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Erster PV-Gipfel – Habeck legt Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vor

Region/Berlin – Am Freitag fand auf Einladung von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck der erste PV-Gipfel statt. Minister Habeck hatte Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Bundesländer im hybriden Format eingeladen, um mit Ihnen über eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland zu beraten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat hierzu den Entwurf einer PV-Strategie vorgelegt. Diese Strategie wird nun öffentlich konsultiert.

Der erste PV-Gipfel findet einen Tag nach der Vorstellung des BMWK-Werkstattberichts „Wohlstand klimaneutral erneuern“ statt. Mit dem Werkstattbericht wurde der Rahmen vorgestellt für die Erneuerung der Energieversorgung und der Erneuerung der industriellen Wertschöpfung. Mit dem heutigen PV-Gipfel folgt jetzt das konkrete Doing in den einzelnen Handlungsfeldern.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,  erklärt dazu: „Wir müssen den Ausbau Erneuerbaren Energien mit ganzer Kraft vorantreiben und das gelingt nur gemeinsam mit allen Akteuren. Wir haben im letzten Jahr eine neue Dynamik entfacht. Wir haben mit der Reform des EEG im vergangenen Jahr, der Anhebung der Höchstsätze in den Ausschreibungen für Wind- und Solarenergie und einer Reihe von weiteren Änderungen haben wir den Weg für die Beschleunigung freigeräumt. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Und hier bietet vor allem der Solarausbau große Chancen. Daher legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) heute den Entwurf der PV-Strategie vor, um den Ausbau weiter zu beschleunigen. Die Strategie enthält dazu elf Handlungsfelder unterlegt mit konkreten Maßnahmen.“

Den Entwurf der PV-Strategie finden Sie hier.

Zur Erläuterung:

Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2035 Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreichen. Im Jahr 2030 soll 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind 215 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung (PV) im Jahr 2030 als Zwischenziel gesetzt. Hierfür muss sich der jährliche PV-Ausbau auf 22 Gigawatt im Jahr 2026 verdreifachen.

Um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland entsprechend zu beschleunigen, hat das BMWK für zwölf Handlungsfelder konkrete Maßnahmen erarbeitet. Darunter befinden sich Klarstellungen für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten und Erleichterungen im Baugesetzbuch sowie die Stärkung von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen, um Freiflächenanlagen stärker ausbauen.

Damit die PV-Anlage auf dem Dach zum Regelfall wird, enthält die PV-Strategie eine Anpassung der Direktvermarktungspflicht sowie die Förderung von Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich. Um Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu vereinfachen, hält die PV-Strategie als Maßnahmen unter anderem eine Erweiterung der Eigenverbrauchsvorteile bereit.

Um die Anschlüsse von PV-Anlagen an das Stromnetz zu beschleunigen, umfassen die Maßnahmen eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanlagen und bei den PV-Dachanlagen eine verkürzte Frist für den Zählertausch. Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Dafür sollen etwa Meldepflichten vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden. Die geplante Erweiterung der Fachagentur Wind an Land wird dazu beitragen, das Thema Photovoltaik konstruktiv zu begleiten und die gute Akzeptanz von Photovoltaik weiter zu stärken.

Stellungnahmen zu allen Handlungsfeldern können bis zum 24.03.2023 abgegeben werden. Im Anschluss wird die PV-Strategie überarbeitet und finalisiert. Anfang Mai 2023 wird Bundesminister Habeck im Rahmen eines zweiten PV-Gipfels die finalisierte PV-Strategie vorstellen.

 

 

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Gemeinschafts-Klinikum Mittelrhein gGmbH – Finanzierung gesichert

Region/Mayen-Koblenz – Endverhandlungen mit Sana laufen – Übergangs-Geschäftsführung nimmt Arbeit auf – Die Gesellschafterversammlung der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (GKM) hat am gestrigen Freitag beschlossen, über eine Kapitalerhöhung erhebliche finanzielle Mittel für das Klinikum bereitzustellen. Mit dem frischen Geld wird die Liquidität der Gesellschaft nachhaltig gesichert. Im Einzelnen stellen die Stadt Koblenz und der Landkreis Mayen-Koblenz jeweils 8,25 Millionen Euro sofort zur Verfügung.

