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Teil-Lockdown soll ab Montag 02. November in ganz Deutschland starten

Region/Berlin, 29.10.2020 – Bund und Länder haben am Mittwoch 28.10.2020 angesichts der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen auf fast 15.000 Neuinfizierte innerhalb 24h eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.

Bundeskanzerin Merkel spricht von einer nationalen Kraftanstrengung für unser Land.

Schließen müssen ab 2. November 2020 folgende Einrichtungen:

Restaurants, Kneipen. Bars, Clubs und Diskotheken werden geschlossen. Weiterhin erlaubt ist die Lieferung und das Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Werkskantinen dürfen offen bleiben.

Hotels dürfen keine touristischen Gäste mehr beherbergen.

Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Physiotherapeuten und Friseure bleiben weiterhin geöffnet.

Freizeiteinrichtungen müssen auch schließen. Dazu zählen Kinos, Theater, Spielhallen, Spielcasinos Freizeitparks, Konzert- und  Opernhäuser sowie Messen.

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder müssen schließen. Der gesamte Amateursportbetrieb muss eingestellt werden. Vereinsmannschaften dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport alleine wie zB. Joggen bleibt weiterhin erlaubt. Profisport wie beispielsweise Spiele der Fußball- oder Handball, oder Basketball-Bundesliga wird nur noch ohne Zuschauer genehmigt.

Der Einzelhandel darf auch geöffnet bleiben. Pro Person 10qm Ladenfläche gilt als Obergrenze für Kunden, die gleichzeitig im Laden sind.

Auch Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben.