Kategorien
Top-Events

Geo for kids – Bogenbau-Erlebnis am Bahnhof Engeln – Anmeldung bis 7. Juli

Niederzissen – Am 10. Juli 2021 um 11.00 Uhr erwartet alle Abenteurer ein besonderes Erlebnis am Bahnhof Engeln. An diesem Tag können Kinder im Alter von 8-12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen an einen Bogenbauworkshop teilnehmen.

Der prähistorische Bogenbauer Walter Mehlem erklärt und zeigt den interessierten Kids, wie ein traditioneller Haselnussbogen hergestellt wird, den sie dann selbstverständlich auch sofort testen dürfen.

Der Kurs dauert ca. 4 Stunden, Kosten: 45,00 € pro Team
(1 Kind & 1 Erwachsener)

Anmeldung bis spätestens 07.07.2021:

Tourist-Information Vulkanregion Laacher See, Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen, Tel. 02636/19433

Kategorien
News

DOSB-Neustart geht nur gemeinsam

Region/Mainz – Verbändegruppen ziehen an einem Strang / LSB-Präsident Bärnwick: „Dachverband zukunftsfähig aufstellen“ Die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) angekündigten vorgezogenen Neuwahlen im Dezember sollen wieder zur Einheit im organisierten Sport führen. Nach wochenlanger Kritik an Führung und Struktur hatte die DOSB-Ethikkommission diesen Weg empfohlen. Die Sprecher der drei Verbändegruppen (Spitzensportfachverbände, Landessportbünde und Verbände mit besonderen Aufgaben) begrüßen den Vorschlag einhellig und haben angekündigt, dass sie diesen Weg im engen Schulterschluss aktiv begleiten werden.

Auch der rheinland-pfälzische LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick, Mitglied der Sprechergruppe der Landessportbünde, betont: „In großer Geschlossenheit muss es uns gelingen, den DOSB zukunftsfähig aufzustellen.“

In einer ersten gemeinsamen Konferenz in Oberhaching bei München hat man sich darauf verständigt, in drei Arbeitsgruppen die wesentlichen Zukunftsaufgaben für den DOSB zu erarbeiten. Mit breiter Beteiligung aus den Reihen der Verbände wird man sich in den nächsten Wochen mit inhaltlichen, strukturellen und personellen Fragestellungen beschäftigen. Bei dem Treffen wurden bereits einige Schwerpunktthemen wie „Sportentwicklung, Internationales, Stärkung des Ehrenamts und des Vereinsmanagements“ identifiziert. In den nächsten drei Monaten wollen sich die Sprecher- und Steuerungsgruppen jeweils monatlich zum Austausch treffen.

Kategorien
Wirtschaft

Westenergie fördert ehrenamtliches Engagement über Mitarbeiter-Initiative „aktiv vor Ort“

Saffig/Alken – Pavillon schützt Wanderer vor Regen und Sonne. In der Ortsgemeinde Alken gibt es in der Fußgängerzone der Moselallee einen bekannten Treffpunkt für Wanderer und Spaziergänger, der bisher offen und ohne jeglichen Wetterschutz gestaltet war. Um zukünftig wartende Menschen vor Regen und Sonne zu schützen, haben ehrenamtliche Helfer aus Alken einen neuen Pavillon am Wandertreffpunkt errichtet. Die Aktion wurde von Westenergie im Rahmen der Initiative „aktiv vor Ort“ unterstützt. Als Projektpate engagierte sich Gereon Schwarzer, Mitarbeiter des Energieunternehmens Westenergie. Er hatte seinen Arbeitgeber erfolgreich um die finanzielle Förderung des Projektes gebeten.

