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Landwirte protestierten auch auf Mechernicher Straßen

Mechernich – Es sind auffallend viel junge Landwirte, die am Montagmorgen auf dem Parkplatz am Mühlenpark zwischen den Traktoren stehen. Einer davon ist Lukas Esser aus Rißdorf, den das nicht wundert. „Wir haben das ganze Berufsleben noch vor uns und bei diesen politischen Entscheidungen sehen wir unsere Zukunft als Landwirte in Gefahr“, betont der 28-Jährige. Gemeinsam mit seinem Rißdorfer Berufskollegen Andreas Nöthen hat er daher die Protestfahrt auf überwiegend Mechernicher Straßen angemeldet.

Denn ihnen ist wichtig, dass es ein gesitteter und ordentlicher Protest werden soll. „Es geht uns um die Sache“, betont Lukas Esser, der zufrieden ist mit der Resonanz auf seinen Aufruf per WhatsApp-Gruppe. Rund 110 große Gefährte zählten die Organisatoren am Morgen. Darunter waren nicht nur Traktoren, sondern auch zahlreiche Lastwagen von Gartenbauern oder Bauunternehmen, die sich mit dem Protest der Landwirte solidarisieren.

Pünktlich um 7 Uhr hatten sich die Protestteilnehmer auf dem Parkplatz am Mühlenpark versammelt, um dann Richtung Autobahn-Auffahrt Wisskirchen zu fahren. Später am Morgen gab es dann eine zweite Runde, die schließlich zur Kundgebung nach Euskirchen führen sollte.

Viel Solidarität

„Eine Komplettsperrung wollten wir nicht, wir wollten den Verkehr nur ,etwas entschleunigen‘“, ist aus den Reihen der Landwirte zu hören. Dabei erfahren sie immer wieder Solidaritätsbekundungen. Am Mühlensee etwa winken zwei Frauen dem Tross aufmunternd zu und sogar Autofahrer, die gezwungen sind, mit 20 km/h über die Bundesstraße zu schleichen, bekunden mit Lichthupe ihre Solidarität.

Entzündet hatte sich der Unmut der Landwirte an geplanten Kürzungen im Zuge der Haushaltskrise. Die Bundesregierung hat die Pläne inzwischen wieder in großen Teilen zurückgedreht. Ein guter Kompromiss? Volker Scheidtweiler findet nicht. „Das, was jetzt zurückgedreht wurde, soll anschließend im Agrarhaushalt wieder eingespart werden. Dann fehlt uns das Geld später an anderer Stelle“, sagt der Wachendorfer Landwirt, der ebenfalls von seiner Tochter begleitet wird, weil es eben um die Zukunft der Landwirte geht.

Dazu passend haben die Mechernicher Bauern und ihre Mitstreiter ihre Traktoren mit den entsprechenden Schildern ausgestattet. „Gesetze und Regeln ohne Verstand, es sterben die Bauern sowie das ganze Land“, ist auf einem Schild zu lesen, das an einem kleinen roten Massey Ferguson hängt, dessen Fahrer bei Minustemperaturen und Schnee hart gesotten sein muss.

Auf dem nächsten Schild bricht sich der Unmut in einem Wortspiel Bahn. „Schluss mit dem gehAMPEL!“, ist darauf zu lesen. Und Lukas Esser aus Rißdorf betont nicht nur seine Zukunftssorgen, sondern auch die der ganzen Branche. Daher steht auf seinem Schild am Frontlader: „Betreibt die Regierung weiter Schmuh, geht auch des nächsten Bauern Türe zu!“

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Keine Kompromisse beim Agrardiesel

Region/Koblenz – Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, zeigt sich unzufrieden mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kompromiss zu den geplanten Kürzungen im Agrarbereich. „Dass die Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erhalten bleibt, ist ein erster Schritt“, so Horper, „aber auch die Agrardieselsteuerrückvergütung muss im bisherigen Umfang erhalten bleiben.“

Die Betriebe benötigten die Steuerentlastungen um wettbewerbsfähig zu bleiben, die Betriebe in die Zukunft zu führen und die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln zu sichern. Es gebe keinen Spielraum für Kompromisse. Horper erteilt daher jedem Versuch der Bundesregierung, den Berufsstand durch Kompromiss-Angebote zu spalten, eine klare Absage. „Das Maß ist voll. Wir werden deshalb auch die Aktionen der Landwirte am heutigen Montag, 08. Januar wie geplant durchführen“, so der Bauernpräsident.

