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Bewerbung für Medizinstudium über Landarzt- und ÖGD-Quote – Ministerin: Nicht nur Einser-Abitur entscheidet

Region/Mainz, 20.03.2021 – Medizininteressierte können sich noch bis zum 31. März über die Landarztquote und die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für ein Medizinstudium in Mainz bewerben. „In Rheinland-Pfalz sind wir überzeugt, dass man auch ohne schulische Bestleistungen eine sehr gute Ärztin oder ein sehr guter Arzt werden kann. Deshalb ermöglichen wir jungen Menschen den Zugang zum Medizinstudium auch über einen differenzierten Bewerbungsprozess, dessen Grundlage neben der schulischen Leistung vor allem die persönliche Eignung ist“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Das innovative Modell der Landarzt- und der ÖGD-Quote ist zudem wichtiger Bestandteil des umfassenden Maßnahmenbündels, mit dem die rheinland-pfälzische Landesregierung die Zukunft der ärztlichen Versorgung gestaltet – gerade im ländlichen Raum.“

Durch die unter dem Motto „Land schafft Arzt“ stehende Landarzt- und ÖGD-Quote können motivierte und qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber einen Medizinstudienplatz an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz erhalten und verpflichten sich im Gegenzug dazu, nach Abschluss ihres Studiums und der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für zehn Jahre aktiv die hausärztliche Versorgung auf dem Land oder im ÖGD in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Für das Wintersemester 2021/2022 werden 14 Studienplätze über die Landarztquote und 3 Studienplätze über die ÖGD-Quote vergeben.

In einem zweistufigen Auswahlverfahren, bestehend aus einer Vorauswahl und strukturierten, persönlichen Auswahlgesprächen, werden die spezifische Qualifikation und die persönliche, fachbezogene Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erfasst. „Am Ende zählt nicht ausschließlich ein Einser-Abitur. Qualifikationen wie beispiels­weise eine Berufsausbildung in der Pflege oder einem anderen medizinischen Beruf werden bei der Auswahl ebenso berücksichtigt wie einschlägiges ehrenamtliches oder praktisches Engagement“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler.

„Die gegenwärtige, pandemische Lage führt uns einmal mehr vor Augen, welchen hohen Stellenwert die ärztliche Patientenversorgung in unserem Land einnimmt“, betonte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). „Wir wenden uns gezielt an Menschen, die es als ihre Aufgabe sehen, die Daseinsfürsorge im ländlichen Rheinland-Pfalz zu sichern und die sich mit dem Beruf des Landarztes bzw. der ärztlichen Tätigkeit im ÖGD identifizieren“.

Weitere Informationen zur Landarztquote und der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie den Zugang zum Online-Bewerberportal finden Sie unter www.landschafftarzt.rlp.de.

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Tourismus

IHKs legen konkreten Plan zur behutsamen Öffnung im Gastgewerbe vor

Region Eifel/Trier, 20.03.2021 – Die vier Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, in ihrer Kabinettssitzung am Freitag die Öffnung von Hotellerie und Gastronomie zu beschließen. Dafür unterbreiten die vier Kammern konkrete Vorschläge, wie das behutsame Öffnen von Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aussehen kann.

So soll ab dem 22. März die Bewirtung im Außenbereich wieder erlaubt sein, ab dem 29. März – also noch vor Ostern – würde dann die Innengastronomie und die privaten Übernachtungen als nächster Öffnungsschritt folgen. „Es geht nicht darum, wo sich Menschen aufhalten, sondern wie sie sich dort verhalten. Daher sind pauschale Auflagen und Verbote dann entbehrlich, wenn es Lösungsansätze gibt, die das Pandemiegeschehen nicht gefährden und das Einverständnis der Bevölkerung finden. Das Gastgewerbe braucht nun dringend eine Perspektive, wie und wann die Betriebe wieder öffnen dürfen“, so Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz.

