrungen.“

Projektleiterin Janssen hat unter anderem auch die vorhandenen Akten analysiert, zu denen das Bistum Trier als Auftraggeberin uneingeschränkten Zugang gewährt hatte. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Bistum als Trägerin dem Internat keine hohe Aufmerksamkeit geschenkt hat: „Weder wurden besondere fachliche Kriterien bei der Auswahl der priesterlichen Leiter oder des Personals angelegt noch gab es bei durchaus vorhandenen Überlastungsanzeigen Abhilfe.“ Dass Verantwortliche aus dem Bischöflichen Generalvikariat das Internat besucht hätten, sei eine seltene Ausnahme gewesen. „Es gibt hauptsächlich schriftliche Kommunikation zu finanziellen Angelegenheiten und später auch über die unzureichende Personalsituation, mehr aber nicht“, bescheinigte Janssen den heute Verantwortlichen. „Und so waren die Beschäftigten dort in ihrem geschlossenen System vom Bistum weitestgehend unbeaufsichtigt und vor einer kritischen Auseinandersetzung mit ihrer gewaltbehafteten Praxis geschützt.“

Ehemalige Schüler erwarten ehrliche Anerkennung ihres Leids

Das Aufarbeitungsprojekt, das bereits im Oktober 2019 vor der Vereinbarung der Bistümer mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestartet war, entspricht den Kriterien einer unabhängigen Aufarbeitung. Denn das wichtigste Kriterium danach ist die Mitarbeit von Betroffenen. Und so arbeiteten im Lenkungsausschuss mit Werner Schenk, Rainer Reimold und Karl-Heinz Prinz auch drei Betroffene mit, je einer aus der Amtszeit der drei Direktoren. Schenk betonte, durch das Projekt seien „viele Geschehnisse und Wahrheiten“ ans Licht gekommen. „Es war wichtig, mit den Betroffenen über diese Zeit zu reden, denn ich spürte, dass der Bedarf nach einem Gespräch mit der Projektleitung sehr groß war. Gespannt bin ich auch auf die Konsequenzen, welche die Betroffenen betreffen.“ Daher finden sich im Abschlussbericht auch Wünsche und Erwartungen der ehemaligen Schüler: Neben der Konfrontation und Bestrafung der Beschuldigten, die nicht mehr möglich ist, weil diese verstorben sind, erwarten sie vor allem eine ehrliche Anerkennung ihres Leids und eine authentische Entschuldigung der heute Verantwortlichen. Sie fordern, die unterschiedliche Bewertung der Gewaltformen zu beenden und hoffen durch ihr öffentliches Zeugnis auf eine Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gewalterfahrungen.

Lothar Schömann stellte die Empfehlungen des Lenkungsausschusses an das Bistum vor. Neben einem „Betroffenenblick“, wenn es um die Verfahrensdauer bei der Bearbeitung von Missbrauchsfällen gehe, brauche es eine „vorbehaltlose Hinwendung zu den Betroffenen ideell und materiell“. Es dürfe nicht länger um den Schutz der Institution gehen, die Verantwortlichen für die konkreten Taten müssten ebenso benannt werden wie die Verantwortung des Trägers. Schömann betonte auch, dass die vorliegenden Schutzkonzepte nicht nur „als Hochglanzbroschüren“ daherkommen dürften, sondern achtsam und wertschätzend gegenüber jungen Menschen gelebt werden müssten.

Bischof Ackermann bittet um Verzeihung

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann sagte gegenüber den ehemaligen Internatsschülern, es sei richtig und wichtig, dass diese dunkle Seite des Albertinums nun öffentlich sei und die Täter beim Namen genannt würden. „Ich bitte Sie in meiner Verantwortung als der amtierende Bischof von Trier ausdrücklich um Verzeihung für das, was Ihnen an Schmerz in einer Institution des Bistums zugefügt worden ist.“ Es beschäme ihn, dass Kindern und Jugendlichen dies widerfahren sei „in einer Einrichtung des Bistums, die dazu gedacht war, Kindern und Jugendlichen einen Ort zu bieten, der sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern und ihnen gute Chancen für ihre Zukunft öffnen sollte“. Stattdessen hätten Schüler das Gegenteil erlebt. „Dabei traf es vor allem – auch das zeigt der Bericht – die besonders Verletzlichen unter ihnen.“

