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Gut vorbereitet auf steigende Veränderungen in der Pflege

Region/Mayen-Koblenz – 21 Teilnehmer starten Weiterbildungen am Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein. Fort- und Weiterbildungen ermöglichen, das ist eine zentrale Aufgabe im Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (BFI). Hier stehen den über 4100 Mitarbeitern in den verschiedensten Berufsgruppen, aber auch externen Interessenten, viele Angebote zur Verfügung. Aktuell sind zwei neue hinzugekommen: die Fachweiterbildung für Neonatologische und Pädiatrische Intensivpflege/Pflege in der Anästhesie und die Fachweiterbildung Notfallpflege. Gemeinsam mit der bereits etablierten Fachweiterbildung für Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie haben Mitte Mai 21 Fachkräfte begonnen, noch einmal berufsbegleitend die Schulbank zu drücken. „Unser Ziel ist es, spezialisierte Kompetenzen an die Pflegefachkräfte weiterzugeben, damit sie mit den steigenden Veränderungen und Herausforderungen in ihrer täglichen Arbeit besser umgehen können. Beispielsweise lernen sie, wie man Bezugspersonen der Patienten kompetent begegnet und besonders in kritischen Situationen professionell und sicher agiert“ berichtet Natalie Waldforst, Direktorin des BFI.

In Kleinstgruppen wurden die Teilnehmer von den Lehrkräften aus dem BFI begrüßt und mit allen technischen Voraussetzungen ausgerüstet, um auch online am Unterricht teilnehmen zu können. „Hier haben sich tolle Menschen auf den Weg gemacht, um mit Spaß und Freude die eigenen beruflichen Kompetenzen zu erweitern. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit!“, so das Lehrerteam. Die jetzt gestarteten Fachweiterbildungen sind für Pflegefachkräfte, die auf der Intensivstation, einschließlich Frühgeborenen- und Kinderintensivstation, sowie in der Notaufnahme arbeiten. In zwei Jahren werden sie 720 Unterrichtsstunden sowie mindestens 1900 Stunden praktischer Weiterbildung absolvieren, das belegt und erfordert großes Engagement und viel Liebe zum Beruf.

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Größte und schnellste Hilfsaktion für die Wirtschaft in der NRW Landesgeschichte

Region/Düsseldorf – Hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene nordrhein-westfälische Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt. Wirtschaftsminister Pinkwart und Minister der Finanzen Lienenkämper bilanzieren die Corona-Hilfen und steuerlichen Entlastungen für die Unternehmen. Landesregierung beschließt Rückmeldephase und deutliche Fristverlängerung für mögliche Rückzahlungen um ein Jahr bei der NRW-Soforthilfe

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium der Finanzen teilen mit: Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „In einem beispiellosen Kraftakt haben Bund und Land die nordrhein-westfälische Wirtschaft in der Corona-Krise mit Zuschüssen in Höhe von 9,4 Milliarden Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro. Diese Hilfen tragen dazu bei, dass viele Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ihr Überleben sichern konnten und können. Mit Blick auf die zum Teil noch andauernde Pandemie bedingten Einschränkungen für Betriebe wird die Frist für mögliche Rückzahlungen bei der Soforthilfe um ein Jahr auf Ende Oktober 2022 verlängert.“

„Neben den unterschiedlichen Zuschüssen und Finanzhilfen haben wir die betroffenen Unternehmen mit gezielten steuerlichen Maßnahmen in einem Umfang von fast 22 Milliarden Euro zeitweise entlasten können“, zieht Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, eine Zwischenbilanz der steuerlichen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung. „Mit diesen unmittelbar wirksam werdenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und der vereinfachten Herabsetzung von Steuervorauszahlungen stärken wir die Liquidität von Unternehmen, um Arbeitsplätze zu sichern und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken.“ Diese Maßnahmen können in den kommenden Monaten weiterhin genutzt werden.

Zu den 9,4 Milliarden Euro aus Zuschüssen aus dem NRW-Rettungsschirm und Bundesmitteln addieren sich Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von über einer Milliarde Euro sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen der NRW.BANK von rund 400 Millionen Euro sowie 12 Milliarden Euro durch die bundeseigene KfW in Nordrhein-Westfalen.

Damit auch weiterhin möglichst viele Existenzen gesichert werden können, hat die Landesregierung nun eine verbesserte Umsetzung des Rückmelde- und Rückzahlungsverfahrens bei der NRW-Soforthilfe beschlossen, um den Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfängern bestmöglich entgegen zu kommen. Zugleich startet die Härtefallhilfe.