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Großdemonstration von Landwirten am heutigen Montag 08. Januar 2024

Region/Mayen-Koblenz – Massive Verkehrsbeeinträchtigungen am heutigen Montag zu erwarten – Aufgrund der angekündigten Großdemonstration von Landwirten, die mit Traktorenkonvois und Straßenblockaden einhergehen soll, wird es am heutigen Montag, 8. Januar, voraussichtlich zu massiven Verkehrsbeeinträchtigungen in Teilen des Landkreises Mayen-Koblenz sowie rund um die Stadt Koblenz kommen. Darauf weist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin und bittet alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.

Insbesondere in Auf- und Abfahrten sowie Kurven- und Kreuzungsbereichen sollte die Verkehrslage besonders im Blick gehalten werden, um mögliche Verkehrsunfälle zu vermeiden. Grundsätzlich ist es ratsam, alle nicht absolut notwendigen Fahrten zu vermeiden. Es ist damit zu rechnen, dass die Beeinträchtigungen ganztätig bestehen.

Die Kreisverwaltung weist zudem darauf hin, dass die Durchfahrt für Noteinsatzfahrzeuge, wie zum Beispiel Ärzte, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehren und Polizei jederzeit möglich ist. Die Teilnehmer, Helfer, Ordner und sonstige Beteiligte der Demonstration müssen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung beachten und genießen insbesondere kein Vorrecht im Straßenverkehr; die Straßenverkehrsvorschriften sind uneingeschränkt zu beachten.

Nach Informationen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bleiben die Schulen geöffnet und der Unterricht findet statt. Es ist jedoch auch mit erheblichen Einschränkungen, Verspätungen und kompletten Fahrtausfällen im Schüler- und Linienverkehr im Landkreis und der Region zu rechnen. Die ADD teilt fernen mit, dass bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Erziehungs- beziehungsweise Sorgeberechtigten über den Schulbesuch und die Anreise entscheiden.

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evm fängt Erhöhung beim CO2-Preis und Netzentgelten auf

Region/Mayen-Koblenz – Haushaltskunden profitieren – Preissenkung zum 1. Januar 2024 hat Bestand – Das Jahr 2024 startet mit guten Nachrichten von der Energieversorgung Mittelrhein (evm): Auch wenn die Bundesregierung sehr kurzfristig den CO2-Preis erhöht und die ursprünglich zugesagten Zuschüsse zu den Netzentgelten gestrichen hat, passt die evm die Strom- und Gastarife nicht an. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden haben wir uns dazu entschlossen, die Mehrkosten aufzufangen und die Preise nicht zu erhöhen“, teilt evm-Vorstandsvorsitzender Josef Rönz mit.

Von dieser Entscheidung profitieren rund 300.000 Gas- und Stromkunden des Unternehmens. Die überwiegende Mehrheit der Kunden kann sich somit über die Preissenkung zum 1. Januar 2024 freuen, über die die evm jeweils per individuellem Anschreiben informiert hatte. Teilweise sinken die Arbeitspreise um rund 30 Prozent. Zahlreiche Kunden hatten zudem schon vorher einen Wechsel in den Treuebonustarif vorgenommen und haben bereits seit einigen Monaten geringere Energiekosten. „Wir geben damit die deutlich gesunkenen Beschaffungspreise an unsere treuen Kunden weiter“, so Rönz.

Der Vorstandsvorsitzende kritisiert allerdings deutlich die Entscheidungen der Bundesregierung: „Einmal mehr wurden getroffene Beschlüsse kurzfristig zulasten der Energieversorger und ihrer Kunden revidiert. Man kann sich auf politische Entscheidungen offensichtlich nicht mehr verlassen.“ Josef Rönz erinnert beispielhaft an das kurzfristige Aus der damals schon verkündeten Gasumlage, an das Hin und Her zur Frage der Verlängerung der Preisbremsen sowie die immer wieder veränderten Aussagen zur Senkung der Umsatzsteuer auf Gas. „Als die Preisbremsen eingeführt wurden, hatte sich der Gesetzgeber für die Formulierung der Regelungen monatelang Zeit gelassen. Den Energieversorgern blieben dann am Ende sechs Wochen, um diese hochkomplexen und teilweise widersprüchlichen Regelungen in die Tat umzusetzen und die Kunden zu informieren“, führt Rönz aus.