Bei all den Vorschlägen gelten strenge Hygieneregeln und Auflagen, wie etwa die vorherige Terminbuchung oder eine Begrenzung der Personenanzahl auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen. Solange der Inzidenzwert unter 100 ist, soll für den Besuch von Biergärten oder Terrassen kein Corona-Test notwendig sein. Anders ist es im Innenbereich von Restaurants oder bei Übernachtungen: Da soll ein maximal 48 Stunden alter Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden. „Wenn Urlaub auf Mallorca wieder möglich ist, muss das auch für Rheinland-Pfalz gelten. Mit diesen Vorschlägen schaffen wir eine Grundlage, auf der die Landesregierung der Branche im touristisch geprägten Rheinland-Pfalz ohne großes Risiko eine seriöse Perspektive geben kann. Die Betriebe haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie sinnvolle Hygienekonzepte umsetzen können und die Sicherheit ihrer Gäste ernst nehmen“, so Rössel.

Die konkreten Vorschläge der IHKs für eine behutsame Öffnung sind:

  1. Ab 22. März 2021: Öffnung der Außengastronomie („sit and enjoy“)
    • Max. fünf Personen pro Tisch aus zwei Hausständen
    • Terminbuchung
    • bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Öffnung ohne tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest
    • Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen sind einzuhalten
  2. Ab 29. März 2021: Öffnung der Innengastronomie („click and eat“)
    • Zugangsvoraussetzung ist ein max. 48 h alter Selbst- oder Schnelltest (dieser könnte bspw. bei einer der 450 Teststellen in Rheinland-Pfalz gemacht werden)- Terminbuchung
    • Max. fünf Personen pro Tisch aus zwei Hausständen
    • Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen (bspw. Tischabstände) gelten unverändert
  3. Ab 29. März 2021: Öffnung der Beherbergungsbetriebe (inkl. Camping) für private Übernachtungen („test and sleep“)
    • Zugangsvoraussetzung ist ein max. 48 h alter Selbst- oder Schnelltest (dieser könnte bspw. bei einer der 450 Teststellen in Rheinland-Pfalz gemacht werden)
    • Testpflicht gilt dann auch für dienstlich veranlasste Übernachtungen (und unverändert für Gäste aus dem Ausland)
    • Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen (bspw. Auflagen beim Frühstück) gelten unverändert
    • Bei einem Aufenthalt im Beherbergungsbetrieb von mehr als 72 Stunden ist ein erneuter (negativer) Selbst- oder Schnelltest erforderlich, der am Aufenthaltsort (!) gemacht werden kann
    • Die Betriebe sollten auf freiwilliger Basis Selbsttests zur Verfügung stellen, um die Sicherheit des Gastes zu erhöhen

Weitere Fragen beantwortet: IHK Trier, Albrecht Ehses, Telefon: (06 51) 97 77-2 01, E-Mail: ehses@trier.ihk.de

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Bund und Länder bringen Härtefallhilfen auf den Weg – wichtige Ergänzung der umfassenden Unternehmens-Hilfen

Region/Berlin/Düsseldorf/Mainz, 20.03.2021 – Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.

Nachfolgend ein Überblick zur Förderung:

Zielstellung: Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.

Förderung: Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.

Antragsberechtigung: Zugang zu den Härtefallhilfen haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige. Das jeweilige Bundesland legt die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Die Angaben umfassen ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern.

Antragstellung und -bewilligung: Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richtet dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine „Härtefallkommission“ ein. Die Bewilligung durch die zuständigen Stellen muss beihilferechtskonform erfolgen.

Finanzierung: Bund und Länder stellen für die Härtefallfazilität einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und das jeweilige Land.

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Generalmajor Carsten Breuer besucht Impfzentrum in Polch

Polch, 20.03.2021 – Die Bundeswehr unterstützt den Landkreis Mayen-Koblenz bereits seit November nach Kräften in der Corona-Lage. Die Soldaten unterstützen dabei die Arbeit des Gesundheitsamtes im Kreishaus, die Corona-Ambulanz in Mayen und das Impfzentrum Polch. Einen eigenen Eindruck vom Einsatz der Soldaten verschaffte sich jüngst Generalmajor Carsten Breuer, Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin, bei einem Besuch in der Polcher Maifeldhalle.

