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Wiederaufbau Ahrtal – Das Alte muss dem Neuen weichen

Ahrweiler – Erster Kreisbeigeordneter Horst Gies im Austausch mit der Aufbaugesellschaft der Kreisstadt. Die im November gegründete Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler steht vor enormen Herausforderungen und einer Vielzahl an Projekten des Wiederaufbaus. Über die geplanten Vorhaben informierte sich der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies bei einem Gespräch mit Geschäftsführer Hermann-Josef Pelgrim in der Kreisstadt. Auch Kreiswirtschaftsförderer Tino Hackenbruch und Michael Schäfer, Leiter des Aufbaustabs der Kreisverwaltung, nahmen an dem Gespräch teil und klärten unter anderem Fragen zur Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz.

„Wir werden als Kreis die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Bad Neuenahr beim Wiederaufbau bestmöglich unterstützen – sei es bei den Beratungsleistungen für den vom Land geforderten Maßnahmenplan oder bei der Erteilung der erforderlichen Baugenehmigungen. Wir bauen unsere Kreisstadt gemeinsam wieder auf und tragen dazu bei, dass sie wieder bunt wird“, so Gies.

Geschäftsführer Pelgrim fügt dem hinzu, dass es Ziel der Gesellschaft sei, „den Neu- und Wiederaufbau in der Kreisstadt, die enorme Schäden durch die Flutkatastrophe zu verzeichnen hat, zu koordinieren und wesentliche (Wieder-) Aufbaumaßnahmen im Auftrag der Stadt umzusetzen. Die Projekte und Maßnahmen reichen dabei vom Aufbau der städtischen Infrastruktur, beispielsweise der Straßen, Brücken und der Ver- und Entsorgungseinrichtungen, über Parks und Grünanlagen bis hin zu städtischen Gebäuden wie Schulen, Kitas, Sporthallen oder die Ahr-Thermen“.

Jedoch zeigt sich, dass vor dem Wiederaufbau bei einigen Vorhaben zunächst ein Abbau der alten Bausubstanzen erforderlich ist. In einem ersten Schritt müssen daher die kommunalen Gebäude abgerissen werden, die durch die Flut so stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, dass sie nicht mehr saniert werden können. Hierzu zählt unter anderem auch die Kita „Blandine-Merten-Haus“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler, wo die Abbrucharbeiten bereits Ende Dezember stattgefunden haben. Mit den Kindertagestätten St. Pius in Bachem und St. Mauritius in Heimersheim werden mindestens noch zwei weitere Kindergärten folgen. Ihr Neubau soll jedoch zeitnah erfolgen. Als größte Herausforderung wird sich – wie im privaten Bereich – aber auch hier die Suche nach fachkundigen Handwerkerinnen und Handwerkern gestalten.

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Neue Isolierungs- und Quarantäne-Regelungen bei SARS-CoV-2 Infektionen

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um – Geänderte Verordnung tritt ab sofort in Kraft. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes veröffentlicht. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2 Infektionen umgesetzt. Am Freitag hatten der Bundesrat und das Robert Koch-Institut (RKI) die nötigen Änderungen der bundesrechtlichen Regelungen und Empfehlungen zu den künftigen Isolierungs- und Quarantäne-Regelungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen treten ab sofort in Kraft und gelten automatisch auch für Isolierungs-und Quarantäneanordnungen der Behörden, die bereits ergangen sind und noch andere Fristen und Regelungen vorsehen.

„Die von der MPK beschlossenen Änderungen tragen dem geänderten Infektionsgeschehen in der aktuellen Omikron-Welle Rechnung. Mit der schnellen Umsetzung der Bundesregelungen in das Landesrecht sorgen wir nun umgehend für Klarheit. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle Behörden die nötige Planungssicherheit“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die CoronaTestQuarantäneVO beinhaltet die Vorgaben des Landes, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Alle weiteren Regelungen treffen die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort.

Die nun veröffentlichten Änderungen beinhalten insbesondere folgende Regelungen:

  1. Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
  2. Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.
  3. Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Dabei sollen die Gesundheitsämter die gleichen Vorgaben zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

  1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer ebenfalls gestern erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).
  2. Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  3. Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
  4. Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+.

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„Das Versprechen von unbürokratischem Handeln muss gehalten werden“

Ahrweiler – Erster Kreisbeigeordnete Horst Gies appelliert an Ministerpräsidentin, Anträge zu vereinfachen. Rund ein halbes Jahr nach der Flutkatastrophe im Ahrtal haben viele Betroffene mit dem Wiederaufbau begonnen. Für viele von ihnen stellt sich jedoch die Frage, wie sie diesen physisch, aber auch mental und vor allem finanziell stemmen können. Ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Umsetzung sind die Wiederaufbauhilfen von Bund und Land. Bislang erreichten die versprochenen „unbürokratischen“ Hilfen jedoch nur wenige Menschen.

