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Gesundheits-Ministerium NRW erlässt neue Coronaschutz-Verordnung – Gültig ab Sonntag 03. April

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann empfiehlt weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0.00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“

Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus.

Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Als Orientierung sind der neuen Coronaschutzverordnung zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Veranstaltungen beigefügt.

Die neue Verordnung löst am Sonntag, 3. April 2022, um 0.00 Uhr die bisherigen Regelungen ab. Sie gilt zunächst bis zum 30. April 2022.

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Vor der FIFA-Zentrale in Zürich appellieren ein Künstler und die Arbeiter-Wohlfahrt ans Weltgewissen

Region/Zürich/Dortmund/Koblenz – Am gestrigen Freitag, 01. April, fand in Doha/Katar die Gruppenauslosung zur FIFA-WM statt. Mit einer Protestaktion haben der Osnabrücker/Wormser Künstler Volker-Johannes Trieb sowie die Verbände AWO International und AWO Bezirk Westliches Westfalen vor der FIFA-Zentrale in Zürich ein deutliches Zeichen gegen die menschenverachtenden und grausamen Bedingungen der Arbeitsmigranten*innen in Katar gesetzt.

Protestaktion vor der FIFA. Foto: AWO

„Auf Kosten der Fußballweltmeisterschaft sind in Katar beim Bau der Stadien viele tausend Menschen gestorben. Sie wurden wie Sklaven behandelt und sind an Hitze, an Erschöpfung oder wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen gestorben. Das wurde sowohl von der FIFA als auch von der Regierung in Katar in Kauf genommen. Das darf an einem Tag wie heute nicht verschwiegen werden“, so Volker-Johannes Trieb, der die Aktion ins Leben gerufen hat. Sinnbildlich für die vielen Opfer, deren Zahl Amnesty International mittlerweile mit 15.000 beziffert, wurden 6.500 mit Sand gefüllte Fußbälle vor der FIFA-Zentrale abgeladen: Bedruckt mit dem Zitat „Weltgewissen, du bist ein Fleck der Schande“, begleitet von einem Requiem des Cellisten Willem Schulz.

Mit den Fußbällen sind im Laufe des WM-Jahres noch weitere Aktionen geplant. Nach dem Endspiel am 18.12.2022 werden die 6.500 Exemplare abgegeben. Gleichzeitig werden Spenden gesammelt, die den Menschen in den Ländern der Getöteten zu Gute kommen. „Wir setzen uns seit vielen Jahren für die Rechte von Arbeitsmigranten und deren Familien ein, die oft in den ärmsten Ländern der Welt zurückbleiben und von dem Geld leben, das ihre Angehörigen schicken. Diese arbeiten meist unter katastrophalen Bedingungen. Die Schicksale der vielen Migranten in Katar sind für uns inakzeptabel und entsetzliche Beweise dafür, dass moderne Sklaverei existiert“, so Ingrid Lebherz, Geschäftsführerin von AWO International.

„Es ist für uns als Arbeiterwohlfahrt nicht akzeptabel, dass Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Auch die Unterdrückung der Frauen in Katar prangern wir an. Das Leben von Menschen, ihre Arbeitsbedingungen und ihre Freiheit sind unverhandelbar und zählen mehr als jeder Profit. Deshalb werden wir uns immer dafür engagieren, dass hohe soziale Standards und demokratische Strukturen in den Ländern gelten, an die lukrative Großereignisse vergeben werden“, ergänzt Michael Scheffler, Vorsitzender des AWO Bezirks Westliches Westfalen.

Umfangreiches Material zur Kampagne „Weltgewissen, du bist ein Fleck der Schande“ sowie Informationen zu den Aktionspartnern finden Sie auf der Website www.weltgewissen-katar.de

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Ukraine-Krieg stellt unsere Energie-Versorgung vor große Herausforderungen

Region/Düsseldorf – NRW Minister Pinkwart: Wir treffen mit Frühwarnstufe Vorsorge, um vorbereitet zu sein. Die Energieministerinnen und -minister der Länder haben sich gestern mit Bundes-Staatssekretär Dr. Patrick Graichen über die Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Energieversorgung ausgetauscht. Im Mittelpunkt der Beratungen, an denen auch Nordrhein-Westfalens Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart teilnahm, stand die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgerufene Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas. Als erster Schritt ist vom Bund das Krisenteam Gas eingesetzt worden, in dem das MWIDE für Nordrhein-Westfalen als großes Energie- und Industrieland mitwirkt. Es tagt ab sofort täglich und beobachtet genau die weitere Entwicklung am Gasmarkt, um – falls notwendig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit schneller treffen zu können.

