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Gesundheitsamt Mayen-Koblenz stellt Erfassungs-System um

Region/Mayen-Koblenz – Ab dem 3. Mai kommt im Gesundheitsamt Mayen-Koblenz die bundeseinheitliche Software Sormas für das Kontaktpersonen-Management zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum Einsatz und löst damit die bisher eingesetzten Systeme ab. Aufgrund der erforderlichen Arbeiten können am Samstag, den 1. und Sonntag, den 2. Mai keine Infektions-Zahlen gemeldet werden. Eine der wichtigsten Änderungen des Programmwechsels ist, dass das Gesundheitsamt dann nur noch Kontakt zu Menschen mit einem positiven PCR-Test aufnimmt. Bislang hatten auch Personen mit einem negativen Test eine Mitteilung aus der Verwaltung erhalten. Diese können das Ergebnis ab sofort nur noch über die Corona-Warn-App oder die Homepage des Labors Koblenz unter https://befunde.labor-koblenz.de/secuform/portal/Befund-Abfrage abrufen.

„Bislang arbeitete das Gesundheitsamt aufgrund fehlender Schnittstellen parallel mit zwei Systemen. Die neue Software Sormas enthält nun zwei wichtige Module. Zum einen zum Land, an das die Zahlen täglich gemeldet werden, und zu der neu eingeführten Kontaktverfolgungs-App Luca. Das ist eine deutliche Arbeitserleichterung, da die Daten von den Gesundheitsamts-Mitarbeitern jetzt nur noch in einem System zu pflegen sind“, erklärt Tobias Querbach, der für die Systemumstellung verantwortliche Mitarbeiter im Kreishaus.

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In NRW mit mittlerem Schulabschluss zur Polizei

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer und Minister Reul stellen Schulversuch vor und verkünden teilnehmende Berufskollegs. Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium des Innern teilen mit: Wer einen mittleren Bildungsabschluss hat, kann sich ab Juni 2021 für die „Fachoberschule Polizei“ bewerben. Ab nächstem Schuljahr erproben das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium des Innern einen neuen Bildungsgang. An elf Berufskollegs können Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife erlangen und ein Praxis-Jahr bei der Polizei absolvieren.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung öffnet den Zugang zum Polizeivollzugsdienst nun auch für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss und setzt damit ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dieser neue Bildungsgang ergänzt die bewährten Pfade in den Polizeivollzugsdienst. Die Bildungsvielfalt in Nordrhein-Westfalen ist unsere Stärke und die Erweiterung des schulischen Einstiegs in ein so wichtiges Berufsfeld bei der Polizei stellt für unsere Schülerinnen und Schüler einen großen Gewinn dar. Die ausgewählten Berufskollegs bieten damit künftig ein weiteres attraktives Angebot mit dem neuen Bildungsgang an.“

Innenminister Herbert Reul: „Nicht nur Gymnasiasten können gute Polizisten sein. Auch in Menschen mit mittleren Bildungsabschluss schlummert Polizei-Potential. Dieses Potential wollen wir fördern. Schließlich wird die Polizei vor allem dann akzeptiert, wenn sich die Breite der Bevölkerung in ihr wiederfindet. Auch Haupt-, Real- und Gesamtschüler und -schülerinnen mit mittlerer Reife können, wollen und sollen gute Polizisten sein. Wir fördern Vielfalt, indem wir auch ihnen ermöglichen, sich bei der Polizei zu bewerben.“

Bei der Vorstellung des neuen Schulmodells am Donnerstag gaben Yvonne Gebauer und Herbert Reul die elf Berufskollegs bekannt, an denen der neue Bildungsgang zunächst angeboten wird. Es sind: das Konrad-Klepping-Berufskolleg in Dortmund, das Klaus-Steilmann-Berufskolleg in Bochum, das Rudolf-Rempel-Berufskolleg in Bielefeld, das Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf, das Kaufmännische Berufskolleg Walther Rathenau in Duisburg, das Berufskolleg an der Lindenstraße in Köln, das Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn, das Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren, das Hansa-Berufskolleg in Münster, das Kuniberg Berufskolleg in Recklinghausen und das Berufskolleg Königstraße in Gelsenkirchen.