In einem persönlichen Gespräch mit der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, setzte sich der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies daher dafür ein, dass das Antragsverfahren vereinfacht, die Abwicklung der Anträge deutlich beschleunigt und vor allem die angekündigten Vorschüsse zeitnah nach Antragstellung ausgezahlt werden.

„Unter anderem in den Einwohnerversammlungen des Landes in den betroffenen Orten im Ahrtal wurde den Bürgerinnen und Bürgern das Antragsverfahren der ISB vorgestellt. Viele schöpften neuen Mut und machten sich Hoffnung, die Folgen der Katastrophe mithilfe der Gelder bewältigen zu können. Heute, sechs Monate nach der Flut, hat sich diese Hoffnung aber häufig in Wut, Enttäuschung und Resignation gewandelt“, sagt Gies.

Seit rund drei Monaten können Anträge gestellt werden. Wie in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, habe die ISB aber in gerade einmal 23 Fällen Geld aus dem Wiederaufbaufonds ausgezahlt. „Auch die Angabe, dass bislang 1240 Anträge eingegangen sind – und das bei etwa 40.000 Betroffenen – zeigt, dass das Verfahren dringend überarbeitet werden muss. Das Versprechen von unbürokratischem Handeln muss gehalten werden!“, so der Erste Kreisbeigeordnete weiter.

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Zurück auf die Sonnenseite – Frank Voss, Pflegedirektor im Marienhaus-Klinikum in Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Sechs Monate nach der Flutkatastrophe: Wann aus dem Schock der ersten Wochen eine Posttraumatische Belastungsstörung wird und wie Betroffene nach einem traumatischen Erlebnis wieder ins normale Leben zurückfinden können. Die Flutkatastrophe im Juli hat viele bleibende Schäden hinterlassen – nicht nur wirtschaftliche. Einige Betroffene fühlen sich auch jetzt, sechs Monate später, noch wie betäubt. Manche leiden sogar an Depressionen, Angstzuständen oder Verzweiflung. Andere durchleben das Ereignis immer wieder, zum Beispiel in Alpträumen. Wenn solche Symptome mehrere Monate nach einem traumatischen Erlebnis nicht nachlassen, wenn sich Betroffene immer mehr zurückziehen und es nicht mehr allein aus der Spirale der negativen Gedanken schaffen, sprechen Experten von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS).

„Eine Belastung ist eine ganz normale Reaktion auf ein unerwartetes, extrem belastendes Ereignis“, sagt Frank Voss, Pflegedirektor im Marienhaus-Klinikum in Ahrweiler und Lehrbeauftragter an der Katholischen Hochschule in Mainz. Ausgelöst wird sie häufig durch eine lebensbedrohliche Situation, wie eine Naturkatastrophe, Krieg, Missbrauch oder andere Gewalterfahrungen, aber auch durch die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit. „Diese Erfahrung verursacht tiefe Verzweiflung und Irritation“, so Voss. „Unser Körper geht dann automatisch in Alarmbereitschaft. Bei einem Ereignis wie der Flutkatastrophe im Juli, leiden zunächst alle Menschen an einer Belastung. Die meisten können diese Situation allein bewältigen, vor allem, wenn ein stabiles soziales Netzwerk vorhanden ist. Wer allerdings jetzt noch mit Symptomen kämpft, sollte sich Hilfe holen.“

Die gute Nachricht: PTBS lässt sich gerade bei einzelnen traumatischen Ereignissen, wie der Flutkatastrophe, gut behandeln. Viele Organisationen und Verbände bieten dazu niederschwellige Hilfsangebote an. Im Landkreis Ahrweiler hat seit Anfang Dezember das Traumahilfezentrum (THZ) in Grafschaft-Lantershofen geöffnet, das vom Land und verschiedenen Kooperationspartnern ins Leben gerufen worden ist. Es soll vor allem schnelle Hilfsangebote für die von der Flut betroffenen Menschen anbieten. Weitere Ansprechpartner sind die Caritasberatungsstellen und die örtlich zuständigen psychiatrischen Kliniken. Sie unterstützen als erste Anlaufstellen, damit Betroffene die PTBS hinter sich lassen und wieder ins normale Leben zurückfinden können.

Hier erhalten Betroffene Hilfe:

Das THZ ist über die Homepage www.thz-ahrtal.de sowie unter der Telefonnummer 02641 2079099 zu erreichen.

