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Krankenhaus Mechernich feiert die 1000te Geburt

Mechernich – Am 30. Dezember um 10.37 Uhr erblickte die kleine Linn im Kreißsaal des Krankenhauses Mechernich das Licht der Welt. Sie ist das Baby bei der 1000ten Geburt, die im Jahr 2023 hier erfolgte, und stellt damit einen neuen Geburtenrekord in der Entbindungsklinik auf. Im Jahr 2022 waren es mit insgesamt 913 noch deutlich weniger Geburten. Die kleine Linn ist somit gleich in zweierlei Hinsicht etwas Besonderes. Ein wundervoller Moment, der nicht nur die frisch gebackenen Eltern Nina und Timo Brüders aus Euskirchen mit Stolz erfüllt.

Chefärztin Dr. Tatjana Klug, die seit Mai 2023 die Geburtsklinik leitet, freut sich über die gestiegene Geburtenrate und lobt den außerordentlichen Einsatz ihres Teams. „Einen ganz großen Dank möchte ich an unsere erfahrenen und engagierten Hebammen, Krankenschwestern, Ärztinnen und Ärzte sowie unsere Ambulanz- Mitarbeiterinnen richten. Sie alle machen es in Zusammenarbeit mit der hervorragend aufgestellten Kinderklinik jeden Tag möglich, dass wir für so viele neue Erdenbürger einen sicheren und geborgenen Start in unserem Krankenhaus bieten können.“

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Kunst & Kultur

Weihnachtswelt in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist im Januar nochmals an zwei Wochenenden geöffnet

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Stephan Maria Glöckner und Tschida-Ensemble bei Uferlichtern – Auch der Januar bietet noch Gelegenheit, die wunderschöne Lichterstimmung zwischen rustikalen Hütten, weißen Pagoden und beheizten Gastro-Zelten bei den Uferlichtern im Kurpark Bad Neuenahr-Ahrweiler zu erleben. Angelockt vom Duft gebrannter Mandeln und Winzerglühwein, genießen Besucher an den Wochenenden vom 5. bis 7. Januar und vom 12. bis 14. Januar nochmals kulinarische Spezialitäten, Stände mit Kunsthandwerk und Dekorationen sowie sportliches Vergnügen auf der Eisbahn. Überall im Kurpark gibt es Sitzgelegenheiten, um mit Familie und Freunden gemeinsam zu essen und zu trinken und das glänzende Geschehen zu beobachten. Das Kulturprogramm bietet vor allem musikalische „Schmankerl“.

Am Samstag, 6. Januar, um 18 Uhr ist Stephan Maria Glöckner zu Gast in der Kleinen Bühne im Kurpark. Im Ahrtal und der gesamten Region ist der Musiker, Sänger, Grafiker, Illustrator und Schriftkünstler kein Unbekannter. Mit einer Stimme, die klingt wie Sting, seiner Gitarre und einer charismatischen Performance präsentiert er ein abwechslungsreiches Repertoire von eigenen Songs bis hin zu internationalen Hits. Begleitet wird er von Winfried Schuld am Klavier und einem Saxophonisten. Um 18 Uhr ist auf der Center-Wiese im Kurpark wieder eine feurige Show von René Albert zu sehen.

„Tierisch musikalisch“ geht es beim Konzert des Tschida-Ensembles am Samstag, 13. Januar, um 18 Uhr in der Kleinen Bühne zu. Das Tschida Ensemble besingt mal heiter, mal ernst tierische Freunde. So verwandeln sich die Musikerinnen in Katz und Maus, Vogel und Käfer, oder Hund und Floh. Volkslieder, romantische Lieder, Musical-Songs und Schlager der 20er bekommen auf einmal Beine, Flügel oder Flossen. Am Ende wird man zurecht sagen können: „Ich glaub mein Schwein pfeift!“. Manege frei für Alexandra Tschida (Sopran), Petra Schwarzkopf (Mezzosopran), Ilse Kösling (Klavier) und Alexandra Dittko (Cello).

