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Saisonstart mit dem Motorrad – Das richtige Feeling finden

Region/Stuttgart – Im Frühjahr wächst die Spannung: Viele Motorradfahrer sitzen in den Startlöchern, um nach der langen Winterpause endlich wieder durchzustarten. Doch zum Saisonbeginn steigen auch die Unfallzahlen rasant an. Damit der Einstieg gelingt, haben die Experten von DEKRA einige Tipps zusammengestellt.

  • Im Frühjahr steigen die Unfallzahlen stark an
  • Es gilt, das Gefühl für die Maschine auffrischen
  • Je länger die Pause, umso wichtiger ist ein Sicherheitstraining

„Im Frühjahr nimmt die Zahl der Motorradunfälle wieder stark zu und erreicht in den Sommermonaten ihren Höhepunkt“, erklärt Luigi Ancona, Unfallforscher und Motorradexperte bei DEKRA. Im Jahr 2020 verteilten sich knapp 90 Prozent aller Motorradunfälle mit Personenschaden auf die Monate März bis Oktober. „Über den Winter verlernt man das Motorradfahren zwar nicht, aber es ist wie bei der ersten Abfahrt auf Skiern: Man muss sich erst wieder etwas ‚eingrooven‘ und das Feeling für die Maschine auffrischen. Wie stark beschleunigt und verzögert sie, wieviel Abstand brauche ich, wie drücke oder lege ich das Bike in die Kurve?“

Nicht der Euphorie hingeben
Die erste Ausfahrt ist deshalb nicht geeignet, sich gleich wieder der Euphorie hinzugeben. „Lasst es gemütlich angehen“, rät der Experte. „Am Ende der Saison fühlt man sich sicher, doch nach der Winterpause braucht es etwas Zeit, bis die Automatismen wieder greifen und das Gefühl für die Maschine wieder da ist.“

Vorsicht ist auch deshalb angesagt, weil viele andere Verkehrsteilnehmer die schmalen, beschleunigungsstarken Bikes anfangs noch nicht auf der Rechnung haben – damit sind gefährliche Situationen vorprogrammiert. Außerdem besteht im Frühjahr erhöhte Rutschgefahr durch Schmutz und Splittreste bei teils noch niedrigen Temperaturen.

Der Unfallforscher erinnert daran, dass Biker – bezogen auf den Fahrzeugbestand – doppelt so häufig verunglücken wie Autofahrer. Ohne Knautschzone und nahezu ungeschützt sind sie zudem weitaus schwereren Unfallfolgen ausgesetzt als Auto-Insassen. Das Risiko, ums Leben zu kommen, war im Jahr 2020 auf dem Motorrad laut amtlicher Statistik im Schnitt viermal so hoch wie im Pkw, wiederum bezogen auf den Fahrzeugbestand in Deutschland. Wenn man dazu noch berücksichtigt, dass die Fahrleistung von Motorrädern insgesamt wesentlich geringer ist, fällt die Risikobilanz noch deutlich ungünstiger für die Zweiräder aus.

Viele Kollisionen mit Pkw
Häufigster Unfallgegner von Motorradfahrern ist der Pkw mit einem Anteil von 79 % Prozent bei Zusammenstößen mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer. Mehr als jeder dritte verunglückte (34 %) und getötete (36 %) Biker kam bei einem Alleinunfall, also ohne fremde Beteiligung, zu Schaden. Bei gut jedem fünften Unfall mit Personenschaden (22 %) war „nicht angepasste Geschwindigkeit“ des Motorradfahrers die Ursache, gefolgt von zu geringem Abstand, Fehlern beim Überholen und falscher Straßenbenutzung. Dem höchsten Unfallrisiko sind junge Biker unter 35 Jahren ausgesetzt.

„Man tut sich auf jeden Fall immer etwas Gutes, wenn man sich vorab in einem geschützten Bereich warmfährt und die Basics auffrischt: Ausweichen, Gefahrenbremsung, Slalomfahrt, stationäre Kreisfahrt – alles Bestandteile der praktischen Fahrprüfung“, meint DEKRA Experte Ancona. „Diese Fahrmanöver lassen sich optimal zu Saisonbeginn bei einem Fahrsicherheitstraining auffrischen.“ Eine anbieterneutrale Übersicht gibt es beispielsweise beim Institut für Zweiradsicherheit unter https://www.ifz.de/training/trainingsanbieter/.

Wiedereinsteiger: Andere Zeiten
„Ganz besonders profitieren von einem Fahrsicherheitstraining die vielen Wiedereinsteiger, die nach Karriere- oder Familienpause das Bike – gerade auch in der Pandemie – erneut entdeckt haben. Man kann nicht einfach dort weitermachen, wo man vor Jahren oder Jahrzehnten aufgehört hat“, betont der Motorradexperte. „Je länger die aktive Zeit zurückliegt, umso wichtiger ist es, die Fahrtechniken und das Gefühl für die Maschine systematisch aufzufrischen.“

Etwas Selbstkritik kann dabei nicht schaden. Hat sich meine körperliche Verfassung verändert? Wie sieht es in punkto Leistungsfähigkeit und Reaktionsvermögen aus? Oft geht das Handling der Maschine nicht mehr so locker von der Hand wie in jüngeren Jahren. Für manchen stellt sich gar die Frage: Passt das Bike aus Sturm- und Drang-Zeiten noch zum geplagten Rücken, oder verspricht ein gemütlicher Cruiser nicht letztlich mehr Genuss? Wer sich ein neues Motorrad zulegen möchte, sollte unbedingt auf das Thema ABS achten. Es ist seit 1. Januar 2016 für neue Modelle Pflicht und bringt einen großen Sicherheitsgewinn.

Auch Technik und Ausrüstung müssen stimmen
Last but noch least braucht zum Saisonstart auch die Maschine einen technischen Check. Unverzichtbar ist die Überprüfung von Bremsen, Reifen und Flüssigkeitsfüllständen – bis hin zur Kontrolle der sicherheitsrelevanten Elektronik anhand der On-Board-Diagnose. Fehlt noch eine Sichtung von Kombi, Protektoren, Stiefeln, Handschuhen und Helmvisier. Im Frühjahr kann es noch empfindlich kalt sein, dafür könnte das „Zwiebelprinzip“ die Lösung sein.

Weitere Informationen zum Saisonstart geben die DEKRA Experten auch online unter: https://www.dekra.de/de/tipps-fuer-biker/.

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Corona-Infektion – Was gilt es zu beachten? – Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die häufigsten Fragen

Region/Mayen-Koblenz – Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Absonderung, Tests und Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher Antworten zu den häufigsten Fragen:

  1. Was mache ich bei einem positiven Selbsttest?

Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen Schnelltest (PoC-Antigentest) durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder einen laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen (es gibt keine Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests). Ist auch das Ergebnis dieses Tests positiv, hat sich die positiv getestete Person weiterhin in Isolation zu begeben. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.

  1. Wie lange dauert die Absonderung?

Corona-positive Personen und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist ab Tag 7 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

  • Abstrich bzw. letzter Kontakt zum Infizierten am 20. März (Tag 1)
  • reguläres Isolationsende: 29. März
  • Freitestung ab 7. Tag (26. März) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.
  1. Wann erhalte ich eine Genesenen-Bescheinigung?

Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver PoC-Test (Schnelltest mit Zertifikat) reicht dafür nicht aus.

  1. Wie lange ist diese gültig?

Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet. Sollte die genesene Person mindestens eine Impfung haben, wird keine Genesenenbescheinigung benötigt.

  1. Wann erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung?

Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Aufgrund der hohen Fallzahlen erfolgt dies aktuell mit ein paar Tagen Verzögerung. Zu beachten ist, dass ein positives PCR-Ergebnis vom Gesundheitsamt benötigt wird, um das Schreiben ausstellen zu können.

Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (PoC-Test), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.

  1. Wer ist enge Kontaktperson? Wer muss in Quarantäne?

Enge Kontaktpersonen sind alle Menschen, die sich länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) im Nahbereich (weniger als 1,5 Meter) aufgehalten haben oder die sich mit der infizierten Person länger als 10 Minuten im selben, nicht ausreichend belüfteten Raum, unabhängig vom eingehaltenen Abstand, mit oder ohne adäquaten Schutz, aufgehalten haben.

  1. Wer ist von der Absonderungspflicht befreit?
  • Minderjährige
  • Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster)
  • frisch vollständig geimpfte Personen (Zweitimpfung ist mehr als 14 Tage, aber nicht länger als 3 Monate her)
  • frisch genesene Kontaktpersonen (Infektion innerhalb der letzten 3 Monate)
  • genesene Personen, die mindestens eine weitere Impfung haben
  1. Wie erhalten Kontaktpersonen einen Nachweis zur Absonderung?

