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Kreis Düren: Lolli-Tests gehen weiter – Schulen ab Mittwoch im Distanz-Unterricht, Notbetreuung in den Kitas

Düren – Der Präsenzunterricht an den Schulen im Kreis Düren wird ab Mittwoch, 28. April, ausgesetzt, da im Kreisgebiet der Inzidenzwert seit drei Tagen hintereinander über 165 liegt. Die Schulen unterrichten somit ab Mittwoch wieder im Distanzunterricht. Abschlussklassen und Förderschulen (mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Auch die Kindertagesstätten werden ab Mittwoch nur noch eine Notbetreuung anbieten. Diese Verschärfungen sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes („Notbremse“) vorgeschrieben. Wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 bleibt, kehren die Schüler ab dem übernächsten Tag wieder in den Wechselunterricht zurück und die Betreuung in den Kitas wird wieder ausgeweitet.

Die Lolli-Tests, die der Kreis Düren seit zwei Wochen in den Kitas anbietet, erfreuen sich großer Beliebtheit und werden fortgesetzt. In den vergangenen beiden Wochen fanden die Tests zwei Mal pro Woche statt. So soll es auch weitergehen. Auf Wunsch des Kreises bemüht sich das zuständige Labor kurzfristig, bei der zweimaligen Wochentestung zu bleiben. Das von der Uni Köln wissenschaftlich betreute Projekt wird zunächst bis Pfingsten laufen. Die Lolli-Tests sind ein schonendes Verfahren, um das Corona-Virus nachzuweisen. Bei Eltern und Kindern genießt es eine hohe Akzeptanz.

Die Impfungen im Impfzentrum schreiten voran: Kontaktpersonen von Menschen, die Pflegestufe 1 oder 0 haben, können ebenfalls einen Termin für die Corona-Schutzimpfung über das Impfzentrum des Kreises Düren buchen. Wer einen Pflegegrad von 5 bis 0 aufweist, kann zwei Kontaktpersonen benennen, die eine Corona-Schutzimpfung erhalten sollen. Gleiches gilt für Schwangere. Diese Kontaktpersonen können unter www.impfzentrum-dueren.de oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800/5892 7994 einen Impftermin vereinbaren.  Zum Impftermin ist eine Kopie der Bescheinigung des Pflegegerades bzw. des Mutterpasses mitzubringen sowie die Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson.  http://bit.ly/BescheinigungKontaktperson

Auch chronisch Kranke der Priorität 2 (nach §3 Abs. 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung) können so einen Impftermin direkt im Impfzentrum des Kreises Düren vereinbaren. Ab Freitag, 30. April, ist eine Impfterminvergabe für chronisch Kranke zusätzlich ebenfalls über die Kassenärztliche Vereinigung (www.116117.de oder die kostenlose Rufnummer 0800/116117 01) möglich.

Das Angebot der kostenlosen Schnelltests am Sonntag im Kreishaus Düren sowie in der Geschäftsstelle Jülich wurde von 865 Bürgern wahrgenommen. Elf Schnelltests zeigten ein positives Ergebnis. Im Anschluss erfolgte bei den positiv Getesteten noch ein ergänzender PCR-Test.

59.351 Menschen im Kreis Düren haben im Impfzentrum des Kreises Düren bisher die Erstimpfung erhalten und 21.856 sind dort zum zweiten Mal geimpft worden (das sind 3646 Erstimpfungen und 2441 Zweitimpfungen mehr als bei der letzten Meldung am 22.4.).

Die Stadt Düren hat zur Eindämmung des Coronavirus eine ergänzende Allgemeinverfügung (AV) erlassen. Sie bringt unter anderem besondere Regeln mit Blick auf das Tragen von Masken. Die AV, die für das gesamte Stadtgebiet gilt, wurde gestern (26.04.) im Amtsblatt der Stadt Düren veröffentlicht und ist im Internet unter www.dueren.de (Amtsblatt) abrufbar.

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Online Wohngeld in NRW beantragen – jetzt wird es noch besser!

