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ISB-Beratertag am 11. Mai 2021

Region/Mainz – Beratung für Gründer, freiberuflich Tätige und mittelständische Unternehmen am 11. Mai 2021. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) lädt am 11. Mai 2021 zum Beratertag zu allen Themen der Wirtschaftsförderung ein. Das Angebot richtet sich an Existenzgründer, freiberuflich Tätige und Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Die Einbindung öffentlicher Mittel in die Finanzierungen aller Arten von Gründungsvorhaben wie beispielsweise Betriebsübernahmen, Franchise, Beteiligungen und Nebenerwerbsgründungen sowie Wachstums- und Festigungsinvestitionen bestehender rheinland-pfälzischer Unternehmen sind Gegenstand der kostenfreien Beratung.

Um Anmeldung zu einem individuellen Termin unter der Telefonnummer 06131 6172-1333 oder per E-Mail an beratung@isb.rlp.de wird gebeten. Weitere Informationen zum Beratertag und zum Förderangebot der ISB sind unter www.isb.rlp.de verfügbar.

Aus gegebenem Anlass werden die Beratungsgespräche nicht vor Ort, sondern als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt.

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„Familien lassen Mayen erblühen“

Mayen – Anlässlich des „Internationalen Tag der Familie“ am 15. Mai 2021 bieten die Katholischen Familienbildungsstätte Mayen e.V. und die Netzwerkkoordinatorin der Stadt Mayen wieder eine gemeinsame Familienaktion unter dem Motto „Familien lassen Mayen erblühen“ an.

Am Donnerstag, den 20.Mai 2021, können Familien aus Mayen ab 14.00 Uhr auf dem Marktplatz in Mayen ein kostenfreies Set zum Herstellen von Blumensamenkugeln abholen. Die Gläser sind mit Pflanzerde, Ton und zertifizierten Wildblumensamen befüllt. Zusätzlich wird den Familien eine kurze Anleitung bereitgestellt. Im Folgenden haben die Familien die Aufgabe, die Blumensamenkugeln zuhause selbst herzustellen, um diese dann, nicht nur zu Hause, einzupflanzen. Wer möchte, nimmt seine kleinen Kugeln und sucht sich ein Beet, einen Kübel oder einen Grünstreifen in der Stadt.

„Ein herzliches Dankeschön möchten wir auch noch den KTS Kärlicher Ton- und Schamottewerke sowie der Stadtgärtnerei für ihre großzügigen Spenden und der Hilfe bei der Auswahl der Blumensamenmischung aussprechen. Wir freuen uns darauf, dass nun viele Familien die Stadt Mayen mit den Blumen etwas bunter machen können, was nicht zuletzt auch viele Hummeln und Bienen erfreuen wird!“

Wer möchte, kann die Blumensamenkugeln auch als ein schönes Geschenk verpacken, um einem anderen Menschen eine kleine Freude zu bereiten.

Die Aktion wird gefördert vom Ministerium für Familien, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz.

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Sportjugenden in Rheinland-Pfalz kritisieren fehlende Anerkennung des Sports als Kinder- und Jugendarbeit

Region/Mainz – Auf den ersten Blick kommuniziert die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ab der Priorisierungsgruppe 3, dass alle in der Jugendarbeit haupt- und ehrenamtlich Engagierten sich für die Impfung registrieren lassen können. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass Jugendarbeit offensichtlich nicht gleich Jugendarbeit ist und viele Ehrenamtliche aus den Sportvereinen in Rheinland-Pfalz nicht zur Priorisierungsgruppe 3 zählen, da lediglich die Durchführung von Vereinsfreizeiten im Sport als soziale Bildung, nicht aber der alltägliche Trainingsbetrieb als solche anerkannt werden. Die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz kritisieren die fehlende Anerkennung des normalen Trainingsbetriebes und fordern eine Gleichbehandlung von „Jugendarbeit im Sport“ und „sportlicher Jugendarbeit“.