Circa 300 Plätze stehen zum Schuljahr 2022/23 bereit. Neben der Fachhochschulreife erwerben die Schülerinnen und Schüler in dem zweijährigen Bildungsgang polizeispezifische Kenntnisse, wie etwa in Recht und Staatslehre. Gleichzeitig sichern sie sich eine vorbehaltliche Einstellungszusage für die Polizei Nordrhein-Westfalen und damit für das anschließende Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, sofern sie den Abschluss erfolgreich absolvieren und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

In der Jahrgangsstufe 11 ist ein einjähriges Praktikum in einer Kreispolizeibehörde vorgesehen. Neben dem Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen und Einblicken in die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit, hält das Praktikum ein breit gefächertes Angebot weiterer Pflicht- und Wahlpflichtmodule bereit. Die Verwaltungsbereiche der Polizei stehen ebenso auf dem Stundenplan wie Trainingseinheiten vor Ort in der Fortbildungsstelle der jeweiligen Praktikumsbehörde und in den Bildungszentren des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW.

Die Jahrgangsstufe 12 besteht dann ausschließlich aus Unterricht und schließt mit der Fachhochschulreifeprüfung ab. In die Unterrichtsarbeit werden auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingebunden.

Der neue Bildungsgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die einen mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht haben und das 35. Lebensjahr am 01.09. des beginnenden Schuljahres noch nicht vollendet haben. Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz erfolgt zentral beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) und ist ab dem 01.06.2021 möglich.

Für interessierte Eltern, Lehrerinnen und Lehrer findet am Samstag, 24. April 2021 eine Online-Fragerunde zur FOS-Polizei statt. Anmeldung über: fos.lafp@polizei.nrw.de. Schülerinnen und Schüler finden weitergehende Informationen auf den Social-Media-Kanälen der Polizei Nordrhein-Westfalen (Karriere).

Weitere Infos gibt es unter:

https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/schul-und-modellversuche/fachoberschule-fuer-verwaltung-und-rechtspflege

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Wirtschaft

Unternehmerin Jessica Thijs gewinnt 500 Euro beim „Zukunftspreis Heimat“ der Volksbank RheinAhrEifel eG

Daun/Berlingen – Die Volksbank RheinAhrEifel eG hat in Daun die Jungunternehmerin Jessica Thijs aus Berlingen mit dem „Zukunftspreis Heimat“ ausgezeichnet. Mit ihrem mobilen Unverpacktladen „Füll mal – Unverpackt ist schön verpackt“ gehört sie zu den Top-10-Preisträgern und erhielt ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro. Übergeben wurde der Preis von Thomas Klassmann, Direktor des Regionalmarktes Eifel bei der Volksbank RheinAhrEifel. Die Verleihung des 12. Zukunftspreis Heimat war bereits für das Jahr 2020 geplant, musste aber aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden.

„Uns war es eine Herzensangelegenheit, den Zukunftspreis Heimat trotz der Beschränkungen durch die Corona-Krise dennoch im kleinen Kreis persönlich zu verleihen. Denn gerade in so herausfordernenden Zeiten wie diesen ist es wichtig, ehrenamtliches Engagement für unsere Heimat zu belohnen und zu würdigen. Wir sagen damit allen Projekten und Menschen in unserer Region Danke, die Gutes tun“, betonte Thomas Klassmann.

