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Volksbank RheinAhrEifel und VR Bank Rhein-Mosel verstärken Sicherheits-Maßnahmen in personenbesetzten und Selbstbedienungs-Filialen

Region/Koblenz/Neuwied – Temporäre Einschränkungen durch Umbaumaßnahmen – Schutz von Leib und Leben der Anwohner steht an erster Stelle. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Geldautomatensprengungen in den Geschäftsgebieten verschärfen die Volksbank RheinAhrEifel eG sowie die VR Bank Rhein-Mosel eG ihre Sicherungsmaßnahmen in personenbesetzten und Selbstbedienungs-Filialen.

„Wir haben in den letzten Wochen und Monaten bereits viele Maßnahmen angestoßen und ausgeführt, uns aber infolge einer weiter ansteigenden Gefahrenlage dazu entschieden, ein noch umfangreicheres Sicherheitspaket sehr kurzfristig umzusetzen“, erklärt Sascha Monschauer, Vorstandsvorsitzender der Volksbank RheinAhrEifel eG. „Der Schutz von Leib und Leben der Anwohner, die neben oder über unseren Geldautomaten wohnen, hat für uns oberste Priorität.“ Basis für die Entscheidung der Vorstände waren die Erkenntnisse aus den Risikoanalysen des Bundes- sowie Landeskriminalamtes, die die Fälle von Geldautomatensprengungen aus der jüngsten Vergangenheit ausgewertet hatten.

„Unser Maßnahmenpaket umfasst ein ganzes Bündel an individuellen Lösungen für die einzelnen Standorte“, sagt Matthias Herfurth, Vorstandssprecher der VR Bank Rhein-Mosel eG. „Dabei orientieren wir uns an der konkreten Gefährdungslage der jeweiligen Orte und Geräte. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis für die Kurzfristigkeit der Umsetzung. Eine von langer Hand angekündigte Maßnahme macht jedoch keinen Sinn, da wir damit die Täter unnötig auf potenzielle Angriffspunkte in unseren Filialnetzen hinweisen würden.“

Umfassender Maßnahmenplan

Beide Genossenschaftsbanken setzen folgende Bündel als adhoc-Maßnahme um:

– An besonders gefährdeten, personenbesetzten Standorten beider Banken werden die Geldautomaten vorübergehend eingeschränkt zur Verfügung stehen (Volksbank RheinAhrEifel: Mo.-Mi./Fr.: 8:30 Uhr – 16:30 Uhr, Do.: 8:30 Uhr – 18:00 Uhr; VR Bank Rhein-Mosel: Mo.-Mi. 8:30 Uhr – 16:30 Uhr, Do: 8:30 Uhr – 18:00 Uhr und Fr: 8:30 Uhr – 14:30 Uhr). Dies geschieht solange bis alle Sicherungsmaßnahmen durchgeführt sind. Außerhalb der Öffnungszeiten wird das Geld aus den Automaten entnommen, sodass Sprengungen sinnlos werden. Zudem wird die in den Automaten enthaltene Geldmenge reduziert.

– Beide Geldinstitute werden diverse Selbstbedienungs-Standorte temporär schließen, um umfassende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Dauer der Umbaumaßnahmen wird maximal auf bis zu drei Monate geschätzt.

– Die Volksbank RheinAhrEifel eG schließt zusätzlich dauerhaft sieben Selbstbedienungs-Standorte, an denen keine nachhaltigen Maßnahmen zum Schutz von Personen umgesetzt werden können. Die Schließung dieser Standorte war bereits aufgrund einer im Vorfeld durchgeführten Frequenz- und Nutzungsanalyse für Ende des Jahres 2023 vorgesehen und wird nun aufgrund der veränderten Sicherheitslage vorgezogen.

– Alle weiteren Standorte beider Banken bleiben unverändert geöffnet. Zudem wird auch hier die in den Automaten enthaltene Geldmenge reduziert.

Sascha Monschauer sagt: „Uns ist bewusst, dass es für unsere Kundinnen und Kunden zu Einschränkungen kommen wird. Die Experten des BKA und LKA sagen allerdings weitere Sprengungen voraus – die Frage ist hierbei nicht, ob es zu einem solchen Ereignis kommt, sondern nur wo und wann. Am Ende des Tages muss die Entscheidung getroffen werden, ob man die Gefahrenlage zugunsten einer Bargeldversorgung ohne Einschränkungen hinnimmt oder ob man aktiv gegensteuert und somit seiner Verantwortung gerecht wird.“
Kundinnen und Kunden können sich auf den Webseiten beider Banken darüber informieren, welche konkreten Maßnahmen am jeweiligen Standort umgesetzt werden.