Bilanz der Corona-Hilfen

NRW-Soforthilfe: Allein im Rahmen dieses Programms wurden auf von Ende März bis Ende Mai 2020 gestellte Anträge rund 4,5 Milliarden Euro an etwa 430.000 Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Bundesprogramm dabei mit den Bezirksregierungen umgesetzt und insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zusätzlich zur Verfügung gestellt. Bereits in der ersten Aprilwoche konnten drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen ausbezahlt werden.

Überbrückungshilfen: Im Rahmen der an die Soforthilfe anschließenden Überbrückungshilfe I haben Bund und Land rund 34.200 Antragstellerinnen und Antragstellern weitere 364 Millionen Euro gewährt und aus der Überbrückungshilfe II nochmals 702 Millionen Euro auf 57.700 genehmigte Anträgen hin ausgezahlt. Derzeit werden noch Bewilligungen in der Überbrückungshilfe III ausgesprochen: Bislang sind hier ca. 32.300 Anträge bewilligt und rund 1,5 Milliarden Euro an die Betroffenen geflossen. Anstelle der Überbrückungshilfe III können Solo-Selbstständige und Kapitalgesellschaften wahlweise auch die Neustarthilfe beantragen. Auf etwa 29.900 bewilligte Anträge hin wurden hier bisher 187 Millionen Euro ausgezahlt.

Novemberhilfe/Dezemberhilfe: In der Novemberhilfe kommen darüber hinaus bereits über eine Milliarde Euro Auszahlungen auf 63.800 bewilligte Anträge. Insgesamt haben die Bezirksregierungen bisher 94 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Bei der Dezemberhilfe wurden rund 59.000 Anträge mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro bereits genehmigt. Die Bezirksregierungen haben damit 87 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Anträge auf November- und Dezemberhilfe konnten noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.

Bürgschaften: Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnen die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sowie das Landesbürgschaftsprogramm eine stark erhöhte Nachfrage nach ihren Angeboten. Die Bürgschaftsbank hat seither über 600 Anträge zur Absicherung eines Kreditvolumens von 257 Millionen Euro bewilligt und damit ein Bürgschaftsobligo von rund 192 Millionen Euro übernommen. Aus dem Landesbürgschaftsprogramm konnten 60 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von 731 Millionen Euro, davon 588 Millionen Euro Bürgschaftsobligo, bewilligt werden. Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen an sechs Bund-Länder-Bürgschaften mit einem Volumen von über 813 Millionen Euro beteiligt.

NRW.BANK-Programme: Um Förderlücken zu schließen, hat die NRW.BANK 2020 u.a. die Programme NRW.Start-up akut und NRW.BANK.Infrastruktur Corona neu eingeführt. Bei Start-up akut handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK, das sich an durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Jungunternehmen in der Seed- oder Start-up-Phase richtet. Bis zum 31. März 2021 haben 124 Start-ups auf das Förderprogramm zugegriffen und Finanzierungen im Volumen von mehr als 23 Millionen Euro erhalten. NRW.BANK.Infrastruktur Corona ist ein Förderprogramm für Betriebsmitteldarlehen mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Antragsberechtigt sind neben gewerblichen auch öffentliche und gemeinnützige Unternehmen. Bis Ende März 2021 ist es in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 363 Millionen Euro in Anspruch genommen worden.

Bilanz der steuerlichen Entlastungen

Die Landesregierung unterstützt nordrhein-westfälische Firmen, die unter der Krise leiden, seit mehr als einem Jahr effektiv mit steuerlichen Maßnahmen. Für das Jahr 2020 summieren sich die Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf rund 6,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 kamen in der ersten Jahreshälfte etwa 7,5 Milliarden Euro hinzu. Die Finanzämter im Land gewährten darüber hinaus bis dato Stundungen im Volumen von über 7,3 Milliarden Euro.

Eine bundesweite Vorreiterrolle übernahm Nordrhein-Westfalen mit seinem Vorstoß zur Möglichkeit der Erstattung der Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer. Hier sicherten Erstattungen von rund 1,7 Milliarden Euro die Liquidität von fast 75.000 Unternehmen.