Füll mal: regional und nachhaltig einkaufen

Unter ihrem Motto „Füll Mal –Unverpackt ist schön verpackt“ fährt Preisträgerin Jessica Thijs mit ihrem mobilen Unverpackt-Laden durch die Eifel und versorgt Kunden auf Wochenmärkten und in Dörfern ohne Supermarkt mit unverpackten Lebensmitteln. Jeder Kunde kann sich in eigenen Behältern genau die Mengen abfüllen lassen, die er benötigt. So wird weniger weggeworfen. Zum Sortiment gehören bereits um die 100 Produkte, von Grundnahrungsmitteln, über Drogerie- bis hin zu Kosmetikartikeln. Dabei achtet die Unternehmerin darauf, dass die Produkte aus der Region kommen. „Füll mal“ ist aus Sicht der Zukunftspreis-Heimat-Jury förderungswürdig, da die Firma dem Verpackungswahn entgegenwirkt und es Kunden, die auf dem Land wohnen, ermöglicht, regional und nachhaltig einzukaufen.

Preisträger 12. Zukunftspreis Heimat

96 Bewerbungen gingen für den 12. Zukunftspreis Heimat ein. Mit dem Preis fördert die Volksbank RheinAhrEifel seit 2008 herausragende Ideen, Projekte, Konzepte oder Aktionen, die dazu beitragen, die Infrastruktur und Lebensqualität zu verbessern und damit die Attraktivität der Region Rhein-Ahr-Eifel-Mosel zu erhöhen. Bislang wurden so rund 425.000 Euro in Ideen und Projekte investiert.

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Krankenhäuser erhalten zum 1. Juni 2021 62 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – „In diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm für Einzelmaßnahmen 62 Millionen Euro pauschale Fördermittel vom Land, das sind 7,8 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in Mainz.

Rheinland-Pfalz stellt den Krankenhäusern in diesem Jahr somit inklusive der Finanzmittel zur Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds insgesamt rund 198 Millionen Euro zur Verfügung. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser werden bis Ende 2024 insgesamt rund 230 Millionen Euro über den Krankenhausstrukturfonds erhalten, wovon rund 127 Millionen Euro Bundes- und rund 103 Millionen Euro Landesmittel sind. Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz rund 200 Millionen Euro über den Krankenhauszukunftsfonds. Von den rund 200 Millionen Euro hat das Land 30 Prozent, also rund 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die restlichen Mittel stammen vom Bund.

Die Erhöhung der pauschalen Fördermittel ist unter anderem Gegenstand einer Änderung der Landesverordnung, die die pauschalen Fördermittel regelt und am 17. April 2021 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass die Krankenhäuser zur Sicherung ihrer Liquidität in der durch die Pandemie auch wirtschaftlich angespannten Lage die pauschalen Fördermittel als Gesamtbetrag bereits zum 1. Juni 2021 ausgezahlt erhalten.

Die pauschalen Fördermittel werden auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Fallzahlen und die Aufgabenstellung der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt. Mit diesen Mitteln finanzieren die Kranken­häuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter – zum Beispiel Krankenhaus­betten, Nachttischschränke, medizinische Geräte vom Röntgengerät bis zum Kernspintomographen. Die Pauschalförderung wird zusätzlich zur Einzelförderung, die für größere Baumaßnahmen vorgesehen ist, und zusätzlich zur Förderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds sowie des Krankenhauszukunftsfonds gewährt.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, diese Mittel unbürokratisch zu gewähren. „Die Krankenhäuser können über die Verwendung der pauschalen Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung frei verfügen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. „Die Verantwortlichen vor Ort sollen selbst entscheiden können, ob sie ein Sortiment Krankenhausbetten einkaufen oder in einen Röntgenapparat oder einen Kernspintomographen investieren. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben. Durch die deutliche Aufstockung trägt das Land der Kostenentwicklung und dem gestiegenen Investitionsbedarf in diesem Bereich Rechnung“, so die Ministerin.

