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Landesregierung von NRW reduziert Einschränkungen und eröffnet Perspektiven

Region/Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Landesregierung reduziert angesichts sinkender Infektions- und steigender Impfzahlen zahlreiche Beschränkungen und schafft gleichzeitig einen belastbaren Rahmen für schrittweise Öffnungen. Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Rahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort. Die sinkenden Inzidenzwerte in ganz Nordrhein-Westfalen und die zunehmende Beschleunigung der Impfkampagne lassen jedoch erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 zu und eröffnen damit klare Perspektiven für den Sommer.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die Pandemie ist noch nicht überwunden. Viele Menschen kämpfen noch immer auf den Intensivstationen um ihr Leben. Aber: Wir sehen einen deutlichen Hoffnungsschimmer. Seit Anfang Mai ist die 7-Tage-Inzidenz deutlich von 163,9 auf heute 116,1 gefallen. Auch die Fallzahlen der beatmeten Corona-Patientinnen und Corona-Patienten sind seit dem 1. Mai um rund sieben Prozent auf nunmehr 781 gesunken. Zudem haben inzwischen mehr als ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits die Erstimpfung erhalten. Daher können wir nun vorsichtig und mit Augenmaß wichtige Öffnungsschritte gehen, auf die wohl fast alle sehnsüchtig warten.“

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Es ist erfreulich, dass die Inzidenzwerte derzeit stark rückläufig sind. Dies ist auch eine gute Nachricht für das wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen: Für die Gastronomie und Hotellerie wird dadurch die Rücknahme von Einschränkungen möglich, auf die viele lange gewartet haben. Für den Einzelhandel sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen – und für Messen erhalten Veranstalter und Aussteller endlich eine Planungsgrundlage.”

Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Fallen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, erfolgen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

Folgende Stufen sieht die Coronaschutzverordnung künftig vor:

 

  Inzidenz >100
(Bundesnotbremse)
Stufe 1
Inzidenz 100-50
Stufe 2
Inzidenz < 50
Ausgangs-beschränkungen

 

 

Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen keine Ausgangs-
beschränkungen
keine Ausgangs-
beschränkungen
Kontakt-beschränkungen

 

Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)

Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)

Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich

 

Kultur Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind untersagt.

Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich

Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

 

Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)
Sport Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig.

Fitnessstudios geschlossen.

Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen

 

Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre

 

Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis  wieder erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)

 

Sport im Freien ohne Personen-begrenzung erlaubt

 

Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontakt-nachverfolgung, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen

 

Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen)

 

Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen

 

Freizeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestelle, Solarien, Prostitutionsstätten, bleiben geschlossen. Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis

Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis

 

Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung

 

Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnl. Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis

Einzelhandel Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über 150) bzw. nur mit click&meet plus negativem Testestergebnis und Begrenzung auf einen Kunden pro 40 qm (Inzidenz zwischen 150 und 100),

 

Alle Geschäfte geöffnet.

Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter, Voraussetzung ist negatives Testergebnis

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich

 

Gastronomie Betrieb ist nicht zulässig Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, , Abstandsregeln

 

Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig

 

 

Beherbergung Private Übernachtungen nur in Härtefällen zulässig Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig

 

Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig,Voraussetzung ist negatives Testergebnis

 

Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels
Messen/
Märkte
Betrieb ist nicht zulässig Betrieb ist nicht zulässig Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Be-sucher pro 7qm der für Besucher zu-gänglichen Fläche
Tagungen/
Kongresse
Veranstaltung ist nicht zulässig Veranstaltung ist nicht zulässig Zulässig mit Personenbegrenzung und Test

 

Private
Veranstaltungen
Nicht zulässig Nicht zulässig Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis
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Neue Einreise-Regelungen des Bundes ersetzen Landesregelungen ab 13. Mai

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aufgehoben, nachdem der Bund umfassende Regelungen geschaffen hat. Am Donnerstag, 13. Mai 2021, werden neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft treten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen. Dann gilt für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber durch die Übermittlung eines negativen Tests an die zuständige Behörde aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.

Allerdings ist nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden –  eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach Einreise möglich. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.

Weiterhin gilt für Einreisen auch Hochinzidenzgebieten die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen negativen Tests. Hiervon sind nur Durchreisende und Transportpersonal (bei Aufenthalten unter 72 Stunden) ausgenommen. Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen.

An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den landesweit über 6.000 Testzentren und anderen Teststellen wie Apotheken oder Ärzten kann die Testung vorgenommen werden.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.

Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.

Hintergrund:

Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

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DEHOGA begrüßt Öffnung von Hotels & Restaurants im Mai

Region/Bad Kreuznach – DEHOGA Präsident Haumann: Startschuss zu goldenem Sommer in Rheinland-Pfalz ist Balsam auf die Seelen der Gastgeber und finanziell existenziell wichtig! Der vom DEHOGA Rheinland-Pfalz seit Wochen vehement geforderte verbindliche Plan für eine Öffnung von Hotellerie und Gastronomie wurde heute von der Landesregierung beschlossen. Mit Bezug auf die rückläufigen Infektionszahlen und immer mehr geimpfte Menschen hatte der DEHOGA die kurzfristige Anpassung der bis zum 23.05.21 gültigen Landesverordnung gefordert, um die gastgewerblichen Betriebe doch noch rechtzeitig vor den Mai-Feiertagen für den Tourismus wieder zu öffnen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer stellte gestern in einer Pressekonferenz ihren Drei-Stufen-Plan vor, der auch wesentliche Lockerungen für den Tourismus und das Gastgewerbe enthält. Unter Bezugnahme auf die ersten Pfingstferien im Lande hob sie die mit dem DEHOGA abgestimmten Öffnungen für Hotellerie und Gastronomie hervor, die Ferien im eigenen Lande ermögliche.

Präsident Gereon Haumann: „Wir freuen uns, dass wir bereits ab heute und damit noch vor Christi Himmelfahrt unsere Hotels schrittweise öffnen dürfen. Damit ist endlich der wichtige Startschuss zu einem „goldenen Sommer in Rheinland-Pfalz“ erfolgt! Das ist ein wichtiges Signal für unsere Gastgeber, das Balsam für die Seelen bedeutet und nach langer Durststrecke viele hundert Familienexistenzen retten kann. Ich fordere alle Rheinland-Pfälzer auf, ihre Pfingstferien im eigenen Lande zu verbringen. Die geplagte Branche hat nach mehr als 6 Monaten Lockdown die Solidarität der Bevölkerung mehr als verdient!“

Der DEHOGA hatte sich bis kurz vor der Sitzung des Ministerrates am gestrigen Tage vehement für eine sofortige Öffnung der Betriebe eingesetzt und immer wieder darauf hingewiesen, dass das „Gastgewerbe nicht Ursache, sondern wichtiger Teil der Lösung“ beim Kampf gegen die Pandemie sei.

„Nun können Gastgeber und Gäste gleichermaßen ihre „goldene Zeit in Rheinland-Pfalz“ rechtzeitig planen, denn spätestens ab dem 02. Juni sind unsere Hotels und Restaurants mit ihren Wellness- und Sportbereichen sowie der Innengastronomie wieder komplett geöffnet. Bei Inzidenzen unter 50 sind die Restaurants bereits ab dem Freitag der nächsten Woche, also vor Pfingsten, auch innen wieder geöffnet. Und für die Gäste, die auch bis dahin nicht mehr warten möchten, ist die Hotelübernachtung bereits ab heute wieder möglich! Und bei zunehmend schönerem Wetter macht die bereits seit dem 22.03.21 geöffnete Außengastronomie noch mehr Freude! Heute ist ein guter Tag für das Gastgewerbe und die Menschen in Rheinland-Pfalz“ so Präsident Haumann.

Der von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vorgestellte „Drei-Stufen-Plan“ der Landesregierung sieht folgende Schritte vor:

Stufe 1 – ab 12. Mai

Öffnung von Hotels für kontaktarmen Urlaub:

  • In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Werktage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremsenicht greift, wird kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Hotels sind „kontaktarm“ möglich, wenn ein eigenes Bad vorhanden und das Frühstück auf dem Zimmer (oder bei schönem Wetter auf der Terrasse oder im Biergarten) angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine negative Testung bei Anreise (oder bis zu 24 Stunden vorher) und danach alle 48 Stunden notwendig. Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann ebenso erlaubt.

Stufe 2 – ab 21. Mai

für Hotelübernachtungen mit Innengastronomie und Kultur

  • Bei einer Inzidenz von unter 50 sind Innengastronomie sowie Kultur im Innenraum mit Abstand, Test und Maske wieder möglich.
  • Auch kulturelle und sportliche Veranstaltungen im Freien sind mit Tests erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen. Bei den Sitzplätzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.

