Meckenheim, 11.12.2020 – Der amtierende Schiedsmann im Bezirk II (Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg) der Stadt Meckenheim, Walter Wette, gibt sein Schiedsamt nach 30 Jahren Tätigkeit auf. Die Stadt Meckenheim sucht deshalb für diesen Bezirk einen Nachfolger. Die gewählte Schiedsperson wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Meckenheim und Merl) gewählt.
Das Schiedsamt
Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat der Stadt Meckenheim gewählt und vom Amtsgericht Rheinbach bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich, sofern weiterhin die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer für das Schiedsamt geeignet ist
Alle Personen
- zwischen 30 und 70 Jahren
- die das Wahlrecht besitzen und
- die nicht unter Betreuung stehen
- die im Schiedsamtsbezirk II (Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg) wohnen. Der Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk ist keine zwingende Voraussetzung.
- In ihrer Privatwohnung muss die Schiedsperson einen separaten, ausreichend großen Raum für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung stellen können, denn die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre unterstützt die Voraussetzung für eine Einigung und die Wiederherstellung des sozialen Friedens. Nach Absprache kann im Einzelfall auch ein Raum im Rathaus der Stadt Meckenheim zur Verfügung gestellt werden.
- Die Schiedsperson muss von ihrer Persönlichkeit her zur Streitschlichtung besonders geeignet sein. Dies wird in einem Bewerbungsgespräch geklärt. Verläuft dieses Gespräch positiv, werden noch eine Auskunft aus dem Schuldnerregister beim Amtsgericht und ein Führungszeugnis eingeholt.
Bewerbung einreichen
Ihre formlose Bewerbung reichen Interessierte bis zum 23. Dezember bei der Stadt Meckenheim, Fachbereich Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim ein.
Darin sind anzugeben:
- Name, Vorname, Geburtsname
- Geburtstag, Geburtsort
- Anschrift
- Beruf
- Telefon, Telefax sofern vorhanden, E-Mail-Adresse
Gibt es eine Auslagenerstattung?
Für die Nutzung ihrer Wohnung erhält die Schiedsperson eine jährliche Aufwandsentschädigung. Außerdem bekommt sie eine Fallpauschale für jeden verhandelten Fall. Diese Pauschale wird ebenfalls jährlich gezahlt. Auf Antrag werden ihr zusätzlich die notwendigen Auslagen erstattet. Sämtliche Schulungskosten übernimmt ebenfalls die Stadt Meckenheim.
Wie endet das Amt der Schiedsperson?
Die Amtszeit als Schiedsperson endet zunächst nach Ablauf der Wahlzeit von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist aber möglich, wenn sich die Schiedsperson erneut bewirbt und immer noch die Wahlvoraussetzungen erfüllt.
Das Schiedsamt ist an einen Schiedsamtsbezirk gebunden. Die Schiedsperson sollte in diesem Bezirk wohnen. Bei einem Wegzug aus Meckenheim endet die Tätigkeit automatisch.
In dringenden Ausnahmefällen wie zum Beispiel einer schweren Krankheit, die Pflege naher Angehöriger oder häufige berufliche Abwesenheit kann die Schiedsperson aus persönlichen Gründen vor Ablauf der Wahlzeit um Entpflichtung bitten.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Ausführliche Auskünfte zum Schiedsamt gibt es bei der:
Stadt Meckenheim, Ursula Schmitz, Leiterin des Fachbereiches Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Telefon (02225) 917-202, Fax (02225) 917-66168.
Ein Flyer zum Schiedsamt kann auch nach schriftlicher Anforderung unter der E-Mail ursula.schmitz@meckenheim.de zugesandt werden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte zudem im Internet unter www.schiedsamt.de und www.justiz.nrw.de.