Überprüfung und Unterstützung

Besonders alarmierend und für die Zukunft wichtig aus institutioneller Sicht sei die Tatsache, dass „sich die Geschichte dieses Hauses faktisch von seinem Anfang bis kurz vor Schließung zeigt als eine ununterbrochene Geschichte verschiedener Formen von Gewalt“. Zudem könne man am Beispiel des Albertinums sehen, „dass und wie Bistumsverantwortliche sich auch dann schuldig machen, selbst wenn sie nicht aktiv vertuschen, sondern in der Führung von Bistumseinrichtungen nachlässig sind“. Er sagte den ehemaligen Schülern wie dem Lenkungsausschuss zu, den Bericht an die bischöfliche Behörde weiterzuleiten mit dem Auftrag zu überprüfen, ob und wo heute möglicherweise vergleichbare Lücken bestehen in Bereichen, „in denen wir die Aufsicht wahrzunehmen haben, um diese dann so weiterzuentwickeln, dass sie dem Dienst am Wohl der uns anvertrauten Menschen entsprechen kann“. Gerne stehe er unterstützend zur Seite, wenn Betroffene sich vernetzen wollten. Die Unterstützungsangebote und Informationen rund um das Themenfeld Kinder- und Jugendschutz sollen mithilfe des Betroffenenbeirats im Bistum überprüft werden. Und nicht zuletzt griff Ackermann die Forderung nach einer materiellen Anerkennung der erlittenen Gewalt auf: „Hierzu würde ich gerne mit Vertretern der Betroffenen selbst ins Gespräch kommen, um darüber nachzudenken, wie eine angemessene Lösung diesbezüglich aussehen könnte. Der Bericht hält ja fest, dass das Albertinum typische Merkmale eines sogenannten geschlossenen sozialen Systems aufwies. Insofern scheint mir hier eine einrichtungsspezifische Lösung angemessen, die nicht nur die sexualisierte Gewalt berücksichtigt.“

Der Abschlussbericht des Projektes „Gewalt am bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein – Aufarbeitung mit und für Betroffene“ sowie die Stellungnahme von Bischof Ackermann im Wortlaut sind unter www.albertinum-gerolstein.de verfügbar. (JR)

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Wiederaufbau – Alle Maßnahmen-Pläne für den Wiederaufbau eingereicht

Region/Mainz – Alle von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreise in Rheinland-Pfalz und die kreisfreie Stadt Trier haben ihre Maßnahmenpläne zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe beim Innenministerium eingereicht. Das hat Innenminister Roger Lewentz mitgeteilt. Die Wiederaufbaubeauftragte des Landes, Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß, hatte am Freitag in Bad Neuenahr-Ahrweiler den Maßnahmenplan des Landkreises Ahrweiler persönlich entgegengenommen. Die Maßnahmenpläne bündeln alle Wiederaufbaumaßnahmen im jeweiligen Gebiet und bilden eine Grundlage für die Bewilligung der Gelder aus dem Aufbauhilfefonds von Bund und Ländern.

„Die schwer getroffenen Gemeinden und Kreise haben intensiv und zügig gearbeitet, um alle notwendigen Wiederaufbaumaßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu erfassen. Die hohe Zahl von rund 4.500 einzelnen Maßnahmen, die insgesamt vorläufig gemeldet wurden, verdeutlicht, welche Dimensionen diese Katastrophe hatte und wie gewaltig die Aufgaben beim Wiederaufbau nun sind. Die Maßnahmenpläne werden nun durch das Innenministerium geprüft und festgestellt. Aus dem Aufbauhilfefonds wird der Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in kommunaler Trägerschaft, darunter Rathäuser, Gemeindehallen, Feuerwehrhäuser, Straßen, aber eben auch Schulen, Kindergärten und Spielplätze, zu 100 Prozent gefördert. Denn von diesen Einrichtungen profitieren alle“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Die Wiederaufbaubeauftragte, Staatssekretärin Nicole Steingaß, betonte, dass die einhundertprozentige Förderung auch für bestimmte Infrastrukturen unabhängig von der Trägerschaft und insbesondere für gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur, wie beispielsweise Sportvereine oder KiTa-Trägervereine, gelte. „Die Maßnahmenpläne bilden die Grundlage für die Gewährung von Förderungen und so auch für die Budgetsteuerung. Damit berücksichtigen sie die kommunale Planungshoheit. Am Maßnahmenplanverfahren lässt sich anschaulich nachvollziehen, dass der Wiederaufbau eine Gemeinschaftsaufgabe ist, bei der sich die Kommunen, das Land und der Bund die Hände reichen“, so Steingaß.

