Ahrweiler, 30.11.2020 – Für das kommende Schuljahr 2021/2022 wird es keine Schuleingangsuntersuchungen für die künftigen Erstklässler geben. Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz die Pflicht der Gesundheitsämter ausgesetzt, die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorzunehmen. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.
Die Untersuchungen werden nicht nachgeholt. Dies gilt auch für die sogenannten „Kann-Kinder“, die vor der eigentlichen Schulpflicht eingeschult werden.
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf wird das Gesundheitsamt Einzelfalllösungen finden. Die betroffenen Familien werden vom Gesundheitsamt hierzu gesondert kontaktiert.