Den Erfolg bei den steuerlichen Maßnahmen führt Minister Lienenkämper jedoch nicht nur auf die Bandbreite der verschiedenen Erleichterungen und den damit verbundenen großen Adressatenkreis zurück. „Besonders wichtig war es uns, die entsprechenden Antragsformulare bewusst übersichtlich und bürgerfreundlich zu gestalten. Zum schnellen Abruf haben wir kurze, einfach verständliche Formulare auf unserer Homepage eingestellt, die teilweise nur eine Seite umfassen“, erläutert Lienenkämper. Dadurch können die Antragsteller online die zwingend erforderlichen Angaben machen und die finanziellen Hilfen auf den Weg bringen. Gleichzeitig sorgt die Finanzverwaltung durch flexible Organisation und hohe Priorität der Anträge in den Finanzämtern für eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung. „Hierfür haben wir viel positive Resonanz aus der Wirtschaft erhalten“, stellt Lienenkämper fest.

Im Einzelnen kommen die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen mit diesen steuerlichen Erleichterungen entgegen:

  • Zinslose Steuerstundungen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachtes Verfahren für vorgezogenen Verlustabzug
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen

Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen kommen ebenfalls steuerliche Entlastungen zugute. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. „Das ist ein wichtiges Zeichen und ein Ausdruck des Respekts für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft und den Schutz der Gesundheit einsetzen“, sagt Minister Lienenkämper.

Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr federführend daran mitgewirkt, dass speziell für das Ehrenamt signifikante steuerliche Verbesserungen im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben werden konnten. Konkret helfen ehrenamtlich tätigen Menschen seit dem 1. Januar 2021 die folgenden Erleichterungen:

  • Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
  • Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
  • Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
  • Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 000 Euro abgeschafft worden ist.

Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe

In Nordrhein-Westfalen haben alle rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit, ihre im Förderzeitraum pauschal bewilligte Soforthilfe freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Damals wurden sie darüber informiert, dass die Landesregierung im Frühjahr 2021 nochmals auf diejenigen zukommt, die bis dahin noch nicht abgerechnet haben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung nun beschlossen, dass die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen werden. Die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen. Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.

Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW

Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission, an der auch die Staatskanzlei sowie das Finanz- und das Arbeitsministerium beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Antragsportal der Länder www.haertefallhilfen.de.

Minister Pinkwart: „Mit der Härtefallhilfe und einer erneuten Verlängerung der Überbrückungshilfe III für weiterhin betroffene Unternehmen bis zum Jahresende 2021 leisten Bund und Land einen weiteren wichtigen Beitrag, um die Pandemie bedingten negativen Folgen für die Wirtschaft abzumildern und den Fortbestand möglichst vieler Betriebe zu sichern.“

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Großes Interesse an „alternativen Wohnformen“ im Kreis Euskirchen

Euskirchen – Auf dem Informationsabend der Kreisverwaltung Euskirchen zeigt sich großes Interesse an einem Leben in Gemeinschaft in einer „alternativen Wohnform“. Ende April veranstaltete das Bündnis für Wohnen im Kreis Euskirchen einen digitalen Informationsabend zum Thema „alternative Wohnformen“. Neben den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern und Akteuren des Wohnungsmarktes nahmen viele interessierte Bürgerinnen und Bürger an der der Veranstaltung teil, insgesamt fast 60 Personen. Ziel des Abends war die Information der Interessierten über die verschiedenen Möglichkeiten, wie alternative Wohnformen ins Leben gerufen und aufgebaut werden können.

Laut Achim Blindert, Geschäftsbereichsleiter des Geschäftsbereiches V Bauen, Umwelt, ÖPNV und Abfall der Kreisverwaltung in Euskirchen, sind diese Wohnformen insbesondere für ältere Menschen eine Chance auf ein Leben in einer unterstützenden Gemeinschaft. Zudem könnten auch jüngere Familien davon profitieren, da so Einfamilienhäuser im Bestand frei werden könnten und auch hinsichtlich der Frage nach bezahlbarem Wohnraum seien solche Projekte sinnvoll. Zwei Referenten berichteten deshalb über ihre Erfahrungen, die sie bei der Umsetzung ihrer Wohnprojekte und im Leben in der Gemeinschaft gemacht haben. Dabei handelte es sich um ein genossenschaftliches Wohnprojekt, die Genossenschaft am Pulvermaar Gillenfeld und einen Verein, die VIS-a-VIS Wohnalternative im Martin-Luther-King- Park e.V. in Mainz. Ziel beider Projekte ist es, im Alter „gemeinsam und doch individuell […] in einer lebendigen Hausgemeinschaft zu leben“. Hier liegt auch ganz klar der Mehrwert der beiden Organisationsformen, wie die Referenten auf Rückfrage bestätigten. In Gillenfeld kommt die sogenannte „sorgende Gemeinschaft“, die Unterstützung aus dem gesamten Ort erhält und die daraus resultierenden verschiedenen Angebote, wie beispielsweise der Bürgerbus noch hinzu.

