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Zustellung des Steuerbescheides in Nordrhein-Westfalen ist jetzt rein digital möglich

Region/Düsseldorf – Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Einkommensteuerbescheid direkt in ELSTER zugestellt bekommen. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung, die termingerecht ab sofort freigeschaltet wurde. „Die digitale Zustellung des Steuerbescheides ist ein weiterer wichtiger Baustein der bürgerfreundlichen Finanzverwaltung“, sagt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen für Nordrhein-Westfalen. „Der Weg von der Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids ist jetzt komplett digital möglich – und somit für die Menschen einfach vom Sofa aus. Außerdem ist der Bescheid schneller im ELSTER-Postfach als im Briefkasten.“

Ganz wichtig: Die Entscheidung liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst. Denn Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, ist die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden. Noch innerhalb dieses Jahres wird die Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe um die Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide erweitert.

„Die Finanzverwaltung ist für die Menschen in Nordrhein-Westfalen da“, betont Minister Dr. Optendrenk. „Unser Anspruch ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ihren Kontakt mit dem Finanzamt so einfach, sicher und angenehm wie möglich zu machen. Deshalb wollen wir ELSTER zu einem echten Online-Finanzamt ausbauen.“

Eine weitere Erleichterung, die viele Bürgerinnen und Bürger jetzt zu Jahresbeginn beim Ausfüllen ihrer Einkommensteuererklärung bemerken werden: Viele ihrer Daten werden der Finanzverwaltung bereits von dritter Seite elektronisch übermittelt und in ELSTER übertragen. Das gilt bereits für 37 Mitteilungsarten, darunter Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen. Jährlich wird dieses Verfahren erweitert.

Hinweis:

Wie Bürgerinnen und Bürger ihren Steuerbescheid über ELSTER digital erhalten können, haben wir in einem Erklär-Video unter www.finanzverwaltung.nrw.de zusammengefasst.

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Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim erzählt von seiner Arbeit

Region/Trier – „Gewalt gegen Polizisten nimmt zu und der Respekt ab“ – Am 16. Februar wurde Trier von der ausufernden Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte bei einem Einsatz vor einer Diskothek erschüttert. Aus dutzenden Städten wurde über Silvester verstärkte Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte vermeldet. Ganz allgemein ist die Arbeit der Polizei eher von schlimmen Eindrücken im Dienstalltag geprägt – doch was löst das bei den Menschen in Uniform aus und wie kann seelischer Beistand aussehen? Genau damit beschäftigt sich seit über 20 Jahren Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim. Er begleitet Mitarbeitende der Präsidien Trier und Koblenz sowie aus dem Saarland und lehrt an der Hochschule der Polizei Rheinland Pfalz.

Wenn Beamte in besonders belastende Situationen wie jene an Weiberfastnacht hineingeraten, wird ein System der Krisenintervention aktiviert, zu dem unter anderem auch die Betreuung durch Seelsorger und Sozialberaterinnen gehören, erklärt Kesselheim. Und er bestätigt: „Die Feindseligkeit gegen Beamte und Rettungskräfte nimmt definitiv zu und der Respekt nimmt rapide ab. Beschimpfungen, Beleidigungen, die Gewaltbereitschaft.“ Das erfahre er beispielsweise als Hochschullehrer auch bei Reflexionsgesprächen, wenn die Studierenden aus ihren Praktika in den Dienststellen berichten. „Diese Art von Autorität wird nicht mehr akzeptiert, und zwar durch alle sozialen Schichten hindurch. Beispiel Verkehrskontrollen, wo es Fahrer mit richtig dicken Schlitten gibt, die Null Einsicht zeigen, freche Antworten geben und dann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten einlegen.“ Bei dem Einsatz vor der Trierer Diskothek hätten selbst erfahrene Kollegen geschildert, dass sie so einen Gewaltausbruch noch nicht erlebt haben. Von der Politik wünsche er sich in solchen Fällen mehr Zurückhaltung – mit möglichst markanten Aussagen helfe man der Polizei nicht – gerade, wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und die Einsätze ausgewertet seien. „Abwarten, bis Dinge wirklich klar sind. Und ehrlich zu den Bürgern sein: Es gibt keinen absoluten Schutz vor Gewalt oder Terror.“

Die Beamten können sich jedoch nicht nur während der Krisenintervention an Kesselheim wenden. „Das ist unglaublich vielseitig. Wir haben signifikant viele Menschen in der Polizei – vor allen nach längeren Dienstjahren – bei denen sich eine Vielzahl von Ereignissen angesammelt hat, die dann zu mulmigen Gefühlen, Schlafstörungen, Zwangs- und Angststörungen oder Depressionen führen. Oft sehen sie die Seelsorge als erste Anlaufstelle, weil wir einen geschützten Raum bieten, wo sie über alles sprechen können.“ Von der privaten Lebenskrise, etwa Krankheiten oder Sterbefällen von Angehörigen, über die Bewältigung des Dienstalltages bis hin zur Sterbebegleitung – die Gründe für Seelsorge-Gespräche mit Kesselheim sind sehr unterschiedlich.