Stufe 3 – ab 2. Juni

für Hotels, Innengastronomie, Freibäder und Kultur

  • Öffnung der kompletten Hotels (mit Innengastronomie und Wellnessbereichen) sowie Restaurants und von privaten und öffentlichen Freibädern.
  • Auch kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen sind möglich

Die konkrete Umsetzung regelt die neue CoBeLVO, die in Kürze erscheint.

Die Inzidenz in Rheinland-Pfalz liegt bereits seit gestern im landesweiten Durchschnitt unter 100 (Stand: 11.05.21: 92,5) und sinkt erfreulicherweise kontinuierlich. Die Bundesnotbremse wird demnach automatisch in den Kreisen außer Kraft gesetzt, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt und somit dann die Landesverordnung wieder gilt.

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Impfungen in Priorität 3

Region/Düsseldorf – Muster-Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage in den Arztpraxen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Nordrhein-Westfalen teilt mit: Arztpraxen können bereits jetzt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe allen Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zur erhöhten Priorität gehören (Priorität 3, § 4 CoronaImpfV), ein Impfangebot unterbreiten. Der Impfstoff in den Arztpraxen ist derzeit noch sehr begrenzt und der Andrang in den Praxen ist groß. Daher impfen die Arztpraxen vornehmlich zunächst Patientinnen und Patienten aus den Priorisierungsgruppe 1 und 2 sowie chronisch Erkrankte. Die Priorisierung nehmen die Ärzte eigenverantwortlich vor.

Die Landesregierung hat nun heute eine Musterbescheinigung veröffentlicht, die Arbeitgeber und Einrichtungen denjenigen Personen ausstellen können, die zur Priorität 3 gehören und sich in einer Praxis der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte impfen lassen wollen. Die Priorität 3 umfasst beispielsweise Mitglieder von Verfassungsorganen und Tätige in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, Verwaltungen sowie Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Apothekenwesen, Medien, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft). Darüber hinaus gehören zu dieser Personengruppe auch Tätige in medizinischen Einrichtungen, die ein niedriges Expositionsrisiko gegenüber dem Coronavirus haben (Personal in Laboren und ohne Patientenkontakt), sowie Tätige in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen, die nicht zur Priorität 2 gehören. Die Musterbescheinigung ist im Internet abrufbar unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/muster_arbeitgeberbescheinigung_prio3_fuer_arztpraxis_11052021.pdf.

Wichtig zu wissen: Die Musterbescheinigung dient zur Vorlage bei den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, nicht aber für Impftermine in den Impfzentren. Die für den Mai in den Impfzentren vorgesehenen Termine sind aktuell ausgebucht.

Mit Blick auf die Arztpraxen dient die Musterbescheinigung dem Nachweis der Impfberechtigung aufgrund der Priorisierung, garantiert aber ausdrücklich nicht, dass dort auch ein Impftermin zur Verfügung steht.

In den Impfzentren, für die das Land zuständig ist, werden derzeit bestimmte Berufsgruppen nach Terminbuchung geimpft. Dort muss die Zugehörigkeit zu einer der einschlägigen Berufsgruppen über eine gesonderte Bescheinigung erfolgen, für die die Landesregierung ebenfalls eine Musterbescheinigung zur Verfügung gestellt hat (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_3_arbeitgeberbescheinigung_06052021.pdf). Der vom Bund für den Monat Mai für die Impfzentren zur Verfügung gestellte Impfstoff ist vollständig verplant. Daher können nicht alle Personen der Priorität 3 gleichzeitig ein Impfangebot erhalten.

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Draußen muss drin sein: DFB und DOSB starten Petition für Amateursport

Region – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat mit seinen Regional- und Landesverbänden eine gemeinsame bundesweite Petition und Kampagne für den Amateur- und Breitensport mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gestartet. Unter der Überschrift „Draußen muss drin sein“ fordert die Initiative die schnellstmögliche Wiederzulassung des organisierten Sportbetriebs unter freiem Himmel, zunächst im Training, anschließend im Wettkampfbetrieb.

Nicht nur die mehr als sieben Millionen Mitglieder in rund 24.500 Vereinen des DFB sind in den nächsten drei Wochen aufgerufen, die Petition und ihr Vorhaben zu unterstützen. Mit Unterstützung des DOSB sollen auch die Mitglieder, Vereine und Verbände anderer Sportarten sowie alle Sportbegeisterten in Deutschland durch ihre Teilnahme an der einfach auszufüllenden Online-Petition dem Amateur- und Breitensport eine gemeinsame Stimme geben. Unter dem Dach des DOSB sind 90.000 Sportvereine mit insgesamt rund 27 Millionen Mitgliedern organisiert.