Auf die Vorträge folgten viele Fragen und eine angeregte Diskussion. Das Interesse für dieses Thema ist groß, weshalb weitere Fragestellungen in Folgeveranstaltungen aufgegriffen werden. Ziel der Kreisverwaltung ist, ein Netzwerk aus Interessierten zu bilden, die im besten Fall ein Wohnprojekt ins Leben rufen.

Bei Interesse an diesem Thema melden Sie sich gerne unter 0225115234 oder pia.hallmann@kreis-euskirchen.de.

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Mendiger Kul-tour Veranstaltung mit Jürgen Becker ins Jahr 2022 verschoben

Mendig – Die Kul-tour Veranstaltung mit dem Kabarettisten Jürgen Becker, welche am 29.05.2021 in der Laacher See Halle Mendig stattfinden sollte, wird coronabedingt ins nächste Jahr verschoben.

Als neuer Termin wurde der 21.10.2022 festgelegt. Die Tickets behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit oder können bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben und erstattet werden.

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Gelbe Streetbuddies sollen Autofahrer bremsen

Mechernich-Vussem – Das Telefonat war kurz, aber wirkungsvoll. Der vierfache Großvater Johannes Hein klingelte beim Vussemer Ortsbürgermeister Carsten Vogel durch und brachte sein Vorhaben an: „Streetbuddies sind eine sinnvolle Sache, kannst Du die Vorlagen zum Nachmachen besorgen?“ Klar, konnte Carsten Vogel – schließlich ging es um die Sicherheit auf Vussems Straßen.

Johannes Hein (l.) und Carsten Vogel während des Aufstellens an der Trierer Straße, die vielbefahrene Hauptstraße durch Vussem. Die Streetbuddies sollen zum langsamen Fahren animieren. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Nora, Nele, Mia, Leni und Paula ziehen an diesem Tag das schmucke Ergebnis der Aktion, die fertigen, signalgelben Streetbuddies, auf dem eigens dafür organisierten Anhänger hinter sich her, um die kindsgroßen Figuren an den richtigen Stellen zu positionieren. Den ersten stellt das Team an der Trier Straße auf, eine breite Hauptstraße mitten durch Vussem, wo sehr häufig schneller als erlaubt gefahren würde, wie der Ortsbürgermeister berichtet: „Das ist das Problem. Wie in vielen Dörfern im Stadtgebiet.“

Die Kinder transportieren die gelben kindergroßen Figuren zum Einsatzort an Vussems Straßen. Auch der Kleinste, Jona, wird von den Streetbuddies profitieren. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Großartiges „Gemeinschaftsprojekt“

Aussitzen war keine Option, sondern Handeln gefragt. „Jetzt wäre Vussem ja nicht Vussem, wenn das nicht wieder ein Gemeinschaftsprodukt wird“, berichtet Carsten Vogel vom hervorragenden Teamwork, das mit der Anfrage Heins ins Rollen kam. Der Großvater hatte inzwischen das Holz besorgt und die fünf Figuren ausgesägt. Er zog einmal am Spielplatz vorbei und rief: „Wer möchte die Figuren mit anmalen?“ Schnell waren genug fleißige Helfer im Alter zwischen sechs und zehn Jahren gefunden.

Die „Rosenweg-Gäng“, wie sie sich nennen, wirbelten und werkelten emsig. „Jaaa“, rufen sie im Chor aus als Antwort auf die Frage, ob es Ihnen Spaß gemacht hat. Paula erklärt stolz: „Wir hatten jeder eine Figur. Die haben wir erstmal alle weiß angemalt und dann umgedreht und auf der anderen Seite weiter.“ Später wurden die Holzvorlagen dann noch mit gelber Farbe überzogen, damit sie weithin sichtbar sind und die Autofahrer animieren, langsamer zu fahren und auf Kinder im Straßenverkehr achtzugeben.

„Wir hoffen auf jeden Falls, dass sie Wirkung zeigen“, so eine Mutter, die froh ist, wenn die Unfallgefahr für ihren und allen anderen Nachwuchs gesenkt werden kann.