Landrat Dr. Saftig dankt Bundeswehr für Unterstützung in der Corona-Lage. Foto: Kreisverwaltung/Morcinek

Landrat Dr. Alexander Saftig sprach Generalmajor Breuer dabei seinen tiefsten Dank für die Unterstützung durch die Bundeswehr aus und beschrieb die zivilmilitärische Zusammenarbeit als exzellent. „Ohne Ihre Soldaten hätten wir vieles in den vergangenen Monaten nicht geschafft. Ich bin dankbar, dass uns die Bundeswehr in dieser schwierigen Zeit zur Seite steht und hilft“, sagte Landrat Saftig. Der Generalmajor zeigte sich zufrieden und betonte, dass es ihm wichtig sei zu sehen und zu hören, ob die Hilfe auch wirklich ankommt.

Letzteres konnte auch Michael Erlemann, Impfkoordinator des Landkreises, nur bestätigen und erläuterte dem Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben bei einem Rundgang durch das Impfzentrum die einzelnen Abläufe. Generalmajor Carsten Breuer, der bereits einige Impfzentren deutschlandweit besucht hat, zeigte sich insbesondere beeindruckt von dem Tempo, in dem die Impflinge den Impfprozess durchlaufen.

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Weltwassertag am 22. März: Wasser schützen und wertschätzen

Region/Düsseldorf, 20.03.2021 – Ministerin Heinen-Esser: Ein Schluck Wasser ist weit mehr als ein Durstlöscher / Broschüre ‘(Unter-)Wasserwelten‘ schärft den Blick für das Leben im und am Wasser.  Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Im Vorfeld des Weltwassertages (22. März) ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu einem sorgsamen und bewussten Umgang mit unseren Wasserressourcen auf: „Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität ist die Lebensgrundlage für Mensch und Natur. Zugleich ist es unsere wichtigste natürliche wirtschaftliche Ressource. Wir sollten jeden Schluck Wasser stets genießen – er ist weit mehr als bloß ein Durstlöscher.“

Die Ministerin betonte die Herausforderungen des Klimawandels für die Wasserversorgung. „Die Verfügbarkeit von Wasser, insbesondere sauberem Trinkwasser, ist keine Selbstverständlichkeit. Dies haben die trockenen Sommer der vergangenen Jahre gezeigt.“ Potenzielle Nutzungskonflikte müssten vorausschauend vermieden werden. So soll der Vorrang der Trinkwasserversorgung im Landeswassergesetz verankert werden. Zudem erarbeitet das Umweltministerium im Rahmen einer Konzeption für langanhaltende Trockenphasen konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze.

Neue Broschüre „(Unter-)Wasserwelten“

Die Vereinten Nationen haben den Weltwassertag 2021 unter das Motto „Wert des Wassers“ gestellt. Passend zum Anlass hat das Umweltministerium eine neue Broschüre rund um die „(Unter-)Wasserwelten“ in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Broschüre bietet spannende Fakten rund um die Bäche, Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen – etwa zur Wanderung der Aale in die ferne Sargassosee oder dem Balztanz des Bitterlings. „Wer die Natur kennt, wird sich mit besonderer Begeisterung für ihren Schutz einsetzen. Mit der neuen Broschüre möchten wir den Blick für das Leben im und am Wasser schärfen“, so Heinen-Esser.

50.000 Kilometer Fließgewässer

Nordrhein-Westfalen durchzieht ein Netz von Fließgewässern mit einer Länge von rund 50.000 Kilometern. Dem „Mythos Rhein“ und seiner Geschichte widmet sich die Broschüre mit einem eigenen Kapitel. Unter anderem gibt die Broschüre Einblicke in die Arbeit eines der letzten Rheinfischer auf einem „Aal-Schokker“. Erfreulicherweise wandern heute wieder Lachse und Maifische den Rhein hinauf zu ihren Laichgründen. Dies ist ein sichtbarer Erfolg für den Gewässerschutz sowie von Renaturierungsmaßnahmen und Wiederansiedlungsprojekten.