Ronny Zimmermann, zuständiger DFB-Vizepräsident für den Jugendfußball, sagt: „Die Amateurvereine und ihre Sportler*innen sind immer wieder in den Entscheidungen ignoriert und vergessen worden. Damit muss jetzt Schluss sein, speziell für unsere Kinder und Jugendlichen. Sport ist wichtig, Sport hat einen hohen gesellschaftlichen Wert, Sport ist gesund für Körper und Seele – auch in der Pandemie. Es sind nun schnelle, konkrete Perspektiven gefragt, das gilt nicht erst seit den aktuellen Entwicklungen beim Impfen und den Inzidenzwerten, die in Deutschland Hoffnung machen. So uneinig der DFB aktuell auftreten mag, hinter dieser Petition stehen wir alle, da gibt es keine zwei Meinungen. Die Vereine arbeiten höchst verantwortungsvoll, das haben sie beim Restart im vergangenen Jahr unter Beweis gestellt. Der Amateursport muss auf Grundlage aller vorliegenden Fakten endlich stärker gehört werden. Wir wollen einen nachhaltigen Weg aus der Krise finden. Gefragt ist eine neue Aufbruchstimmung für den Vereinssport, für Bewegung, Freude und das Gefühl von Gemeinschaft.“

Dr. Rainer Koch, zuständiger DFB-Vizepräsident für die Amateure, sagt: „Wir alle wissen um die aktuell schwierige Lage in den Führungsgremien beim DFB. Das Bild ist von Zerrissenheit geprägt. Das entbindet uns aber nicht davon, die Dinge anzupacken, die gerade jetzt von extremer Bedeutung für den Amateurfußball in unserem Land sind. Ganz im Gegenteil: Wir müssen unserer Verantwortung dringend gerecht werden. 7,1 Millionen Mitglieder allein im Fußball fordern zurecht, dass ihre bedrohliche Lage stärker als bisher wahrgenommen wird. Gemeinsam mit unseren Vereinen, den Frauen und Männern, Jungen und Mädchen sprechen wir mit dieser bundesweiten Petition die Sprache, die jeder versteht. Wir wollen in der Sache weiterkommen und fordern den großen, längst überfälligen Befreiungsschlag für den Amateursport: Macht endlich unsere Plätze wieder auf!“

Bernd Neuendorf, Präsident des Fußball-Verbandes Mittelrhein, sagt: „Seit Monaten ist der Amateursport in Deutschland weitgehend zur Bewegungslosigkeit verurteilt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen jetzt eine klare Öffnungsperspektive – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Insgesamt 7,3 Millionen Mädchen und Jungen im Alter bis 18 Jahren sind in einem Sportverein aktiv, davon alleine 2,1 Millionen in einem Fußballverein. Sie brauchen die sportliche Aktivität und die sozialen Kontakte im Verein ganz besonders. Sie dürfen in der Pandemie nicht alleine gelassen werden. Angesichts sinkender Inzidenzwerte darf nicht nur darüber geredet werden, wann Restaurants wieder öffnen und wir wieder in Urlaub fahren dürfen. Mit der gleichen Intensität müssen die Sportvereine, die Sportlerinnen und Sportler, bei den Debatten über Lockerungen berücksichtigt werden. Denn Sport an der frischen Luft ist erwiesenermaßen kein Treiber der Pandemie. Im Gegenteil. Er kann in der Corona-Krise einen erheblichen Beitrag zur körperlichen und psychischen Gesundheit der Menschen leisten. Es wird höchste Zeit, dies anzuerkennen und die restriktiven Maßnahmen im Bereich des Sports zu beenden.“

Seit mehr als einem halben Jahr steht der Amateursport in Deutschland nahezu still. Spiele und Wettkämpfe sind untersagt, der Trainingsbetrieb ist allenfalls unter sehr starken Einschränkungen, zum Teil gar nicht möglich. Allein im Fußball sind knapp 140.000 Mannschaften betroffen – obwohl alle bisherigen Erkenntnisse in der Pandemie aufzeigen, dass auf dem Spielfeld nur ein äußerst geringes Ansteckungsrisiko besteht. Obwohl seit Monaten immer mehr Expert*innen aus Medizin und Wissenschaft, unter anderem aus Aerosolforschung, Epidemiologie und Sportwissenschaft, vor den gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren warnen, die mit dem aktuellen Verbot des organisierten Sporttreibens einhergehen. Obwohl vor allem für Kinder und Jugendliche negative Langzeitfolgen befürchtet werden. Obwohl die im vergangenen Jahr angewendeten Hygienekonzepte gerade im Fußball gut funktioniert haben.