An den Sonntagen, 7. und 14. Januar, spielt das Bad Neuenahrer QuAHRtett jeweils zwei Konzerte in der Kleinen Bühne. Sowohl im 11 Uhr als auch um 15 Uhr dürfen sich die Gäste von beliebten klassischen Melodien verzaubern lassen. Der Eintritt ist kostenpflichtig.

Die Uferlichter leuchten jeweils von 15 bis 21 Uhr und sonntags von 14 bis 21 Uhr. 

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Kunst & Kultur

Pferdesegnung und traditioneller Silvesterritt am 31. Dezember in Mayen-Hausen

Mayen – Nach einer dreijährigen Pause, u.a. wegen der Coronapandemie, lädt die Pfarrei St. Silvester Hausen traditionsgemäß am Silvestertag, Sonntag, 31. Dezember, um 10 Uhr zur Messe ein. Im Anschluss, um 11 Uhr, findet die Pferdesegnung mit anschließendem Silvesterritt statt. Vor dem dreimaligen Ritt um die Kirche segnet Pfarrer Maus Pferde und Reiter. Das Anliegen dieser Segnung ist, dass Gott seine schützende Hand über den Bauern und deren Arbeit sowie über Haus, Hof und Tiere hält.

Die Aufstellung der Pferde ist über die gesamte Länge der Brunnenstraße geplant, der dreimalige Rundritt dann wieder wie gewohnt an der Kirche vorbei. Also Kirchgasse, Dorfstraße und wieder in die Brunnenstraße.

Der Jahrhunderte alte Brauch beruht auf einer Legende. Diese besagt, dass Papst Sylvester auf dem Weg von Rom rheinabwärts mit dem Schiff bis nach Andernach gekommen ist. Von dort aus habe er den Weg nach Trier mit einem Reitpferd fortgesetzt. Dieses Tier soll in Hausen ein Hufeisen verloren haben. Das verlorengegangene Hufeisen wurde später gefunden und bekam in der Kirche einen würdigen Platz.

Über Jahrhunderte hinweg, wurde dieser Brauch gepflegt, unterbrochen von beispielsweise dem zweiten Weltkrieg und immer wieder lebte die Tradition auf. Im Anschluss an die Dankmesse wird jedem Kirchenbesucher die Reliquie auf sein Haupt gelegt und der Segen gesprochen.

Nun hoffen die Hausener Bürger wieder auf viele Besucher, um dem traditionellen Silvesterritt die entsprechende Kulisse zu bieten. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Kindergarten-Förderverein bietet Getränke und kleine Snacks an und Ahro Event sorgt für die Beschallung.

Anmeldungen der Reiter sind beim Ortsvorsteher Karl Josef Weber, unter der Telefonnummer 0151 – 12117678 oder per Mail kajoweber@gmail.com möglich.

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Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienz-Maßnahmen startet

Region/Berlin – Bürgerinnen und Bürger können von nun an beim Heizungstausch hin zu klimafreundlichen Heizungen von neuen Fördersätzen profitieren. Die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen“ wurde am gestrigen Freitag, 29. Dezember 2023) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit kann die neue Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Der Heizungstausch kann aber schon nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger, also von sofort an, beauftragt und der Förderantrag dann später nachgereicht werden. So profitieren Antragsteller bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70% Investitionskostenzuschuss.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Der Start der Förderung ist ein wichtiges Signal: Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land unter die Arme und unterstützen mit großer finanzieller Kraft des Staates. Das ist entscheidend, denn wir müssen beim Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen, und zwar so, dass es für die Menschen machbar ist. Deshalb starten wir wie geplant die neue Förderung zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz. Und die neue Förderung kommt auch so, wie zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes vereinbart. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Gelder im Klima- und Transformationsfonds dafür zu sichern.“

Der Minister ergänzte: „Wichtig ist mir, dass die neue Förderung erstmals sozial ausgerichtet ist. Wer wenig verdient, erhält eine höhere Förderung – und zwar bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss.“

Die Förderung für den Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen wird aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Ein erheblicher Teil der im kommenden Jahr im KTF zur Verfügung stehenden Mittel sind dafür veranschlagt und kommt Bürgerinnen und Bürgern also direkt zu Gute. Das Geld konnte auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gesichert werden, obwohl für den KTF große Einsparungen notwendig wurden.

Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, dass die Heizungsförderung wie versprochen kommt und niemand beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen allein gelassen wird: Mit hohen Fördersätzen von bis zu 70% will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger künftig dabei unterstützen, alte fossile Heizungen z.B. auf Basis von Erdgas oder Erdöl durch neue, klimafreundliche Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien zu ersetzen. Auch Vermieter und die Wohnungswirtschaft erhalten die Grundförderung von 30% Investitionskostenzuschuss. Auch weitere Effizienzmaßnahmen am Gebäude wie Maßnahmen zur Dämmung oder ein Fenstertausch werden umfassend unterstützt.

Der einheitliche Grundfördersatz für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien beträgt 30%, plus ggf. ein Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.

Die Förderung enthält mit dem Einkommensbonus zudem erstmals eine besondere Komponente für Menschen, die im Eigentum wohnen und deren durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschritten hat.

Der zügige Austausch sehr emissionsintensiver alter Heizungen wird für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich mit dem Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt. Auch einzelne Effizienzmaßnahmen, etwa Dämmung der Gebäudehülle oder Fenstertausch, werden künftig weiterhin mit bis zu 20% Investitionskostenzuschuss gefördert, bestehend aus einer Grundförderung von 15% plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).

Für alle Einzelmaßnahmen kann ein neuer Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit beantragt werden.

Naturgemäß richtet sich die Förderung an Gebäudeeigentümerinnen und ‑eigentümer, die die erforderlichen Investitionen tätigen. Zugleich profitieren indirekt aber auch Mieter, da auch Vermietende mit der Grundförderung für den Heizungstausch sowie für einzelne Effizienzmaßnahmen und Komplettsanierungen gefördert werden. Die Kosten, von denen Vermietende durch die Förderung entlastet werden, dürfen sie nicht über die Miete umlegen. So wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für alle neu eingebauten Heizungen spätestens ab 2028 verpflichtend mindestens 65% Erneuerbare Energien vor. Das ist eine zentrale Anforderung, um die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands im Gebäudebereich einzulösen.

Kurzüberblick zur neuen Förderung:

Förderung für den Heizungstausch:

  • Eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie ausführenden Unternehmen offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von zusätzlich 5% erhältlich. Für emissionsarme Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.
  • Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20% wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst am 1. Januar 2029 auf 17%. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.
  • Hinzu kommt erstmals ein Einkommensbonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Boni können ergänzt werden; sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70% betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Wichtig zu wissen:

Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt neu bei der KfW und wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Aber der Heizungstausch kann schon jetzt nach der heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinien beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. So profitiert man bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.

Förderung für weitere Effizienzmaßnahmen:

Zudem können weiterhin Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen beantragt werden, z.B. für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt hier auch künftig bis zu 20%: Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15%, plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Neuer Ergänzungskredit:

Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit – zinsverbilligt für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.

Die technische Antragstellung beim BAFA für sonstige Effizienzmaßnahmen sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen startet zum 1. Januar 2024. Für die Förderung systemischer Sanierungen (BEG WG und NWG) bleibt die Antragstellung durchgängig möglich.

Alle Informationen zur neuen Richtlinie sind veröffentlicht unter
www.energiewechsel.de/beg.

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Feuerwerksverbot zu Silvester in Aachens Innenstadt

Aachen – Zum Schutz der historischen Gebäude ist in diesem Jahr zu Silvester in Aachens Innenstadt Feuerwerk erneut verboten. Bereits im November hat die Stadt eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen. Dieses Verbot bezieht sich auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie den Theaterplatz.

Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2023 0 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2023 18 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter aachen.de/ohnefeuerwerk.

Der Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

INFO:

Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring umfasst:

Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.

