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Meldesystem für Gewalt gegen Einsatzkräfte – „IMEG-Portal“ geht heute in NRW an den Start

Region/Düsseldorf – NRW Innenminister Reul: Angriffe auf diejenigen, die uns schützen, werden wir niemals tolerieren. Laumann: Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdienst machen einen tollen Job. Das Ministerium des Innern und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilen mit:

Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Rund um die Uhr sind sie für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Einsatz und üben einen interessanten und erfüllenden Beruf aus, in dem sie Menschen in Notfällen zur Seite stehen und Leben retten. Leider werden Einsatzkräfte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auch mit Respektlosigkeiten und sogar Gewaltübergriffen konfrontiert. Auch wenn es sich bei diesen Übergriffen glücklicherweise um Einzelfälle handelt, so ist jeder einzelne Fall einer zu viel und kann und darf nicht toleriert werden. Daher startet heute (10. Januar) das „innovative Melde- und Erfassungssystem Gewaltübergriffe (IMEG)“ für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. 12 Kreise und kreisfreie Städte testen in einer Pilotphase das IT-System. Körperliche Angriffe, verbale und non-verbale Übergriffe sowie Sachbeschädigungen können künftig online und plattformunabhängig durch die Einsatzkräfte gemeldet werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdienst machen einen tollen Job. Tagtäglich helfen die Beschäftigten Menschen in Notlagen und erfahren dafür sehr viel Dank und Anerkennung. Aber es gibt auch mal Einsatzsituationen, bei denen Einsatzkräften nicht mit dem notwendigen Respekt begegnet wird und es Beleidigungen oder sogar Übergriffe gibt. Hier muss klar sein: Solche Respektlosigkeit gegenüber Menschen, die in diesen Diensten arbeiten, wird weder von den Bürgerinnen und Bürgern noch von der Politik toleriert. Ich freue mich daher, dass das Bewusstsein für solche Ereignisse durch das neue Meldesystem geschärft wird und verspreche mir davon, dass sowas noch seltener bis gar nicht mehr stattfinden wird.“

Innenminister Herbert Reul: „Angriffe auf diejenigen, die uns schützen und dienen, egal ob sie verbal, nonverbal oder sogar körperlich erfolgen, können und werden wir niemals akzeptieren. Die Respektlosigkeiten und Gewalt gegenüber Einsatzkräften im Rettungsdienst und Feuerwehr sind ein gesellschaftliches Problem. Ursachen und Bedingungen zu erkennen und positiv zu ändern, ist daher auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nur in einem langfristigen Prozess nachhaltig erreichbar.“

Die Einsatzkraft im Vordergrund

Die Einsatzkraft und ihr Empfinden nach einem Übergriff stehen im Vordergrund des Meldesystems. Zwar gibt es an vielen Feuer- und Rettungswachen im Land bereits eigene Prozesse, um nach einem Übergriff die Einsatzkräfte bestmöglich zu unterstützen. Das IT-System bietet jedoch eine flexible Ergänzung, um den Meldeweg für die Einsatzkräfte zu vereinfachen und die Bearbeitung der Fälle zu beschleunigen. Je nach Schwere des Übergriffs erfolgt ein intensiveres Management, dass unter anderem aus psychosozialer Nachbereitung, Unfallanzeige und Strafantrag bestehen kann. Der Umgang mit Gewaltübergriffen steht im Fokus und wird präsenter. Gleichzeitig gewinnen die vorhandenen Daten an Aussagekraft.

„Die Nachsorge bei Übergriffen ist eine unerlässliche Hilfe für die betroffenen Helferinnen und Helfer. Wir sind es den Einsatzkräften schuldig, dass wir uns um sie kümmern“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Erfahrung zeigt, dass es enorm wichtig ist, Hürden abzubauen, um Übergriffe zu melden. Das Meldesystem bietet eine schnelle und unkomplizierte Übermittlung sowie ganz konkrete Hilfsangebote für die Betroffenen.“

Das Meldesystem als Teil des Aktionsbündnisses zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften

Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Ministerium des Innern, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der komba gewerkschaft nrw, der Unfallkasse NRW, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde bereits am 2. Oktober 2019 der Aktionsplan “Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis als Maßnahmenkatalog zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“ veröffentlicht (https://www.im.nrw/aktionsplan-gemeinsam-gegen-gewalt-veroeffentlicht).