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111.000 Euro für die Gemeinde Rech im Kreis Ahrweiler

Rech/Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat der Schwerpunktgemeinde Rech (Landkreis Ahrweiler) einen Zuschuss in Höhe von 111.000 Euro aus dem rheinland-pfälzischen Dorferneuerungsprogramm für die Neugestaltung des Festplatzes an der Ahr bewilligt.

Mit dem aus der Dorfmoderation entstandenen Projekt kann die Teilnehmergemeinde am Europäischen Dorferneuerungspreis 2020 einen weiteren Anziehungspunkt realisieren. Das derzeit wenig ansprechende Gelände in herausragender Lage an der Ahr wird nun nach den Anregungen aus der Bürgerschaft zu einem Festplatz neu angelegt. „Eine neue und stärkere Durchgrünung mit Baumtor, Maßnahmen der Befestigung und weiteren Ausstattungselementen wie Sitzfindlingen und Sonnenliegen werten die neu entstehende Fläche auf und machen sie vielfältig nutzbar“, sagte Lewentz.

Die Dorferneuerung trägt den Herausforderungen des demografischen Wandels in besonderem Maße Rechnung. Jeder Förder-Euro löst bis zu sechs Euro an Folgeinvestitionen aus. „Die Investitionen kommen Familien zugute, schaffen wohnstättennahe Arbeitsplätze und sichern die Zukunftsfähigkeit der Dörfer“, so der Minister. Gerade heimische Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe profitierten.

Schwerpunkte der Dorferneuerung sind vor allem Projekte in Ortskernen, die Impulse geben, um die Ortsmitte neu zu beleben oder als Mittelpunkt des dörflichen Lebens zu erhalten. Dazu gehören die Sanierung und neue Nutzung der Bausubstanz genauso wie die Sicherung der Grundversorgung. Allein im Programmjahr 2020 wurden in der Dorferneuerung 68 Dorfmoderationen mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 1.052.500 Euro gefördert. Insgesamt 285 öffentliche und 1.247 private Maßnahmen wurden durch die Dorferneuerung unterstützt. Mit Zuwendungen in Höhe von 27,46 Millionen Euro sind Investitionen in Höhe von 146,7 Millionen Euro ausgelöst worden.

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Bürgerschaft Jülich zum Thema Marktplatz gefragt

Jülich – Die geplante Bürgerbeteiligung zur Maßnahme „Marktplatz“ im Integrierten Handlungskonzept (InHK) kann aufgrund der aktuellen Situation nicht wie geplant am 8. Mai auf dem Marktplatz stattfinden. Anstelle eines Info-Standes mit Rahmenprogramm macht den Auftakt zur Bürgerbeteiligung nun am selben Tag ab 15 Uhr eine „Hybridveranstaltung“ in der „Kultur-Muschel“ des Brückenkopf-Parks mit einer Mischung der Teilnahme-Optionen aus online und in Präsenz.

Bei dieser Hybridveranstaltung werden zuvor per Losverfahren ermittelte und eingeladene Jülicherinnen und Jülicher direkt vor Ort und weitere Bürgerinnen und Bürger online über die Streaming-Kanäle der Social-Media-Kanäle facebook und youtube ihre Ideen, Wünsche und Fragen an den Bürgermeister und das Planungsbüro MWM aus Aachen herantragen.

Die Hälfte der Präsenz-Teilnehmer wird dabei aus dem Melderegister der Stadt, die andere Hälfte aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern ausgelost. Diese können sich ab sofort bis zum 3. Mai unter buergerbeteiligung@juelich.de oder telefonisch unter 02461-63261 melden. Am Veranstaltungstag können sich zudem weitere Interessierte aus der Jülicher Bevölkerung online per Streaming dazu schalten und Fragen stellen. „Es ist schade, dass wir nicht in das persönliche Gespräch mit allen Jülicherinnen und Jülichern treten können. Aber mit dieser Art der Veranstaltung haben wir eine Form gefunden, die jedem ermöglicht sich mit einbringen zu können“ sagt Bürgermeister Axel Fuchs.

