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Erster Windgipfel – Habeck berät mit breitem Akteurskreis über Prioritäten beim Windausbau

Region/Berlin – „Müssen Dynamik hochalten und Ausbau konsequent voranbringen“ – Mit einem ersten Windgipfel will Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck den Windkraftausbau weiter vorantreiben und Hürden abbauen. Dazu hat er gestern Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesregierung, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen. Im Mittelpunkt stand eine breite Palette von möglichen Maßnahmen, die für eine Ausweitung und Beschleunigung bei der Planung, Genehmigung und beim Zubau von Windenergie an Land sorgen sollen. Der Windgipfel knüpft an den ersten PV Gipfel vom 10. März 2023 an.

Zum Gipfel hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reihe von Handlungsfeldern und Maßnahmen identifiziert, die in den kommenden Wochen mit den Akteurinnen und Akteuren beraten wird. Das reicht von der besseren Anreizwirkungen des EEG und bessere Finanzierungsbedignungen für Direkverträge zwischen Energieerzeugern und Stromverbrauchern über die weitere Erleichterung von Repowering bis hin zur Frage, wie Windflächen für die Versorgung der Industrie gemacht zur Verfügung gestellt werden können. Auch der zügige Transport von Windkraftanlagen, die Sicherung von Flächen sowie Standardisierungsfragen spielen eine Rolle.

Dazu Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Erneuerbare Energien sind der Schlüssel für eine klimaneutrale Stromversorung und ein Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien machen wir uns unabhängiger von Energieimporten, stärken unsere Versorgungssicherheit und schaffen Möglichkeiten für Investitionen in zukunftsfähige Technologien in Deutschland. Im letzten Jahr haben wir mit einer Vielzahl an Maßnahmenpaketen im Planungs-, Genehmigungs- und Förderrecht den Startschuss gegeben. Aber es ist klar: Für mehr als eine Vervierfachung des derzeitigen Ausbaus müssen wir wirklich alle Bremsen lösen und Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie weiter abbauen. Daher haben wir heute prioritäre Handlungsfelder diskutiert und freuen uns jetzt auf Input von den Akteuren.“

Die identifizierten Handlungsfelder werden mit den Ländern und der Branche jetzt umfassend bis zum 31.03.2023 konsultiert. Die finale „Windenergie-an-Land-Strategie“ wird anschließend erarbeitet und im Rahmen eines zweiten Windkraft-Gipfels voraussichtlich im April vorgestellt.

 

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NRW-Soforthilfe 2020 – Berufung des Landes zurückgewiesen

Region/Düsseldorf – Mit Urteil vom 17. März 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2022 im Ergebnis bestätigt und die Berufung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Nicht benötigte Hilfen dürfen aber noch zurückgefordert werden.

Den Gegenstand des Verfahrens bildet die Rückforderung von NRW-Soforthilfen durch das Land. Zur Begründung führte der 4. Senat des OVG NRW in der mündlichen Verhandlung aus, dass die in Streit stehenden Rückforderungen von Soforthilfen rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben seien. Das OVG stellte allerdings zugleich klar, dass das Land berechtigt sei, die den Empfängern zustehende Höhe der Soforthilfe in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden endgültig festzusetzen und überzahlte Beträge auf dieser Grundlage zurückzufordern. Insbesondere war nach Ansicht des Senats für die Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger ersichtlich, dass die Zahlungen des Landes unter dem Vorbehalt einer möglichen Rückzahlung standen, sofern diese nicht zur Milderung unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe benötigt wurden.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Ich begrüße die zügige Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Münster in der NRW-Soforthilfe 2020 ausdrücklich. Die Urteile werden zur Rechtssicherheit und -klarheit für die Verfahren in der NRW-Soforthilfe 2020 beitragen. Es ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung, dass erstmals grundlegende Rechtsfragen der NRW-Soforthilfe geklärt wurden. Als nächstes werden wir die vom Senat angekündigte, ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und die Auswirkungen prüfen.“

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Urteile des OVG NRW sind noch nicht rechtskräftig.