Die aktuelle Kampagne und die Petition sollen einen wichtigen Schritt markieren. Die Aktion wird von umfassenden Aktivitäten im Online- und Social-Media-Bereich begleitet. Beim DFB-Pokalfinale am Donnerstag im Berliner Olympiastadion wird zudem ein Riesenbanner auf der Gegentribüne für die Petition werben. Die Petition für den Amateur- und Breitensport läuft drei Wochen.

Bereits Ende Februar hatte der DFB in einer bundesweiten Online-Umfrage ermittelt, wie es dem Amateurfußball nach einem Jahr mit der Pandemie geht. Mehr als 100.000 Menschen nahmen teil, verteilt über nahezu alle Altersgruppen. Fast alle sind Mitglieder in Amateurvereinen mit Fußballangebot. Die Ergebnisse, präsentiert im Rahmen einer live übertragenen Pressekonferenz, zeigten: Die Sehnsucht nach der Rückkehr auf den Platz ist riesig, die Herausforderungen für die Vereine sind es ebenfalls. 98 Prozent der Befragten vermissen den Amateurfußball, 96 Prozent die Aktivitäten in ihrem Verein. Besonders fehlen den Menschen die Gemeinschaft und das Gemeinschaftsgefühl (71 Prozent), noch mehr sogar als das aktive Fußballspielen selbst (68 Prozent).

Der gesellschaftliche Wert des Amateurfußballs wurde im vergangenen Jahr mit Hilfe einer wissenschaftlichen Modellrechnung in Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Fußball-Union (UEFA), dem DFB und zehn Universitäten errechnet. Basierend auf dem UEFA GROW SROI-Modell („Social Return on Invest“) beträgt die soziale und ökonomische Wertschöpfung des Amateurfußballs allein in Deutschland 13,9 Milliarden Euro pro Jahr.

Das Modell quantifiziert den sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert, der deshalb entsteht, weil in 24.500 Amateurvereinen Fußball gespielt und ehrenamtliche Arbeit geleistet wird. Demnach senkt Fußballspielen unter anderem das Erkrankungsrisiko und damit Gesundheitskosten, wodurch 5,6 Milliarden Euro im öffentlichen Gesundheitssystem eingespart werden. Die Steigerung des subjektiven Wohlbefindens entspricht einer sozialen Wertschöpfung von 4,86 Milliarden Euro. Allen voran für Kinder und Jugendliche sind Amateursportvereine wichtige soziale Tankstellen. Tankstellen, die seit Monaten kaum angezapft werden können. Auch darum muss draußen endlich wieder drin sein.

Link zur Petition: www.dfb.de/petition

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Betriebliches Impfen in RLP – Vorbereitungen laufen in enger Absprache zwischen Land und Betrieben

Region/Mainz – Neben den Impfungen in den 32 Impfzentren des Landes und den Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, soll laut Bundesgesundheitsministerium ab 7. Juni auch das Impfen in den Betrieben als dritte Säule beginnen. Seitens des Bundes wurde in Aussicht gestellt, dass in den ersten Wochen zusätzlich rund 500.000 Dosen Impfstoff wöchentlich dafür zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei einer möglichen Verteilung nach dem Bevölkerungsanteil wird daher für Rheinland-Pfalz zunächst mit rund 25.000 Dosen wöchentlich gerechnet.

