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Neue Regeln zur Maskenpflicht, für Schulen und Hotspot-Gebiete in Rheinland-Pfalz gültig ab Montag, 25. Januar

Region/Mainz, 23.01.2021 – In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag, 25. Januar, an eine neue Maskenpflicht. Die entsprechende Regelung sowie einige weitere Neuerungen sind in der ersten Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgeschrieben, die heute im Ministerrat besprochen wurde.

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NRW-Verkehrsminister Wüst: Kostenlose Mietfahrzeuge für Klinikpersonal und Altenpfleger

Region/Düsseldorf, 23.01.2021 – Landesregierung NRW verlängert Sofortprogramm. Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Förderprogramm für die Mobilität von Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, verlängert. Sie können Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit kostenlos anmieten, wenn sie kein eigenes Auto nutzen können.

„Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern gut zur Arbeit kommen. Sie halten seit Monaten mit ihrem Einsatz das Gesundheitssystem am Laufen. Da kann unser Förderprogramm eine echte Entlastung sein“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Das Förderprogramm für kostenlose Mietfahrzeuge für Gesundheitspersonal ist befristet bis zum 31. März 2021. Die Mietfahrzeuge können zunächst für die Dauer von bis zu einem Monat angemietet werden. Sofern danach weiterhin ein Bedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Verlängerung des Anmietzeitraums. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte eine gültige Fahrerlaubnis haben, aber für den Weg zu ihrem Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen kein eigenes oder dienstliches Fahrzeug nutzen können.

Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte von Krankenhäusern – also neben Akutkliniken auch Psychiatrien – und Dialysezentren. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind auch Beschäftigte der 53 offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen (Übersicht Impfzentren: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfzentren-nrw). Außerdem können Auszubildende sowie Beschäftigte das Programm nutzen, die nur vorübergehend in den oben genannten Einrichtungen tätig sind, etwa Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen oder Beschäftigte in Freiwilligendiensten.

Beschäftigte können ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug über ein einheitliches Formular anmelden. Das Formular und ein Merkblatt mit Informationen auch zu den teilnehmenden Autovermietern steht auf der Corona-Informationsseite des Verkehrsministeriums unter www.vm.nrw.de oder https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html zur Verfügung. Unter dem zweiten Link befindet sich auch eine Karte, auf der man sich die nächstgelegenen Anmietstationen anzeigen lassen kann.

Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten. Um die Abrechnung müssen sich die Teilnehmer nicht kümmern – das übernimmt der Autovermieter direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.

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NRW-Ministerin Gebauer: Auch in Pandemiezeiten gibt es Zeugnisse

Region/Düsseldorf, 23.01.2021 – Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2020/21. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Auch zum Ende des Schulhalbjahres 2020/2021 werden die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen aussagekräftige Zeugnisse erhalten. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das vergangene Schulhalbjahr hat fast vollständig im Präsenzunterricht stattgefunden. Daher gibt es Zeugnisse. Es zahlt sich jetzt aus, dass unsere Schulen so lange wie möglich Präsenzunterricht erteilt haben. Damit konnten wir unseren Schülerinnen und Schüler auch in Zeiten der Pandemie ein Stück Normalität geben und Lernerfolge dokumentieren und sichern.“

Aufgrund der besonderen Pandemiesituation haben die Schulen in diesem Jahr bei der Zeugnisvergabe flexible Möglichkeiten. Die Schulen können die Zeugnisse auf dem Postweg versenden oder eine Abholung an den Schulen anbieten. Mit Zustimmung der Eltern kann auch eine elektronische Vorabübermittlung mit späterer Aushändigung erfolgen. Über die konkrete Ausgestaltung der Zeugnisübergabe entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit. Die im Zusammenhang mit der Zeugnisvergabe bestehenden Beratungspflichten, vor allem in der Grundschule, bleiben unverändert.

Die Zeugniskonferenzen und die vorbereitenden Dienstgeschäfte in den Schulen können wie gewohnt unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Schule jedoch empfohlen, digitale Formen der Durchführung von Konferenzen zu nutzen.

