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Stadt Euskirchen unterzeichnet Vertrag für Rathaus-Neubau – Kosten in Höhe von 58 Millionen Euro

Euskirchen – Am heutigen Donnerstag, 30. März, wurde der Vertrag zwischen der Stadt Euskirchen und dem nordrhein-westfälischen Familienunternehmen Depenbrock über den Neubau des Euskirchener Rathauses unterzeichnet. Der Generalunternehmer plant, das neue Verwaltungsgebäude 2026 schlüsselfertig zu übergeben.

Das neue Rathaus wird vier Geschosse besitzen und einen Innenhof umschließen. Grafik: Brechensbauer Weinhart + Partner Architekten mbB | Visualisierung: Maximilian Illing

Das Rathaus wird im südlichen Bahnhofsumfeld („City-Süd“) von Euskirchen errichtet. Das zu errichtende Rathausgebäude bündelt die wesentlichen städtischen Verwaltungsfunktionen und wird zukünftig auf ca. 15.000 Quadratmetern zeitgemäße Räumlichkeiten für rd. 365 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung bieten. Gestaltet wurde das Areal durch das Architekturbüro Brechensbauer Weinhart + Partner Architekten mbB.

Neben der langjährigen Erfahrung des Unternehmens in der Planung- und dem Bau schlüsselfertiger Verwaltungsgebäude für die öffentliche Hand kann die Firma Depenbrock auch eine hohe eigene Planungskompetenz im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung, Tragwerksabteilung und Nachhaltigkeitszertifizierung vorweisen.

„Mit dem Bau des neuen Rathauses fällt der Startschuss für die Umgestaltung der City-Süd. Damit bekommen nicht nur die Mitarbeitenden sowie die Menschen in Euskirchen ein neues und modernes Rathaus für ihre Belange, das Projekt läutet auch eine deutliche Aufwertung des gesamten Areals ein“, so Bürgermeister Sacha Reichelt.

Das neue Rathaus wird vier Geschosse besitzen und einen Innenhof umschließen. Der Haupteingang führt in eine zweigeschossige lichtdurchflutete Halle, von der aus die Bürgerinnen und Bürger zu allen höher frequentierten Anlaufstellen geführt werden.

Darüber hinaus wird sich das neue Rathaus durch eine exzellente Energiebilanz auszeichnen. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Luft-Wasser-Wärmepumpen. Das Gebäude wird über eine mechanische Zu- und Abluftanlage inkl. Wärmerückgewinnung verfügen und erhält zudem eine Betonkernaktivierung zur Grundheizung und Grundkühlung. Weite Teile des Daches werden mit PV-Anlagen mit einem Jahresertrag von mehr als 100.000 kWh bedeckt. Eine unabhängige Zertifizierung in Gold nach dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt.

Die Kosten für das Großprojekt belaufen sich auf circa 58 Millionen Euro. Die Bauphase soll von November 2023 bis Juni 2026 laufen. „Diese Planung basiert auf unserer Kompetenz und Erfahrung. Wir sind mehr als zuversichtlich, den Euskirchener Bürgerinnen und Bürgern ihr neues Rathaus in der Zeit und in den Kosten übergeben zu können“, so Jörn Henrik Depenbrock, Gesellschafter und Geschäftsführer bei Depenbrock Bau.

 

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Bauernpräsident Horper kritisiert – Landwirtschaft ist Verlierer der aktuellen Ampel-Beschlüsse

Region/Koblenz – PV-Anlagen gehören auf Dächer und versiegelte Flächen – nicht auf Äcker. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, kritisiert die Ergebnisse der Koalitionsgespräche heftig: „Die Landwirtschaft und der ländliche Raum fallen den Beschlüssen der Ampelkoalition zum Opfer.

Bereits jetzt ist es für die Landwirtschaft ausgesprochen schwierig den enormen Flächenbedarf für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) zu verkraften, um weiterhin Lebensmittel, netzstabilisierende Bioenergie und Rohstoffe erzeugen zu können. PV-Anlagen gehören auf Dächer und versiegelte Flächen, nicht auf Äcker und Grünland – auch nicht neben den Autobahnen und den Schienen. Die Pläne der Bundesregierung treffen die Landwirtschaft ins Mark. Die Flächen fehlen am Ende der Lebensmittelerzeugung und der Sicherstellung der Versorgungssicherheit,“ macht Horper klar.