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Wiederaufbau Ahrtal – Tatkraft und Engagement machen Mut

Ahrtal/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Ministerinnen Katrin Eder und Daniela Schmitt: Gemeinsam haben wir beim Wiederaufbau viel erreicht. „Sechs Monate nach der Flutkatastrophe wurde viel erreicht. Die Menschen in der Region und tausende Helferinnen und Helfer haben dafür bis an die Grenzen der Belastbarkeit gearbeitet und die Verwaltungen in den Kommunen, im Landkreis und der Landesregierung haben keinen Tag geruht. Schritt für Schritt werden wir weitermachen. Wir wissen, es ist noch ein schwieriger Weg. Ich bin aber überzeugt, dass wir gemeinsam das Ahrtal wiederaufbauen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrem Besuch im schwer zerstörten Ort Schuld.

Die Flutschäden an privatem Eigentum und öffentlicher Infrastruktur wie Straßen, Gebäuden oder Leitungsnetzen werden auf mehr als 20 Milliarden Euro geschätzt. Rund 15 Milliarden Euro waren nicht durch Versicherungen gedeckt und sollen durch Soforthilfen und den Aufbaufonds erstattet werden. In dem am stärksten in Mitleidenschaft gezogenen Landkreis Ahrweiler sind 42.000 Menschen betroffen. Rund 8.800 Gebäude an der Ahr wurden zerstört oder stark beschädigt, darunter Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser. Sechs Monate nach der Flut können alle Kinder wieder ihre Schulen besuchen, auch wenn diese teilweise Container-Schulen sind. Nur eine Förderschule konnte noch nicht wiedererrichtet werden. Als nach den Sommerferien Kinder aus den Flutgebieten in Schulen aus benachbarten, nicht zerstörten Gemeinden unterrichtet wurden, legte man größten Wert darauf, dass bestehende Klassenverbände nicht auseinandergerissen werden. „Unsere Schulpsychologie war direkt und ist weiter mit einer eigenen Einsatzzentrale in Mayen vor Ort. Dabei wurden die rheinland-pfälzischen Schulpsychologinnen und
-psychologen von Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer vor Ort unterstützt“, so die Ministerpräsidentin. Im Bereich der Kindertagesstätten wurden direkt im Anschluss an die Flutkatastrophe schnelle und unbürokratische Lösungen für die Notbetreuung der Kinder gefunden. Die Landesregierung habe sehr schnell den Aufbau eines Traumanetzwerkes und eines Traumatherapiezentrums unterstützt. „Infrastrukturprojekte, die normalerweise Jahre dauern, wurden binnen 100 Tagen aufgebaut: Eine Hochdruckgasleitung, Teile der Ahrtalbahn oder die Kläranlagen in Sinzig und Dümpelfeld. Von Anfang an war es oberste Prämisse der Landesregierung, den Betroffenen schnell zu helfen und die Infrastruktur wiederaufzubauen. Gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort treibt sie mit Hochdruck den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur voran. Bereits sechs Wochen nach der Flut waren alle Ortschaften wieder über klassifiziertes Straßennetz erreichbar. Bereits Ende Juli konnte das Mobilfunknetz im Ahrtal weitgehend wiederhergestellt werden“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Unser vorrangiges Ziel war und bleibt es auch in diesem Jahr: Allen Betroffenen so schnell wie möglich zu helfen und den Wiederaufbau zu unterstützen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bei ihrem Besuch in Schuld. Gemeinsam mit Staatssekretärin Nicole Steingaß, Beauftragte für den Wiederaufbau, dem 1. Beigeordneten des Landkreises Ahrweiler, Horst Gies, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau, Guido Nisius, sowie Ortsbürgermeister Helmut Lussi verschafften sie sich einen Überblick über die Fortschritte des Wiederaufbaus. Die Gemeinde Schuld im Ahrtal wurde von der Flutkatastrophe sehr schwer getroffen, Häuser wurden von den Wassermassen teilweise vollständig weggespült, insgesamt rund 50 Prozent der Gebäude sind betroffen.

Es galt, in den ersten Monaten Schutt- und Sperrmüll-Mengen zu entsorgen, wie sie in Summe in 40 Jahren anfallen, sowie 64.400 Haushalte wieder mit Strom zu versorgen und die Trinkwasserversorgung vor allem in den Ahrgemeinden wiederherzustellen. Seit Mitte Dezember 2021 werden wieder alle Haushalte an der Ahr mit Erdgas versorgt, mit viel Unterstützung wurden Reparaturen, Übergangslösungen und klimafreundliche Heizlösungen bereitgestellt. Alle 81 zerstörten Straßenabschnitte im Bereich des Landesbetriebs Mobilität Gerolstein seien wiederhergestellt. „103 Brücken im Ahrtal waren stark oder komplett zerstört. 15 temporäre Brücken sind seit Ende Oktober 2021 aufgebaut“, unterstrich die Ministerpräsidentin.