Auf der einen Seite sei der Polizeiberuf sehr wichtig und erfüllend. Wenn es gut laufe, könnten die Beamten dabei einen großen Teamgeist erfahren. Auf der anderen Seite sage er den jungen Beamten oft: „Ihr habt euch für einen bekloppten Beruf entschieden. Ihr müsst dahin, wo alle anderen lieber weglaufen oder wegsehen, wovon keiner ein Foto machen würde. Aber ihr müsst es dokumentieren, ihr müsst bei der Leichenschau dabei sein, bei schwierigen Einsätzen die eigene Gesundheit riskieren.“ Dabei begleite er sie auch des Öfteren. Als Seelsorger müsse man vor allem Vertrauen aufbauen und das erreiche man nur durch Präsenz. „Ich hatte viele krisenhafte Einsätze, die wirklich unter die Haut gingen, wo die Polizisten in Lebensgefahr waren. Ein Beispiel war, dass jemand auf Beamte losging, weil er den Wunsch hatte, erschossen zu werden. So etwas traumatisiert.“ Leider habe er auch selbst Suizide in der Polizei erleben müssen, weil Beamte den Druck nicht mehr aushielten. Oft bemerkten vorher selbst enge Kollegen nichts, weil die Polizistinnen und Polizisten darauf trainiert seien, funktionieren zu müssen und ihre Gefühle stark zu kontrollieren. „Das wird in der Seele gespeichert und greift sich irgendwann selbst Raum. Es kann zu den genannten Störungen führen, aber auch zu Sarkasmus und Abstumpfung.“

Im Berufsethikunterricht diskutiere er mit den Studierenden an der Polizeihochschule oft die Spanne zwischen Verhältnismäßigkeit und Durchsetzungsfähigkeit. „Immer wenn Polizeibeamte selbst Zwang anwenden, wissen sie, dass sie an den Pranger kommen können. Das geht ihnen permanent im Kopf rum, sie sind teilweise gehemmt in ihrer Arbeit. Diesen Spagat muss jeder einzelne Beamte für sich lösen und das ist eine hohe Belastung.“ Ob der Glaube eine Rolle spielt? Kesselheim sagt, die wenigsten Beamtinnen und Beamten sind gläubige Kirchgänger, aber ein Glaube an etwas „Höheres“ sei bei vielen noch vorhanden. Über den Tod komme er häufig ins Gespräch über Glauben, über Sinn, über das Böse. Und auch darüber, wie sich die Beamtinnen und Beamten selbst vor einer inneren moralischen Instanz verantworten können.

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Rückenwind für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Ausschreibung für Wind- und Solarenergie – Nordrhein-Westfalen erhält die meisten Zuschläge der Bundesnetzagentur. NRW erhält bei der aktuellen Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bundesweit die meisten Zuschläge. Das geht aus einer am Mittwoch, 1. März 2023, veröffentlichten Mitteilung der Bundesnetzagentur hervor. Demnach entfallen für Windenergieprojekte 40 Zuschläge (387 Megawatt Leistung) und für Solaranlagen 16 Zuschläge (36 MW) auf Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Dass der Wind in Nordrhein-Westfalen wieder in Richtung Ermöglichung weht, schlägt sich nun auch in den Ausschreibungsergebnissen nieder. Wir haben uns ambitionierte Ziele gesetzt, die sind nach Jahren der Ausbauflaute auch dringend nötig. Denn für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung sind wir auf Wind- und Solarenergie angewiesen. Wir wollen sicherstellen, dass die hierfür notwendigen Investitionen bei uns erfolgen. Die Zuschläge der Bundesnetzagentur geben uns Rückenwind und zeigen, dass unsere Anreize Wirkung entfalten. Es bleibt dabei: Wir brauchen Erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen: schneller und mehr.“

Um das bundesweite Ausbauziel von 115 Gigawatt installierter Windenergieleistung bis zum Jahr 2030 zu erreichen, bedarf es einer massiven Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus. Nordrhein-Westfalen hat sich daher das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2027 die Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen 1.000 Windenergieanlagen zu schaffen. Die Landesregierung hat dafür bereits konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht: Mit einem Soforterlass zum Landesentwicklungsplan wurde der Ausbau der Windenergie auf Kalamitätsflächen und Nadelwaldflächen ermöglicht. Aktuell wird zudem der 1.000-Meter-Mindestabstand für Repowering-Vorhaben abgeschafft. Zudem hat das Land den Kommunen eine Planungshilfe für die Ausweisung von Windenergie-Flächen zur Verfügung gestellt.

Schon im Jahr 2022 hat die Zahl der genehmigten Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen, die nun an den bundesweiten Ausschreibungen teilnehmen können, deutlich zugenommen. Während in 2022 insgesamt 98 Anlagen mit 420 Megawatt installierter Leistung in Betrieb genommen wurden, wurden im gleichen Zeitraum 185 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 866 Megawatt in Nordrhein-Westfalen neu genehmigt. Die genehmigten 866 Megawatt im Jahr 2022 liegen sogar über dem hohen Durchschnittswert der bisher ausbau- und genehmigungsstärksten Jahre 2014-2016 mit damals 794 Megawatt.

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Neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energie-Preisbremsen geht an den Start

Region/Berlin – Ab dem 1. März 2023 stellt die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel: „Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich das Energiesparen lohnt und Verbraucherinnen und Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen sowie Industrie vor steigenden Energiekosten geschützt werden. Die Preisbremsen sind einfach und pauschal. Mit diesem Angebot einer Telefonhotline wollen wir es noch einfacher machen, die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse zu verstehen und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet zu bekommen.“

Das BMWK hat der dena den Auftrag erteilt, die Hotline ab dem 1. März 2023 zu betreiben. Diese Hotline ist ab sofort unter der Telefonnummer 0800-78 88 900 zu erreichen.

Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite des BMWK unter

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html bereitgestellt.

Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben. Das hierfür erforderliche Excel-Tool für die erstmals für den Abrechnungszeitraum 1.12.22 bis 31.3.23 einzureichende Eigenerklärung wird in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt.

 

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Koblenzer Klimastraße dient als Blaupause für andere Kommunen

Region/Mayen-Koblenz – Die evm zieht Bilanz des Pilotprojekts – Wirksamer Beitrag zur Nachhaltigkeit. Erlebbarer Nutzen durch Smart-City-Anwendungen: Die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) hat mit Unterstützung des Stadtwerke-Verbunds Thüga das Smart-City-Reallabor „Klimastraße“ in Koblenz erfolgreich betrieben. Die Erkenntnisse dienen als Blaupause für weitere Unternehmen und Kommunen.

Die evm hatte 2020 in der Löhrstraße und am Peter-Altmeier-Ufer in Koblenz das Reallabor „Klimastraße“ aufgebaut und anschließend 18 Monate lang betrieben. Dort testete sie sieben Smart-City-Anwendungen auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowie Nachhaltigkeit: allen voran die Belegungserfassung von Parkplätzen mithilfe von Overhead- und Bodensensoren. „Wir wollten eine Smart City für die Bürger erlebbar machen und viele Anwendungsbereiche an einem Ort vereinen“, erläutert evm-Vorstandsvorsitzender Josef Rönz das Ziel. Im Rahmen des Projekts konnten evm und Thüga viele Erkenntnisse gewinnen, wie Kommunen konkret von innovativen Anwendungen profitieren können.

In der Klimastraße hatte die evm Overhead-Sensoren, die jeweils bis zu hundert Parkplätze erfassen können, an Laternen angebracht. Zusätzlich wurden Bodensensoren in die Parkbuchten eingelassen. Die Sensoren sind mit spezieller Funktechnik ausgestattet. Weithin sichtbare digitale Displays zeigen aufgrund der erfassten und entsprechend aufbereiteten Daten verfügbare Parkplätze an. Überdies erleichtert die von evm entwickelte Parkplatz-App die Parkplatzsuche. Übergeordnetes Ziel von Smart Parking ist die Reduktion des Parksuchverkehrs. Dies senkt CO2-Emissionen, erhöht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und sorgt für weniger Stress und Zeitverlust bei der Parkplatzsuche.

„Die Akzeptanz für Smart City bei den Bürgerinnen und Bürgern ist groß, das hat uns insbesondere die Umfrage zum Smart-Parking-Projekt gezeigt“, sagt David Langner, Oberbürgermeister von Koblenz. „Daher werden wir auch nach Abschluss des Reallabor-Projektes alle Installationen weiterhin betreiben. Im Projekt ist uns noch bewusster geworden, wie wichtig der Schulterschluss zwischen uns und der evm ist. Nur gemeinsam können wir den Weg zur Klimaneutralität gehen.“

Neben Smart Parking wurden weitere Smart-City-Anwendungen in der Klimastraße getestet: Bodenfeuchtemessung zur optimalen Bewässerung, Verkehrszähler, Füllstandsmessung für Müllbehälter, Messung der Luftqualität, sowie Glättemeldeanlagen. Zum Einsatz kamen verschiedene Sensoren, die mit unterschiedlicher Funktechnik ausgestattet waren, die wiederum über das Internet vernetzt sind.

Nun zieht die evm Bilanz: Die Klimastraße hat alle Erwartungen erfüllt. Die technische Machbarkeit ist für alle Anwendungen gegeben, einzig Laternenladen schied aus regulatorischen Gründen aus. „Der Markt für IoT-Anwendungen wird in den kommenden Jahren weiter wachsen“, sagt Josef Rönz, Vorstandsvorsitzender der evm. „Als kompetenter Partner der Kommunen wollen wir die Region mit diesen Lösungen weiter nach vorne bringen.“ Da viele Anwendungsfälle dazu dienen, die Effizienz zu steigern, leisten sie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Kommunen – beispielsweise, indem Ressourcen wie Streusalz oder Wasser gezielter und sparsamer eingesetzt werden. Auf Basis der Daten aus den Sensoren kann eine Kommune außerdem Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren ableiten. Daraus ergibt sich wiederum der Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger: die sichere, saubere und damit lebenswerte Kommune.

Weitere Informationen: www.smartmacher.evm.de

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Ausbau der Windenergie – NRW Landesregierung legte neue Planungshilfe für Kommunen vor

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Neubaur: Wir unterstützen Städte und Gemeinden dabei, Spielräume für mehr Windenergieflächen zu nutzen. Beim beschleunigten Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu. Um Städte und Gemeinden noch gezielter bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu unterstützen, hat die Landesregierung eine neue Planungshilfe veröffentlicht. In der FAQ-Sammlung werden planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen rund um den Windenergie-Ausbau beantwortet. Hintergrund sind neue Regelungen im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) des Bundes, die im Februar in Kraft getreten sind.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist zentral für eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Das Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes eröffnet hierfür wichtige neue Chancen. Wir wollen die Vorgaben zusammen mit unseren Städten und Gemeinden schnellstmöglich nutzen und streben dabei eine größtmögliche Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Mit der Planungshilfe unterstützen wir die Kommunen gezielt bei planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragen und zeigen, wie sie neue Spielräume für mehr Flächen für Windkraftanlagen nutzen können. Ich ermutige die Akteure auf kommunaler und regionaler Ebene, die Energiewende weiterhin so entschlossen und engagiert voranzutreiben.“

Bei der FAQ-Sammlung stehen planungsrechtliche Regelungen sowie das neue Instrument der Positivplanung im Vordergrund, das die Möglichkeiten der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung konkretisiert. Die Planungshilfe ist mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung abgestimmt und wird fortlaufend erweitert.