Diesmal liegen gerade einmal zwei Wochen zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten: Der CO2-Preis auf Öl und Gas steigt zum 1. Januar. Gleichzeitig entfällt der Zuschuss zu den Netzentgelten. „Ich kann nachvollziehen, dass viele die Sorge haben, dass Energie nach diesen Beschlüssen ab Januar doch wieder teurer wird. Glücklicherweise sind wir in der Lage, diese Veränderungen für unsere Kunden aufzufangen“, so Josef Rönz. Das betrifft im Wesentlichen die Privat- und Haushaltskunden, bei denen im Arbeitspreis die Abgaben bereits eingerechnet sind. Bei gewerblichen Tarifen wird hingegen in der Regel ein Arbeitspreis vereinbart; die staatlichen Umlagen werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.

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Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienz-Maßnahmen startet

Region/Berlin – Bürgerinnen und Bürger können von nun an beim Heizungstausch hin zu klimafreundlichen Heizungen von neuen Fördersätzen profitieren. Die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen“ wurde am gestrigen Freitag, 29. Dezember 2023) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit kann die neue Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Der Heizungstausch kann aber schon nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger, also von sofort an, beauftragt und der Förderantrag dann später nachgereicht werden. So profitieren Antragsteller bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70% Investitionskostenzuschuss.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Der Start der Förderung ist ein wichtiges Signal: Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land unter die Arme und unterstützen mit großer finanzieller Kraft des Staates. Das ist entscheidend, denn wir müssen beim Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen, und zwar so, dass es für die Menschen machbar ist. Deshalb starten wir wie geplant die neue Förderung zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz. Und die neue Förderung kommt auch so, wie zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes vereinbart. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Gelder im Klima- und Transformationsfonds dafür zu sichern.“

Der Minister ergänzte: „Wichtig ist mir, dass die neue Förderung erstmals sozial ausgerichtet ist. Wer wenig verdient, erhält eine höhere Förderung – und zwar bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss.“

Die Förderung für den Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen wird aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Ein erheblicher Teil der im kommenden Jahr im KTF zur Verfügung stehenden Mittel sind dafür veranschlagt und kommt Bürgerinnen und Bürgern also direkt zu Gute. Das Geld konnte auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gesichert werden, obwohl für den KTF große Einsparungen notwendig wurden.

Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, dass die Heizungsförderung wie versprochen kommt und niemand beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen allein gelassen wird: Mit hohen Fördersätzen von bis zu 70% will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger künftig dabei unterstützen, alte fossile Heizungen z.B. auf Basis von Erdgas oder Erdöl durch neue, klimafreundliche Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien zu ersetzen. Auch Vermieter und die Wohnungswirtschaft erhalten die Grundförderung von 30% Investitionskostenzuschuss. Auch weitere Effizienzmaßnahmen am Gebäude wie Maßnahmen zur Dämmung oder ein Fenstertausch werden umfassend unterstützt.

Der einheitliche Grundfördersatz für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien beträgt 30%, plus ggf. ein Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.

Die Förderung enthält mit dem Einkommensbonus zudem erstmals eine besondere Komponente für Menschen, die im Eigentum wohnen und deren durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschritten hat.

Der zügige Austausch sehr emissionsintensiver alter Heizungen wird für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich mit dem Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt. Auch einzelne Effizienzmaßnahmen, etwa Dämmung der Gebäudehülle oder Fenstertausch, werden künftig weiterhin mit bis zu 20% Investitionskostenzuschuss gefördert, bestehend aus einer Grundförderung von 15% plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).

Für alle Einzelmaßnahmen kann ein neuer Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit beantragt werden.

Naturgemäß richtet sich die Förderung an Gebäudeeigentümerinnen und ‑eigentümer, die die erforderlichen Investitionen tätigen. Zugleich profitieren indirekt aber auch Mieter, da auch Vermietende mit der Grundförderung für den Heizungstausch sowie für einzelne Effizienzmaßnahmen und Komplettsanierungen gefördert werden. Die Kosten, von denen Vermietende durch die Förderung entlastet werden, dürfen sie nicht über die Miete umlegen. So wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für alle neu eingebauten Heizungen spätestens ab 2028 verpflichtend mindestens 65% Erneuerbare Energien vor. Das ist eine zentrale Anforderung, um die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands im Gebäudebereich einzulösen.