Unter www.voba-rheinahreifel.de/sicherheit bzw. www.vrbrm.de/sicherheit stellen die Banken auch Hinweise zur Verfügung, welcher dauerhaft geöffnete Standort die nächstgelegene Möglichkeit bietet, Geld abzuheben. Zusätzlich zeigen beide Häuser ihren Mitgliedern, Kundinnen und Kunden auch alternative Wege auf, wie bargeldlosen Zahlungsverkehr, Kanäle wie das Online Banking oder die Banking App. Außerdem verweist die Bank übergangsweise auf alternative Geldausgabe-Stellen: Mittlerweile bieten fast alle gängigen Supermärkte den Service „Geldabheben an der Kasse“ an. Der Service funktioniert mit EC-Karte und ist bei einem Limit von 200 Euro Barauszahlung kostenlos.

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RLP Innenminister Ebling – Freie Bahn für mehr Solarenergie auf etwa 40.000 Kulturdenkmälern

Region/Mainz – Für das Anbringen von Solaranlagen auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, wird in Rheinland-Pfalz künftig im Regelfall eine Genehmigung erteilt werden. Dafür sorgt das Innenministerium mit einer neuen Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern. Die Verwaltungsvorschrift wurde am gestrigen 14. März 2023 verkündet und tritt heute in Kraft.

„Mit einem konsequenten Ausbau Erneuerbarer Energien wollen wir dem Klimawandel effektiv begegnen. Im Bereich des Denkmalschutzes nehmen wir dafür einen Paradigmenwechsel vor: Die Genehmigung zur Anbringung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden wird fortan zum Regelfall. Nur noch in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn es durch die Solarpanelen zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals kommt, können die Unteren Denkmalschutzbehörden künftig gegen die Genehmigung entscheiden. Mit dieser Neuregelung geben wir dem Ausbau der Erneuerbaren einen weiteren kraftvollen Schub“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Nach der neuen Richtlinie kommt dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung konkurrierender Interessen eine verstärkte Bedeutung zu. Als Beitrag zur erfolgreichen Durchführung der Energiewende ist eine Geneh­migung für Solaranlagen dabei im Regelfall zu erteilen. Dabei sind je nach Einzelfall auch Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals hinzunehmen. Eine abweichende Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde kommt unter anderem bei hoher baukünstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung eines Kultur­denkmals, bei ortsbildprägenden Kulturdenkmälern mit herausragender Lage oder bei erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz in Betracht.

„Auf einem überwiegenden Teil der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz werden nun Solaranlagen möglich sein“, so Ebling.

Die Denkmalliste von Rheinland-Pfalz umfasst etwa 40.000 Objekte. Dabei enthält die Denkmalliste nicht nur Gebäude, sondern auch Kleindenkmale (z.B. Wegekreuze oder Grabmale) sowie Denkmalzonen, die aus vielen Gebäuden bestehen können. Insgesamt sind rund drei Prozent des Gebäudebestands in Rheinland-Pfalz denkmalgeschützt.

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Härtefallhilfe zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen startet am 21. März in NRW

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Neubaur: Schnelle Hilfe für Unternehmen mit deutlich gestiegenen Energiekosten. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen.

Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern. Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Schon jetzt können sich Unternehmen auf der Seite der NRW.BANK informieren und Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Unternehmen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der Härtefallhilfe KMU Energie ergänzt die Landesregierung die Maßnahmen des Bundes an der richtigen Stelle. Gleichzeitig bleiben Anreize zum Energiesparen erhalten – aus ökonomischen und aus ökologischen Gründen. Zwar sind die Energiepreise in den letzten Wochen wieder deutlich gesunken. Gerade deswegen ist es aber wichtig, jetzt den Betrieben unter die Arme zu greifen, die trotz allem unter deutlichen Kostensteigerungen leiden. Wir haben uns dabei bewusst für eine stufenweise Förderung entschieden, um nun schnell mit Stufe eins zu starten und den Mittelstand gezielt zu entlasten. Bei der Ausgestaltung der Stufen zwei und drei werden wir diese Erfahrungen nutzen.“

In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen. In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen. Diese Hilfen werden in Stufe drei näher ausgestaltet. Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier: www.nrwbank.de/haertefallhilfe.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie

Hintergrund Wirtschaftshilfen:

Das Grundkonzept hatte eine Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder unter Leitung von Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres beschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund liegt seit dem 8. März vor, weshalb nun die Härtefallhilfe KMU Energie an den Start geht.

