„Ein einfaches Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach Paragraf 3 der Impfverordnung reicht aus, eine konkrete Diagnose ist nicht erforderlich“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. Foto: Gerd Altmann
Bitburg, 19.03.2021 – Der Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde vom Land Rheinland-Pfalz durch förmlichen Erlass angewiesen, vor dem Hintergrund der erhöhten 7-Tage-Inzidenz strengere Regeln zu erlassen.
Bereits ab Samstag, den 20. März gilt für den Einzelhandel die Vorgabe, nur dann zu öffnen, wenn Kunden zuvor mit ihnen Termine vereinbaren. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur ein Kunde in den Laden treten. Weiter offen bleiben dürfen unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen oder Baumärkte. Die Regeln sollen laut Land bis zum 28. März gelten.
Gesundheits - und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW/R. Sondermann
Region/Düsseldorf, 19.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Rund eine Woche nach Einführung der kostenlosen Bürgertestungen durch den Bund bieten in Nordrhein-Westfalen nach den Meldungen aus den Kommunen bereits insgesamt 2.622 Teststellen die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger an. Damit stehen bereits heute landesweit in allen Kreisen und kreisfreien Städten ortsnahe Testangebote zur Verfügung. Der entsprechende Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sieht vor, dass dieses Angebot bis Anfang April zur Verfügung stehen soll.
In der ersten Woche wurden dem Land 73.029 Testungen mit 889 positiven Befunden gemeldet. An den ersten drei Tagen der laufenden Woche waren es insgesamt bereits 121.195 Tests, davon 1.198 positiv.
Damit wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 8. März 2021 bereits 194.224 Bürgertestungen gemeldet. Mit 2.087 positiven Tests liegt die Positiv-Quote bei 1,07 Prozent.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich bin beeindruckt, was hier auf allen Ebenen innerhalb dieser kurzen Zeit geleistet wurde. Die Teststruktur für die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger ist bereits breit aufgestellt. Und das zeigt auch: Die Entscheidung gegen eine zentrale Beschaffung der Schnelltests seitens des Landes war richtig. Mein besonderer Dank gilt dem großen Engagement der Kreise und kreisfreien Städte, die die Teststruktur aufgebaut und die Genehmigung der Teststellen koordiniert haben.“
Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Teststellen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Tagen und Wochen hinzukommen. Eine erste Frist, in der sich interessierte Einrichtungen hierzu bei den Kommunen melden sollen, läuft am 19. März 2021 ab.
Die Testzahlen müssen den Kreisen und kreisfreien Städten jeden Tag von den Teststellen gemeldet werden. Die Kommunen melden diese dann am Folgetag an das Ministerium. Nach jedem positiven Schnelltest erfolgt ein PCR-Test.
Minister Laumann: „Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf einem sehr guten Weg. Die Testungen sind eine wichtige Säule der künftigen Pandemiestrategie. Sie können jedem Einzelnen Sicherheit geben.“
Neben den neuen Bürgertestungen finden weiterhin auch Schnelltests in Einrichtungen (Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge-/Rehaeinrichtungen) statt. In der 9. Kalenderwoche wurde dort insgesamt 896.198 Schnelltestungen durchgeführt. Die Positivrate liegt bei 0,1 Prozent. Hinzu kommen Selbsttests in Betrieben und Schulen. Auch die Testungen in der Fleischindustrie werden in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt.
Euskirchen, 19.03.2021 – Nachdem eine Führungskraft der Kreisverwaltung Euskirchen positiv auf die britische Coronavirus-Variante getestet worden ist, hat das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen insgesamt 21 Beschäftigte der Kreisverwaltung als Kontaktpersonen der Kategorie 1 für 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt. Betroffen sind dabei unter anderem Landrat Markus Ramers, sein Allgemeiner Vertreter Manfred Poth, der Leiter des Gesundheitsamtes Christian Ramolla, weitere Geschäftsbereichsleitungen sowie Teile der CDU-Fraktion.
Unmittelbar nachdem bei der erkrankten Führungskraft durch einen positiven Schnelltest der Verdacht einer Corona-Infektion im Raum stand, sind am Mittwoche alle in Frage kommenden Kontaktpersonen im Kreishaus per Schnell- und PCR-Test untersucht worden. Alle Ergebnisse waren negativ, das heißt, es gibt aktuell nur eine infizierte Person. Von einer Ausbreitung innerhalb der Kreisverwaltung muss derzeit nicht ausgegangen werden.