„Das war nur möglich, weil die Menschen vor Ort von unzähligen Helfern und Helferinnen beeindruckende Solidarität und Unterstützung erfahren haben. Mein Dank geht an alle haupt- und ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen. Sie haben bis an die Grenze der Belastbarkeit gearbeitet, ohne sie stünden wir nach sechs Monaten nicht da, wo wir stehen. Das zeigt: Gemeinsam bewältigen wir diese anhaltend große Herausforderung“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Die schrecklichen Ereignisse verdeutlichen einmal mehr, warum der Einsatz gegen den menschengemachten Klimawandel so wichtig ist“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Flutkatastrophe hat zudem nochmal deutlicher gemacht, dass Hochwasservorsorge nicht an Gemeinde- oder Landkreisgrenzen enden darf. Deshalb waren wir uns am 25. Oktober 2021 beim Treffen der Hochwasserpartnerschaft Ahr mit den Kommunen einig, dass ein gemeinsam entwickeltes überörtliches Hochwasservorsorgekonzept notwendig ist. Im nächsten Workshop der Hochwasserpartnerschaft am 17. Februar 2022 werden die Bausteine des Konzepts und ein Zeit-Maßnahmen-Plan mit entsprechenden Meilensteinen, kurz-, mittel- und langfristig vereinbart.“

„Was am Abend und in der Nacht des 14. Juli im Ahrtal und auch in Teilen der Region Trier und der Eifel geschehen ist, war ein tiefgreifender Einschnitt in das Leben aller betroffenen Menschen“, sagte Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. „Doch gerade am Beispiel der Gemeinde Schuld sehen wir, dass wir beim Wiederaufbau gut vorankommen. Im Dezember 2021 konnte ich hier eine Notumfahrung eröffnen, die im Kleinen zeigt, wie wir arbeiten: grundlegende Mobilität schaffen, priorisieren, um modern, verkehrssicher und nachhaltig wiederaufzubauen.“ Schmitt betonte, wie wichtig dabei die unkomplizierte, direkte Vergabe und wie zentral die Arbeit des Projektbüros des LBM in Sinzig sei. „Von dort aus wird der Wiederaufbau der Straßeninfrastruktur gesteuert.“ Dieses schnelle und unbürokratische Vorgehen gelte auch in anderen Bereichen. So wurde das Bodenordnungsverfahren für die Weinberge in Rech, Dernau und Mayschoss beschleunigt und eröffnet. „Wir wollen den Winzerinnen und Winzern ermöglichen, ihre verlorenen Rebflächen möglich rasch wieder zu bestocken“, unterstrich Schmitt. Der Weinbau sei ein Identitätsstifter für die Menschen im Tal und zugleich wichtiger Wirtschaftsfaktor und attraktiver Touristenmagnet: „Deshalb fördern wir auch das Projekt ,Ahrtal-Helfer werden zu Ahrtal-Fans‘ sehr gern“. Es ist ein schönes Zeichen des Ahrtals an die Helferinnen und Helfer und gleichzeitig ein wichtiges Signal in die Zukunft, dass das Ahrtal wieder zu dem einzigartigen und wunderschönen Reiseziel wird, wie wir es alle kennen“, so Schmitt.

Das Land Rheinland-Pfalz habe bislang insgesamt rund 167,25 Millionen Euro an Soforthilfen ausgezahlt. Davon wurden bisher 118,85 Millionen Euro an die Kommunen, 35,3 Millionen Euro an Privatpersonen und 13,1 Millionen Euro an Unternehmen ausgezahlt. Das am 1. Oktober 2021 in Kraft getretene Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz ist die Grundlage für die Wiederaufbauhilfen. Mit dem Zuschussprogramm fördert das Land den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bis zu 100 Prozent. Mit der klimaangepassten Gebietsplanung und den großzügigen Förderungsmöglichkeiten seien seitens der Bundes- und Landesregierung die Grundlagen in ein gutes Wiederaufbaujahr 2022 gelegt, so die Ministerpräsidentin. Zudem sei es Rheinland-Pfalz gelungen, mit dem Bund eine risikoorientierte Auslegung der Förderrichtlinien im Sinne eines hochwasserangepassten Wiederaufbaus abzustimmen. Nunmehr ist auch der Wiederaufbau von teilzerstörten Häusern an anderer Stelle förderfähig, wenn sich diese im blauen Bereich des Überschwemmungsgebiets befinden und an Ort und Stelle eine besonders hohe Gefahr besteht.