Das Melde- und Erfassungssystem ist ein bedeutender Bestandteil dieses Aktionsplanes. Seit dem Jahr 2018 arbeitet eine Arbeitsgruppe daran, ein niederschwelliges und freiwilliges Meldeangebot für Einsatzkräfte zu schaffen, um umfänglich tätliche, verbale und nonverbale Übergriffe möglichst einfach und effektiv digital zu erfassen.

Das Meldesystem „IMEG“ für Einsatzkräfte im Rettungsdienst und bei den Feuerwehren wurde ab Dezember zur Vorbereitung auf den Start der Pilotphase bei den Pilotleitstellen und Dienststellen im Land implementiert.

Gestartet wird dort nun in den kreisfreien Städten Bochum, Krefeld, Hamm, Duisburg und Düsseldorf sowie den Kreisen Heinsberg, Herford, Mettmann, Lippe, Minden-Lübbecke, Warendorf und der Städteregion Aachen. Die Kosten für das System werden in der Pilotphase durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gedeckt.

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Neue Corona-Betreuungs-Verordnung in NRW ab dem heutigen Montag 10. Januar

Region/Düsseldorf/Aachen – Ab dem heutigen Montag, 10. Januar, gilt in NRW eine neue Corona-Betreuungsverordnung. Wichtigste Änderungen sind:

  • Aufgrund der Verbreitung der ansteckenden Omikron-Variante müssen ab sofort alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Beschäftigten (ausdrücklich auch die immunisierten Menschen) ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei den immunisierten Schülerinnen und Schülern geschieht das durch die Teilnahme an den angesetzten Schultestungen. Bei den immunisierten in der Schule Beschäftigten, durch Selbsttestungen in Eigenverantwortung auch außerhalb der Schule vor Betreten des Schulgebäudes. Alternativ kann ein aktueller Bürgertest vorgelegt werden.
  • Im Kita-Bereich gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht mehr für Beschäftigte, die nur getestet und nicht immunisiert sind. Für diese Beschäftigten gilt die Maskenpflicht in allen Innenräumen und auch im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
  • Die Ausnahme von der Maskenpflicht in Kitas gilt zudem nur noch für immunisierte Beschäftigte bei der Betreuung der Kinder und nicht mehr, wenn sich nur immunisierte Beschäftigte gemeinsam (bspw. bei Dienstgesprächen) in einem Raum befinden.
  • Zudem gibt es keine Ausnahme von der Maskenpflicht mehr in Innenräumen bei Sitzungen der Elternmitwirkungsgremien.

Die Corona-Betreuungsverordnung NRW gilt bis zum 07. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

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Der Kreis Ahrweiler blickt entschlossen in das neue Jahr

Ahrweiler – Konzentration auf Wiederaufbau – Positive Entwicklungen im gesamten Kreis vorantreiben. Die weiterhin dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie und insbesondere die Flutkatastrophe im Juli haben das Jahr 2021 im Kreis Ahrweiler geprägt. Rund ein halbes Jahr nach den verheerenden Zerstörungen, die das Ahrtal getroffen haben, zieht die Kreisverwaltung eine vorläufige Bilanz. „Der Kreis blickt entschlossen in die Zukunft“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies in der heutigen Neujahrspressekonferenz.

„In den vergangenen Monaten wurde in der Kreisverwaltung alles getan, um die Katastrophe und ihre Folgen zu bewältigen. Niemand behauptet, dass dabei alles ohne Probleme lief und läuft. Aber alles, was wir tun, tun wir für die Menschen im Kreis. Dafür wurden oft auch unbürokratische Lösungen gesucht und gefunden und Vieles konnte nur gelingen, weil eben nicht nur ‚Dienst nach Vorschrift‘ geleistet wurde“, so Gies. Und weiter: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten am Limit und oftmals darüber hinaus. Gemeinsam versuchen wir diese Mammutaufgabe zu stemmen. Dabei kann man auf eine derartige Herausforderung nicht vorbereitet werden. Hinzu kommt, dass mehr als 200 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst mittel- oder unmittelbar betroffen sind und jeder für sich die Flut verarbeiten und mit ihren Folgen umgehen muss. Eine Katastrophe wie diese hat keine Struktur, aber wir müssen zu einer Ordnung zurückfinden und neue Strukturen aufbauen. Das ist die Rolle des Kreises in diesem und den kommenden Jahren.“