Inzwischen wurde festgestellt, dass es sich bei diesem Fall um die hochansteckende britische Corona-Variante handelt. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass es trotz der Einhaltung aller Schutz- und Hygienemaßnahmen und dem Tragen medizinischer Masken bei Besprechungen zu einer Übertragung gekommen ist. Gemäß RKI-Richtlinien hat das Gesundheitsamt konsequent bei allen Betroffenen Absonderungen und weitere Testungen angeordnet.
Die angeordnete Quarantäne dauert voraussichtlich bis zum 30. März. Alle Betroffenen arbeiten nunmehr im Homeoffice, so dass bis auf die Verschiebung einzelner Termine keine Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu befürchten sind.
„Ein einfaches Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach Paragraf 3 der Impfverordnung reicht aus, eine konkrete Diagnose ist nicht erforderlich“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. Foto: Gerd Altmann
Region/Mainz, 19.03.2021 – Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat gestern entschieden, dass der Impfstoff AstraZeneca weiterhin als sicher und wirksam einzustufen ist. Auf dieser Grundlage hat die Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern gestern beschlossen, die Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland wiederaufzunehmen.
Rheinland-Pfalz wird diese Entscheidungen unmittelbar umsetzen und ausgesetzte Impfungen mit AstraZeneca wieder starten. Konkret bedeutet dies, dass die ausgesetzten Impfungen der Priogruppe 2 in den Krankenhäusern, bei der Polizei und in den Justizvollzugsanstalten ebenso wie die Impfungen mit Astrazeneca in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch die mobilen Impfteams nun wieder anlaufen; erste Impfungen sollen bereits heute wieder stattfinden.
Auch die gestoppte Terminvergabe für neue Termine in den Impfzentren für die Prioritätsgruppe 2 wird aufgehoben. Neue Impftermine werden nun wieder für alle drei verfügbaren Impfstoffe vergeben. Die entsprechenden Impfungen finden ab der kommenden Woche wieder statt. Personen, die sich bereits für einen Termin registriert haben, werden automatisch über eine Terminzuteilung informiert und müssen sich nicht erneut registrieren.
An den bereits terminierten Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna ändert sich nichts, diese Termine bleiben wie zugeteilt bestehen.
Bei den Impfungen der bettlägerigen Menschen durch die Hausärzte ab dem 22. März können dann voraussichtlich auch wieder die Kontaktpersonen beziehungsweise Angehörige der Prioritätsgruppe 2 geimpft werden. Zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen finden noch Gespräche auf Bund-Länder-Ebene statt.
HwK-Präsident Kurt Krautscheid (links) und Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich (rechts) präsentieren mit den Gewinnern des Architektenwettbewerbs Rolf Schuster (2.v.l.) und Gerrit Sauer den Siegerentwurf für das Neubau-Konzept „Campus Handwerk“ in der Koblenzer August-Horch-Straße. Foto: HwK Koblenz
Region/Koblenz, 19.03.2021 – Düsseldorfer Architekturbüro überzeugt mit seinem Entwurf für dreiteiligen Neubau am Koblenzer Kammerstandort August-Horch-Straße. „Schuster Architekten“ aus Düsseldorf haben im europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb für den Neubau „Campus Handwerk“ der Handwerkskammer (HwK) Koblenz den ersten Preis belegt. Unter 62 eingereichten Arbeiten überzeugte die Jury die „klare Volumenverteilung im städtischen Raum.
So soll der künftige „Campus Handwerk“ aussehen: Der Neubau entlang der August-Horch-Straße 6-8 wurde entworfen vom Düsseldorfer Büro „Architekten Schuster“. Darstellung/Grafik: Schuster Architekten
Drei unterschiedlich große Baukörper, die jedoch in ihrer Höhenentwicklung einander gleichen, schaffen ein stimmiges, lineares Gebäudeensemble.“ Der Neubau in der Koblenzer August-Horch-Straße 6-8 komplettiert die bereits vorhandenen Bildungszentren um die Verwaltung. „Wir bündeln damit Leistungen und Kompetenzen der HwK an einem Ort“, nennen Präsident Kurt Krautscheid und Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich Motive für die Entscheidung einer „wichtigen Investition in die Zukunft an diesem Ort.“
Ein offener, zweiphasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil bildete den Auftakt dieses Projektes „und die vielen eingereichten Arbeiten haben uns beeindruckt. Sie sprechen auch für das starke Interesse an der Gestaltung dieser Erweiterung des Gebäudekomplexes hin zu einem „Campus Handwerk“ als zentralem Standort der HwK“, erklärt Marcus Hille vom Wettbewerbs-betreuenden Büro „Hille Tesch Architekten + Stadtplaner“ aus Ingelheim. Der Neubau wird im direkten Umfeld des Metall- und Technologiezentrums, Bauzentrums, Kompetenzzentrums für Gestaltung, Fertigung und Kommunikation, des Zentrums für Kunststoff und Farbe sowie des Pädagogischen Zentrums realisiert. Wichtig ist der Kammer die Einbindung der Mitarbeiter in die Planung. Dafür wurden umfangreiche Befragungen durchgeführt – von der Bedeutung mobilen Arbeitens bis zur Ausgestaltung der Räumlichkeiten oder auch gesundheitliche Aspekte.