 

 

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6,2 Millionen Euro für neues Boardinghouse in Kreuzau-Stockheim

Düren/Kreuzau – Auf dem Campus Stockheim ist innerhalb von neun Monaten ein neues Boardinghouse errichtet worden. Das zweigeschossige Gebäude bietet 49 Zimmer in einer Größe von 14 bis 21 Quadratmetern. Das Haus bietet allen eine komfortable Unterbringung, die in Kreuzau-Stockheim eine Feuerwehrausbildung am Institut der Feuerwehr (IdF) NRW machen.

Die durch die Firma Bolle System- und Modulbau GmbH gebaute Einrichtung erstreckt sich über eine Grundfläche von rund 1300 Quadratmetern. Geboten werden ein ansprechender Aufenthaltsbereich für Gäste, Teeküchen und ein einladender Außenbereich. Das Gebäude ist barrierefrei, wurde in Modulbauweise errichtet und mit einer extensiven Dachbegrünung, Luftwärmepumpen und einer Photovoltaikanlage versehen. „Das Boardinghouse bietet nicht nur eine gute Unterkunft für alle Lehrgangsteilnehmer, sondern ist auch ein Beispiel für eine umweltfreundliche Bauweise. Der Nachhaltigkeitsgedanke spielte bei diesem Projekt eine große Rolle“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Aber nicht nur das: Auch für Geselligkeit wurde Raum geschaffen. Neben einer großen Kommunikationstheke gibt es außerdem einen Kicker, Dart, Snacks und Getränke sowie leistungsstarkes WLAN. Den Gästen werden drei Mahlzeiten täglich angeboten, zudem existiert ein Kiosk mit breitem Angebot. Das Notfallbildungszentrum Eifel-Rur (Nobiz), das auch auf dem Campus Stockheim beheimatet ist, ist für die Belegung, Organisation und den laufenden Betrieb des Boardinghouses zuständig.

Geplant wurde das Haus vom Architekturbüro Syn-Architekten in Köln, die Projektsteuerung hat die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen (GIS) mbH des Kreises Düren übernommen. Die Baukosten belaufen sich auf 6,2 Millionen Euro. Das Gebäude ist für das Jahr 2024 unter der Woche bereits nahezu ausgebucht und erfreut sich einer regen Nutzung.

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Damit einem sicheren Start ins neue Jahr nichts im Wege steht

Region – SGD Nord sorgt durch Marktüberwachung für sichere Feuerwerksprodukte – Wenn sich zum Jahreswechsel Menschen versammeln, ist das traditionelle Silvesterfeuerwerk – in Form von Böllern und Raketen – oft Bestandteil der Feierlichkeiten. Damit einem sicheren Start ins neue Jahr nichts im Wege steht, gibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Empfehlungen, denn sie ist für die Marktüberwachung im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig.

Die SGD Nord überprüft stichprobenartig die korrekte Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern im Handel, um sicherzustellen, dass ausschließlich geprüfte Produkte abgegeben werden. Feuerwerksartikel (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, unter anderem Raketen, Batterien, Knallkörper) dürfen lediglich an Personen über 18 Jahre verkauft werden und nur von Donnerstag, 28. Dezember bis Samstag, 30. Dezember 2023. Personen unter 18 Jahre dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 weder besitzen noch abbrennen. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 1 (z. B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen) ist ganzjährig erlaubt, allerdings nur an Personen über zwölf Jahre.

Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Kennzeichnung „0589 – F2 – 1234“ ist hierfür ein Beispiel. Es ist vorgeschrieben, dass Feuerwerk in Verpackungen mit Gebrauchsanweisung abgegeben werden muss. Bei unverpacktem Feuerwerk muss die Anleitung auf jedem einzelnen Gegenstand aufgedruckt sein. Die Blister-Verpackung dient als Schutz, und Artikel mit beschädigter Verpackung müssen sofort aus dem Verkauf genommen werden. Unverpackte Feuerwerkskörper dürfen nicht in Selbstbedienung angeboten werden.