Prototypen

Die Vorlagen für die Vussemer Variante hatte Hein im Mechernicher Bürgerbrief entdeckt. Ortsbürgermeister Marco Kaudel hatte zuerst solche Prototypen entwickelt und in Lessenich und Satzvey aufgestellt und das Mitteilungsblatt berichtet. Kaudel hatte ähnliche Figuren auf seiner Fahrt zur Arbeitsstätte quer durch die Eifel entdeckt, für gut befunden und die Maße anderen Ortsbürgermeistern angeboten, damit sie Duplikate unkompliziert anfertigen können.

An der Straße blicken die Verantwortlichen zufrieden auf die frisch aufgestellten „Verkehrswächter“. Doch nicht nur das Ergebnis zählt, sondern auch der Entstehungsprozess. „Es war ein schöner Tag“, so das Resüme von Johannes Hein, der die Streetbuddies für die Kinder fachmännisch aus großen Holzplatten ausgeschnitten hatte.

„Eine Herzensangelegenheit“, sagt er, sei es für ihn gewesen. Nämlich darauf hinzuwirken, dass die Autofahrer mehr auf die Sicherheit der Kinder Acht geben und in Vussem und anderen Dörfern langsamer fahren. Vogel fügt hinzu: „Als Ortsbürgermeister bin ich sehr dankbar, dass viele Leute in Vussem einfach anpacken und machen“. Auch beim Aufstellen der fertigen Exemplare sind Mütter und Väter zahlreich mit von der Partie.

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Stadtbücherei Alsdorf: Ausleihe wieder ohne Terminabsprache möglich – Hygieneregeln müssen eingehalten werden

Alsdorf – Aufgrund der aktuellen Corona Schutzverordnung des Landes NRW ist die Stadtbücherei Alsdorf ab jetzt wieder zu ihren normalen Öffnungszeiten ohne vorherige Terminabsprache für die Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Benutzer können wieder selbst in den Regalen stöbern und sich Bücher, Hörbücher, DVD und Zeitschriften aussuchen. Dabei finden sie auch viele Neuerscheinungen und Bestseller, die besonders interessant sind. Auch Neuanmeldungen sind wieder möglich! „Leider können momentan keine Veranstaltungen stattfinden, aber zumindest kehrt ein Stückchen Normalität zurück und unsere Benutzer können die Bücherei wieder freier nutzen und selbst ihre Medien am Regal aussuchen“, freut sich Heike Krämer, Leiterin der Stadtbücherei Alsdorf.

Leider ist auch jetzt nur Ausleihe und Rückgabe möglich und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bleibt verpflichtend. Außerdem müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

Büchereien sind gerade in diesen schwierigen Zeiten wichtig für das Wohlbefinden und den Ausgleich zu den vielen Problemen. Sie bieten mit ihrer großen Auswahl an Medien die Möglichkeit, sich mit anderen Dingen als der Pandemie zu befassen. Bücher eröffnen neue Welten – auch wenn man es sich auf dem heimischen Sofa gemütlich gemacht hat. Bücher zeigen Möglichkeiten auf und sind für alle Altersklassen und alle soziale Schichten zugänglich.

Das Team der Stadtbücherei freut sich sehr, ihre Kundinnen und Kunden wieder in der Bücherei willkommen zu heißen.

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Tourismus

Kontrollen an der Wehebach-Talsperre und im Hürtgenwald

Düren – In den kommenden Wochen wird es im Bereich Hürtgenwald und der Wehebachtalsperre verstärkt Kontrollfahrten der Ordnungsbehörden geben. Denn immer mehr Menschen missachten Verbotsschilder und gängige Regeln. Die Wehebachtalsperre dient der Trinkwassergewinnung. Ein großer Teil des Trinkwassersystems innerhalb des Kreises Düren und der Städteregion Aachen wird durch das Wasser der Wehebachtalsperre versorgt. Aus diesem Grund steht sie unter einem hohen Schutz, daher sind der bloße Aufenthalt, das Zelten, Grillen und Schwimmen sowie sonstige Freizeitbeschäftigungen in diesen Bereichen strengstens untersagt.