In zahlreichen Arbeitsstunden haben die Männer ein Fundament angelegt und den Pavillon an der nahegelegenen Bushaltestelle aufgebaut. Ortsbürgermeister Walter Escher freut sich über das Ergebnis: „Der Pavillon wird künftig als Wetterschutz an unserem Wandertreffpunkt dienen. Auch die Nutzer der nahegelegenen Bushaltestelle können sich hier selbstverständlich unterstellen. Der Treffpunkt ist somit deutlich schöner und attraktiver geworden. Ich bedanke mich nochmals herzlich bei Westenergie für die finanzielle Unterstützung.“

Bei „aktiv vor Ort“ handelt es sich um eine Initiative der Westenergie, bei der sich Mitarbeiter in ihrer Freizeit für Mitmenschen engagieren. Wer selbst die Ärmel hochkrempelt und sich für einen guten Zweck in seinem Heimatort einbringt, erhält bis zu 2.000 Euro für die Maßnahme. Westenergie unterstützt so das soziale und ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeiter.

Kategorien
News

Zusätzliche Unterstützung des Landes für die nordrhein-westfälischen Zoos und Tiergärten

Region/Düsseldorf – Land NRW stellt 8,4 Millionen Euro zur Verfügung, um Corona-Folgen abzumildern / Ministerin Heinen-Esser: Zoos sind Fixpunkte des Artenschutzes und der Umweltbildung. Ich freue mich, dass wir einen weiteren Beitrag für den Erhalt der Zoos in Nordrhein-Westfalen leisten können. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Der nordrhein-westfälische Landtag hat gestern im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig auf Vorschlag der Landesregierung beschlossen, den nordrhein-westfälischen Zoos und Tiergärten erneut Hilfsgelder in Höhe von 8,417 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um die finanziellen Folgen der Schließungen während des zweiten Lockdowns abzumildern.

Ministerin Heinen-Esser: „Ich freue mich außerordentlich, dass wir damit einen weiteren Beitrag für den Erhalt der Zoos in Nordrhein-Westfalen leisten und ihnen in diesen schwierigen Zeiten erneut unter die Arme greifen können. Die fehlenden Einnahmen stellen für die Zoos einen erheblichen finanziellen Verlust dar und gefährden die Versorgung der Tiere. Zoos erfüllen durch Erhaltungszuchtprogramme für gefährdete Arten wichtige Aufgaben im Naturschutz und bringen gerade den Menschen in den Ballungsräumen die Tiere und damit ein Stück Natur näher. Sie übernehmen damit wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft und sind Fixpunkte des Artenschutzes und der Umweltbildung. Gerade in Zeiten der Pandemie waren und sind sie wertvolle Orte der Erholung.“

Die Zoos und Tiergärten mussten aufgrund der zur Abwehr der Corona-Pandemie veranlassten Maßnahmen durch die Schließung für den Besucherverkehr im Zeitraum vom 2. November 2020 bis 7. März 2021 erhebliche Einnahmeausfälle hinnehmen. Eintrittsgelder und Verkaufserlöse sind durch die Schließung entfallen. In den Zoos sind keine nennenswerten finanziellen Reserven zur Überbrückung dieser Situation vorhanden. Die Gesamtsituation führt zu erheblichen finanziellen

Mehrbelastungen der Zoos, die deren Liquidität gefährdet.

Prof. Theo B. Pagel, Direktor des Kölner Zoos und Vorstandsmitglied des Verbands der Zoologischen Gärten e.V. begrüßt die erneute Unterstützung des Landes: „Wir freuen uns über diese Unterstützung. Sie ist notwendig, denn die NRW-Zoos hatten monatelang keine Chance, eigenständig Einnahmen zu generieren. Die Kostenseite blieb demgegenüber konstant hoch, da Tiere versorgt, Anlagen gepflegt und Mitarbeiter bezahlt werden mussten. Das Land NRW trägt dem nun erneut Rechnung. Damit wird gewürdigt, wie wichtig Zoos mit ihren Angeboten für Freizeit, Erholung, Bildung, Forschung und Artenschutz quer über alle Schichten der Bevölkerung sind.“

Bereits während des 1. Lockdowns im Frühjahr 2020 waren die Zoos für die Öffentlichkeit geschlossen worden. Zur Kompensation der ausgefallenden Einnahmen und zur Abwehr drohender Schließungen wurden 5,673 Millionen Euro für öffentliche und private Zoos ausgezahlt. Im Rahmen der November- und Dezemberhilfen konnte ein Antrag auf Ausgleich des Umsatzausfalls beim Bund gestellt werden. Bei der ab Januar 2021 angebotenen finanziellen Unterstützung des Bundes nach der Überbrückungshilfe III sind jedoch öffentliche Unternehmen ausgeschlossen.

