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Auftakt der Kampagne „Blühende Vulkaneifel“

Daun – Wer sich in letzter Zeit auf dem Weg zur Kreisverwaltung Daun oder der Kreisbibliothek in Daun begeben hat, dem sind möglicherweise bereits hochgewachsene Wiesen aufgefallen. Hierbei handelt es sich jedoch keineswegs um eine Einsparungs-Maßnahme oder dergleichen. Entsprechende Flächen sind Bestandteil des ökologischen Grünflächenkonzepts der Kreisverwaltung Vulkaneifel.

Der Klimawandel und das voranschreitende Artensterben betreffen insbesondere auch die Kleinsten in der Tierwelt, die Insekten. Intensivierung der Landnutzung sowie der Einsatz von Pestiziden machen den kleinen Wesen das Leben schwer. Unlängst betrifft dies auch die Siedlungsbereiche. Durch intensivste Pflege wird es für die Tiere immer schwerer, ausreichend Lebensräume und Wanderkorridore, die Lebensräume miteinander verbinden, zu finden. Spätestens aber mit der sogenannten „Krefelder Studie“ ist besonders das Insektensterben in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Nicht zuletzt ist dies auch auf Bundesebene erkannt und das Insektenschutzgesetz verabschiedet worden, das seit dem März 2022 in Teilen auch das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt.

Neben der „freien Natur“ verbirgt sich auch im Siedlungsbereich ein enormes, oft ungenutztes Flächenpotential für den Natur-, Arten- und Klimaschutz. Insbesondere öffentliche Grünflächen unterliegen einer regelmäßigen Pflege, obwohl sie eigentlich nicht wirklich genutzt werden und sog. „eh-da“-Flächen darstellen. Dies betrifft auch öffentliche Grünflächen des Landkreises Vulkaneifel, der mit ca. 13,5 ha Fläche (Gelände der Kreisverwaltung und der Schulen in Kreisträgerschaft) selbst über ein enormes Flächenpotential verfügt.

Unter den Vorzeichen des neuen Insektenschutzgesetzes und um als Vorbild voran zu gehen, hat der Landkreis Vulkaneifel ein ökologisches Grünflächenkonzept für die eigenen Siedlungsflächen aufgestellt. Dabei steht der Insektenschutz im Mittelpunkt und einige Grünflächen sollen zu „Hot-Spots“ der Biodiversität im Siedlungsraum entwickelt werden. So möchte die Kreisverwaltung Rückzugs- und Verbundstrukturen für die heimische Flora und Fauna schaffen. Neben der Schaffung wertvoller ökologischer Flächen, soll die Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Bestandteil des Grünflächenkonzepts einnehmen. Insbesondere Schulen sollen eingebunden werden und unter anderem die Möglichkeit erhalten, die Flächen in ihren Unterricht einzubinden. Des Weiteren sind Mitmach-Aktionen für Bürger:innen geplant, um das Interesse am Thema Insekten- und Klimaschutz im Siedlungsbereich zu fördern. Diesbezüglich wird die Untere Naturschutzbehörde und das Klimaschutzmanagement künftig auch mit dem Natur- und Geopark Vulkaneifel kooperieren, für den die Umweltbildung ein zentrales Thema ist.

Das Grünflächenkonzept ist ein langfristiges und dauerhaftes Projekt. Der Startschuss erfolgt in diesem Sommer und wird im Rahmen des „Regionalbudget im LEADER-Ansatz – Förderung von Kleinstprojekten“ durch die LAG Vulkaneifel gefördert. Der Landkreis erhält Zuwendungen von bis zu 14.250,- €. Hierdurch wird zum Beispiel die Anschaffung eines sog. Doppelmesser-Mähbalkens gefördert, der eine biodiversitätsfördernde Wiesenmahd ermöglicht. Durch die Reduktion der Mahdhäufigkeit auf zwei Schnitte im Jahr, werden die Wiesen somit zu Lebensräumen entwickelt. Darüber hinaus werden Kleinbiotope wie beispielsweise Erdhügel als Nisthilfe für Wildbienen angelegt. Die kreiseigenen Flächen sollen so ökologisch aufgewertet und gleichzeitig zu Naturerlebnisräumen werden. Die Schulen in Kreisträgerschaft wurden im Vorfeld informiert und konnten sich mit ihren eigenen Ideen einbringen. Beispielsweise werden im Rahmen der Förderung Sträucher und Obstbäume angeschafft, die dann in Pflanzaktionen die Schulgelände ökologisch aufwerten. Mit „Forschersets“ u. a. bestehend aus einfachen Bestimmungsbüchern für heimische Tiere und Pflanzen, soll die Vermittlung von Artenkenntnis unterstützt werden.

Die Umsetzung des Grünflächenkonzeptes ermöglicht es dem Landkreis Arten-, Natur- und Klimaschutz sowie Umweltbildung in einem weiteren Projekt zu vereinen.