Von der Flutkatastrophe betroffen sind die Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die kreisfreie Stadt Trier. In ihren jeweiligen Plänen enthalten sind Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an öffentlicher Infrastruktur im Sinne eines nachhaltigen Wiederaufbaus, einschließlich zwingend erforderlicher temporärer Maßnahmen sowie Abriss-, Aufräum- und Entsorgungskosten. Erfasst werden insbesondere die Bereiche städtebauliche, soziale und verkehrliche Infrastruktur, wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe sowie ländliche Wege.

Das Maßnahmenplanverfahren verläuft folgendermaßen: Die Gemeinden erstellen für ihr Gebiet vor der Antragstellung eine Übersicht über die notwendigen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur. Dabei sind auch die nicht kommunalen Träger gemeindlicher Infrastruktur zu beteiligen. Die Maßnahmenübersichten werden (außer bei der kreisfreien Stadt Trier) bei der jewei­li­gen Kreisverwaltung gesammelt, von ihr auf Plausibilität und Schlüssigkeit der Wiederaufbaumaßnahme geprüft, priorisiert und zu einem Maßnahmenplan je Landkreis zusammengeführt. Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Trier legen ihren Maßnahmenplan dem Innenministerium vor. Im Anschluss wird der Maßnahmenplan, nach Prüfung durch das Innenministerium unter Beteiligung der weiteren betroffenen Ministerien, festgestellt. Entscheidend ist, dass die Kommunen für alle aufgeführten Maßnahmen jeweils einzelne Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen müssen.

Seitens des Innenministeriums wurden Informationsveranstaltungen für die betroffenen Landkreise und Verbandsgemeinden durchgeführt, um diese mit dem Maßnahmenplanverfahren vertraut zu machen. „Um keine Zeit zu verlieren, können Gemeinden auch vor Feststellung des Maßnahmenplans durch das Ministerium schon Anträge auf eine Förderung aus dem Aufbauhilfefonds stellen. Es muss lediglich gesichert sein, dass die einzelnen Maßnahmen im Maßnahmenplan enthalten sein werden. Es ist sogar auch noch möglich, die Maßnahmenpläne fortzuschreiben, sodass auch weitere Einzelmaßnahmen noch nachträglich aufgenommen werden können“, erläuterte Steingaß.

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Nordrhein-Westfalen fordert Maßnahmen-Paket der Bundesregierung zur Entlastung von Verbrauchern und der Wirtschaft bei den Energiepreisen

Region/Düsseldorf – Antrag im Bundesrat – Ministerpräsident Wüst: Steigende Energiepreise belasten Millionen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen – die Bundesregierung muss kurzfristig handeln. Mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat macht die nordrhein-westfälische Landesregierung auf die stark steigenden Energiepreise aufmerksam und fordert die Bundesregierung auf, private Haushalte und die Wirtschaft bei den Kosten etwa für die Strom- und Gasversorgung entlasten. Der Entschließungsantrag, der am gestrigen Freitag, 11. Februar im Bundesrat beraten wurde, sieht direkte Maßnahmen zur Entlastung und Vorschläge zur generellen Stabilisierung der Preise vor. Für die Landesregierung stehen dabei die Versorgungssicherheit und die weitere Förderung erneuerbarer Energien im Vordergrund.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die steigenden Energiepreise belasten Millionen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Für sie wollen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen schnelle, spürbare und vor allem notwendige Entlastungen erreichen. Die Bundesregierung muss kurzfristig handeln – und sie kann es bei Steuern auf Strom, Gas und Benzin auch sofort tun. Wir brauchen eine Senkung der Mehrwertsteuer auf lebenswichtige Energie wie Heizkosten, eine schnelle Abschaffung der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Außerdem muss die Mehrwertsteuer für Wärme auf 7 Prozent runter. Beim Wohngeld darf es nicht bei dem vom Bund geplanten einmaligen Heizkostenzuschuss bleiben. Wir brauchen eine dauerhafte und nachhaltige Erhöhung und nicht nur eine Einmalzahlung. Wohnen und Wärme gehören zur Daseinsvorsorge. Beides muss für alle Menschen bezahlbar sein und bleiben.“

Der Entschließungsantrag enthält die Bitte an die Bundesregierung, auch die Rahmenbedingungen für die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in den Blick zu nehmen und Entlastungsregelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Mit Blick auf eine Entlastung für finanzschwache Haushalte fordert der Entschließungsantrag, eine weitere Einmalzahlung sowie eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII vorzusehen. Zudem braucht es eine dauerhafte und nachhaltige Lösung, die die steigenden Energiekosten auch im Wohngeld abbildet.