Daher richtet sich die nun beschlossene Landesunterstützung an den Großteil der nordrhein-westfälischen Zoos, die sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Die Förderkonditionen sehen eine Zuwendung für unabwendbare Ausgaben (insbesondere Personalkosten, Tierhaltungskosten, Energie, Mieten) abzüglich anzurechnender Einnahmen (wie zum Beispiel anteilige Betriebskostenzuschüsse, Zahlungen Dritter oder eine Bundesförderung) vor.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der bereits für die Förderung im 1. Lockdown angewandten Förderkonditionen. Entsprechende Vordrucke für die Beantragung der Zuwendung, Antragsfrist ist der 30.07.2021, können als PDF unter folgendem Link von der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden: https://url.nrw/zoofoerderung.

Das Verfahren ist bewusst einfach gehalten. Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Dezernate 51 (Höhere Naturschutzbehörden) der Bezirksregierungen. Antragsberechtigt sind Zoos und Tiergärten, die eine Zulassung nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes oder § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes haben. Aufgrund der Beihilfe-Vorschriften „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020″

ist die Förderung auf maximal 1,8 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger beschränkt.

Hintergrund:

Zoos und Tiergärten bieten auf rund 200 Hektar in Nordrhein-Westfalen naturnahe Erholungsflächen im urbanen Raum. Von den größeren Zoos und weiteren kleineren Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden insgesamt mehr als 40.000 Wirbeltiere, darunter auch hochbedrohte Tierarten, die teils in der Wildbahn als ausgestorben gelten, gehalten. Die Mitgliedszoos des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) registrieren in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 6,6 Millionen Besucher. Beschäftigt werden rund 1.000 Arbeitskräfte, darüber hinaus sind Saisonkräfte im Gastronomie- und Servicesektor beschäftigt.

Kategorien
News

Aktionstag „KreisKarriere 2022“ gut besucht

Düren – „Sie sind die Zukunft“, sagt Nicole Sutter, Ausbildungsleiterin des Kreises Düren beim Aktionstag „KreisKarriere 2022“ in die Runde der Interessenten. Und das meint sie auch so. Denn die jungen Menschen, die sich am Dienstag auf den Weg ins Dürener Bismarckquartier machten, um sich über die Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten beim Kreis zu informieren, sollen und können bei guter Leistung KreisKarriere machen.

Der Aktionstag, der in vier kleineren Gruppen und unter den geltenden Corona-Regeln am Dienstag stattfand, dient traditionell zur Information über Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten bei der Kreisverwaltung Düren. Gesucht werden zum 1. August 2022 angehende Geoinformatiker, Vermessungstechniker, Verwaltungsfachangestellte und Kreissekretäranwärter (m/w/d). Zum 1. September 2022 werden dual Studierende der Fachrichtungen Bachelor of Laws und Bachelor of Engineering eingestellt. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 4. Juli bzw. 13. August.

„Wir bei der Kreisverwaltung Düren setzen die Gesetze um und sorgen für die 270.000 Menschen im Kreisgebiet“, sagt Sutter im Gespräch mit den Interessenten. Gemeinsam mit Elisa Nierbeck, Personalentwicklung des Kreises Düren, und den derzeitigen Auszubildenden und Studenten hat sie ausführlich über die Aufgaben, Vergütung, Übernahmechancen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das Bewerberverfahren informiert. „Es gibt bei uns kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander.“