„Der Trend stimmt, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. An den Gewässern in Nordrhein-Westfalen sind 150 Jahre Industriegeschichte nicht spurlos vorübergegangen. Wir dürfen nicht nachlassen, uns mit aller Kraft für die Ressource Wasser und vitale und widerstandsfähige Flussgebiete einzusetzen“, so Heinen-Esser. Im Entwurf des Maßnahmenprogramms zum Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für die Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas sind über 10.000 Maßnahmen geplant, um die Qualität der Gewässer in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern.

Flussperlenmuschel und nachhaltige Aquakultur

Informationen bietet die neue Broschüre zu den verschiedenen Lebensräumen und ihren Bewohnern. Wie vielfältig die natürlichen Verflechtungen dabei sein können, zeigt die Flussperlmuschel. Diese bis zu 120 Jahre alten Süßwassermuscheln sind bei der Fortpflanzung auf Bachforellen angewiesen, damit sich ihre Larven in den Kiemen der Fische festsetzen und entwickeln können. Aufgrund ihrer kostbaren Perlen setzte im 19. Jahrhundert eine massive Jagd nach den Muscheln ein, die beinahe zum Aussterben der Art in Nordrhein-Westfalen führte. Ein von EU und Land unterstütztes Artenschutzprojekt in der Eifel brachte im Jahr 2020 erstmals wieder geschlechtsreife Muscheln hervor.

Ein weiterer Schwerpunkt der Broschüre ist die „Regionale Aquakultur“. Viele Fischbestände in den Weltmeeren sind heute schon überfischt. Um auch in Zukunft den Bedarf nachhaltig decken zu können, werden Aquakulturen den Wildfang zunehmend ersetzen. Zur Erforschung und Entwicklung von zukunftsweisenden Lösungsansätzen plant die Landesregierung am Standort Kirchhundem-Albaum eine Modernisierung und Stärkung der Bereiche Fischereiökologie und Aquakultur des Landesumweltamtes durch ein modernes Kompetenzzentrum mit modernen Laboren und neuer Teichanlage.

Download und Bestellmöglichkeit der Broschüre:

Unter www.mulnv.nrw.de kann die neue Broschüre „(Unter-)Wasserwelten – Bäche, Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen“ heruntergeladen werden. Auch eine Bestellung von gedruckten Exemplaren ist dort möglich.

Direkt-Link zu der neuen Broschüre: https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren?broschueren_id=14749&cHash=abafbd9d05ad1f5bd39b659323299c47

Terminhinweise und weitere Informationen für Medien

  • Sonntag, 21. März 2021, 12 Uhr: Instagram-Live-Gespräch

Am kommenden Sonntag, 21. März 2021, findet um 12.00 Uhr ein Instagram-Live-Gespräch von Frau Ministerin Ursula Heinen-Esser mit Daniel Fey, Leiter des Fachbereichs Fischereiökologie und Aquakultur des Landesumweltamtes (LANUV NRW), statt. Themen werden unter anderem sein die Artenvielfalt an und im Wasser, Herausforderungen durch den Klimawandel und erfolgreiche Projekte zur Wiederansiedlung von bedrohten Arten. Interessierte können dem Gespräch über den Instagram-Kanal @umwelt_nrw folgen und per Chat Fragen einbringen.

  • Weltwassertag/Montag, 22.03.2021, 14:15 Uhr: 30 Jahre Trinkwasserschutz-Kooperationen – Unterzeichnung eines neuen 12-Punkte-Programms

Am Weltwassertag wird Ministerin Heinen-Esser im Rahmen der virtuellen Jubiläumsveranstaltung „30 Jahre Trinkwasserschutz-Kooperationen“ gemeinsam mit zahlreichen Partnern eine neue
12-Punkte-Vereinbarung zur Stärkung der Kooperationen zum Trinkwasserschutz unterzeichnen. Im Vorfeld der Veranstaltung ist um 14.15 Uhr eine Online-Pressekonferenz geplant. Anmeldungen zur digitalen Teilnahme an der Pressekonferenz unter: presse@mulnv.nrw.de

  • Bitte teilen Sie dabei Name, Redaktion und Kontaktdaten mit. Die Zugangsdaten lassen wir Ihnen rechtzeitig im Vorfeld der Pressekonferenz zukommen.
  • Titelbild zum Abdruck:

Das Titelblatt der Broschüre ist als separate Datei angefügt und steht zur Veröffentlichung zur Verfügung (Quelle: MULNV NRW).