Die Durchfinanzierung und die damit verbundene Zahlungsfähigkeit für das Unternehmen erstrecken sich über mindestens 12 Monate. Geplante Investitionen können durchgeführt werden und es entstehen keinerlei Nachteile für die Mitarbeiter des GKM. „Diese Entscheidung ist ein deutliches Bekenntnis zum GKM und damit auch zur Sicherung einer guten Gesundheitsversorgung in unserer Region“, unterstreichen Landrat Dr. Alexander Saftig und Oberbürgermeister David Langner.  „Außerdem sorgt die Kapitalerhöhung für Stabilität, was, insbesondere nach den letzten Monaten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz wichtig ist. Und diese verdienen sie auch!“

Parallel sollen die sich in der finalen Phase befindlichen Verhandlungen mit Sana über den Einstieg als Mehrheitseigner des GKM zum Abschluss gebracht und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Mit anderen Interessenten werden derzeit keine Verkaufsverhandlungen mehr geführt.

Unter Beachtung der vergaberechtlich vorgeschriebenen Zuschlagsfrist werden die Managementleistungen bei der GKM gGmbH ab dem 1. April von einer branchenerfahrenen Unternehmensberatungsgesellschaft erbracht. Zusätzlich wird die Geschäftsführung von Dr. Klaus Goedereis, einem im Krankenhausmanagement langjährig tätigen Experten, verstärkt.

 

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Unterbringungs-Situation von Geflüchteten in Mayen-Koblenz ist am Limit

Region/Mayen-Koblenz – Kommunale Familie fühlt sich alleine gelassen und fordert mehr Hilfe von Bund und Land – Errichtung kleiner regionaler Gemeinschaftsunterkünfte in MYK geplant. Die Unterbringungssituation von Flüchtlingen im Landkreis Mayen-Koblenz ist am Limit. Der Landkreis und die angehörenden Kommunen stoßen an die Grenzen ihrer Kapazitäten bei der Beschaffung von dezentralem Wohnraum für geflüchtete Menschen: Nachdem MYK neben bislang gut 2500 Ukrainern und in 2022 knapp 500 Menschen aus aller Welt aufgenommen hat, ist davon auszugehen, dass dem Landkreis im ersten Halbjahr 2023 bis zu 600 weitere geflüchtete Menschen zugewiesen werden.

Im engen Schulterschluss mit der Kreisspitze appellieren die hauptamtliche Bürgermeisterin sowie die hauptamtlichen Bürgermeister deshalb dringend an das Land und den Bund, den Kommunen mehr Hilfe zukommen zu lassen. „Wer Zuflucht sucht, bekommt sie. Die kommunale Familie im Landkreis Mayen-Koblenz nimmt ihre Verantwortung sehr ernst und auch wahr. Bund und Land aber tun dies nicht oder machen zu wenig“, betonen die kommunalen Vertreter unisono und sind zu einem konstruktiven Austausch sowie zur gemeinsamen Findung von Lösungen bereit. Konkret fordern sie, dass gesetzliche Hürden abgebaut und die Möglichkeiten von Rückführungen besser ausgeschöpft werden.

Mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln versucht die kommunale Familie die Aufnahme von Flüchtlingen in MYK zu bewältigen. Es fehle aber nicht nur zunehmend an geeignetem bezahlbarem Wohnraum, sondern auch an finanziellen Mitteln und Personal für die Integration vor Ort. Deutschland leiste einen Löwenanteil an Aufnahme von Flüchtlingen in Europa. Bislang konnte diese Situation in großen Teilen nur durch die Unterstützung in der Gesellschaft gestemmt werden. „Wir sind froh, dass es eine so große Akzeptanz und Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung gibt. Ohne das ehrenamtliche Engagement von Privatpersonen und Initiativen wäre die Lage kaum zu bewältigen. Dankbar sind wir auch jedem Mayen-Koblenzer, der bezahlbaren Wohnraum für Geflüchtete anbietet und auch künftig zur Verfügung stellen kann“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong.