Elisa Nierbeck gab im Anschluss einige Tipps zum Bewerberverfahren, dem Assessmentcenter und dem Vorstellungsgespräch. „Das A und O ist die Vorbereitung“, sagt Nierbeck. Wer sich also auf der Homepage des Kreises Düren umsieht, die aktuellen Projekte und natürlich auch die Verwaltungsstruktur gut anschaut, hat gute Chancen weit zu kommen. Am Ende der vier Info-Runden konnten die Interessenten noch persönliche Fragen stellen. Sutter, Nierbeck und die Nachwuchskräfte nahmen sich genügend Zeit, um alle Unklarheiten zu beseitigen. „Es ist schön zu sehen, dass sich junge Menschen auch unter den aktuellen Corona-Regeln dazu entschließen, sich über die Möglichkeiten beim Kreis Düren zu informieren. Wir hoffen, dass sich viele der Besucher bewerben und wir ihnen so gute Perspektiven für die berufliche Zukunft bieten können“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Kategorien
Wirtschaft

Wittlicher Stadt-Marketing-Verein mit neuem Mitglied

Wittlich – In der vergangenen Woche konnte der Verein Stadtmarketing Wittlich ein weiteres Mitglied aufnehmen. Die Konditorei Meisterstücke in der Karrstraße 26 ist dem Verein beigetreten.

Inhaberin ist die Wittlicherin Lena Graf, die mit ihrer Familie in Schweich wohnt. Bürgermeister Joachim Rodenkirch und die Vorsitzende des Vereins Stadtmarketing Claudia Jacoby begrüßten das neue Vereinsmitglied.

Für den Bürgermeister gab es ein kleines Törtchen mit rosa Schwein. Die junge Konditormeisterin Lena Graf hat im Februar 2021 ihren Betrieb eröffnet. Aufgrund der großen Nachfrage kann sie zurzeit nur Torten auf Bestellung anfertigen. Sehr beliebt sind Motivtorten für besondere Anlässe.

Kategorien
News

Neuer Rekord auf der Nordschleife: Porsche 911 GT2 RS ist schnellstes Serienfahrzeug

Nürburg – Porsche 911 GT2 RS stellt neuen Rekord bei „straßenzugelassenen Seriensportwagen“ auf. Lars Kern umrundet Nordschleife in 6:43,300 Minuten. Rekordrunde ist auf dem Nürburgring Youtube-Kanal zu sehen. Mit einer Zeit von 6:43,300 Minuten ist der Porsche 911 GT2 RS nun das schnellste Serienfahrzeug auf der Nürburgring-Nordschleife. Fahrer Lars Kern hat die neue Bestzeit mit dem 700 PS starken Fahrzeug gesetzt. In der Kategorie „straßenzugelassene Seriensportwagen“ steht der Porsche nun an erster Stelle. Gefolgt vom Mercedes-AMG GT Black Series (6:48.047) und dem Porsche 911 GT3 (6:59.93). Die Fahrt fand als offizieller Nürburgring Rekordversuch statt. Dieser garantiert den Herstellern einen einheitlichen Standard. So wird solch ein Vorhaben stets von einem Notar begleitet, der den Fahrzeugzustand und die gestoppte Zeit verifiziert.

Der Porsche 911 GT2 RS auf der Nordschleife. Er ist nun offiziell das schnellste Serienfahrzeug auf der legendären Rennstrecke. Foto: Porsche AG

Der Rekord glückte Lars Kern trotz hochsommerlicher Bedingungen und 41 Grad Asphalttemperatur am 14. Juni dieses Jahres. Auf der 20,8 Kilometer langen Nordschleife erzielte das Fahrzeug der Stuttgarter Automarke eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 185,87 km/h. Angesichts des einzigartigen Streckenverlaufs mit 73 Kurven und 300 Metern Höhenunterschied auf nur einer Runde ein beeindruckender Wert. Optimiert wurde das Fahrzeug für die neue Rekordzeit mit dem Manthey Performance-Kit und ist in dieser Version in den Porsche-Zentren in Europa bestellbar. Ein wichtiges Kriterium: Denn nur Fahrzeuge, die in der gefahrenen Version auch für alle Kunden zugänglich und in Serie verkauft werden, können in der Kategorie „straßenzugelassene Seriensportwagen“ gelistet werden.