Zum Hintergrund:

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bund ein neues Regelungsregime für den erforderlichen Windenergieausbau geschaffen. Nordrhein-Westfalen wird danach verpflichtet, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu sichern. Die Umsetzung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung. Zusätzlich können die Kommunen den Windenergieausbau gezielt auf von den Stadt- und Gemeinderäten ausgewählten Flächen durch das Instrument der Positivplanung steuern.

Die Planungshilfe steht hier zum Download bereit. Zusätzliche Fragen können unter www.landesplanung.nrw.de/kontakt eingereicht werden.

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Nordrhein-Westfalen weiter mit Top-Rating

Region/Düsseldorf – NRW Minister Dr. Optendrenk: Der Kreditmarkt vertraut Nordrhein-Westfalen – Die Rating-Agentur Standard & Poor‘s (S&P) bewertet die Kreditwürdigkeit des Landes unverändert gut. Begründet wird das Rating mit AA stabil mit dem hervorragenden Liquiditäts- und Zinsmanagement des Landes. Damit hat eine der größten Ratingagenturen der Welt Nordrhein-Westfalen seit 2019 unverändert eine herausragende Kreditwürdigkeit bescheinigt. „Trotz aller Krisen bleibt das Urteil des Kapitalmarkts stabil. Die Finanzexperten vertrauen der Finanzkraft Nordrhein-Westfalens auch in Zeiten großer finanzieller Herausforderungen. Das ist keine Selbstverständlichkeit“, stellt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen, fest. „Unsere solide Haushaltspolitik zahlt sich weiter aus. Wir arbeiten konsequent daran, die finanzielle und haushalterische Situation des Landes kontinuierlich zu verbessern.“

Nordrhein-Westfalen befindet sich mit seiner Haushaltspolitik während Pandemie, Energiekrise und Inflation auch aus Sicht von Standard & Poor‘s auf dem richtigen Weg. „Vor dem Hintergrund der großen wirtschaftlichen Unsicherheit und der erheblichen Haushaltsbelastungen infolge der aktuellen Krisen ist diese Analyse unabhängiger Experten eine wichtige Bestätigung“, so Minister Dr. Optendrenk. „Sie zeigt, dass unsere Hilfen und Unterstützungsprogramme wirken. Nordrhein-Westfalen bleibt wirtschaftlich und finanziell stark.“

Die Landesregierung setzt diesen Kurs auch im Jahr 2023 fort: Eckpunkte der umsichtigen Finanzpolitik sind eine Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung, eine klare Schwerpunktsetzung, ein vorausschauendes Schuldenmanagement in einem sich veränderndem Zinsumfeld und ein weiterhin ausgeglichener Kernhaushalt.

Auch künftig wird die Finanzierung der notwendigen Unterstützungspakete für die Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen infolge außergewöhnlicher globaler Ereignisse sauber und transparent vom Kernhaushalt getrennt. Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise das Sondervermögen „Krisenbewältigung“ mit einem Hilfsvolumen von bis zu fünf Milliarden Euro errichtet.

Auch bei der Finanzierung dieser wichtigen Hilfsmaßnahmen sorgt eine gute Bonität des Landes dafür, dass die Belastungen für die kommenden Generationen tragbar bleiben. „Die jüngst erfolgte Bereitstellung des Jahresüberschusses 2022 zur Tilgung von Schulden aus dem Corona-Rettungsschirm in Höhe von 1,9 Milliarden Euro ist nur ein Beispiel für unsere verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltspolitik“, sagte Dr. Optendrenk.

Der Kapitalmarkt teilt die positive Einschätzung der Analysten. Weil Nordrhein-Westfalen großes Vertrauen an den Finanzmärkten genießt, konnte die Landesregierung in den vergangenen Jahren neun Nachhaltigkeitsanleihen mit einem Gesamtvolumen von rund 20,3 Milliarden Euro an den Finanzmärkten platzieren. Damit ist Nordrhein-Westfalen einer der größten öffentlichen Emittenten von Nachhaltigkeitsanleihen weltweit.

Einige der Anleihen des Landes haben darüber hinaus extrem lange Laufzeiten. Minister Dr. Optendrenk: „Dass Investoren sich in einem Niedrigzinsumfeld für bis zu 100 Jahre finanziell engagieren, zeigt das besondere Vertrauen in die langfristige wirtschaftliche Stärke unseres Landes.“ Dies betonen auch die Experten von S&P in ihrem Ratingbericht und bescheinigen dem Land einen jederzeit verlässlichen Zugang zu den Kapitalmärkten. „Gerade in unsicheren Zeiten sind eine belastbare Haushaltsarchitektur und Vorsorge für kommende Krisen wichtiger denn je“, so der Minister weiter.