In der NRW-Soforthilfe 2020 sind derzeit rund 1.600 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen anhängig, die eine durch Schlussbescheid des Landes ergangene Rückzahlungsaufforderung der NRW-Soforthilfe zum Gegenstand haben. Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führten zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Bescheide, sodass eine obergerichtliche Entscheidung des OVG NRW geboten war. Die Urteile binden nur die am Klageverfahren Beteiligten. Von den Verfahren gehen keine unmittelbaren Rechts-wirkungen für andere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aus. Die Landesregierung hat am 14. März 2023 auf gemeinsamen Vorschlag der Ministerin für Wirtschaft und des Ministers der Finanzen beschlossen, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus zu verlängern. Soforthilfe-Empfängerinnen und –Empfänger müssen ihre Rückzahlung nunmehr bis zum 30. November 2023 an das Land überweisen. Die Bestandskraft nicht angegriffener Bescheide bleibt von den gerichtlichen Entscheidungen ohnehin unberührt.

Hintergrund NRW-Soforthilfe:

Die NRW-Soforthilfe 2020 ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, hat das Land im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschalen Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

 

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Landrat und Minister geben Startschuss für nächste Etappe beim Glasfaserausbau in MYK

Region/Mayen-Koblenz – Landrat Dr. Alexander Saftig, Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer und Andernachs Oberbürgermeister Achim Hütten haben gemeinsam mit Vertretern von Deutsche Glasfaser sowie der atene KOM den offiziellen Startschuss für die nächste Bauetappe des NGA-Breitbandausbaus (Next Generation Access) im Kreis Mayen-Koblenz gegeben. Mit dem offiziellen Spatenstich in Andernach-Miesenheim starteten die Tiefbauarbeiten für den Glasfaserausbau durch Deutsche Glasfaser. Das Unternehmen hatte sich im Rahmen der Ausschreibung für das Förderprojekt in sechs Losen durchgesetzt.

„Schnelles Internet ist ein wichtiger Standortfaktor für Wohn-, Schul- und Gewerbestandorte“, sagte Landrat Dr. Alexander Saftig. „Der im vergangenen Sommer gestartete und hier und jetzt fortgesetzte Netzausbau ist damit ein wichtiger Schritt zur Schaffung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Es freut mich besonders, dass wir gemeinsam mit Deutsche Glasfaser die verbleibenden weißen Flecken in unserem Landkreis schließen und insbesondere auch den Gewerbetreibenden eine Highspeed-Internetverbindung bieten zu können.“

Aktuell ist der Ausbau von 951 Adressen geplant, wofür eine Glasfaserstrecke von 282,4 Kilometer neu gebaut werden muss. Bund, Land und die Kommunen fördern den Ausbau der bisher unterversorgten Adressen mit einer Summe von 24,8 Millionen Euro (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land, 10 Prozent Kommunen). Die Arbeiten in Los 8, die im Andernacher Ortsteil Miesenheim starteten, umfassen insgesamt 305 Adressen und benötigen eine Neubaustrecke von 61,6 Kilometern.

„Der Glasfaserausbau in Rheinland-Pfalz schreitet weiter voran. Der Landkreis Mayen-Koblenz hat sich frühzeitig auf den Weg gemacht und die Weichen für eine zukunftsfähige Region gestellt, die für Familien, Unternehmen und Wissenschaft weiterhin attraktiv bleibt. Wo es der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht alleine schafft, werden in landkreisweiten Förderprojekten resiliente und leistungsfähige Anschlüsse geschaffen. Die enge Verzahnung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau ist und bleibt Grundpfeiler rheinland-pfälzischer Infrastrukturpolitik. Projekte wie dieses zeigen dies eindrucksvoll“, betonte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

„Im Zeitalter der Digitalisierung, die wir in Andernach mit Nachdruck vorantreiben, ist eine starke Internetverbindung die Basis. Ob smartes Rathaus, Klimaschutz, Smart-Parking oder digitale Datenerhebung im Straßenverkehr – ohne schnelles Internet ist dies alles nicht möglich. Darüber hinaus stärken wir so auch unseren Wirtschaftsstandort“, erklärte Oberbürgermeister Achim Hütten.