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen war das einzige Land in Deutschland, in dem Menschen in der Corona-Pandemie seit März 2020 Wohngeld online beantragen konnten. Jetzt geht das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit weiteren sechs Bundesländern den nächsten Schritt.

„Heute, am 27. April 2021 startet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusammen mit Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal einen neuen digitalen Wohngeldantrag. Unser Ziel: Ein bundesweit einheitlicher Online-Antrag, um es den Menschen, die finanzielle Unterstützung benötigen, und den Behörden leichter zu machen. In den anderen 389 Kommunen können die Menschen unverändert den bestehenden Online-Antrag nutzen. Bei der länderübergreifenden Initiative konnten wir aus Nordrhein-Westfalen vielfältige Erfahrungen einbringen. Von der Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens profitieren jetzt alle“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nach der Erprobungsphase des neuen einheitlichen Wohngeldantrages in den sieben Pilotkommunen in Nordrhein-Westfalen erfolgt eine sukzessive Umstellung auf alle anderen Städte und Gemeinden noch vor Sommer 2021.

„Seit 1965 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Wohngeld. Es ist damit eine der wichtigsten sozialen Leistungen. Seit der in 2020 gestarteten Wohngeldreform erhalten mehr einkommensschwache Haushalte höhere Unterstützungsleistungen. Die Leistungsverbesserungen kommen vor allem Familien- und Rentnerhaushalten zugute. Seit dem 1. Januar 2021 bekommt der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl oder Erdgas erstmals einen Preis. Damit Haushalte, die Wohngeld erhalten, gezielt entlastet werden, ist das Wohngeld seit dem 1. Januar 2021 um zehn Prozent erhöht worden. Und der nächste Meilenstein steht an: Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen“, so Ministerin Scharrenbach weiter.

Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken.

Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Zudem werden die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt angehoben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Nach der letzten statistischen Erhebung von IT.NRW bezogen 123.606 Haushalte in 2019 Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 167 Euro je wohngeldbeziehenden Haushalt.

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Gallenkolik: Was, wenn die Gallenblase Probleme macht?

Mayen – Chefärzte der Viszeralmedizin bieten am Donnerstag 29. April eine Telefonsprechstunde an. Patienten, die an einer Gallenkolik leiden, haben oft sehr starke und krampfartige Schmerzen, die bis zum Erbrechen führen könne. Die Betroffenen fühlen sich stark in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Bei solch schlagartig auftretenden Schmerzen sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden. Über Diagnose und Therapieformen informieren Harald Binczyk und Dr. Cvijetin Branding-Cvijanovic, Chefärzte der Viszeralmedizin im St. Elisabeth in Mayen. Um Fragen zum Thema zu beantworten, stehen sie am Donnerstag, 29. April, im Rahmen einer Telefonsprechstunde zwischen 17 und 18 Uhr persönlich unter 02651 83-3801 zur Verfügung.

Die Telefonberatung ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Einfach im genannten Zeitraum die angegebene Telefonnummer wählen, mit etwas Glück durchkommen und die gewünschte Frage zum Thema stellen.

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„Der Plan ging auf“ – Attraktive Betriebe und Firmen im „Monzenbend“

Mechernich – „Noch ist was frei, aber wir sind gerade dabei, die letzten Grundstücke an den Mann oder die Frau zu bringen.“ Mechernichs Wirtschaftsförderer Peter Dierichsweiler zieht kurz vor Toreschluss eine Bilanz zum Gewerbegebiet Monzenbend in Kommern, das sich prächtig entwickelt habe: „Der Plan ging auf“, sagt er.

Allein in Ausschusssitzungen 2020 wurden eine Reihe diverser Vorhaben und Planungen von Kaufinteressenten für das 2016 an den Start gegangene Monzenbend-Gebiet II vorgestellt. Der Mix ist bunt und reicht von moderner Pferdetierklinik über Sicherheitsdienst bis zur Oldtimer-Werkstatt. Teilweise stehen die Bauten schon kurz vor der Fertigstellung oder es steht zumindest schon der Bagger parat. Die Post ist bereits seit vier Jahren mit einem zentralen Verteilzentrum dort vertreten.