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Der Neubau des Stolberger Rathauses ist mit rund 70 Millionen Euro der größte Posten des Wiederaufbauplans

Stolberg – Der 14. Juli 2021 steht für immer in den Geschichtsbüchern für die bislang verheerendste Katastrophe der Stolberger Stadtgeschichte seit dem 2. Weltkrieg. Er steht für Zerstörung Leid und Angst aber gleichzeitig auch für den unglaublichen Zusammenhalt und Aufbruchswillen in der Kupferstadt. Der Blick geht nach vorne, denn Stolberg kommt zurück! Wir wollen und werden die Chance der Zerstörung nutzen, um Stolberg noch schöner zu machen, als es vorher war.

Inzwischen hat die Bezirksregierung den Wiederaufbauplan genehmigt. Insgesamt umfasst der Plan ein Finanzvolumen von 225 Millionen Euro, gefördert über die Wiederaufbauhilfe von Bund und Land.

Wir geben Ihnen die aktualisierte Übersicht, was wir wie wiederaufbauen wollen. Die Übersicht beinhaltet nur die größten Maßnahmen und berücksichtigt nur solche, die Teil des Wiederaufbauplans sind. Heißt: Beispielsweise der Neubau des Kelmesberges taucht in dieser Übersicht nicht auf, weil er zwar schon begonnen wurde, aber nicht Teil des Wiederaufbauplans ist.

Öffentliche Gebäude und Plätze

Rathaus
Wir bauen das Rathaus neu.

Das Rathaus der Kupferstadt Stolberg wurde beim Hochwasserereignis vom 14.7.2021 stark beschädigt und konnte aufgrund der massiven Schäden am Gebäude nicht mehr in Betrieb genommen werden. Im Vorfeld der engen Abstimmung mit der Politik hat eine Machbarkeitsstudie gezeigt, dass ein Abriss und Neubau des Rathauses insbesondere mit Blick auf die energetischen Einsparpotenziale in den Folgejahren wirtschaftlicher ist als eine Sanierung. Der Rat hat dem Neubau des Rathauses zugestimmt. Der Neubau ist mit rund 70 Millionen Euro der größte Posten des Wiederaufbauplans.

„Das ist zweifelsohne eine der wichtigsten und größten Entscheidungen, die der Stadtrat in Stolberg jemals getroffen hat“, sagt Bürgermeister Patrick Haas. „Ich bin sehr glücklich, dass wir mit der Zustimmung der Politik die riesige Entwicklungschance nutzen, die uns der Neubau des Rathauses bietet.“

Die Ausgestaltung des Neubaus werden wir natürlich durch umfassende Beteiligungsprozesse begleiten. Einige Leitlinien sind:

  • Das neue Rathaus soll nachhaltig sein. Das Ziel wäre, das Gebäude annähernd als autarkes Nullenergiehaus aus Sicht der Gebäudebeheizung zu errichten. Darüber hinaus soll es nach dem so genannten „Cradle to Cradle-Prinzip“ errichtet werden (das heißt, dass die in Gebäuden gebundenen Rohstoffe so verbaut und zusammengefügt werden, dass sie am Ende der Nutzungszeit wieder als Ausgangsstoff für neue Produkte dienen können)
  • Das neue Rathaus soll insbesondere den Service für die Bürgerinnen und Bürger verbessern
  • Die Arbeitsbedingungen sollen räumlich optimiert und attraktiv sein, damit zum einen mehr Ämter wieder an einem Ort zentralisiert werden können und zum anderen auch die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitsgeber zunimmt.
    • Bereich Innenstadt sowie Stolberg Nord bis Stadtgrenze Eschweiler Die Monofunktionalität des Gebäudes kann überdacht werden. Macht es beispielsweise Sinn, das neue Rathaus mit anderen Einrichtungen (Kita, Ladenlokalen o.Ä.) zu kombinieren?
      • Die Anbindung an den ÖPNV soll verbessert werden
      • Die Hochwassersicherheit muss berücksichtigt werden

      Viele weitere Ideen werden wir in den Beteiligungsprozessen konkretisieren.

      Wie geht es zeitlich weiter?

      • Bis 3. Quartal 2023: Erarbeitung der Nutzerbedarfsanalyse mit intensivem Beteiligungsprozess
      • Ende 2023: Veröffentlichung des Wettbewerbes zum Neubau
      • Ende 2023/Anfang 2024: Beginn Abriss (Abrisskonzept in Erarbeitung, damit Auswirkungen auf umstehende Gebäude und Verkehr so gering wie möglich sind)
      • Im Anschluss an die Planungsphase: Baubeginn

      Bis zum Bezug des neuen Rathauses mietet die Verwaltung weiterhin die Ersatzflächen u.a. im Dalli-Gebäude und bei Kerpen Datacom an.

      Altes Rathaus/Archiv

      Das Alte Rathaus bleibt in jedem Fall erhalten, muss aber wegen der Überschwemmungen saniert werden. Es wird autark von den Planungen zum neuen Rathaus möglichst zeitnah saniert und wiedereröffnet. Das Stadtarchiv erhält bis zum geplanten Neubau Übergangsräumlichkeiten im Dalli-Gebäude. Auch die Wiederherstellung der aktuell eingefrorenen Archivgüter ist im Wiederaufbauplan berücksichtigt.

