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Nach der Flut: Stadt Aachen erhöht Fördermittel für Solaranlagen und Gebäudesanierung

Aachen – Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass die Stadt Aachen für Betroffene der Flutkatastrophe die Förderquote aus den Programmen „Solaranlagen“ und „energetische Gebäudesanierung“ um jeweils 50 Prozent gegenüber den üblichen Fördersätzen anhebt.

So sollen Eigentümer*innen, die nachweislich einen Schaden von mindestens 10.000 Euro erlitten haben, die notwendigen Arbeiten an ihren Gebäuden mit energieeinsparenden Maßnahmen, der Installation von Solaranlagen und der Umstellung ihrer Heizsysteme auf erneuerbare Energien verknüpfen können.

Die Anträge auf Sonderförderung aus den beiden Förderprogrammen der Stadt können bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Aachener Sonderförderung ist so gestaltet, dass Doppelförderungen oder Überschneidungen mit anderen „Entschädigungstöpfen“ vermieden werden.

Die städtischen Förderprogramme wurden im März und Mai 2021 verabschiedet. Sie können von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt genutzt werden und sind in diesem Jahr mit Mitteln in Höhe von jeweils einer Million Euro ausgestattet. Die Steigerung der Zahl an energetisch sanierten Gebäuden und an Solaranlagen sind Teil der städtischen Klimaschutzstrategie. Die Förderprogramme sind daher im Maßnahmenplan des integrierten Klimaschutzkonzepts enthalten.

Weitere Informationen: www.aachen.de/solar oder www.aachen.de/altbau