Auch die Post ist im Gewerbegebiet Monzenbend vertreten. Foto: Henri Grüger/pp/Agentur ProfiPress

10 + 10 = 20 Hektar

2009 begann die Entwicklung von „Monzenbend I“, damals eine zehn Hektar große Freifläche an der B266. Als erster konnte man die überregional bekannte Baumarkt-Handelskette „Hellweg“ anwerben, die ihren Großmarkt kurz darauf eröffnete. Ein wichtiges „Zugpferd“, sagt Dierichsweiler. Diverse Branchen zogen nach – darunter der Euronics-Elektrofachmarkt, Gölz-Gartengeräte, Autoteile Kloska und eine ARAL-Tankstelle. Das an den Hellweg angrenzende Gartencenter Ritter gibt es schon seit 1994.

„Alle sind sehr zufrieden und fühlen sich wohl da“, weiß Dierichsweiler aus unzähligen persönlichen Gesprächen und Telefonaten, die er turnusmäßig mit den Inhabern oder Geschäftsführern der dort ansässigen Betriebe und Firmen führt. Die gute Lage tue ihr Übriges dazu.

Schon das erste Teilgebiet Monzenbend I fand seinerzeit reißenden Absatz. „Das war überhaupt kein Problem“, erinnert sich der Wirtschaftsförderer an die ersten Verkaufsgespräche für die insgesamt zehn Hektar große Fläche. De facto ging es ebenso erfolgreich weiter: „Mit dem zweiten Teil haben wir die Gesamtfläche nochmal um weitere zehn Hektar vergrößert und damit verdoppelt.“ Eröffnet wurde das zweite Gebiet im Jahr 2016 und wird voraussichtlich schon jetzt, nach nur fünf Jahren, komplett volllaufen.

„157 Arbeitsplätze wurden insgesamt mit Monzenbend geschaffen“, berichtet Verwaltungs-Mitarbeiter Christian Habrich, der die dazugehörige Statistik führt. Dabei sei nicht die Reparatur-Werkstatt, die Oldtimer-Werkstatt und auch die Schmiede mit einberechnet, die noch folgen werden. Und auch ein Bauunternehmen soll noch in den zweiten Monzenbend-Abschnitt passen. „Am Ende werden wir bei weit über 200 geschaffenen Arbeitsplätzen liegen“, ist Dierichsweiler sicher.

Zu Gute kommen der Stadt natürlich auch die zusätzlichen Gewerbesteuerzahlungen. „Wichtiger ist uns aber letztlich, dass wir dort attraktive Einkaufsmöglichkeiten und ortsnahe Arbeitsplätze geschaffen haben und sich unsere Unternehmen und Betriebe nachhaltig entwickeln können“, betont Dierichsweiler. Dazu bei trage sicherlich auch die gute Sichtbar- und Erreichbarkeit des Gebietes, da es an der direkten Verbindung und viel befahrenen Bundesstraße B266 zwischen Autobahn A1 und Eifel liege. Eine zweite Anbindung für Monzenbend, nämlich an die Straße nach Zülpich (B477), wie sie zuweilen von Teilen der Politik gefordert werden, beurteilt der Wirtschaftsförder als „schwierig“.

Nachfrage groß

Dagegen sei eine Ausweitung an der Rückseite des Gewerbegebietes Richtung Glehn durchaus möglich und aus seiner Sicht erstrebenswert. Allerdings müsse dafür erst das notwendige Planungsrecht geschaffen werden. „Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in diesem Bereich ist nach wie vor sehr groß“, so Dierichsweiler.

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Vandalismus am Gänsehalsturm – Polizei bittet um MIthilfe

Bell/Mendig – Nach den jüngsten Beschmierungen durch Unbekannte auf der Aussichtsplattform des Gänsehalsturms hat die Verbandsgemeinde Mendig Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Frust und das Unverständnis sitzen tief. „Jeder der schon einmal über den Traumpfad „Waldseepfad Rieden“, die anschließenden 25 Meter auf die Aussichtsplattform am Gänsehalsturm bestiegen hat, weiß wie wunderschön und einmalig der Ausblick bis zum Siebengebirge, Bergischen Land und Westerwald ist. Es ist für mich unvorstellbar, warum man diesen Ausblick mit solch sinnlosen und provokanten Beschmierungen verunstaltet“, so der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig, Jörg Lempertz.