„Das Förderprojekt im Landkreis Mayen-Koblenz ist ein gutes Beispiel, wie ein abgestimmter Ansatz aus eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau den Menschen schnell die moderne Glasfaseranbindung bringt“, sagt Dr. Ulrich Nitschke, Bereichsleiter Förderung Deutsche Glasfaser. „Neben unseren eigenwirtschaftlichen Projekten sind wir Partner der Kommunen im geförderten Ausbau. Immer im Blick: Den Menschen schnellstmöglich Glasfaseranschlüsse zu realisieren.“

Der geförderte Ausbau im Landkreis Mayen-Koblenz ergänzt die eigenwirtschaftlichen Aktivitäten der Telekommunikationsunternehmen in der Region. Die Synergien, die erzielt werden können – etwa durch die Mitverlegung von Infrastrukturen – reduzieren den Förderbetrag und schonen die Staatskasse entsprechend. „In sehr offenen und vertrauensvollen Gesprächen mit dem Landkreis und den Fördermittelgebern Bund und Land haben wir in den letzten Monaten noch einmal alle zu fördernden Adressen auf den Prüfstand gestellt und weitere Adressen identifiziert, die noch in das Förderprogramm hineinkommen“, erläutert Marc Hoff, Program Manager State Aid bei Deutsche Glasfaser. „Das gemeinsame Ziel ist klar definiert: eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen für die Menschen und Unternehmen im Landkreis Mayen-Koblenz.“

Bis zum Herbst sollen die Tiefbauarbeiten im Bereich der Stadt Andernach abgeschlossen sein. Die Anschlüsse werden – je nach Fertigstellung der einzelnen Bereiche – sukzessive in Betrieb genommen. Der Ausbau der weiteren Gebiete erfolgt in mehreren Etappen. Neben dem Ausbau in der Stadt Andernach werden die Arbeiten sukzessive in den Verbandsgemeinden Weißenthurm, Maifeld, Rhein-Mosel, Vallendar und der Stadt Bendorf fortgeführt. Neben den anlaufenden Tiefbauarbeiten wird ein weiteres sichtbares Zeichen der neuen Infrastruktur das Setzen der sogenannten PoPs (Point of Presence) sein. Von diesen Technikstandorten führt die Glasfaser später bis zu den einzelnen Anschlüssen.

Minister, Landrat, Bürgermeister und die anwesenden Vertreter der Kommunen waren sich einig, dass der Ausbau mit Glasfaser eine der wesentlichen Infrastrukturaufgaben ist und ein zentraler Aspekt für die Menschen und Unternehmen – insbesondere außerhalb der Städte und Ballungszentren.

Zum Hintergrund

Die Deutsche Glasfaser hat im Rahmen der NGA-Ausschreibung (Next Generation Access) des Landkreises Mayen-Koblenz zur Förderung des Ausbaus verbleibender weißer Flecken und Gewerbegebiete einen Zuschlag für den Breitbandausbau in den Verbandsgemeinden Maifeld, Rhein-Mosel, Vallendar und Weißenthurm sowie in den Städten Andernach und Bendorf erhalten. Die übrigen Gebiete werden von der Westconnect ausgebaut. Von den 44 Millionen Euro, die in den gesamten NGA-Breitbandausbau im Landkreis Mayen-Koblenz fließen, trägt 50 Prozent der Kosten der Bund, 40 Prozent das Land und 10 Prozent die kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis. Nach Ende der Maßnahme sollen durch den gesamten NGA-Breitbandausbau rund 1.400 Unternehmen, 32 Schulen, vier Krankenhäuser und 475 private Haushalte, die sogenannten weißen Flecken in Außenlagen, zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde versorgt werden.