Minister Pinkwart: „Mit dem Ziehen der Frühwarnstufe treffen wir Vorsorge und bereiten uns auf alle Eventualitäten vor. Aktuell ist die Versorgung aller deutschen Gasverbraucher weiter gewährleistet, an den Märkten ist ausreichend Gas vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste als auch für Fernwärme, Stromerzeugung und die Wirtschaft.“

Angesichts der aktuellen Lage betonten Bund und Länder große Geschlossenheit. Die Energieministerinnen und -minister sind sich einig, dass ein besonderer, unmittelbarer Fokus darauf liegen muss, die große Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu beenden. Hier wird es darauf ankommen, möglichst schnell eine Importinfrastruktur für alternative Beschaffungswege aufzubauen. Dabei kommt vor allem LNG eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig stellen sich Bund und Länder im Rahmen der Krisenvorsorge auf, um im Fall einer Gasmangellage koordinierte Schritte unternehmen zu können. Grundlage dafür ist der nationale Notfallplan Gas.

Minister Pinkwart weiter:Wir stehen gleichzeitig vor zwei großen energiepolitischen Herausforderungen. Wir müssen einerseits die Folgen des Krieges in der Ukraine auf unsere Energieversorgung kurzfristig abfedern. Das gilt sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für bezahlbare Energiepreise. Andererseits halten wir an unseren ambitionierten Klimaschutzzielen fest, denn mit einer beschleunigten Energiewende haben wir den Schlüssel zur Bewältigung beider Herausforderungen selbst in der Hand. Für die energieintensiven und außenhandelsabhängigen Unternehmen stellen die steigenden Energiekosten eine massive Belastung dar. Um eine Verlagerung von Wertschöpfung und Beschäftigung zu vermeiden, muss vom Bund geprüft werden, ob über europäische Regelungen und Maßnahmen, wie Strompreiskompensationen, die energieintensive Industrie unterstützt werden kann.“

Im Mittelpunkt der Beratungen standen darüber hinaus auch konkrete Maßnahmen für eine größere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und den schnelleren Umbau des Energieversorgungssystems. Vor dem Hintergrund des Krieges gegen die Ukraine war es bereits die dritte Sitzung der Energieministerinnen und -minister in diesem Jahr.

Die gestrigen Beschlüsse des EMT stehen zeitnah auf der Webseite des Energieministertreffens zum Download zur Verfügung.

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Karl Lauterbach – “Dank an Pflegekräfte für besonderen Einsatz“

Region/Berlin – Kabinett beschließt Bonus für Pflegekräfte. Die Bundesregierung würdigt die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie mit einem Pflegebonus. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute verabschiedet.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Auch in Zeiten knapper Kassen ist das ein wichtiges Zeichen. Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen.“

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens drei Monate in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

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Bundes-Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Region/Berlin – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Ich habe gestern nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Russland hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Dies stellt einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Die russische Regierung hat dennoch in den vergangenen Tagen in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das BMWK deshalb gestern die Frühwarnstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist aktuell weiter gewährleistet. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutschen Wirtschaft. Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.

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Ein Zeichen der Ermutigung – Bundeskanzler Scholz in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Bei einem Rundgang durch die Stadt und Gesprächen mit Ladeninhabern wurden Bundeskanzler und Innenministerin Faeser durch Ministerpräsident Wüst, Landrat Ramers und Bürgermeisterin Preiser-Marian begleitet.

In der Innenstadt von Bad Münstereifel machten sich die Spitzenpolitiker ein Bild vom Stand des Wiederaufbaus. (v.l.) Landrat Markus Ramers, Innenministerin Nancy Faeser, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, Bundeskanzler Olaf Scholz und Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian. Foto: W. Andres / Kreis Euskirchen

Nur wenige Wochen nach der Flutkatastrophe hatte der damalige Vize-Kanzler und Finanzminister Olaf Scholz die Stadt Schleiden besucht und versprochen, dass er wiederkommt, wenn er Kanzler wird. Und er hat Wort gehalten. „Gerade jetzt ist sein Besuch ein wichtiges Zeichen.