      Die Wiederinbetriebnahme ist für Ende 2023 vorgesehen.

      Villa Lynen

      Die Villa Lynen wurde ebenfalls überflutet und die technischen Anlagen zerstört. Eine Sanierung des Untergeschosses war erforderlich. Gebäude ist wieder in Betrieb.

      Familienbüro

      Das Familienbüro in der Rathausstraße wurde mitsamt Inventar komplett zerstört. Es wurde im Januar 2023 wiedereröffnet.

      Kulturzentrum mit Stadtbibliothek und Josephshaus

      Hier ist wegen der Überflutung ein Rückbau auf Rohbau inkl. Erneuerung der technischen Anlagen erforderlich. Die in dem Gebäude befindliche VHS und dieStadtbibliothek erhalten Geld zum Ersetzen des Inventars. Die Stadtbibliothek ist vorübergehend im Obergeschoss. Die weitere Nutzung des Komplexes ist Teil der Machbarkeitsstudie des Integrierten Handlungskonzeptes.

      Verwaltungsgebäude und Begegnungshaus Grüntalstraße FÜNF

      Das zerstörte Untergeschoss muss saniert werden. Der Umbau des Gebäudes zu einem Begegnungshaus für Oberstolberg war schon vor der Flut geplant und wird weiter fortgesetzt. Die Fertigstellung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant.

      Neueinrichtung Jugendzentrum Westside

      Derzeit ist das Jugendzentrum im Blauen Haus auf der Frankentalwiese ersatzweise untergebracht.

      Spielplätze

      Das Hochwasser hat auch viele Spielplätze zerstört. Die Spielplätze bzw. Spielgeräte an der Arnoldsmühle (Geräte inzwischen abgebaut), Kaiserplatz, Mühlener Markt, Bastinsweiher, Krausstraße, Rumpenstraße und Kaplan-Josef-Dunkel-Platz werden ersetzt.

      Die Sanierung des Spielplatzes Arnoldsmühle wurde bereits ausgeschrieben und vergeben. Die Sanierung beginnt in Kürze.

      Die Sanierung des Bereichs um den Bastinsweiher ist derzeit in Planung und wird baulich im Sommer 2023 beginnen.

      Darüber hinaus steht Mitte März 2023 ein mobiler Spielplatz am Olof-Palme-Platz (vor der Stadthalle) zur Verfügung.

      Mehrzweckhalle Vicht

      Die Mehrzweckhalle in der Rumpenstraße in Vicht muss wegen der Beschädigungen im Erdgeschoss auf Rohbau zurückgebaut und saniert werden. Auch das Inventar wird ersetzt. Die Nutzung als Bewegungsraum für die Containerkitas in Vicht und für nicht-sportliche Veranstaltungen wurde hergerichtet.

      Sportheim Tennisclub Zweifall

      Dieses Gebäude hat die Flut so stark beschädigt, dass es abgerissen und neugebaut wird. Die Entwurfsplanung für den Neubau steht kurz vor dem Abschluss.

      Museum Torburg – Ersatz zerstörter Exponate

      Zahlreiche Exponate und Einrichtungsgegenstände des Museums Torburg, die wegen des Umbaus des Museums zwischenzeitlich im Steinweg untergebracht waren, sind der Flut zum Opfer gefallen. Insbesondere bei großen Exponaten wie zum Beispiel eine Holzwerkbank werden professionell aufgearbeitet.

      Schulen und Kitas

      Schulen

      „Im Schul- und Kitabereich sind wir besonders aktiv. Hier lag und liegt beim Wiederaufbau unsere Priorität“, erklärt der Beigeordneter für Schule, Jugend und Soziales Michael Ramacher. Wir bauen die vom Hochwasser beschädigten Bereiche der Grundschulen in Zweifall, Hermannstraße und der Grüntalstraße wieder auf.

      Grundschule Zweifall:

      In der Grundschule Zweifall sind die betroffenen Bereiche bereits entkernt und getrocknet. Das rote Haus ist fertiggestellt. Da Untergeschoss des Hauptgebäudes soll ab März 2023 wieder nutzbar sein, so dass der Schule ab dann wieder alle Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

      Die Turnhalle ist ein Sonderfall. Nachdem zwischenzeitlich klar ist, dass das Gebäude denkmalwürdig ist, werden aktuell die Nutzungskonzepte erarbeitet, so dass die Planung zeitnah beginnen soll.

      Grundschule Hermannstraße

      In der massiv durch das Hochwasser getroffene Grundschule in der Hermannstraße ist v.a. im Außenbereich im letzten Jahr schon viel passiert. Die WC-Anlagen und Mensa haben wir temporär in Containern auf dem Schulgelände untergebracht. Auch innen sind die vom Hochwasser betroffenen Bereiche entkernt und getrocknet. Die wesentlichen Bauausführungen sind beauftragt. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.

      Grundschule Grüntalstraße

      Wie in der Grundschule Hermanstraße sind auch hier WC-Anlagen in Containern untergebracht. Die betroffenen Bereiche sind entkernt und getrocknet. Die wesentlichen Bauausführungen sind beauftragt. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.

      Ritzefeld-Gymnasium

      Das Untergeschoss des an der Vicht liegenden Bauteils wurde bis Unterkante Decke überflutet. Bis auf kleinere Malarbeiten sind alle Arbeiten fertiggestellt.