Kurzüberblick zur neuen Förderung:

Förderung für den Heizungstausch:

  • Eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie ausführenden Unternehmen offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von zusätzlich 5% erhältlich. Für emissionsarme Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.
  • Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20% wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst am 1. Januar 2029 auf 17%. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.
  • Hinzu kommt erstmals ein Einkommensbonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Boni können ergänzt werden; sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70% betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Wichtig zu wissen:

Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt neu bei der KfW und wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Aber der Heizungstausch kann schon jetzt nach der heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinien beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. So profitiert man bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.

Förderung für weitere Effizienzmaßnahmen:

Zudem können weiterhin Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen beantragt werden, z.B. für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt hier auch künftig bis zu 20%: Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15%, plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Neuer Ergänzungskredit:

Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit – zinsverbilligt für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.

Die technische Antragstellung beim BAFA für sonstige Effizienzmaßnahmen sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen startet zum 1. Januar 2024. Für die Förderung systemischer Sanierungen (BEG WG und NWG) bleibt die Antragstellung durchgängig möglich.

Alle Informationen zur neuen Richtlinie sind veröffentlicht unter
www.energiewechsel.de/beg.

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Damit einem sicheren Start ins neue Jahr nichts im Wege steht

Region – SGD Nord sorgt durch Marktüberwachung für sichere Feuerwerksprodukte – Wenn sich zum Jahreswechsel Menschen versammeln, ist das traditionelle Silvesterfeuerwerk – in Form von Böllern und Raketen – oft Bestandteil der Feierlichkeiten. Damit einem sicheren Start ins neue Jahr nichts im Wege steht, gibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Empfehlungen, denn sie ist für die Marktüberwachung im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig.

Die SGD Nord überprüft stichprobenartig die korrekte Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern im Handel, um sicherzustellen, dass ausschließlich geprüfte Produkte abgegeben werden. Feuerwerksartikel (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, unter anderem Raketen, Batterien, Knallkörper) dürfen lediglich an Personen über 18 Jahre verkauft werden und nur von Donnerstag, 28. Dezember bis Samstag, 30. Dezember 2023. Personen unter 18 Jahre dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 weder besitzen noch abbrennen. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 1 (z. B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen) ist ganzjährig erlaubt, allerdings nur an Personen über zwölf Jahre.

Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Kennzeichnung „0589 – F2 – 1234“ ist hierfür ein Beispiel. Es ist vorgeschrieben, dass Feuerwerk in Verpackungen mit Gebrauchsanweisung abgegeben werden muss. Bei unverpacktem Feuerwerk muss die Anleitung auf jedem einzelnen Gegenstand aufgedruckt sein. Die Blister-Verpackung dient als Schutz, und Artikel mit beschädigter Verpackung müssen sofort aus dem Verkauf genommen werden. Unverpackte Feuerwerkskörper dürfen nicht in Selbstbedienung angeboten werden.

Für Lagerung und Verkauf gelten Höchstmengen und Brandschutzmaßnahmen, insbesondere in Verkaufsräumen. Die Lagerung mit anderen Produkten, wie beispielsweise Spraydosen, ist nicht erlaubt. Es wird darauf geachtet, dass im Lager Rauchverbotsregelungen eingehalten werden und dass Feuerlöscher in Reichweite sind. Sichere Verkehrs- und Fluchtwege müssen vorhanden sein, um das schnelle Verlassen des Gefahrenbereichs zu gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur in Verkaufsräumen erlaubt, nicht an Freiluftständen, und erfordert eine fortlaufende Überwachung durch das Verkaufspersonal.

Eltern sollten sicherstellen, dass Feuerwerkskörper für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich sind. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Die SGD Nord ist auch im Bereich des Arten- und Umweltschutzes tätig und empfiehlt daher verantwortungsbewusst mit Feuerwerk umzugehen und die Belastungen auf Tier- und Umwelt zu berücksichtigen.

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Digitale Sirenen in Mayen warnen Bewohner vor Katastrophen

Mayen – Landkreis Mayen-Koblenz baut Katastrophenschutz weiter aus – Die fatalen Überschwemmungen im Juli 2021, von denen das Ahrtal sowie Teile von Mayen-Koblenz betroffen waren, haben deutlich gemacht, wie wichtig ein funktionierendes Frühwarnsystem ist. Aus diesem Grund wird im Landkreis unter anderem der Ausbau des digitalen Sirenennetzes vorangetrieben. Die Stadt Mayen hat ihr Netz als erste Kommune mit zehn neuen Sirenen modernisiert. Gefördert wird die Installation digitaler Sirenen durch den Bund und das Land. Der Kreis reicht die Förderungen an die Kommunen weiter und stockt diese soweit auf, dass die Kommunen einzig einen Betrag von 6.000 Euro pro Sirenenstandort zu tragen haben. Der Förderbescheid für die Stadt Mayen konnte jüngst durch Landrat Dr. Alexander Saftig an den Mayener Oberbürgermeister Dirk Meid übergeben werden.