Der Fokus liegt im Jahr 2022 natürlich auf dem Thema „Wiederaufbau“. Besonders wichtig hierfür ist der sogenannte „Maßnahmenplan“. In diesem werden alle Wiederaufbauprojekte des Kreises, der betroffenen Städte und Gemeinden sowie der öffentlichen Ver- und Entsorger einbezogen und gebündelt. Noch im Februar wird er beim Land Rheinland-Pfalz eingereicht. Der Plan verschafft allen Beteiligten einen Überblick über die tatsächlichen Schäden und ermöglicht somit eine genaue Finanzplanung aus dem Wiederaufbaufonds.

Um viele der mehr als 500 Ideen der Ersten Zukunftskonferenz Anfang September 2021 zu realisieren, befindet sich zudem eine kreisweite Innovationsgesellschaft in der Umsetzung. Sie soll den Wiederaufbau im Ahrtal koordinieren und darüber hinaus auch im gesamten Kreis positive Entwicklungen vorantreiben. Deshalb haben die Kreisgremien beschlossen, allen acht Kommunen die Mitgliedschaft anzubieten. Vier Kommunen haben bereits ihr Interesse signalisiert. Ziel ist, unter anderem die Zukunftsthemen Digitalisierung, Klimaschutz und Mobilität weiter zu forcieren. „Die Elektrifizierung der Ahrtalbahn und deren Weiterbau bis Adenau sowie der Ausbau des kreisweiten Radwegekonzeptes sind nur zwei Beispiele dafür, dass wir dabei den ganzen Kreis im Blick haben“, so der Erste Kreisbeigeordnete.

Damit die Bevölkerung in Zukunft einfacher und effektiver gewarnt werden kann, hat der Kreis beim Thema Katastrophenschutz unter anderem den Aufbau eines elektronischen Sirenenwarnnetzes für die ahranliegenden Ortschaften angestoßen. Rund 80 neue, auf elektronischer Basis arbeitende Sirenenanlagen werden derzeit von einer Fachfirma installiert. Diese Sirenen werden zu 100 Prozent aus Mitteln des Bundesförderprogramms finanziert. Für die Ausstattung der übrigen, nicht direkt von der Flut betroffenen Kommunen mit Sirenen stellt der Kreis selbst zwei Millionen Euro zur Verfügung. Aber auch das Thema Hochwasserschutz wird neu gedacht: So wird unter anderem die „Hochwasserpartnerschaft Ahr“ weiter vorangetrieben, um auch über die Kreis- und Landesgrenze hinaus eine wirksame Hochwasservorsorge insbesondere bei Starkregenereignissen zu etablieren.

Der Eigenbetrieb Schulen und Gebäudemanagement des Kreises legt den Schwerpunkt seiner Arbeit in diesem Jahr vor allem darauf, die Schulgemeinschaften der sieben betroffenen Kreisschulen wieder an jeweils einem gemeinsamen Standort zusammenzubringen. Dies gilt insbesondere für die Don-Bosco-Schule sowie die Levana-Schule. Parallel wird an der Sanierung der beschädigten Schulgebäude und -sporthallen gearbeitet. Um auch in dieser Übergangsphase Sportmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, beteiligt sich der Kreis an der Errichtung temporärer Sporthallen durch die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig.

Auch die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie und die Ausbreitung der Omikron-Variante wird von der Kreisverwaltung weiterhin sehr ernst genommen. So haben sich die Verwaltung und ihre Eigenbetriebe breit aufgestellt, um die kritischen Infrastrukturen aufrechtzuerhalten. Verschiedene Eskalationsstufen, Schichtsysteme, Testungen und weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass ein möglicher Ausfall von Personal keine gravierenden Auswirkungen auf die Dienstleistungen des Kreises hat.