Auch wenn darüber hinaus nur wenig Konkretes seitens des Bundes bekannt gegeben wurde, rüstet sich Rheinland-Pfalz für den Einsatz der dritten Säule der Impfstrategie. Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler machte deutlich: „Es ist uns ein hohes Anliegen, dass sich interessierte Betriebe möglichst gut vorbereiten können, damit die zusätzlich in Aussicht gestellten Impfdosen möglichst zügig an die Beschäftigten in den Betrieben verimpft werden können.“

Das Arbeits- und Gesundheitsministerium steht dazu in einem engen Austausch mit der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz und den Industrie- und Handelskammern. Betriebe sollen beim Aufbau geeigneter Maßnahmen unterstützt werden. „Impfen ist die beste Gesundheits- und Wirtschaftspolitik. Für eine Rückkehr in ein uneingeschränktes Leben müssen wir eine Impfquote von mindestens 70 Prozent erreichen. Das Impfen in Betrieben spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Modellprojekte zeigen eine hohe Akzeptanz und Effizienz. Viele Betriebe sind bereits jetzt startklar. Sie warten sehnsüchtig auf den Startschuss aus Berlin und eine ausreichende Menge an Impfdosen. Anfänglich wird nur wenig Impfstoff für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung muss bei der Beschaffung noch ambitionierter vorgehen“, erläuterte Karsten Tacke, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU).

„Leider fehlen uns derzeit noch verlässliche Angaben, welche konkreten Vorgaben für die dritte Säule des betrieblichen Impfens zu erwarten sind, zum Beispiel auf welchen Wegen der Impfstoff geliefert wird, wer ihn konkret bestellen kann, ob es Verteilungsschlüssel geben wird und wie die Dokumentation der Impfungen gesichert werden kann. Wir appellieren daher dringend an den Bund, die erforderliche Anpassung der Corona-Impfverordnung umgehend auf den Weg zu bringen“, so der Landesimpfkoordinator Dr. Alexander Wilhelm. Betriebe und Beschäftigte brauchen ebenso wie Kommunen und Land Planungssicherheit.

Derzeit arbeiten LVU und IHKen mit Unterstützung des MSAGD an Informationen über die Rahmenbedingungen des betrieblichen Impfens, die sich an den unterschiedlichen Konstellationen der Betriebe vor Ort orientieren. Das Land hat bereits angekündigt, das betriebliche Impfen zum Beispiel durch die Anbindung an das landeseigene Dokumentationsportal, die Meldung der Daten an das RKI oder den Informations­transfer vom Landesimpfzentrum zum Aufbau einer betrieblichen Impfstelle zu unterstützten.

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click&meet ab Freitag – Montag in Jülich wieder Schule im Wechselunterricht

Jülich – Weil die Werte der Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Düren an jeweils fünf Werktagen in Folge unter den Schwellenwerten 165 für Bildung bzw. 150 für Einkäufe liegen, hat das Land NRW diese Öffnungsschritte nun festgestellt und verfügt.

Demnach sind außerschulische Bildungsangebote ab Mittwoch, 12. Mai 2021 wieder zulässig. Die Schulen starten aufgrund entsprechender Vorgaben des Landes am darauffolgenden Montag, 17. Mai 2021 wieder in den Wechselunterricht.

Der Handel darf theoretisch ab Donnerstag, 13. Mai 2021 wieder click&meet anbieten. Aufgrund des Feiertages wird dies ab Freitag 14. Mai 2021 nutzbar sein. Erlaubt ist dann die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Je 40 qm Verkaufsfläche ist ein Kunde bzw. eine Kundin zulässig. Diese müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, welches maximal 24 Stunden alt sein darf und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske tragen. Die Kontaktdaten der Kunden (Name und Vorname + Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) und Zeitraum des Aufenthalts sind vom Betreiber festzuhalten.

Vollständig geimpfte und genesene Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Weiterhin gelten die bekannten Kontaktbeschränkungen. Treffen sind nur Personen eines Haushaltes mit einer weiteren Person (einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre) erlaubt. Vollständig geimpfte und genesene (28 Tage – 6 Monate) Personen gelten dabei nicht als weitere Person.

Die für Jülich relevanten Regelungen werden auf www.juelich.de/coronavirus stetig aktualisiert.

Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail: Hotline@juelich.de und per Tel.: 02461 – 63–605, Mo – Fr: 8.00 – 12.00 Uhr (außer an Feiertagen).