60 Arbeitsplätze für rund 100 Mitarbeiter, neun Multifunktionsflächen mit Sozial-, Besprechungs- und Versammlungsbereichen, Technikräumen und Foyer wird das Verwaltungsgebäude aufnehmen, das als dreigeschossiger Kubus mit Innenhof entworfen wurde. Die Grundfläche ist quadratisch mit einer Kantenlänge von 35 Metern geplant. Zusammen mit einer Mietfläche wie auch einer Dienstwohnung beträgt das Gesamtraumvolumen 1.900 Kubikmeter. Der Baukörper ist Mittelpunkt des dreiteiligen Ensembles entlang der August-Horch-Straße. Ergänzt um ein Parkhaus (rechts) und ein weiteres Bürogebäude (links) ergibt sich ein stimmiges Gesamtbild, das Achsen bereits bestehender Gebäude aufnimmt. „Der Neubau bildet den nördlichen Abschluss der städtebaulichen Entwicklung der HwK entlang der August-Horch-Straße und fügt sich gut in Körnung und Maßstab in die Umgebung ein“, hebt die Jury in ihrer Entscheidung für diesen Entwurf hervor.
„Gewünscht war ein flexibles und zukunftsfähiges Gebäudekonzept, nachträglich erweiter- und anpassbar. Besonderes Augenmerk galt den Punkten Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit“, nennt Jochen Schuster als Inhaber des siegreichen Architekturbüros Schuster konzeptionelle Ansätze, die es umzusetzen galt. Das Fahrzeugaufkommen soll ein Parkhaus mit 450 Stellplätzen sowie weitere 100 Stellplätze im Freien aufnehmen.
„Unser Entwurf greift die vorhandene Bebauung und Flächengestaltung auf, passt sich harmonisch ein und setzt zugleich auch eigene Akzente. Es entsteht an der direkten Achse August-Horch-Straße ein Riegel, der den Charakter eines Campus unterstreicht. Der Blick auf das Gelände wird vom Neubau geprägt. Ihm kommt also für das Gesamterscheinungsbild eine wichtige Bedeutung zu“, geht Schuster auf die Arbeit an seinem Entwurf ein. „Es ist eine spannende Erfahrung, wenn man sich die 62 eingereichten Arbeiten anschaut: eine Aufgabenstellung und so viele unterschiedliche Lösungen“, spricht die HwK-Spitze ein Kompliment an alle Wettbewerbsteilnehmer aus.
Drei Preise und drei Anerkennungen wurden ausgesprochen und mit insgesamt 46.000 Euro dotiert:
Corinne Rasky (GenoEifel) und Robert Prinz (feder) sind bei der Impfhilfe für Senioren ab 75 Jahren die ersten Ansprechpartner. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress
Euskirchen/Kall, 19.03.2021 – Die Generationengenossenschaft GenoEifel und das Forum Ehrenamt der Euskirchener Region (feder e.V.) haben in der Pandemie zusammengefunden. „Was dem einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“ Dieses Zitat von Friedrich-Wilhelm Raiffeisen kennzeichnet den Kern einer jeden Genossenschaft. Und sie gilt auch für die GenoEifel. Die Hilfe-Helfer-Genossenschaft für alle Generationen lebt durch ihre intakte Gemeinschaft und die Unterstützung derjenigen, die Hilfe benötigen.
Im Kreis Euskirchen gibt es aber noch weitere Vereinigungen, die ähnliches anbieten. Einer davon ist feder e.V. – das Forum Ehrenamt der Euskirchener Region. Der Verein mit Sitz in Euskirchen vermittelt Ehrenamtler, hat unter anderem ein Seniorenpatenprogramm und sogar eine Kulturbühne.