Trotz fehlender Hilfen von Bund und Land werden aber weder der Landkreis noch die kreisangehörigen Kommunen die Hände in den Schoß legen. Um den absehbar steigenden Zahlen an Zuweisungen geflüchteter Menschen und dem gleichzeitigen Mangel an geeignetem dezentralem Wohnraum entgegenzuwirken, planen die Städte und Verbandsgemeinden mit Hilfe des Landkreises und je nach Möglichkeit die Errichtung von regionalen Lösungen. Das Bestreben der kommunalen Familie ist es, feste Gebäude, wie zum Beispiel Hotels und Pensionen, aber auch Pfarrhäuser oder Büro- und Gewerbeimmobilien, zu einer Flüchtlingsunterkunft umzufunktionieren. In der engeren Überlegung steht aber auch die Errichtung von Wohnmöglichkeiten (z.B. Tiny-House oder Container-Lösungen) auf dafür geeigneten Flächen. Dabei haben Bürgermeisterin sowie die Bürgermeister und Kreisspitze von Anfang an im Blick, dass die jeweiligen Einrichtungen eine überschaubare Größenordnung einnehmen und stets angepasst an die Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort sein werden.

„Die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in geeignetem, klassischem Wohnraum im Landkreis Mayen-Koblenz wird auch weiterhin unser oberstes Ziel bleiben. Diesbezügliche Bemühungen dürfen und werden auch künftig nicht unterbleiben. Doch ohne die alternativen regionalen Unterbringungsmöglichkeiten, die einen Übergang zum dezentralen Wohnen bilden, wird es absehbar nicht mehr gehen“, sagt der Kreisgruppenvorsitzende Thomas Przybylla.

Wie seit jeher, stehen die Städte und Verbandsgemeinden sowie der Landkreis auch bei der bevorstehenden finanziellen und personellen Herausforderung zur Schaffung von mehr Unterbringungsmöglichkeiten geschlossen zusammen und arbeiten Hand in Hand.

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Wiederaufbauhilfe für das Ahrtal – Mechthild Heil MdB (CDU) kritisiert unnötiges Zögern

Ahrweiler/Berlin – Mechthild Heil MdB (CDU): Bundes- und Landesregierung haben Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe immer noch nicht umgesetzt. Die CDU-Bundestagsabgeordnete kritisiert unnötiges Zögern in
Berlin und Mainz bei lange versprochener Fristverlängerung.

„Ende November 2022 haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankenswerter Weise verkündet, dass Bund und Land zur Verlängerung der Antragsfrist bei der Wiederaufbauhilfe für das Ahrtal über den 30. Juni 2023 hinaus bereit sind. Leider zeigt sich jetzt im März 2023, dass weder in Berlin noch in Mainz bisher konkrete Schritte unternommen wurden, um die versprochene Fristverlängerung auch tatsächlich rechtlich umzusetzen“, äußert sich die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil enttäuscht von der Arbeit der Ampelkoalitionen im Bund und im Land.

Damit die Frist der Antragsstellung tatsächlich verlängert werden kann, müsse die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Wiederaufbauhilfe geändert werden, was bisher nicht geschehen sei. „Mechthild Heil: „Leider zeigt sich auch hier wieder, dass man mit den lauten Ankündigungen offenbar deutlich schneller ist, als mit der konkreten Arbeit. Ein Phänomen, dass wir bei beiden Ampelkoalitionen immer häufiger erleben.“

Eine Vielzahl von Akteuren aus den betroffenen Kommunen, aus dem Land und von der Bundesebene habe im letzten Jahr für die Fristverlängerung geworben. „Die Menschen an der Ahr und in den anderen Flutgebieten brauchen diese Fristverlängerung, weil der Umfang der Zerstörungen einen rechtzeitigen Antrag auf Wiederaufbauhilfe für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen häufig unmöglich macht. Wir waren deshalb alle sehr dankbar, als es eine Einigung zur Fristverlängerung gab,“ betont Mechthild Heil das überparteiliche Engagement in der Sache. Die CDU-Abgeordnete verweist darauf, dass das Land Nordrhein-Westfalen nun in der letzten Woche einen Antrag im Bundesrat gestellt hat, um die Bundesregierung endlich dazu zu bringen, die notwendigen Schritte zur Fristverlängerung einzuleiten. Mechthild Heil abschließend: „Dieses Engagement für die Flutgebiete in Berlin hätte ich mir eigentlich von Malu Dreyer und unserer Landesregierung gewünscht. Kräftig Anpacken ist im Ahrtal Alltag, das sollte auch bis Mainz ausstrahlen.“

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Zustellung des Steuerbescheides in Nordrhein-Westfalen ist jetzt rein digital möglich