Seit wenigen Tagen sind auch Personen der Priorisierungsgruppe 3 berechtigt, sich für die Corona-Schutzimpfung zu registrieren. In diese Gruppe fallen nach § 4 Abs. 8 der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 10. März 2021 auch Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Zu diesem Personenkreis zählen, nach Mitteilung aus dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV), auch alle Fachkräfte der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sowie alle in diesem Bereich tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Sportvereine dürfen ihren ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen jedoch nur dann eine Bescheinigung ausstellen, wenn diese nach der Verwaltungsvorschrift des Jugendfördergesetzes Rheinland-Pfalz in den Bereichen der politischen Bildung, der sozialen Bildung oder bei der Schulung von Ehrenamtlichen eingesetzt werden. Problem dabei ist, dass in der rheinland-pfälzischen Auslegung im Bereich der Sportvereine lediglich die Durchführung von Vereinsfreizeiten, nicht aber der normale Trainingsbetrieb als Jugendarbeit anerkannt wird.

Somit ist der  organisierte Sport in Rheinland-Pfalz zum wiederholten Male mit dem Problem konfrontiert, dass auf Seiten der rheinland-pfälzischen Behörden eine Unterscheidung zwischen „Jugendarbeit im Sport“ und „Sportlicher Jugendarbeit“ erfolgt. Wie bereits in der aktuellen Impfkampagne „Impfen ist die beste Verteidigung“ des Landessportbundes deutlich wird, möchte sich der organisierte Sport mit seinen über 400.000 ehrenamtlich Engagierten beim Thema Impfen nicht vordrängeln. Allerdings sind die Sportvereine im Land durch die Bekanntgabe der Priogruppe 3 verunsichert. Jetzt ist es die Aufgabe der Landesregierung dem Großteil der Ehrenamtlichen im Sport zu erklären, warum sie keine gesetzlich anerkannte Jugendarbeit leisten.

„Dem organisierten Sport und insbesondere der wertvollen sozialen Arbeit der knapp 6.000 Sportvereine mit über 500.000 Kindern und Jugendlichen werden somit erneut ihr vielfach bestätigtes und nachgewiesenes Bildungspotenzial abgesprochen,  der klassische Breitensport im Verein  wird mit dem „Hochleistungssport“ gleichgesetzt und in dieser Richtung abgestempelt“, kritisiert Martin Hämmerle, Leiter der Sportjugend im Landessportbund Rheinland-Pfalz. „Sport und Leistung lassen sich nicht trennen und der Vereinssport vermittelt neben dem Gesundheitseffekt auch weitere Kompetenzen und Werte an die Kinder und Jugendlichen, sodass wir eine Gleichbehandlung von „Jugendarbeit im Sport“ und „Sportlicher Jugendarbeit“ fordern“, so Hämmerle weiter.

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Städtebau-Förderung ermöglicht neue Chancen für die Zülpicher Innenstadt

Zülpich – Es ist eine sehr erfreuliche Nachricht, die der Stadt Zülpich jetzt von der Bezirksregierung Köln zugetragen wurde: Die Römerstadt erhält eine Förderung in Höhe von rund 760.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Damit wurden alle von der Stadt Zülpich für das Jahr 2021 beantragten Maßnahmen berücksichtigt.

Schwerpunkt der Förderung ist die bauliche Neugestaltung der Einkaufsstraßen „Münsterstraße/ Schumacherstraße“ und der Brauersgasse. Ergänzend wird für die Zülpicher Innenstadt ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept sowie die Einrichtung eines Verfügungsfonds für Innenstadt-Initiativen gefördert. Ebenfalls Bestandteil der Förderung ist die Erstellung eines Grünkonzepts für den Ring um den mittelalterlichen Stadtkern. Und nicht zuletzt beinhaltet das Förderpaket die Erarbeitung einer städtebaulichen Planung für die Neugestaltung der Römerallee zwischen Kölntor und Friedhof/Nemmenicher Straße.

