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Testpflicht bei Einreise in die Niederlande ab heute, 01. Juni

StädteRegion Aachen – In den Niederlanden gelten ab heute, 1. Juni, strengere Einreiseregeln. Belgien und Deutschland wurden als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass Menschen, die aus Deutschland und Belgien in die Niederlande einreisen, einen negativen PCR-Test (!) vorlegen müssen. Dieser darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem Kinder unter zwölf Jahren, Grenzpendler (Berufstätige, Schüler*innen, Studierende) und Personen, die sich für weniger als zwölf Stunden in den Niederlanden aufhalten, sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen.

Es wird empfohlen, sich vor einer Einreise in die Niederlande genau zu informieren, ob ein PCR-Test vorgelegt werden muss und welche weiteren Maßnahmen im Detail gelten. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 46 aus.

Welche Apps können zur Rückverfolgung eingesetzt werden?

Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist für die Gäste keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden. Gastronomen, die die „Eifel-App“ zur digitalen Registrierung der Gäste nutzen möchten, finden die Meldeapp unter https://meldeapp.standort-eifel.de/

Einkaufen ohne Termin

Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie die Testpflicht. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird auf eine Person pro 20 qm gelockert.

Körpernahe Dienstleistungen ohne Test

Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kund*innen bei der Behandlung nicht bzw. nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.

Regelbetrieb in Kitas ab 7. Juni 

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Somit haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Umfang.

In der StädteRegion lag die Inzidenz am Samstag, 29. Mai, zum ersten Mal unter 50!

Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Freitag unter 50,1, dann würden ab Sonntag, 6. Juni, vorbehaltlich einer dementsprechenden Feststellung des Landes NRW, weitere Lockerungen eintreten. Hierüber wird zeitnah berichtet.

Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.