Ganz nach Raiffeisens genossenschaftlichem Prinzip haben diese beiden Organisationen nun zusammengefunden – und zwar beim Thema Impfhilfe. Gemeinsam unterstützen die Genossenschaft mit Sitz in Kall und der Euskirchener Verein Menschen ab 80 Jahren (und in Kürze auch ab 75 Jahren) diesbezüglich in drei Bereichen: Sie helfen bei der Terminfindung, bei Fahrten zum Impfzentrum und daran gekoppelt auch bei der Begleitung der Impflinge. Die GenoEifel erfüllt diese Aufgabe sogar im Auftrag des Kreises Euskirchen. „Wir haben diesen Auftrag bei der Impfhilfe nun gemeinsam wahrgenommen“, erklärt Corinne Rasky, Koordinatorin der Genossenschaft.
„Da wir aktuell in unseren Aktivitäten stark eingeschränkt sind, haben wir überlegt, wie wir helfen können. So sind wir auf die Idee gekommen, die aktuelle Impfkampagne zu unterstützen – so wie die GenoEifel das auch macht“, berichtet Robert Prinz, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit von feder e.V. Barbara Brieden, Seniorenbeauftragte der Stadt Euskirchen, hatte feder und GenoEifel schließlich zusammengebracht.
„Ärmel hochkrempeln und loslegen“
„Wir haben uns nur einmal per Videokonferenz unterhalten und dann einfach gemacht“, erinnert sich Robert Prinz. „Das ist auch unser Motto: Ärmel hochkrempeln und loslegen“, stimmt ihm Corinne Rasky zu. Die GenoEifel habe ein „Superkonzept, das funktioniert“ gehabt und feder habe mit einem kleinen Team mithelfen können, so Prinz weiter. „Gemeinsam nahm die Impfhilfe dann richtig Fahrt auf“, erzählt Corinne Rasky. Zuletzt standen 96 Helfer zur Verfügung – 90 davon von der GenoEifel.
Die Generationengenossenschaft war bislang hauptsächlich in den südlicheren Kommunen des Kreises Euskirchen sowie in den Eifelteilen des Kreises Düren und der Städteregion Aachen aktiv, was an der Förderung durch die Leader-Region Eifel lag. Die schnellere Ausbreitung in die Leader-Region Zülpicher Börde wurde durch die Corona-Pandemie ausgebremst.
Deshalb nahm die GenoEifel in den Nordkreis-Kommunen des Kreises Kontakt zu ortsansässigen Organisationen auf, etwa der Weilerswister Corona-Hilfe, sowie zu Ortsvorsteher*innen und Ortsbürgermeister*innen. „Man muss schließlich voneinander wissen“, erklärt Corinne Rasky das Vorgehen. „In Euskirchen konnten wir die weißen Flecken bedienen“, berichtet Robert Prinz.
Eine weitere Zusammenarbeit zwischen GenoEifel und feder auch nach der Corona-Pandemie ist nicht ausgeschlossen. Im Gegenteil. „Von uns gibt es dazu ein uneingeschränktes Ja. Wir müssen weg vom Konkurrenzdenken“, meint Robert Prinz. Das sieht Corinne Rasky auch so. Viel eher gehe es darum, sich gegenseitig zu unterstützen. Gemeinsamkeiten sind zahlreich vorhanden: Sowohl die Geno als auch feder bieten beispielsweise Fahr- und Einkaufsdienste an, aber auch weitere Hilfsangebote. Hinzu kommen spezielle inklusive und kulturelle Angebote bei feder. „Es geht doch darum, gemeinsam etwas Nützliches zu tun“, so Robert Prinz.
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Foto: Ministerium/Georg Banek
Region/Mainz, 19.03.2021 – Der Kita-Ausbau in Rheinland-Pfalz schreitet voran: „Ich freue mich, dass wir die Kitas, Träger und Kommunen bei ihren Investitionsvorhaben in 34 rheinland-pfälzischen Kitas aktuell mit 11.471.669,58 Euro unterstützen können. 1.332 Plätze in 71 Gruppen und Fördersummen zwischen rund 56.000 Euro und rund 927.000 Euro umfassen die jetzt bewilligten Maßnahmen. Damit unsere Kleinsten bestmöglich gefördert und betreut werden und damit ihre Eltern Familie und Beruf gut vereinen können“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Das Geld stammt aus dem fünften Investitionsprogramm des Bundes für den Kita-Ausbau, bewilligt wurden Anträge vom Stichtag 15. Juli 2020.