Neben kurzfristigen Entlastungen gehe es auch um strukturelle Maßnahmen, um weitere Preiskrisen mittel- und langfristig zu vermeiden, sagt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die sehr niedrigen Gasspeicherfüllstände verdeutlichen ein grundlegendes Problem, auf welches Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren bereits hingewiesen hat. Auf Basis des aktuellen Marktdesigns ist niemand dafür verantwortlich, frühzeitig ausreichende Gasmengen in Speichern einzulagern. Weiterhin wird uns aktuell vor Augen geführt, dass wir erheblich zu wenige Bezugsquellen für Erdgaslieferungen und Transportinfrastrukturen wie LNG-Terminals haben, die wir auch für Wasserstoffimporte benötigen. Deshalb sollten wir als ultima ratio auch eine strategische nationale Gasreserve prüfen. So gibt es ja auch Erdölvorräte in Deutschland, die im Krisenfall seitens des Bundes bereitgestellt werden.“

Der Entschließungsantrag fordert mit Blick auf die Gasversorgung unter anderem,

  • dass bei einem strengen Winter eine Mindestkapazität zum Ende der Heizperiode sichergestellt wird,
  • dass für das bestehende System der kurzfristigen und langfristigen Ausschreibungsoptionen zur Reservebildung Ausschreibungen frühzeitig und in ausreichender Höhe erfolgen,
  • die Lieferländer von Erdgas zu diversifizieren, um vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und der Kohleverstromung den Mehrbedarf an Erdgas abzusichern.

Die Funktion von Gas als Brückentechnologie soll gestärkt werden. Zugleich bekräftigt der Entschließungsantrag, dass der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Netze und Speicher beschleunigt werden muss, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

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Landrat Dr. Saftig und Alt-Bürgermeister Toni Schüler werben für einen Mediziner für Kottenheim

Kottenheim/Mayen-Koblenz – Wie Nachtsheim und Plaidt sind nun auch die Gemeinde Kottenheim und die Stadt Weißenthurm auf der Suche nach einem neuen Hausarzt. Nahezu täglich wird der Kottenheimer Altbürgermeister Toni Schüller auf den fehlenden  Mediziner im Ort angesprochen. „Früher hatten wir mal zwei Ärzte im Ort. Doch seitdem die letzte Praxis geschlossen wurde, findet man den nächsten Hausarzt erst in Mayen, Mendig oder Ochtendung“, sagt Toni Schüller.

Doch einfach in die nächsten Ortschaften zu fahren, das könnten insbesondere viele ältere Menschen nicht mal so eben, weiß der Altbürgermeister zu berichten. Mit Unterstützung von Landrat Dr. Alexander Saftig setzt sich Schüller deshalb dafür ein, dass Kottenheim wieder einen eigenen Hausarzt bekommt. „Nachtsheim, Plaidt, Weißenthurm und Kottenheim werden nicht die letzten Orte sein, in denen Hausärzte dringend gesucht werden und der Übergang von erfahrenen zu jungen Medizinern gelingen muss“, betont Landrat Dr. Alexander Saftig, für den die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und der Erhalt eines hohen medizinischen und pflegerischen Niveaus seit jeher ein wichtiges Thema im Landkreis Mayen-Koblenz ist.

Da die Zuständigkeit für die Niederlassung von Ärzten bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz liegt, hat sich Kottenheims Altbürgermeister mit seinem Anliegen direkt an die KV gewandt und ein wichtiges Signal aus Mainz erhalten: Der Bedarfsplan lässt die Eröffnung neuer Arztpraxen im Planungsbereich Mayen, zudem auch Kottenheim gehört, zu, heißt es im Schreiben der KV. Zwar seien derzeit keine Bewerbungen für Kottenheim zu verzeichnen, freie Arztsitze aber sind vorhanden, sodass sich Ärzte niederlassen können. „Das ist ein gutes Zeichen und lässt zumindest hoffen“, sind sich Landrat Dr. Alexander Saftig und Toni Schüller einig.

Um junge Mediziner und angehende Ärzte für die Arbeit im Landkreis Mayen-Koblenz zu begeistern, unterstützt die Kreisverwaltung verschiedene Projekte wie die Verbundweiterbildung, den Herzverbund Rheinland-Pfalz (Herz-App) oder die Gruppenfamulatur und steht immer wieder im Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.

Die Unterstützung der Verbundweiterbildung durch den Landkreis beispielsweise soll sowohl einen Beitrag zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung leisten, als auch einen guten und frühzeitigen Austausch von Ärzten im Krankenhaus sowie Hausärzten und Medizinstudierenden ermöglichen. Konkret unterstützt der Landkreis Mayen-Koblenz seit 2017 den vom Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gegründeten Weiterbildungsverbund und seit 2020 den Weiterbildungsverbund vom St. Nikolaus Stiftshospital Andernach mit Hausärzten der Region.