      Kitas und Großtagespflegen

      Für die zerstörten Kitas Zauberkiste, Steinweg, Vicht und Zweifall hat die Stadt bereits kurz nach der Flut Ersatzkitas an der Mehrzweckhalle und vor der Kirche in Vicht, in der Bierweiderstraße und Am Mohlenbend errichtet.

      Neubau Kita Vicht (mit Vereinshaus)

      Das Keller- und Erdgeschoss wurde komplett überflutet. Ein Rückbau auf Rohbau und die Erneuerung aller technischen Anlagen ist erforderlich.

      Die Entwurfsplanung ist fertiggestellt, Vergaben folgen in Kürze. Vorgesehen sind die Sanierung des alten Schulgebäudes sowie der Abriss und Neubau des Pausengebäudes. Das neue Gebäude wird neben der Kita auch Platz für Vereine bieten.

      Der Baubeginn ist für Ende 2023 vorgesehen.

      Neubau Kita Zauberkiste

      Die Kita Zauberkiste ist so stark zerstört worden, dass sie abgerissen werden muss. Der Abriss ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen. Weil die Kita im unmittelbaren Überflutungsgebiet stand kann sie nicht an gleicher Stelle wiedererrichtet werden. Entsprechend zieht sie an einen neuen, noch unbekannten Ort um.

      Sanierung Kita Zweifall

      Der Rückbau auf Rohbau sowie die Erneuerung aller technischen Anlagen ist erforderlich. Der Anbau soll wegen der Lage im unmittelbaren Hochwassergebiet nicht wiederaufgebaut, sondern durch eine Nachbarimmobilie (Kirchengebäude) kompensiert werden und so im Bezug auf ein Hochwasserereignis der Stärke HQ100 hochwassersicher sein. Hinsichtlich weiterer Schritte stehen wir in enger Abstimmung mit der Pfarrgemeinde und dem Bistum.

      Kita Steinweg

      Die Kita Steinweg wurde durch das Hochwasser komplett zerstört und ist derzeit in Containern in der Bierweiderstraße untergebracht. Sie wird perspektivisch an anderer Stelle neu errichtet.

      Feuerwehr

      Wiederaufbau Feuerwehrgerätehäuser

      Alle Feuerwehrgerätehäuser sind wieder in Betrieb.

      Neubeschaffungen/Materialreparaturen für die Feuerwehr Stolberg

      Die Feuerwehr Stolberg hat im Zuge der Hochwasserkatastrophe einige Materialschäden davongetragen und soll auch darüber hinaus besser ausgestattet werden. Ein Löschgruppenfahrzeug wird repariert, ein Kommandowagen ersetzt, ein Stapler sowie drei Tragkraftspritzen, eine Hochwasserpumpe und weitere Beladungsgegenstände und Schutzausrüstungen neu beschafft.

      Neubau Gebäude Spielmannszug Freiwillige Feuerwehr

      Das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr am Kaplan-Josef-Dunkel-Platz soll saniert werden.

      Derzeit hat der Feuerwehrspielmannszug Räumlichkeiten im Kulturzentrum bezogen.

      Straßen und Brücken/Bachufermauern

      Straßen

      Die Innenstadttalachse überplant die Stadtverwaltung derzeit mit dem „Verkehrskonzept Talachse“ (Online-Bürgerbeteiligung abgeschlossen, Vorlage des fertigen Konzeptes an die Politik im Sommer 2023).

      Die Sanierung des Steinwegs haben wir vorgezogen. Sie beginnt bereits im Frühjahr 2023, um die Konzepte zur Innenstadtbelebung frühzeitig umsetzen zu können.

       

       

       

       

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Wiederaufbau – Rund 4,11 Milliarden Euro für den Landkreis Ahrweiler

Region/Mainz – RLP Minister Ebling stellt Regionalbudgets von über 4 Milliarden Euro fest. Innenminister Michael Ebling hat die erste Fortschreibung der kommunalen Maßnahmenpläne der von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffenen Landkreise und der kreisfreien Stadt Trier festgestellt. Demnach ergeben sich aus dem entstandenen Schaden Regionalbudgets von rund 4,29 Milliarden Euro. Mit der Feststellung der Regionalbudgets erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise einen auskömmlichen Finanzierungsrahmen für ihre Antragstellung. Auf den am stärksten betroffenen Landkreis Ahrweiler entfallen hiervon knapp 96 Prozent (rund 4,11 Milliarden Euro).

„Der Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur ist und bleibt eine Mammutaufgabe für die betroffenen Gemeinden und Landkreise. Es war klar, dass die erste Erhebung von Schadensbudgets in vielen Fällen nur sehr grob geschätzt sein konnte. Bei den weiterhin anstehenden Herausforderungen gilt meine Zusage: Die Kommunen können sich auf die engagierte Unterstützung seitens des Landes verlassen“, sagte Ebling.

Auf Grundlage der Feststellung können die Kommunen im Bereich der allgemeinen kommunalen Infrastruktur nun auch einen Listenantrag für alle in den Maßnahmenplänen angegebenen Maßnahmen stellen. Das Listenverfahren ist ein Baustein des Erleichterungspakets, das Ebling Ende November gemeinsam mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einem Gespräch mit den Bürgermeistern im Ahrtal angekündigt hatte.