Völlig unverständlich ist laut Horper, dass für die Errichtung umweltfreundlicher Freiflächen-Photovoltaikanlagen naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen hinzunehmen seien: „Ausgleichsleistungen für den Ausbau erneuerbarer Energien sind unsinnig und ein Schlag ins Gesicht aller Bauernfamilien. Es dürfen für den Ausbau erneuerbarer Energien den Landwirten nicht zusätzlich Acker- und Grünlandflächen entzogen werden.“

Bauernpräsident Horper kritisiert weiter, dass die Koalition völlig verkenne, dass der ländliche Raum auch in Zukunft eine schlagkräftige Infrastruktur und gut ausgebaute Straßen benötige. Dieser Aspekt fehle im Beschluss der Ampel völlig. Horper: „Die Ampelkoalition hat die Menschen auf dem Land vergessen!“

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Sichere Tiertransporte – Gemeinsame Schulung von Amtstierärzten und Polizei im Kreis Düren

Düren – Tierärztinnen und Tierärzte der Veterinärämter aus ganz NRW haben gemeinsam mit der Polizei zwei Tage lang im Kreis Düren eine Fortbildung zu Kontrollen bei Tiertransporten besucht. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in Zusammenarbeit mit dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren.

Neben theoretischen Inhalten wie beispielsweise zu aktuellen Rechtslagen zum Transport von Nutz- und Haustieren, die vom Referenten Dr. Alexander Rabitsch vermittelt wurden, konnten die rund 30 Teilnehmenden auch praktische Erfahrungen sammeln. Zu den Gästen zählte auch die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn.

Bei den Verkehrskontrollen mit der Polizei vor Ort wurden sowohl Rinder- als auch ein Pferdetransport angehalten, intensiv überprüft und Verstöße ausfindig gemacht. Die ausgebuchte Veranstaltung im Sinne des Tierschutzes zeigte sich in Theorie und Praxis für alle Teilnehmenden als gelungene Fortbildung und stärkt noch einmal die Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

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Drei von vier Steuererklärungen in NRW wurden 2022 digital eingereicht

Region/Düsseldorf – Bürgerinnen und Bürger nutzen die digitalen Angebote der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und geben ihre Einkommensteuererklärung digital ab. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen betreuen insgesamt rund sieben Millionen Einkommensteuerfälle. Im Jahr 2022 sind bei den Finanzämtern 75 Prozent – also rund 4,9 Millionen – Erklärungen elektronisch abgegeben worden. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Rekordwert aufgestellt. In den vergangenen Jahren ist der Anteil der digitalen Steuererklärungen kontinuierlich gestiegen: 2020 lag er noch bei rund 68 Prozent und 2019 bei rund 64 Prozent.

„Die steigende Quote bei der digitalen Abgabe der Steuererklärung spricht für sich“, sagt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Die Digitalisierung von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids hat für alle Seiten klare Vorteile.“

Mitte März haben die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2022 begonnen.

Mit ELSTER profitieren die Bürgerinnen und Bürger beim Ausfüllen ihrer Erklärung von umfassenden Erleichterungen: Viele ihrer Daten werden der Finanzverwaltung bereits elektronisch übermittelt und in ELSTER übertragen. Das gilt bereits für 37 Mitteilungsarten, darunter Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen. Jährlich wird dieses Verfahren erweitert. Außerdem können Anträge, wie zum Beispiel ein Antrag auf Steuerklassenwechsel, einfach von zuhause aus erledigt werden.

„Wir wollen den Service von ELSTER noch weiter verbessern“, betont Minister Dr. Optendrenk. „Damit steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Online-Finanzamt zur Verfügung, mit dem sie so einfach, sicher und schnell wie möglich mit ihrem Finanzamt kommunizieren können.“

Das Angebot die Steuererklärung digital zu erledigen, haben auch die meisten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Nordrhein-Westfalen genutzt. Rund 90 Prozent der Grundsteuererklärungen sind elektronisch bei den Finanzämtern eingegangen.

Seit kurzem steht außerdem die neue App MeinELSTER+ zur Verfügung, mit der Belege das ganze Jahr über bequem per Smartphone eingescannt, die Beträge automatisch erfasst und später bei Bedarf an das Finanzamt übermittelt werden können.

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Neue Wasserstoff-Ausstellung im Kreis Dürener Forum „Seen & Entdecken“

Düren – In einer interessanten neuen Ausstellung zeigt der Kreis Düren, welch‘ große Rolle das Thema Wasserstoff (H2) in der Region spielt. Seit vielen Jahren engagiert sich der Kreis für diese Zukunftstechnologie und treibt zahlreiche Projekte voran.