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„Kaufhof“ bleibt Euskirchen weiter erhalten

Euskirchen – Nachdem der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof heute die Schließung von 52 Filialen bekannt gegeben hatte, können die Menschen in Euskirchen erst einmal aufatmen, denn die Filiale in Euskirchen gehört nicht zu den von der Schließung betroffenen Häusern. Selbstverständlich ist ein gewisses Zittern auch im Euskirchener Rathaus am Tag einer solchen Entscheidung zu verspüren.

Bürgermeister Reichelt: „Aufgrund der positiven Entwicklung des Euskirchener >>Kaufhofs<< in den Monaten seit der Flut, verbunden mit einer modernen Neugestaltung, habe ich mit einem Erhalt des hiesigen Standorts von Anfang an gerechnet. Trotzdem verspüre ich heute Erleichterung für die Mitarbeitenden und natürlich auch für alle Kundinnen und Kunden. Auch wenn unser Standort gute Zahlen vorweisen kann, so bleiben die Schwierigkeiten der Branche allgemein doch bestehen. Ich hoffe, dass sich der Konzern insgesamt den aktuellen Herausforderungen anpassen kann.“

Bereits Anfang November 2022 – als von den neuerlichen Schließungsplänen des Konzerns die Rede war – haben hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass jeder, der den Einzelhandel unterstützt, damit nicht nur den Erhalt wohnortnaher Arbeitsplätze, sondern auch die Attraktivität und Aufenthaltswirkung unsere Innenstädte insgesamt fördert.

Die Euskirchener Filiale des Galeria-Konzerns (ehemals Kaufhof) existiert im nächsten Jahr bereits seit 50 Jahren am Ort und wurde nach der Flut unter modernsten Ausstattungsgesichtspunkten umfangreich renoviert. Sie gehört seit 1974 fest zum Stadtbild und lockt nach wie vor zahlreiche Kundinnen und Kunden an. Die Stadt Euskirchen freut sich auf eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit Standortleiter Hans-Peter Neußer und seiner Mannschaft.

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Im Jahr 2023 muss der digitale Staat für alle Bürgerinnen und Bürger endlich zur Realität werden

Region/Mainz – Land Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen bei der OZG-Umsetzung – Schweitzer: Belange der Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung in den Blick nehmen. Im Landtagsausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien hat Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer vergangene Woche zum Umsetzungsstand beim Onlinezugangsgesetz (OZG) berichtet. Minister Schweitzer hob dabei insbesondere die Rolle der Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung hervor: „Bürgerinnen und Bürger erleben die Digitalisierung der Verwaltung zuallererst bei sich vor Ort, in den Städten und Gemeinden. Die Verwaltungsdigitalisierung kann deshalb nur dann erfolgreich sein, wenn wir alle Kommunen mitnehmen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt das Land Rheinland-Pfalz seine Kommunen daher umfassend bei der OZG-Umsetzung. Dass der zentralen Bedeutung der Kommunen nun auch im Gesetzentwurf für ein OZG-Folgegesetz Rechnung getragen wird, ist zu begrüßen. Diese Regelung gilt es jetzt weiter mit Leben zu füllen.“

Die Unterstützung des Landes bei der OZG-Umsetzung umfasse dabei drei Säulen: Die Bereitstellung der gemeinsamen technischen Plattform, Information und Beratung sowie finanzielle Förderung. So stellt das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen etwa die Antrags- und Prozessplattform für OZG-Leistungen zur Verfügung. Bei der Nachnutzung der im Länderverbund bereitgestellten Verwaltungsleistungen, den sogenannten „Einer-für-Alle“-Leistungen, werden die Kommunen unter anderem durch Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) begleitet. Für rechtliche Fragen der Kommunen rund um die EfA-Nachnutzung hat das Land eine Clearingstelle eingerichtet. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten der EfA-Leistungen werden in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt 11 Millionen Euro vollumfänglich durch das Land übernommen. Zusätzlich wird das kommunale OZG-Projektbüro beim kommunalen IT-Dienstleister KommWis mit einer pauschalen Förderung von 874 000 Euro pro Jahr finanziert.