Wie sich Lars Kern mit dem Porsche 911 GT2 RS auf der Nordschleife geschlagen hat, davon kann sich jeder selbst ein Bild machen. Die Aufnahme der Rekordrunde aus dem Cockpit des Fahrzeugs ist auf dem Youtube-Kanal des Nürburgrings zu sehen.

Information zu den offiziellen „Nürburgring Rekordfahrten“:

Generell gilt bei den Fahrten der Grundsatz: eine Strecke, eine ganze Runde, eine Zeit – nach einheitlichen Maßstäben. Neben einer Zeitnahme mit geeichter Messtechnik werden offizielle Rekordversuche sowie Versuche zur Erzielung einer Rundenzeit immer notariell begleitet. Neben der Überwachung der Zeitnahme erfolgt auch eine Abnahme des Fahrzeugs. Die exakte Streckenlänge sowie die Start- und Ziellinie sind genau festgelegt. Es wird eine volle Nordschleifen-Runde mit fliegendem Start gefahren und gemessen (20,8 Kilometer).

Die Fahrzeugkategorien für Rekordfahrten und offizielle Rundenzeiten des Nürburgrings unterteilen sich nach verschiedenen Segmenten des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie eigens definierten Sonderklassen.

Kategorien
News

Friedens-Gottesdienst mit 300 Soldatinnen und Soldaten in der Lützow-Kaserne

Aachen – Bischof Dr. Helmut Dieser verurteilt Missbrauch militärischer Macht. Segnung der Friedenskerze als Wegweiser für den Frieden. „Unser Land ist einem freiheitlichen Menschenbild verpflichtet, deshalb hat alle staatliche Ordnung und Gewalt dieses Menschenbild zu wahren und zu schützen und damit die Würde, die Unversehrtheit und die Rechte jeder einzelnen menschlichen Person“, betont Bischof Dr. Helmut beim Feldgottesdienst vor rund 300 Soldatinnen und Soldaten in der Aachener Lützow-Kaserne.

Feldgottesdienst mit Bischof Helmut Dieser in der Lützow-Kaserne Aachen. Foto: Bistum Aachen / Andreas Steindl

Deshalb sei der Einsatz in den Streitkräften unseres Landes auf die Verteidigung dieser Überzeugungen ausgerichtet. Das sei um so wichtiger gerade in Zeiten, in denen an vielen Orten auf der Welt militärische Macht pervertiert werde und Menschen durch Waffengewalt unterdrückt werden, weil es nur noch um das Recht des Stärken geht. Ganz aktuell etwa in Myanmar, wo die Militärs nur noch ihre eigenen Privilegien und Gewinne sichern. Oder in Belarus, wo ein „illegitimer ziviler Präsident, der Wahlen gefälscht hat und keine Opposition zulässt“, das Militär gegen das eigene Volk einsetzt.

Feldgottesdienst mit Bischof Helmut Dieser in der Lützow-Kaserne Aachen. Bistum Aachen / Andreas Steindl

„Demokratie, Freiheit, gleichberechtigt ausgehandelte regelbasierte Ordnungen. All das setzt ja im menschlichen Miteinander das voraus, was immer und in jedem Winkel dieser Erde eingehalten werden muss: die universale Geltung der Menschenrechte und die Geltung des Völkerrechts.“ Dafür stehe auch die Bundeswehr, so der Aachener Bischof.