„Wir möchten den Menschen zeigen, worum es genau geht und warum es sich lohnt, auf die Karte Wasserstoff zu setzen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Die Ausstellung wird präsentiert im Kreis Dürener Forum „Seen & Entdecken“ (Bismarck-Quartier, Moltkestraße 39) und zeigt die zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten von H2 im Kreis Düren.

An der Ausstellung beteiligt ist auch die Europaschule Langerwehe, die sich seit langem im Rahmen des Projektes „Jugend gestaltet den Strukturwandel“ mit Wasserstoff beschäftigt. Ein großes, aus Lego gebautes Modell des Jülicher Helmholtz Clusters Wasserstoff zieht zusätzliche Blicke auf sich. Es zeigt einen Wasserstoffkreislauf von der Produktion bis zum Verbrauch. Zudem informieren unterschiedliche Schautafeln über H2, unter anderem über die enorm positiven Arbeitsplatzeffekte in der Region.

Der Kreis Düren stellt schon bald selbst umweltfreundlichen, also grünen Wasserstoff her und wird ihn unter anderem für seine Busse und Züge nutzen; die erste Wasserstofftankstelle ist bereits im Gewerbegebiet „Im Großen Tal“ eröffnet, weitere folgen. Im Sommer wird die H2-Ausstellung im Forum weiter ausgebaut, so dass ein überregional bedeutendes Wasserstoffkompetenzzentrum entsteht. Geöffnet ist das Forum montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr.

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Neues Landesfinanz-Kriminalamt (LFK) in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Die großen Fälle im Visier – Nordrhein-Westfalen zieht Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime in neuer Zentralbehörde zusammen – Minister Dr. Optendrenk: Ein Schnellboot für die Steuerfahndung: maßgeschneidert, stark, wendig und agil

Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen stellt sich neu auf und wird noch schlagkräftiger. Die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität und Cybercrime sowie die Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung soll künftig zentral im neuen Landesfinanzkriminalamt (LFK) erfolgen bzw. von dort koordiniert werden. „In unserem neuen LFK bündeln wir die besondere Expertise und die erforderlichen Kompetenzen, um landesweit schnell und effektiv gegen die ,großen Fische‘ vorgehen zu können und ihnen das Handwerk zu legen“, sagte Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk am gestrigen Donnerstag, 23. März 2023, bei der Vorstellung der künftigen Organisation der NRW-Steuerfahndung. „Wer den Fiskus betrügt, betrügt die Masse der redlichen Steuerzahler.“

Das neue Landesfinanzkriminalamt tritt organisatorisch neben die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ). Anders als die übrigen STRAFA-FÄ wird es nicht nur lokal bzw. regional zuständig sein, sondern landesweit große Fälle von Steuerkriminalität bekämpfen und verfolgen. Durch diese Bündelung von Know-How und Ressourcen wird sichergestellt, dass die bedeutenden Fälle zentral durch Expertinnen und Experten mit einem hohen Grad an Spezialisierung auf diesen Gebieten bearbeitet werden. „Die Kriminellen machen nicht an Zuständigkeitsgrenzen halt. Auch in dieser Hinsicht erleichtert die neue Organisationsstruktur ein effektives Durchgreifen bei den Ermittlungen“, stellt Minister Dr. Optendrenk klar. Gleichzeitig werden die Arbeitsprozesse und die Ermittlungsarbeit in den STRAFA-FÄ entlastet. Damit ähnelt die neue Struktur der Arbeitsaufteilung zwischen Landeskriminalamt und lokalen Polizeibehörden.

„In unseren Steuerfahndungsämtern wird hervorragende Arbeit geleistet. Nordrhein-Westfalen ist bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche gut aufgestellt. Die Expertise unserer Fahnderinnen und Fahnder ist bundesweit anerkannt und wird auch von anderen Behörden regelmäßig im Wege der Amtshilfe in Anspruch genommen. Die Verbesserung des strukturellen Rahmens soll dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit unter noch besseren Bedingungen fortsetzen und ausbauen können. Klare Zuständigkeiten und schlanke Entscheidungsprozesse sind ein entscheidendes Kriterium für eine effektive Ermittlungsarbeit“, erläutert Minister Dr. Optendrenk den Hintergrund.