Nur Kontaktpersonen, die nicht von der Absonderungspflicht befreit sind, erhalten Verfügungen, nachdem die positiv getestete Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten ihrer Kontakte übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage verwendet werden. Diese und weitere Informationen zur Quarantäne findet man unter www.kvmyk.de/corona-info

9. Was mache ich, wenn meine Corona-Warn-App rot ist?

Ruhe bewahren und überlegen, mit wem der Kontakt stattgefunden haben könnte. Vor allem bei Symptomen sollte man umgehend einen qualifizierten Schnelltest an einer Teststation machen lassen.

  1. Wo kann ich mich testen lassen?

Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/

Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de

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Tafel stößt an Grenzen – Steigende Lebensmittel-Preise, weniger Verfügbarkeit und Hamsterkäufe

Mechernich/Düsseldorf – Rund 500.000 Euro für NRW im Monat benötigt – Landes-Tafelchef Wolfgang Weilerswist aus Mechernich appelliert im Radio. Zum Wochenanfang machte Wolfgang Weilerswist, nicht nur Chef der Mechernicher, sondern auch der Tafeln in ganz Nordrhein-Westfalen, auf ein wachsendes Problem aufmerksam. Aufgrund von verzögerter Nahrungsmittelversorgung, wieder einmal wachsender Hamsterkäufe und steigender Preise – nicht zuletzt aufgrund von Ukraine-Krieg und Pandemie – gebe es große Probleme bei der Nahrungsmittelanschaffung und -verteilung.

Die Tafeln, die bedürftige Familien mit preiswerten Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln sowie Gütern des täglichen Bedarfs versorgen, bekämen zur Zeit immer weniger Sachspenden. „Landesweit fehlen derzeit Waren in einem Gegenwert von rund einer halben Million Euro pro Monat. Die 174 Tafeln im Land NRW brauchten in etwa die gleiche Summe, um den Bedarf an dringend benötigten Nahrungsmitteln decken zu können“, so Wolfgang Weilerswist im Interview mit dem Radiosender WDR 4.

„Gleichzeitig explodieren die Energiepreise, für die Tafeln eine fast unlösbare Aufgabe, da für einen Liter Sprit fast 60 Cent mehr bezahlt werden muss“, führte Weilerswist aus.

Bei drei Fahrzeugen, die allein für den Mechernicher Ableger fahren, bedeute dies Mehrkosten von rund 800 Euro pro Monat. Da die Heizkosten-Nachzahlungen bald auch ins Haus ständen, fordert der Landesvorsitzende 500.000 Euro zur Unterstützung pro Monat – alleine in Städten.

Schon in Städten wie Arnsberg fehlten 2000 Euro im Monat – angesichts der auch weiterhin steigenden Preise im Handel ein sehr großes Problem.

Lösungen seien derweil noch nicht in Aussicht, um Spenden werde allerdings dringend gebeten. Dazu können sich alle Unterstützer laut Weilerswist gerne telefonisch unter 0172 849 46 45 melden, oder sich in an der Adresse „Im Sande“, Hausnummer 8 bis 11, 53894 Mechernich, informieren.

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Landesagentur NRW.Mobidrom sorgt für bessere Vernetzung und Bündelung von Mobilitätsdaten

Region/Düsseldorf – Kinderleicht per Smartphone und eTarif „eezy.nrw“ eine Bus- und Bahnfahrt buchen und bezahlen, an der S-Bahn-Station eine Radbox mit dem Handy freischalten und am Zielort einen E-Scooter für die letzte Meile mieten – in Nordrhein-Westfalen gibt es viele digitale Mobilitätsangebote, die auf individuelle Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sind. Damit die digitalen Mobilitätsdienste zuverlässig funktionieren, nutzerfreundlich und alltagstauglich sind, müssen im Hintergrund komplexe Datenströme und Informationen entsprechend gut aufbereitet werden. Hierfür wird die neue Mobil.NRW-Agentur (kurz: NRW.Mobidrom) eingerichtet: Bei „NRW.Mobidrom“ werden verkehrsträgerübergreifend Mobilitätsdaten wie die aktuelle Verkehrslage, Auslastungszahlen, Verfügbarkeiten und Buchungsinformationen besser gebündelt und vernetzt. Das hilft zum Beispiel bei der Entwicklung von Apps oder digitaler Mobilitätsdienste.