„Im Jahr 2023 muss der digitale Staat für alle Bürgerinnen und Bürgern endlich zur Realität werden. Wir brauchen deshalb mehr Tempo beim Rollout der bereits verfügbaren Leistungen, überall in Deutschland und bis in jede Kommune. Das schaffen wir nur mit einer Priorisierung der „Einer-für-Alle“-Leistungen, die flächendeckend ausgerollt werden sollen. Im Rahmen der gemeinsamen Meilensteinplanung mit den kommunalen Spitzenverbänden hat Rheinland-Pfalz bereits eine solche Priorisierung vorgenommen. Dieses Vorgehen sollte jetzt auch auf der Bundesebene verabredet werden“, erklärte Schweitzer.

Schweitzer erneuerte zudem die Forderung nach einem Digitalpakt Verwaltung zwischen Bund und Ländern. „Für die Bundesländer haben Bayern und Rheinland-Pfalz in einer gemeinsamen Länderpositionierung Vorschläge formuliert, um das „Einer-für-Alle“-Prinzip auch über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Dafür braucht es eine finanzielle Verabredung auf der Bundesebene, die auch die Belange der Kommunen stärker als bisher berücksichtigt“, so Schweitzer.

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Aufbau Ahrtal – Erwartete Fördersumme hat sich auf rund 4,1 Milliarden Euro erhöht

Ahrweiler – Fortgeschriebener Maßnahmenplan aktualisiert – Weiterhin sind darin mehr als 2700 Maßnahmen enthalten. Der Kreis Ahrweiler hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen den Maßnahmenplan zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur im Ahrtal fortgeschrieben. Nach erfolgten Anpassungen hat das Innenministerium nun die aktualisierte Fassung übernommen. Weiterhin sind darin mehr als 2700 Maßnahmen aufgeführt, die infolge der Flutkatastrophe 2021 in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen.

Im Maßnahmenplan sind alle zum jetzigen Zeitpunkt vorhersehbaren Wiederaufbauprojekte des Kreises, der Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden sowie der öffentlichen Ver- und Entsorger gebündelt. Erstmals wurde das Komplettpaket mit einem Umfang von rund 2655 Vorhaben im Februar 2022 an das Land übergeben. Nach aktuellem Stand wurden im Rahmen der Fortschreibung insgesamt 268 Maßnahmen gestrichen und 373 Vorhaben neu gemeldet. Insgesamt hat sich die Anzahl der kreisweit registrierten, tatsächlich durchzuführenden Maßnahmen somit im Saldo von 2655 auf 2760 erhöht (3,95 Prozent). Damit stieg die Anzahl der kreisweiten Maßnahmen um 105 Vorhaben.

Die erwartete Fördersumme hat sich im Rahmen der Fortschreibung von ursprünglich rund 3,8 auf jetzt rund 4,1 Milliarden Euro erhöht (rund 9 Prozent). Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt nach wie vor auf dem Bereich der „Allgemeinen kommunalen Infrastruktur“. In dem Bereich, zu dem beispielsweise Straßen, Brücken, Bushaltestellen, Verwaltungsgebäude, Dorfgemeinschaftshäuser, Sportplätze sowie Gebäude und Ausstattung der Feuerwehren, Schulen oder Kitas zählen, sind gegenwärtig 1792 Maßnahmen mit einem erwarteten Gesamtvolumen von rund 2,45 Milliarden Euro berücksichtigt worden.

Die Listung der Projekte im Maßnahmenplan ist Voraussetzung dafür, die von Bund und Ländern bereitgestellten Aufbauhilfen erhalten zu können. Die Antragsfrist für eine entsprechende Förderung aus dem nationalen Wiederaufbaufonds sollte ursprünglich bereits zum 30. Juni 2023 enden. Zwischenzeitlich ist jedoch die Zusage des Bundes erfolgt, die Antragsfrist um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern.

Der fortgeschriebene Maßnahmenplan ist online unter https://kreis-ahrweiler.de/landkreis/fluthilfen-wiederaufbau/ abrufbar.