Sicherte Unterstützung beim Thema Bevölkerungsschutz zu: Innenministerin Nancy Faeser im Gespräch mit Landrat Markus Ramers. Foto: W. Andres / Kreis Euskirchen

Trotz Krieg in der Ukraine und neuer Krisen sind die Flutkatastrophe und die vielen betroffenen Menschen im Kreis Euskirchen nicht vergessen“, so Landrat Markus Ramers. „An vielen Stellen im Kreisgebiet zeigt sich, dass es vorangeht. Was die Menschen mitsamt den vielen Unterstützern geleistet haben, ist bemerkenswert. Aber es gibt immer noch eine Menge zu tun und das sieht man auch hier in Bad Münstereifel“, so Landrat Ramers.

Die Gesamtschäden werden auf über 1 Milliarde Euro geschätzt, allein Kreis und Kommunen beziffern die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in den bisher vorliegenden Wiederaufbauplänen auf mehr als 570 Millionen. Was die Schäden an den Privathaushalten betrifft, sind bisher insgesamt 3.955 Wiederaufbau-Anträge gestellt wurden, von denen sich 3.814 bei der Bezirksregierung im Bewilligungsprozess befinden. 120 Millionen Euro wurden bislang an betroffene Haushalte im Kreis Euskirchen ausgezahlt.

Mit Bezug zur aktuellen Haushaltsdebatte im Bundestag und dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr, machte der Landrat gegenüber Innenministerin Nancy Faeser deutlich, dass auch die Stärkung des Bevölkerungsschutzes dringend einen höheren Stellenwert einnehmen müsse. „Die Stärkung unserer Bundeswehr ist wichtig. Doch genau so wichtig ist es, dass wir den Bevölkerungsschutz stärken. Für den Kreis Euskirchen haben wir das Jahr 2022 zum ‚Jahr des Bevölkerungsschutzes‘ erklärt und setzen bereits erste Maßnahmen um. Alle diese Maßnahmen sind sehr kostenintensiv“, so Landrat Ramers. Die Innenministerin sicherte zu, dass die Fördermöglichkeiten des Bundes verbessert werden sollen, um etwa den Ausbau der Sirenen-Warnsysteme im Kreisgebiet voranzutreiben.

„Es war eine sehr herzliche Atmosphäre“, so der Landrat abschließend zum Besuch des Kanzlers in Bad Münstereifel. „Olaf Scholz war bei den Gesprächen mit den Menschen sehr zugewandt und sehr interessiert. Er hat den ihnen Mut gemacht und gezeigt, dass die Flut mit den immensen Schäden nicht in Vergessenheit geraten ist.“

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Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundes-Innenministerin Nancy Faeser informieren sich über Wiederaufbau im Ahrtal

Ahrtal/Ahrbrück – „Die Flutkatastrophe bleibt unvergessen“ – Acht Monate nach der Flutkatastrophe haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor Ort im Ahrtal ein Bild vom Stand des Wiederaufbaus gemacht. Gemeinsam mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer besuchten sie die stark betroffene Ortsgemeinde Ahrbrück, die in der Flutnacht in weiten Teilen zerstört wurde. Dem Bundeskanzler war es ein besonderes Anliegen, im Gespräch mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie Landrätin Cornelia Weigand und Ortsbürgermeister Walter Radermacher zu erfahren, wie es den Menschen im Ahrtal heute geht. Bei einem Besuch am Gedenkstein im Ortsmittelpunkt informierte er sich über die Schäden der Flutnacht und den Stand der Aufbaubauarbeiten in der 1.200 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Ortsgemeinde. Olaf Scholz war bereits am 15. Juli im Ahrtal und hat sofort Unterstützung des Bundes zugesagt, damals noch als Bundesfinanzminister. Auch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel war bereits wenige Tage nach der Flut vor Ort.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die verheerenden Folgen der Flutkatastrophe sind im Ahrtal überall sichtbar, besonders in Ahrbrück, das in weiten Teilen zerstört wurde. Es hat mich heute zutiefst beeindruckt, das großartige Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort und der vielen Helferinnen und Helfer beim Wiederaufbau zu sehen. Für die Bundesregierung ist klar: Wir haben aus dieser schrecklichen Katastrophe Konsequenzen gezogen. Wir arbeiten intensiv daran, den Bevölkerungsschutz zu stärken, um uns zu wappnen gegen künftige Klimafolgen und Extremwetterereignisse. Vor allem werden wir unsere Warninfrastruktur verbessern. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz werden wir die Sirenen ausbauen und Cell-Broadcast als Warnsystem einführen.“