  • Beteiligungsverfahren WRRL-Bewirtschaftungsplan:

Interessierte Personen und Institutionen können zu den Entwürfen noch bis zum 22. Juni 2021 Stellung nehmen. Informationen zum laufenden Beteiligungsverfahren zum Bewirtschaftungsplans 2022-2027 finden Sie unter www.flussgebiete.nrw.de und in der PM unter folgendem Link:

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/ueber-10000-massnahmen-fuer-intakte-gewaesser-umweltministerium-nordrhein-westfalen-startet-oeffentlichkeitsbeteiligung-1608631764

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Bewohner der Mayener Seniorenheime erhalten kleine Aufmerksamkeit

Mayen, 20.03.2021 – Gerade Seniorenheimen und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern macht die aktuelle Corona-Pandemie sehr zu schaffen: Nicht nur die Sorge um die eigene Gesundheit, sondern auch die Isolation von den Liebsten, die nicht so häufig und wenn mit einem unguten Gefühl im Magen die Bewohner besuchen, machen den Alltag grau und trist.

Das Team des Altenzentrums St. Johannes nahm die Spende gerne entgegen. Foto: Stadt Mayen

So wurde die Idee bei den Verantwortlichen der Stadt Mayen geboren, für die Bewohner etwas Besonderes zu tun und ihnen mit einer kleinen Aufmerksamkeit den Tag zu versüßen. Die drei Mayener Seniorenheime erhielten eine Geldspende und konnten so jedem Bewohner eine kleine ganz persönliche Freude bereiten.

Übergabe der Spende im Compassio Pflegeheim. Foto: Stadt Mayen

„Es wird für jeden einzelnen Bewohner ganz individuell etwas ausgesucht. Der Eine mag vielleicht gerne ein gutes Duschgel, ein anderer lieber eine Rätselzeitschrift oder ein Blümchen“, erklärte Doris Laux vom AWO-Seniorenzentrum stellvertretend für alle Einrichtungen die Idee hinter der Aktion, die aus dem Fonds „Mayener helfen Mayenern“ finanziert wurde.

„Wir hoffen sehr, dass wir den Seniorinnen und Senioren damit etwas Freude machen und die Zeit, bis durch die Impfungen bald wieder ein bisschen Normalität für Pflegende und Bewohner eintritt, etwas erträglicher gestalten konnten“, so Oberbürgermeister Dirk Meid.

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Veterinäramt des Kreises Düren deckt illegalen Welpenhandel auf

Düren, 20.03.2021 – Gleich zwei Händler, die illegal Welpen verkaufen wollten, sind dem Veterinäramt des Kreises Düren in nur einer Woche ins Netz gegangen. Vier Welpen wurden in Quarantäne gesetzt.

Die Tiere kamen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland, sind aber jünger als 15 Wochen. Und genau das ist das Problem. Da die Tollwutimpfung in der Regel erst im Alter von 12 Wochen durchgeführt wird und es danach 21 Tage dauert bis ein gültiger Impfschutz erreicht wird, können Hundewelpen aus tierseuchenrechtlichen Gründen erst ab einem Alter von 15 Wochen nach Deutschland gebracht werden. Sie müssten dann über einen EU-Heimtierausweis, in dem die Tollwutimpfung eingetragen ist, sowie einen Mikrochip verfügen. Dies war bei den entdeckten vier Welpen nicht der Fall.

Werden solche Fälle aufgedeckt, „werden die Tiere auf Kosten des Halters in eine Quarantäne-Station gebracht, bis sie alt genug für die Tollwutimpfung sind“, sagt Dr. Elke Schelthoff, Tierschutzbeauftragte des Kreises Düren. Zudem müssen die ertappten Händler ein Bußgeld zahlen, das bis zu 30.000 Euro betragen kann. „Illegaler Welpenhandel ist nicht nur aus tierschutzrechtlichen Gründen ein großes Problem, sondern auch ein tierseuchenrechtlicher Verstoß“, so Schelthoff weiter. Denn die Tollwut ist auch auf den Menschen übertragbar und kann tödlich enden. Das Veterinäramt warnt daher ausdrücklich davor, Welpen zu kaufen, deren Herkunft nicht klar ist. Wer sich weiterhin informieren möchte, kann sich per E-Mail an tierschutz@kreis-dueren.de wenden.