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Unseren Schülerinnen und Schülern darf durch die Pandemie kein Nachteil entstehen. Das ist die Leitlinie der gesamten Landesregierung. Deshalb muss und wird es auch in Pandemiezeiten Zeugnisse geben, damit die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg erfolgreich fortsetzen können. Jetzt kommt es darauf an, alle Vorkehrungen zu treffen, nun den Verlauf des Schuljahres 2020/2021 weiterhin sicher und erfolgreich zu gestalten.“

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Anpassung der Coronaschutz-Verordnung in NRW gültig ab Montag, 25. Januar

Region/Düsseldorf, 23.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW teilt mit: Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, setzt die Landesregierung die am Dienstag, 19. Januar 2021, von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse konsequent um.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Viele Menschen wünschen sich eine Rückkehr zur Normalität. Das ist verständlich. Die aktuelle Lage aber ist, dass die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken und parallel eine mutierte schneller übertragbare Corona-Variante auftritt, deren Ausbreitung verhindert werden muss. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern unverzüglich gehandelt, indem sie heute mit einer neuen Verordnung die bestehenden Maßnahmen verlängert, präzisiert und nachschärft“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Minister Laumann weiter: „Ich möchte noch einmal meinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land aussprechen: Danke für Ihre Geduld und Ihre Disziplin. Gemeinsam werden wir die Pandemie meistern“.

Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 25. Januar 2021, folgende Bestimmungen:

Kontakte

Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Pflicht zum Tragen von Masken

In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.

Homeoffice

Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Gottesdienste

Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen.

Außerdem müssen Religionsgemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.

Lokale und regionale Maßnahmen

Die Coronaschutzverordnung sieht nun vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 14. Februar 2021 und ist unter diesem Link abrufbar: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210121_coronaschvo_ab_25.01.2021_lesefassung.pdf

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Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und die stellvertretende Städteregionsrätin Elisabeth Paul erhalten „Mayor for peace“-Flagge

Aachen, 22.01.2021 – Das Aachener Aktionsbündnis „Keine Atombomben rund um Aachen“ hat heute, 22. Januar, Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und der dritten stellvertretenden Städteregionsrätin, Elisabeth Paul, die „Mayors for peace“-Flagge vor dem Aachener Rathaus überreicht.

Das Bündnis, dass sich die Abkehr Deutschlands von der nuklearen Teilhabe und seinen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag der UNO zum Ziel gemacht hat, hat bewusst den heutigen Tag für die Flaggenübergabe gewählt: „Mit dem heutigen Tag tritt der UN-Atomwaffenverbot-Vertrag in Kraft und wird zum Völkerrecht. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. Bereits seit den 1980er Jahren sind Aachen und die Region Teil der „Mayor for peace“. Durch die Fahnenübergabe wollen wir „Danke“ für die Ermutigung im Kampf gegen Atomwaffen sagen, verbunden mit dem Wusch auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit im Bestreben um eine atomwaffenfreie Welt“, erklärt Odette Klepper von „Keine Atombomben rund um Aachen“.

Für Oberbürgermeisterin Keupen, die vor einigen Wochen als Erstunterzeichnerin den Aachener Appell für eine „klima- und sozial gerechte Welt, ohne Atomwaffen, Rüstung und Krieg“ des Aktionsbündnisses unterzeichnet hat, ist der Kampf für eine atomwaffenfreie Welt ein „persönliches Anliegen“: „Ich möchte eine Bürgermeisterin für den Frieden sein und mich persönlich zu den Zielen bekennen“, steht für sie fest.

Die stellvertretende Städteregionsrätin Elisabeth Paul freut sich an einem „historischen Tag“ die Flagge zu erhalten: „Ich bin stolz darauf, heute gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin die Flagge für die StädteRegion Aachen entgegennehmen zu dürfen. Ich hoffe, dass dies ein weiteres Zeichen für die Bundesregierung ist, die Signale der Bevölkerung wahrzunehmen und diesem Vertrag endlich auch beizutreten, um dem Wunsch einer atomwaffenfreien Welt ein Stück näher zu kommen.“

Die Fahnenhängung erfolgt am internationalen „Mayor for peace“-Tag am Donnerstag, 8. Juli, 2021.