„Das sind gute Neuigkeiten für Zülpich und ganz besonders natürlich für die Zülpicher Innenstadt“, sagt Bürgermeister Ulf Hürtgen. „Mit Hilfe der Fördermaßnahmen wollen wir eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie erreichen. Durch geeignete Grünmaßnahmen und energetische Sanierungsmaßnahmen können wir außerdem dem Klimawandel begegnen.“

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Anmeldung nur noch heute möglich: DigiTalk der IHK Trier am 06. Mai

Region/Trier – 100 Tage Präsidentschaft von Joe Biden – eine erste Bilanz. Die IHK Trier lädt alle Interessierten herzlich ein zur kostenlosen digitalen Veranstaltung „USA im Fokus“ am Donnerstag, 6. Mai von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Gemeinsam mit dem stellvertretenden US-Generalkonsul in Frankfurt, Eric Gaudiosi, Michael Meens (Tesla Automation) und Thomas Hähn (Gründer von Hahn Automation) ziehen wir eine erste Bilanz zu den ersten 100 Tagen von Joe Biden als US-Präsident.

Am 20. Januar 2021 wurde Joe Biden als neuer Präsident vereidigt. Gleich nach Amtsantritt zeigte sich eine Abkehr von der Politik seines Vorgängers Donald Trump. Biden führte die USA zurück zum Pariser Klimaabkommen und stoppte den Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch handelspolitisch vollzog sich eine erste, erfreuliche Wende: die EU und die USA einigten im Rahmen des Airbus-Boeing-Streits auf eine viermonatige Aussetzung der Strafzölle, mit dem Ziel, den seit Jahren schwelenden Streit in gegebener Zeit vollends beizulegen. Im Verhältnis zu China zeigt sich zunächst keine Entspannung, so schlägt Bidens Regierung seit ihrem Amtsantritt einen harten Ton gegenüber China an.

Wie bewerten rheinland-pfälzische Unternehmen die ersten 100 Tage von Präsident Biden? Wie werden sich die Handelsbeziehungen zukünftig entwickeln? Diese und weitere Fragen werden zunächst im Rahmen einer digitalen Gesprächsrunde diskutiert. Im Anschluss folgen zwei Vorträge zu den Themen „Einreisebestimmungen in die USA“ sowie „Marketing und Vertrieb“.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung unter USA im Fokus – neue Entwicklungen im Handel, Marketing/Vertrieb und Einreise wird bis zum 5. Mai 2021 gebeten.

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Sturmschäden in Aachen entfernt – Vorsicht in Parks und im Wald

Aachen – Weil ein Baum an der Saarstraße umzustürzen drohte, musste die Straße in der Aachener Innenstadt Richtung Ponttor am Dienstag, 4. Mai, von 11.45 bis 12.10 Uhr gesperrt werden. Die Mitarbeiter der Baumkolonne des Aachener Stadtbetriebs fällten einen Ahorn. Schon in den Morgenstunden war ein Teil des ursprünglich zweistämmigen Baumes ausgebrochen. „Wir entschieden dann, den Rest des Baumes kurzfristig zu entfernen, da die Situation wegen des anhaltenden Sturms zu gefährlich war“, erläutert Nino Polaczek-Keilhauer, Arbeitsvorbereiter Baumpflege und Baumkontrolle des Stadtbetriebs.

Zügiger Einsatz mit speziellen Geräten

Nachdem der umzustürzen drohende Baum im frühen Morgen entfernt wurde, um den Verkehr wieder fließen zu lassen, war die Arbeit für das Team aus Michael Mund, Jan und Simon Bougé im späten Vormittag dann Routine. Während die Polizei die Saarstraße absperrte, begaben sich die drei Baumpfleger schon einmal mit ihren Geräten in Position. „Wir stellen jetzt sicher, dass keine weiteren Äste angeknackst sind oder auf anderen Ästen aufliegen, die herunterfallen könnten. An den Bruchstellen schneiden wir noch sauber nach“, sagte Michael Mund. Über die Hubarbeitsbühne gelang er schnell und sicher an die entsprechenden Stellen. Unterstützt durch den neuen Fällgreifer-LKW ging die Arbeit noch einmal schneller und sicherer voran – eine enorme Arbeitserleichterung, wie Mund betont. „Durch die integrierte Säge im Greifarm kann zügig und sicher auch an größeren Ästen und Stämmen gearbeitet werden.“ Die abgesägten Baumteile landen dann direkt im LKW selbst.