Für Lagerung und Verkauf gelten Höchstmengen und Brandschutzmaßnahmen, insbesondere in Verkaufsräumen. Die Lagerung mit anderen Produkten, wie beispielsweise Spraydosen, ist nicht erlaubt. Es wird darauf geachtet, dass im Lager Rauchverbotsregelungen eingehalten werden und dass Feuerlöscher in Reichweite sind. Sichere Verkehrs- und Fluchtwege müssen vorhanden sein, um das schnelle Verlassen des Gefahrenbereichs zu gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur in Verkaufsräumen erlaubt, nicht an Freiluftständen, und erfordert eine fortlaufende Überwachung durch das Verkaufspersonal.

Eltern sollten sicherstellen, dass Feuerwerkskörper für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich sind. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Die SGD Nord ist auch im Bereich des Arten- und Umweltschutzes tätig und empfiehlt daher verantwortungsbewusst mit Feuerwerk umzugehen und die Belastungen auf Tier- und Umwelt zu berücksichtigen.

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Politik

Der gebürtige Bitburger Rudolf Rinnen in Trier geehrt

Trier/Bitburg – Aus den Händen der Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Christiane Luxem, konnte kurz vor Weihnachten in Trier Rudolf Rinnen die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz in Empfang nehmen. Der gebürtige Bitburger hat sich insbesondere im kommunalpolitischen sowie sportlichen Bereich bleibende Verdienste erworben.

Er gehörte von 1989 bis 2000 sowie von 2004 bis 2017 dem Stadtrat Bitburg an, war dort zeitweise als Vorsitzender der Fraktion Freie Wähler tätig und in zahlreichen Ausschüssen aktiv. Im Jahr 2000 wurde er Mitglied im Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm, wo er bis 2014 zahlreichen Gremien angehörte und zu diesem Zeitpunkt auch das Amt des Beigeordneten des Kreises übernahm.

Nach der Wahl des damaligen Landrates in den rheinland-pfälzischen Landtag und dem krankheitsbedingten Ausfall des Ersten Kreisbeigeordneten führte der Geehrte ab Mai 2021 die Amtsgeschäfte des Landrates als weiterer Kreisbeigeordneter. Während dieser Vertretungszeit traf Teile des Eifelkreis Bitburg-Prüm im Juli 2021 die verheerende Flut. In der Flutnacht war er gemeinsam mit dem stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur im Einsatz. Als erster Entscheider im Eifelkreis koordinierte er in der Zeit danach erfolgreich den Verwaltungsstab, das Anlaufen der Hilfsangebote sowie die Registrierung und Beseitigung der Schäden. „Besonders hervorheben darf ich insbesondere Ihren großen Einsatz sowie ihre stete Präsenz während der Katastrophe, in der Sie permanent für die Bürgermeister der betroffenen Verbandsgemeinden oder die Leitungskräfte des Katastrophenschutzes ansprechbar waren“, betonte die ADD-Vizepräsidentin in ihrer Laudatio.

Daneben hat sich der 63-Jährige im Bereich des Sportes eingebracht. So gehört er seit 1975 als Mitglied dem Turnverein Bitburg an, leitete dort von 1981 bis 1982 die Basketball-Abteilung und war im Anschluss zehn Jahre als geschäftsführender Vorsitzender des Vereins tätig. Im Basketballverband Rheinland engagierte Rudolf Rinnen von 1986 bis 1992 als Rechtswart und war von 1990 bis 1993 Vizepräsident des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz. Die Special Olympics, die 2011 in Bitburg stattfanden, waren für ihn der Anstoß sich im Turnverband für die Arbeit mit Behinderten einzusetzen und diese in die Übungsleiterausbildung zu integrieren. So war er von 2018 bis 2021 zunächst als Vizepräsident Gesellschaftspolitik, ist seit 2021 als Vizepräsident Verbandspolitik und besondere Aufgaben tätig und übt seit diesem Jahr das Amt des stellvertretenden Präsidenten des Turnverbandes Mittelrhein aus. Darüber hinaus bekleidet er seit 2010 das Amt des Vorsitzenden des Vereins Lichtblick Bitburg e.V., der schwerkranke, beeinträchtigte und in Not geratene Kinder sowie deren Familien unterstützt und betreut.