„Nordrhein-Westfalen ist schon heute eine Modellregion der Mobilität 4.0. Das zeigen wir mit dem eTarif für Bus und Bahn, automatisiertem Linienbusverkehr oder digital vernetzten On-Demand-Shuttles, die in Stadt und Land unterwegs sind“, so Verkehrsministerin Ina Brandes. „Der nächste Schritt muss eine zentrale App sein, über die komplette Wegeketten mit Bus, Bahn, Leihfahrrad oder Sharing-Fahrzeug aus einem Guss durchgeplant und gebucht werden können. Hierzu kann auch ‚NRW.Mobildrom‘ einen Beitrag leisten. In Zukunft müssen wir noch stärker die Chancen der Digitalisierung und Vernetzung nutzen, damit Mobilität kinderleicht und klimafreundlich ist.“

Eine zentrale Aufgabe von „NRW.Mobidrom“ ist die Unterstützung sogenannter „Mobility as a Service“ (MaaS)-Angebote, bei denen verschiedene Verkehrsmittel und Leistungen von Mobilitätsanbietern aus einer Hand abrufbar sind. Bei „NRW.Mobidrom“ wird ein zentraler, landesweiter und verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdatenzugang in Nordrhein-Westfalen aufgebaut und betrieben. Darin werden Informationen und Services der einzelnen Infrastrukturbetreiber und Mobilitätsanbieter zusammengeführt. Die neue Agentur wird sowohl Datenlieferanten bei der Verfügbarmachung von Mobilitätsdaten unterstützen wie auch bei der Anbindung digitaler Mobilitätsservices an zentrale Daten-Pools – denn Mobilität gelingt nur als Teamleistung.

Durch die Bündelung von Daten wird zum Beispiel auch ermöglicht, dass Mobilitätsinformationen etwa zur Barrierefreiheit an Bahnhöfen
oder die Verfügbarkeit von P+R-Plätzen und bei Fahrradabstellanlagen zukünftig zentral über Verkehrsinformations-Webportale wie www.verkehr.nrw zur Verfügung stehen. Dadurch können Reisende nach ihren Bedürfnissen unter Einbindung verschiedener Verkehrsmittel bequemer ihre Fahrt planen. „NRW.Mobidrom“ ist künftig ebenfalls für die Weiterentwicklung sowie den technischen und operativen Betrieb von www.verkehr.nrw zuständig.

In einem ersten Schritt soll ein Aufbaustab beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen für die Agentur „NRW.Mobidrom“ eingerichtet werden, bevor zukünftig rund 50 Expertinnen und Experten daran arbeiten, digitale vernetzte Mobilitätsangebote zu verbessern. Die Gründung steht unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung im Haushaltsplan 2023.

 

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Maskenpflicht in Schulen von NRW endet zum 2. April – nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr

Region/Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Landesregierung nutzt die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung. So gelten die derzeit gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes noch bis zum 2. April 2022 weiter. Danach bleibt es natürlich jedem unbenommen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, allerdings ist dies dann eine individuelle Entscheidung.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Pandemie dauert schon über zwei Jahre, und wir alle sehnen den Tag herbei, an dem wir auf dem Weg zu mehr Normalität die Corona-Beschränkungen generell, aber besonders auch an unseren Schulen zurückfahren können. Angesichts der zum Teil dramatischen Auswirkungen der vergangenen beiden Jahre auf Kinder und Jugendliche dürfen sie bei den nun anstehenden Lockerungen nicht hintenanstehen. Das Land nutzt die Übergangsregelung des Bundes. Nach dem Ende dieser Übergangszeit endet die Maskenpflicht, sodass die Schülerinnen und Schüler ab Montag, dem 4. April 2022, keine Masken mehr in den Schulen tragen müssen. Bei allen anstehenden Entscheidungen ist mir besonders wichtig, dass der Umgang mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung an den Schulen mit den Öffnungsbeschlüssen von Bund und Ländern Schritt hält. Man darf nicht vergessen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, ob klein ob groß, seit Beginn des Schuljahres im vergangenen August die Maske bis auf eine vierwöchige Pause ununterbrochen im Unterricht getragen haben.“

Die Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt. Wie bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz aus der vergangenen Woche vorgesehen, werden somit mit der Aufhebung von Test- und Maskenpflicht weitgehende Einschränkungen des regulären Schulbetriebs spätestens bis Mai entfallen.

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Nordrhein-Westfalen nutzt Übergangs-Regelung: Neue Corona-Schutzverordnung bis zum 2. April

Region/Düsseldorf – NRW Minister Laumann: Gefährden wir jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen. Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom heutigen Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.

Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht. Für besonders risikobehaftete Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) wurden die im Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen.

Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des geänderten Infektionsschutzgesetzes keine Rechtsgrundlage mehr, sodass persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen (private Treffen bisher nur mit eigenem Haushalt oder max. zwei Personen aus einem weiteren Haushalt) sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen wegfallen. Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel für den Besuch von Sportveranstaltungen. Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen) werden aufgehoben.