Die Maßnahmenpläne stellen eine Übersicht der gemeindlichen Infrastrukturprojekte dar. Dabei handelt es sich beispielsweise um Straßen, Radwege, Brücken, Kindergärten, Schulen, Bürgerhäuser, Sportplätze oder Rathäuser. Die vorgelegten Maßnahmenpläne sind Grundlage für die spätere Antragstellung durch die Gemeinden, ohne Ansprüche auf individuelle Förderungen zu begründen. Auf die allgemeine kommunale Infrastruktur entfallen dabei rund 2,59 Milliarden Euro. Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen kommen rund 819 Millionen Euro zugute. Für den Wiederaufbau von Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufen werden rund 883 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Seit Feststellung der ursprünglichen Maßnahmenpläne im April 2022 hat sich viel getan. Insbesondere konnten viele Projekte durch die Kommunen und ihre Planungsbüros hinsichtlich der notwendigen Arbeiten und Kosten konkretisiert werden. Gleichzeitig ist die Situation im Bausektor weiter angespannt. Beide Aspekte führen zu einer Erhöhung der Schadensbudgets. Die Steigerung des Schadensbudgets fällt mit rund 9,48 Prozent moderat aus und ist voll über das Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ von Bund und Ländern abgedeckt“, sagte der Minister.

Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ werden Mittel zur Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt.

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Jahrestag Angriffskrieg Ukraine – Malu Dreyer: Solidarität mit der Ukraine und Zusammenhalt in Europa

Region/Mainz – „Der russische Angriffskrieg hat für die Ukrainer und Ukrainerinnen unermessliches Leid gebracht. Der Krieg hat die Welt, Europa und uns verändert. Wir spüren seine Auswirkungen unmittelbar. Den Jahrestag wollen wir zum Anlass nehmen, über die Herausforderungen für unsere Gesellschaft und Demokratie zu reden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrer Begrüßung zur Diskussionsveranstaltung mit dem Leiter des ZDF-Studios Washington, Elmar Theveßen, der Deutsch-Ukrainerin Marina Weisband, Prof. Dr. Theres Matthieß von der Universität Trier sowie Yana Tmsah vom Weiterbildungszentrum Ingelheim.

Der Überfall auf die Ukraine habe in Europa die größte Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst; fast 14 Millionen Menschen, ein Drittel der gesamten ukrainischen Bevölkerung, seien seit Kriegsbeginn vor Gewalt und Terror geflohen. Deutschland habe insgesamt etwa eine Million, Rheinland-Pfalz rund 44.000 Ukrainer und Ukrainerinnen aufgenommen. „Das Zusammenspiel von Bund, Ländern, Kommunen, von Freiwilligen und vielen Initiativen hat zur schnellen und guten Aufnahme beigetragen. Ich bin stolz und dankbar, dass in Rheinland-Pfalz so viele Bürger und Bürgerinnen mit großer Tatkraft dabei helfen, dass Geflüchtete Unterkünfte finden, dass ihre Kinder schnell in Kita und Schule gehen und die Erwachsenen arbeiten können. Viele engagieren sich solidarisch für Hilfslieferungen in die Ukraine“, so die Ministerpräsidentin.

Solidarität mit der Ukraine sei die klare Antwort auf einen Krieg, der nur 15 Autostunden von Mainz entfernt vor den Grenzen der Europäischen Union stattfinde. Er richte sich gegen Frieden, Freiheit und Menschenwürde, also gegen alles, was die Demokratie ausmache. Die Bundesregierung verfolge einen Kurs, der auf der engen Abstimmung mit den Verbündeten, der klaren Unterstützung der Ukraine und der Eindämmung der Kriegsgefahr für ganz Europa beruhe. Es brauche ein demokratisch gefestigtes und handlungsfähiges Europa, das sich im Großmächtewettbewerb behaupten könne.

„Mit dem Angriff auf die Ukraine wurde auch unsere demokratische Lebensweise, unsere Rechtstaatlichkeit und unsere Gewaltenteilung angegriffen. Zuweilen als Selbstverständlichkeit betrachtet ist spätestens seit Kriegsbeginn klar, dass die Demokratie als Regierungs- und Gesellschaftsform unterstützt und gefördert werden muss. Deshalb bin ich froh, dass wir 2017 in Rheinland-Pfalz das Bündnis „Demokratie gewinnt!“ gegründet haben. Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche schon frühzeitig an gesellschaftliche Beteiligung heranzuführen und ihnen Gelegenheit zur Mitbestimmung zu geben. Sie sollen die Erfahrung machen, dass ihre Ideen und Bedürfnisse ernst genommen werden. Gerade in Krisenzeiten muss die Demokratieförderung stärker in den Fokus zu rücken“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Verstärkt durch den Krieg in der Ukraine seien Hass und Hetze, Polarisierungen, Falschmeldungen und Polemik zu erleben. „Auch hierauf hätten die Mitglieder des Bündnisse ‚Demokratie gewinnt!‘ vielfältige Antworten.

Die Ministerpräsidentin hatte gemeinsam mit dem Bündnis „Demokratie gewinnt!‘“ zu der Diskussionsveranstaltung eingeladen, die vom Geschäftsführer des Weiterbildungszentrums Ingelheim, Dr. Florian Pfeil, moderiert wurde. Im Anschluss war im Foyer eine Fotoausstellung des Chefredakteurs der VRM-Mediengruppe, Friedrich Roeingh, zu sehen.