Zudem ist der Hürtgenwald als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Bäche und Talsperren sind teilweise sogar als Naturschutzgebiet festgesetzt, so dass auch hier strenge Regeln eingehalten werden müssen. Ausgezeichnete Wege dürfen nicht verlassen werden, auch der Betrieb von Modellsportgeräten ist untersagt. Die zuständigen Behörden bitten daher darum, sich während des Aufenthaltes in der heimischen Natur an die Regeln zu halten und so Natur und Trinkwasser zu schützen.

Im Einzelnen bedeutet das: das Fahren im Wald mit motorbetriebenen Fahrzeugen ist verboten; vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt wegen der Waldbrandgefahr ein Rauchverbot; die Wasserschutzzonen dürfen nicht betreten werden; in der Talsperre darf nicht gebadet werden; im gesamten Waldgebiet ist das Zelten untersagt, auch Lagerfeuer sind verboten; Reiter und Mountainbikefahrer dürfen nur befestigte Wege nutzen; die mit Verbotsschildern gekennzeichneten Zufahrten der Talsperrenzuläufe dürfen nicht befahren werden; auch Sondengänger, die mit Metalldetektoren im Wald unterwegs sind, dürfen dies grundsätzlich nicht.

Damit diese Regeln eingehalten werden, wird es in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen geben. Dabei werden angetroffene Wanderer und Camper durch die Behörden aufgeklärt und ggf. auch ordnungsbehördlich belangt.

Auskünfte erteilen die Unteren Wasserbehörden und die Unteren Naturschutzbehörden des Kreises Düren (02421/221066100, -300) und der Städteregion Aachen (0241/51982667, -2633) sowie das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde als Untere Forstbehörde (02429/940021).

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DigitalPakt Schule: Land NRW unterstützt Schulträger beim Mittelabruf

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Wir unterstützen die Schulträger beim Abruf der Fördermittel und stärken die Digitalisierungskompetenz vor Ort. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Um die Schulträger in Nordrhein-Westfalen beim Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule noch gezielter zu unterstützen, macht das Land ab sofort weitere Angebote. Mit Workshops und weiteren Informationsangeboten begleitet das Land die Schulträger bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und stärkt die Digitalisierungskompetenz der Beteiligten vor Ort.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem DigitalPakt Schule und den Programmen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern unterstützen wir die Schulträger mit erheblichen finanziellen Mitteln beim Aufbau von IT-Strukturen an unseren Schulen. Ebenso wichtig wie die Bereitstellung der Mittel ist jedoch die Entwicklung von Digitalisierungskompetenzen vor Ort, um die Digitalisierung an unseren Schulen nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Mit Workshops und Informationsangeboten wie einem Erklärvideo und einer zusätzlichen Handreichung zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts möchten wir die Schulträger ermutigen, den Weg der Digitalisierung in unseren Schulen mit großen Schritten fortzusetzen. Die Landesregierung wird die Schulträger dabei weiterhin nach Kräften unterstützen.“

Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht den Schulträgern die kostenlose Teilnahme an Workshops, die Hilfestellung bei der Planung und beim Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule leisten. Die Workshop-Reihe ist ein Angebot des Gigabitbüros des Bundes, dem Kompentenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, und wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung sowie den Geschäftsstellen Gigabit.NRW der Bezirksregierungen speziell auf die nordrhein-westfälischen Schulträger zugeschnitten. An zunächst sechs Terminen ab dem 20. Mai 2021 finden die dreistündigen Workshops “Inhouse-Verkabelung und Vernetzung für Schulen in NRW” statt, die neben der Beantwortung technischer Fragestellungen in folgenden Bereichen Unterstützung leisten:

•     Anforderungen für Schulen in Bezug auf Vernetzung und Ausstattung von Schulen mit Bezug zur Förderrichtlinie DigitalPakt Schule.NRW

•     Hilfestellungen zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts sowie beispielhafte Darstellung eines Planungs- und Beantragungsprozesses

•     Planung und Aufbau von IT-Infrastrukturen an Schulen

Darüber hinaus hat das Schulministerium ein Erklärvideo sowie eine Handreichung zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes entwickelt. Diese dienen zur Unterstützung der Schulträger bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule, für die ein solches Einsatzkonzept notwendig ist.

Mehr als 375 Millionen Euro (375.891.449,20 Euro) haben die nordrhein-westfälischen Schulträger inzwischen aus dem DigitalPakt Schule beantragt (Stand: 30. April 2021). Das entspricht einer Steigerung um fast zehn Prozent innerhalb der vergangenen sechs Wochen.