Minister Laumann erklärt: „Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei. Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: Die Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb nutzen wir in Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April 2022 verbliebenen Möglichkeiten und verlängern viele Schutzmaßnahmen. Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Leben sind bereits im Wesentlichen normal möglich. Gefährden wir durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate.“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr

Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen sind, entfallen jetzt auch für nicht immunisierte Personen.

Keine Kapazitäts-/Personengrenzen mehr

Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleiben aber bestehen.

Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien

Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G etc.). Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2G+. Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G. Auch die Maskenpflicht im Freien wird dort, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Das Infektionsgeschehen wird weiterhin fortlaufend beobachtet und die Erforderlichkeit der jetzt verlängerten Schutzmaßnahmen überprüft. Für weitere Schutzmaßnahmen jenseits der in engen Grenzen noch möglichen Grundmaßnahmen bedarf es ab dem 2. April 2022 insbesondere einen Landtagsbeschluss.

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Ukraine-Krise, Energiepreis-Steigerung und Corona-Pandemie im Mittelpunkt der Beratungen von Bund und Ländern

Region/Mainz/Berlin – Die Lage in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Länder sowie die aktuelle Lage zur Corona-Pandemie standen im Mittelpunkt der Beratungen der Regierungschefinnen und –chefs der Bundesländer mit Bundeskanzler Olaf Scholz.

Dazu erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Mit jedem Tag des Fortdauerns des Kriegs von Wladimir Putin gegen die Ukraine wird die Situation der Menschen im Kriegsgebiet dramatischer. Um den flüchtenden Menschen bestmöglich helfen zu können, brauchen wir eine Koordinierung zwischen Bund und Ländern. Dazu haben wir bereits unter Federführung des Bundesinnenministeriums einen wöchentlich tagenden Bund-Länder-Koordinierungsstab.“

Um den Flüchtenden den besten Schutz geben zu können, wolle man eine zügige Registrierung und eine abgestimmte Verteilung auf die Bundesländer. „Natürlich sollen die Menschen, die zu uns kommen, in erster Linie dort unterkommen, wo sie Verwandte oder Freunde haben. Soweit das nicht der Fall ist, muss eine zentrale Verteilung erfolgen. Dazu hat der Bund umfassende Lageberichte und technische Unterstützung zugesagt“, so die Ministerpräsidentin.

Im nächsten Schritt sei es wichtig, die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen zu ermöglichen. Dazu bietet der Bund den kostenfreien Zugang zu den Kursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an. Kinder sollen schnell Zugang zu Kitas bekommen, Kinder und Jugendliche sollen in Schulen und Jugendliche und junge Erwachsene in weiterführenden Schulen und Hochschulen integriert werden. Für vulnerable Gruppen und die ältere Generation müssen Plätze in Alten- und Pflegeheimen gefunden werden. Die Agenturen für Arbeit werden bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen helfen und weitere Fördermaßnahmen anbieten.

„In Rheinland-Pfalz sind wir gut vorbereitet. Das Integrationsministerium hat in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende die Kapazitäten erweitert. Wir haben als Land 50 Millionen Euro bereitgestellt. 20 Millionen Euro davon haben wir den Kommunen zur Verfügung gestellt. Das Bildungsministerium hat erste Schritte in die Wege geleitet, dass die Türen zu Kitas, Schulen und Hochschulen zügig geöffnet werden können, um Bildungsangebote zu ermöglichen. Was die Arbeitsplätze anbelangt, besteht in unterschiedlichen Branchen eine große Nachfrage nach Fachkräften. Das Wirtschaftsministerium ist hier mit den jeweiligen Kammern im engen Austausch und das Arbeitsministerium mit der Bundesagentur für Arbeit, um mit einem breiten Informationsangebot Arbeitskräfte schnell vermitteln zu können. Auch eine gesundheitliche Versorgung und das Angebot von Corona-Schutzimpfungen werden sichergestellt“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Hohe Energiepreise sozial abfedern