Nach 20 Minuten waren die Arbeiten abgeschlossen, die Verkehrssicherheit wiederhergestellt und der Verkehr konnte freigegeben werden. Für Michael Mund, Simon und Jan Bougé ging es aber direkt weiter. Im Ferberpark wartet schon der nächste Auftrag: aus einer Weide ist ein Starkast herausgebrochen. Auch auf dem Vennbahnweg und auf dem Seffenter Weg liegen vereinzelt Äste, die seitens der Baumkolonne entfernt werden müssen.

Vorsicht in Parks und im Wald

Wegen des weiter anhaltenden Sturms wird empfohlen, sich nach Möglichkeit nicht in Parks mit großem Baumbestand aufzuhalten und von einem Friedhofsbesuch derzeit abzusehen. Gleiches gilt für den Aachener Wald, den Jogger, Reiter und Spaziergänger zur eigenen Sicherheit bis zum Abklingen des Sturms besser nicht aufsuchen sollten.

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Bürgerinitative „Rettet das Freibad Wittlich“ bestreitet jetzt den Klageweg

Wittlich/Trier – Die Vertreter des Bürgerbegehrens „Rettet das Freibad Wittlich“ haben am 3. Mai 2021 beim Verwaltungsgericht Trier eine Klage gegen den Rat der Stadt Wittlich erhoben. Dieser hatte in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 beschlossen, das Vitelliusbad als Kombibad mit reduzierten Freibadbecken neu zu bauen.

Demgegenüber ist das Bürgerbegehren darauf gerichtet, das Freibad mit den bisherigen Wasserflächen zu erhalten. Am 26. März 2021 beschloss der beklagte Stadtrat jedoch, das Bürgerbegehren sei unzulässig, da die hierzu vorgelegte Begründung nicht die rechtlichen Anforderungen erfülle und das Bürgerbegehren einen gesetzeswidrigen Antrag zum Gegenstand habe. Hiergegen wenden sich die Vertreter des Bürgerbegehrens und begehren nunmehr die gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

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Wirtschaft

Politik muss mit Post-Corona-Agenda Weichen für Deutschlands Wirtschaft stellen

Feusdorf/Region – „Die Politik muss jetzt die Weichen für die Zukunft der Unternehmen stellen. Es gilt, die Folgen der Corona-Pandemie zu überwinden, Wachstum und Beschäftigung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland noch vor der Wahl zu sichern.“ Das erklärt Hans-Peter Pick, Leiter BVMW Trier-Eifel-Mosel zu dem heute vorgestellten Zehn-Punkte-Plan des Verbandes für eine Post-Corona-Agenda.

Kernforderungen darin sind ein innovations- und investitionsfreundliches Steuer- und Abgabensystem, Entlastung der Unternehmen von Bürokratie, Einrichtung eines staatlichen Eigenkapitalfonds für mittelständische Unternehmen, Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Unterstützung für Gründer, Flexibilisierung der Arbeitswelt, Verbesserung der digitalen Infrastruktur, wettbewerbsfähige Energiepreise und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren.

„Deutschland braucht einen ökonomischen Neustart. Dies geht nur mit einem starken Mittelstand“, so Pick. Die Klein- und Mittelbetriebe seien der Innovations-, Beschäftigungs- und Ausbildungsmotor unseres Landes. „Politische Sonntagsreden helfen den Unternehmern nicht weiter. Sie erwarten endlich ein klares Handlungskonzept für die Millionen mittelständischen Betriebe und ihre Beschäftigten.“

Daran werde der Mittelstand die Parteien im Bundestagswahljahr messen, betont Pick. Die Post-Corona-Agenda des BVMW ist mit dem heutigen Tag allen Bundestags- und Landtagsabgeordneten, den Parteien sowie anderen Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme zugegangen.