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Ausbildungs-Konsens NRW: Weitere Maßnahmen vereinbart, um die berufliche Ausbildung in Zeiten der Pandemie zu stärken

Region/Düsseldorf, 22.01.2021 – Die Landesregierung teilt mit: Bei der Sitzung der nordrhein-westfälischen Spitzen im Ausbildungskonsens am gestrigen Donnerstag, 21. Januar 2021, haben die Partner weitere Maßnahmen vereinbart, damit Jugendliche auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Distanzunterricht eine bestmögliche berufliche Orientierung und Ausbildungsplatzvermittlung erhalten.

„Wir müssen auch unter den widrigen Umständen der Corona-Pandemie dafür sorgen, dass möglichst allen jungen Menschen der Einstieg ins Berufsleben gelingt und Betriebe ihren Fachkräftenachwuchs sichern können“, sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Mit vereinten Kräften werden die Partner des Ausbildungskonsenses weiterhin dafür Sorge tragen, dass Auszubildende und Ausbildende zusammenfinden und Unternehmen ermutigt werden, auch in schwierigen Zeiten auszubilden. Wir können es uns nicht leisten, die Ausbildung zu vernachlässigen“, betont Minister Laumann.

In den Regionen wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Kräfte mobilisiert und mit viel Engagement neue Wege beschritten, um das Erfolgsmodell Ausbildung auch in Zeiten von Corona zu sichern.

Verstärkt wurden neue, auch digitale Angebote der Orientierung und Vermittlung bei der Besetzung von Ausbildungsstellen entwickelt und umgesetzt. Zur Bekämpfung des Passungsproblems zwischen nachfragenden Jugendlichen und angebotenen Ausbildungsstellen wurden ergänzende personelle Kapazitäten geschaffen. Rund 800 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze sind mit dem „Ausbildungsprogramm NRW“ gefördert worden. Und unter der Dachmarke „Ausbildung jetzt!“ wurden Jugendliche landesweit mit zielgruppengerechten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Ausbildungsplatzsuche animiert.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Es ist eine wichtige Aufgabe unserer Schulen, Jugendliche und junge Erwachsene auf einen erfolgreichen Start ins Berufsleben vorzubereiten. Über die Landesinitiative ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ ist eine Vielzahl von Informations- und Orientierungsangeboten ins Schulleben fest integriert. Ich freue mich, dass viele engagierte Schulen in der Coronavirus-Pandemie Wege gefunden haben, ihre Schülerinnen und Schüler auch digital bei der Berufswahl und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu unterstützen.“

„Junge Menschen nutzen in der Pandemie verstärkt digitale Angebote bei der Berufswahl und der Ausbildungsplatz-Suche. Die zahlreichen neuen Services können das Erleben der beruflichen Praxis und persönliche Beratungsgespräche zwar nicht vollständig ersetzen. Sie sind aber eine sinnvolle Ergänzung, die über die Krise hinaus Bestand haben wird“, so Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Insgesamt wurden viele gute Erfahrungen gemacht, die auch über die Zeit der Pandemie hinaus wirken werden. Gleichzeitig müssen aber noch bestehende Herausforderungen angegangen werden. Nicht überall sind ausreichend Ausbildungsstellen vorhanden, um jedem Jugendlichen, der eine Lehrstelle sucht, ein Angebot zu unterbreiten. Und die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen ist in Nordrhein-Westfalen insgesamt zu hoch. Deshalb fördert das Land bereits seit Beginn dieses Jahres in Regionen mit besonders starken Unterschieden zwischen Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage zusätzlich befristete personelle Matching-Kapazitäten, um dem Passungsproblem entgegenzuwirken.

Für die Regionen mit weiterhin besonders schwierigen Ausbildungsmärkten haben die Partner des Ausbildungskonsenses in enger Zusammenarbeit einen Plan „B“ entwickelt und weitere Maßnahmen vereinbart.

Demnach sollen unversorgt gebliebene Bewerberinnen und Bewerber aus dem letzten Jahr durch Coaches besonders unterstützt werden und bei Bedarf ein landesgefördertes und trägergestütztes Ausbildungsangebot erhalten.