Eine der größten Herausforderungen ist und bleibt aber auch im Jahr 2022 die Suche nach geeignetem Fachpersonal. „Klar ist, dass wir zur Bewältigung der vielfältigen Themen personelle Unterstützung mit entsprechendem Fachwissen brauchen und die Verwaltung personell aufgestockt werden muss“, erklärt Gies.

Rückblick:

Vom 14. auf den 15. Juli 2021 zerstörte die Flut neben Zehntausenden von Wohnhäusern auch weite Teile der kommunalen Infrastruktur des Ahrtals. Voraussichtlich mehr als 3,7 Milliarden Euro wird alleine die Beseitigung der Schäden an kommunalen Einrichtungen kosten. Neben Straßen, dem ÖPNV-Netz, alleine sieben Kreisschulen und zahlreichen Kitas, wurden auch viele Kulturdenkmäler und Sportstätten verwüstet oder vollständig zerstört.

Das Kreishaus selbst wurde nur wenige Tage nach der Katastrophe für Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet. So haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem

– mehr als 23.000 Zulassungen, Abmeldungen oder Umschreibungen von Fahrzeugen vorgenommen;

– über 1160 Begutachtungen von flutgeschädigten Gebäuden durchgeführt;

– rund 34,5 Millionen Euro Soforthilfe an die von der Flut Betroffenen ausgezahlt;

– den Abtransport von rund 350.000 Tonnen Abfällen – das entspricht dem Sperrmüllaufkommen eines halben Jahrhunderts – aus dem Flutgebiet koordiniert;

– die fachgerechte Entsorgung und Aufbereitung von 53.000 Tonnen Schlamm organisiert;

– innerhalb kürzester Zeit einen Runden Tisch zur Sozialen Infrastruktur aufgebaut, an dem inzwischen mehr als 30 Organisationen beteiligt sind und der alle Generationen in den Fokus nimmt.

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SolAHRtal als einmalige Chance nutzen

Ahrtal/Mainz – FREIE WÄHLER-Fraktion: Zukunftsfähiges Modell mittels einer völlig durch den Wiederaufbaufonds finanzierten technischen Neuausrichtung der Infrastruktur entwickeln. Damit die Umstellung vom Ahrtal zum SolAHRtal gelingen kann, hat eine Gruppe von Wissenschaftlern ein Impulskonzept erstellt, um den Wiederaufbau im Kreis Ahrweiler am Zielbild der Versorgung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien auszurichten.

Bei dem Projekt SolAHRtal geht es um eine komplette Kehrtwende der energetischen Ausrichtung: Da die komplette Infrastruktur im Schadensbereich Ahrtal neu geschaffen werden muss, besteht jetzt aus Sicht der Kommunalentwicklung, so FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzender Joachim Streit, die einmalige Chance, zum einen hier ein zukunftsfähiges Modell zu verwirklichen und andererseits für die Kommunale Wirtschaft eine langfristige Handlungsoption zu schaffen, eigene Energiekonzepte (Energiegenossenschaften) mit kommunaler Beteiligung zu verwirklichen. Dadurch ergibt sich eine Wertschöpfung vor Ort. Das zukunftsfähige Modell wäre im Ahrtal als historische Chance zu sehen.

Joachim Streit (Fraktionsvorsitzender): Bevor ein Cent in alte Strukturen mit alten Modellen – Wärme aus Erdöl- und Erdgas-Verbrennung – fließt, muss das Projekt SolAHRtal als einmalige Chance gesehen werden, jetzt direkt in eine CO²-neutrale Zukunft mit Solar- und Windenergie und auch Wasserstofftechnologien zu investieren. Hier wollen wir eine Modellregion „umbauen“ für die nächsten Generationen und daher auch mittels Energiegenossenschaften mit den Local Playern aus Wirtschaft und Kommune eine nachhaltige regionale Finanzierungs- und Betreiberplattform schaffen. Hier geht es nicht um punktuelle Förderungen aus bestehenden Programmen, sondern um eine völlig durch den Wiederaufbaufonds finanzierte technische Neuausrichtung der Infrastruktur. Und die Umsetzung einer lokalen Speichertechnologie wäre dann der Pluspunkt im SolAHRtal.