Hier der Link zur Post-Corona-Agenda: http://bvmw.info/post-corona-agenda

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Entscheidungs-Spiel um DFB Pokaleinzug im FV Rheinland

Region/Mayen-Koblenz – Finaltag am 29. Mai, Abstimmung über spätere Fortführung des Bitburger Rheinlandpokals. Im Hinblick auf den Finaltag der Amateure und den weiteren Verlauf des Bitburger Rheinlandpokals hat das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland am späten Dienstagabend eine Entscheidung getroffen – ausgehend davon, dass eine sportliche Beendigung des Bitburger Rheinlandpokals bis zum 30. Juni 2021 nicht erfolgen kann. Demnach soll am Samstag, 29. Mai, im Koblenzer Stadion Oberwerth im Rahmen des Finaltags der Amateure ein Entscheidungsspiel zur Qualifikation für die erste Runde des DFB-Pokals ausgetragen werden.

Dabei trifft Regionalligist TuS Rot-Weiß Koblenz auf einen Gegner, der am kommenden Montag unter den noch im Wettbewerb verbliebenen Teilnehmern ausgelost wird. Im Lostopf werden jene Vereine sein, die ihre Bereitschaft erklären, in jenem Entscheidungsspiel anzutreten – mit Ausnahme der Spielgemeinschaften, da diese im DFB-Pokal nicht zugelassen sind. Sollte die Partie bedingt durch die behördliche Verfügungslage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht bis zum Meldetermin am 01. Juli 2021 ausgetragen werden können, wird TuS Rot-Weiß Koblenz als höchstklassig spielende Mannschaft des FVR für die erste Runde des DFB-Pokals gemeldet.

Unabhängig davon werden die 37 im Wettbewerb verbliebenen Vereine und Spielgemeinschaften aufgefordert, sich im Rahmen einer Abstimmung bis kommenden Sonntag, 09. Mai, festzulegen, ob sie an einer möglichen Fortführung des Bitburger Rheinlandpokals teilnehmen werden. Dies unter folgenden Voraussetzungen: Der Wettbewerb wird wieder aufgenommen, sobald es die Verfügungslage hinsichtlich der Corona-Pandemie zulässt. Das bedeutet, dass der Wettbewerb inklusive einer entsprechenden Vorbereitungszeit der Vereine nach dem 30. Juni und damit erst nach der Meldefrist für den DFB-Pokal beendet werden kann. Somit wird der Sieg im Bitburger Rheinlandpokal 2021 nicht zur Qualifikation für den DFB-Pokal berechtigen. Stattdessen wird der Teilnehmer des Fußballverbandes Rheinland im oben genannten Entscheidungsspiel ermittelt.

Unter weitgehender Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmen der Vereine hat das Präsidium somit von seinen ursprünglich den Vereinen vorgetragenen Vorschlägen Abstand genommen.

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Tourismus

Beim GesundLand-Vereins-Gewinnspiel 500 Euro für die Vereinskasse gewinnen

Daun – Alle Vereine aufgepasst: Gemeinsam mit dem GesundLand Vulkaneifel den VulkaMaar-Pfad zum schönsten Wanderweg machen und 500 Euro für die Vereinskasse gewinnen! Wer die meisten Abstimmungskarten für den Wettbewerb „Deutschlands schönster Wanderweg“ mit Stimme für den VulkaMaar-Pfad sammelt, gewinnt 500 Euro.

So geht’s: Bei Valerie Schneider, Unternehmenskommunikation GesundLand Vulkaneifel, für das Gewinnspiel anmelden und den Kartenbedarf mitteilen: schneider@gesundland-vulkaneifel.de oder 06592 951 371. Die Karten können anschließend in den GesundLand Tourist Informationen Daun, Manderscheid und Bad Bertrich sowie im Bürgerbüro der VG Ulmen abgeholt werden. Die gesammelten Karten sind mit gültiger Stimme für den VulkaMaar-Pfad (Kategorie Mehrtagestouren) gebündelt bis zum 19. Juni abzugeben. Der Verein mit den meisten gültigen Abstimmungskarten gewinnt. Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen gibt es online unter www.gesundland-vulkaneifel.de.