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Ministerpräsident Hendrik Wüst ernennt sein neues Landeskabinett

Region/Düsseldorf – Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Mittwoch, 29. Juni 2022, die Ministerinnen und Minister seiner Regierung, den Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgestellt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Wir sind angetreten, um unser Land inmitten einer herausfordernden Zeit in eine gute Zukunft zu führen. Wir wollen unser Klima schützen und unsere Schöpfung bewahren – und zugleich die sozialen Errungenschaften unseres Gemeinwesens
sichern. Wir wollen vermeintliche Gegensätze überwinden – zwischen Jung und Alt, Stadt und Land, zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern, zwischen Ökologie und Ökonomie. All das gelingt uns nur gemeinsam. Dafür treten wir mit unserem Zukunftsteam für Nordrhein-Westfalen an.“

Am Mittag überreicht er im K21 Ständehaus in Düsseldorf die Ernennungsurkunden an sechs Ministerinnen und sechs Minister. Im Anschluss an die Ernennung werden die Kabinettsmitglieder zu ihrer Vereidigung in den Landtag vereidigt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst beruft folgende Personen:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Ministerin Mona Neubaur

Staatssekretär Paul Höller

Staatssekretärin Silke Krebs

Ministerium der Finanzen

Dr. Marcus Optendrenk

Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig

Ministerium des Inneren

Minister Herbert Reul

Staatssekretärin Dr. Daniela Lesmeister

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Ministerin Josefine Paul

Staatssekretär Lorenz Bahr-Hedemann

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Minister Karl-Josef Laumann

Staatssekretär Matthias Heidmeier

Ministerium für Schule und Bildung

Ministerin Dorothee Feller

Staatssekretär Dr. Urban Mauer

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Ministerin Ina Scharrenbach

Parlamentarischer Staatssekretär Josef Hovenjürgen MdL

Staatssekretär Daniel Sieveke

Ministerium der Justiz

Minister Dr. Benjamin Limbach

Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Minister Oliver Krischer

Staatssekretär Viktor Haase

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ministerin Silke Gorißen

Staatssekretär Dr. Martin Berges

Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Ministerin Ina Brandes

Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert

Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei

Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski

Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien Dr. Mark Speich

Amtschef der Staatskanzlei und Staatssekretär Dr. Bernd Schulte

Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz

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Bäume gegen Klimawandel

Mechernich – Mit dem Thema „Ökologie, Mensch und Natur“ hat sich der Biologie-Leistungskurs der Q1 am Gymnasium am Turmhof ein Schulhalbjahr lang beschäftigt, zuletzt mit dem Ökosystem Wald. Dazu haben die Bio-Schüler eine Exkursion in den Forstbetrieb von Nesselrode bei Mechernich-Burgfey unternommen.

Eine Exkursion in den Forstbetrieb von Nesselrode bei Mechernich-Burgfey unternahm der Bioleistungskurs Q 1 des Gymnasiums am Turmhof zum Thema „Ökologie, Mensch und Natur“. Foto: Bernhard Karst/pp/Agentur ProfiPress

Es ging dabei ebenso um die forstwirtschaftliche Nutzung wie die Jagd. Als roter Faden zog sich das Thema „Klimawandel“ durch den Tag. Welche Baumarten sind in Zukunft für diesen Standort mit seinen sandigen Böden und wenig Niederschlag noch geeignet? Große Teile des Forstes der Familie von Nesselrode bestehen aus Kiefern oder Eichen, zwei Baumarten, die wahrscheinlich mit den veränderten klimatischen Bedingungen zurechtkommen.

Trockenheit und Borkenkäfer

Der Forstbetrieb Nesselrode hat dem Gymnasium am Turmhof eine Waldfläche zur Verfügung gestellt, auf der früher Fichten standen, die in Folge der Trockenheit und des Borkenkäferbefalls aber abgestorben sind. Diese Fläche wurde von Fünftklässlern mit Unterstützung einiger älterer Schüler des Biologie-Leistungskurses unter fachkundiger Anleitung von Johannes Nesselrode mit klimaresistenten Baumarten wieder aufgeforstet.

Ziel ist es, dass in Zukunft jeder Fünftklässler des GAT seinen eigenen Baum pflanzt und damit einen kleinen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leistet. Auch soll diese Fläche in Zukunft für Fach- und Projektkursarbeiten im Bereich „Jugend forscht“ genutzt werden. GAT-Pressesprecher Bernhard Karst schreibt dem „Bürgerbrief“: „Unser Dank gilt Johannes Nesselrode für seine Unterstützung!“

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Energie- und Umwelträte stellen die Weichen für eine klimaneutrale europäische Wirtschaft

Region/Luxemburg/Berlin – Die europäischen Energie- und Umweltministerinnen und -minister haben eines der umfassendsten Klimaschutzpakete in der Geschichte der EU auf den Weg gebracht. In Luxemburg verständigten sie sich bei ihrem zweitägigen Treffen auf weitreichende Verschärfungen bestehender Klimaschutzvorgaben. Grundlage dafür ist das „Fit-for-55-Paket“ der EU-Kommission, mit der die EU ihre Klima-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken und damit die Vorgaben des Pariser Weltklimaabkommens einhalten will.

Den Beschlüssen der Energie- und Umwelträte zufolge soll der CO2-Zertifikatehandel auf weitere Sektoren ausgeweitet werden. PKW-Neuwagen sollen ab 2035 vollständig CO2-frei fahren; dazu soll die Elektrifizierung im Verkehr vorangetrieben werden. Das EU-Endenergieeffizienzziel soll deutlich angehoben werden und zum ersten Mal verbindlich sein. Das bereits verpflichtende Ziel für erneuerbare Energien wird von 32% auf 40% angehoben, mit ambitionierten Sektorzielen für Wärme, Verkehr, Gebäude und Industrie. Hinzu kommen Ziele und Rahmenvorgaben für den Hochlauf von grünem Wasserstoff. Sozialschwache Haushalte sollen über einen Klimasozialfonds entlastet werden.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Inmitten der größten Energiekrise Europas haben wir eines der umfassendsten Klimaschutzpakete in der EU-Geschichte auf den Weg gebracht. Es ist ein Signal der Entschlossenheit, das in dieser Krise nötig und folgerichtig ist: Die Beschlüsse sind elementar, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen und den Klimaschutz voranzutreiben. Dabei sind Schnelligkeit und Konsequenz gefragt. Mit dem „Fit-for-55“-Paket sind die Weichen für den Umbau der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität gestellt. Klimaschutz in der EU wird mit dem Paket unumkehrbar.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Europa hat heute die Weichen für mehr Klimaschutz im Verkehr gestellt. Das ist ein riesiger Fortschritt und lenkt den Verkehrssektor auf den Weg der Klimaneutralität. Gerade im Verkehr gibt es enormen Nachholbedarf. Die EU-Mitgliedstaaten haben mit überdeutlicher Mehrheit dafür gestimmt, dass ab 2035 nur noch Autos und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden, die kein CO2 ausstoßen. Wir setzen damit das klare Signal, dass wir die Klimaziele erreichen müssen. Sie geben der Autoindustrie die Planungssicherheit, die sie braucht.“