„Im Februar wird der Maßnahmenplan des Landkreises Ahrweiler für den Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur im Innenministerium vorliegen, sodass er zeitnah geprüft und festgestellt werden kann. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt zum Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur getan sein. Der Wiederaufbau von Rathäusern, Gemeindehallen, Feuerwehrhäusern, Straßen, aber eben auch Schulen, Kindergärten und Spielplätzen kommt allen zugute und wird in der Regel zu 100 Prozent gefördert“, erklärte die Wiederaufbaubeauftragte Nicole Steingaß.

Für einen effizienten Informationsfluss zwischen den kommunalen Verantwortlichen und der Wiederaufbauorganisation stehe den Kommunen mit dem Verbindungsbüro um Günter Kern ein unmittelbarer Ansprechpartner zur Verfügung. Auch in Schuld wurde ein Infopoint eingerichtet, an dem unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ISB beim Antragsverfahren zu den Aufbauhilfen beraten und unterstützen. In Einwohnerversammlungen haben sich Bürgerinnen und Bürger direkt bei den anwesenden Fachexperten über Fragen rund um den Wiederaufbau informiert. Betroffene erhalten kostenlose Erst- und Orientierungsberatung durch Architektinnen und Architekten sowie Unterstützung bei Antragstellungen.

„Natürlich ist noch sehr viel zu tun, wie könnte es auch anders sein, nach dieser gigantischen Zerstörung. Wir haben mehr vor, als „nur“ alles wieder neu zu errichten. Wir wollen ausgehend von der großen Katastrophe den Weg in ein nachhaltiges, zukunftsweisendes, modernes Ahrtal gehen. Es ist unser gemeinsames Ziel, den Wiederaufbau nachhaltig und zukunftsweisend zu gestalten. Die Tatkraft, die Solidarität, das Engagement, das man bei jedem Besuch im Ahrtal erlebt, machen Mut für diese große Aufgabe: gemeinsam bauen wir das Ahrtal wieder auf“, erklärten die Ministerpräsidentin und die Ministerinnen abschließend.

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COVID-19-Impfzertifikate können ausschließlich für Impfungen ausgestellt werden

Region/Berlin – Immer häufiger werden Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. “Die COVID-19-Zertifikate erleichtern größtenteils die Nachweiskontrollen im Alltag. Aber je komplexer die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Immunisierung werden, desto aufwändiger werden die Kontrollen der Nachweise. Der Unmut der Patientinnen und Patienten ist dann oft groß. Das ist zwar verständlich, liegt aber in aller Regel nicht in der Verantwortung der Apothekenteams.“

Derzeit gelten in vielen Bereichen, etwa in Gaststätten, die 2G-Plus Regelungen. Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und damit „geboostert“ ist, muss im Gegensatz zu anderen Personen keinen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Ob auch eine Genesung der Auffrischimpfung gleichgestellt wird, ist bislang nicht einheitlich geregelt, kann aber prinzipiell mit einem Genesenenzertifikat nachgewiesen werden. Dittrich: „Eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen ist für diejenigen schwierig, die zuvor nicht zweimal geimpft wurden, zum Beispiel weil sie genesen sind oder mit dem Impfstoff von Janssen nur einmal geimpft wurden. Bei ihnen zeigen die gängigen Apps den Impfschutz nicht korrekt an. Wichtig ist, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung“

Apotheken, Impfzentren oder Arztpraxen stellen digitale COVID-19-Zertifikate aus. Dabei müssen die europäischen Vorgaben eingehalten werden, damit die Zertifikate interoperabel sind. Auf den Impfzertifikaten werden das Impfdatum, der Impfstoff und die persönlichen Daten des Geimpften vermerkt. Zusätzlich wird die Nummer der aktuell verabreichten Dosis pro insgesamt erhaltener Impfdosen vermerkt, also zum Beispiel 3 von 3. Dittrich: „Weitere Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches sind nicht vorgesehen. Hier herrschen oft falsche Vorstellungen.“

Nach den Ausstellungsregeln führen ausschließlich Impfungen zur Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten. So wird eine dritte Impfung nach Abschluss einer Grundimmunisierung mit 2 Injektionen eines COVID-19-Impfstoffs als Impfung 3 von 3 eingetragen. Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, z. B. der Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen, erhalten die Impflinge nach den EU-Vorgaben ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 2 von 2. Eine Genesung von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion hingegen kann nur mit einem COVID-19-Genesenenzertifikat digital abgebildet werden und nicht mit einem Impfzertifikat. Auch an der Nummerierung der Impfzertifikate ändert eine durchgemachte Infektion nichts, es werden weiterhin nur die verabreichten Impfdosen gezählt.

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Frisch Geimpfte und Genesene werden in RLP von Testpflicht im Rahmen von 2G-Plus befreit

Region/Mainz – „Auch Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit erweitern wir die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der IHK, der HWK und des DEHOGA, das sie gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Gesundheitsminister Clemens Hoch geführt hat.

Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie aufnehmen und am Freitag in Kraft treten. Dabei orientiere sich die Landesregierung an den gemeinsam vereinbarten Quarantäne-Regelungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz. Am Freitag wird im Bundesrat über die bundesweite Schutzmaßnahmen-Änderungsverordnung abgestimmt, die ebenfalls Menschen, die vor nicht länger als drei Monaten doppelt geimpft wurden oder genesen sind, mit geboosterten Menschen gleichstellt.

„Wir wissen, dass die andauernden Maßnahmen unserer Wirtschaft viel abverlangen“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Aufgrund der hoch ansteckenden Omikron-Variante stehen uns nach Einschätzung der Experten und Expertinnen jedoch sehr stark steigende Infektionszahlen und eine hohe Belastung in unserem Gesundheitssystem bevor. Es ist deshalb unerlässlich, die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln, darunter auch die 2G-Plus-Regelung, beizubehalten.“ Sie begrüße, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2G-Plus-Regelung nun auch bundesweit umgesetzt werde. Zudem tauschten sich Ministerpräsidentin, Wirtschaftsministerin und Gesundheitsminister über Wirtschaftshilfen sowie die neue Überbrückungshilfe IV aus, die seit Dienstag beantragt werden kann. Diese bietet Unternehmen, die weiterhin von coronabedingten Einschränkungen betroffen sind, ab Januar bis zunächst März 2022 finanzielle Unterstützung. „Wir haben uns stets für umfassende finanzielle Hilfen stark gemacht, die in den letzten Monaten ja auch mehrmals verlängert, ausgeweitet und verbessert wurden“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer bedankte sich bei den Teilnehmenden für den konstruktiven und produktiven Austausch. Der enge Kontakt zwischen der Landesregierung einerseits und der IHK, HWK und dem DEHOGA andererseits habe sich insbesondere in der Pandemie bewährt.

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Ausweitung der 2G+ – Regel auch in der Gastronomie ab Donnerstag 13. Januar in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Änderung der Coronaschutzverordnung – Ausnahmen von der Testpflicht für geboosterte Personen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Donnerstag, 13. Januar 2022, weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.

Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+-Regel. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht vorgenommen werden.

„Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch einmal nachschärfen. Die vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft deuten stark darauf hin, dass uns eine fünfte Welle leider nicht erspart bleiben wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten sagen, scheint die Omikron-Variante zu weniger starken Krankheitsverläufen zu führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich, aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten vorbereiten. Vor allem müssen wir die Infektionszahlen so begrenzen, dass die kritische Infrastruktur nicht durch zu viele Personalausfälle gefährdet wird. Ich appelliere daher: Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen, testen Sie sich regelmäßig und machen Sie – da wo möglich – von Homeoffice gebrauch. Und um noch besser geschützt zu sein, tragen Sie eine FFP2-Maske“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Weiteres wichtiges Schutzziel: Schutz der kritischen Infrastruktur

Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig.

2G+ in der Gastronomie

Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Testungen vor Ort

An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

Maskenpflicht

Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen

Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.

Regelungen zum Umgang mit Quarantäne

Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.

Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 7. Februar 2022.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter www.land.nrw/corona

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Habeck legt Eröffnungs-Bilanz Klimaschutz vor

Region/Berlin – „Müssen Geschwindigkeit der Emissionsminderung verdreifachen.“ Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck legt heute die Eröffnungsbilanz Klimaschutz vor. Diese ist notwendig, um aufzuzeigen, wo Deutschland bei den einzelnen Handlungsfeldern steht. Das gilt sowohl für die Klimaziele in den verschiedenen Sektoren als auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau. Die Eröffnungsbilanz zeigt, wie sehr der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liegt.

Robert Habeck: „Die Eröffnungsbilanz Kilmaschutz zeigt: Wir starten mit einem drastischen Rückstand. Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Es ist absehbar, dass die Klimaziele der Jahre 2022 und 2023 verfehlt werden. Aber wir unternehmen alle Anstrengungen, um den Rückstand wettzumachen. Hierzu müssen wir die Geschwindigkeit unserer Emissionsminderung verdreifachen und deutlich mehr in weniger Zeit tun.“

Habeck betonte: „Wir wollen bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien auf 80 Prozent steigern. Die Arbeit dafür hat begonnen. Die prioritären Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen setzen wir jetzt aufs Gleis – eine erstes Klimaschutz-Paket kommt bis Ende April, ein zweites im Sommer.“

Ziel des Klimaschutz-Sofortprogramms ist es, alle Sektoren auf den Zielpfad zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Damit dies gelingt, wird die Bundesregierung die Erstellung und Umsetzung des Programms konsequent vorantreiben.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck machte deutlich: „Das alles ist eine Mammut-Aufgabe.  Und es wird einige Jahre dauern, bis wir die Erfolge sehen werden. Aber das, was wir jetzt machen, legt die Grundlage dafür, Klimaschutz und Wohlstand zusammenzubringen.“

Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitnah vorlegen wird, gehören unter anderem:

  • EEG-Novelle: Wir stellen im EEG die Weichen für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030. Dafür erhöhen wir die Ausschreibungsmengen. Die technologiespezifischen Mengen werden anwachsend ausgestaltet, von Anfang an von einem sehr ambitionierten Niveau ausgehend. Dabei wird ein Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 – 750 TWh) unterstellt, also 715 TWh. Wir werden den Grundsatz verankern, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.
  • Solarenergie: Wir entfesseln die Solarenergie mit einem Solarbeschleunigungspaket. Das Solarbeschleunigungspaket beinhaltet ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen, um die Solarenergie deutlich voranzubringen. Hierzu zählen unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien. Zudem setzen wir gesetzlich das neue Ziel um, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel.
  • Windenergie: Wir erschließen kurzfristige Flächenpotenziale für Wind an Land und beschleunigen mit einem Wind-an-Land-Gesetz den Ausbauprozess. Wir werden die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren reduzieren und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit des Windausbaus mit militärischen Interessen umsetzen. Hier schlummern große Flächenpotenziale. So sind im Bereich Funknavigation und Drehfunkfeuer 4 bis 5 GW Leistung möglich. Zusätzlich gibt es ein Potenzial von 3 bis 4 GW Leistung im Bereich militärischer Belange. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz werden wir zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren, den Windenergieausbau mit dem Artenschutz versöhnen und die Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen.
  • Senkung des Strompreises: Wir schaffen die Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen. Vor allem im Vergleich zu fossilen Energieträgern soll Strom günstiger werden. So machen wir Wärmepumpen und E-Mobilität attraktiver und bringen die Sektorkopplung voran. Deshalb werden wir ab 2023 die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanzieren und entlasten damit die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage überführen wir die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz, um der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen.
  • Klimaschutzverträge mit der Industrie: Wir werden die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie schaffen. Für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren benötigt die Industrie einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen. Durch dieses Instrument wird sich die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Produktionsverfahren früher einstellen und die Kosten werden für die Unternehmen planbarer.
  • Wärmestrategie: Auch in der Wärme streben wir einen sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien an und werden bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugen. Energieeffizienz sehen wir als zweite Säule an, daher werden wir für das optimale Zusammenspiel beider Instrumente eine neue Gebäudestrategie Klimaneutralität erarbeiten. Wir werden den Klimaschutz im Gebäude entscheidend voranbringen und uns für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung sowie die Dekarbonisierung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Dafür werden wir die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft setzen und ihre Finanzierung aufstocken.
  • Gebäudestandards und -förderung: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schaffen wir mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen. Damit werden wir Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausrichten. Wir setzen so die Vereinbarung im Koalitionsvertrag um, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben wird. So verhindern wir Fehlinvestitionen, die nicht mit unseren Klimazielen vereinbar sind. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird parallel zügig angepasst; sie wird die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.
  • Wasserstoffstrategie: Wir passen unsere Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie an, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln. Hierfür werden wir die Nationale Wasserstoffstrategie noch in diesem Jahr überarbeiten und zusätzliche Förderprogramme auf den Weg bringen.

Dies ist nur eine erste Auswahl der geplanten Projekte. Derzeit wird geprüft, welche weiteren Maßnahmen schnell auf den Weg gebracht werden können. Zudem werden weitere Maßnahmen aus anderen Ressorts und Sektoren in das Sofortprogramm einfließen, das in den kommenden Monaten in engem Schulterschluss innerhalb der Bundesregierung erarbeitet wird.