Landrat Dr. Alexander Saftig sieht den Ausbau des digitalen Sirenennetzes als wichtigen Schritt für den Katastrophenschutz im Kreis. „Deutschlandweit hat man Lehren aus den tragischen Ereignissen im Ahrtal gezogen. Dieses folgenschwere Ereignis hat uns verdeutlicht, wie wichtig der Katastrophenschutz und die rechtzeitige Warnung der Bevölkerung ist. Genau diesen Vorteil bringen die digitalen Sirenen mit sich und die Stadt Mayen hat hier eine wichtige Vorreiterrolle übernommen“, betonte Landrat Dr. Alexander Saftig. Oberbürgermeister Dirk Meid schloss sich den Worten des Landrates an und dankte dem Landkreis für die Überbringung des Förderbescheids. „Ich freue mich sehr, über die finanzielle Unterstützung. Mayen hatte als erste Kommune im Landkreis Mayen-Koblenz in digitale Sirenen investiert, als es noch keine Fördermöglichkeiten gab. In der kommunalen Familie war aber von Anfang an klar vereinbart, dass Mayen auch nachträglich partizipieren würde“, erklärte Meid.

Das Besondere an den modernen Sirenen ist, dass sie bei Bedarf nicht nur angemessen laut aufjaulen, sie sind auch digital ansteuer- und für Sprachdurchsagen nutzbar. So können der Bevölkerung sofortige Verhaltensanweisungen gegeben werden, um der Gefahr richtig zu begegnen. Alte analoge Sirenen geben lediglich Heultöne wieder.

Auch alle anderen Kommunen im Landkreis wollen ihr Sirenennetz in den kommenden Jahren modernisieren. Der vollständige Auf- und Umbau des Warnnetzes wird drei bis vier Jahre dauern. Die digitalen Sirenen werden dann ausschließlich zur Warnung der Bevölkerung und nicht mehr zur Alarmierung der Feuerwehr eingesetzt.

 

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evm-Gruppe plant den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur

Region/Koblenz – Die Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) stellt die Weichen für den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in der Region. Nicht zuletzt für das produzierende Gewerbe, das für seine Herstellungsprozesse auf gasförmige Energieträger angewiesen ist, will die evm-Gruppe die Wasserstoffversorgung sicherstellen. „Durch die Nutzung von Wasserstoff können Unternehmen ihre CO2-Emissionen reduzieren und mithelfen, die Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärt Hendrik Majewski, Geschäftsführer der evm-Tochter Energienetze Mittelrhein (enm). Um die Netzplanung auf die Bedürfnisse der Betriebe in unserer Region ausrichten zu können, startet die enm in wenigen Wochen mit einer Bedarfserhebung bei Großverbrauchern.

Wasserstoffleitung im Westerwald

Im Rahmen einer gut besuchten Informationsveranstaltung in Koblenz haben Vertreter der enm sowie des Essener Fernleitungsnetzbetreibers Open Grid Europe (OGE) Großkunden mit den Wasserstoffplänen vertraut gemacht. „Wir möchten die Transformation unserer Gasinfrastruktur gemeinsam gestalten“, betonte Hendrik Majewski. Hervorragende Möglichkeiten, an das künftige deutsche Wasserstoffnetz angeschlossen zu werden, bietet hierbei der Verlauf des künftigen Wasserstoff-Kernnetzes. Eine große Transportleitung verläuft durch den Westerwald, wie Marc Koopmans von OGE informierte. In Großmaischeid, Ransbach-Baumbach und Dernbach könnte dann von 2032 an Wasserstoff von der großen Pipeline in das örtliche Netz der evm-Gruppe eingespeist werden. Von dort aus kann es dann zu Verbrauchern auch außerhalb des Westerwalds gelangen, die entsprechenden Wasserstoffbedarf haben. Vorgesehen ist darüber hinaus der Bau einer neuen Wasserstoffleitung in der Eifel.