Der insgesamt 74 Meter hohe Richtfunkturm wurde 1977 auf 560m Höhe durch die RWE Tochter Amprion errichtet und besitzt auf ca. 25 Meter eine Aussichtsplattform, die zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus der Umgebung sowie Urlauber aus ganz Deutschland anzieht.

Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit der Sachbeschädigung gemacht haben, werden gebeten, sich unter 02651-8010 mit der Polizei Mayen in Verbindung zu setzen.

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Der organisierte Sport kritisiert 19. Corona-Bekämpfungs-Verordnung

Region/Mainz – Dass die Minimalforderungen des organisierten Sports in der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes erneut kaum Beachtung finden und die Landesregierung bundesrechtliche Regelungen auf Kosten des Sports verschärft, sehen der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) und die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen sehr kritisch. Die Politik müsse endlich eine Perspektive für den Vereinssport liefern, die der Pandemie angemessen ist.

Vor einer Woche war die Erleichterung in den rheinland-pfälzischen Sportbünden, dass im Bundesgesetzgebungsverfahren Verbesserungen für den Sport erzielt werden konnten und diese als Grundlage für weitere Öffnung in der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung wirken könnten, groß. Zumal auch der eindringliche Appell und der offene Brief mit den Minimalforderungen des Sports den Weg in die Staatskanzlei und zum Gesundheitsministerium – das für die Ausarbeitung der länderspezifischen Corona-Bekämpfungsverordnung verantwortlich ist – fanden. Leider sind wesentliche Teile der Minimalforderungen bei der jetzt veröffentlichten 19. CoBeLVO nicht berücksichtigt worden – und dies trotz guter und weitestgehend einvernehmlicher Gespräche und Auffassungen mit dem für den Sport zuständigen Innenministerium. Zudem hat die Landesregierung die Regelungen der Bundes-Notbremse im Bereich der gedeckten Sportanlagen bei einer Inzidenz über 100 nicht übernommen. Entgegen des Gesetzestextes und Art. 31 Grundgesetz (GG) („Bundesrecht bricht Landesrecht“) verschärft die Landesregierung die Möglichkeit der Sportausübung im Innenbereich – was die rheinland-pfälzischen Sportbünde zu deutlicher Kritik veranlasst.

„Das Festhalten an strengeren Regeln im Bereich der gedeckten Sportanlagen sowie die Nichtbeachtung unserer kommunizierten Minimalforderung im Zuge der Gestaltung der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung sind für uns nicht nachvollziehbar“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Insbesondere die strengere Ausrichtung der 19. CoBeLVO in Rheinland gegenüber der sogenannten Bundes-Notbremse ist für den Sport nicht hinnehmbar“, so Bärnwick weiter. Schließlich soll das Bundesgesetz die Einheitlichkeit der Regelungen gewährleisten. Der strengere rheinland-pfälzische Sonderweg für den Sport tut mit Blick auf die anderen Bundesländer zum wiederholten Mal besonders weh. So ist Individualsport – zum Beispiel das Tennisspielen – in der Halle erst erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Auch die wiederholte Missachtung der Minimalforderung aus dem Sport – der LSB und die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen fordern seit mehreren Wochen die Zulässigkeit sportlicher Betätigung kleiner, aber altersunabhängiger Gruppen im Freien – ist nicht nachvollziehbar. Der weiterhin nicht aufgenommene Hinweis im Bereich des Mannschaftssports und der abgelehnte Ansatz, diesen in individualisierten und in kontaktfreien Bewegungsaufgaben zuzulassen, verärgert den organisierten Sport ebenfalls.

