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Altmaier: „Seit gestern fließen Abschlags-Zahlungen in Höhe von bis zu 800.000 Euro bei Überbrückungshilfe III“

Region/Berlin, 27.02.2021 – Seit gestern können bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen bis zu 800.000 Euro ausgezahlt werden. Bislang wurden Abschlagszahlungen bis zu 400.000 Euro ausgezahlt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Seit gestern können Unternehmen, die schnell viel Hilfsgelder brauchen, Abschläge in Höhe von bis zu 800.000 Euro ausgezahlt bekommen. Die erweiterte Abschlagszahlung hilft schnell und da, wo der Schuh besonders drückt.“

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis zum 30. Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen erhalten bis zu 3 Millionen Euro monatlich. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt seit dem 10. Februar 2021 über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Abschlagszahlungen werden in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe ausgezahlt, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro fließen seit dem 12. Februar 2021. Abschlagszahlungen bis zu 800.000 Euro können ab heute ausgezahlt werden.

Weitere Informationen und Unterstützung für Unternehmen finden Sie hier.

Aktuelle Abrufzahlen zur Überbrückungshilfe III

Seit dem 10. Februar 2021 können Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Bis heute (26. Februar 2021) wurden bereits 26.760 Anträge gestellt und Abschlagszahlungen in einer Höhe von über 387,6 Millionen Euro ausgezahlt.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer / Präsident Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: Schulungen für Test-Helfer starten

Region/Mainz, 27.02.2021 – „Antigen Schnelltests bieten eine Perspektive, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wenn wir ab dem 8. März ein großes Angebot an zugelassenen und verfügbaren Schnelltests am Markt haben und ein flächendeckender Einsatz möglich ist, müssen wir das in unsere Stufenkonzepte einbeziehen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Doch die Umsetzung dieser wichtigen Aufgabe setzte ein Zusammenwirken aller Beteiligten voraus. Der Bund müsse unter anderem den rechtlichen Rahmen sowie Einzelheiten bezüglich der Struktur bestimmen. Auch gehe das Land Rheinland-Pfalz von einer finanziellen Erstattung durch den Bund aus, so wie es auch versprochen worden sei. Das Land wiederum unterstütze die rheinland-pfälzischen Kommunen tatkräftig. „Über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung werden zentral die PoC-Testkits beschafft und an Landkreise und kreisfreie Städte verteilt. Darüber hinaus stellt das Landesamt bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Damit die Kommunen bei einem kurzfristigen Start des bundesweiten Projektes vorbereitet sind, beginnen wir bereits ab der nächsten Woche mit einem Schulungsprogramm für die freiwilligen Test-Helfer. Sowohl PoC-Testkits als auch persönliche Schutzausrüstung werden ab kommender Woche an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert“, erläuterte der Präsident des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung, Detlef Placzek. Bereits am 19.02.2021, also unmittelbar nach der Mitteilung des Bundesgesundheitsministers, habe man das Projekt „Testen für Alle“ gestartet.

„Nur gemeinsam mit Bund, Land und den Kommunen können wir diese Mammutaufgabe stemmen. Wir wollen unsere Kommunen so gut wie möglich auf dieses Projekt vorbereiten und sind überwältigt von der Tatkraft, die in den Kommunen herrscht. Mit dem Werkzeug der flächendeckenden Testung kann es gelingen, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit und vielleicht sogar eine Perspektive im Bereich der Lockerungen zu geben“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfangebot für freiwillige Test-Helfer

Freiwillige, die sich bereit erklären, in den Teststationen zu arbeiten, werden als „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“ im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung eingestuft. Sie erhalten daher ein Impfangebot für eine Schutzimpfung mit höchster Priorität und damit die Möglichkeit, sich zeitnah impfen zu lassen.