Patrick Kunz (klimapolitischer Sprecher): Die Not im Ahrtal muss als Chance im Bereich der erneuerbaren Energien verstanden werden. Wann immer der Wiederaufbau des Ahrtals an eine gesetzliche Hürde oder an einer Verordnung ins Stocken gerät, ist es unsere Aufgabe, Gesetz und Verordnung zu beleuchten und gegebenenfalls zu korrigieren. Wir erwarten eine komplette Förderung der Ingenieurs- und Planungsleistung aus Mitteln des Wiederaufbaufonds, um dann auch die entsprechende Realisierung kurzfristig angehen zu können.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer – Kontakte beschränken und Infektionen reduzieren

Region/Mainz – Länder folgen Rheinland-Pfalz-Modell für sichere Gastro – FFP2 Masken empfohlen in ÖPNV, Einzelhandel und Gastro. „Wir haben in Rheinland-Pfalz mit der 2Gplus-Regel frühzeitig strenge Maßnahmen ergriffen und kommen mit den Booster-Impfungen schnell voran. Die Maßnahmen wirken und ich danke den Bürgern und Bürgerinnen, die sich während der Feiertage verantwortungsbewusst verhalten haben.

Bundesweit haben wir eine der niedrigsten Inzidenzen. Die hochansteckende Omikron-Variante ist jedoch jetzt auch in Rheinland-Pfalz vorherrschend. Deswegen müssen wir uns darauf einstellen, dass die Infektionszahlen in den kommenden Wochen rasant steigen werden. Positiv ist, dass die neue Variante nach allen bisherigen Erkenntnissen auf einen milderen Krankheitsverlauf hindeutet. Dieser Vorteil wird aber dadurch zunichtegemacht, dass es allein durch die sehr große Anzahl der zu erwartenden Infektionen zu mehr Krankheits- und Quarantäneausfällen kommen wird und ein massiver Personalausfall zu befürchten ist. Bund und Länder haben sich auf bundeseinheitliche Quarantäneverkürzungen und neue Freitestmöglichkeiten verständigt. Damit wollen wir sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur wie Polizei und Feuerwehr funktionsfähig bleiben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Treffen der Regierungschefs und Regierungschefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz.

Die Anpassung in den Quarantäneregelungen seien vertretbar, weil die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen Krankheitsverlauf zeigten. „Die Bürger und Bürgerinnen sollen darauf vertrauen können, dass nicht das ganze Land gleichzeitig in Isolation geht, und die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur schlimmstenfalls wegen Personalausfällen nicht funktionsfähig sind“, so die Ministerpräsidentin. Um die Arbeitsausfälle so gering wie möglich zu halten, hätten die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur Notfallpläne erarbeitet und passten sie fortlaufend der aktuellen Situation an. „Dass Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur funktionsfähig bleiben, hat für uns oberste Priorität. Die Notfall- und Hygienepläne sind erprobt und unsere Einrichtungen darauf vorbereitet, um frühzeitig Probleme zu erkennen und gegenzusteuern“, so die Ministerpräsidentin. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe zudem beschlossen, dass pandemiebedingt auch Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes möglich sein müssen.

Bundesweite Einführung der 2Gplus-Regel – Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Die Ministerpräsidentin begrüßte es, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2Gplus-Regelung in der Gastronomie nun in allen Ländern umgesetzt werde. Das bedeutet Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem negativen Test sowie für Geboosterte nach einer Auffrischungsimpfung. „Die neue Virus-Variante überträgt sich noch leichter von Mensch zu Mensch. Deshalb ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Durch die sehr hohe Ansteckungsgefahr durch Omikron sind Lockerungen derzeit leider nicht möglich. Deswegen bleibt es weiterhin notwendig, die Kontakte bei privaten Zusammentreffen deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass bei Geimpften und Genesenen maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Nicht-Geimpfe und Genesene dürfen sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen“, so die Ministerpräsidentin. Clubs und Diskotheken in Innenräumen blieben weiterhin geschlossen, Tanzveranstaltungen blieben verboten. Angesichts der Gefahr durch die Omikron-Variante seien erneut alle Kräfte und ein hohes Maß an Solidarität und Achtsamkeit geboten.