„Während der Corona-Pandemie hat sich erneut gezeigt, wie relevant die Kindertagesbetreuung für die gesamte Gesellschaft ist: Kinder brauchen Bildung, Erziehung und Betreuung, aber auch die Kita als Ort des sozialen Miteinanders, an dem sie ihre Erzieherinnen und Erzieher als Bezugspersonen und ihre Freundinnen und Freunde treffen. Eltern brauchen eine gute Betreuung für ihre Kinder, damit sie Familie und Beruf vereinbaren können. Das zeigt, wie wichtig die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher ist, die sie täglich in den Einrichtungen leisten“, so Hubig.
„Wir sehen seit vielen Jahren, dass immer mehr Eltern von ihrem Recht auf Kindertagesbetreuung Gebrauch machen. Der Ausbau der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ist deshalb in den vergangenen Jahren immer weiter vorangeschritten. Hierfür haben die Träger und Kommunen große Anstrengungen unternommen“, so die Bildungsministerin weiter.
„Gleichzeitig aber ist Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und so sehen wir es als unsere Pflicht und auch die des Bundes, die Kommunen bei ihrer Aufgabe zu unterstützen“, so Hubig. Die Ministerin begrüßte, dass der Bund im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets in den Jahren 2020 und 2021 insbesondere für den Kita-Ausbau weitere Gelder bereitstellt, aus denen Rheinland-Pfalz 48 Millionen Euro erhält. Das Land unterstützt seine Kommunen seit vielen Jahren in hohem Maße: 2021 sind allein mehr als 900 Millionen Euro für die frühkindliche Bildung vorgesehen.
Neben dem quantitativen Ausbau forciert das Land auch die qualitative Weiterentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Zum 1. Juli 2021 tritt das neue Kita-Gesetz vollständig in Kraft. Mehr Qualität, mehr Geld und mehr Gebührenfreiheit sind die Schlagworte zum Gesetz. „Das zeigt, dass wir einen klaren Schwerpunkt auf die frühkindliche Bildung legen und kontinuierlich daran arbeiten, die Kindertagesbetreuung in unserem Land gemeinsam mit allen Beteiligten weiter voranzubringen“, so Hubig abschließend.
Der gebürtige Würselener Bergstein hat seine Laufbahn bei der Stadt Aachen 1983 begonnen. Foto: Stadt Aachen / Andreas Herrmann
Aachen, 19.03.2021 – Der neue Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen heißt Armin Bergstein. Bergstein folgt auf Detlev Fröhlke, der Anfang des Jahres in den Ruhestand gewechselt ist. Der gebürtige Würselener Bergstein hat seine Laufbahn bei der Stadt Aachen 1983 begonnen. Nach der Ausbildung und unterschiedlichen Stationen in der Verwaltung wurde er 2008 Abteilungsleiter im Ordnungsamt und übernahm 2019 die stellvertretende Fachbereichsleitung.
Der 56-jährige Bergstein ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Zusammen mit seinen 220 Mitarbeitenden möchte der Städtische Oberverwaltungsrat nun die – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen in der Corona-Pandemie – anspruchsvolle und stets bürgerorientierte Arbeit des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung fortsetzen.
Bergstein: „Es ist mir wichtig, gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, die Stadt Aachen als lebenswerte, vielfältige und auch sichere Stadt zu erhalten und weiter nach vorne zu bringen. Dafür sind wir mit unserem engagierten Team jeden Tag aufs Neue im Einsatz und stehen gerne als kompetente Ansprechpartner für die Menschen unserer Stadt zur Verfügung – auch und gerade in herausfordernden Zeiten, wie wir sie gerade im Umgang mit der Corona-Krise erleben.“
Mit ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ ermöglichen wir eine Vielzahl von Angeboten, um unsere Schülerinnen und Schüler in der Pandemie und darüber hinaus bestmöglich zu unterstützen, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. Foto: Land NRW / R. Sondermann
Region/Düsseldorf, 19.03.2021 – Ministerin Gebauer: Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Investitionen in die Bildungsgerechtigkeit. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Das Schulministerium hat die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ veröffentlicht. Durch diese außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote sollen die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt ausgeglichen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ ermöglichen wir eine Vielzahl von Angeboten, um unsere Schülerinnen und Schüler in der Pandemie und darüber hinaus bestmöglich zu unterstützen. Diese Angebote können bewusst flexibel gestaltet werden, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Das bedeutet: Mit der Neuausrichtung bisheriger Angebote zum Programm ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ schaffen und sichern wir passgenaue Bildungs- und Betreuungsangebote, die dort ansetzen, wo Bedarf besteht – unter der Woche, am Wochenende und in den Ferien. Die 36 Millionen Euro, die für diese Angebote bereitstehen, sind eine ebenso notwendige wie sinnvolle Investition in die Bildungsgerechtigkeit und die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen.“
Mit Blick auf die Bedingungen und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler werden weiterhin folgende unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote finanziell gefördert:
Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF).