Jeweils 15.000 Euro wurden 2021 im Haushalt dafür eingestellt, dass die Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gefördert wird, um eine gute und strukturierte Facharztausbildung in der Allgemeinmedizin zu gewährleisten und damit zur Nachwuchssicherung beizutragen.

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Friseure in Not fordern sofortige Lockerung in Rheinland-Pfalz

Prüm/Region – Klage gegen die 2G-Regelung in Friseur-Salons. Sie betreiben einen Friseursalon in Wiesbaden? Herzlichen Glückwunsch! Für Ihren Betrieb gilt 3G. Sie besitzen einen Friseursalon in der Landeshauptstadt Mainz nebenan? Tut uns leid, für Ihren Laden gilt 2G. „12 km Luftlinie entscheiden über die berufliche Existenz. Das treibt die Ungleichbehandlung auf die Spitze“, ärgert sich Guido Wirtz, Friseurunternehmer aus Rheinland-Pfalz. Denn natürlich fahren Kunden einfach von Mainz nach Wiesbaden, von Ludwigshafen nach Mannheim oder von Remagen nach Bonn, wo die Beschränkungen lockerer sind. „Das ist Wettbewerbsverzerrung. Der Flickenteppich an Regelungen macht unsere Unternehmen kaputt.“

Guido Wirtz reichte kurzerhand einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ Foto: Guido Wirtz

Guido Wirtz will sich das nicht länger angucken. Er reichte kurzerhand einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ Denn Wirtz ist nicht nur Friseurunternehmer. Als Vorsitzender Landesinnungsmeister repräsentiert er seine Berufskollegen im ganzen Bundesland. „Mir und meinen Kollegen ist zwischen 2019 und 2021 ein großer Umsatzausfall entstanden. Die Kunden, die wegen der Regelungen nicht mehr zu uns in den Salon kommen, haben andere Wege gefunden. Haare wachsen immer. Aber die Dienstleistung findet jetzt eben im Nachbarland statt oder – noch viel schlimmer – in der Schwarzarbeit Zuhause.“ Grund dafür sei unter anderem auch, dass viele Mitarbeiter in Kurzarbeit sind. „Die haben schlichtweg die Zeit dazu.“

Noah Wild, Geschäftsführer der Wild Beauty GmbH, unterstützt die Klage finanziell und organisatorisch. Für ihn ist die Sache klar: „Die Tragweite des Grundrechtseingriffs ist nicht mehr zu argumentieren. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat gestern beschlossen, dass der Einzelhandel ab Mitte Februar mit 3G öffnen darf. Friseure wiederum erst ab Anfang März.“ Das sei schlichtweg eine Ungleichbehandlung. „Denn wieso soll in einem Monat etwas sicherer sein, wo wir bereits heute schon wissen, dass es an anderer Stelle sicher ist?“

Auch Lisa Luh besitzt einen Friseursalon in Rheinland-Pfalz. Sie und ihre Mitarbeiterinnen haben im vergangenen Jahr extra Sachkundeschulungen besucht, um ihre Kunden ordnungsgemäß bei einem Selbsttest zu beaufsichtigen. „Damit es für uns und die Kunden sicher ist.“ Kurze Zeit später kam dann 2G. „Das war ein Schock. Plötzlich mussten wir Stammkunden an der Tür abweisen.“ Dabei gefährde 3G doch die Sicherheit nicht, vielmehr trage das Testen zur Sicherheit bei. „Menschen, die den Impfstatus nicht erfüllen wollen oder können, finden andere Wege. Sie lassen sich schwarz die Haare schneiden.“

Wie geht es jetzt weiter? Das Eilverfahren dauert in der Regel drei bis vier Wochen. So lange heißt es für Guido Wirtz und seine Kollegen erstmal abwarten. Sollte das Gericht dann die Regelung außer Vollzug setzen, stünden die Salons wieder „für alle“ offen.

Das sind die #FriseureInNot:

In Deutschland gibt es etwa 80.000 Friseursalons mit ca. 240.000 Beschäftigten. Große Zahlen hinter denen unzählige reale Existenzen stehen. Die #FriseureInNot haben sich entschlossen, den Zahlen auch vor Gericht ein Gesicht zu geben.