In diesen Tagen hätte eigentlich die Aachener Heiligtumsfahrt stattgefunden. Doch diese musste aufgrund der Corona-Pandemie auf 2023 verschoben werden – so auch der Tag für die Soldatinnen und Soldaten während der Wallfahrt. Auch der traditionelle Friedensgottesdienst, der einmal im Jahr im Aachener Dom gefeiert wird, musste pandemiebedingt ausfallen. „Der Friedensgottesdienst im Aachener Dom war und ist gerade für Soldatinnen und Soldaten eine besondere Gelegenheit, um innezuhalten und über den Kern unseres Berufes nachzudenken. Diese persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema ist immer wieder wichtig, denn für uns Angehörige der Bundeswehr ist der Einsatz für den Frieden die zentrale Grundlage unseres Berufes“, sagt Brigadegeneral Klaus-Dieter Cohrs, Kommandeur Technische Schule des Heeres und General der Heereslogistiktruppen. Nachdem klar war, dass der Gottesdienst im Dom nicht möglich sein wird, entstand die Idee, Bischof Dr. Helmut Dieser zu einem Feldgottesdienst unter freiem Himmel in die Kaserne einzuladen. „Die spontane Zusage von Bischof Dr. Dieser hat mich zutiefst beeindruckt. Damit kann die Tradition der Friedensgottesdienste fortgesetzt und in die Zukunft getragen werden, wenn gleich auch unter anderen Rahmenbedingungen.

Die Durchführung des Friedens- und Feldgottesdienstes in der Lützow-Kaserne ist ein einmaliges und einzigartiges Ereignis. Wir sind konfessionsübergreifend stolz, unseren Aachener Bischof bei uns begrüßen zu dürfen“, so Brigardegeneral Cohrs.

Der Feldgottesdienst auf dem Biwakplatz der Kaserne steht ganz im Zeichen des Friedens. Vorbereitet hat ihn federführend Militärseelsorgerin Maike Seelhorst. Die Militärseelsorge, ein ökumenisches Angebot, hat auch die Friedenskerze gestaltet, die Bischof Dieser im Gottesdienst segnet. Sie soll daran erinnern, dass die Bundeswehr den Auftrag hat, den Frieden zu sichern. Dass dieser Auftrag nur schwer umsetzbar ist, ist eine Grunderfahrung menschlichen Lebens. Umso wichtiger ist das Symbol des Lichtes als Wegweiser für den Frieden. Die Kerze wird nach ihrer Segnung auf den Donnerberg gebracht, wo sie ihren Platz in der Barbara-Kapelle erhalten wird.

Die Feier des Weltfriedenstages mit den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geht zurück auf die Bitte von Papst Paul VI., der diesen Tag zum 01. Januar 1968 zum ersten Mal ausrief und damit die Bitte verband, dass der Weltfriedenstag in jedem Jahr begangen wird. „Die Militärseelsorge als ‚Kirche unter den Soldaten‘ greift dieses Anliegen seit 1977 auf und lädt in vielen deutschen Diözesen zusammen mit den Ortsbischöfen zu einem Soldatengottesdienst anlässlich des Weltfriedenstages ein. So hat die Feier des Weltfriedenstages auch im Bistum Aachen schon eine sehr lange Tradition“, sagt Monsignore Rainer Schnettker, Leitender Militärdekan. In der Konstitution: Über die Kirche in der Welt von heute (Art. 79 des II. Vatikanischen Konzils) wird der Dienst der Soldatin, des Soldaten definiert: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. In dem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“

„Der Dienst der Militärseelsorge ist entsprechend ein Dienst an der Person, der Soldatin, des Soldaten, die einen herausfordernden und verantwortungsvollen Dienst leisten soll, als auch ein Dienst am Frieden, der in einer globalen Welt ständig bedroht ist. Beides benötigt eine angemessene Seelsorge, die menschlich und geistlich beisteht und das soldatische Selbstverständnis ethisch reflektiert. Neben dem geistlichen Beistand und der ethischen Reflektion ist aber auch die Gemeinschaft der Glaubenden wichtig: Eine Gebetsgemeinschaft für den Frieden als Dienst und Aufgabe der ganzen Kirche“, betont Rainer Schnettker.