Quarantänezeit verkürzen – Kritische Infrastruktur auf massiven Personalausfall vorbereiten

„Wir haben uns auf eine ausgewogene Quarantäneregelung verständigt, die Personalbelangen und dem Infektionsschutz Rechnung trägt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen werden; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Auch um den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung zu tragen, können sie sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).

Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.

Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Booster-Impfungen bleiben wichtig – Impfkampagne wird mit Hochdruck fortgesetzt

Die Omikron-Variante kann aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften dazu führen, dass die Infektionszahlen massiv ansteigen. Der durch Erst- und Zweitimpfung vermittelte Immunschutz ist bei der Omikron-Variante weniger stark. Daher werden auch Personen erkranken, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen. Die Auffrischungsimpfung reduziert nach Aussage der Experten nach allen vorliegenden Studien die Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante deutlich. Das unterstreicht erneut die Bedeutung der Auffrischungsimpfung mit den hochwirksamen mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech. „Wir fahren unsere Impfkampagne in Rheinland-Pfalz mit Hochdruck weiter. Stand heute sind 70,9 Prozent aller Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen geimpft. Bis heute sind fast 1,8 Millionen Menschen in unserem Land geboostert. Das ist bislang der beste Schutz vor Omikron“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

 

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Testpflicht an Schulen in NRW wird zum Schulstart nach den Ferien ausgeweitet

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Gebauer: Mit verpflichtenden Tests auch für Geimpfte und Genesene sorgen wir für zusätzliche Sicherheit. Die Testpflicht an Schulen wird zunächst beginnend mit dem Schulstart am kommenden Montag, dem 10. Januar 2022, ausgeweitet: Künftig nehmen auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests in den Schulen teil.

Die erweiterte Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für das gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige Personal. Die hierfür erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen des Testregimes erforderlich sind. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit den verpflichtenden Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir an unseren Schulen nach den Weihnachtsferien für zusätzliche Sicherheit. Um den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht auch in diesem Jahr bestmöglich abzusichern, haben wir schon vor und in den Ferien die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.“

Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests („Lolli-Tests“) an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe. Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen. Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche „3G-Regel am Arbeitsplatz“).

Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Auch an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe werden am 10. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler mit den „Lolli-Tests“ getestet. Dabei geben die Kinder erstmals auch eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit ab, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Neben den Schülerinnen und Schülern wird auch das gesamte Personal am ersten Schultag nach den Ferien vollständig getestet.

„Die engmaschigen Testungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen können. Indem darüber hinaus Infektionen landesweit erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden, leisten die schulischen Testungen auch einen wichtigen Beitrag dazu, das Infektionsgeschehen in der Gesellschaft insgesamt wirksam zu kontrollieren.“, so Ministerin Gebauer abschließend.

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Digitale Infrastruktur-Konferenz vernetzt Akteure im Aufbaugebiet des Ahrtals

Ahrweiler – „Weiterer wichtiger Schritt für konstruktiven Wiederaufbau des Ahrtals“. Zum aktuellen Stand und die weitere Entwicklung der vielen verschiedenen Wiederaufbauprojekte im Kreis tauschten sich kürzlich im Rahmen der ersten Infrastrukturkonferenz Akteure aus den Bereichen Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Verkehrs- und Kommunikations-Infrastruktur sowie der Kommunalpolitik aus. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurde die Veranstaltung als virtuelle Konferenz durchgeführt. Mehr als 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren online.

In seiner Begrüßung hob der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL die Bedeutung der Konferenz als weiteren wichtigen Schritt für einen konstruktiven und erfolgreichen Wiederaufbau des gesamten Ahrtals hervor: „Wir haben alle keine Erfahrung mit Katastrophen dieser Größenordnung. Das Thema der flächendeckend zerstörten Infrastruktur wird eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre für das gesamte Ahrtal sein. Auch wenn die meisten Maßnahmen auf kommunaler Ebene zu bewältigen sind – der Kreis wird die Kommunen dabei unterstützen, wo er kann, und mit ihnen gemeinsam die anstehenden Aufgaben meistern“, so Gies.