Ein wichtiges Thema sei die Energieversorgung. Die hohen Spritpreise belasteten sehr viele Menschen. Auch die weiter steigenden Heizkosten und Lebensmittelpreise bereiteten den Bürgern und Bürgerinnen große Sorgen. Daher dankte Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Ampelfraktionen im Bund dafür, dass der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger sowie für viele Studierende und Auszubildende im Sommer sogar verdoppelt werden soll. Der bereits geplante einmalige Zuschuss soll wegen der hohen Energiekosten für Wohngeldempfänger auf 270 Euro und für Studierende und Azubis auf 230 Euro angehoben werden. Damit könnte 2,1 Millionen Menschen geholfen werden. Auch für die Unternehmen seien die hohen Energiekosten zunehmend belastend. Sie dürften nicht zur Existenzgefährdung werden. Die Abschaffung der EEG-Umlage sei ein wichtiger Schritt, Belastungen für Menschen und Unternehmen zu reduzieren. Die Regierungschefinnen und –chefs waren sich auch einig, dass bei der Energie-Transformation noch mehr Tempo notwendig sei. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssten effizienter werden, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt werden und die Infrastruktur für erneuerbare Energien, die Wasserstoffwirtschaft und Flüssiggas (LNG) zügig ausgebaut werden.

Kriegsflüchtlingen helfen – Lasten fair verteilen

Die Regierungschefs und –chefinnen sowie Bundeskanzler Olaf Scholz dankten den vielen ehren- und hauptamtlichen Helfenden für ihren unermüdlichen Einsatz.  „Auch in Rheinland-Pfalz zeigen die Bürger und Bürgerinnen eine überwältigende Kultur der Hilfsbereitschaft und Solidarität. Viele machen Zimmer frei oder stellen Wohnungen zur Verfügung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Zusammen mit Bund und Ländern linderten sie das Leid und leisteten im wahrsten Sinne des Wortes Überlebenshilfe. Dank gebühre auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hilfsorganisationen, der Behörden vor Ort, der Deutschen Bahn sowie den Rettungskräften, die in unermüdlichem Einsatz menschenwürdige Bedingungen schaffen, um den vielen Ankommenden aus der Ukraine Schutz zu bieten und Hilfe zu leisten. Das gelte auch für die Polizeien von Bund und Ländern sowie den Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen des Technischen Hilfswerks für ihre Unterstützung im Bereich Logistik, Notunterkünfte und Fachberatung.

Die Ministerpräsidentin hob hervor, dass ein zentraler Punkt die Verteilung der finanziellen Lasten sei: „Aktuell richtet sich die Finanzierung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wonach Länder und Kommunen für die Finanzierung zuständig sind. Die Systematik passt aber nicht zur aktuellen Krisensituation. Deshalb soll zur Klärung der Finanzierungsfragen eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder, zeitnah einen Lösungsvorschlag erarbeiten, der spätestens bis zur nächsten Sitzung am 7. April 2022 vorliegen soll. Dabei sollen insbesondere die Themen Kosten der Unterbringung, Kosten der Hilfen zum Lebensunterhalt und Fragen der individuellen Leistungserbringung, Hilfen für besonders vulnerable Gruppen sowie Fragen der Bundesbeteiligung auch an den Kosten der Integration in Kindertagesbetreuung, Schule und Arbeitsmarkt verhandelt und im Ergebnis ein Gesamtfinanzierungskonzept erarbeitet werden.“

Ebenfalls begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Liegenschaften mietzinsfrei zur Verfügung stellen will.

Darüber hinaus bräuchten auch Unternehmen Unterstützung. Viele seien die letzten zwei Jahre bereits durch die Pandemie deutlich belastet gewesen. Die vom Bund in Aussicht gestellten Kreditsofortprogramme seien dazu ein deutliches Signal.

„Natürlich sind wir zudem in Sorge vor möglichen Cyberangriffen und alle besonders sensibilisiert. Wichtig ist der ständige Informationsaustausch, um möglichen Gefahren durch abgestimmte präventive Maßnahmen vorbeugen zu können“, ergänzte die Ministerpräsidentin. In Rheinland-Pfalz seien derzeit keine Cyberangriffe in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg bekannt.

Corona-Pandemie weiter bekämpfen

Schließlich sei auch noch die aktuelle Corona-Pandemie diskutiert worden, insbesondere im Hinblick auf die aktuell geplanten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und weitere Maßnahmen, die den Ländern noch zur Verfügung stehen.

Dazu erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht zu Ende und belastet nach wie vor die Menschen und die Wirtschaft. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, welches der Bund in dieser Woche beschließen wird, ändern sich die Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Pandemie. Schutzmaßnahmen sind weiterhin in bestimmten Bereichen möglich, vor allem bei vulnerablen Gruppen, insgesamt muss jetzt aber auch jeder und jede eigenverantwortlich entscheiden, Schutzmaßnahmen weiter zu nutzen. Dazu gehört das freiwillige Tragen von Masken in Situationen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Die Impfung bleibt auch im Hinblick auf den Herbst ganz wichtig. Wir verlassen uns auf die Zusage des Bundes, dass das Infektionsschutzgesetz erneut angepasst wird, sollte sich im Herbst die Situation wieder verschärfen und das Gesundheitssystem unter Druck geraten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Trotzdem sei es wünschenswert gewesen, eine breitere Anwendung von Maskentragungsgeboten im Infektionsschutzgesetz zu verankern.