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Außen-Gastronomie und Hotels im Kreis Ahrweiler dürfen öffnen

Ahrweiler – Die Regelungen der Bundesnotbremse fallen morgen, Donnerstag den 13. Mai. Im Kreis Ahrweiler hat die Sieben-Tage-Inzidenz gestern, 11. Mai 2021, den fünften Werktag in Folge den Schwellenwert von 100 unterschritten (7-Tage-Inzidenz laut RKI: 85). Somit treten in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 12. auf 13. Mai, 0:00 Uhr, die Corona-Schutzmaßnahmen der sogenannten „Bundesnotbremse“ außer Kraft. Stattdessen gelten die Regelungen der 20. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Hierdurch kommt es unter anderem zu folgenden Lockerungen:

– Die nächtlichen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gelten nicht mehr;

– Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben dabei unberücksichtigt);

– Die Außengastronomie darf unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen (wie Testpflicht und Terminvereinbarung) öffnen;

– Alle öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht – auch auf den Parkplätzen – und Personenbegrenzung) geöffnet. Die Testpflicht entfällt;

– Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder möglich. Kann die Maskenpflicht aufgrund der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt die Testpflicht;

– Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen (eigene sanitäre Einrichtungen, geschlossene Gemeinschaftseinrichtungen – hierzu zählen auch Frühstücksräume – keine Sport- und Freizeitaktivitäten, Kontakterfassung, Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Bereichen) öffnen. Bei Hotels und Jugendherbergen gilt die Testpflicht, bei mehrtägigen Aufenthalten ist alle 48 Stunden eine Testung vorzunehmen;

– Kontaktfreier Sport ist im Innen- und Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen wieder möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu 20 anderen Kindern zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers Sport machen.

In Innenbereichen (zum Beispiel Fitnessstudios, Tanzschulen, etc.) gelten neben dem Abstandsgebot (bis zu drei Meter) die Testpflicht und die Personenbegrenzung eine Person pro 40 Quadratmeter. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist nicht erlaubt; lediglich die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht;

– Die Innenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, etc. dürfen öffnen und die Testpflicht entfällt. In allen Bereichen  gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, Vorausbuchungspflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung;

– Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und weitere kulturelle Einrichtungen dürfen ebenfalls wieder unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen öffnen. Für einen Besuch ist jedoch eine Voranmeldung nötig.

Neben der 20. CoBeLVO hat die Landesregierung gestern den sogenannten „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ verabschiedet. Dieser sieht für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 weitere Lockerungen vor. Ab dem 21. Mai (Stufe 2) und ab 2. Juni (Stufe 3) sollen weitere Öffnungsschritte folgen.

Der Perspektivplan Rheinland-Pfalz sowie alle Informationen zur 20. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind unter www.corona.rlp.de abrufbar.

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25 Jahre Partnerschaft Kreuzau und Plancoët

Kreuzau – Seit über 25 Jahren sind die beiden Gemeinden verbunden und hegen eine enge Freundschaft. Zur Würdigung der guten Zusammenarbeit und der engagierten Vereinsarbeit war für das Jubiläumsjahr wieder eine deutsch-französische Begegnung geplant, die aufgrund der anhaltenden Pandemie leider entfällt.

Um die Unterzeichnung der offiziellen Partnerschaftsurkunden vom 12. Mai 1996 dennoch zu würdigen, trafen sich die Vorstandsmitglieder des Partnerschaftskomitees Kreuzau/Plancoët e.V. Dr. Trudi Wintz, Linde Hanek, Walter Stolz, Robert Braun mit Bürgermeister Eßer und Beigeordneter Reinhard Theisen vor dem Rathaus. Passend zum Anlass erstrahlt das Gebäude in diesen Tagen in den Landesfarben von Frankreich und Deutschland.

Grundlage der langjährigen Freundschaft ist die Liaison der Französin Louise Cousin mit dem deutschen Soldaten Mathias Blatzheim, die sich nach dem Krieg in der Nähe von Paris kennen gelernt haben. Als begeisterte Fußballer knüpfte Mathias schon früh Kontakt zum Fußballverein in Plancoët. Nachdem das junge Paar 1953 nach Kreuzau zog, organisierte er Fußballspiele zwischen den beiden Vereinen. Neben den sportlichen Begegnungen kam es auch zum musikalischen Austausch zwischen der Musikschule Plancoët, dem Jungen Orchester Kreuzau und dem Kirchenchor Kreuzau. Dazu besteht seit 1997 der jährliche stattfindende Schüleraustausch zwischen dem Gymnasium Kreuzau und dem Collège Chateaubriand in Plancoët.

Um die bestehenden Kontakte zwischen den beiden Gemeinden weiter zu entwickeln und zu vertiefen, wurde 2008 das Partnerschaftskomitees Kreuzau/Plancoët e.V. gegründet, das Pendant zum Comité de umelage de Plancoët/Kreuzau. Seitdem arbeiten beide Komitees eng zusammen und organisieren regelmäßig interessante Begegnungen für Jung und Alt. Zu Recht kann man sagen, dass die deutsch-französische Partnerschaft die Menschen beider Länder einander näherbringt, den Dialog der Kulturen pflegt und den europäischen Einigungsgedanken stärkt.