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Reges Interesse bei der zweiten Zukunfts-Konferenz-Energiewende des Kreises Ahrweiler

Ahrweiler – Zahlreiche Interessierte aus Politik, den kommunalen Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger trafen sich am Samstag, 11. März 2023, zur zweiten Zukunftskonferenz Energiewende des Kreises Ahrweiler am RheinAhrCampus in Remagen. Im Fokus des Tages stand die Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept des Kreises.

Landrätin Cornelia Weigand betonte in ihrer Begrüßung, dass die Energiewende im Landkreis eines der wichtigsten Themen sei und bleibe. „Um die durch Menschenhand verursachten Probleme zu lindern, müssen wir unser Denken und Handeln dauerhaft umstellen und die Auswirkungen auf unser Klima und unsere Umwelt berücksichtigen“, bekräftigte sie. Die in der ersten Zukunftskonferenz im November 2019 erarbeiteten Erkenntnisse seien in der Projektgruppe Energiewende beraten worden und als konkrete Ziele und Maßnahmen in das Klimaschutzkonzept des Landkreises eingeflossen. „Eine der größten Herausforderungen, die wir in unserem Landkreis zurzeit haben, ist der Interessenkonflikt zwischen einem schnellen Wiederaufbau und einem zukunftsgerichteten Aufbau, zu dem auch der Klimaschutz gehört“, erklärte die Landrätin.

Wilhelm Schulz vom Klimaschutz-Team des Kreises stellte den Gästen zunächst die Kernpunkte des integrierten Klimaschutzkonzepts vor, bevor die einzelnen Städte und Verbandsgemeinden ihre Aktivitäten für den regionalen Klimaschutz darlegten. Das Programm am Vormittag schloss mit einem Gastvortrag seitens Dr. Simon Lang vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Er verwies in seinen Ausführungen darauf, dass die Menschheit vor einer Vielzahl unterschiedlicher Transformationsprozessen stehe, die sowohl politische als auch individuelle Maßnahmen erforderlich machten.

Am Nachmittag befassten sich die Teilnehmenden in sechs Workshops mit jeweils einem Schwerpunkt des integrierten Klimaschutzkonzepts und den daraus resultierenden Maßnahmen. Neben den Themenblöcken „Bildung und Information“, „Klimafolgeanpassung“ sowie „Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Konsum“ diskutierten die Anwesenden in den Arbeitsgruppen auch über Möglichkeiten des Klimaschutzes in Unternehmen. Weitere Themen waren die nachhaltige Produktion sowie Nutzung von Strom und Wärme oder wie sich die Mobilitätswende nachhaltig gestalten lässt.

Das Klimaschutz-Team des Kreises Ahrweiler bereitet die Ergebnisse der Workshops auf und stellt sie im Nachgang mit einem kurzen Bericht auf die Seite https://kreis-ahrweiler.de/klimaschutz-im-kreis-ahrweiler/. Die in den Workshops begonnenen Arbeiten werden in kleinerem Rahmen in den kommenden Wochen weitergeführt.

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Volksbank RheinAhrEifel und VR Bank Rhein-Mosel verstärken Sicherheits-Maßnahmen in personenbesetzten und Selbstbedienungs-Filialen

Region/Koblenz/Neuwied – Temporäre Einschränkungen durch Umbaumaßnahmen – Schutz von Leib und Leben der Anwohner steht an erster Stelle. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Geldautomatensprengungen in den Geschäftsgebieten verschärfen die Volksbank RheinAhrEifel eG sowie die VR Bank Rhein-Mosel eG ihre Sicherungsmaßnahmen in personenbesetzten und Selbstbedienungs-Filialen.

„Wir haben in den letzten Wochen und Monaten bereits viele Maßnahmen angestoßen und ausgeführt, uns aber infolge einer weiter ansteigenden Gefahrenlage dazu entschieden, ein noch umfangreicheres Sicherheitspaket sehr kurzfristig umzusetzen“, erklärt Sascha Monschauer, Vorstandsvorsitzender der Volksbank RheinAhrEifel eG. „Der Schutz von Leib und Leben der Anwohner, die neben oder über unseren Geldautomaten wohnen, hat für uns oberste Priorität.“ Basis für die Entscheidung der Vorstände waren die Erkenntnisse aus den Risikoanalysen des Bundes- sowie Landeskriminalamtes, die die Fälle von Geldautomatensprengungen aus der jüngsten Vergangenheit ausgewertet hatten.