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Hydrogen Hub Aachen zeigt den Einstieg in die Wasserstoffwelt

Aachen – Lösungen für eine erfolgreiche Energie- und Mobilitätswende werden aus der Region Aachen kommen. Davon sind Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft überzeugt, die sich am heutigen Mittwoch, 16. März, während der Veranstaltung „Wasserstoffmobilität in der Grenzregion Aachen“ des Hydrogen Hub Aachen in Jülich ausgetauscht haben. „Wasserstoff ist unsere Chance für eine nachhaltige Zukunft, für neue Produkte und Geschäftsmodelle. Denn die Wirtschaft in unserer Region kann nahezu die gesamte Wertschöpfungskette abbilden, die Wasserstoff bietet“, betont Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen. „Dieses enorme Potenzial zu nutzen, ist das Ziel des Hydrogen Hub Aachen.“

Das Wasserstoff-Netzwerk wurde im vergangenen Jahr von der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen sowie den Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg ins Leben gerufen, um mit Unterstützung der IHK Aachen eine bundesweite Modellregion für Wasserstoff aufzubauen. Dadurch soll industrielle  Wertschöpfung vor Ort generiert werden, die mittel- bis langfristig zu neuen Arbeitsplätzen in der Region führt und hilft, die hiesige  Wasserstoffwirtschaft zu stärken und auszubauen.

Im Rahmen der Hydrogen-Hub-Veranstaltung hat Pedro Guedes de Campos, stellvertretender Direktor des Clean Hydrogen Joint Undertaking, die Wasserstoffstrategie der Europäischen Union vorgestellt. Anschließend zeigten unter anderem Dr. Martin Robinius von der Umlaut SE in Aachen, Anne Schüssler vom Kreis Düren und Armin Offermann von Toyota, wie Wasserstoff im Mobilitätsbereich effizient und praxisnah eingesetzt werden kann, etwa in Brennstoffzellen. So wurden zum Beispiel emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge präsentiert. Bayer bilanziert: „Der Einstieg in die Wasserstoffwelt hat bereits begonnen. Der Energieträger muss jetzt so schnell wie möglich erzeugt werden, um noch mehr wasserstoffbasierte Anwendungen zu ermöglichen. Denn heimischer Wasserstoff wäre eine Erfolg versprechende Teillösung für das aktuelle Dilemma der Energieversorgung Deutschlands.“

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Sozialplattform.de – Nordrhein-Westfalen gibt Startschuss für bundesweite Digitalisierung von Sozialleistungen

Region/Düsseldorf – NRW Minister Laumann: Sozialplattform bietet zentralen digitalen Zugang zu Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Rahmen der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes die Aufgabe übernommen, federführend für alle Länder und Kommunen in Deutschland einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen zu schaffen.

Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Die Sozialplattform ist eine große Hilfe für Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Unterstützungsleistungen in Deutschland. Nicht zuletzt die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass staatliche Hilfs- und Unterstützungsleistungen jederzeit und ortsunabhängig in Anspruch genommen werden können.”

Mit der Inbetriebnahme der Beta-Version der Sozialplattform unter www.sozialplattform.de hat Nordrhein-Westfalen gestern dazu den Startschuss gegeben. Im Endausbau wird die Plattform Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Antrags- und Beratungsangebot zu Leistungen im Sozialbereich bieten.

Seit gestern steht die Beta-Version der Plattform bereit, mit der in den bereits angebundenen Kommunen, Bad Sassendorf, Iserlohn, Soest und Troisdorf, Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Arbeitslosengeld II gestellt werden können. Bislang sind vier nordrhein-westfälische Pilotkommunen unmittelbar an die Plattform angeschlossen. Das Angebot wird in den nächsten Monaten weiterentwickelt und sukzessive in die Fläche und auf weitere Leistungen ausgebaut.

Minister Laumann erklärt: „Die Plattform bietet für die Kommunen eine echte Entlastung, um die Verpflichtungen nach dem Onlinezugangsgesetz nutzerfreundlich und wirtschaftlich zu erfüllen. Ich hoffe, dass sich neben den bisherigen Pilotkommunen schnellstmöglich auch alle anderen nordrhein-westfälischen Kommunen auf den Weg machen und dieses neue Angebot nutzen werden. Zudem hat bereits eine Vielzahl anderer Bundesländer ihr Interesse an der Plattform bekundet.”