Für Auszubildende technischer Berufe, deren fachpraktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb pandemiebedingt nicht mehr durchgeführt oder simuliert werden kann und deren Abschluss dadurch akut gefährdet ist, sollen zusätzliche Ausbildungsangebote gefördert werden.

Die Maßnahmen der Berufsberatung, Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung werden insgesamt (auch digital) weiterentwickelt. Ergänzend zu den notwendigen analogen Praxiseinblicken bei Arbeitgebern gilt es auch im Jahr 2021 erneut flexible und digitale Angebote zu ermöglichen.

Die Partner des Ausbildungskonsenses werden die Wirkung der genannten Maßnahmen und der darüberhinausgehenden Aktivitäten fortlaufend erörtern und bei Bedarf optimieren.

Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit
„Gerade jetzt ist es wichtig, in Ausbildung und Praktika zu investieren – für Unternehmen und für Jugendliche. Deshalb haben wir gemeinsam mit unseren Partnern in NRW gute Angebote zur beruflichen Orientierung verabredet und umgesetzt, damit junge Menschen erfolgreich ihren Weg ins Berufsleben finden. Wir haben die Videokommunikation in der Berufsberatung weiter ausgebaut, nutzen virtuelle Messen als Begegnungsort und mit dem Online-Selbsterkundungstool ‚Check U‘ für Jugendliche und ‚New Plan‘ für Erwachsene machen wir ein fachlich fundiertes und zugleich sehr individuelles Informationsangebot, das die Veränderungen der Arbeitswelt sichtbar macht. Auch in Zukunft werden wir unsere Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten weiter ausbauen, um Jugendliche sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kompetent zu beraten, in die passende Ausbildung zu vermitteln beziehungsweise bei der Suche passender Azubis erfolgreich unterstützen zu können.“

Anja Weber, Vorsitzende DGB NRW

„Der DGB sieht mit Sorge auf die aktuelle Entwicklung am Ausbildungsmarkt. In 2021 droht ein neuer Negativrekord bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Wir befürchten, dass wir die Marke von 100.000 Ausbildungsverträgen das erste Mal unterschreiten werden. Unsere Beschlüsse von heute sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen. Dank der Europäischen Union stehen für die Stärkung der beruflichen Bildung Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung. Diese sollten wir nutzen.”

Arndt G. Kirchhoff, Präsident der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw)

„Die nordrhein-westfälische Wirtschaft weiß, wie wichtig die eigene Ausbildung für die Fachkräftesicherung ist. Unternehmen beschreiten daher mit viel Engagement neue, oft digitale Wege, um auch in Corona-Zeiten ihre Ausbildungsplätze besetzen und Ausbildung sicherstellen zu können. Fundament für dieses Engagement sind allerdings positive wirtschaftliche Perspektiven. Was Wirtschaft stärkt, ist daher auch der beste Impuls für Ausbildung.”

Ralf Stoffels, Präsident IHK NRW

„Die NRW-Unternehmen wissen: Nach der Krise ist wieder Fachkräftemangel. Weiter auszubilden ist deshalb ihr ureigenes Interesse. Damit sie das können, brauchen die besonders krisengebeutelten Betriebe vor allem zweierlei: einfache, schnelle und ausreichende Wirtschaftshilfen sowie nachhaltige Öffnungsperspektiven.“

Hans Hund, Präsident Westdeutscher Handwerkskammertag

„Das Handwerk hat aufgrund seiner nach wie vor guten Auftragslage deutlich mehr Ausbildungsstellen zu besetzen als dies im letzten Jahr gelungen ist. Absolute Priorität hat für uns die Unterstützung durch die Schulen in NRW, um die Berufliche Orientierung voranzubringen und vor allem den Kontakt zu den Jugendlichen zu erhalten. Ohne diese Kontakte können keine Ausbildungsverträge geschlossen werden.“

Bernd Zimmer, Vorsitzender des Verbandes der Freien Berufe NRW

„Die Freien Berufe können bisher mit großer Zufriedenheit auf die Arbeitsleistung zur Sicherung der dualen Ausbildung während der Corona-Krise zurückblicken. Nun gilt es, diesen Trend bei den bevorstehenden Abschlussprüfungen fortzuführen. Zur Berufsorientierung wurde unter www.freie-berufe-bilden-aus-nrw.de ein Webauftritt geschaffen, der alle notwendigen Informationen rund um die Ausbildungsmöglichkeiten bei den Freien Berufen bereithält.“