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100.000-Euro Spende aus Nyons

Mechernich – Freudige Nachricht über „überwältigende und großherzige Spende“ via Live-Stream ins Mechernicher Rathaus übermittelt. Dienstag, 15.15 Uhr im Ratssaal: der Live-Stream läuft. Virtuell gegenüber sitzen sich Nyons und Mechernich. Eigentlich liegen rund 870 Kilometer Strecke zwischen diesen beiden Orten – der eine liegt in der französischen Provence, der andere in der deutschen Eifel. Von großer Distanz aber keine Spur. Wie sagt man so schön: Zwischen die Städtepartnerschaft passt kein Blatt. Wie sich auch an diesem Nachmittag erneut beweisen sollte.

Hier der Blickwinkel aus Frankreich. Groß im Bild Andreas Sack vom Freundeskreis Mechernich-Nyons. Foto: Nyons/pp/Agentur ProfiPress

Die Nyonser Freunde – allen voran Bürgermeister Pierre Combes – haben eine großartige Nachricht für die Mechernicher im Gepäck. Das Städtchen in der Provence unterstützt die Mechernich-Stiftung und damit die vom Hochwasser betroffenen Bürger im Stadtgebiet mit einer Spende in Höhe von 100.000 Euro.

Der Gemeinderat des knapp 6.800-Einwohner-zählenden Ortes hatte sich zuvor einstimmig für diese hohe Summe ausgesprochen. „Wir sind an Eurer Seite!“, sagte Combes im Live-Stream und setzt damit ein klares Zeichen.

„Leid teilen“

Die Partnerschaft werde beidseitig gelebt, gehegt und gepflegt, da sind sich beide Parteien einig. Combes weiter: „Eine Partnerschaft basiert nicht nur darauf, dass man Freude miteinander teilt oder Schüleraustausche betreibt, sondern dazu gehört auch Leid zu teilen.“

1992 stand auch Mechernich an der Seite seiner französischen Freunde – als die Drome-Region im Hochwasser versank. Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick zitiert den seinerzeit amtierenden Bürgermeister Mechernichs, Peter Schüller. Der habe betont: „Jetzt zeigt sich, was eine Freundschaft wert ist.“ Ohne zu zögern habe man deshalb auch Nyons in den schweren Stunden des langen Wiederaufbaus mit einer 150.000 D-Mark-Spende geholfen.

Auch fünf Monate nach der Hochwasserkatastrophe in Eifel und an Ahr können die Betroffenen immer noch nicht aufatmen: „Die Not wird nicht kleiner, sondern mancherorts noch größer, weil das wahre Ausmaß teilweise erst jetzt sichtbar wird – und die Versicherung Schäden nicht übernimmt“, so Ralf Claßen, der als Vorsitzender der Mechernich-Stiftung nah dran ist an den Menschen und ihren Sorgen.

Er bedankte sich für die „überwältigend und großherzige Spende“ der Nyonser Freunde. Diese sei Gold wert für die Menschen in der Not. Die Mechernich-Stiftung werde unter anderem auch Familien mit 100 Euro pro Kind unterstützen, damit an Weihnachten ein Geschenk unterm Tannenbaum liegt.

Austausch unter Freunden

Vier Wochen zuvor hatte eine siebenköpfige Delegation die ehemalige Bleibergstadt besucht. Dabei waren auch die vom Hochwasser betroffenen Orte Satzvey und Kommern besucht worden. Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick berichtete daher während dem Live-Stream von neuen Entwicklungen und dem Stand des Wiederaufbaus.

Das Department Drome kämpfe aktuell gegen hohe Corona-Inzidenzen, die höchsten in ganz Frankreich. „Deshalb müssen wir sehr vorsichtig sein und auch bei ausreichend Abständen Masken tragen“, berichtete Pierre Combes, der mit Pascal Lantheaume (stellvertretender Bürgermeister), René Demenus (vom Partnerschaftsverein „CdJ“) und Evelyne Coupon (ebenfalls „CDJ“) sowie Dominic Chauvet (Nyonser Busunternehmer) an dem freundschaftlichen Austausch teilnahm.

Auf Mechernicher Seite waren es neben Dr. Hans-Peter Schick und Ralf Claßen auch Teamleiterin Manuela Holtmeier sowie Wilfried Hamacher vom Freundeskreis Mechernich-Nyons. Aus dem Homeoffice hatte sich auch Andreas Sack vom Freundeskreis zugeschaltet.

Ein Wiedersehen ist auch schon geplant – dann aber wieder live vor Ort in Nyons. „Bis Ostern“, heißt es deshalb zum Abschied und Ende des Streams.