Laut 19. Corona-Bekämpfungsverordnung ist die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers erst bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 zulässig. Über dem Schwellenwert 50 ist lediglich kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen eines weiteren Hausstands – maximal jedoch fünf Personen – im Freien erlaubt. Gegenüber der bundesrechtlichen Regelung ab 100 bringt die 19. CoBeLVO damit kaum Öffnungen für Landkreise und/oder kreisfreie Städte, die unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 liegen. Mit der Altersbeschränkung für Gruppensport bis einschließlich 14 Jahre werden gerade in den Mannschaftssportarten Trainingsgruppen voneinander getrennt. Im Bereich der C-Jugend dürfen die 14-Jährigen trainieren – die 15-Jährigen aber nicht. Infektiologisch ist dies nicht begründbar. Gerade im Freien ist Sport ohne Infektionsrisiko möglich. Das wird aus dem Bereich der Wissenschaft, zuletzt durch den gemeinsamen Appell zahlreicher Aerosolforscher*innen, immer wieder betont. Die Experten um Dr. Gerhard Scheuch hatten bekräftigt, dass Infektionen nicht draußen, sondern zu 99,9 Prozent in Innenräumen stattfinden. Zudem ist bekannt, dass regelmäßiger Sport die Immunfunktion fördert und der Verlauf einer schwereren Infektionskrankheit dadurch extrem sinkt. Die politisch Verantwortlichen ignorieren damit auch die teils dramatischen Aussagen von Ärzten hinsichtlich der prognostizierten Auswirkungen der Bewegungslosigkeit von Kindern auf deren langfristige physische wie psychische Entwicklung. „Wir produzieren heute die Kranken von morgen“, kritisiert auch LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm die Einschränkungen des Sports im Freien. „Die Bedeutung der Bewegung für Körper und Geist muss allen bewusst sein – sie ist lebensnotwendig.“

Vereinssport unter Anleitung nicht mit Begegnungen im öffentlichen Raum vergleichbar

Sport im Verein findet unter Anleitung bzw. Aufsicht und mit klar definierten Regeln und ausgearbeiteten Hygienekonzepten statt. Die knapp 6.000 Sportvereine in den Sportbünden haben bereits mehrfach bewiesen, dass sie Schutzmaßnahmen einhalten und Übungsleiter*innen gewissenhaft Pflichten wie die Kontaktdatenerfassung ihrer Übungsgruppen umsetzen. „Aus diesen Gründen wollten wir, dass die Möglichkeit der Sportausübung großzügiger geregelt werden müsste“, sagt Palm. Der organisierte Vereinssport kann nicht mit den (freien) Begegnungen im öffentlichen Raum verglichen werden, sondern mit organisierten Kontakten – vergleichbar mit den Kontakten in Schule, Büro oder Geschäften. „Nach der 19.CoBeLVO wird der Sport mit unorganisierten Zusammenkünften im öffentlichen Raum gleichgestellt – damit sind wir nicht einverstanden“, stellt Palm klar. Bei den Möglichkeiten der Sportausübung wird auch in der 19.CoBeLVO der Fokus auf die Individualsportarten gelegt. Nach Ansicht des organisierten Sports dürfen Mannschaftssportarten aber nicht durch ihren Namen bzw. die normalerweise üblichen Trainingsmethoden ausgeschlossen werden. Entscheidend ist die Form der Ausübung des Sports, bei der die Abstandsregel eingehalten werden kann. So müssen individualisierte und in kontaktfreie Bewegungsaufgaben veränderte Mannschaftssportarten erlaubt sein. So etwa das Torwarttraining oder Flankentraining im Fußball. In den Begründungen zur 19.CoBeLVO ist immerhin die Möglichkeit beschrieben, dass auf einer Sportanlage auch mehrere Gruppen trainieren dürfen. Es ist von einem „größeren Sicherheitsabstand“ die Rede. Was dies genau bedeutet und auch weitere offene Detailfragen der Verordnung werden der LSB und die Vertreter des organisierten Sports zeitnah mit dem Innenministerium klären.