„Auch in Zeiten von Corona-Einschränkungen zeigt sich, dass die Kommunalen Koordinierungsstellen gut aufgestellt sind, um junge Menschen an berufliche Ausbildungsangebote heranzuführen und sie mit den Betrieben vor Ort zusammenzubringen“, sagen die Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy, Städtetag NRW, Dr. Martin Klein, Landkreistag NRW, und Christof Sommer, Städte- und Gemeindebund NRW. „Jugendlichen muss trotz Kontaktbeschränkungen und Distanzunterricht ein guter Start ins Berufsleben ermöglicht werden. Dafür engagieren sich Kommunen in NRW, um trotz veränderter Ausbildungsbedingungen die berufliche Ausbildung vor Ort zu stärken.“

Nähere Informationen zur Initiative „Ausbildung jetzt!” des Ausbildungskonsenses NRW und Beispiele guter Praxis aus den Kommunen unter: https://www.mags.nrw/ausbildungjetzt

Hintergrund

Der Ausbildungskonsens NRW ist das Spitzengremium von Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kammern und dem Verband Freier Berufe Nordrhein-Westfalen, der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzenverbänden. Es legt wichtige Weichenstellungen im Bereich Berufsorientierung und Ausbildung. Seit über 20 Jahren setzt der Ausbildungskonsens NRW sich dafür ein, dass junge Menschen in Nordrhein-Westfalen, die ausgebildet werden wollen, eine größere Chance auf einen Ausbildungsplatz erhalten.

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Handwerk bringt sich in Corona-Krisenmanagement der Landesregierung ein

Region/Koblenz/Mainz, 22.01.2021 – Im Austausch mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Rahmen einer gestrigen Video-Konferenz hat Kurt Krautscheid, Präsident der Handwerkskammer (HwK) Koblenz und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern im Land, Überlegungen für mobiles Arbeiten und Home-Office in der Wirtschaft unterstützt. „Da, wo es im Handwerk möglich ist, soll es bitte durch die Betriebe umgesetzt werden. Das gilt auch für unsere Handwerkskammer, die bereits ab der ersten Corona-Welle ein Konzept für mobiles oder häusliches Arbeiten erarbeitet und mit ihren Mitarbeitern erfolgreich umgesetzt hat.“

Die Landesregierung und das Handwerk verfolgen gemeinsam einen Weg, „der nicht im kompletten Herunterfahren der Wirtschaft enden darf. Hierbei müssen wir prüfen und abwägen, welche Abläufe eben nicht digital und von zu Hause durchgeführt werden können.“ Mit Blick auf die über 130 Berufe des Handwerks ist der Anteil an händischer, praktischer Arbeit mit Maschinen und auf Baustellen hoch im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen, so Banken oder Verwaltung. „Unsere Betriebe sind außerdem personell eher kleinteilig strukturiert. Das kommt uns aktuell sehr entgegen, denn über eine strikte Einhaltung der Hygienekonzepte sind Handwerksbetriebe von Corona-bedingten Schließungen nur sehr selten betroffen.“ Dort, wo das Handwerk noch effektiver werden kann, wird es alle Möglichkeiten ausschöpfen.

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Landkreis Vulkaneifel stellt neue Klimaschutz-Managerin ein

Daun, 22.01.2021 – Wesentliche Aufgabe ist die Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept, das in Zusammenarbeit mit der UNESCO Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH im Rahmen des EU-Projektes LIFE-IP ZENAPA erstellt wurde. Bereits 2017 hat der Landkreis unter Landrat Heinz-Peter Thiel die Brisanz des lokalen Klimaschutzes erkannt und ein Integriertes Klimaschutzkonzept inklusive Teilkonzept „Nachhaltige Mobilität“ erarbeitet. Die kommunale Ebene spielt in Sachen Klimaschutz eine wesentliche Rolle, sodass für den Kreis schnell klar war, dass die Aufgabe vor Ort angegangen werden muss.