Das vielfältige Wirken von Rudolf Rinnen rechtfertigt die Ehrung mit der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz.

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Kreisverwaltung MYK – Tombola-Erlös vom Betriebsfest an Hospizarbeit in Mayen und Koblenz gespendet

Region/Mayen-Koblenz – Das diesjährige Betriebsfest der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bereitete nicht nur Hunderten engagierten Mitarbeitenden große Freude, sondern im Nachhinein nun auch der so wichtigen Hospizarbeit im Landkreis und der Stadt Koblenz. Einen tollen Geldbetrag in Höhe von 1.500 Euro konnte die Betriebsratsvorsitzende Heike Breitbach gemeinsam mit weiteren Kolleginnen der Kreisverwaltung jüngst je zur Hälfte an die Vertreter des Hospizvereins Mayen sowie des Kinderhospizes in Koblenz überreichen. Bei dem Geld handelt es sich um den gesamten Erlös der Betriebsfest-Tombola sowie den Anmeldegebühren für eine Rallye durch Koblenz.

„Diese Mittel tragen dazu bei, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, um den Kindern und ihren Familien die bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu bieten. Die Hospize arbeiten in großem Umfang ehrenamtlich und sind neben öffentlichen Geldern auf Spenden angewiesen, um Betroffenen und ihren Familien in schweren Stunden beistehen zu können“, sagt Betriebsratsvorsitzende Heike Breitbach und dankt zugleich allen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, die diese großzügige Spende erst ermöglicht haben.

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Zahlreiche Sturmschäden im Stadtgebiet von Aachen

Aachen – Das Sturmtief „Zoltan“ hat zahlreiche Bäume in Aachen beschädigt und entwurzelt. Die Baumkolonne des Stadtbetriebs ist seit Freitagmorgen im Einsatz. Spaziergänge in den kommenden Tagen sollten mit besonderer Vorsicht erfolgen. Der Sturm hat auch das Aachener Stadtgebiet stark getroffen. Auf dem Vennbahnweg kam es zu kleineren Astbrüchen und umgestürzten Bäumen, ebenso auf dem Friedhof Kolpingstraße und in Orsbach.

Besonders stark betroffen ist jedoch der Lousberg. Dort wurden mehrere Bäume in Gänze entwurzelt oder hängen gekippt in einem Nachbarbaum. Das gesamte Team der Baumkolonne des Aachener Stadtbetriebs ist derzeit vor Ort. Mit drei Hubarbeitsbühnen und einem Fäll-LKW arbeiten die Mitarbeitenden seit Freitagmorgen (22. Dezember), um die Hauptwege vor den anstehenden Feiertagen wieder verkehrssicher und befahrbar zu machen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum Abend andauern.

Besondere Vorsicht in Park- und Grünanlagen

Die Spielplätze sowie die Park- und Grünanlagen in der Stadt Aachen werden nicht gesperrt, aber: „Ein Spaziergang an den Weihnachtstagen sollte besser nicht auf dem Lousberg erfolgen“, betont Nino Polaczek-Keilhauer, Teamleiter der Baumpflege des Aachener Stadtbetriebs. „In den Nebenwegen muss mit angebrochenen oder losen Ästen gerechnet werden. Das gilt auch für alle anderen Parkanlagen. Die Besucher*innen sollten mit erhöhter Vorsicht unterwegs sein.“ Die Aufräumarbeiten werden in der kommenden Woche fortgesetzt. Bürger*innen, die umgestürzte Bäume oder Astbrüche melden wollen, können sich an die Feuerwehr Aachen wenden.

Nach den Weihnachtsfeiertagen nimmt die Baumkolonne des Stadtbetriebs sämtliche Hinweise telefonisch entgegen unter 0241-43218444.