Die in der ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus tätigen Ermittlerinnen und Ermittler aus der Steuerverwaltung sollen ebenso wie die Sondereinheiten der Steueraufsicht (ARES) und die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS) Teil des neuen Landesfinanzkriminalamts werden. Durch die Zusammenführung dieser Sonderstellen können Synergieeffekte optimal genutzt werden. Weitere Zuständigkeiten werden die zentrale Bearbeitung von Cum-Ex-Fällen, Kryptowährungen, die Bekämpfung von Cybercrime, die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und die Sanktionsdurchsetzung sowie deliktsübergreifende organisierte Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise das „Hawala-Banking“ sein.

Die im Länderverbund bislang einzigartige Herangehensweise führt zu deutlich kürzeren Wegen und effektiveren Abstimmungsprozessen und folgt konsequent dem Ermittlungsgrundsatz „Follow the Money“. Dies vereinfacht die Ermittlungen und ermöglicht insbesondere auch die schnellere Fortentwicklung forensischer Ermittlungsarbeit sowie die Prüfung und den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsmethoden wie z. B. den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. „Unsere Erfahrungen aus der Arbeit der Task Force haben überzeugt: Vernetztes Arbeiten und interdisziplinäre Ermittlungsansätze verbessern die Ermittlungserfolge“, so Dr. Optendrenk. Mit dem neuen LFK soll dieser Ansatz jetzt in Nordrhein-Westfalen in die Fläche getragen werden. Der Minister vergleicht die Jagd auf Steuerkriminelle, Geldwäscher und Cyberkriminelle mit der Jagd auf Piraten: „Wenn man auf dem Ozean Piraten jagt, macht man das ja auch nicht mit einem Tanker, sondern mit einem Schnellboot. Deshalb bekommt die Steuerfahndung mit dem LFK jetzt ein solches Schnellboot: maßgeschneidert, starke Maschine, wendig und agil.“

Steuerhinterziehung ist zunehmend ein äußerst komplexes Phänomen, wie die Umsatzsteuer-Karusselle oder Cum-Ex-Ermittlungen zeigen. Oftmals wird Steuerhinterziehung auch zusammen mit außersteuerlichen Delikten begangen. „Aber nicht nur die Kriminellen bewegen sich. Auch die Steuerverwaltung passt sich an die geänderten Rahmenbedingungen an. Unser neues LFK ist ein weiterer entschiedener Schritt. Eine Aufgabe, die wir nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit in geeigneter Form angehen müssen“, stellt Dr. Optendrenk klar. „Daher haben wir die Bekämpfung von Steuerkriminalität und Geldwäsche auch zum Leitthema der Jahresfinanzministerkonferenz 2023 in Münster gemacht.“

Die Gründung eines zentralen Landesfinanzkriminalamtes trägt auch Fortentwicklungen auf europäischer Ebene Rechnung. Einrichtungen und Behörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft oder Europol benötigen bei immer komplexeren grenzüberschreitenden Verfahren zentrale Ansprechpersonen und eine einheitliche Koordinierung.

Die weiteren organisatorisch und fachlich erforderlichen Schritte bis zur Einrichtung des Landesfinanzkriminalamtes werden durch einen Aufbaustab von Expertinnen und Experten aus Ministerium, Oberfinanzdirektion und Steuerfahndung unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig koordiniert und umgesetzt.

Wichtig sei, so der Staatssekretär im Ministerium der Finanzen, dass die bisherigen Strafsachenämter weiterhin für die übrigen Fälle von Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zuständig sind und wie bisher auch vor Ort präsent bleiben. „Die einzelnen Standorte der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bleiben erhalten. Die lokale Präsenz hat sich bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen vor Ort bewährt“. Die STRAFA-FÄ arbeiten künftig eng mit dem neuen LFK zusammen. „Ein Fokus liegt nun darauf, die Rahmen- und Ermittlungsbedingungen so optimal wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch ein attraktiver und zentral gelegener Standort für das neue LFK sowie eine gute technische Ausstattung, die einen flexiblen Personaleinsatz ermöglicht und dem interdisziplinären und vernetzten Arbeitseinsatz Rechnung trägt“, so Dr. Günnewig weiter. Ziel sei es, den Expertinnen und Experten auch Co-Working-Plätze und andere offene Konzepte zu ermöglichen, bei denen nach Möglichkeit mit einem Wechsel ins LFK kein Ortswechsel verbunden ist.