„Unser Maßnahmenpaket umfasst ein ganzes Bündel an individuellen Lösungen für die einzelnen Standorte“, sagt Matthias Herfurth, Vorstandssprecher der VR Bank Rhein-Mosel eG. „Dabei orientieren wir uns an der konkreten Gefährdungslage der jeweiligen Orte und Geräte. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis für die Kurzfristigkeit der Umsetzung. Eine von langer Hand angekündigte Maßnahme macht jedoch keinen Sinn, da wir damit die Täter unnötig auf potenzielle Angriffspunkte in unseren Filialnetzen hinweisen würden.“

Umfassender Maßnahmenplan

Beide Genossenschaftsbanken setzen folgende Bündel als adhoc-Maßnahme um:

– An besonders gefährdeten, personenbesetzten Standorten beider Banken werden die Geldautomaten vorübergehend eingeschränkt zur Verfügung stehen (Volksbank RheinAhrEifel: Mo.-Mi./Fr.: 8:30 Uhr – 16:30 Uhr, Do.: 8:30 Uhr – 18:00 Uhr; VR Bank Rhein-Mosel: Mo.-Mi. 8:30 Uhr – 16:30 Uhr, Do: 8:30 Uhr – 18:00 Uhr und Fr: 8:30 Uhr – 14:30 Uhr). Dies geschieht solange bis alle Sicherungsmaßnahmen durchgeführt sind. Außerhalb der Öffnungszeiten wird das Geld aus den Automaten entnommen, sodass Sprengungen sinnlos werden. Zudem wird die in den Automaten enthaltene Geldmenge reduziert.

– Beide Geldinstitute werden diverse Selbstbedienungs-Standorte temporär schließen, um umfassende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Dauer der Umbaumaßnahmen wird maximal auf bis zu drei Monate geschätzt.

– Die Volksbank RheinAhrEifel eG schließt zusätzlich dauerhaft sieben Selbstbedienungs-Standorte, an denen keine nachhaltigen Maßnahmen zum Schutz von Personen umgesetzt werden können. Die Schließung dieser Standorte war bereits aufgrund einer im Vorfeld durchgeführten Frequenz- und Nutzungsanalyse für Ende des Jahres 2023 vorgesehen und wird nun aufgrund der veränderten Sicherheitslage vorgezogen.

– Alle weiteren Standorte beider Banken bleiben unverändert geöffnet. Zudem wird auch hier die in den Automaten enthaltene Geldmenge reduziert.

Sascha Monschauer sagt: „Uns ist bewusst, dass es für unsere Kundinnen und Kunden zu Einschränkungen kommen wird. Die Experten des BKA und LKA sagen allerdings weitere Sprengungen voraus – die Frage ist hierbei nicht, ob es zu einem solchen Ereignis kommt, sondern nur wo und wann. Am Ende des Tages muss die Entscheidung getroffen werden, ob man die Gefahrenlage zugunsten einer Bargeldversorgung ohne Einschränkungen hinnimmt oder ob man aktiv gegensteuert und somit seiner Verantwortung gerecht wird.“
Kundinnen und Kunden können sich auf den Webseiten beider Banken darüber informieren, welche konkreten Maßnahmen am jeweiligen Standort umgesetzt werden.

Unter www.voba-rheinahreifel.de/sicherheit bzw. www.vrbrm.de/sicherheit stellen die Banken auch Hinweise zur Verfügung, welcher dauerhaft geöffnete Standort die nächstgelegene Möglichkeit bietet, Geld abzuheben. Zusätzlich zeigen beide Häuser ihren Mitgliedern, Kundinnen und Kunden auch alternative Wege auf, wie bargeldlosen Zahlungsverkehr, Kanäle wie das Online Banking oder die Banking App. Außerdem verweist die Bank übergangsweise auf alternative Geldausgabe-Stellen: Mittlerweile bieten fast alle gängigen Supermärkte den Service „Geldabheben an der Kasse“ an. Der Service funktioniert mit EC-Karte und ist bei einem Limit von 200 Euro Barauszahlung kostenlos.