Im nächsten Schritt werden die Energie- und Umwelträte unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft zusammen mit dem Europäischen Parlament im Trilog-Verfahren weiterverhandeln. Für diese endgültige Neuformulierung relevanter Klimaschutz-Richtlinien des Fit-for-55-Pakets ist das kommende zweite Halbjahr 2022 vorgesehen.

Die wichtigsten Beschlüsse im Detail:

CO2-Flottengrenzwert

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ vorgeschlagen, die Vorschriften für die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen fortzuschreiben. Demnach müssen die Hersteller ab dem Jahr 2030 anspruchsvollere CO2-Flottengrenzwerte erfüllen, als das bislang der Fall ist. Im Jahr 2035 beträgt die Minderung sowohl bei Pkw als auch bei leichten Nutzfahrzeugen 100%. Weiterhin wird dem Beschluss zufolge die Kommission einen Vorschlag machen, wie nach 2035 außerhalb der Flottengrenzwerte noch Fahrzeuge zugelassen werden können, die dann ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben werden; dabei muss dies im Einklang mit dem EU-Recht und in Übereinstimmung mit den Klimazielen der EU stehen. Einen Vorschlag für den Bereich außerhalb der Flottengrenzwerte wird die EU-Kommission entwickeln und vorlegen. Von diesem Beschluss geht das klare Signal zum Hochlauf der E-Mobilität aus; die Industrie, die die Umstellung auf Elektroautos bereits vorantreibt, bekommt Investitionssicherheit.

Bestehender Emissionshandel I

Der Beschluss des Umweltrates sieht vor, die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 61 Prozent zu senken (bisher 43%). Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftfahrtbereich und für bestimmte, besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren soll stufenweise auslaufen. Für diese Industrien wurde bereits im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen, dass ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eingeführt werden soll. Außerdem wird der Seeverkehr zukünftig in den Emissionshandel einbezogen (ab 2024). Damit deckt der ETS-1 dann fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen und die größten Quellen für klimaschädliche Treibhausgase ab: im Energiesektor, in der energieintensiven Industrie sowie im See- und Luftverkehr.

Neuer Emissionshandel II

Der Umweltrat spricht sich dafür aus, ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr zu schaffen – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Dieser neue ETS II sieht ab 2027 europaweit CO2-Emissionsrechte für Kraft- und Brennstoffe vor, um damit die wesentlich klimafreundlicheren erneuerbaren Energien besserzustellen. Die hierbei erfassten Emissionen sollten bis 2030 um 43 Prozent im Vergleich zu 2005 reduziert werden. Die Menge der Emissionsrechte soll dabei jährlich um 5,15 Prozent und ab 2028 um 5,43 Prozent jährlich zurückgehen. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen.

Klimasozialfonds

Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die sozialen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems ETS II auszugleichen. Der Fonds soll Maßnahmen und Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen. Die Unterstützung soll hauptsächlich schutzbedürftigen Haushalten, Kleinstunternehmen oder Verkehrsteilnehmern zugutekommen. Vorrübergehend kann der Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für gefährdete Haushalte finanzieren. Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 59 Mrd. Euro über eine Laufzeit von 2027-2032 und wird aus Einnahmen des neuen ETS für Gebäude und Straßenverkehr finanziert.

Grenzausgleichsmechanismus

Wie bereits im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen, soll ab dem Jahr 2023 mit einer Übergangsphase von drei Jahren ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt werden. Dieser „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) soll das derzeit zentrale Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage, die kostenlose Zuteilung an Emissionszertifikaten, bis 2035 schrittweise ablösen. Durch den Mechanismus bekommen in Zukunft auch CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Produkte, die in die EU importiert wurden, einen Preis. Der Mechanismus schafft einen Ausgleich für europäische Unternehmen, die dem EU Emissionshandel unterliegen, gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen. Zunächst soll der CBAM nach Position des Europäischen Rates nur den Stromsektor und ausgewählte Güter aus den Industriesektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium und Düngemittel umfassen.

Verbindliche Klimaziele für die Sektoren außerhalb des EU-ETS

Das Fit-for-55-Paket wird auch Klimaziele für die Sektoren außerhalb des bestehenden Emissionshandels anpassen. In den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall sowie Landnutzung und Forstwirtschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Klimazielen. Um diese Ziele zu erreichen, sind sowohl europäische als auch nationale Klimaschutz-Maßnahmen vorgesehen. Die Verantwortung für die Zielerreichung tragen aber letztlich die einzelnen Mitgliedstaaten. Dabei verfolgt die angepasste EU-Klimaschutzverordnung („Effort Sharing“) das Ziel einer Treibhausgas-minderung um 40% gegenüber 2005. Die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft („LULUCF-Verordnung“) soll den CO2-Ausstoß bis 2030 um 310 Millionen Tonnen senken.