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Erster PV-Gipfel – Habeck legt Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vor

Region/Berlin – Am Freitag fand auf Einladung von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck der erste PV-Gipfel statt. Minister Habeck hatte Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Bundesländer im hybriden Format eingeladen, um mit Ihnen über eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland zu beraten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat hierzu den Entwurf einer PV-Strategie vorgelegt. Diese Strategie wird nun öffentlich konsultiert.

Der erste PV-Gipfel findet einen Tag nach der Vorstellung des BMWK-Werkstattberichts „Wohlstand klimaneutral erneuern“ statt. Mit dem Werkstattbericht wurde der Rahmen vorgestellt für die Erneuerung der Energieversorgung und der Erneuerung der industriellen Wertschöpfung. Mit dem heutigen PV-Gipfel folgt jetzt das konkrete Doing in den einzelnen Handlungsfeldern.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,  erklärt dazu: „Wir müssen den Ausbau Erneuerbaren Energien mit ganzer Kraft vorantreiben und das gelingt nur gemeinsam mit allen Akteuren. Wir haben im letzten Jahr eine neue Dynamik entfacht. Wir haben mit der Reform des EEG im vergangenen Jahr, der Anhebung der Höchstsätze in den Ausschreibungen für Wind- und Solarenergie und einer Reihe von weiteren Änderungen haben wir den Weg für die Beschleunigung freigeräumt. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Und hier bietet vor allem der Solarausbau große Chancen. Daher legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) heute den Entwurf der PV-Strategie vor, um den Ausbau weiter zu beschleunigen. Die Strategie enthält dazu elf Handlungsfelder unterlegt mit konkreten Maßnahmen.“

Den Entwurf der PV-Strategie finden Sie hier.

Zur Erläuterung:

Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2035 Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreichen. Im Jahr 2030 soll 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind 215 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung (PV) im Jahr 2030 als Zwischenziel gesetzt. Hierfür muss sich der jährliche PV-Ausbau auf 22 Gigawatt im Jahr 2026 verdreifachen.

Um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland entsprechend zu beschleunigen, hat das BMWK für zwölf Handlungsfelder konkrete Maßnahmen erarbeitet. Darunter befinden sich Klarstellungen für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten und Erleichterungen im Baugesetzbuch sowie die Stärkung von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen, um Freiflächenanlagen stärker ausbauen.

Damit die PV-Anlage auf dem Dach zum Regelfall wird, enthält die PV-Strategie eine Anpassung der Direktvermarktungspflicht sowie die Förderung von Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich. Um Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu vereinfachen, hält die PV-Strategie als Maßnahmen unter anderem eine Erweiterung der Eigenverbrauchsvorteile bereit.

Um die Anschlüsse von PV-Anlagen an das Stromnetz zu beschleunigen, umfassen die Maßnahmen eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanlagen und bei den PV-Dachanlagen eine verkürzte Frist für den Zählertausch. Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Dafür sollen etwa Meldepflichten vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden. Die geplante Erweiterung der Fachagentur Wind an Land wird dazu beitragen, das Thema Photovoltaik konstruktiv zu begleiten und die gute Akzeptanz von Photovoltaik weiter zu stärken.

Stellungnahmen zu allen Handlungsfeldern können bis zum 24.03.2023 abgegeben werden. Im Anschluss wird die PV-Strategie überarbeitet und finalisiert. Anfang Mai 2023 wird Bundesminister Habeck im Rahmen eines zweiten PV-Gipfels die finalisierte PV-Strategie vorstellen.

 

 

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Gemeinschafts-Klinikum Mittelrhein gGmbH – Finanzierung gesichert

Region/Mayen-Koblenz – Endverhandlungen mit Sana laufen – Übergangs-Geschäftsführung nimmt Arbeit auf – Die Gesellschafterversammlung der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (GKM) hat am gestrigen Freitag beschlossen, über eine Kapitalerhöhung erhebliche finanzielle Mittel für das Klinikum bereitzustellen. Mit dem frischen Geld wird die Liquidität der Gesellschaft nachhaltig gesichert. Im Einzelnen stellen die Stadt Koblenz und der Landkreis Mayen-Koblenz jeweils 8,25 Millionen Euro sofort zur Verfügung.