Die Leitung des Projekts obliegt Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. „Es ist eine konzertierte Aktion aller Beteiligten“, so Placzek. „Gemeinsam setzen wir alles daran, um die neue Teststrategie so schnell wie möglich umzusetzen.“

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Schnelltests für Kinder, Lehrer und Erzieher im Kreis Düren – Weiteres Maßnahmenpaket beschlossen

Düren, 27.02.2021 – „Die Zahl der positiven Corona-Fälle ist bei uns im Kreis Düren leider nach wie vor hoch“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn in seiner heutigen Video-Botschaft. Mittlerweile liegt der Anteil der ansteckenderen britischen Mutation gemessen an der Gesamtzahl der aktuell Infizierten bei rund 50 Prozent. „Wir müssen alles daran setzen, eine weitere Verbreitung einzudämmen, damit es möglichst bald Lockerungen geben kann“, sagte der Landrat. Der Kreis Düren hat deshalb ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen.

 Es sieht im Wesentlichen vor:

– ab Sonntag, 7. März, wird es kostenlose Schnelltests geben. Die Johanniter-Unfallhilfe wird diese Tests von 9 bis 17 Uhr voraussichtlich in Düren und Jülich anbieten (genauer Ort wird noch bekanntgegeben). Unter der Woche werden Schnelltests an unterschiedlichen Orten im Kreisgebiet angeboten (derzeit in der Regel noch kostenpflichtig).

– in der nächsten Woche wird bei Kindern, bevor sie ihre Kita oder Grundschule betreten, mit einem speziellen Gerät kontaktlos an der Stirn Fieber gemessen. Sollte die Temperatur höher als 37,5 Grad sein, dürfen die Jungen und Mädchen die Einrichtungen nicht besuchen. Die Geräte sind bestellt und sollen Anfang der kommenden Woche geliefert werden

– ab Dienstag, 2. März, werden drei mobile Teams der Hilfsorganisationen in die Grundschulen und Kitas im Kreis Düren fahren, um freiwillige Schnelltests für Kinder, Erzieher und Lehrer anzubieten. Dieses Angebot wird vom Kreis-Gesundheitsamt koordiniert und läuft zunächst bis zu den Osterferien.

– ab Montag, 1. März, dürfen die Friseure wieder öffnen. Über die genauen Verhaltensregeln informiert der Kreis Düren über ein Schaubild, das allen Friseursalons zur Verfügung gestellt wird. Die Ordnungsämter der Kommunen im Kreisgebiet werden kontrollieren, ob die geltenden Corona-Regeln eingehalten werden.

„Diese Maßnahmen dienen alle dem Ziel, so bald wie möglich wieder zu einem guten Stück Normalität zurück zu kommen“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. „Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass sich alle nach Lockerungen sehnen.“ Die weitere Verbreitung des Virus werde aber entscheidend davon abhängen, „wie wir uns alle verhalten“. Deshalb appellierte der Landrat in seiner Video-Botschaft mit dem Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler, eindringlich, sich vollumfänglich an die Corona-Regel zu halten.

Beide betonten, dass im Kreis Düren der jeweils vom Land NRW zugeteilte Impfstoff auch tatsächlich zeitnah verbraucht wird. Es würde alles genutzt, keine Impfdose verfalle. „Natürlich hoffen wir immer, mehr Impfstoff vom Land zu bekommen, um noch mehr Menschen vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen“, sagte Gesundheitsamtsleiter Dr. Nobert Schnitzler.

Aktuell sind im Kreis Düren 443 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (25.2.) gibt es 32 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 9039 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen erhöht sich um 25 auf 8368. (Stand: gestern 11.30 Uhr)

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Wirtschaft

Ausbildungshotline: IHK Aachen informiert über Berufseinstieg ab Montag, 01. März

Aachen, 27.02.2021 – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen bietet von Montag, 1. März, bis einschließlich Freitag, 5. März, einen besonderen Service für junge Frauen und Männer an, die derzeit einen Ausbildungsplatz im Bereich Industrie und Handel suchen: Unter der Telefonnummer 0241 4460-0 informieren Ausbildungsexperten der IHK Aachen rund um das Thema Ausbildung und offene Ausbildungsplätze in der Region.