Höheres Ziel für erneuerbare Energien und verbindliche Sektorziele

Bei der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wird das bisherige verbindliche 2030-Ziel von 32% auf 40% angehoben. Darüber hinaus wurden ambitionierte und verbindliche Sektorziele festgelegt, mit denen erneuerbare Energien europaweit in allen Sektoren vorangebracht werden. Es wird zudem ein europäischer Rahmen für den Hochlauf von grünem Wasserstoff gesetzt, insbesondere in der Industrie und auch im Verkehrsbereich.

Insgesamt wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vom Stromsektor stärker auf die anderen Sektoren ausgedehnt und die Sektorkopplung vorangebracht. Im Wärmesektor soll der Erneuerbaren-Anteil 0,8-1,1 Prozentpunkten pro Jahr steigen. Im Verkehrsbereich erhöht sich das Ziel auf 29% Erneuerbare am Energieverbrauch bis 2030 mit Unterzielen für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe. Hinzu kommen das erstmals verbindliche Ziel für grünen Wasserstoff in der Industrie von 35% bis 2030 und im Gebäudebereich ein indikatives Ziel für erneuerbare Energien von 49% am Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030.

Verbindliches EU-Energieeffizienzziel

Mit der Novelle der EED wird erstmals ein EU-weit verbindliches Ziel für die Entwicklung der Energienachfrage definiert. Das bestehende EU-weite Einsparziel wird dabei nochmals deutlich angehoben. Gegenüber einer Prognose für die Verbrauchsentwicklung bis 2030 muss der Primär- und der Endenergieverbrauch in der EU um 9% gesenkt werden. Darüber hinaus müssen die von den Mitgliedstaaten zu ergreifenden Energieeffizienz-maßnahme eine deutlich höhere Einsparung erbringen, als bislang geregelt. Unternehmen mit großem Energieverbrauch werden künftig zur Nutzung von Energiemanagementsystemen verpflichtet und ein neues Register für die Energieverbräuche von Rechenzentren eingeführt. Auch für die öffentliche Hand werden zusätzlich Maßnahmen eingeführt. Hinzu kommt ein neuer Schwerpunkt auf Bekämpfung von „Energiearmut“.

Entwaldungsfreie Lieferketten

Der EU-Umweltrat hat seine gemeinsame Position zu einer Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verabschiedet. Die neuen Regeln sollen künftig verhindern, dass Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja sowie daraus gewonnene Produkte auf den EU-Binnenmarkt kommen, sofern ihre Herstellung Entwaldung verursacht hat. Der Beschluss des Umweltrats ist ein guter Anfang, Wälder weltweit besser zu schützen. Mit dem Beschluss unternehmen die EU-Mitgliedsstaaten konkrete Schritte, um selbst die Arten- und die Klimakrise nicht noch zu verschlimmern. Der Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, wonach diese die Entwaldungsfreiheit ihrer Lieferketten sicherstellen müssen. Gleichzeitig sind Kontrollpflichten für Mitgliedstaaten vorgesehen.

Am Montag haben die Energieministerinnen und -minister zudem die europäische Gasspeicher-Verordnung angenommen. Mitgliedsstaaten sollen nationale Maßnahmen zur Erreichung von Mindestfüllständen in ihren Gasspeicheranlagen einführen.

Auf dem Umweltrat am Dienstag wurden zusätzlich die Fortschrittsberichte zur Entwaldungsfreie Lieferketten-Verordnung und zu grenzüberschreitender Verbringung von Abfällen vorgestellt und diskutiert.

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Ministerpräsident Hendrik Wüst wiedergewählt

Region/Düsseldorf – Hendrik Wüst ist am heutigen Dienstag, 28. Juni 2022, im Landtag als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen wiedergewählt und vereidigt worden. Für Ministerpräsident Hendrik Wüst beginnt die zweite Amtszeit; erstmals gewählt worden war er – als zwölfter Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – am 27. Oktober 2021. Am Mittwoch, 29. Juni 2022, wird der Ministerpräsident im K21 Ständehaus in Düsseldorf seine Ministerinnen und Minister ernennen. Im Anschluss wird das Kabinett im Landtag vereidigt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Schutz unseres Klimas und die Bewahrung der Schöpfung sind die größten Aufgaben unserer Zeit. Klimaschutz, erfolgreicher Artenschutz gelingt, wenn wir gleichzeitig die sozialen Errungenschaften unseres Gemeinwesens garantieren: unseren Wohlstand, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Wir müssen den Menschen Sicherheit geben, damit die Transformation zur klimaneutralen Gesellschaft gelingt. Meine Landesregierung wird bei allen notwendigen Anstrengungen immer auch das Soziale mitdenken. Der Satz von Karl Arnold gilt auch in diesen Zeiten: Nordrhein-Westfalen will und wird das soziale Gewissen der Bundesrepublik sein. Wir werden den Schutz des Klimas mit Industrie, ihren guten Arbeitsplätzen und sozialer Sicherheit versöhnen. Ich bin zuversichtlich: Gemeinsam schaffen wir ein nachhaltiges Land, eine lebenswerte, sichere, soziale Heimat. Das ist das Erbe, das ich unseren Kindern und Enkeln hinterlassen möchte.“

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Ein dickes Dankeschön an Feuerwehr und Rettungswesen in Zülpich

Zülpich – DANKESCHÖN! Dieses Wort stand groß über der Veranstaltung, zu der die Stadtverwaltung jetzt in den Seepark Zülpich eingeladen hatte. Das so genannte Dankesfest richtete sich an die Kräfte der nichtpolizeilichen Organisationen, also Zivilschutz, Katastrophenschutz und alltägliche Gefahrenabwehr.