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Coronakabinett Rheinland-Pfalz beschließt Veränderungen ab 22. März

Region/Mainz, 20.03.2021 – Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich – Impfgipfel stellt mehr Impfstoff erst ab April in Aussicht. „Die Neuinfektionen mit Corona steigen seit über einer Woche bundesweit kontinuierlich an. Auch wenn die Inzidenz in Rheinland-Pfalz deutlich niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, blicken wir zunehmend sorgenvoll auf diese Entwicklung.

Deshalb können wir den vierten Öffnungsschritt nicht landesweit vornehmen. Wir wollen aber eine Möglichkeit schaffen, dass die Menschen in den anstehenden Osterferien bei uns wandern und in einem Gartenlokal einkehren können, statt nach Mallorca zu fliegen. Weil wir ganz Deutschland nicht für weitere Monate komplett abriegeln können, setzen wir in Rheinland-Pfalz darauf, auch regionale Lösungen zu finden.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Sitzung des Ministerrats und einem Impfgipfel der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin erklärt.

„Wir wollen ein Rheinland-Pfalz Modell“

„In der kommenden Woche werden wir gemeinsam mit unserer kommunalen Familie beraten, wie wir in Modell-Kommunen und –Landkreisen durch schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte einzelne behutsame Öffnungen ermöglichen könnten. Dort könnten in engen Grenzen Ausnahmen möglich werden, wenn der Inzidenzwert dort unter 100 liegt und ein lückenloses Test- und Kontakterfassungssystem vorliegt. Interessierte Kommunen können gerne Konzepte dazu erarbeiten. Diese müssen strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthalten und das aktuelle epidemiologische Geschehen berücksichtigen. Das Konzept muss auch schlüssig aufzeigen, wie die Kommunen mit ihren Ordnungsämtern die Auflagen und die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Das gibt den Bürgern und Bürgerinnen mehr Flexibilität und den Einzelhändlern, Gastronomen und Kulturschaffenden wieder Erwerbs- und Auftrittsmöglichkeiten. Das Testsystem gibt uns darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Testergebnisse für weitere Untersuchungen zu nutzen, um datenbasiert besser und schneller herauszufinden, wo Ansteckungen stattfinden. So können wir die Konzepte immer weiter absichern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir wollen mit den Modell-Kommunen die besten Lösungen finden um Ansteckungen zu vermeiden und nachzuvollziehen. Aber alle Beteiligten müssen auch wissen: Es gibt eine rote Linie. Über 100 greift die Notbremse.“

Die Notbremse bleibt, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt. Dann gelten wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März“, so die Ministerpräsidentin. Dies bedeute zum Beispiel, dass im Einzelhandel außerhalb des täglichen Bedarfs nur eingeschränktes Terminshopping möglich ist, dass körpernahe Dienstleistungen nicht mehr erlaubt sind: Ausnahmen gelten lediglich für hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen und für Friseurbesuche. Zudem wird bei einer Inzidenz von über 100 die Kontaktbeschränkung wieder auf einen Hausstand plus 1 Person verschärft und es gilt eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Außengastronomie mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich

„Wir werden in Rheinland-Pfalz am 22. März die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Es ist ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‚Coffee to go‘ im Gedränge“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dabei seien neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher unter anderem die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln. Es gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist. Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen. Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.

Spontane Terminbuchung erweitert Terminshopping im Einzelhandel

Die rheinland-pfälzische Coronabekämpfungsverordnung sieht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Terminshopping und strengere Regeln zum Sport vor. Das Terminshopping wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit erweitert. Jeglicher Kontaktsport innen wie außen für Personen über 14 Jahren bleibt untersagt.