„Auch in Zeiten der Corona-Pandemie stellt die Wirtschaft im IHK-Bezirk Aachen interessante und vielfältige Ausbildungsplätze zur Verfügung“, sagt Heike Borchers, Geschäftsführerin des Bereichs Aus- und Weiterbildung der IHK Aachen. „Wir bieten die Ausbildungshotline an, um Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsplatzsuchende schnell und unkompliziert zusammenzubringen.“ Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr erreichbar. Fragen rund um das Thema Ausbildung können auch per E-Mail an berufsstart@aachen.ihk.de gestellt werden.

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16. Corona-Bekämpfungs-Verordnung in Rheinland-Pfalz beschlossen

Region/Mainz, 27.02.2021 – Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung die 16. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit vorsichtige Öffnungen auf den Weg gebracht. Wie bereits angekündigt gelten ab dem 1. März folgende neue Regelungen:

  • Termin-Shopping / Click & Collect Regelungen: Gewerbliche Einrichtungen dürfen für vereinbarte Einzeltermine öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Termine freizuhalten.
  • Verkaufsstellen für Schnittblumen dürfen öffnen. Gleiches gilt für Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt.
  • Friseure dürfen öffnen unter Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Kunden und Maskenpflicht. Der Zutritt muss durch Terminvereinbarung gesteuert werden.
  • Die Außenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch hier gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig auf dem Gelände befinden dürfen, ist vorab von der zuständigen Behörde zu genehmigen.
  • In Präsenzform zulässig sind Angebote von Fahrschulen und Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation sowie des Gefahrguts.
  • Ebenfalls zulässig sind Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fahrlehrer oder deren Auditierung.
  • In Präsenzform ist zulässig der außerschulische Musikunterricht bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson sowie einer Musikschülerin oder eines Musikschülers. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten mit einem erhöhten Aerosolausstoß wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente.

Ebenfalls regelt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, dass Landkreise und kreisfreie Städte unverzüglich Allgemeinverfügungen erlassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Gebietskörperschaft an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet.

Die Verordnung tritt am 1. März in Kraft und gilt bis zum 14. März 2021. Die Verkündung erfolgte gestern auf der Internetseite corona.rlp.de.

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Nordrhein-Westfalen regelt Einzelfall-Entscheidungen bei Corona-Schutzimpfungen

Region/Düsseldorf, 27.02.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt. Der Antrag ist bei dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es gibt Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in der Liste der Coronaimpfverordnung nicht wiederfinden. Mit der vorliegenden Regelung haben wir ein im Grundsatz pragmatisches Verfahren geschaffen, das den Betroffenen bestmöglich weiterhelfen soll. Wichtig ist mir zu betonen, dass zwischen Einzelfallentscheidungen und Personen mit Vorerkrankungen zu unterscheiden ist. Die jetzt festgelegte Regelung bezieht sich eindeutig auf Einzelfallentscheidungen. Das können beispielsweise diejenigen sein, die aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen.“

Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.

Voraussetzung für eine Impfberechtigung ist das Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses der behandelnden Ärzte. Das ärztliche Zeugnis darf nicht vor dem 8. Februar 2021 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der CoronaImpfV) datiert sein.

Im Anschluss ist ein entsprechender Antrag inklusive des ärztlichen Zeugnisses bei der zuständigen Behörde zu stellen. Zuständige Behörde ist der jeweilige Kreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem die antragstellenden Personen ihren Erstwohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Bestehen Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann die zuständige Behörde den entsprechenden Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland beziehungsweise Westfalen weiterleiten. Wichtig zu wissen: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland beziehungsweise Westfalen kann keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand der jeweiligen Anträge erteilen.

Das jeweilige Ergebnis wird der beantragenden Personen zeitnah mitgeteilt. Bei positiver Prüfung wird ein Impftermin im jeweiligen Impfzentrum vereinbart.

Zu betonen ist: Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der CoronaImpfV des Bundes bereits anderweitig genannt werden. In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Diejenigen werden ein gesondertes Impfangebot ebenfalls im März erhalten. Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr, und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr.

