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Katastrophen-Fall im Kreis Euskirchen aufgehoben

Euskirchen – Die seit der Flutkatastrophe formell bestehende Katastrophenfall nach BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) wurde im Kreis Euskirchen inzwischen aufgehoben.

Die Kriterien für die Feststellung des Katastrophenfalls sind inzwischen nicht länger gegeben. Aufgabenbereiche, die sich nun als Folge der Hochwasserlage ergeben, wie beispielsweise die Entsorgung des Sperrmülls, die Kontaminierung der Böden, Fragen des Hochwasserschutzes oder auch etwaige gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung, gehören zu den Kernaufgaben der Kreisverwaltung und können in den Regelstrukturen weiterbearbeitet werden. Daher hat der Krisenstab des Kreises Euskirchen beschlossen, dass der Katastrophenfall mit Ablauf des 29. August 2021 um 24:00 Uhr aufgehoben wird. Der Krisenstab bleibe jedoch schon wegen des Fortbestandes der pandemischen Lage weiterhin aktiv.

„Die Aufhebung des Katastrophenfalls bedeutet nicht, dass wir alles überstanden haben. Es gibt noch viel zu tun. Selbstverständlich werden wir die Menschen und Kommunen im Kreis auch weiterhin unterstützen. Jetzt rückt vor allem der Wiederaufbau in den Fokus und hieran werden wir mit ganzer Kraft arbeiten“, so Landrat Markus Ramers.

Der Kreis Euskirchen war die letzte Gebietskörperschaft in Nordrhein-Westfalen, die den Katastrophenfall in Folge des Hochwasser-Ereignisses aufrechterhalten hat. Die Feststellung eines Katastrophenfalls hat genauso wie dessen Aufhebung keine Auswirkungen auf die Kostenregelungen des § 50 BHKG.