Region/Düsseldorf – Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Einkommensteuerbescheid direkt in ELSTER zugestellt bekommen. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung, die termingerecht ab sofort freigeschaltet wurde. „Die digitale Zustellung des Steuerbescheides ist ein weiterer wichtiger Baustein der bürgerfreundlichen Finanzverwaltung“, sagt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen für Nordrhein-Westfalen. „Der Weg von der Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids ist jetzt komplett digital möglich – und somit für die Menschen einfach vom Sofa aus. Außerdem ist der Bescheid schneller im ELSTER-Postfach als im Briefkasten.“

Ganz wichtig: Die Entscheidung liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst. Denn Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, ist die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden. Noch innerhalb dieses Jahres wird die Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe um die Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide erweitert.

„Die Finanzverwaltung ist für die Menschen in Nordrhein-Westfalen da“, betont Minister Dr. Optendrenk. „Unser Anspruch ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ihren Kontakt mit dem Finanzamt so einfach, sicher und angenehm wie möglich zu machen. Deshalb wollen wir ELSTER zu einem echten Online-Finanzamt ausbauen.“

Eine weitere Erleichterung, die viele Bürgerinnen und Bürger jetzt zu Jahresbeginn beim Ausfüllen ihrer Einkommensteuererklärung bemerken werden: Viele ihrer Daten werden der Finanzverwaltung bereits von dritter Seite elektronisch übermittelt und in ELSTER übertragen. Das gilt bereits für 37 Mitteilungsarten, darunter Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen. Jährlich wird dieses Verfahren erweitert.

Hinweis:

Wie Bürgerinnen und Bürger ihren Steuerbescheid über ELSTER digital erhalten können, haben wir in einem Erklär-Video unter www.finanzverwaltung.nrw.de zusammengefasst.

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Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim erzählt von seiner Arbeit

Region/Trier – „Gewalt gegen Polizisten nimmt zu und der Respekt ab“ – Am 16. Februar wurde Trier von der ausufernden Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte bei einem Einsatz vor einer Diskothek erschüttert. Aus dutzenden Städten wurde über Silvester verstärkte Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte vermeldet. Ganz allgemein ist die Arbeit der Polizei eher von schlimmen Eindrücken im Dienstalltag geprägt – doch was löst das bei den Menschen in Uniform aus und wie kann seelischer Beistand aussehen? Genau damit beschäftigt sich seit über 20 Jahren Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim. Er begleitet Mitarbeitende der Präsidien Trier und Koblenz sowie aus dem Saarland und lehrt an der Hochschule der Polizei Rheinland Pfalz.

Wenn Beamte in besonders belastende Situationen wie jene an Weiberfastnacht hineingeraten, wird ein System der Krisenintervention aktiviert, zu dem unter anderem auch die Betreuung durch Seelsorger und Sozialberaterinnen gehören, erklärt Kesselheim. Und er bestätigt: „Die Feindseligkeit gegen Beamte und Rettungskräfte nimmt definitiv zu und der Respekt nimmt rapide ab. Beschimpfungen, Beleidigungen, die Gewaltbereitschaft.“ Das erfahre er beispielsweise als Hochschullehrer auch bei Reflexionsgesprächen, wenn die Studierenden aus ihren Praktika in den Dienststellen berichten. „Diese Art von Autorität wird nicht mehr akzeptiert, und zwar durch alle sozialen Schichten hindurch. Beispiel Verkehrskontrollen, wo es Fahrer mit richtig dicken Schlitten gibt, die Null Einsicht zeigen, freche Antworten geben und dann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten einlegen.“ Bei dem Einsatz vor der Trierer Diskothek hätten selbst erfahrene Kollegen geschildert, dass sie so einen Gewaltausbruch noch nicht erlebt haben. Von der Politik wünsche er sich in solchen Fällen mehr Zurückhaltung – mit möglichst markanten Aussagen helfe man der Polizei nicht – gerade, wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und die Einsätze ausgewertet seien. „Abwarten, bis Dinge wirklich klar sind. Und ehrlich zu den Bürgern sein: Es gibt keinen absoluten Schutz vor Gewalt oder Terror.“

Die Beamten können sich jedoch nicht nur während der Krisenintervention an Kesselheim wenden. „Das ist unglaublich vielseitig. Wir haben signifikant viele Menschen in der Polizei – vor allen nach längeren Dienstjahren – bei denen sich eine Vielzahl von Ereignissen angesammelt hat, die dann zu mulmigen Gefühlen, Schlafstörungen, Zwangs- und Angststörungen oder Depressionen führen. Oft sehen sie die Seelsorge als erste Anlaufstelle, weil wir einen geschützten Raum bieten, wo sie über alles sprechen können.“ Von der privaten Lebenskrise, etwa Krankheiten oder Sterbefällen von Angehörigen, über die Bewältigung des Dienstalltages bis hin zur Sterbebegleitung – die Gründe für Seelsorge-Gespräche mit Kesselheim sind sehr unterschiedlich.

Auf der einen Seite sei der Polizeiberuf sehr wichtig und erfüllend. Wenn es gut laufe, könnten die Beamten dabei einen großen Teamgeist erfahren. Auf der anderen Seite sage er den jungen Beamten oft: „Ihr habt euch für einen bekloppten Beruf entschieden. Ihr müsst dahin, wo alle anderen lieber weglaufen oder wegsehen, wovon keiner ein Foto machen würde. Aber ihr müsst es dokumentieren, ihr müsst bei der Leichenschau dabei sein, bei schwierigen Einsätzen die eigene Gesundheit riskieren.“ Dabei begleite er sie auch des Öfteren. Als Seelsorger müsse man vor allem Vertrauen aufbauen und das erreiche man nur durch Präsenz. „Ich hatte viele krisenhafte Einsätze, die wirklich unter die Haut gingen, wo die Polizisten in Lebensgefahr waren. Ein Beispiel war, dass jemand auf Beamte losging, weil er den Wunsch hatte, erschossen zu werden. So etwas traumatisiert.“ Leider habe er auch selbst Suizide in der Polizei erleben müssen, weil Beamte den Druck nicht mehr aushielten. Oft bemerkten vorher selbst enge Kollegen nichts, weil die Polizistinnen und Polizisten darauf trainiert seien, funktionieren zu müssen und ihre Gefühle stark zu kontrollieren. „Das wird in der Seele gespeichert und greift sich irgendwann selbst Raum. Es kann zu den genannten Störungen führen, aber auch zu Sarkasmus und Abstumpfung.“

Im Berufsethikunterricht diskutiere er mit den Studierenden an der Polizeihochschule oft die Spanne zwischen Verhältnismäßigkeit und Durchsetzungsfähigkeit. „Immer wenn Polizeibeamte selbst Zwang anwenden, wissen sie, dass sie an den Pranger kommen können. Das geht ihnen permanent im Kopf rum, sie sind teilweise gehemmt in ihrer Arbeit. Diesen Spagat muss jeder einzelne Beamte für sich lösen und das ist eine hohe Belastung.“ Ob der Glaube eine Rolle spielt? Kesselheim sagt, die wenigsten Beamtinnen und Beamten sind gläubige Kirchgänger, aber ein Glaube an etwas „Höheres“ sei bei vielen noch vorhanden. Über den Tod komme er häufig ins Gespräch über Glauben, über Sinn, über das Böse. Und auch darüber, wie sich die Beamtinnen und Beamten selbst vor einer inneren moralischen Instanz verantworten können.

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Rückenwind für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Ausschreibung für Wind- und Solarenergie – Nordrhein-Westfalen erhält die meisten Zuschläge der Bundesnetzagentur. NRW erhält bei der aktuellen Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bundesweit die meisten Zuschläge. Das geht aus einer am Mittwoch, 1. März 2023, veröffentlichten Mitteilung der Bundesnetzagentur hervor. Demnach entfallen für Windenergieprojekte 40 Zuschläge (387 Megawatt Leistung) und für Solaranlagen 16 Zuschläge (36 MW) auf Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Dass der Wind in Nordrhein-Westfalen wieder in Richtung Ermöglichung weht, schlägt sich nun auch in den Ausschreibungsergebnissen nieder. Wir haben uns ambitionierte Ziele gesetzt, die sind nach Jahren der Ausbauflaute auch dringend nötig. Denn für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung sind wir auf Wind- und Solarenergie angewiesen. Wir wollen sicherstellen, dass die hierfür notwendigen Investitionen bei uns erfolgen. Die Zuschläge der Bundesnetzagentur geben uns Rückenwind und zeigen, dass unsere Anreize Wirkung entfalten. Es bleibt dabei: Wir brauchen Erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen: schneller und mehr.“