Weitere Studien unbedingt notwendig

In Deutschland steigt die Zahl der Neuinfektionen. Für die Bewertung der nächsten Schritte sei daher unbedingt notwendig zu untersuchen, wie groß der Anteil schwerer Verläufe darunter ist. „Wir haben bereits viele der besonders gefährdeten Menschen durch die Corona-Impfung schützen können. Jetzt müssen wir prüfen, wie sind die Krankheitsverläufe aktuell und wie ist die Situation in unseren Krankenhäusern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfgipfel dämpft Hoffnung auf schnelle Impfstoff-Steigerung

„Wir werden ab Mai endlich mehr Impfstoff zur Verfügung haben. Ab Montag werden wir in Rheinland-Pfalz auch Hausärzte und Hausärztinnen einbeziehen, wenn es darum geht, bettlägerige Patienten zu impfen. Für eine flächendeckende Impfung durch Hausärzte haben wir noch zu wenig Impfstoff. Unser Ziel bleibt, bis spätestens zum Sommer allen Bürgern und Bürgerinnen ein Impfangebot machen zu können.“ Dies nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer als ein Ergebnis des Impfgipfels der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin. Erfreulich sei, dass von BioNTech/Pfizer eine zusätzliche Lieferung nach Deutschland geliefert werde. Rheinland-Pfalz bekommt daraus 20.000 Dosen als Sonderkontingent. Der Rest wird an andere Bundesländer geliefert, die besondere Hotspots haben und dies zur Abwehr von Virusmutanten einsetzen.

„Wir benötigen dennoch für einige Zeit die etablierten Strukturen der Impfzentren und unsere mobilen Impfteams“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Termine in den Impfzentren würden weiterhin nach der geltenden Priorisierung vergeben. Für einen planbaren Betrieb würden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Millionen Dosen beliefert.

„Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch Arztpraxen sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen. Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein,“ erläuterte die Ministerpräsidentin. Daher bleibe es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch sei es sinnvoll, neben den Impfzentren auch bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche werde zunächst etwa eine Impfsprechstunde pro Woche ermöglicht. Daher erscheine es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen.

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Bericht-Erstattung zur Masken-Versorgung von Risikopatienten durch Vor-Ort-Apotheken

Region/Mainz, 20.03.2021 – Einige Medien haben kritisch über die Aktion zur Verteilung von Schutzmasken an Risikopatienten durch Vor-Ort-Apotheken berichtet. Dazu teilen wir folgendes mit:
Die Präsenzapotheken in Deutschland sind im Dezember 2020 kurzfristig mit der schwierigen Aufgabe betraut worden, quasi über Nacht die Versorgung von rund dreißig Millionen Risikopatienten mit hochwertigen Schutzmasken zu bewerkstelligen.

Verlässliche alternative Versorgungswege standen nicht zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt waren Schutzmasken am Markt nur begrenzt zu bekommen, und die Preise waren höher als heute und zudem stark schwankend.

Die Apotheken hatten erheblichen Aufwand damit, die Masken rechtzeitig zu besorgen, Angebote zu sichten und die Qualität der Masken zu beurteilen. Sie haben den Einkauf von zum Teil großen Kontingenten vorfinanziert und dafür teilweise Kredite aufgenommen. Sie mussten Masken aus größeren Gebinden umverpacken und die Anspruchsberechtigung der Patienten überprüfen. Viele Betriebe haben zusätzliches Personal mobilisiert und bauliche Veränderungen vorgenommen, um dem Ansturm der Patienten Herr zu werden und auch mit denjenigen zu sprechen, für die nicht sofort Masken verfügbar waren.

Das alles musste unter strengen Infektionsschutzauflagen geschehen.
Insgesamt hat die Maskenverteilung trotz fehlender Vorbereitungszeit gut funktioniert.