Im Laufe des Jahres 2022 werden weitere Funktionen in die Plattform integriert. Dazu gehört ein Sozialleistungsfinder, der Ratsuchenden Orientierung gibt und einen möglichen Leistungsanspruch aufzeigen soll. Über einen Beratungsstellenfinder können Bürgerinnen und Bürger zudem eine für ihr Anliegen passende Stelle aus den Bereichen Schuldner-, Sucht- oder Wohnungslosenhilfe lokalisieren und einen Beratungstermin vereinbaren. Die Beratung kann vor Ort oder mit Hilfe einer Chat- und Videofunktion über die Sozialplattform durchgeführt werden.

Kommunen oder Beratungsstellen, die Interesse haben, ihren Bürgerinnen und Bürgern das Angebot bereitzustellen, können sich an das Ministerium wenden.

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Unternehmen und Bürger bei Energiepreisen entlasten

Region/Mainz – Transformationsrat – Ministerpräsidentin Malu Dreyer – „Die Energiepreise für Gas und Strom aber auch Benzin und Heizöl steigen nicht zuletzt durch die Auswirkungen des Ukraine Krieges immer höher. Das ist für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bei uns eine enorme Belastung. Die Industrie ist das Fundament der rheinland-pfälzischen Wirtschaft mit energieintensiven Unternehmen. Daher haben wir heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Gewerkschaft im Transformationsrat die Lage erörtert“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Sitzung.

Deshalb sei es wichtig, dass darüber auf der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundesregierung beraten wird. Sie sei der Ampelregierung im Bund dankbar, dass der bereits geplante Heizkostenzuschuss nochmals erhöht werden soll. Auch der Wegfall der EEG-Umlage sei ein wichtiger Beitrag, so die Ministerpräsidentin weiter.

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt wies darauf hin, dass Rheinland-Pfalz über eine energieintensive Industrie verfüge und es gerade deshalb wichtig sei, die Unternehmen einerseits kurzfristig zu entlasten sowie langfristig unabhängiger von Energieimporten zu machen. Dabei setze Rheinland-Pfalz auf Alternativen wie beispielsweise Wasserstoff. So habe das Land im vergangenen Jahr das Wasserstoffnetzwerk HyCoVe ins Leben gerufen und sei dabei, eine Innovationsagentur zu gründen. „Diese Initiativen werden helfen, die Transformation der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Unternehmen zu gestalten“, sagte Schmitt.

Zu allen Bereichen hat sich der Transformationsrat auf Positionspapiere an die Bundesregierung verständigt und die vielfältigen Vorhaben begrüßt. Im Austausch über die Vorhaben der Bundesregierung hob Klimaschutzministern Katrin Eder den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien hervor. Für diesen Ausbau seien gute und qualifizierte Fachkräfte nötig, damit die Umsetzung gelingen könne. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren die Themen Beschäftigung, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Transformation, die industriepolitischen Vorhaben der Bundesregierung sowie eine effektive Kreislaufwirtschaft. „Gerade in der aktuellen Rohstoffkrise ist es wichtig, Güter möglichst ressourcenschonend zu produzieren und sie am Ende wieder zu recyceln, um sie damit wiedereinsetzen zu können,“ unterstrich die Klimaschutzministerin.

Arbeits- und Transformationsminister Alexander Schweitzer hob die Chancen der Transformationsagentur hervor, die in Rheinland-Pfalz 2022 ihre Arbeit aufgenommen hat und sich im April der Öffentlichkeit vorstellt. „Die Agentur soll aufzeigen, welche konkreten Folgen die Veränderungen der Arbeitswelt haben und wie sich diese für Beschäftigte wie für Unternehmen erfolgreich gestalten lassen, damit Rheinland-Pfalz zu einem Gewinner der Transformation wird“, betonte Alexander Schweitzer.

„Seit 2020 arbeitet der Transformationsrat in Rheinland-Pfalz erfolgreich“, dankte die Ministerpräsidentin den Mitgliedern des Transformationsrats für die Gestaltung des Strukturwandels in Rheinland-Pfalz. „Für eine erfolgreiche Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten sind stabile und verlässliche Rahmenbedingungen unersetzlich.“ Ziel sei, industrielle Wertschöpfung und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu erhalten und auszubauen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und der Unternehmen weiter zu stärken.