Hintergrund:

Fakten zur Steuerfahndung NRW

Die Steuerfahndung NRW ist die bundesweit größte Steuerfahndung. Ausgestattet mit über 600 Stellen für Fahnderinnen und Fahnder in zehn STRAFA-FÄ und Sondereinheiten wie der ressortübergreifenden Task Force, ARES oder ZEUS wird im Land ermittelt, um Steuerhinterziehung und ähnliche Delikte zu verfolgen.

Die Steuerfahndung NRW konnte im Jahr 2021 Mehrsteuern in Höhe von rund 780 Millionen Euro verbuchen.

Beispiele zur erfolgreichen Arbeit der Steuerfahndung NRW:

Task Force:

Das bundesweit einzigartige Team aus Polizei, Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung ist ein Vorzeigeprojekt. Mit dem Ermittlungsprinzip „Follow the Money“ hat die 2018 gegründete ressortübergreifende Sonderermittlungseinheit zahlreiche wichtige Ermittlungsverfahren angestoßen, die bereits in Gerichtsurteile gegen international vernetzte Kriminelle mündeten. Sie spürt kriminelle Clans auf, identifiziert die Geldströme internationaler Terroristen, bekämpft Organisierte Kriminalität (Beispiel Mafia) und geht auch gegen Sozialversicherungsbetrüger vor.

EG Ukraine:

Die Steuerfahndung NRW ist die einzige Steuerfahndung in Deutschland, die – gemeinsam mit dem BKA – fester Bestandteil der Ermittlungsgruppe (EG) Ukraine ist. Die EG Ukraine ist von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beauftragt, Ermittlungen gegen bislang unbekannte russische Staatsbürger wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung zu führen. Hauptschwerpunkt der EG Ukraine ist derzeit ein Großverfahren gegen einen russischen Oligarchen.

Cybercrime:

Auch im Bereich Cybercrime verfügen die nordrhein-westfälischen Fahnderinnen und Fahnder über Spezialistenwissen. Mit ihrer digitalen Expertise sind sie geschätzte Ansprechpersonen auf Landes- und Bundesebene. Denn auch bei der Verfolgung von (Steuer-)Straftaten spielt die digitale Welt eine immer größere Rolle. Kryptowährungen sind im Darknet ein gängiges Zahlungsmittel, sodass auch hier die Nachverfolgung von Finanzströmen einen wichtigen Ermittlungsansatz darstellt.

Cum-Ex:

Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen in den STRAFA-FÄ NRW wurde die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle konsequent vorangetrieben. Sie legten den Grundstein für die ersten Verurteilungen. So konnte das Landgericht Bonn bereits vier Cum-Ex-Verfahren abschließen, drei davon sind mittlerweile rechtskräftig. Erstmalig wurde damit die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften in Deutschland festgestellt.

Weitere wichtige Erfolge konnte die nordrhein-westfälische Steuerfahndung bei der Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere beim sogenannten Hawala-Banking oder gemeinsam mit dem Zoll im Bereich der Bargeldkontrolle erzielen.

 

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Erster Windgipfel – Habeck berät mit breitem Akteurskreis über Prioritäten beim Windausbau

Region/Berlin – „Müssen Dynamik hochalten und Ausbau konsequent voranbringen“ – Mit einem ersten Windgipfel will Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck den Windkraftausbau weiter vorantreiben und Hürden abbauen. Dazu hat er gestern Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesregierung, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen. Im Mittelpunkt stand eine breite Palette von möglichen Maßnahmen, die für eine Ausweitung und Beschleunigung bei der Planung, Genehmigung und beim Zubau von Windenergie an Land sorgen sollen. Der Windgipfel knüpft an den ersten PV Gipfel vom 10. März 2023 an.

Zum Gipfel hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reihe von Handlungsfeldern und Maßnahmen identifiziert, die in den kommenden Wochen mit den Akteurinnen und Akteuren beraten wird. Das reicht von der besseren Anreizwirkungen des EEG und bessere Finanzierungsbedignungen für Direkverträge zwischen Energieerzeugern und Stromverbrauchern über die weitere Erleichterung von Repowering bis hin zur Frage, wie Windflächen für die Versorgung der Industrie gemacht zur Verfügung gestellt werden können. Auch der zügige Transport von Windkraftanlagen, die Sicherung von Flächen sowie Standardisierungsfragen spielen eine Rolle.

Dazu Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Erneuerbare Energien sind der Schlüssel für eine klimaneutrale Stromversorung und ein Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien machen wir uns unabhängiger von Energieimporten, stärken unsere Versorgungssicherheit und schaffen Möglichkeiten für Investitionen in zukunftsfähige Technologien in Deutschland. Im letzten Jahr haben wir mit einer Vielzahl an Maßnahmenpaketen im Planungs-, Genehmigungs- und Förderrecht den Startschuss gegeben. Aber es ist klar: Für mehr als eine Vervierfachung des derzeitigen Ausbaus müssen wir wirklich alle Bremsen lösen und Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie weiter abbauen. Daher haben wir heute prioritäre Handlungsfelder diskutiert und freuen uns jetzt auf Input von den Akteuren.“

Die identifizierten Handlungsfelder werden mit den Ländern und der Branche jetzt umfassend bis zum 31.03.2023 konsultiert. Die finale „Windenergie-an-Land-Strategie“ wird anschließend erarbeitet und im Rahmen eines zweiten Windkraft-Gipfels voraussichtlich im April vorgestellt.

 

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NRW-Soforthilfe 2020 – Berufung des Landes zurückgewiesen

Region/Düsseldorf – Mit Urteil vom 17. März 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2022 im Ergebnis bestätigt und die Berufung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Nicht benötigte Hilfen dürfen aber noch zurückgefordert werden.

Den Gegenstand des Verfahrens bildet die Rückforderung von NRW-Soforthilfen durch das Land. Zur Begründung führte der 4. Senat des OVG NRW in der mündlichen Verhandlung aus, dass die in Streit stehenden Rückforderungen von Soforthilfen rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben seien. Das OVG stellte allerdings zugleich klar, dass das Land berechtigt sei, die den Empfängern zustehende Höhe der Soforthilfe in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden endgültig festzusetzen und überzahlte Beträge auf dieser Grundlage zurückzufordern. Insbesondere war nach Ansicht des Senats für die Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger ersichtlich, dass die Zahlungen des Landes unter dem Vorbehalt einer möglichen Rückzahlung standen, sofern diese nicht zur Milderung unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe benötigt wurden.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Ich begrüße die zügige Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Münster in der NRW-Soforthilfe 2020 ausdrücklich. Die Urteile werden zur Rechtssicherheit und -klarheit für die Verfahren in der NRW-Soforthilfe 2020 beitragen. Es ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung, dass erstmals grundlegende Rechtsfragen der NRW-Soforthilfe geklärt wurden. Als nächstes werden wir die vom Senat angekündigte, ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und die Auswirkungen prüfen.“

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Urteile des OVG NRW sind noch nicht rechtskräftig.

In der NRW-Soforthilfe 2020 sind derzeit rund 1.600 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen anhängig, die eine durch Schlussbescheid des Landes ergangene Rückzahlungsaufforderung der NRW-Soforthilfe zum Gegenstand haben. Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führten zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Bescheide, sodass eine obergerichtliche Entscheidung des OVG NRW geboten war. Die Urteile binden nur die am Klageverfahren Beteiligten. Von den Verfahren gehen keine unmittelbaren Rechts-wirkungen für andere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aus. Die Landesregierung hat am 14. März 2023 auf gemeinsamen Vorschlag der Ministerin für Wirtschaft und des Ministers der Finanzen beschlossen, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus zu verlängern. Soforthilfe-Empfängerinnen und –Empfänger müssen ihre Rückzahlung nunmehr bis zum 30. November 2023 an das Land überweisen. Die Bestandskraft nicht angegriffener Bescheide bleibt von den gerichtlichen Entscheidungen ohnehin unberührt.

Hintergrund NRW-Soforthilfe:

Die NRW-Soforthilfe 2020 ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, hat das Land im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschalen Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

 

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Landrat und Minister geben Startschuss für nächste Etappe beim Glasfaserausbau in MYK

Region/Mayen-Koblenz – Landrat Dr. Alexander Saftig, Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer und Andernachs Oberbürgermeister Achim Hütten haben gemeinsam mit Vertretern von Deutsche Glasfaser sowie der atene KOM den offiziellen Startschuss für die nächste Bauetappe des NGA-Breitbandausbaus (Next Generation Access) im Kreis Mayen-Koblenz gegeben. Mit dem offiziellen Spatenstich in Andernach-Miesenheim starteten die Tiefbauarbeiten für den Glasfaserausbau durch Deutsche Glasfaser. Das Unternehmen hatte sich im Rahmen der Ausschreibung für das Förderprojekt in sechs Losen durchgesetzt.