Die Durchfinanzierung und die damit verbundene Zahlungsfähigkeit für das Unternehmen erstrecken sich über mindestens 12 Monate. Geplante Investitionen können durchgeführt werden und es entstehen keinerlei Nachteile für die Mitarbeiter des GKM. „Diese Entscheidung ist ein deutliches Bekenntnis zum GKM und damit auch zur Sicherung einer guten Gesundheitsversorgung in unserer Region“, unterstreichen Landrat Dr. Alexander Saftig und Oberbürgermeister David Langner.  „Außerdem sorgt die Kapitalerhöhung für Stabilität, was, insbesondere nach den letzten Monaten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz wichtig ist. Und diese verdienen sie auch!“

Parallel sollen die sich in der finalen Phase befindlichen Verhandlungen mit Sana über den Einstieg als Mehrheitseigner des GKM zum Abschluss gebracht und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Mit anderen Interessenten werden derzeit keine Verkaufsverhandlungen mehr geführt.

Unter Beachtung der vergaberechtlich vorgeschriebenen Zuschlagsfrist werden die Managementleistungen bei der GKM gGmbH ab dem 1. April von einer branchenerfahrenen Unternehmensberatungsgesellschaft erbracht. Zusätzlich wird die Geschäftsführung von Dr. Klaus Goedereis, einem im Krankenhausmanagement langjährig tätigen Experten, verstärkt.

 

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Unterbringungs-Situation von Geflüchteten in Mayen-Koblenz ist am Limit

Region/Mayen-Koblenz – Kommunale Familie fühlt sich alleine gelassen und fordert mehr Hilfe von Bund und Land – Errichtung kleiner regionaler Gemeinschaftsunterkünfte in MYK geplant. Die Unterbringungssituation von Flüchtlingen im Landkreis Mayen-Koblenz ist am Limit. Der Landkreis und die angehörenden Kommunen stoßen an die Grenzen ihrer Kapazitäten bei der Beschaffung von dezentralem Wohnraum für geflüchtete Menschen: Nachdem MYK neben bislang gut 2500 Ukrainern und in 2022 knapp 500 Menschen aus aller Welt aufgenommen hat, ist davon auszugehen, dass dem Landkreis im ersten Halbjahr 2023 bis zu 600 weitere geflüchtete Menschen zugewiesen werden.

Im engen Schulterschluss mit der Kreisspitze appellieren die hauptamtliche Bürgermeisterin sowie die hauptamtlichen Bürgermeister deshalb dringend an das Land und den Bund, den Kommunen mehr Hilfe zukommen zu lassen. „Wer Zuflucht sucht, bekommt sie. Die kommunale Familie im Landkreis Mayen-Koblenz nimmt ihre Verantwortung sehr ernst und auch wahr. Bund und Land aber tun dies nicht oder machen zu wenig“, betonen die kommunalen Vertreter unisono und sind zu einem konstruktiven Austausch sowie zur gemeinsamen Findung von Lösungen bereit. Konkret fordern sie, dass gesetzliche Hürden abgebaut und die Möglichkeiten von Rückführungen besser ausgeschöpft werden.

Mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln versucht die kommunale Familie die Aufnahme von Flüchtlingen in MYK zu bewältigen. Es fehle aber nicht nur zunehmend an geeignetem bezahlbarem Wohnraum, sondern auch an finanziellen Mitteln und Personal für die Integration vor Ort. Deutschland leiste einen Löwenanteil an Aufnahme von Flüchtlingen in Europa. Bislang konnte diese Situation in großen Teilen nur durch die Unterstützung in der Gesellschaft gestemmt werden. „Wir sind froh, dass es eine so große Akzeptanz und Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung gibt. Ohne das ehrenamtliche Engagement von Privatpersonen und Initiativen wäre die Lage kaum zu bewältigen. Dankbar sind wir auch jedem Mayen-Koblenzer, der bezahlbaren Wohnraum für Geflüchtete anbietet und auch künftig zur Verfügung stellen kann“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong.