Eine Veranstaltung, die seit Langem überfällig war, deren Durchführung die Corona-Situation in den vergangenen zwei Jahren jedoch in angemessener Form nicht ermöglicht hatte! Mehr als 400 Gäste konnte Bürgermeister Ulf Hürtgen im Seepark begrüßen, darunter zahlreiche Zülpicher Feuerwehrkameradinnen und -kameraden inklusive der Wehrleitung Jörg Körtgen, Kassim Bougherf
und Marcel Kratz sowie den stellvertretenden Kreisbrandmeister Harald Heinen. Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) war mit einer großen Abordnung vertreten – mit Karl-Werner Zimmermann, dem
Vorsitzenden des Kreisverbandes, dem Zülpicher Ortsverbands-Vorsitzenden Lothar Henrich, Lars Klein von der Kreisbereitschaftsleitung und sowie Thomas Heinen, dem Bereichsleiter Einsatzdienste beim DRK-Kreisverband. Auch vom Technischen Hilfswerk (THW), von der Deutschen Lebens-Rettungs-
Gesellschaft (DLRG) sowie vom Malteser Hilfsdienst (MHD) konnte Bürgermeister Hürtgen Abordnungen willkommen heißen.

Nicht zuletzt waren auch Polizeidirektor Harald Mertens von der Kreispolizeibehörde Euskirchen und Polizeihauptkommissar Bernd Klein vom Bezirksdienst Zülpich sowie zahlreiche Vertreterinnen des Rates der Stadt Zülpich anwesend. „Ich stehe hier stellvertretend für den Stadtrat, die Ortsvorsteher und für über 21.000 Zülpicherinnen und Zülpicher, die unendlich dankbar über Ihren Einsatz sind und die sich dadurch subjektiv sicherer fühlen und es objektiv auch sind“, sagte Bürgermeister Hürtgen in seiner Begrüßungsansprache. „Ich darf Ihnen versichern: Zülpich mit all seinen Ortsteilen ist stolz auf Sie!“

Allein in den vergangenen Jahren haben die genannten Organisationen mehrfach bei etlichen Großeinsätzen Hand in Hand gearbeitet. Beispielhaft nannte Hürtgen hier die Großbrände bei der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft in Dürscheven im November 2009 sowie in den Nordeifelwerkstätten in Ülpenich im Juni 2011 sowie die Bombenentschärfung auf dem Gelände der Fachklinik Marienborn im
März 2020 unter den Erschwernissen der Corona-Pandemie.

Nicht zuletzt nannte der Bürgermeister natürlich auch den Einsatz während und nach der Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021. Auch wenn es sich bei dieser Veranstaltung nicht in erster Linie um
ein Fest zum Dank für den Einsatz während dieser unvergesslichen Tage handelte, nutzte Hürtgen diesen gebührenden Rahmen, um mehr als 250 Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaillen des Landes Nordrhein-Westfalen an jene Helferinnen und Helfer von Feuerwehr und Rettungsdienst zu verleihen, die während der Flutkatastrophe im Einsatz gewesen waren. Die so genannte „Flutmedaille“ war vom Land NRW eigens für diesen Zweck gestiftet und landesweit an rund 62.000 Personen verliehen worden.

Bevor es zum gemütlichen Teil überging, oblag es Prädikant Patrick Kisselmann von der evangelischen Christusgemeinde Zülpich und Pfarrvikar Ronald Dhason vom katholischen Seelsorgebereich Zülpich,
insgesamt zehn Einsatzfahrzeuge der Zülpicher Feuerwehr und des DRK einzusegnen, die in den vergangenen Jahren angeschafft wurden.

Allein für die neun Fahrzeuge der Feuerwehr – ein Gerätewagen Logistik (GW-L), zwei Kommandowagen, fünf Mittlere Löschfahrzeuge (MLF sowie ein Kleinbus für die Kinderfeuerwehr – hat die Stadt Zülpich seit 2020 städtische Mittel in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auf der Seebühne im Seepark gaben sie mit dem Wassersportsee im Hintergrund ein prächtiges Bild ab.

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„Green Deal – das Handwerk packt an!“

Region/Trier/Brüssel – Chancen und Herausforderungen der Klimawende für das Handwerk. Das Handwerk spielt eine entscheidende Rolle, das Ziel des „Green Deal“ in der Europäischen Union (EU) umzusetzen: Für das Handwerk sind damit nicht nur Chancen, sondern auch neue Herausforderungen verbunden. Diese Aspekte standen im Mittelpunkt der Netzwerk-Veranstaltung „Green Deal – das Handwerk packt an“, zu der Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern sowie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei nach Brüssel eingeladen haben.

„Ohne das Handwerk ist die Erreichung der europäischen Klimaziele nicht möglich“, betonte Kurt Krautscheid, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz. Er appellierte an die Politik, die derzeit durch Pandemie, Fachkräftemangel, Materialengpässe sowie Ukrainekrieg herausgeforderten Betriebe durch weitere Anforderungen und Auflagen nicht noch mehr zu belasten. „Gerade kleine Unternehmen sind überproportional von Bürokratie betroffen. In vielen Fällen müssen sie identische Anforderungen wie Großunternehmen erfüllen, ohne auch nur annähernd vergleichbare Ressourcen zu haben“, sagte Krautscheid.

„Nachhaltigkeit liegt in der DNA der Handwerksbetriebe in Rheinland-Pfalz. Als wichtiger Motor der regionalen Wirtschaft erkennen sie Trends und leben den Begriff Nachhaltigkeit im besten Sinne. Sie stellen ihre Betriebe nicht nur mit dem Blick auf die nächste Bilanz, sondern für die nachfolgende Generation – oft aus der eigenen Familie – auf“, sagte Ministerin Schmitt. „Dabei ist es wichtig, an der Spitze einer Bewegung zu sein, um ökonomisch zu profitieren.“ Schmitt appellierte auch an junge Menschen, die sich um das Klima sorgen, den Weg ins Handwerk zu suchen: „Gesellschaftliches Engagement ist wichtig, aber wer eine Ausbildung im Handwerk beginnt, kann ganz praktisch etwas gegen den Klimawandel unternehmen. Werdet Klimahandwerker! Ohne euch wird die Klimawende nicht gelingen.“

Über die Ansätze zur Umsetzung der Klimaziele diskutierten auf dem Podium Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Ralf Hellrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Koblenz, Tim Krögel, Leiter der Vertretung des ZDH-Büro Brüssel, gemeinsam mit Ministerin Schmitt. Wo Handwerksbetriebe in Sachen Green Deal die großen Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung der Klimaziele sehen, erläuterten Eric Schaaf, Geschäftsführer Die Tischlertekten GmbH & Co. KG aus Großmaischeid, Melanie Temmes, Inhaberin Metzgerei Gries aus Waldmohr, und Michael Zimmermann, Geschäftsführer Zimmermann Bedachungen GmbH aus Ockenheim. Sie präsentierten zudem ihre unterschiedlichen Schwerpunkte zum Paket Fit für 55.

„Als Mitgestalter der Klimawende brauchen unsere Handwerksbetriebe einen verlässlichen Fahrplan“, betonte Bernd Elsen, Vizepräsident der Handwerkskammer Trier, in seinem Schlusswort. „Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen und weltpolitischen Lage sollten Klimaziele so langfristig wie möglich gelten.“ Um die Vorhaben möglichst zügig umzusetzen, sei vor allem auch die Politik gefordert, notwendige Maßnahmen zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Europa zu ergreifen. „Als wesentlicher Baustein dafür muss die berufliche Bildung gestärkt werden“, forderte der Elektromeister aus Speicher in der Eifel.

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus

Region/Berlin – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Der Notfallplan Gas hat drei Stufen, die dritte ist die Notfallstufe.

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Zwar sind die Gasspeicher mit 58 Prozent stärker gefüllt als im Vorjahr. Doch sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar. Dies zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur. Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt; die Ausrufung der Alarmstufe ist daher notwendig. Die europäischen Partner wurden über den Schritt informiert.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte hierzu: „Auch wenn aktuell noch Gasmengen am Markt beschafft werden können und noch eingespeichert wird: Die Lage ist ernst, und der Winter wird kommen. Wir dürfen uns nichts vormachen: Die Drosselung der Gaslieferungen ist ein ökonomischer Angriff Putins auf uns. Es ist offenkundig Putins Strategie, Unsicherheit zu schüren, die Preise zu treiben und uns als Gesellschaft zu spalten. Dagegen wehren wir uns. Es wird aber ein steiniger Weg, den wir jetzt als Land gehen müssen. Auch wenn man es noch nicht so spürt: Wir sind in einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen. Das wird sich auf die industrielle Produktion auswirken und für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Last werden. Es ist ein externer Schock.“

Der Minister betonte weiter: „Als Bundesregierung setzen wir alles daran, die Folgen zu mildern und die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Die Befüllung der Gasspeicher hat jetzt oberste Priorität. Wir kümmern uns um alternative Gas-Lieferungen und bauen mit Hochdruck die nötige Infrastruktur. Wir beschleunigen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in nicht gekannter Weise. Es wird eine nationale Kraftanstrengung. Aber wir können sie in Solidarität miteinander bewältigen – Bund, Länder und Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, die Zivilgesellschaft. Energie einzusparen, ist das Gebot der nächsten Monate. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – sollten den Gasverbrauch möglichst weiter reduzieren, damit wir über den Winter kommen. Als Regierung treiben wir die Energieeffizienz voran und setzen auch bei uns im Ministerium Energiesparmaßnahmen um.“

Um den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, wird die Bundesregierung, wie am 19. Juni angekündigt, zusätzliche Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft abrufen. Dazu hat das BMWK bereits die Kraftwerksbetreiber angeschrieben und gebeten, die nötigen Schritte zu veranlassen. Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das den Abruf der Gasersatz-Reserve ermöglicht, ist derzeit im parlamentarischen Verfahren. Das BMWK bereitet alle entsprechenden Verordnungen vor; um sie zügig nach Inkrafttreten und passgenau zu nutzen. „Wir bringen Kohlekraftwerke in den Markt und reduzieren die Menge an Gas. Das ist schmerzlich, Kohlekraftwerke sind einfach Gift fürs Klima. Aber für eine Übergangszeit müssen wir es tun, um Gas einzusparen und über den Winter zu kommen“, sagte Habeck.

Zugleich hat die Bundesregierung eine Kreditlinie von zunächst 15 Milliarden Euro zur Speicherbefüllung zur Verfügung gestellt, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. „Wir füllen die Speicher, sie müssen zum Winter hin voll sein“, sagte Habeck. Noch im Sommer soll zudem ein Gasauktionsmodell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Die Bundesnetzagentur hat dieses Modell am 21. Juni 2022 näher ausbuchstabiert. Weitere Konkretisierungen werden in den kommenden Wochen erfolgen, damit es zügig an den Start gehen kann.

„Wenn darüber hinaus weitere Maßnahmen nötig sind, werden wir sie ergreifen“, sagte Habeck.

Um die Gaskrise gemeinsam zu bewältigen, wird Minister Habeck in den nächsten Tagen den Austausch mit der Wirtschaft, seinen Amtskolleginnen und Kollegen in den Ländern und der Europäischen Union, aber auch mit Verbraucherschützern, Gewerkschaften und Umweltverbänden noch einmal intensivieren. „Es ist wichtig, in dieser Krise die unterschiedliche Betroffenheit zu kennen, das Wissen und Können zusammenzubinden und so immer wieder bessere Lösungen zu finden. Wir werden in dieser Krise lernen, wir werden immer wieder Dinge anpassen.“

Der Minister machte weiter deutlich: „Als Bundesregierung werden wir unseren Teil tun, um gerade die Menschen, die wenig verdienen, zu entlasten. Wir werden nicht alles auffangen können, aber da, wo schon jetzt jeder Cent zweimal umgedreht werden muss und die Angst vor der nächsten Heizkostenrechnung umgeht, müssen wir helfen. Daher werden wir in der Bundesregierung über weitere Entlastungsmaßnahmen beraten.“

Von dem sogenannten Preisanpassungsmechanismus, den § 24 des Energiesicherungsgesetzes ermöglicht, macht die Bundesregierung vorerst noch nicht Gebrauch. Voraussetzung für diesen Mechanismus ist nach § 24 EnSiG, dass die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland feststellt und durch Verkündung im Bundesanzeiger feststellt, das bedeutet faktisch, es muss eine verstetigte Reduzierung des Gesamtimportmengen geben. „Dieser Mechanismus kann in bestimmten Situationen notwendig sein, um einen Kollaps der Energieversorgung zu verhindern. Aber er hat auch Schattenseiten, daher arbeiten wir auch an alternativen Konzepten. Es gilt, den Markt trotz hoher zusätzlicher Kosten am Laufen zu halten“, sagte Habeck.

Nähere Erläuterungen zur Einordnung:

  1. Zum Notfallplan Gas

Die Alarmstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wer jetzt Gas spart, hilft mit, Vorsorge für den Fall von Lieferengpässen zu treffen.

Das Krisenteam Gas, das mit Ausrufung der Frühwarnstufe eingerichtet wurde, tagt weiterhin täglich. Zum Krisenteam gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt bereits seit Ausrufung der Frühwarnstufe im März regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Alarmstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

  1. Zu den zusätzlichen Maßnahmen

Gasreduktion im Stromsektor

In einer solchen drohenden Gasmangellage muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Aus diesem Grund will die Bundesregierung auf der Erzeugungsseite befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve auf Abruf einrichten. Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig in den Markt zurückkehren zu können. Das bedeutet, dass der kurzfristige Einsatz von Kohlekraftwerken im Stromsektor für den Bedarfsfall auf Abruf ermöglicht wird.

Dazu hat die Bundesregierung die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Gas in der Stromerzeugung zu ersetzen. Das Bundeskabinett hat das sogenannte Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz am 8. Juni 2022 im Kabinett verabschiedet. Eine Verabschiedung im parlamentarischen Verfahren ist für den 8. Juli 2022 geplant. Parallel arbeitet das BMWK an der notwendigen Rechtsverordnung, um die Gasersatzreserve gleich nach Inkrafttreten in Gang setzen zu können

Gas trug 2021 zu ca. 15 Prozent zur öffentlichen Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein. Durch die Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs kann das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 GW ausgeweitet werden, wodurch der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert wird.

Gas-Auktionsmodell für den Industrie-Verbrauch

Noch im Sommer soll ein Gasauktions-Modell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Dazu entwickeln der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das BMWK ein Gas-Regelenergieprodukt, mit dem Industriekunden gemeinsam mit ihren Lieferanten gegen eine rein arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch in Engpasssituationen reduzieren und Gas dem Markt zur Verfügung stellen können (Demand-Side Management). Damit wird – einer Auktion gleich – ein Mechanismus geschaffen, der industriellen Gasverbrauchern einen Anreiz gibt, Gas einzusparen, das dann wiederum zum Einspeichern genutzt werden kann. Das Modell soll dafür sorgen, dass möglichst viele Gas-Mengen für etwaige Engpasssituationen im kommenden Winter bereitstehen.

Erste Konkretisierungen hat die Bundesnetzagentur am 21. Juni 2022 vorgelegt. Weitere Schritte werden in Abstimmung mit THRE und den Akteuren im Markt jetzt zügig erfolgen. 

  1. Szenarienberechnungen der Bundesnetzagentur zur Gasversorgungslage

Die Bundesnetzagentur hat Szenarien berechnet und damit die Gasmengenentwicklung bis Juni 2023 bestimmt. Diese Szenarien zeigen, dass eine Störung der Gasversorgung vorliegt. Auch bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nordstream 1 auf dem Niveau von 40%, ist die im Gasspeichergesetz vorgesehene Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% nur dann möglich ist, wenn man unterstellt, dass innereuropäische Gaslieferungen nicht mehr vollständig erfolgen und man davon ausgeht, dass der Gasverbrauch in diesem Winter 20% unter dem normalen Niveau liegt.

Entscheidend ist damit aber auch bereits im aktuellen Status quo den inländischen Gasverbrauch deutlich zu reduzieren, damit die eigene Versorgungssicherheit ebenso wie die Versorgungssicherheit unserer Nachbarländer gewährleistet ist.

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Michael Schumacher erhält Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Ministerpräsident Wüst: Michael Schumachers Wirken als Sportler und als Unterstützer der guten Sache strahlt weit über die Grenzen seiner Heimat Nordrhein-Westfalen hinaus. Bis heute gehört er zu den herausragenden Persönlichkeiten der weltweiten Sportgeschichte.

Michael Schumacher erhält den Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. „Es gibt wenige Menschen in Deutschland, die eine ganze Sportart derart geprägt haben wie Michael Schumacher den Rennsport. Für seine herausragenden internationalen sportlichen Leistungen als Rennfahrer von Weltrang, in Anerkennung seines vorbildlichen sozialen Engagements und für seine Verdienste um sein Heimatland Land Nordrhein-Westfalen verleihen wir Michael Schumacher den Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen“, so Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Der Ministerpräsident weiter: „Sein Talent und sein unbändiger Fleiß haben Michael Schumacher zu einem außergewöhnlichen Rennfahrer und zum Helden von Millionen Fans gemacht – zunächst in Deutschland und mit dem Wechsel in das ikonische Rot des Ferraris auch in Italien, Europa und der ganzen Welt. Als Mensch hat er nie die Bodenhaftung verloren und immer seine Mitmenschen im Blick behalten. Ohne, dass es ihm wichtig gewesen wäre, ist er durch diese ausgeprägte Charakterstärke und seine sportlichen Erfolge zur lebenden Legende geworden. Bis heute gehört er zu den herausragenden Persönlichkeiten der weltweiten Sportgeschichte und bleibt Vorbild für Viele.

Seiner Heimat Kerpen war Michael Schumacher immer tief verbunden. Die Kindheit und Jugend dort haben nicht nur seine Leidenschaft für den Rennsport entfacht, sondern auch seine Persönlichkeit, seinen Charakter tief geprägt. Michael Schumacher hat das, was einen großen Sportsmann auszeichnet: Teamplayer durch und durch, Motivator, konzentriert, akribisch und ehrgeizig in der Sache, fair und verbindlich im Umgang. Als UNESCO-Sonderbotschafter hat sich Michael Schumacher über viele Jahre hinweg für Kinder in Not stark gemacht. Einen großen Teil des Privatvermögens haben er und seine Familie für wohltätige Zwecke gespendet, nicht zuletzt für Opfer von Naturkatastrophen wie die Hochwasserereignisse in Deutschland und Mitteleuropa in 2002 und 2013, der Tsunami in Asien im Jahr 2004 und die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2021. Michael Schumachers Wirken als Sportler und als Unterstützer der guten Sache strahlt weit über die Grenzen seiner Heimat Nordrhein-Westfalen hinaus.“

Die Verleihung des Staatspreises an Michael Schumacher findet am 20. Juli 2022 in der MOTORWORLD Köln statt. Seine Frau Corinna Schumacher und seine zwei Kinder Gina und Mick Schumacher nehmen den Preis entgegen. Die Laudatio auf den Preisträger hält Jean Todt, ehemaliger Rennfahrer, Michael Schumachers Teamchef bei Ferrari und langjähriger Präsident des Welt-Automobilverbands FIA.

Der Staatspreis ist die höchste Auszeichnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Er wird in der Regel einmal im Jahr im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung an Persönlichkeiten verliehen, die herausragende Leistungen erbracht haben und Nordrhein-Westfalen durch Werdegang und Wirken verbunden sind. Zuletzt wurde im Jahr 2019 Prof. Dr. Klaus Töpfer mit dem Staatspreis ausgezeichnet. In den Jahren 2020 und 2021 wurde er pandemiebedingt nicht verliehen.

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Smart Quart – Kaisersesch bringt Wasserstoff in den Unterricht

Kaisersesch – Eine Umsetzung der Energiewende wird ohne die Integration von Wasserstoff nicht gelingen. Am Kurfürst-Balduin-Gymnasium in Münstermaifeld weiß man das schon lange. Seit vielen Jahren gibt es dort innerhalb der MINT Initiative der Schule eine Wasserstoff-AG „Hydrogen for Future“. Das Gymnasium gehört zum Excellence-Netzwerk des Vereins MINT-EC, zu dem Schulen mit einem ausgeprägten Profil in den naturwissenschaftlichen Fächern gehören.

Beim MINT-EC-Tag war in diesem Jahr auch SmartQuart eingeladen und hat als prominentes Anschauungsobjekt das Brennstoffzellenfahrzeug des Wasserstoffnetzwerkes (H2BZ Netzwerk RLP e. V.) aus Kaisersesch mitgebracht, um die grüne Wasserstofftechnologie zu zeigen. Nicht nur die Schüler*innen, sondern auch die Eltern und Lehrer*innen sind intensiv miteinander ins Gespräch gekommen. Neben den Besonderheiten der Technik ging es natürlich auch um die Fragen, welche Strukturen in unserem Energiesystem geändert werden müssen und welche positive Rolle Wasserstoff spielen kann.

In einem Vortrag am Stand der AG wurde auch über die globale Perspektive diskutiert: Wo lässt sich Wasserstoff besonders günstig produzieren? Wie kann dieser dann zu uns kommen? Dabei kam auch die Idee auf, hier bei uns den grünen Wasserstoff selber zu produzieren – so wie es in Kaisersesch im Rahmen des SmartQuart-Projektes im nächsten Jahr geplant ist.

Weitere Infos zu SmartQuart Kaisersesch erhalten Sie unter www.kaisersesch.de/smartquart