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RLP Innenminister Ebling – Freie Bahn für mehr Solarenergie auf etwa 40.000 Kulturdenkmälern

Region/Mainz – Für das Anbringen von Solaranlagen auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, wird in Rheinland-Pfalz künftig im Regelfall eine Genehmigung erteilt werden. Dafür sorgt das Innenministerium mit einer neuen Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern. Die Verwaltungsvorschrift wurde am gestrigen 14. März 2023 verkündet und tritt heute in Kraft.

„Mit einem konsequenten Ausbau Erneuerbarer Energien wollen wir dem Klimawandel effektiv begegnen. Im Bereich des Denkmalschutzes nehmen wir dafür einen Paradigmenwechsel vor: Die Genehmigung zur Anbringung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden wird fortan zum Regelfall. Nur noch in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn es durch die Solarpanelen zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals kommt, können die Unteren Denkmalschutzbehörden künftig gegen die Genehmigung entscheiden. Mit dieser Neuregelung geben wir dem Ausbau der Erneuerbaren einen weiteren kraftvollen Schub“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Nach der neuen Richtlinie kommt dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung konkurrierender Interessen eine verstärkte Bedeutung zu. Als Beitrag zur erfolgreichen Durchführung der Energiewende ist eine Geneh­migung für Solaranlagen dabei im Regelfall zu erteilen. Dabei sind je nach Einzelfall auch Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals hinzunehmen. Eine abweichende Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde kommt unter anderem bei hoher baukünstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung eines Kultur­denkmals, bei ortsbildprägenden Kulturdenkmälern mit herausragender Lage oder bei erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz in Betracht.

„Auf einem überwiegenden Teil der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz werden nun Solaranlagen möglich sein“, so Ebling.

Die Denkmalliste von Rheinland-Pfalz umfasst etwa 40.000 Objekte. Dabei enthält die Denkmalliste nicht nur Gebäude, sondern auch Kleindenkmale (z.B. Wegekreuze oder Grabmale) sowie Denkmalzonen, die aus vielen Gebäuden bestehen können. Insgesamt sind rund drei Prozent des Gebäudebestands in Rheinland-Pfalz denkmalgeschützt.

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Härtefallhilfe zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen startet am 21. März in NRW

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Neubaur: Schnelle Hilfe für Unternehmen mit deutlich gestiegenen Energiekosten. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen.

Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern. Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Schon jetzt können sich Unternehmen auf der Seite der NRW.BANK informieren und Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Unternehmen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der Härtefallhilfe KMU Energie ergänzt die Landesregierung die Maßnahmen des Bundes an der richtigen Stelle. Gleichzeitig bleiben Anreize zum Energiesparen erhalten – aus ökonomischen und aus ökologischen Gründen. Zwar sind die Energiepreise in den letzten Wochen wieder deutlich gesunken. Gerade deswegen ist es aber wichtig, jetzt den Betrieben unter die Arme zu greifen, die trotz allem unter deutlichen Kostensteigerungen leiden. Wir haben uns dabei bewusst für eine stufenweise Förderung entschieden, um nun schnell mit Stufe eins zu starten und den Mittelstand gezielt zu entlasten. Bei der Ausgestaltung der Stufen zwei und drei werden wir diese Erfahrungen nutzen.“

In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen. In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen. Diese Hilfen werden in Stufe drei näher ausgestaltet. Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier: www.nrwbank.de/haertefallhilfe.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie

Hintergrund Wirtschaftshilfen:

Das Grundkonzept hatte eine Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder unter Leitung von Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres beschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund liegt seit dem 8. März vor, weshalb nun die Härtefallhilfe KMU Energie an den Start geht.