„Schnelles Internet ist ein wichtiger Standortfaktor für Wohn-, Schul- und Gewerbestandorte“, sagte Landrat Dr. Alexander Saftig. „Der im vergangenen Sommer gestartete und hier und jetzt fortgesetzte Netzausbau ist damit ein wichtiger Schritt zur Schaffung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Es freut mich besonders, dass wir gemeinsam mit Deutsche Glasfaser die verbleibenden weißen Flecken in unserem Landkreis schließen und insbesondere auch den Gewerbetreibenden eine Highspeed-Internetverbindung bieten zu können.“

Aktuell ist der Ausbau von 951 Adressen geplant, wofür eine Glasfaserstrecke von 282,4 Kilometer neu gebaut werden muss. Bund, Land und die Kommunen fördern den Ausbau der bisher unterversorgten Adressen mit einer Summe von 24,8 Millionen Euro (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land, 10 Prozent Kommunen). Die Arbeiten in Los 8, die im Andernacher Ortsteil Miesenheim starteten, umfassen insgesamt 305 Adressen und benötigen eine Neubaustrecke von 61,6 Kilometern.

„Der Glasfaserausbau in Rheinland-Pfalz schreitet weiter voran. Der Landkreis Mayen-Koblenz hat sich frühzeitig auf den Weg gemacht und die Weichen für eine zukunftsfähige Region gestellt, die für Familien, Unternehmen und Wissenschaft weiterhin attraktiv bleibt. Wo es der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht alleine schafft, werden in landkreisweiten Förderprojekten resiliente und leistungsfähige Anschlüsse geschaffen. Die enge Verzahnung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau ist und bleibt Grundpfeiler rheinland-pfälzischer Infrastrukturpolitik. Projekte wie dieses zeigen dies eindrucksvoll“, betonte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

„Im Zeitalter der Digitalisierung, die wir in Andernach mit Nachdruck vorantreiben, ist eine starke Internetverbindung die Basis. Ob smartes Rathaus, Klimaschutz, Smart-Parking oder digitale Datenerhebung im Straßenverkehr – ohne schnelles Internet ist dies alles nicht möglich. Darüber hinaus stärken wir so auch unseren Wirtschaftsstandort“, erklärte Oberbürgermeister Achim Hütten.

„Das Förderprojekt im Landkreis Mayen-Koblenz ist ein gutes Beispiel, wie ein abgestimmter Ansatz aus eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau den Menschen schnell die moderne Glasfaseranbindung bringt“, sagt Dr. Ulrich Nitschke, Bereichsleiter Förderung Deutsche Glasfaser. „Neben unseren eigenwirtschaftlichen Projekten sind wir Partner der Kommunen im geförderten Ausbau. Immer im Blick: Den Menschen schnellstmöglich Glasfaseranschlüsse zu realisieren.“

Der geförderte Ausbau im Landkreis Mayen-Koblenz ergänzt die eigenwirtschaftlichen Aktivitäten der Telekommunikationsunternehmen in der Region. Die Synergien, die erzielt werden können – etwa durch die Mitverlegung von Infrastrukturen – reduzieren den Förderbetrag und schonen die Staatskasse entsprechend. „In sehr offenen und vertrauensvollen Gesprächen mit dem Landkreis und den Fördermittelgebern Bund und Land haben wir in den letzten Monaten noch einmal alle zu fördernden Adressen auf den Prüfstand gestellt und weitere Adressen identifiziert, die noch in das Förderprogramm hineinkommen“, erläutert Marc Hoff, Program Manager State Aid bei Deutsche Glasfaser. „Das gemeinsame Ziel ist klar definiert: eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen für die Menschen und Unternehmen im Landkreis Mayen-Koblenz.“

Bis zum Herbst sollen die Tiefbauarbeiten im Bereich der Stadt Andernach abgeschlossen sein. Die Anschlüsse werden – je nach Fertigstellung der einzelnen Bereiche – sukzessive in Betrieb genommen. Der Ausbau der weiteren Gebiete erfolgt in mehreren Etappen. Neben dem Ausbau in der Stadt Andernach werden die Arbeiten sukzessive in den Verbandsgemeinden Weißenthurm, Maifeld, Rhein-Mosel, Vallendar und der Stadt Bendorf fortgeführt. Neben den anlaufenden Tiefbauarbeiten wird ein weiteres sichtbares Zeichen der neuen Infrastruktur das Setzen der sogenannten PoPs (Point of Presence) sein. Von diesen Technikstandorten führt die Glasfaser später bis zu den einzelnen Anschlüssen.