Auch acht Monate nach der Flut habe die Bundesregierung das Ahrtal nicht vergessen, versicherte der Kanzler, deswegen sei er trotz der angespannten Weltlage in die Flutgebiete von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westphalen gekommen. Das Aufbauprogramm in der Höhe von 30 Milliarden Euro von Bund und Ländern sei ganz wesentliche für den Aufbau des Ahrtals, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit könnten die Kommunen ihre Infrastruktur, wie Schulen, Gemeindehäuser, Feuerwehrhäuser oder Verwaltungen wiederaufbauen und Privatpersonen ihre Häuser. Natürlich sei auch das Hochwasserschutzkonzept wichtig und die Ausweisung des neuen Hochwasserschutzgebietes. Ministerpräsidentin Malu Dreyer freute sich sehr, dass es in Ahrbrück gelungen ist, ein neues Wohngebiet zu schaffen: „Dort wo heute noch das Fabrikgelände von „Brohl-Wellpappe“ ist, können bald schon Menschen aus Ahrbrück ein neues Zuhause aufbauen, wenn das an alter Stelle nicht mehr möglich ist.

„Die Landesregierung treibt gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort den Wiederaufbau der zerstörten Gebäude und Infrastruktur mit Hochdruck voran. Ich bin dem Bundeskanzler und der Bundesinnenministerin für ihren Besuch sehr dankbar, denn die Menschen im Ahrtal sollen sich sicher sein, dass der Wiederaufbau im Ahrtal für Bund und Land eine vordringliche Aufgabe bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin bei dem Besuch in Ahrbrück, an dem auch Umweltministerin Katrin Eder, Innenminister Roger Lewentz und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt teilnahmen.

Im Ahrtal bestehe ein großer Bedarf an neuen, hochwassergeschützt gelegenen Flächen für Wohnraum und Gewerbe. Die Schaffung neuer Wohn- und Gewerbeflächen sei deshalb eine vordringliche Aufgabe. „Die Umwandlung des ehemaligen Fabrikgeländes von ‚Brohl Wellpappe‘ in Ahrbrück ist dabei ein Vorzeigeprojekt, das mit enger Unterstützung des Innenministeriums umgesetzt wird. So wie hier in Ahrbrück bietet die Landesregierung den Kommunen für die Entwicklung künftiger Bauflächen umfangreiche Unterstützungsangebote an. Wir wollen den Gemeinden im Ahrtal die Möglichkeit geben, ihre Zukunft bestmöglich zu gestalten“, so die Ministerpräsidentin.

„Die Eigentümer der Firma Brohl Wellpappe hatten sich schon kurz nach der Flut bereiterklärt, ihr ehemaliges Fabrikgelände in Ahrbrück der Ortsgemeinde zum symbolischen Preis von einem Euro zu schenken“, so Innenminister Roger Lewentz. Er habe umgehend entschieden, dass sein Ministerium das Projekt zur Umwandlung des Fabrikgeländes in neuen Raum für Wohn- und Gewerbeflächen in enger Abstimmung mit der Ortsgemeinde in die Hand nimmt. „Die erforderlichen Mittel für den Rückbau der Fabrikgebäude stellt das Land gerne zur Verfügung, damit die Menschen hier im Ahrtal ein neues Zuhause finden können. Bundeskanzler Scholz bin ich sehr dankbar, dass er sich von diesem starken Projekt vor Ort ein Bild macht. Die Umwandlung der ehemaligen Industrieflächen in neue Wohnflächen ist nicht nur ein Lichtblick für viele Flutbetroffene, sondern auch ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, weil wir hier bereits versiegelte Flächen in eine neue Nutzung überführen“, so Innenminister Roger Lewentz.