Anschluss ans deutsche Kernnetz

Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben Mitte November den Entwurf für dieses Wasserstoff-Kernnetz dem Bundeswirtschaftsministerium übermittelt. Es wird eine Gesamtlänge von 9700 Kilometern haben und überwiegend aus umgestellten Erdgasleitungen bestehen. „Vorhandene Infrastruktur kann also genutzt werden“, berichtete Tobias Eberhardt, der bei der enm für die Gasnetztransformation zuständig ist. „Das Kernnetz, das durch unser Netzgebiet verläuft, ermöglicht damit den direkten und einfachen Zugang zu Wasserstoff, der für industrielle Prozesse genutzt werden kann“, so Eberhardt. Nach Auskunft von Marc Koopmans wird nach entsprechender Genehmigung durch den Bund das Kernnetz voraussichtlich im Frühjahr 2024 final feststehen und von den Fernnetzbetreibern sukzessive errichtet. Mit dem Bau wollen sie bestenfalls im kommenden Jahr direkt starten.

OGE-Experte Koopmans betonte, dass das Kernnetz das Rückgrat der Wasserstoff-Versorgung in Deutschland ist, es aber am Ende auf lokale Lösungen ankommt: „Jedes Versorgungsgebiet ist anders. Daher sind die örtlichen Verteilnetzbetreiber wie die Energienetze Mittelrhein entscheidend für den Wasserstoff-Hochlauf.“ Daher startet die enm im Januar eine Bedarfsabfrage, um die Netzplanungen gestalten zu können. Um große Ankerkunden herum könnten nach Worten von Tobias Eberhardt örtliche Wasserstoffnetze entstehen, an die sich weitere Kunden anschließen lassen können. „Es ist jetzt entscheidend, dass sich Industriekunden intensiv mit ihrer zukünftigen Energieversorgung beschäftigen und abschätzen, welche Wasserstoffbedarfe sie künftig erwarten. Denn nur wenn eine Nachfrage besteht, kann geeignete Infrastruktur rechtzeitig errichtet und gemeinsam die zukünftige, nachhaltige Energieversorgung garantiert werden“, so Eberhardt.

Geschäftsführer Hendrik Majewski sagte abschließend: „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren kommunalen Partnern und unseren Kunden die klimafreundliche Energiewirtschaft bei uns in der Region zu gestalten.“

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Mammutprojekt sichert die Gasversorgung in der Region langfristig

Region/Mayen-Koblenz – Umstellung von L- auf H-Gas sieben Jahre nach Projektbeginn erfolgreich abgeschlossen – 500.000 Hausbesuche, 220.000 Gasgeräte, 85 Millionen Euro Kosten: Diese Zahlen machen die Dimension des bisher größten Infrastrukturprojekts der Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) deutlich. Die Rede ist von der Umstellung des Erdgasnetzes von L- auf H-Gas. Sieben Jahre nach dem offiziellen Start hat die evm-Gruppe das Projekt erfolgreich beendet. „Damit haben wir die Gasversorgung in der Region langfristig gesichert“, erklärt Hendrik Majewski, Geschäftsführer der Energienetze Mittelrhein (enm).

Genau zehn Jahre ist es her, dass die Open Grid Europe (OGE) als Betreiberin des Gasfernleitungsnetzes die evm-Gruppe über die notwendige Erdgasumstellung im hiesigen Netzgebiet informierte. Zwischen 2021 und 2023, hieß es in der Mitteilung seinerzeit, müsse das Erdgasnetz im nördlichen Rheinland-Pfalz auf H-Gas umgestellt werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Erdgasförderung in den Niederlanden schrittweise eingestellt werden soll und von dort größere Mengen L-Gas in das Fernleitungsnetz eingespeist wurden. Stattdessen strömt nun H-Gas aus Norwegen und anderen Bezugsländern durch das Netz der enm. Da H-Gas einen höheren Brennwert hat, mussten sämtliche gasbetriebenen Geräte auf die neue Gasqualität angepasst werden.

Umfangreiche Vorarbeiten

Um dieses Ziel zu erreichen, waren umfangreiche Vorarbeiten und ein genauer Zeitplan notwendig. „Wir sind dabei schrittweise vorgegangen und haben unser Netzgebiet in drei große Teilbereiche unterteilt“, berichtet Projektleiter Andreas Weiland. So war zunächst der Bereich Westerwald an der Reihe, wo 2019 die Hausbesuche starteten. „Wir mussten in jeden Haushalt, um exakt zu ermitteln, welche Gasgeräte dort jeweils vorhanden sind“, so Weiland. Anhand dieser Daten konnten die Experten dann ermitteln, wie das jeweilige Gerät auf H-Gas anzupassen ist. Im Regelfall musste für Erdgasheizungen eine neue Düse beschafft und später eingebaut werden, während sich vor allem neuere Geräte selbständig an die Gasqualität anpassen und kein Ersatzteil zu beschaffen war. In wenigen Ausnahmefällen war allerdings eine Anpassung aufgrund des Alters oder des Zustands der Anlage nicht möglich, sodass der Eigentümer diese austauschen musste.