Den Anfang der Veranstaltung macht eine kurze Einleitung des Planungsbüros MWM zum bisherigen Stand der Maßnahme „Marktplatz“, gefolgt von einer Präsentation zur aktualisierten Version 5.  Diese wurde – wie alle anderen Versionen auch –  aus den Bürgerbeteiligungen der letzten zwei Jahre hergeleitet und durch die Politik und die Teilnehmer der Lenkungsgruppe Stadtentwicklung ergänzt und bestätigt. Anschließend sind die Bürger erneut gefragt. Was gefällt, was nicht? Was fehlt oder ist gut?

Wer terminlich verhindert sein sollte, hat im Anschluss an die Hybridveranstaltung noch die Möglichkeit, sich mit einzubringen. Ab dem 8. Mai bis zum 8. Juni findet unter www.zukunfsstadt-juelich.de eine Online-Beteiligung zum Marktplatz statt. Hier werden die Informationen der Auftaktveranstaltung noch einmal aufgearbeitet dargestellt und die Möglichkeit geboten, aktiv auf einem Plan Wünsche und Anregungen mit einzubringen.

Zudem werden in der Innenstadt – direkt am Marktplatz, ehemals Bäckerei Oebel und in der Tourist-Information am Schlossplatz – aufgearbeitete Informationen zur Maßnahme präsentiert. Meinungen und Ideen können dann entweder postalisch an die Stadt Jülich, Große Rurstr. 17, 52428 Jülich oder per E-Mail buergerbeteiligung@juelich.de an die Stadtverwaltung geschickt oder vor Ort eingeworfen werden.

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Die aktuellen Stellenangebote sind online

Region – Sie sind aktuell auf Jobsuche? Kein Grund tatenlos zu warten. Die neuesten Jobangebote finden Sie jetzt auf unserem Stellenmarkt.

 

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Illegaler Tierhandel: Hunde nicht im Internet kaufen

Region/Düsseldorf – Die Landestierschutzbeauftragte: „Online-Handel unterliegt keiner Kontrolle und untergräbt den Tierschutz.“ Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es zur Selbstverständlichkeit geworden, im Internet einzukaufen – der Online-Handel boomt. Auch nach ihrem neuen vierbeinigen Familienmitglied suchen künftige Hundehalterinnen und -halter im Web. Dr. Gerlinde von Dehn, Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, warnt: „Kleinanzeigen-Portale im Internet sind gerade für den illegalen Tierhandel wichtige Umschlagplätze. Anonym oder auch unter falschem Namen bieten Händlerinnen und Händler Hundewelpen vor allem beliebter Rassen zum Kauf an – die Tiere sind oft krank und durch Misshandlungen traumatisiert. Gerade vor Feiertagen wie jetzt an Ostern boomen derart fragwürdige Angebote. Wer Hunde via Online-Kleinanzeige kauft, unterstützt ein tierschutzwidriges System.“

Als illegalen Welpenhandel bezeichnet man den Handel mit Hunden, bei deren Aufzucht, Transport und Verkauf gegen die Vorgaben des Tierschutz- und/oder des Tiergesundheitsrechts verstoßen wird. Oftmals stammen Händler und Hunde aus dem süd- oder osteuropäischen Ausland. Die Anonymität im Netz und der schnelle Zugriff sind ideale Bedingungen für die kriminellen Machenschaften im illegalen Tierhandel. Sobald es genügend Anfragen für einen Welpen gibt, werden diese bei den sogenannten „Vermehrern“ zum Beispiel in Rumänien, Tschechien, Bulgarien, Polen, Ungarn oder der Slowakei in Auftrag gegeben. Sowohl die Zuchttiere wie auch die Welpen werden zumeist unter tierschutzwidrigsten Bedingungen gehalten, um die Produktionskosten so gering wie möglich zu halten.