„Indem Maximilian und Detlef Boltersdorf ihr altes Firmengelände für den Wiederaufbau in Ahrbrück zur Verfügung stellen, leisten sie einen großen Beitrag dazu, den Wiederaufbau auch unter den Gesichtspunkten der weiteren Klimaentwicklung zu gestalten und der Ahr im Hochwasserfall mehr Raum zu geben. Ein nachhaltiger Wiederaufbau gelingt nur, wenn wir auch kommende Starkregenereignisse und Hochwasser im Blick haben, dazu gehört auch ein nachhaltiges Haushalten mit versiegelter Fläche. Eine Grundlage hierfür wird auch der Gewässerwiederherstellungsplan sein, mit dessen Erstellung der Kreis nun geeignete Ingenieurbüros beauftragt hat und bei dessen späteren Umsetzung wir die Kreisverwaltung gerne unterstützen,“ hebt Umweltministerin Katrin Eder hervor. „Das Angebot von Brohl Wellpappe steht beispielhaft für die große Solidarität der Unternehmen beim Wiederaufbau. Unsere mittelständischen Familienbetriebe sind tief verwurzelt mit der Region, das soziale Engagement vor Ort gehört fest zu ihrer DNA. Ich danke Brohl Wellpappe und den Geschäftsführern Maximilian und Detlef Boltersdorf für ihr pragmatisches Handeln und die Hilfsbereitschaft in dieser herausfordernden Zeit. Sie ermöglichen es der Ortsgemeinde Ahrbrück, sich ein Stück Normalität, ein Stück Heimat wiederaufzubauen. Das weckt Zuversicht und ist ganz praktische Hilfe für die Menschen vor Ort“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, die in engem Kontakt mit den Betrieben im Ahrtal steht.

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Kreistag Mayen-Koblenz verabschiedet Resolution als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine

Region/Mayen-Koblenz – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG-MYK, FDP und FWM3/DIE LINKE bringen Resolution parteiübergreifend ein. Angesichts der Brutalität des Überfalls der russischen Armee auf die Ukraine ist im Kreistag Mayen-Koblenz eine parteiübergreifende Resolution von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG-MYK, FDP und FWM3/DIE LINKE als Zeichen der Solidarität verabschiedet worden.

Wladimir Putins Angriffskrieg markiere einen Völkerrechtsbruch, heißt es darin, den die Kreistagsfraktionen aufs Schärfste verurteilen. Es sei nicht nur ein Angriff auf die Menschen in der Ukraine, sondern auch auf die Demokratie und Freiheit in ganz Europa. „Es gibt keinen Grund, der dieses unnötige Blutvergießen rechtfertigt. Vor unser aller Augen hat der russische Aggressor die grundlegenden Regeln der internationalen Ordnung verletzt und außer Kraft gesetzt. Er lässt die Heimat unschuldiger Menschen angreifen, die im Kampf ihr Leben aufs Spiel setzen oder ihr Zuhause verlassen und ins Ungewisse flüchten“, verurteilen die Kreistagsfraktionen den Angriff, stellen sich solidarisch an die Seite der ukrainischen Bevölkerung und vertrauen, wie bereits bei der Flüchtlingswelle 2015/2016, auf die Weltoffenheit des Landkreises Mayen-Koblenz. „In der jetzigen Situation ist es unsere Pflicht, die Menschen nach Kräften zu unterstützen.

Dies ist dem Landkreis in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern schon einmal in beeindruckender Weise gelungen“, heißt es in der Resolution, in der die antragstellenden Fraktionen zudem deutlich betonen, dass sie den russischen Präsidenten und die russische Regierung verurteilen, nicht aber das russische Volk oder die zahlreichen in Deutschland lebenden, russischen Staatsbürger.

Darüber hinaus, so heißt es in der Resolution weiter, befürworten die Kreistagsfraktionen die mit der Klimaresolution begonnene Transformation hin zu regenerativen Energien. „Ziel unserer gemeinsamen Anstrengungen ist es, unseren Landkreis schneller unabhängiger von Gas, Öl, Kohle und anderen fossilen Brennstoffen zu machen.

Wir müssen unsere Energieversorgung überdenken und neu aufstellen.“ Mit einem Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sichere man sich langfristig eine gewisse Unabhängigkeit und sei nicht nur vor Lieferengpässen, wie zum Beispiel bei russischem Erdgas, bestmöglich gewappnet, sondern würde auch wirtschaftliche Synergien für den Landkreis Mayen-Koblenz generieren.