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„Kaufhof“ bleibt Euskirchen weiter erhalten

Euskirchen – Nachdem der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof heute die Schließung von 52 Filialen bekannt gegeben hatte, können die Menschen in Euskirchen erst einmal aufatmen, denn die Filiale in Euskirchen gehört nicht zu den von der Schließung betroffenen Häusern. Selbstverständlich ist ein gewisses Zittern auch im Euskirchener Rathaus am Tag einer solchen Entscheidung zu verspüren.

Bürgermeister Reichelt: „Aufgrund der positiven Entwicklung des Euskirchener >>Kaufhofs<< in den Monaten seit der Flut, verbunden mit einer modernen Neugestaltung, habe ich mit einem Erhalt des hiesigen Standorts von Anfang an gerechnet. Trotzdem verspüre ich heute Erleichterung für die Mitarbeitenden und natürlich auch für alle Kundinnen und Kunden. Auch wenn unser Standort gute Zahlen vorweisen kann, so bleiben die Schwierigkeiten der Branche allgemein doch bestehen. Ich hoffe, dass sich der Konzern insgesamt den aktuellen Herausforderungen anpassen kann.“

Bereits Anfang November 2022 – als von den neuerlichen Schließungsplänen des Konzerns die Rede war – haben hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass jeder, der den Einzelhandel unterstützt, damit nicht nur den Erhalt wohnortnaher Arbeitsplätze, sondern auch die Attraktivität und Aufenthaltswirkung unsere Innenstädte insgesamt fördert.

Die Euskirchener Filiale des Galeria-Konzerns (ehemals Kaufhof) existiert im nächsten Jahr bereits seit 50 Jahren am Ort und wurde nach der Flut unter modernsten Ausstattungsgesichtspunkten umfangreich renoviert. Sie gehört seit 1974 fest zum Stadtbild und lockt nach wie vor zahlreiche Kundinnen und Kunden an. Die Stadt Euskirchen freut sich auf eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit Standortleiter Hans-Peter Neußer und seiner Mannschaft.

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Im Jahr 2023 muss der digitale Staat für alle Bürgerinnen und Bürger endlich zur Realität werden

Region/Mainz – Land Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen bei der OZG-Umsetzung – Schweitzer: Belange der Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung in den Blick nehmen. Im Landtagsausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien hat Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer vergangene Woche zum Umsetzungsstand beim Onlinezugangsgesetz (OZG) berichtet. Minister Schweitzer hob dabei insbesondere die Rolle der Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung hervor: „Bürgerinnen und Bürger erleben die Digitalisierung der Verwaltung zuallererst bei sich vor Ort, in den Städten und Gemeinden. Die Verwaltungsdigitalisierung kann deshalb nur dann erfolgreich sein, wenn wir alle Kommunen mitnehmen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt das Land Rheinland-Pfalz seine Kommunen daher umfassend bei der OZG-Umsetzung. Dass der zentralen Bedeutung der Kommunen nun auch im Gesetzentwurf für ein OZG-Folgegesetz Rechnung getragen wird, ist zu begrüßen. Diese Regelung gilt es jetzt weiter mit Leben zu füllen.“

Die Unterstützung des Landes bei der OZG-Umsetzung umfasse dabei drei Säulen: Die Bereitstellung der gemeinsamen technischen Plattform, Information und Beratung sowie finanzielle Förderung. So stellt das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen etwa die Antrags- und Prozessplattform für OZG-Leistungen zur Verfügung. Bei der Nachnutzung der im Länderverbund bereitgestellten Verwaltungsleistungen, den sogenannten „Einer-für-Alle“-Leistungen, werden die Kommunen unter anderem durch Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) begleitet. Für rechtliche Fragen der Kommunen rund um die EfA-Nachnutzung hat das Land eine Clearingstelle eingerichtet. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten der EfA-Leistungen werden in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt 11 Millionen Euro vollumfänglich durch das Land übernommen. Zusätzlich wird das kommunale OZG-Projektbüro beim kommunalen IT-Dienstleister KommWis mit einer pauschalen Förderung von 874 000 Euro pro Jahr finanziert.