Minister, Landrat, Bürgermeister und die anwesenden Vertreter der Kommunen waren sich einig, dass der Ausbau mit Glasfaser eine der wesentlichen Infrastrukturaufgaben ist und ein zentraler Aspekt für die Menschen und Unternehmen – insbesondere außerhalb der Städte und Ballungszentren.

Zum Hintergrund

Die Deutsche Glasfaser hat im Rahmen der NGA-Ausschreibung (Next Generation Access) des Landkreises Mayen-Koblenz zur Förderung des Ausbaus verbleibender weißer Flecken und Gewerbegebiete einen Zuschlag für den Breitbandausbau in den Verbandsgemeinden Maifeld, Rhein-Mosel, Vallendar und Weißenthurm sowie in den Städten Andernach und Bendorf erhalten. Die übrigen Gebiete werden von der Westconnect ausgebaut. Von den 44 Millionen Euro, die in den gesamten NGA-Breitbandausbau im Landkreis Mayen-Koblenz fließen, trägt 50 Prozent der Kosten der Bund, 40 Prozent das Land und 10 Prozent die kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis. Nach Ende der Maßnahme sollen durch den gesamten NGA-Breitbandausbau rund 1.400 Unternehmen, 32 Schulen, vier Krankenhäuser und 475 private Haushalte, die sogenannten weißen Flecken in Außenlagen, zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde versorgt werden.

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Reges Interesse bei der zweiten Zukunfts-Konferenz-Energiewende des Kreises Ahrweiler

Ahrweiler – Zahlreiche Interessierte aus Politik, den kommunalen Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger trafen sich am Samstag, 11. März 2023, zur zweiten Zukunftskonferenz Energiewende des Kreises Ahrweiler am RheinAhrCampus in Remagen. Im Fokus des Tages stand die Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept des Kreises.

Landrätin Cornelia Weigand betonte in ihrer Begrüßung, dass die Energiewende im Landkreis eines der wichtigsten Themen sei und bleibe. „Um die durch Menschenhand verursachten Probleme zu lindern, müssen wir unser Denken und Handeln dauerhaft umstellen und die Auswirkungen auf unser Klima und unsere Umwelt berücksichtigen“, bekräftigte sie. Die in der ersten Zukunftskonferenz im November 2019 erarbeiteten Erkenntnisse seien in der Projektgruppe Energiewende beraten worden und als konkrete Ziele und Maßnahmen in das Klimaschutzkonzept des Landkreises eingeflossen. „Eine der größten Herausforderungen, die wir in unserem Landkreis zurzeit haben, ist der Interessenkonflikt zwischen einem schnellen Wiederaufbau und einem zukunftsgerichteten Aufbau, zu dem auch der Klimaschutz gehört“, erklärte die Landrätin.

Wilhelm Schulz vom Klimaschutz-Team des Kreises stellte den Gästen zunächst die Kernpunkte des integrierten Klimaschutzkonzepts vor, bevor die einzelnen Städte und Verbandsgemeinden ihre Aktivitäten für den regionalen Klimaschutz darlegten. Das Programm am Vormittag schloss mit einem Gastvortrag seitens Dr. Simon Lang vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Er verwies in seinen Ausführungen darauf, dass die Menschheit vor einer Vielzahl unterschiedlicher Transformationsprozessen stehe, die sowohl politische als auch individuelle Maßnahmen erforderlich machten.

Am Nachmittag befassten sich die Teilnehmenden in sechs Workshops mit jeweils einem Schwerpunkt des integrierten Klimaschutzkonzepts und den daraus resultierenden Maßnahmen. Neben den Themenblöcken „Bildung und Information“, „Klimafolgeanpassung“ sowie „Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Konsum“ diskutierten die Anwesenden in den Arbeitsgruppen auch über Möglichkeiten des Klimaschutzes in Unternehmen. Weitere Themen waren die nachhaltige Produktion sowie Nutzung von Strom und Wärme oder wie sich die Mobilitätswende nachhaltig gestalten lässt.

Das Klimaschutz-Team des Kreises Ahrweiler bereitet die Ergebnisse der Workshops auf und stellt sie im Nachgang mit einem kurzen Bericht auf die Seite https://kreis-ahrweiler.de/klimaschutz-im-kreis-ahrweiler/. Die in den Workshops begonnenen Arbeiten werden in kleinerem Rahmen in den kommenden Wochen weitergeführt.