Gemeinsam mit der Wild Beauty GmbH kämpfen sie für ihre Branche. Ihren bislang größten Erfolg erzielte die Initiative im Februar 2021: Durch bundesweite Klagen konnte maßgeblich dazu beigetragen werden, dass deutschlandweit Friseursalons vom Lockdown ausgenommen wurden.

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Land NRW macht schnellere Elektrifizierung der Eifelstrecken möglich – Finanzierung abgesichert

Region/Düsseldorf – Die bei der Unwetterkatastrophe stark beschädigten Bahnstrecken in der Eifel werden im Zuge des Wiederaufbaus modernisiert und elektrifiziert. Verkehrsministerin Ina Brandes hat gemeinsam mit Ronald Pofalla, Infrastrukturvorstand der Deutschen Bahn, und Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des Nahverkehr Rheinland (NVR), eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Mit der Vereinbarung werden die Voraussetzungen für die beschleunigte Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Hürth-Kalscheuren und Kall bis zur Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz, der Voreifelbahn zwischen Bonn und Euskirchen sowie der Erfttalbahn zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel geschaffen.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Die Landesregierung macht Tempo beim Wiederaufbau nach der Unwetterkatastrophe im vergangenen Juli: Dank Initiative Nordrhein-Westfalens hat der Bund gesetzliche Voraussetzungen geschaffen, dass die Elektrifizierung von Bahnstrecken im Zuge des Wiederaufbaus beschleunigt umgesetzt werden kann. Deswegen kann auch der Ausbau der drei wichtigen Eifelstrecken schneller erfolgen – eine großartige Nachricht! Saubere Elektrozüge auf modernisierten Bahnstrecken in dichterer Taktung werden in Zukunft die Mobilität und damit die Lebensqualität der Menschen in der Region deutlich verbessern. Zugleich leisten wir einen starken Beitrag zum Klimaschutz.“

Der Bund hat signalisiert, die Elektrifizierung der Strecken im Zuge des Wiederaufbaus über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu fördern. Die Elektrifizierung kann so deutlich beschleunigt umgesetzt werden. Dies war nur möglich, da sich das Land bereit erklärt hat, die Absicherung der Gesamtfinanzierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Deutschen Bahn zuzusagen.

DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla: „Mit der Finanzierungsvereinbarung legen wir den Grundstein für einen hochmodernen und klimafreundlichen Bahnverkehr in der Eifel. Davon profitieren die Umwelt sowie unsere Kundinnen und Kunden: Elektrisch betriebene Züge sind verlässlicher, leiser und pünktlicher. Wir binden die Eifel so optimal an die Metropolregion Köln/Bonn an. Mit neuen Angeboten wollen wir noch mehr Menschen für die klimafreundliche Bahn gewinnen. Das wird nur durch den engen Schulterschluss mit dem Land, dem NVR und dem Bund möglich.“

Die Elektrifizierung der Eifelstrecken als Maßnahme für einen klimafreundlichen und zukünftig dichteren Betrieb ist bereits Teil der landesübergreifenden Zielnetzkonzeption, die das Verkehrsministerium des Landes gemeinsam mit den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) entwickelt hat, um einen aus Fahrgastsicht möglichst optimalen Fahrplan künftig zu ermöglichen.

Verkehrsministerin Brandes weiter: „Ich freue mich, dass wir mit dem Bund, der Deutschen Bahn und dem Nahverkehr Rheinland für eine bessere und klimafreundliche Mobilität an einem Strang ziehen. Die Elektrifizierung der Eifelstrecken zeigt gut, wie beschleunigte Planung von Verkehrsinfrastruktur gelingen kann – niemals zuvor war es wichtiger, dass wir bei Planung, Genehmigung und Bau von Schienen, Brücken und Straßen schneller vorankommen.“

Nach der Unwetterkatastrophe im Sommer 2021 hatte der Bund auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Aufbauhilfegesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass klimafreundliche Maßnahmen wie die Elektrifizierung von Bahnstrecken im Zuge des Wiederaufbaus im beschleunigten Verfahren umgesetzt werden können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dadurch nicht mehr erforderlich.

NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober: „Die furchtbare Flutkatastrophe hatte verheerende Folgen. Wir richten den Blick jetzt aber nach vorn und wollen gemeinsam mit dem Land und der DB die aus der Katastrophe erwachsende Chance für einen zukunftsfähigen Ausbau nutzen. Dabei profitieren wir auch davon, dass wir bereits vor dem schlimmen Unwetter das »Bündnis Voreifelbahn« gegründet haben. Dadurch können wir auf ein gut aufgestelltes interkommunales Netzwerk zurückgreifen.“

Die Gesamtkosten der Elektrifizierung liegen bei rund 400 Millionen Euro. Die Maßnahme ist bereits im Bundesprogramm GVFG zur Förderung angemeldet und kann mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten seitens des Bundes gefördert werden. Hinzu tritt eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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ÖPNV im Landkreis Mayen-Koblenz – Unternehmen soll Linienbündel zurückgeben

Region/Mayen-Koblenz – Der Kreisausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz hat Landrat Dr. Alexander Saftig einstimmig dazu ermächtigt, Verhandlungen mit der Verkehrsbetrieb Rhein Eifel Mosel GmbH des Transdev-Konzerns insbesondere bezüglich des Linienbündels „Vordereifel“ zu führen. Ziel ist es, eine freiwillige Rückgabe des Linienbündels zu erreichen und damit im Anschluss eine Notvergabe an einen neuen Betreiber vorzubereiten.

Die Abgabe des Linienbündels Vordereifel wird deshalb vorgeschlagen, da dessen Verkehrsleistungen am ehesten durch einen anderen Betreiber aufgefangen werden können. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass das Bündel „Vordereifel“ das kleinste der drei vom Transdev-Konzern gefahrenen Linienbündel ist. Außerdem weist es geringere Verzahnungen an den Knotenpunkten auf als die beiden weiteren betroffenen Linienbündel „Maifeld“ und „Pellenz“. Durch eine Rückgabe des Linienbündels „Vordereifel“ erwartet der Kreisausschuss bei allen drei Bündeln eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Durch in der Vordereifel freiwerdende Fahrer und Kapazitäten in der Disposition der Verkehrsbetriebe Rhein Eifel Mosel, sollen sich auch die Verkehrsleistungen in den Bündeln „Maifeld“ und „Pellenz“ stabilisieren.

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Ehrgeiziges Ziel – Sportstätten-Bedarfsplan für das Ahrtal

Ahrtal/Koblenz – ISE und Hochschule Koblenz vor Ort – SBR koordiniert und erstellt FAQ-Hochwasserhilfe. Die Entwicklung eines kreisweiten Sportstättenbedarfsplanes für das von der Flutkatastrophe geschundene Ahrtal soll nun Fahrt aufnehmen. „Wir freuen uns, dass die Kreisverwaltung uns dazu den entsprechenden Auftrag erteilt hat“, sagt die Präsidentin des Sportbundes Rheinland, Monika Sauer. Gemeinsam mit dem Institut für Sportstättenentwicklung in Trier (ISE) und der Hochschule Koblenz wolle man das ehrgeizige Projekt in Angriff nehmen. Der SBR verstehe sich dabei als „Koordinierungsstelle“.  Als erster Schritt wurde ein Frage-Antwort-Katalog (FAQ) erarbeitet, der vor allem den Sportvereinen Orientierung in der aktuellen Situation und eine Perspektive für eine zukunftsfähige Sportinfrastruktur geben soll.

„In Gesprächen vor Ort konnten wir feststellen, dass derzeit viele Fragen zum Wiederaufbau offen sind. Verwaltungen, Politik und Fachkräfte werden durch die große Anzahl an Anfragen aktuell stark belastet. Wir haben die bisher aufgekommenen Fragen gesammelt und stellen den aktuellen Stand der Antworten durch die zuständigen Behörden dar“, erklärt die stellvertretende SBR-Geschäftsführerin Susanne Weber. Der Katalog werde ständig aktualisiert und könne über die SBR-Homepage (www.sportbund-rheinland.de) eingesehen werden.

Nach Angeben von Weber gliedert sich SBR-Beratungsangebot in die Haupt-Themenblöcke „Antragsstellung & Entscheidungsprozesse“, „Wasserrechtliche Vorgaben“, sowie „Kostenermittlung und Höhe der Zuwendungen“.  „Außerdem haben wir Fragen und Antworten zu konkreten Fallbeispielen zusammengestellt und geben einen Überblick über konkrete Hilfsangebote des SBR in Steuer- und Rechtsfragen“, sagt Weber.

Unterdessen sind ISE und Hochschule bereits in den Kommunen vor Ort unterwegs. Die Experten führen Interviews mit Vereinen, Schulen und sonstigen Nutzern der Bewegungsräume durch, um die Anforderungen an die zukünftigen Sportstätten zu erheben. Parallel wird ein Sportstättenkataster erstellt. In diesem werden alle Daten zu den Sportstätten sowie deren Status des Wiederaufbaus zusammengetragen. Das Kataster kann dazu beitragen, Prozesse transparent zu machen und den Wiederaufbau zu steuern.