„Im Jahr 2023 muss der digitale Staat für alle Bürgerinnen und Bürgern endlich zur Realität werden. Wir brauchen deshalb mehr Tempo beim Rollout der bereits verfügbaren Leistungen, überall in Deutschland und bis in jede Kommune. Das schaffen wir nur mit einer Priorisierung der „Einer-für-Alle“-Leistungen, die flächendeckend ausgerollt werden sollen. Im Rahmen der gemeinsamen Meilensteinplanung mit den kommunalen Spitzenverbänden hat Rheinland-Pfalz bereits eine solche Priorisierung vorgenommen. Dieses Vorgehen sollte jetzt auch auf der Bundesebene verabredet werden“, erklärte Schweitzer.

Schweitzer erneuerte zudem die Forderung nach einem Digitalpakt Verwaltung zwischen Bund und Ländern. „Für die Bundesländer haben Bayern und Rheinland-Pfalz in einer gemeinsamen Länderpositionierung Vorschläge formuliert, um das „Einer-für-Alle“-Prinzip auch über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Dafür braucht es eine finanzielle Verabredung auf der Bundesebene, die auch die Belange der Kommunen stärker als bisher berücksichtigt“, so Schweitzer.

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Aufbau Ahrtal – Erwartete Fördersumme hat sich auf rund 4,1 Milliarden Euro erhöht

Ahrweiler – Fortgeschriebener Maßnahmenplan aktualisiert – Weiterhin sind darin mehr als 2700 Maßnahmen enthalten. Der Kreis Ahrweiler hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen den Maßnahmenplan zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur im Ahrtal fortgeschrieben. Nach erfolgten Anpassungen hat das Innenministerium nun die aktualisierte Fassung übernommen. Weiterhin sind darin mehr als 2700 Maßnahmen aufgeführt, die infolge der Flutkatastrophe 2021 in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen.

Im Maßnahmenplan sind alle zum jetzigen Zeitpunkt vorhersehbaren Wiederaufbauprojekte des Kreises, der Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden sowie der öffentlichen Ver- und Entsorger gebündelt. Erstmals wurde das Komplettpaket mit einem Umfang von rund 2655 Vorhaben im Februar 2022 an das Land übergeben. Nach aktuellem Stand wurden im Rahmen der Fortschreibung insgesamt 268 Maßnahmen gestrichen und 373 Vorhaben neu gemeldet. Insgesamt hat sich die Anzahl der kreisweit registrierten, tatsächlich durchzuführenden Maßnahmen somit im Saldo von 2655 auf 2760 erhöht (3,95 Prozent). Damit stieg die Anzahl der kreisweiten Maßnahmen um 105 Vorhaben.

Die erwartete Fördersumme hat sich im Rahmen der Fortschreibung von ursprünglich rund 3,8 auf jetzt rund 4,1 Milliarden Euro erhöht (rund 9 Prozent). Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt nach wie vor auf dem Bereich der „Allgemeinen kommunalen Infrastruktur“. In dem Bereich, zu dem beispielsweise Straßen, Brücken, Bushaltestellen, Verwaltungsgebäude, Dorfgemeinschaftshäuser, Sportplätze sowie Gebäude und Ausstattung der Feuerwehren, Schulen oder Kitas zählen, sind gegenwärtig 1792 Maßnahmen mit einem erwarteten Gesamtvolumen von rund 2,45 Milliarden Euro berücksichtigt worden.

Die Listung der Projekte im Maßnahmenplan ist Voraussetzung dafür, die von Bund und Ländern bereitgestellten Aufbauhilfen erhalten zu können. Die Antragsfrist für eine entsprechende Förderung aus dem nationalen Wiederaufbaufonds sollte ursprünglich bereits zum 30. Juni 2023 enden. Zwischenzeitlich ist jedoch die Zusage des Bundes erfolgt, die Antragsfrist um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern.

Der fortgeschriebene Maßnahmenplan ist online unter https://kreis-ahrweiler.de/landkreis/fluthilfen-wiederaufbau/ abrufbar.