Aus den Förderprogrammen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten wurden von insgesamt 263 Millionen Euro schon mehr als 255 Millionen Euro (255.329.026,61 Euro) beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit bei rund 97 Prozent.

„Die Mittel aus dem Digitalpakt werden bereits gut angenommen. Mit den neuen Angeboten bieten wir den Schulträgern nun zusätzliche Orientierung und Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule und bei der Planung und Umsetzung ihrer nächsten Digitalisierungsoffensive. Ich bin optimistisch, dass wir den Abruf durch unsere Unterstützungsangebote noch einmal beschleunigen und die Digitalisierung unserer Schulen auf diese Weise weiter vorantreiben können“, so Ministerin Gebauer abschließend.

Das Erklärvideo und die Handreichung finden Sie hier: Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Interessierte Schulträger für das Workshop-Angebot „Inhouse-Verkabelung und Vernetzung für Schulen in NRW“ wenden sich bitte an die Geschäftsstelle Gigabit.NRW in ihrer Bezirksregierung.

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Belegschaft wählt neuen Personalrat

Kaisersesch – Die Belegschaft der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch hat Anfang Mai ihren neuen Personalrat gewählt. Petra Gotto wurde in ihrem Amt als Personalratsvorsitzende bestätigt und wird für die nächsten vier Jahre die gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten ihrer Kolleg*innen wahrnehmen.

Bürgermeister Albert Jung dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern des Personalrates für die geleistete Arbeit und gratuliert den neuen Mitgliedern zu ihrer Wahl. Dem Dank und der Gratulation schließen sich Büroleiter Mark Klasen, die stellvertretende Büroleiterin Lydia Wagner und die gesamte Belegschaft der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch an.

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Tourismus

Top-Attraktionen im Seepark Zülpich können wieder öffnen

Zülpich – Erfreuliche Neuigkeiten aus dem Seepark Zülpich: Ab Freitag, 21. Mai, können weitere Einrichtungen im Seepark wieder öffnen, darunter der Flying Fox-Park und die Adventure-Golf-Anlage. Der Wohnmobilhafen am Seepark Zülpich ist bereits ab Donnerstag, 20. Mai wieder für private Zwecke geöffnet.

„Flying Fox und Adventure-Golf gehören zu unseren Topattraktionen. Deshalb sind wir froh, dass wir diese nun wieder öffnen können“, sagt Christoph M. Hartmann, Geschäftsführer der Seepark Zülpich gGmbH. „Ebenso freuen wir uns, dass wir unseren sehr beliebten Wohnmobilhafen nun wieder freigeben können.“

Für den Besuch des Flying Fox-Parks wird allerdings ein negativer Corona- Schnelltest aus einem offiziellen Testzentrum benötigt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Genesene und vollständig geimpfte Personen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie können den Kletter- und Seilrutschenpark im Seepark Zülpich bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises auch ohne aktuellen Negativtest besuchen.

Dieselben Bedingungen – also aktueller Schnelltest, Impf- oder Genesungsnachweis – gelten auch für den Wohnmobilhafen. Bei einem längeren Aufenthalt ist alle 48 Stunden erneut ein negativer Corona-Schnelltest nachzuweisen. Gute Nachrichten gibt es auch aus der „Strandbud“: Der Außenbereich der Gastronomie im Seepark Zülpich wurde corona-konform entzerrt und steht den Gästen ab Freitag, 21. Mai zur Verfügung. Bislang war der Genuss des Speisen- und Getränkeangebotes nur „to go“ möglich. Dank der nun in Kraft tretenden Lockerungen können die Besucherinnen und Besucher ihren Cappucino auch direkt vor Ort mit Blick auf den See zu sich nehmen und so das Urlaubsfeeling vor der eigenen Haustür noch mehr genießen.

Es gibt aber auch einen kleinen Wermutstropfen: Das vom 22. bis 30. Mai geplante Hüpfburgenfestival „Jump im Park“ kann leider nicht stattfinden. Die vor allem bei Kindern sehr beliebte Veranstaltung soll aber im August nachgeholt werden. „Gerade bei einem solchen Event wie dem Hüpfburgenfestival ist die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln naturgemäß nicht ganz einfach. Deshalb haben wir uns
für die Verschiebung entschieden. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir »Jump im Park« am Ende der Sommerferien unter adäquaten Bedingungen durchführen können“, so Seepark-Geschäftsführer Hartmann.

Weitere Infos: www.seepark-zuelpich.de