Im Rahmen sogenannter „Regionalräume“ – Adenau, Altenahr, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig – standen den Teilnehmenden 60 Minuten für einen intensiven Austausch zur Verfügung, der jeweils von einem Moderator begleitet wurde. Ziel war es, alle am Wiederaufbau beteiligten Akteure insbesondere aus dem Kreis der Ver- und Entsorger zu vernetzen und die zahlreichen Projekte und Initiativen im Bereich der Infrastruktur sichtbar zu machen, um Synergieeffekte zu nutzen.

Darüber hinaus wurden in den einzelnen „Regionalräumen“ der zukünftige Abstimmungsbedarf ermittelt und teilweise bereits Folgetermine verabredet, um alle Projekte und Initiativen besser koordinieren und in den Wiederaufbau einbringen zu können. „Wir müssen unbedingt vermeiden, dass erst eine Straße gebaut wird, die dann nur Wochen später wieder aufgerissen wird, um Leitungen, Rohre oder Glasfaser zu verlegen“, brachte es Gies auf den Punkt.

Unter den Teilnehmenden waren auch Staatssekretärin Nicole Steingaß als Beauftragte für den Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz und Günter Kern als Vor-Ort-Beauftragter der Landesregierung für den Wiederaufbau. Die Moderation in den Regionalräumen übernahmen Marcel Caspers, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Breisig, Dr. Thomas Siekmann von der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH, Jan Deuster von den Stadtwerken Andernach und Markus Becker vom Berthold Becker Büro für Ingenieur- und Tiefbau GmbH, die alle bereits auf wertvolle Erfahrungen der letzten Monate im Rahmen des Wiederaufbaus zurückgreifen konnten.

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RLP Sozialminister Schweitzer sucht Gespräche, um Strom- und Gassperren präventiv zu vermeiden

Region/Mainz – Am 14. Januar 2022 berät sich Sozialminister Alexander Schweitzer gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. und dem Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. über die Folgen von Strom- und Gassperren. „Strom- und Gassperren berühren elementare Bereiche des Lebens. Mein Anliegen ist es deshalb, Wege zu finden, solche Sperren präventiv zu vermeiden. Ich freue mich daher, dass die Verbände mein Gesprächsangebot angenommen haben“, erläuterte der Minister.

Die allgemein steigenden Energiepreise, gerade in der kalten Jahreszeit, betreffen die gesamte Gesellschaft. In besonderem Maße sind jedoch verschuldete Menschen betroffen. Aufgrund ihrer finanziellen und sozialen Situation können sie besonders schnell in den Verzug von Zahlungen geraten. In der Folge kann es zu Strom- und Gassperren kommen.

Sozialminister Alexander Schweitzer tauschte sich bereits am 7. Oktober 2021 auf der Armutskonferenz zu den Folgen der Corona-Pandemie in der sozialen Sicherung mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis aus. In diesem Gespräch berichteten die Akteure eindringlich von den Folgen einer Strom- und Gassperre.

Schweitzer wies auch auf das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität geförderte Projekt „Energiearmut vorbeugen – Energiekostenberatung“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Die Energiekostenberatung wurde speziell für einkommensschwache Haushalte entwickelt, die Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnung zu zahlen.

„Die gute und enge Zusammenarbeit zwischen der Energiekostenberatung und der Schuldner- und Insolvenzberatung freut mich besonders, denn damit können schon viele Sperren präventiv vermieden werden. Das gemeinsame Gespräch im Januar 2022 ist ein guter Auftakt, um die Folgen von Verschuldung und Armut für die Betroffenen abzumildern“, sagte der Minister abschließend.

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Corona-Tests an Schulen in NRW – Versorgung auch im neuen Jahr sichergestellt – Lieferung beginnt am 17. Januar

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Die verlässliche Versorgung mit Tests gibt unseren Schulen die nötige Sicherheit. Die Versorgung der weiterführenden Schulen mit Antigen-Schnelltests ist auch im neuen Jahr sichergestellt. Das Ministerium für Schule und Bildung hatte das notwendige Vergabeverfahren wie angekündigt noch vor Beginn der Weihnachtsferien abgeschlossen. Die ab diesem Jahr wöchentlich zur Verfügung stehende Menge an Tests gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen sowie sämtliches Personal an den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen dreimal wöchentlich getestet werden können – unabhängig vom Grad der Immunisierung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dem neuen Liefervertrag schaffen wir im doppelten Wortsinne Sicherheit. Zum einen stellen wir sicher, dass unsere Schulen langfristig und verlässlich mit ausreichend Tests versorgt werden. Zum anderen sorgen wir mit den fortgeführten Testungen auch im neuen Jahr für die nötige Sicherheit im Unterricht. Die engmaschigen Tests an unseren Schulen leisten einen erheblichen Beitrag dazu, Infektionen zuverlässig zu erkennen, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und die Pandemie wirksam einzudämmen.“