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Was tun, wenn Kopfschmerzen unerträglich werden? Facharzt des MVZ Mittelrhein informiert am 3. März in einer Telefonsprechstunde

Region/Koblenz, 27.02.2021 – Spannungskopfschmerzen, Cluster-Kopfschmerzen oder Migräne: Bei allen Arten von Kopfschmerzen leiden die Betroffenen enorm. Die Symptome und Begleiterscheinungen können sehr unterschiedlich sein und führen oftmals zu Einschränkungen im Alltag. Um Fragen zur Diagnostik und den verschieden Behandlungsmöglichkeiten von Kopfschmerzen zu beantworten, steht Dr. Daniel Heinrichs, Facharzt im Zentrum für Schmerzmedizin im MVZ Mittelrhein am Mittwoch, 3. März, in einer Telefonsprechstunde zur Verfügung. Zwischen 15 und 16 Uhr ist er persönlich unter 0261 137-1404 zu erreichen.

Die Telefonberatung ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Einfach im genannten Zeitraum die angegebene Telefonnummer wählen, mit etwas Glück durchkommen und die gewünschte Frage zum Thema stellen.

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Aachener Oberbürgermeisterin Keupen beruft Runden Tisch Handel und Gastronomie ein

Aachen, 27.02.2021 – Vertreter*innen von Stadt Aachen, IHK, Einzelhandelsverband, Märkte- und Aktionskreis City ebenso wie solche aus Handel und Gastronomie trafen sich am Donnerstag Abend (25. Februar) auf Einladung der Aachener Oberbürgermeisterin, des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa sowie der IHK Aachen in einer Videokonferenz, um zu diskutieren, welche Perspektiven sich bieten, bis und wenn Bund und Land wieder eine Öffnung von Handel und Gastronomie zulassen. Gefragt waren Ideen, wie sich zukünftige Besuche möglichst sicher gestalten und wie sich Vertrauen in diese Sicherheitsmaßnahmen wecken lassen. Dazu gehörten aber auch Anregungen, wie sich die unbestimmte Zeit der Schließung überbrücken lässt.

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen eröffnete die Runde mit den Worten: „Wir sind in einer hochgradig schwierigen Phase. Die Menschen sind ungeduldig und drängen nach draußen, gleichzeitig sind Handel und Gastronomie schon sehr lange in der Schließung. Ich mache mir große Sorgen über die wirtschaftliche Situation in Aachen. Wir brauchen Lösungen für eine geordnete Wiederöffnung.“

Solidarität und Flexibilität sind die Anforderungen der Stunde

Die anwesenden Händler bestätigten die dramatische Situation, die kaum noch durchzuhalten sei und sahen sich auch in ihrer Vorbildfunktion gefragt. Wer jetzt noch Weihnachtsdekoration in seinem Schaufenster präsentiere, locke damit sicher keine Kunden in die Stadt. Gleichzeitig sei allen bewusst, dass die Waage zwischen einer leeren und einer kurzfristig wieder überfüllten Stadt zu halten sei.

Jörg Hamel, Geschäftsführer des Einzelhandelverbands NRW Aachen-Düren-Köln verwies darauf, dass die Stadtgesellschaft solidarisch miteinander umgehen müsse. Wer jetzt schon geöffnet habe, müsse sich auch für die mitverantwortlich sehen, die diese Möglichkeit nicht hätten. Gleichzeitig verwies er auf eine App, die im Wirtschaftsministerium NRW zur Prüfung vorliege. Sie soll landesweit den Besuch in Geschäften dokumentieren und somit helfen, Infektionsherde schnell zu lokalisieren und einzukreisen.

Dieter Begaß, Leiter des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa, zeigte zahlreiche Optionen auf, wie sich digitaler Handel und Vor-Ort-Handel verbinden lassen, darunter der Digitale Einkaufsbummel sowie eine Online-Terminvereinbarung, die ab Ende April verfügbar sei. Beide Angebote sind über die Plattform www.hybrider-einzelhandel.dezugänglich. Auch die Kombination aus Bestellung und Abholung vor Ort könne noch weiter ausgebaut werden

Gemeinsamer Appell an Ministerpräsident Laschet

Die IHK Aachen hat sich aktuell bereits mit einem Appell zur Öffnung an das

Bundeskanzleramt gewandt, wie Dr. Gunter Schaible als Verantwortlicher für den Handelsbereich versicherte und zitierte die Aussage des RKI, das offiziell erklärt hatte, die Ansteckungsgefahr im Handel werde als niedrig eingestuft. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 könnten Geschäfte öffnen.