„Leider lässt die große Nachfrage nach Hundewelpen und insbesondere die nach sogenannten Trendrassen den illegalen Handel florieren. Schätzungen zufolge werden pro Monat 50.000 Welpen zwischen den Ländern der EU gehandelt. Für die Tiere bedeutet das oft großes Leid, sie sind ängstlich, neigen zu Aggressivität und viele Welpen sind aufgrund der unsachgerechten und unhygienischen Haltung krank. Auch wenn die Hunde in eine liebevolle Familie kommen: Nicht wenige von ihnen kämpfen ihr Leben lang mit den schlechten Erfahrungen ihrer ersten Lebenswochen. Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein der Käuferinnen und Käufer, diese Vertriebswege zu boykottieren“, erklärt die Tierschutzbeauftragte.

Auf diese Kriterien sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Hundekauf achten:

  • Rückverfolgbarkeit: Können Sie die Anbieterin oder den Anbieter identifizieren? Seriöse Portale, zum Beispiel von Tierheimen, lassen sich zurückverfolgen.
  • Dokumente: Gibt es in den Papieren Auffälligkeiten, sind die Papiere fehlerhaft?
  • Verkaufsort: Wo soll das Tier übergeben werden? Findet der Verkauf aus dem Kofferraum statt?
  • Preis: Ist der Preis marktüblich oder ein Schnäppchen?
  • Zustand des Tieres: Ist das Tier gesund oder sichtbar in schlechtem Zustand?

Wer diese Hinweise beachtet, trägt nachhaltig zur Eindämmung des illegalen Tierhandels bei und verhindert auf Dauer Tierleid. Die Landestierschutzbeauftragte erläutert weiter: „Solange der Online-Handel mit Tieren noch keiner gesetzlichen Regulierung unterliegt, können wir den Machenschaften im illegalen Hundehandel im Internet nur durch Boykott Einhalt gebieten. Ich empfehle den Besuch eines Tierheims: Hier warten viele Hunde auf eine zweite Chance, sind bereits tierärztlich untersucht und werden tierschutzgerecht betreut.“

Die Landestierschutzbeauftragte ist zu erreichen unter:

Dr. Gerlinde von Dehn

Telefon 0211/45 66-580

TierSchB@mulnv.nrw.de

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Arthrose effektiv behandeln – Chefarzt Prof. Dr. Kurth informiert am 26. April über moderne Therapieformen

Region/Mayen-Koblenz – Wenn die Knorpelschicht der Gelenke zerstört ist und damit einhergehend Knochenschädigungen starke Schmerzen verursachen, lautet die Diagnose oftmals Arthrose. Betroffene leiden stark unter den Auswirkungen und fühlen sich im Alltag deutlich eingeschränkt. Um den Patienten eine Operation zu ersparen, gibt es viele konservative Therapien zur Behandlung von Arthrose. Über diese informiert Prof. Dr. Andreas Kurth, Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Kemperhof in Koblenz, am Montag, 26. April. Interessierte können zwischen 17 und 18 Uhr am Online-Vortrag teilnehmen und im Anschluss ihre Fragen an den Experten stellen.

Der Online-Vortrag ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Sie können sich ganz einfach anmelden. Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Thema des Vortrags im Betreff an veranstaltungen@gk.de. Für die Teilnahme benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit Lautsprecher (PC, Laptop, Tablet, Handy) Über alles weitere informieren wir Sie dann rechtzeitig vor der Veranstaltung persönlich.