Um das bundesweite Ausbauziel von 115 Gigawatt installierter Windenergieleistung bis zum Jahr 2030 zu erreichen, bedarf es einer massiven Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus. Nordrhein-Westfalen hat sich daher das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2027 die Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen 1.000 Windenergieanlagen zu schaffen. Die Landesregierung hat dafür bereits konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht: Mit einem Soforterlass zum Landesentwicklungsplan wurde der Ausbau der Windenergie auf Kalamitätsflächen und Nadelwaldflächen ermöglicht. Aktuell wird zudem der 1.000-Meter-Mindestabstand für Repowering-Vorhaben abgeschafft. Zudem hat das Land den Kommunen eine Planungshilfe für die Ausweisung von Windenergie-Flächen zur Verfügung gestellt.

Schon im Jahr 2022 hat die Zahl der genehmigten Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen, die nun an den bundesweiten Ausschreibungen teilnehmen können, deutlich zugenommen. Während in 2022 insgesamt 98 Anlagen mit 420 Megawatt installierter Leistung in Betrieb genommen wurden, wurden im gleichen Zeitraum 185 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 866 Megawatt in Nordrhein-Westfalen neu genehmigt. Die genehmigten 866 Megawatt im Jahr 2022 liegen sogar über dem hohen Durchschnittswert der bisher ausbau- und genehmigungsstärksten Jahre 2014-2016 mit damals 794 Megawatt.

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Neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energie-Preisbremsen geht an den Start

Region/Berlin – Ab dem 1. März 2023 stellt die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel: „Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich das Energiesparen lohnt und Verbraucherinnen und Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen sowie Industrie vor steigenden Energiekosten geschützt werden. Die Preisbremsen sind einfach und pauschal. Mit diesem Angebot einer Telefonhotline wollen wir es noch einfacher machen, die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse zu verstehen und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet zu bekommen.“

Das BMWK hat der dena den Auftrag erteilt, die Hotline ab dem 1. März 2023 zu betreiben. Diese Hotline ist ab sofort unter der Telefonnummer 0800-78 88 900 zu erreichen.

Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite des BMWK unter

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html bereitgestellt.

Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben. Das hierfür erforderliche Excel-Tool für die erstmals für den Abrechnungszeitraum 1.12.22 bis 31.3.23 einzureichende Eigenerklärung wird in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt.

 

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Koblenzer Klimastraße dient als Blaupause für andere Kommunen

Region/Mayen-Koblenz – Die evm zieht Bilanz des Pilotprojekts – Wirksamer Beitrag zur Nachhaltigkeit. Erlebbarer Nutzen durch Smart-City-Anwendungen: Die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) hat mit Unterstützung des Stadtwerke-Verbunds Thüga das Smart-City-Reallabor „Klimastraße“ in Koblenz erfolgreich betrieben. Die Erkenntnisse dienen als Blaupause für weitere Unternehmen und Kommunen.

Die evm hatte 2020 in der Löhrstraße und am Peter-Altmeier-Ufer in Koblenz das Reallabor „Klimastraße“ aufgebaut und anschließend 18 Monate lang betrieben. Dort testete sie sieben Smart-City-Anwendungen auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowie Nachhaltigkeit: allen voran die Belegungserfassung von Parkplätzen mithilfe von Overhead- und Bodensensoren. „Wir wollten eine Smart City für die Bürger erlebbar machen und viele Anwendungsbereiche an einem Ort vereinen“, erläutert evm-Vorstandsvorsitzender Josef Rönz das Ziel. Im Rahmen des Projekts konnten evm und Thüga viele Erkenntnisse gewinnen, wie Kommunen konkret von innovativen Anwendungen profitieren können.

In der Klimastraße hatte die evm Overhead-Sensoren, die jeweils bis zu hundert Parkplätze erfassen können, an Laternen angebracht. Zusätzlich wurden Bodensensoren in die Parkbuchten eingelassen. Die Sensoren sind mit spezieller Funktechnik ausgestattet. Weithin sichtbare digitale Displays zeigen aufgrund der erfassten und entsprechend aufbereiteten Daten verfügbare Parkplätze an. Überdies erleichtert die von evm entwickelte Parkplatz-App die Parkplatzsuche. Übergeordnetes Ziel von Smart Parking ist die Reduktion des Parksuchverkehrs. Dies senkt CO2-Emissionen, erhöht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und sorgt für weniger Stress und Zeitverlust bei der Parkplatzsuche.