Die Vergütung der Apotheken wurde per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Nachdem sich der Markt deutlich entspannt hatte und die Einkaufspreise gesunken waren, wurde die Vergütung im Februar von 6 Euro um mehr als ein Drittel auf 3,93 brutto abgesenkt. Die Apotheken müssen aus dieser Vergütung nicht nur den Einkauf der Masken, sondern auch alle übrigen Kosten für Vorfinanzierung und Personal bestreiten. Die Vergütung war deshalb keinesfalls überhöht. Natürlich hat nicht jede Apotheke die gleiche Kostenstruktur. Insofern kann es sein, dass die Vergütung für eine sehr günstig wirtschaftende Apotheke auskömmlicher war als für andere. Wenn nun einzelne Apotheken die Maskenverteilaktion offensichtlich für individuelle Marketingzwecke eingesetzt haben, entsteht der falsche Eindruck, die Mehrheit der Betriebe hätte unangemessene Gewinne erzielt. Der Eindruck ist falsch und angesichts der enormen Belastung und guten Versorgungsleistung der Apotheken ebenso ärgerlich wie bedauerlich. Wie schwer solche Aktionen zu bewältigen sind, zeigt sich derzeit bei der Versorgung mit Schnelltests, die nicht über die Apotheken organisiert wurde und schleppend läuft.

Die Apothekerschaft und ihre Mitarbeiter sowie die Landesapothekerkammer in Rheinland-Pfalz als verfasster frei- und heilberuflicher Berufsstand stehen im Kampf gegen die Pandemie vor den Menschen in unserem Land: In den verbliebenen 929 Vor-Ort-Apotheken, in den Kliniken, in der Arzneimittelforschung und –produktion, bei der Durchführung von Corona-Tests in zahlreichen Apotheken sowie in den Corona-Impfzentren des Landes, für die sich über 1.300 Kammermitglieder und Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) freiwillig gemel-det haben.

Dies gilt Tag für Tag sowie im Nacht- und Notdienst auch Nacht für Nacht.

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„Das Licht im Dunkel wird heller“ – Verdienstorden für Özlem Türeci und Uğur Şahin

Mainz/Berlin, 19.03.2021 – Der Bundespräsident hat am 19. März die Wissenschaftler Özlem Türeci und Uğur Şahin in Schloss Bellevue mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt: „Das Besondere ist, dass Sie unermüdlich über eine lange Zeit selbst bereit waren, alles einzusetzen, um Ihre Vision zum Erfolg zu führen. Ihr Mut, Ihre Tatkraft und Ihr Vertrauen ins Gelingen beeindrucken mich zutiefst. Wir brauchen ganz viel davon in unserem Land! Wir brauchen Mut und Tatkraft, gerade wenn es schwierig wird. “

Die ganze Rede des Bundespräsdenten:  Rede

Frau Dr.Türeci: „Für uns Beide ist es eine große Ehre diese Auszeichnung ist erhalten. Unser Dank gilt vor allem unserem Team, den Kooperationspartnern weltweit und unseren Unterstützern, das wir so schnell den Impfstoff gegen Covid19 entwickeln konnten. Wir haben das Unmögliche möglich gemacht. Das Virus ist verwundbar. Das Vaksin ist schon vor einer Infektion der Menschen wirksam. In der Regel erfolgen Auszeichnungen dieser Art, wenn man die Zielgerade schon erreicht hat. Wir sind zu tiefst geehrt und sehr glücklich. Unser Mut war gepaart mit Demut und Professionalität mit Pragmatismus. Wir haben Fotos Briefe von dankbaren Menschen aus der ganzen Welt erhalten. Das macht uns so glücklich. Jeder Brief gibt mir immer mehr die Zuversicht: Das Licht im Dunkel wird heller“.

Herr Prof. Sahin: „Was wir erreicht haben, ist das Ergebnis des gemeinschaftlichen Einsatzes von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus 60 verschiedenen Ländern.  Solch ein Ergebnis fällt nicht einfach vom Himmel. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger Forschung. Wir sind bereits in der dritten Welle. Die neuen, mutierte Variante des Virus lässt sich nicht so einfach bändigen. Wir werden aber alles dafür tun, dass wir bis Ende August dieses Jahres allen Menschen eine Impfdosis anbieten können. Es bedarf jetzt mehr Pragmatismus bei den Impfungen. Pragmatismus ist nicht das Gegenteil von Perfektionismus, sondern der Weg dorthin. Wir haben zwei Drittel des Weges geschafft. Ich bin mir sicher, dass wir nach dem letzten Dritten die Pandemie geschafft haben“.