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Bündelungs-Gymnasien sichern individuelle Bildungswege in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Gebauer: Wir geben den Gymnasien und damit auch den anderen weiterführenden Schulformen frühzeitig Planungssicherheit. Das Ministerium für Schule und Bildung hat weitere Vorkehrungen für die reibungslose Umsetzung der Rückkehr zu G9 getroffen. In allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen wurde mindestens ein Bündelungsgymnasium bestimmt, das im Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufnehmen und in den Folgejahren zum Abitur führen kann. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hat mit ihrer Leitentscheidung für G9 einen jahrelangen Streit um die Schulzeitverkürzung befriedet. Die Rückkehr zu G9 ist eine Erfolgsgeschichte und damit das so bleibt, werden wir die Gymnasien und ihre Schülerinnen und Schüler weiter eng begleiten. Die Bündelungsgymnasien werden einen wichtigen Beitrag zur Sicherung individueller Bildungswege leisten. Die Landesregierung sorgt auch für Schülerinnen und Schüler an der Schnittstelle zwischen G8 und G9 vor.“

Infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 wird es an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe keine Einführungsphase (und somit in den beiden darauffolgenden Schuljahren keine Qualifikationsphase 1 bzw. Qualifikationsphase 2) geben. Die Schülerinnen und Schüler des ersten G9-Jahrgangs werden in diesem Schuljahr erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt. Gleichwohl wird es aber Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten G8-Jahrgangs sowie Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen geben, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Zur Abdeckung dieses Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen werden in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte Bündelungsgymnasien außerplanmäßig eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten. Damit erhalten diese Schülergruppen die Möglichkeit, ihre Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen.

Eine Liste aller achtzig landesweit ausgewählten Bündelungsgymnasien ist im Bildungsportal hier abrufbar.

Bei den hier ausgewiesenen Bündelungsgymnasien handelt es sich um Schulen, die von den für die Schulentwicklungsplanung zuständigen öffentlichen Schulträgern mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht benannt wurden. Je nach Entwicklung der tatsächlichen Schülerzahlen kann das Angebot vor Ort angepasst werden.

Des Weiteren wird ermöglicht, dass private Ersatzschulträger das Angebot des öffentlichen Bereichs durch zusätzliche Jahrgangsstufen in deren Gymnasien ergänzen können.

Domkapitular Dr. Antonius Hamers und Oberkirchenrat Rüdiger Schuch erklären: „Wir freuen uns, dass das Ministerium für Schule und Bildung es den kirchlichen Gymnasien in gewohnt guter Zusammenarbeit ermöglicht hat, bei den Bündelungsgymnasien ergänzend zu den öffentlichen Angeboten ein kirchliches Angebot zu machen. Da, wo es pädagogisch sinnvoll ist, nehmen wir diese Aufgabe gerne an.“ Auch der Privatschulverband unterstützt das Vorgehen der Landesregierung: „Wir schließen uns den kirchlichen Trägern an. Auch die privaten Schulträger werden diese zeitlich begrenzte Aufgabe gerne mit übernehmen“, so Petra Witt, Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen NRW e.V.

Neben dem Besuch eines Bündelungsgymnasiums stehen den Schülerinnen und Schülern durchgehend auch weitere Wege zum Abitur offen, wie beispielsweise der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe von Gesamtschulen oder der Wechsel an Berufliche Gymnasien (an Berufskollegs).

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mein Dank richtet sich vor allem an die Bündelungsgymnasien für ihr großes Engagement. Wir geben den Gymnasien und damit auch den anderen weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig Planungssicherheit. Lehrerinnen und Lehrer haben nun die Möglichkeit, ihre Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu beraten, damit sie eine fundierte Schullaufbahnentscheidung treffen können.“

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Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutz-Verordnung an – Regelung gilt ab morgen Mittwoch 09. Februar

Region/Düsseldorf – Regelungen für „Brauchtumszonen“ in Karnevalshochburgen – Geänderte Verordnung tritt ab Mittwoch, 09. Februar, in Kraft. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.

So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden. Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten haben. Das heißt aber nicht, dass wir dann auch sofort eine Entspannung in den Krankenhäusern spüren werden. Wir müssen vor allem die Personalsituation weiter im Blick haben. Mit den Anpassungen der Coronaschutzverordnung schaffen wir bereits jetzt Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen. Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind. Es ist aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten. Deshalb geben wir den Kommunen Instrumente an die Hand, um dort, wo viele Menschen auf den Straßen erwartet werden, Brauchtumszonen mit höheren Schutzstandards anzuordnen. Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten.“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

 2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:

  • Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.