Im Rahmen dessen wurde 2019 eine neue Stelle geschaffen, die zu 90 % aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert wird. Nach Bewilligung der Mittel zu Ende des vergangenen Jahres konnte die neue Klimaschutzmanagerin, Laura Cramer, im Dezember 2020 eingestellt werden. Die gebürtige Eiflerin ist nun die zentrale Ansprechpartnerin des Landkreises für alle Belange, die den Klimaschutz betreffen. Dabei steht die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept formulierten Maßnahmen im Fokus. Das Konzept vereint Themen wie die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und nachhaltige Strom- und Wärmegewinnung mit einer Förderung der regionalen Wertschöpfung.

Dieser Ansatz soll neben den positiven Effekten auf das Klima zudem zu einer Stärkung der lokalen Wirtschaft führen. „Dabei ist es essentiell, nicht nur den Klimaschutz in den Fokus zu stellen, sondern diesen mit dem Natur- und Artenschutz zu vereinen. Vor allem in einer Region wie der Vulkaneifel, die von ihrer einzigartigen Natur- und Artenvielfalt geprägt ist, muss auf eine nachhaltige Betrachtung aller Faktoren Wert gelegt werden.“, so die 29-Jährige. Für die Darscheiderin, die nach ihrem Abitur am Thomas-Morus-Gymnasium Daun im Bachelor Geographie und im Master Klima- und Umweltwandel studiert hat und nach ihrem Abschluss im Bereich Mikroklima-Anpassung gearbeitet hat, ist die Vulkaneifel etwas ganz Besonderes: „Ich habe während meines Studiums zahlreiche Regionen der Welt bereist und viel gesehen, aber die Eifel ist immer meine Heimat geblieben.

Die Aufgabe, diese Region in Sachen Klimaschutz voran zu bringen, ist somit eine einmalige Chance für mich.“ Das Erkennen und Nutzen regionaler Potentiale ist dabei von höchster Priorität. Gemeinsam mit den Gemeinden, Bürgern, lokalen Unternehmen, Vereinen, Schulen und vielen weiteren regionalen Akteuren möchte die neue Klimaschutzmanagerin daran arbeiten, die Ziele des Kreises, des Landes und des Bundes zu erreichen. Der Landkreis hat in Kooperation mit der Natur- und Geopark-Vulkaneifel GmbH bereits einige Maßnahmen im Rahmen des EU-Projektes LIFE-IP ZENAPA umgesetzt und die vielseitige Thematik in der Region vorangebracht. Nun gilt es, sowohl die Ideen als auch die Sorgen aller Akteure zu analysieren und zu vereinen, um gemeinsam an einem Strang zu ziehen und die Zukunft und klimatische Entwicklung des Landkreises nachhaltig zu gestalten.

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Stadt Mechernich investiert rund 1,4 Millionen Euro in die digitale Ausstattung der Schulen

Mechernich, 22.01.2021 – Distanzunterricht und die digitale Ausstattung von Schulen ist mit Corona verstärkt in den Fokus geraten. Unabhängig davon hat die Stadt Mechernich bereits früh einen Medienentwicklungsplan (MEP) in Zusammenarbeit mit den Schulen entwickelt. Dessen Grundzüge und Ergebnisse wurden jüngst von Wolfgang Wirtz, vom Beratungsbüro „Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch“ im Schulausschuss vorgestellt. Der „MEP“ gibt Leitlinien für die kommenden fünf Jahre vor.

Demnach will die Stadt bis 2025 etwa 980 Tablets und Laptops für 2.600 Schüler beschaffen, weitere 222 erhalten die Lehrkräfte. Am Ende der Laufzeit des MEPs sollen außerdem alle 178 Unterrichtsräume der Schulen über eine digitale Präsentationsmöglichkeit verfügen. „Das ist das, was finanziell für die Stadt machbar ist“, betont Wirtz.

Eins für fünf

Die Verteilung der Geräte, meist IPads, ist durch einen Schlüssel geregelt, der vorsieht, dass fünf Schülern ein Gerät im Unterricht zur Verfügung steht – unabhängig von der Schulform, also gleichermaßen für das Gymnasium Am Turmhof, die Gesamtschule Mechernich und die vier Grundschulen im Stadtgebiet.