„Wir fordern von der Politik in Rheinland-Pfalz, den Sportler*innen nach vielen Monaten und großer Geduld endlich eine der Pandemie angemessene Perspektive für den Vereinssport zu liefern“, sagt LSB-Präsident Bärnwick. „Der Sport muss zwingend als Teil der Lösung der Pandemie betrachtet werden, sonst wird die derzeitige Bewegungslosigkeit ein großer Teil künftiger Probleme werden.“

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Alina Blissenbach schließt den Bund der Ehe in Meckenheim

Meckenheim – Bürgermeister Holger Jung bestellt seine Mitarbeiterin zur Standesbeamtin. Wenn zwei Menschen den Bund der Ehe eingehen, können sie sich das Ja-Wort künftig vor Alina Blissenbach geben. Die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Meckenheim hat ihr Grundseminar „Personenstands- und Familienrecht“ erfolgreich abgeschlossen.

Bürgermeister Holger Jung gratulierte der 22-Jährigen herzlich zur bestandenen Prüfung und bestellte Alina Blissenbach zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Meckenheim. Fortan wird sie neben Ursula Schmitz und Anita Neuenfeldt die heiratswilligen Paare in Meckenheim trauen. Auch stellt sie Geburts- wie Sterbeurkunden aus. „Ich freue mich auf eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der ich mit vielen verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt kommen werde.“

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Rund 30.000 Menschen im Kreis Ahrweiler mit Erstimpfungen versorgt

Ahrweiler – Seit 110 Tagen läuft die Impfkampagne im Kreis Ahrweiler. Seither wurden insgesamt und bis einschließlich Sonntag, 25. April, rund 39.700 Corona-Schutzimpfungen (29.200 Erst- und 10.500 Zweitimpfungen) vorgenommen. Konkret bedeutet dies, dass mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben. Dies entspricht einer Impfquote von 22,5 Prozent der Erst- und 8,1 Prozent der Zweitimpfungen. Zusätzliche Corona-Schutzimpfungen werden seit April 2021 zudem in den niedergelassenen Hausarztpraxen durchgeführt.

Aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Hersteller ergibt sich folgende Aufteilung: Es wurden rund 30.700 Impfstoffdosen von BionTech/Pfizer, rund 8000 Dosen des Herstellers AstraZeneca sowie circa 1300 Dosen Moderna verimpft.

Bis Ende dieser Woche, 26. April bis 2. Mai, sind weitere 6300 Impfungen im Landesimpfzentrum geplant – davon 4300 Erst- und 2000 Zweitimpfungen. Zudem wird das Impfzentrum unter dem Motto „Impfen in den Mai“ in der Mainacht, 30. April auf 1. Mai, in einer Sonderaktion bis zwei Uhr geöffnet sein.

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Stadt Stolberg passt die Parksituation im Elsterweg an

Stolberg – Die Kupferstadt Stolberg hat nach zahlreichen Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern und des Goethe-Gymnasiums die Parksituation im Elsterweg in Münsterbusch angepasst. Zukünftig können bis zu 25 PKW nur noch in gekennzeichneten, versetzten Parkflächen abgestellt werden. Außerhalb dieser Flächen ist das Parken untersagt. Die Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und erhöht damit insbesondere die Sicherheit der Kinder, die diese Straße vielfach als Schulweg nutzen. Durch die zusätzlichen Flächen für den Begegnungsverkehr können auch Rettungswagen oder die Feuerwehr die Straße einfacher passieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt hat diesen Maßnahmen im März zugestimmt.

Aus diesem Grund soll in Höhe der Straßenquerung, zwischen dem Parkplatz Schwimmhalle und Lerchenweg, der dortige Fußweg als gemeinsamer Geh- und Radweg und mit entsprechenden Gehwegabsenkungen ausgebaut werden. Damit die Sicht vom Fußweg auf die Straße kein Risiko darstellt, muss der bestehende Strauchbestand entsprechend gekürzt werden.

Die Rückmeldungen sind vielfach im Zusammenhang mit der Europäischen Mobilitätswoche 2020 erfolgt, an der die Kupferstadt Stolberg teilgenommen hat. Vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun vielfach nach und nach umgesetzt.