Eine Million Arbeitsstunden

Damit die Mammutaufgabe pünktlich zum jeweiligen Schalttermin erledigt werden konnte, waren neben dem zwanzigköpfigen Kernteam der evm-Gruppe auch rund 100 weitere Mitarbeiter des Unternehmens sowie mehrere Hundert Mitarbeiter von 15 Dienstleistern im Einsatz, die sich um die Erhebung und Anpassung der rund 220.000 Endgeräte der Kunden, um die Qualitätssicherung, den Kundenkontakt und vieles mehr kümmerten. Unterm Strich wurden mehr als eine Million Arbeitsstunden und ca. 85 Millionen Euro in dieses Infrastrukturprojekt investiert.

Für die Umstellung des ca. 5.300 Kilometer langen L-Gas-Netzes der evm-Gruppe auf H-Gas war eine akribische Vorarbeit notwendig. Die Netzplanungsexperten der enm hatten zu diesem Zweck detaillierte Berechnungen vorgenommen und Probebetriebe durchgeführt, bevor dann von 2021 an die Netzbereiche sukzessive auf H-Gas geschaltet werden konnten. „Das muss man sich wie eine Operation am offenen Herzen vorstellen“, beschreibt Geschäftsführer Hendrik Majewski die Arbeit. „Unsere Spezialisten hatten alles so perfekt vorbereitet, dass die einzelnen Umstellungen ohne Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in unserer Region durchgeführt werden konnten. Für diese einwandfreie Leistung danke ich unserem Team ausdrücklich.“ Das eigens eingerichtete Erdgasbüro konnte zwischenzeitlich aufgelöst werden; die telefonische Erreichbarkeit ist allerdings weiterhin sichergestellt.

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Kreis Düren digitaler Vorreiter in der Region

Düren – „Ein Quantensprung“ – Ausbau der Digitalisierung beim Rettungsdienst Kreis Düren – Es ist ein wichtiger Meilenstein in der Notfallversorgung im Kreis Düren: Vom Eingang des Notrufes in der Leitstelle über die Versorgung durch die Rettungskräfte vor Ort bis zur Aufnahme im Krankenhaus werden die Daten der Patienten nun durchgehend digital erfasst und ergänzt. Die teils umständliche und zeitintensive Dokumentation per Hand fällt weg. So kann die Notfallversorgung effizienter, zuverlässiger und zielgerichteter erfolgen.

Vor rund einem Jahr startete die Testphase zur Digitalisierung in der Rettungskette, jetzt ist das neue System ein fester Bestandteil im Alltag und der Zusammenarbeit des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser. „Es ist ein Quantensprung und ein Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Düren. Die Systeme enden nun nicht mehr an der Krankenhaustür, sondern die Datenerfassung erfolgt übergreifend und sicher. Ich sage herzlichen Dank an alle Beteiligten, die diese positive Neuerung ermöglicht haben“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit der Rettungsdienst Kreis Düren AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts/RDKD) und den Krankenhäusern Jülich, Birkesdorf, Düren und Lendersdorf auf dem Campus Stockheim in Kreuzau, wo unter anderem die Leitstelle des Kreises Düren angesiedelt ist. „Das ist heute ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Düren und darüber hinaus“, so der Landrat.

Sobald der Notruf eintrifft, werden die ersten Informationen erfasst. Diese können auch von den Rettungskräften sowie den Notärzten per Tablet abgerufen werden. Vor Ort, beispielsweise an der Unfallstelle, können dann weitere Daten wie Verletzungen eingetragen, EKG erfasst sowie die persönlichen Angaben der Patienten vermerkt werden. „Bisher mussten diese wichtigen Daten nochmal im Krankenhaus abgefragt, dann in neue Formulare eingetragen, eingescannt und an interne Systeme überspielt werden. Jetzt können die Daten, die am Einsatzort aufgenommen wurden, direkt an das Ziel-Krankenhaus übermittelt werden“, sagt Dr. Norbert Hambach, stellvertretender ärztlicher Leiter Rettungsdienst Kreis Düren sowie stellvertretender Leiter der Notaufnahme Lendersdorf. Das Personal vor Ort kann sich die Werte anschauen und beispielsweise das EKG auswerten, bevor die Patienten eintreffen. Es hat somit schon erste wichtige Informationen, mit welchen Beschwerden und welchen Verletzungen sie gebracht werden. Die Krankenhäuser können zielgenau entsprechende Vorbereitungen treffen, zumal sie auch per Signal sehen, wann der Rettungswagen mit dem Patienten eintrifft.