Dieter Becker ergänzte als Vertreter der DEHOGA den Hinweis auf die aufwendigen Maßnahmen, die die Gastronomie bereits im ersten Shutdown vorgenommen habe, um ein sicheres Umfeld zu schaffen.

Einig waren sich alle Beteiligten darin, dass man nur im Konsens etwas erreichen könne und daher ein gemeinsames Schreiben mit guten Argumenten für eine Öffnung von Handel und Gastronomie an Ministerpräsident Laschet geschickt werden solle.

Einig war man sich aber auch darin, dass anders als die schwarzen Schafe, die prominent in der Presse erscheinen, der Großteil der Menschen sehr vernünftig und bewusst mit der Situation umgehe und auch deshalb eine Öffnung möglich sei.

Manfred Piana, Geschäftsführer des MAC, dankte ausdrücklich den vielen Menschen in Aachen, die zu ihren Händler*innen und Gastronom*innen gestanden und diese in der schwierigen Phase unterstützt haben.

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Förderung von Kinderwunsch-Behandlungen in Rheinland-Pfalz beginnt am 1. März 2021

Region/Mainz, 27.02.2021 – Rheinland-Pfalz wird künftig in Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium Kinderwunschbehandlungen von ungewollt kinderlosen Paaren fördern. Den Zuschuss erhalten verheiratete und unverheiratete Paare. Darüber hinaus wird Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland auch lesbische Paare fördern, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können.

Ab dem 1. März 2021 können Paare mit unerfülltem Kinderwunsch einen Antrag zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen stellen. Zum Start des Förderprogramms erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: „Verheirateten und nicht verheirateten Paaren soll fortan die finanzielle Last der Kinderwunschbehandlung ein Stück weit genommen werden, in dem der Bund und das Land Rheinland-Pfalz einen Teil der Kosten übernehmen“. Bereits jetzt werden bei bestimmten Ehepaaren rund 50 Prozent der Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen. Der verbleibende Eigenanteil stellt eine erhebliche Belastung für die Paare und nicht selten eine schwer zu überwindende Hürde auf dem Weg zum eigenen Kind dar.

„Ganz besonders freut es mich, dass wir als erstes Bundesland auch den Kinderwunsch von gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können, fördern werden. Ich finde, das ist ein klares Signal für eine gute und gleichberechtigte Zukunft“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Ebenso ist eine Heiratsurkunde keine Voraussetzung für die Förderung. „Auch das ist ein wichtiges Detail in einer Zeit, in der sich Lebens- und Partnerschaftsformen stetig verändern. Das Förderprogramm ist unbedingt notwendig, am Puls der Zeit und zukunftssicher. Es ist erfreulich, dass es nun an den Start gehen kann“, betonte die Ministerin weiter.

„Deutschlandweit sind über ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos und haben den Wunsch, durch künstliche Befruchtung Kinder zu bekommen“, so Bätzing-Lichtenthäler. Kinderlosigkeit ist längst kein gesellschaftliches Tabu mehr, dennoch muss auch weiter für dieses Thema sensibilisiert werden: „Denn Paare, die für die Erfüllung ihres Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen sind, müssen viele körperliche und emotionale Herausforderungen meistern. Sie sollen deshalb nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Behandlungen alleine schultern. Ich freue mich, dass wir Paaren mit Kinderwunsch durch unser neues Förderprogramm einen Teil der finanziellen Last abnehmen können und hoffe, dass damit mehr rheinland-pfälzischen Paaren der Kinderwunsch erfüllt werden kann,“ unterstrich die Ministerin.

Die Förderung beantragen können sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle weibliche Paare – egal ob verheiratet oder nicht. Gefördert werden können die ersten vier medizinischen Behandlungen. Die Antragstellenden müssen in Rheinland-Pfalz leben und die Behandlung muss ebenfalls in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Die Frau, die sich der medizinischen Behandlung unterzieht, darf nicht älter als 40 Jahre, der Partner nicht älter als 50 Jahre sein.