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Faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten – Zentralabitur 2021 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Ab dem 23. April werden in Nordrhein-Westfalen rund 79.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen sowie rund 11.000 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen und privaten Berufskollegs ihre Abiturprüfungen ablegen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Wir haben frühzeitig sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Schuljahr faire Abiturprüfungen ablegen können, die zu einem vollwertigen Abitur führen werden. Es ist mir sehr wichtig, den diesjährigen Prüflingen diese Sicherheit zu geben, denn ihnen wurde in den vergangenen Monaten einiges abverlangt. Deswegen haben wir lange im Voraus die nötigen Vorkehrungen getroffen, die die Durchführung der diesjährigen Abiturprüfungen ermöglichen – unter gleichzeitiger Wahrung des bundesweiten Prüfungsniveaus, um die Vergleichbarkeit zu sichern. Den Schulen wurde eine Checkliste übersandt, mit praktischen und organisatorischen Hinweisen zur Durchführung der Abiturprüfungen in Corona-Zeiten. Der Landesregierung ist wichtig, dass die Prüfungen mit Corona-Selbst- oder Bürgertests abgesichert und weitere strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden sollen.“

Um faire Prüfungen sicherzustellen, die den pandemiebedingten Herausforderungen und der besonderen Situation der Abschlussjahrgänge 2021 in geeigneter Weise Rechnung tragen, hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu hat die Landesregierung Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfungen sowie eine dazugehörige Checkliste den Schulen zukommen lassen. Zu den getroffenen vorbereitenden Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Der Beginn der Abiturprüfungen war um neun Tage verschoben worden, um den Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien noch Zeit für eine gezielte Vorbereitung auf ihre Abiturprüfung zu ermöglichen. An den neun zusätzlichen Tagen wurden die Schülerinnen und Schüler noch einmal gezielt vorbereitet.
  • Erweiterung der Aufgabenauswahl: Die Aufgabenkommissionen für die Prüfungen an den allgemeinbildenden Schulformen haben in diesem Jahr für die meisten Fächer zusätzliche Aufgaben erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil auch Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten erhalten. Dadurch bietet sich in diesem Jahr insbesondere den Lehrkräften – natürlich unter Beachtung von unveränderten Qualitätsanforderungen – ein größerer Spielraum zwischen fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen, die am besten zum erteilten Unterricht passen.
  • In den Vorgaben für das Berufliche Gymnasium sind frühzeitig Hinweise auf besonders prüfungsrelevante Themen aufgenommen worden. Diese Vorgehensweise entspricht den Maßnahmen, die auch andere Bundesländer für die Beruflichen Gymnasien getroffen haben, um eine bestmögliche Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprüfung im Schuljahr 2020/2021 gewährleisten zu können.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Beratung durch die Schule die Möglichkeit zur Nutzung des Nachschreibetermins, wenn sie im Haupttermin an drei Tagen einer Kalenderwoche Klausuren schreiben müssten.

Auch unter den Bundesländern in der Kultusministerkonferenz hatte Einigkeit bestanden, an den schriftlichen Abiturprüfungen festzuhalten. Ministerin Gebauer: „Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Erfolg bei den nun beginnenden Abiturprüfungen. Das Abitur stellt für die Schülerinnen und Schüler den Abschluss der schulischen Laufbahn dar. Dieses wichtige Lebensereignis ist nicht zuletzt das Ergebnis einer intensiven Vorbereitung. Die Schülerinnen und Schüler können schon jetzt sehr stolz darauf sein, dass sie sich trotz erschwerter Umstände dieser Aufgabe stellen. Sie können sich gewiss sein, dass dieses Jahr viele Menschen mit ihnen mitfiebern und ihnen besonderen Respekt zollen. Unsere Leitlinie war und ist, dass den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr durch die Pandemie für ihre Bildungs- und Berufswege keine Nachteile entstehen dürfen. Ich danke ausdrücklich auch allen Schulleitungen und Lehrkräften, die in den vergangenen Monaten die Abiturientinnen und Abiturienten in diesem Schuljahr begleitet und gut vorbereitet haben.“

Die schriftlichen Abiturprüfungen werden zwischen dem 23. April und dem 5. Mai geschrieben. Ab dem 7. Mai finden die mündlichen Prüfungen statt. Der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist der 3. Juli. Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den allgemein bildenden Schulen finden Sie hier.

Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den Beruflichen Gymnasien finden Sie hier.