„Die Vorteile des neuen Systems sind genauere Übergaben, die Daten müssen nicht doppelt erfasst werden, was wichtige Zeit erspart und die Fehlerquoten durch Unleserlichkeit wird deutlich verringert. Es ist eine Arbeitserleichterung für die Rettungskräfte und sorgt für eine verbesserte Versorgung der Patienten“, sagt RDKD-Vorstand Peter Kaptain und betont: „Diese Entwicklung funktioniert nur dank der guten Kooperation mit den Krankenhäusern.“

Schlüssel dieser Neuentwicklung ist das NIDApad – ein Internet-fähiges Tablet, das unter anderem mit Kamera und Kartenlesegerät ausgestattet ist. Hier werden die Informationen erfasst und den Krankenhäusern von unterwegs übermittelt. Die übermittelten Fotos von der Einsatzstelle helfen dem Klinikpersonal, sich ein Bild von der Schwere des Unfalls machen zu können. Alle Kliniken im Kreis Düren sind an das System angeschlossen: Das Krankenhaus Jülich, das St. Marien-Hospital Birkesdorf, Krankenhaus Düren und St. Augustinus-Krankenhaus Lendersdorf. Auch die LVR-Klinik Düren ist involviert. Außerhalb des Kreises nutzen zudem die Uniklinik Aachen und das Kreiskrankenhaus Mechernich dieses System und können Patientendaten aus dem Kreis Düren digital empfangen.

„Wir haben mehr Zeit, alles Notwendige für den bald eintreffenden Patienten zu organisieren und bereitzustellen. Der Patient kann sicher sein, dass seine Aufnahme in einem professionellen Setting erfolgt und Missverständnisse zwischen den Akteuren draußen und in der Einrichtung so gut wie ausgeschlossen sind“, sagt Renardo Schiffer, Geschäftsführer des St. Augustinus-Krankenhauses in Lendersdorf.

In der Klinik macht ein akustisches Signal auf einen neuen Einsatz aufmerksam, die digitalen Daten können abgerufen, von den Ärzten ausgelesen und die Lage eingeschätzt werden. Bildschirme, die die Ankunft der Rettungsfahrzeuge anzeigen, sorgen zudem für Transparenz und gutes Zeitmanagement.

„Die Versorgungsqualität für die Patienten und die Datenklarheit werden durch die Digitalisierung stark verbessert. Das ist ein wichtiger und großer Schritt, den die Krankenhäuser gemeinsam mit den Rettungsdiensten gehen; wir zeihen an einem Strang“, betont Kathleen Büttner-Hoigt, Geschäftsführung Krankenhaus Düren.

„Der wichtigste Punkt der digitalen Vernetzung ist die Zeit, die man zwecks Vorbereitung gewinnt und die Möglichkeit, Dokumente wie EKG, Medikamentenlisten oder Fotos vom Ort des Unfalls digital schnell anzufordern“, sagt Dr. Niklas Cruse, Geschäftsführer Krankenhaus Jülich.

Dr. Bodo Müller, ärztlicher Direktor am St.-Marien-Hospital Krankenhaus Birkesdorf: „Es ist für uns auch eine Entlastung im Arbeitsablauf. Das Personal, das noch mit langem Erfassen und Ergänzen der Daten beschäftigt war, hat nun mehr Zeit für die Patienten.“

Die Daten liegen geschützt auf einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierten Server und sind nur von den zuständigen Mitarbeitenden einsehbar. „Eine Weitergabe an Unbefugte ist nicht möglich. Zudem sorgt eine interne Abfrage dafür, dass jede Einsicht dokumentiert wird“, erläutert Jens Juchem, Projektverantwortlicher für mobile Datenerfassung bei der RDKD.

Die Archivierung der Daten ist mit diesem System vereinfacht und bildet die Grundlage, um die Abläufe im Rettungsdienst weiter zu optimieren. Die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement werden durch diese digitalen Abläufe unterstützt.