Die Antragsunterlagen sind unter folgender Adresse zu finden: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/foerderung/assistierte-reproduktion/

Die gesamte Förderrichtlinie kann auf der Homepage des zuständigen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung nachgelesen werden. Ebenso ermöglicht das Antragsformular einen guten Überblick über die zu erfüllenden Voraussetzungen, die einzelnen Schritte und die notwendigen Dokumente. Darüber hinaus steht ein Merkblatt zur Verfügung, das über Anspruchsvoraussetzungen und Förderhöhen informiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV) stehen jederzeit gerne beratend zur Verfügung, damit die Paare mit der anfallenden Bürokratie nicht allein gelassen werden.

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Gewinn für Studierende und ländlichen Raum – Dritte Bewerbungsrunde für Landarzt- und ÖGD-Quote startet in RLP

Region/Mainz, 27.02.2021 – Potenzielle Nachwuchsmedizinerinnen und Nachwuchsmediziner können sich vom 1. bis zum 31. März 2021 wieder für einen Medizinstudienplatz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen der Landarztquote und der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bewerben. „Wir wollen gezielt Menschen ansprechen, die sich mit der Hausarzttätigkeit beziehungsweise dem Öffentlichen Gesundheitsdienst identifizieren“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die positive Resonanz der ersten beiden Bewerbungsrunden zeigt uns nicht nur, dass viele junge Menschen schon früh bereit sind, sich auf eine Berufsrichtung festzulegen und Verpflichtungen einzugehen, sondern auch, dass unser Programm sehr attraktiv ist. Davon profitieren am Ende nicht nur die jungen Menschen, sondern auch der ländliche Raum und dessen medizinische Versorgung.“

Aufgrund der Anhebung der Gesamtstudienplatzzahl werden für das Wintersemester 2021/2022 nun insgesamt 14 Studienplätze über die Landarztquote und 3 Studienplätze über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst an engagierte Kandidatinnen und Kandidaten vergeben. Im Gegenzug verpflichten sich diese, nach Abschluss ihres Studiums und einer entsprechenden Weiterbildung für zehn Jahre aktiv in der ärztlichen Versorgung auf dem Land oder im ÖGD in Rheinland-Pfalz mitzuwirken.

„Wir starten in die dritte Runde und freuen uns über zahlreiche Bewerbungen. Das Land braucht engagierten und qualifizierten ärztlichen Nachwuchs“, betonte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. In den ersten beiden Bewerbungsverfahren (Wintersemester 2020/2021; Sommersemester 2021) waren bereits 714 Bewerbungen für die Landarztquote beziehungsweise ÖGD-Quote eingegangen.

In einem zweistufigen Auswahlverfahren, bestehend aus einer Vorauswahl und aus strukturierten, standardisierten Auswahlgesprächen, werden die spezifische Qualifikation und die persönliche, fachbezogene Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erfasst. „Es kommt dabei nicht auf ein Spitzenabitur an. Auch andere Qualifikationen wie zum Beispiel eine Berufsausbildung in der Pflege oder einem anderen medizinischen Beruf werden bei der Auswahl ebenso berücksichtigt wie ehrenamtliches Engagement und Praktika“, erläuterte die Ministerin.

Mit dem innovativen Ansatz „Land schafft Arzt“ wird das langfristige Ziel verfolgt, der ärztlichen Unterversorgung in strukturschwachen und ländlich geprägten Regionen sowie im ÖGD in Rheinland-Pfalz entgegenzuwirken und zur Gewinnung des ärztlichen Nachwuchses sowie zur Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung beizutragen. „Mit unserem Ansatz dämmen wir sowohl den drohenden Hausarztmangel – insbesondere in ländlichen Regionen –, als auch den sich abzeichnenden Nachbesetzungsbedarf im ÖGD ein“, betonte die Ministerin.

Weitere Informationen zur Landarztquote und ÖGD-Quote sowie der Zugang zum Online-Bewerberportal finden Sie unter www.landschafftarzt.rlp.de.