Die Lieferung der neuen Tests, die auf alle bekannten Virusvarianten reagieren, beginnt am 17. Januar 2022. Für die erste Schulwoche und auch darüber hinaus haben die Schulen einen auskömmlichen Vorrat. Zudem hat das Schulministerium eine Sonderlieferung im Umfang von zusätzlich sechs Millionen Antigen-Selbsttests organisiert, die bereits in der ersten Schulwoche nach den Ferien an die Schulen ausgeliefert werden. Zum Konzept für einen sicheren Schulstart gehört auch, dass am ersten Schultag nach den Ferien alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen getestet werden.

Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe, an denen das bewährte Lolli-Test-Verfahren ab Januar 2022 noch einmal optimiert wird: Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Die zweite sogenannte Rückstellprobe kommt zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist. In diesem Fall können im Labor unmittelbar im Anschluss an die Pooltestung noch am selben Tag die Rückstellproben aller Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet werden. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, werden darüber bis zum nächsten Morgen informiert und dürfen dann wieder in die Schule. Bislang mussten sie sich bis zum Abschluss der Nachtestungen am Folgetag in häusliche Isolation begeben.

„Im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen bin ich als Schul- und Bildungsministerin nach wie vor fest entschlossen, den Präsenzunterricht zu sichern. Dazu gehört auch, dass wir Kindern unnötige Tage in häuslicher Isolation ersparen. Deshalb haben wir unser bundesweit einzigartiges Lolli-Test-Verfahren zum neuen Jahr noch einmal verbessert. Mit dem neuen Liefervertrag haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass die Testungen an den weiterführenden Schulen auch im neuen Jahr dauerhaft und umfassend fortgeführt werden können“, so Ministerin Gebauer abschließend.

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Ab dem 01. Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung

Region/Eisenberg – Ab 2022: Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige. Der Anspruch auf Leistungen erhöht sich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege, für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei einem Bezug von Pflegesachleistungen sowie für die Kurzzeitpflege.

„Die Erhöhung des Leistungsanspruchs ist im Sinne der Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen gedacht. Ein weiterer Baustein zudem in Richtung mehr Qualität in der Versorgung von zu Pflegenden“, freut sich Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Insgesamt betreut die Gesundheitskasse rund 100.000 Pflege-bedürftige in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, dies sind über 60 Prozent der Pflegebedürftigen.

Stationäre Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege erhalten ab dem ersten Januar 2022 einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage. Der Leistungszuschlag ist gestaffelt. Für die Höhe des Leistungszuschlages ist der Bezug von Leistungen der stationären Pflege maßgeblich. Der Leistungszuschlag beträgt beim Bezug von Leistungen der stationären Pflege

  • bis einschließlich 12 Monate 5 Prozent
  • seit mehr als 12 Monaten      25 Prozent
  • seit mehr als 24 Monaten      45 Prozent
  • seit mehr als 36 Monaten      70 Prozent

des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Durch den neuen Zuschuss verringert sich automatisch der Eigenanteil der Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege an den pflegebedingten Aufwendungen.

Ambulante Pflege

Nehmen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Pflegesach-leistung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, stehen hierfür folgende Beträge zur Verfügung:

Kurzzeitpflege

Angehoben wird auch der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege. Bisher steht hierfür ein Betrag von bis zu 1.612 Euro im Kalender-jahr zur Verfügung. Ab Januar 2022 erhöht sich dieser Anspruch auf bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr. Wenn zudem die Leistung der Verhinderungspflege noch nicht ausgeschöpft ist, kann zusätzlich der noch für die Verhinderungspflege bestehende An-spruch für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Insgesamt steht dann im Kalenderjahr maximal ein Betrag von bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.