Weil auch längst nicht jeder Schüler mit einem Laptop oder Computer zu Hause fürs Homeschooling in Lockdown-Zeiten ausgestattet ist, soll sozial-benachteiligten Schülerinnen und Schülern ein Gerät über ein Sofortprogramm des Landes bereitgestellt werden. Die Stadt hat über dieses Programm 411 IPads angeschafft, die den Schulen zur weiteren Verteilung an die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt wurden. Die Lehrkräfte verfügen bereits seit November über die für sie bestimmten mobilen Endgeräte.

Wartung & WLAN

In die digitale Ausstattung wird die Stadt bis 2025 insgesamt 1,4 Millionen Euro investieren. Das Land übernimmt durch den „DigitalPakt Schule“ und das Sofortprogramm Kosten in Höhe von rund eine Million Euro. Hinzu kommen jährliche Kosten für Wartung und Support sowie für benötigte Software von rd. 180.000 €, die aus dem städtischen Haushalt zu tragen sind.

Auch wenn die Stadt für die finanzielle Unterstützung des Landes dankbar ist, bleibt ein Kritikpunkt. Der Fördertopf für die Anschaffung mobiler Endgeräte ist pro Schule unabhängig von deren Größe auf 25.000 Euro gedeckelt. Damit lassen sich rund 50 IPads finanzieren. „Gerade die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen deutlich, dass es an Endgeräten fehlt, die den auch jetzt wieder erforderlichen Distanzunterricht ermöglichen und unterstützen. Unsere Gesamtschule hat fast 1.000 Schülerinnen und Schüler. Da sind 50 Geräte natürlich absolut unzureichend“, so der für Schulen zuständige Fachbereichsleiter Holger Schmitz. „Daher bringen wir gerade in diesem Bereich zusätzliche städtische Mittel ein, damit der Verteilungsschlüssel von eins zu fünf erreicht werden kann“.

Das MEP weist jedoch nicht nur Kosten auf, sondern beschäftigt sich auch mit Antworten auf die Fragen: Wie kann ein pädagogisch und technisch sinnvoller Ausstattungsprozess aussehen? Welche personellen Ressourcen und Kompetenzen werden benötigt? Wie kann die Wartung sichergestellt werden?

WLAN sei in allen Schulen bereits vorhanden, erklärte der städtische EDV-Teamleiter Michael Käppeler. An manchen Standorten müsse der Glasfaserausbau der Telekom weiter fortschreiten, um gegebenenfalls einen schnelleren wie auch leistungsfähigeren Internetzugang gewährleisten zu können.

Die Schulleiter freuen sich nach eigenem Bekunden über die neue Ausstattung. Der erste Lockdown im April 2020 habe schulische Einrichtungen unvorbereitet getroffen. Es habe kaum Strukturen gegeben, die ein Lernen auf Distanz unterstützten, monierte etwa Mechernichs Grundschulleiter Uli Lindner-Moog. Gerade die Jüngsten, die noch nicht lesen könnten, müssten im Präsenzunterricht die Nutzung der digitalen Endgeräte erst didaktisch erklärt bekommen und üben. Mit dem MEP sei aber sicherlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.

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Volksbank Hunsrück-Nahe eG (Simmern) und Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG (Wittlich) wollen sich zusammenschließen

Wittlich/Simmern, 21.01.2021 – Genossenschaftliches Bankgeschäft in der Eifel-Mosel-Hunsrück Region stärken. Die Volksbank Hunsrück-Nahe eG und die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG haben Gespräche aufgenommen über die Verschmelzung zu einer genossenschaftlichen Regionalbank. Grund für den geplanten Zusammenschluss sind strategische Herausforderungen, wie die anhaltende Niedrigzinspolitik, steigender Ertrags- und Kostendruck, Digitalisierung sowie zunehmende Regulatorik. Diese Anforderungen kann ein größeres gemeinsames Haus besser bewältigen.