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Internationaler Tag der Pflegenden 2021

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann würdigt am 12. Mai zum „Internationalen Tag der Pflegenden“ die Arbeit der Beschäftigten in der Pflege: „Am heutigen Tag gilt mein besonderer Dank den vielen Beschäftigten in der Pflege. Die Corona-Pandemie führt uns allen vor Auge, was die Beschäftigten in der Pflege tagtäglich leisten. Sie stellen die Versorgung der Pflegebedürftigen auf einem hohen Niveau sicher und gehen dabei an ihre Grenzen. Niemand kann jetzt noch behaupten, ihm seien die teils schwierigen Arbeitsbedingungen im Pflegebereich nicht bewusst. Die Pflegenden sind eine unverzichtbare Säule unserer Gesundheitsversorgung und verdienen mehr denn je gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und vor allem auch eine tarifliche Entlohnung. Dafür sind Politik und Arbeitgeber in der Verantwortung.“

In Nordrhein-Westfalen habe man sich in den vergangenen Jahren bereits auf den Weg gemacht, den Pflegebereich nachhaltig zu stärken. Das Gesundheitsministerium fördert mit rund 100 Millionen Euro 50 Projekte in Nordrhein-Westfalen zum Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen. Mit der generalistischen Pflegeausbildung wurde in Nordrhein-Westfalen im letzten jahr zudem ein Höchststand an Auszubildenden in der Pflege erreicht. „Besonders in der Corona-Pandemie ist deutlich geworden: Die personelle Lage im medizinischen und pflegerischen Bereich ist angespannt. Es freut mich daher um so mehr, dass wir die Nachwuchsgewinnung in der Pflege gezielt fördern“, so Laumann weiter.

Zusätzlich stellt das Gesundheitsministerium im Kampf gegen den Fachkräftemangel in Nordrhein-Westfalen rund 250 Millionen Euro für die Pflegeausbildung aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Vergütung dient den Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen zur Modernisierung bestehender Gebäude und zur Finanzierung von bis zu 7.000 zusätzlichen Schulplätzen. Die mehr als 150 Pflegeschulen, die nicht mehr mit einem Krankenhaus verbunden sind, haben damit die Möglichkeit, in eine zukunftsorientierte Fachkraftausbildung zu investieren.

„Es ist an uns, die jüngere Generation für den Pflegeberuf dauerhaft zu begeistern. Daher fördern wir eine attraktive Berufsausbildung in Nordrhein-Westfalen. Als wichtiger Akteur des Gesundheitssystems braucht die Pflege aber auch eine starke Stimme in Politik und Gesellschaft. Sie soll ihre Position selbstbewusst in den höchsten Gremien der Selbstverwaltung einbringen können. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen wird den Berufsstand nachhaltig stärken. Damit ermöglichen wir den professionell Pflegenden von Beginn an in die wichtigsten Entscheidungen zu ihrem Berufsstand eingebunden zu werden“, bekräftigt Laumann.

Eine Grundsatzfrage bleibe allerdings eine angemessene Bezahlung. Der Bundesvorstoß zur Tarifbindung in der Altenpflege sieht dabei vor, dass von Juli 2022 an Pflegeeinrichtungen nur noch zugelassen sind, wenn sie ihre Pflegekräfte nach einem aner­kannten Tarifvertrag be­zahlen oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind. Minister Laumann erklärt: „Den Vorstoß des Bundes, die Zulassung von Pflegeeinrichtungen an die Tarifbindung zu koppeln, unterstütze ich aus ganzem Herzen. Tarifbindung darf nicht mehr eine Ausnahme, sondern muss die Regel sein. Jeder, der seinen Pflegern keinen Tariflohn anbietet, sollte seine Einrichtung dichtmachen. Es ist ein Skandal, dass auch heute noch vielen Pflegekräften der Tariflohn vorenthalten wird.“

Zum Hintergrund:

Der Internationale Tag der Pflegenden wird jährlich am 12. Mai gefeiert, dem Geburtstag von Florence Nightingale. Sie war eine britische Krankenschwester und gilt als die Pionierin der modernen Krankenpflege. Mit dem Internationalen Tag der Pflegenden soll die Leistung der professionell Pflegenden gewürdigt werden.