Trotz fehlender Hilfen von Bund und Land werden aber weder der Landkreis noch die kreisangehörigen Kommunen die Hände in den Schoß legen. Um den absehbar steigenden Zahlen an Zuweisungen geflüchteter Menschen und dem gleichzeitigen Mangel an geeignetem dezentralem Wohnraum entgegenzuwirken, planen die Städte und Verbandsgemeinden mit Hilfe des Landkreises und je nach Möglichkeit die Errichtung von regionalen Lösungen. Das Bestreben der kommunalen Familie ist es, feste Gebäude, wie zum Beispiel Hotels und Pensionen, aber auch Pfarrhäuser oder Büro- und Gewerbeimmobilien, zu einer Flüchtlingsunterkunft umzufunktionieren. In der engeren Überlegung steht aber auch die Errichtung von Wohnmöglichkeiten (z.B. Tiny-House oder Container-Lösungen) auf dafür geeigneten Flächen. Dabei haben Bürgermeisterin sowie die Bürgermeister und Kreisspitze von Anfang an im Blick, dass die jeweiligen Einrichtungen eine überschaubare Größenordnung einnehmen und stets angepasst an die Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort sein werden.

„Die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in geeignetem, klassischem Wohnraum im Landkreis Mayen-Koblenz wird auch weiterhin unser oberstes Ziel bleiben. Diesbezügliche Bemühungen dürfen und werden auch künftig nicht unterbleiben. Doch ohne die alternativen regionalen Unterbringungsmöglichkeiten, die einen Übergang zum dezentralen Wohnen bilden, wird es absehbar nicht mehr gehen“, sagt der Kreisgruppenvorsitzende Thomas Przybylla.

Wie seit jeher, stehen die Städte und Verbandsgemeinden sowie der Landkreis auch bei der bevorstehenden finanziellen und personellen Herausforderung zur Schaffung von mehr Unterbringungsmöglichkeiten geschlossen zusammen und arbeiten Hand in Hand.

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Wiederaufbauhilfe für das Ahrtal – Mechthild Heil MdB (CDU) kritisiert unnötiges Zögern

Ahrweiler/Berlin – Mechthild Heil MdB (CDU): Bundes- und Landesregierung haben Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe immer noch nicht umgesetzt. Die CDU-Bundestagsabgeordnete kritisiert unnötiges Zögern in
Berlin und Mainz bei lange versprochener Fristverlängerung.

„Ende November 2022 haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankenswerter Weise verkündet, dass Bund und Land zur Verlängerung der Antragsfrist bei der Wiederaufbauhilfe für das Ahrtal über den 30. Juni 2023 hinaus bereit sind. Leider zeigt sich jetzt im März 2023, dass weder in Berlin noch in Mainz bisher konkrete Schritte unternommen wurden, um die versprochene Fristverlängerung auch tatsächlich rechtlich umzusetzen“, äußert sich die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil enttäuscht von der Arbeit der Ampelkoalitionen im Bund und im Land.

Damit die Frist der Antragsstellung tatsächlich verlängert werden kann, müsse die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Wiederaufbauhilfe geändert werden, was bisher nicht geschehen sei. „Mechthild Heil: „Leider zeigt sich auch hier wieder, dass man mit den lauten Ankündigungen offenbar deutlich schneller ist, als mit der konkreten Arbeit. Ein Phänomen, dass wir bei beiden Ampelkoalitionen immer häufiger erleben.“

Eine Vielzahl von Akteuren aus den betroffenen Kommunen, aus dem Land und von der Bundesebene habe im letzten Jahr für die Fristverlängerung geworben. „Die Menschen an der Ahr und in den anderen Flutgebieten brauchen diese Fristverlängerung, weil der Umfang der Zerstörungen einen rechtzeitigen Antrag auf Wiederaufbauhilfe für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen häufig unmöglich macht. Wir waren deshalb alle sehr dankbar, als es eine Einigung zur Fristverlängerung gab,“ betont Mechthild Heil das überparteiliche Engagement in der Sache. Die CDU-Abgeordnete verweist darauf, dass das Land Nordrhein-Westfalen nun in der letzten Woche einen Antrag im Bundesrat gestellt hat, um die Bundesregierung endlich dazu zu bringen, die notwendigen Schritte zur Fristverlängerung einzuleiten. Mechthild Heil abschließend: „Dieses Engagement für die Flutgebiete in Berlin hätte ich mir eigentlich von Malu Dreyer und unserer Landesregierung gewünscht. Kräftig Anpacken ist im Ahrtal Alltag, das sollte auch bis Mainz ausstrahlen.“