„Die Akzeptanz für Smart City bei den Bürgerinnen und Bürgern ist groß, das hat uns insbesondere die Umfrage zum Smart-Parking-Projekt gezeigt“, sagt David Langner, Oberbürgermeister von Koblenz. „Daher werden wir auch nach Abschluss des Reallabor-Projektes alle Installationen weiterhin betreiben. Im Projekt ist uns noch bewusster geworden, wie wichtig der Schulterschluss zwischen uns und der evm ist. Nur gemeinsam können wir den Weg zur Klimaneutralität gehen.“

Neben Smart Parking wurden weitere Smart-City-Anwendungen in der Klimastraße getestet: Bodenfeuchtemessung zur optimalen Bewässerung, Verkehrszähler, Füllstandsmessung für Müllbehälter, Messung der Luftqualität, sowie Glättemeldeanlagen. Zum Einsatz kamen verschiedene Sensoren, die mit unterschiedlicher Funktechnik ausgestattet waren, die wiederum über das Internet vernetzt sind.

Nun zieht die evm Bilanz: Die Klimastraße hat alle Erwartungen erfüllt. Die technische Machbarkeit ist für alle Anwendungen gegeben, einzig Laternenladen schied aus regulatorischen Gründen aus. „Der Markt für IoT-Anwendungen wird in den kommenden Jahren weiter wachsen“, sagt Josef Rönz, Vorstandsvorsitzender der evm. „Als kompetenter Partner der Kommunen wollen wir die Region mit diesen Lösungen weiter nach vorne bringen.“ Da viele Anwendungsfälle dazu dienen, die Effizienz zu steigern, leisten sie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Kommunen – beispielsweise, indem Ressourcen wie Streusalz oder Wasser gezielter und sparsamer eingesetzt werden. Auf Basis der Daten aus den Sensoren kann eine Kommune außerdem Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren ableiten. Daraus ergibt sich wiederum der Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger: die sichere, saubere und damit lebenswerte Kommune.

Weitere Informationen: www.smartmacher.evm.de

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Ausbau der Windenergie – NRW Landesregierung legte neue Planungshilfe für Kommunen vor

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Neubaur: Wir unterstützen Städte und Gemeinden dabei, Spielräume für mehr Windenergieflächen zu nutzen. Beim beschleunigten Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu. Um Städte und Gemeinden noch gezielter bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu unterstützen, hat die Landesregierung eine neue Planungshilfe veröffentlicht. In der FAQ-Sammlung werden planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen rund um den Windenergie-Ausbau beantwortet. Hintergrund sind neue Regelungen im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) des Bundes, die im Februar in Kraft getreten sind.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist zentral für eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Das Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes eröffnet hierfür wichtige neue Chancen. Wir wollen die Vorgaben zusammen mit unseren Städten und Gemeinden schnellstmöglich nutzen und streben dabei eine größtmögliche Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Mit der Planungshilfe unterstützen wir die Kommunen gezielt bei planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragen und zeigen, wie sie neue Spielräume für mehr Flächen für Windkraftanlagen nutzen können. Ich ermutige die Akteure auf kommunaler und regionaler Ebene, die Energiewende weiterhin so entschlossen und engagiert voranzutreiben.“

Bei der FAQ-Sammlung stehen planungsrechtliche Regelungen sowie das neue Instrument der Positivplanung im Vordergrund, das die Möglichkeiten der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung konkretisiert. Die Planungshilfe ist mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung abgestimmt und wird fortlaufend erweitert.

Zum Hintergrund:

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bund ein neues Regelungsregime für den erforderlichen Windenergieausbau geschaffen. Nordrhein-Westfalen wird danach verpflichtet, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu sichern. Die Umsetzung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung. Zusätzlich können die Kommunen den Windenergieausbau gezielt auf von den Stadt- und Gemeinderäten ausgewählten Flächen durch das Instrument der Positivplanung steuern.

Die Planungshilfe steht hier zum Download bereit. Zusätzliche Fragen können unter www.landesplanung.nrw.de/kontakt eingereicht werden.