Ziel ist die Fusion der Genossenschaftsbanken zum 01.01.2022. Die Mitgliedervertreter sollen im Juni darüber entscheiden. Der Zusammenschluss der beiden Kreditinstitute ist richtungweisend, so die Vorstände und Aufsichtsräte. Damit soll in der Region ein leistungsfähiges genossenschaftliches Geschäftsmodell zur Bedarfsdeckung an Finanzdienstleistungen langfristig sichergestellt werden.

Fusion aus einer Position der Stärke

Mit der angestrebten Fusion „kommen zwei faire und verlässliche Partner zusammen, die wirtschaftlich gut aufgestellt sind. Es ist eine Fusion aus einer Position der Stärke und auf Augenhöhe“, unterstreicht Erik Gregori, Vorstand der Volksbank Hunsrück-Nahe eG, „das ist eine gute Basis für ein erfolgreiches und gleichgerichtetes Miteinander.“

Moderne Flächenbank, mehr Leistung für Kunden

Zusammen möchte man das Genossenschaftsprinzip in die Zukunft führen. Entstehen soll eine moderne Flächenbank, die das regional geprägte Filialnetz mit den Kundenanforderungen an eine digitale Abwicklung von Bankgeschäften verbindet.

„Wir werden mit unseren Standorten weiterhin dezentral präsent sein mit persönlichem Service, qualifizierter Beratung und schnellen Entscheidungen“, sagt Michael Hoeck, Vorstandssprecher der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG. Gemeinsam soll es leichter fallen, so Hoeck, „technische Innovationen zügig umzusetzen und individuelle Angebote und Beratungsleistungen für Privatkunden und die heimische Wirtschaft weiterzuentwickeln.“ Gerade zur Finanzierung des gewerblichen Mittelstands ergeben sich in der größeren Bank mehr Möglichkeiten.

Langfristig sichere Arbeitsplätze

Für Mitarbeiter entsteht durch das größere Haus ein noch attraktiverer Arbeitgeber, der interessante Perspektiven zur beruflichen Entwicklung und Spezialisierung bietet. „Zudem ermöglicht die wirtschaftliche Stärke der Bank langfristig sichere Arbeitsplätze“, betont Frank Schäfer, Vorstand der Volksbank Hunsrück-Nahe eG. Weil der Gesetzgeber in Deutschland und Europa Kreditinstitute vor immer neue Anforderungen stellt, können mit dem Zusammenschluss der beiden Banken die Regulatorik besser bewältigt und durch Vermeidung von Doppelarbeiten schließlich auch Kosten gesenkt werden.

„Alle Banken kämpfen gegen den Rückgang der Zinsmarge und unterliegen einem erheblichen Wettbewerbsdruck“, erklärt Frank Schäfer, „steigende Kosten können durch die Bildung größerer und leistungsfähiger Betriebseinheiten und daraus resultierender Synergieeffekte gedämpft werden“. Geld soll lieber dort investiert werden, wo Kunden profitieren: In Beratungszeit, moderne Kommunikations- und Vertriebswege sowie die Unterstützung von Vereinen und Initiativen vor Ort.

Vertreter entscheiden im Sommer

In diesen Tagen haben die Aufsichtsräte der Banken einstimmig „grünes Licht“ für weitere Gespräche gegeben. Die Mitgliedervertreter wurden bereits schriftlich benachrichtigt, weitere Informationen sollen in regionalen Veranstaltungen im Frühjahr folgen. Über ein Zusammengehen entscheiden dann die Vertreterversammlungen im Juni.

Die „neue“ Genossenschaftsbank soll zum 1. Januar 2022 unter dem Namen „Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG“ mit Sitz in Simmern entstehen. Im Zuge des Zusammenwachsens werden vor allem Mitarbeiter beider Häuser in diverse Arbeitsgruppen einbezogen. „Wir wollen in dem Prozess alle Beteiligten Schritt für Schritt mitnehmen“, sagen die Vorstände.

Mit der erfolgreichen Fusion der zwei Kreditinstitute käme das gemeinsame Institut aus heutiger Sicht auf eine Bilanzsumme von rund 2,4 Mrd. Euro. Weitere wichtige Kennziffern: 28 Geschäftsstellen, 102.000 Kunden und 47.000 Mitglieder (genossenschaftliche Anteilseigner) sowie rund 430 Mitarbeiter