Im Anschluss an den Gottesdienst nahm sich der Aachener Bischof Dr. Helmut Dieser viel Zeit für persönliche Begegnung und Gespräch mit Soldatinnen und Soldaten und betont: „Ich danke Ihnen dafür, dass Sie durch Ihren soldatischen Dienst Ihren Beitrag zum Gemeinwohl erbringen!“

Kategorien
Top-Themen

Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutz-Verordnung bis 8. Juli

Region/Düsseldorf – Die Änderungen treten am morgigen Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft. Anpassungen zur Masken- und Testpflicht sowie Rückverfolgbarkeit / Weitergehende Anpassungen in Evaluierung des Infektionsgeschehens in zwei Wochen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021. Die verantwortungsvollen Öffnungen waren angesichts der sinkenden Inzidenzen und der positiven Entwicklung des Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen möglich geworden. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung erfolgen erste weitere Anpassungen etwa hinsichtlich der Maskenpflicht bei der Nutzung von Sitzplätzen in Bibliotheken oder bei der Aufhebung der Testpflicht bei Proben von Laienmusikern im Freien oder auf Ausflugsschiffen. Die Änderungen treten am morgigen Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft.

Damit sind grundsätzlich fast alle Angebote und Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen weiterhin wieder zulässig. Dies gilt gerade auch für die wichtigen Freizeitangebote und etwa Jugendreisen und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche in den kommenden Sommerferien. Die Grundregeln des Infektionsschutzes sind aber nach wie vor zu beachten. Und: Testpflichten bleiben bei bestimmten Angeboten bestehen, um die Öffnungen abzusichern.

Minister Laumann: „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist nach wie vor erfreulich, obwohl in unserem Land seit den letzten Änderungen der Coronaverordnungen schon wieder fast alles möglich ist. Wir müssen aber nach wie vor wachsam sein: Mit Blick auf die Delta-Variante und die Entwicklung in anderen Ländern wollen wir die nächsten zwei Wochen beobachten, bevor wir über mögliche weitergehende Anpassungen entscheiden. Das entspricht unserem bewährten Weg, unser Land mit verantwortungsvollen Schritten in die Normalität zurückzuführen.“

Die Regelungen im Überblick:

Seit dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:

  • in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
  • bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
  • dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Nur für das Personal mit Kundenkontakt in gastronomischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Außenbereich, weil hier beim Service regelmäßig Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

In fast allen Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Dies gilt ab 25. Juni 2021 auch für Sitzplätze in Bibliotheken.

Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, um die Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings kann zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen negativen Test verzichtet werden. Eine weitere kleinere Änderung betrifft den Betrieb von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen, bei denen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes in der Inzidenzstufe 1 künftig mehr Personen in Innenräumen (1 Person je 10 statt bisher 20 qm) zugelassen werden können.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind in Kürze unter https://www.land.nrw/corona zu finden.

Kategorien
News

Weitere 17,8 Millionen Euro: Landesregierung NRW verlängert Förderung zusätzlicher Schulbusse bis Jahresende

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Verkehr NRW teilt mit: Das Verkehrsministerium wird die Förderung für zusätzliche Schulbusse bis zu den Weihnachtsferien verlängern. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 24. Juni 2021 der Erhöhung der dafür bereitgestellten Mittel in Höhe von 33,5 Millionen Euro um weitere 17,8 Millionen Euro zugestimmt. Damit stehen bis Jahresende insgesamt 51,3 Millionen Euro für die Entzerrung der Schülerverkehre zur Verfügung.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Die aktuellen Inzidenz-Werte sind sehr erfreulich. Aber die Corona-Pandemie ist noch nicht vorüber. Daher fördern wir auch weiter zusätzliche Schulbusse mit 100 Prozent – für mehr Sicherheit auf dem Schulweg.“

Das Verkehrsministerium ruft die Kommunen auch dazu auf, gemeinsam mit Schulen und Verkehrsunternehmen die Schulanfangszeiten zu entzerren, damit weniger Schüler gleichzeitig unterwegs sind. Das Land hat die Möglichkeit geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren.

Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV oder Schulträger sein. Darüber hinaus können Anträge durch Träger von Ersatzschulen oder die Landschaftsverbände gestellt werden.

Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal.

Die Förderrichtlinien und die aktualisierten Antragsformulare werden in Kürze auf der Homepage des Verkehrsministeriums veröffentlicht.