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Rheinland-Pfalz kündigt Vertrag mit Luca-App

Ahrweiler/Mainz – Das Land Rheinland-Pfalz wird die Zusammenarbeit mit den Betreibern der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie nach dem 31. März 2022 nicht fortsetzen. Zuvor hatte das Land bereits die verpflichtende Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie, beim Sport und im Freizeit- und Kulturbereich beendet.

Entsprechend wird auch das Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler die Luca-App in Zukunft nicht mehr einsetzen. Diese war im Kreis Ahrweiler im März letzten Jahres eingeführt worden, um Kontaktdaten elektronisch zu erfassen und im Infektionsfall an das Gesundheitsamt übermitteln zu können. Im Verlauf der Pandemie sowie durch die Flutkatastrophe im vergangenen Juli fand die App in der Region jedoch zunehmend weniger Anwendung.

Alternativ steht Bürgerinnen und Bürgern zur Verfolgung von Risikokontakten beispielsweise auch weiterhin die kostenlose Corona-Warn-App zur Verfügung, die Nutzerinnen und Nutzer informiert, sobald eine Kontaktsituation mit einer infektiösen Person bestand. Die alarmierte Person kann sich entsprechend testen und gleichzeitig die eigenen Kontakte reduzieren, um Infektionsketten zu unterbrechen.

Weitere Information zur Beendigung der Zusammenarbeit finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft und Gesundheit unter https://mwg.rlp.de > „Service“ > „Pressemitteilungen“.

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UKRAINE-Krieg – Biodiversitäts-Flächen machen keine hungernden Menschen satt

Region/Koblenz – Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Flexibilität, die das EU-Maßnahmenpaket vorsieht, nicht nutzen. Das hat die Hauspitze des BMEL gestern zur Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen (ÖFV) durch die EU zur Ernährungssicherung vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, mitgeteilt. Damit sollen deutsche Landwirte, anders als ihre Kollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten, auf brachliegendem Acker keine Ackerfrüchte für die Nahrungsmittelproduktion anbauen können.

Geändert werden kann dies nur, wenn sich im Bundesrat Mitte April eine Mehrheit der Bundesländer finde, die die Nahrungsmittelproduktion auf den Brachen erlauben will. Das wäre aber zu spät. „Die Landwirte können nur jetzt Ackerfrüchte aussäen und nicht erst Mitte April, wenn dann womöglich der Bundesrat anders entscheide“, betont Horper. Die Hauspitze des BMEL beweise damit, dass der fachliche Hintergrund fehle, wie Ackerbau bzw. Landwirtschaft funktioniere, kritisiert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Michael Horper.  Mit jedem Tag ohne Gewissheit, was erlaubt sei, würde das Zeitfenster zur Aussaat z.B. von Sommergetreide etc. kleiner. Auch die Verfügbarkeit des Saatgutes und die Wetterverhältnisse würden eine Rolle spielen. Die Landwirte seien zu tiefst verärgert über diese Fehlentscheidung des BMEL. Biodiversitätsflächen können man nun mal nicht essen und sie machten auch nicht satt – auch nicht, wenn man Veganer sei, stellt Horper fest.

Horper zeigt sich auch sehr verwundert, weshalb das Bundeslandwirtschaftsministerium den Analysen der Folgen des Ukrainekrieges der EU-Kommission nicht folge, wonach es „jetzt an der Zeit sei, dass Europa sich solidarisch zeige und die Ukraine, ihre Bevölkerung und Landwirtinnen und Landwirte, genauso wie die schwächsten, nahrungsmitteleinführenden Länder unterstützen müssten, in denen die Preise deutlich steigen und Nahrungsmittel knapp werden könnten“. Auch die Welthungerhilfe zeige sich bekanntlich in „großer Sorge“ hinsichtlich der Folgen des Krieges für die Entwicklungs- und Schwellenländern: „ Gerade die Ärmsten in vielen Ländern des Globalen Südens werden von den gravierenden Engpässen auf dem Weltmarkt und den explodierenden Nahrungsmittelpreisen besonders betroffen sein“.

Mit dieser Haltung verzichte das Bundeslandwirtschaftsministerium bewusst auf die Chance, im Zuge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen wegfallenden Ernten, hierzulande mehr Lebensmittel zu produzieren, so Horper. Eine solche Fehlentscheidung könne nun mal in der Landwirtschaft nicht zurückgenommen werden, was heute nicht gesät wird, kann morgen nicht geerntet werden.