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Heilig-Rock-Tage enden mit Vesper im Trierer Dom

Region/Trier – Mit einer Vesper im Trierer Dom sind die diesjährigen Heilig-Rock-Tage am 25. April zu Ende gegangen. Das zehntägige Bistumsfest, das mit einer Mischung aus Gottesdiensten, Gebetszeiten und virtuellen Veranstaltungen gefeiert wurde, stand unter dem Leitwort „Du bist meine Zuversicht“.

Bischof Dr. Stephan Ackermann sagte, die Heilig-Rock-Tage lenkten den Blick immer wieder „auf die Grundlage unseres Glaubens: das Fest, das Gott uns Menschen bereitet hat“. Bei allem menschlichen Einsatz stehe doch am Ende immer dieses Geschenk. „Die christliche Existenz ist eine festliche Existenz“, sagte der Bischof, „immer wieder zu feiern, was Gott an uns getan hat und tut“. Und so seien die Heilig-Rock-Tage für ihn immer auch echte „Feier-Tage“. Natürlich komme nach den Feiertagen auch wieder „der Alltag mit allem, womit wir uns rumschlagen, persönlich, beruflich, gesellschaftlich, kirchlich“. Da könnten die Heilig-Rock-Tage helfen, sich zu erinnern, dass das Leben mehr ist als grauer Alltag: „Da ist auch die andere Wahrheit und Wirklichkeit; das Fest, das Gott uns in der Auferstehung seines Sohnes bereitet hat.“ Dann werde das Grundgefühl gestärkt, zuversichtlich den Weg des Lebens und des Glaubens zu gehen. Das Leitwort der Heilig-Rock-Tage sei in den zehn Tagen vielfältig ausgelegt worden, resümierte Ackermann: „Zuversicht ist eine kleine Schwester der überschäumenden Freude, die hilft, das Leben zu bestehen.“

Im Vorfeld der Vesper hatte Ackermann bereits betont, er schaue mit Dankbarkeit auf die Tage. Auch wenn der Bereich rund um den Dom pandemiebedingt vergleichsweise ruhig gewesen sei, seien es „bunte und vielfältige Tage von einer besonderen Intensität“ in der aktuell ernsten Situation gewesen; das habe man in den Gottesdiensten, Gebetszeiten und den virtuellen Veranstaltungen gespürt. Durch die Übertragungen, aber auch durch zugesandte Materialien wie etwa für die Kita-Kinder sei das, „was wir in Trier gemacht haben, nicht in Trier geblieben: Es gab die Verbindung ins Bistum hinein und darüber hinaus“. Diese Vernetzung und die gemeinsame Bestärkung seien das Wichtige. Der Bischof dankte allen, die unter diesen Umständen die Heilig-Rock-Tage möglich gemacht hatten, sowohl inhaltlich wie organisatorisch.

Auch Wolfgang Meyer, Bischöflicher Beauftragter für die Heilig-Rock-Tage und damit „Chef-Organisator“, war zufrieden: „Wir wollten mit den Heilig-Rock-Tagen ein Zeichen der Zuversicht setzen in der Pandemie. Bei allen Einschränkungen ist manches möglich, natürlich unter den entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmen und dank der Technik.“ Während die Mariensäule während der zehn Tage in besonderen Farben über die Stadt geleuchtet habe, hätten sich viele Menschen miteinander verbunden. „Wir haben wichtige Erfahrungen gemacht mit digitalen Formaten und wie wir Menschen erreichen, die nicht nach Trier kommen.“ Auch die Zusammenarbeit mit der regionalen Künstlerszene bei den vorab aufgezeichneten halbstündigen Konzerten sei gut gelungen. Vor allem aber seien die Tage möglich geworden durch die vielen Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in der Vorbereitung und Durchführung der Tage engagiert hätten. „Dieses Engagement zu sehen, macht zuversichtlich.“

Alle Informationen, Videos und Bilder sind unter www.heilig-rock-tage.de zu finden. Die nächsten Heilig-Rock-Tage finden vom 29. April bis 8. Mai 2022 statt. (JR)