Auf Grundlage der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten hat das Schulministerium die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ flexibilisiert: Nunmehr ist eine Laufzeit der Richtlinien bis zum Ende der Sommerferien 2022 vorgesehen. Somit erhalten alle Beteiligten Planungssicherheit und die Möglichkeit, langfristige Konzepte für die Bearbeitung pandemiebedingter Lernlücken zu entwickeln.
Es wurde eine weitere zeitliche Flexibilisierung eingebaut, sodass jetzt eine Durchführung des sechsstündigen Tagesangebots verteilt auf zwei Tage mit jeweils drei Stunden erfolgen kann. Somit wird die Durchführung von Angeboten im Nachmittagsbereich zusätzlich erleichtert.
Auch Universitäten wurden als weitere Akteure in den Kreis der antragsberechtigten Träger aufgenommen. Diese können jetzt selbst Mittel beantragen und mit ihrer Expertise zusätzlich eigene Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinien anbieten. So können sie sich unterstützend in die regionale Bildungslandschaft einbringen und zugleich Studierenden weitere Praxiserfahrungen ermöglichen.
Die Bildungs- und Betreuungsangebote werden grundsätzlich in Präsenz durchgeführt. Falls dies aufgrund eines Infektionsgeschehens vor Ort phasenweise nicht möglich sein sollte und Anbieter geeignete Konzepte für Distanzlernangebote im Sinne der Förderrichtlinien vorlegen können, wird zukünftig auch eine Förderung von Distanzlernangeboten zugelassen.
Anträge können von interessierten öffentlichen und privaten Trägern sofort bei den Bezirksregierungen gestellt werden, sodass erste Maßnahmen auch schon vor den Osterferien beantragt und durchgeführt werden können. Die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen“ finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/extra-zeit-zum-lernen-nrw.
Dort finden Interessierte auch die jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bezirksregierungen.
„Ein einfaches Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach Paragraf 3 der Impfverordnung reicht aus, eine konkrete Diagnose ist nicht erforderlich“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. Foto: Gerd Altmann
Region/Mainz, 19.03.2021 – Seit vergangener Woche können sich Personen zwischen über 70 und 79 Jahren für die Corona-Schutzimpfung registrieren, seit dem 6. März bereits Menschen mit bestimmten schweren Vorerkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 sowie zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und bestimmten pflegebedürftigen Menschen.
Die Bundesimpfverordnung sieht zudem vor, dass im Einzelfall nach ärztlicher Beurteilung ein Impfanspruch mit hoher oder erhöhter Priorität bestehen kann.
Dieses ärztliche Zeugnis kann vom Hausarzt ausgestellt werden, wenn dieser ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus feststellt. Die Ärzte wurden über die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung hierzu beauftragt und stellen ein entsprechendes ärztliches Zeugnis zur Vorlage im Impfzentrum aus.
Wer unter einer der in der hohen Priorität der Bundesimpfverordnung aufgelisteten Krankheiten leidet und sich impfen lassen möchte, muss sich nur noch registrieren. Zum Impftermin sind die ausgefüllte Selbsterklärung sowie ein ärztliches Attest, welches das Vorliegen einer oder mehrerer der betreffenden Krankheiten bescheinigt, mitzubringen. Ein Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist nicht mehr notwendig.
Zum 11. März ist eine neue Bundesimpfverordnung in Kraft getreten, die weitere Personengruppen in die höchste und hohe Impf-Priorität einstuft. Diese können sich ab Mitte dieser Woche für einen Impftermin registrieren.
Hierzu gehören die folgenden Vorerkrankungen:
Personen nach einer Conterganschädigung,
Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
Zudem wurden folgende Berufsgruppen in die erste Priorisierungsstufe der neuen Impfverordnung aufgenommen:
Beschäftigte im Rahmen des Arbeitgebermodells persönliche Assistenz und
Betreuungskräfte im Rahmen des persönlichen Budgets.
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