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In NRW können die Grundschulen jetzt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einstellen

Region/Düsseldorf – NRW Schul- und Bildungsministerin Feller: Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen unsere Lehrkräfte unterstützen und entlasten. Handlungskonzept für eine bessere Unterrichtsversorgung wird umgesetzt. Das Ministerium für Schule und Bildung bringt die Umsetzung des Handlungskonzepts für eine bessere Unterrichtsversorgung weiter voran. Die Grundschulen können nunmehr damit beginnen, Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einzustellen.

Nach Verbändebeteiligung und Kabinettbefassung werden zudem die erforderlichen Verordnungen für die Maßnahmen aus dem Bereich der Lehrkräfteausbildung in Kraft gesetzt. Ebenso werden die Erlassänderungen aus dem Bereich der Lehrkräfteeinstellung in Kürze umgesetzt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Alle Personalmaßnahmen aus unserem Handlungskonzept befinden sich jetzt in der Umsetzung. Damit ist der Weg frei für eine gezielte Unterstützung unserer Schulen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Grundschulen. Wir erweitern hier unter anderem die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg und schaffen die Voraussetzungen für die Einstellung von Alltagshelferinnen und Alltagshelferinnen. Sie sollen die Lehrkräfte an Grundschulen unterstützen und entlasten, damit diese sich stärker auf ihren Unterricht konzentrieren können.“

Der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen ist durch eine Vielzahl von Tätigkeiten geprägt, die über die Kerntätigkeit Unterrichten hinausgehen. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen Lehrkräften eine spürbare Entlastung und Unterstützung anbieten, indem sie verschiedene Alltagsaufgaben übernehmen. Das kann zum Beispiel die Vorbereitung des Klassenzimmers, die Beaufsichtigung oder auch die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei der Herstellung der Arbeitsfähigkeit sein. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer müssen keine formelle Qualifikation nachweisen. Entscheidend ist vor allem die Eignung für diese Form von Unterstützung. Die Einstellungsentscheidung trifft die Schulleitung. Die Stellen werden als Tarifstellen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden ausgeschrieben. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer werden auf unbesetzten Stellen eingestellt. Dies steht aber der Einstellung von Lehrkräften nicht im Wege.

Im Bereich der Lehrkräfteeinstellung wird das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung in Kürze durch Erlassänderungen umgesetzt.

Im Bereich der Lehrkräfteausbildung erfolgt die Umsetzung auf dem Verordnungswege. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen für die Grundschule und das Berufskolleg:

  • Der Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden zweijährigen Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt an Grundschulen geöffnet. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit entsprechenden Hochschulabschlüssen können damit die volle Lehramtsbefähigung für die Grundschule erwerben. Das war bislang nicht möglich.
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar-und Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben.
  • Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erhalten zukünftig die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden.
  • Der Duale Master für die technischen Fachrichtungen des Berufskollegs wird für Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen von Universitäten geöffnet und auf neue berufliche Fachrichtungen ausgedehnt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren ein berufsbegleitendes lehramtsbezogenes Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs. Nach Abschluss des dualen Masterstudienganges erfolgt ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst.

Außerdem werden folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:

  • Lehrkräften aus Drittstaaten soll der Einstieg in den Schuldienst erleichtert werden. Das bisher erforderliche Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird für den Zugang zu sog. Ausgleichsmaßnahmen auf das Niveau C1 festgesetzt. Für eine dauerhafte Übernahme muss jedoch weiterhin das Niveau C2 erreicht werden.
  • Jede Neueinstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften soll zukünftig mit der Möglichkeit einer Abordnung an besonders belastete Schulen verbunden werden. Voraussetzung ist, dass die abordnende Stammschule ausreichend gut mit Lehrkräften versorgt ist.

Die aufgeführten Maßnahmen treten zum 1. Mai 2023 in Kraft.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist ein wichtiger Schritt, um unsere Schulen gezielt zu unterstützen. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, innerhalb von einem Vierteljahr alle Maßnahmen in die Wege zu leiten und danke allen Beteiligten. Wir nehmen bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes vor allem die Grundschulen in den Blick und die Schulen, die vom Lehrkräftemangel besonders betroffen sind. Wir werden die Umsetzung unseres Handlungskonzepts intensiv begleiten und bereits jetzt weitere mögliche Maßnahmen prüfen.“

Die Landesregierung hatte im Dezember 2022 ein umfangreiches Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorgelegt mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen. Das Konzept umfasst die Bereiche der Lehrerausbildung und Lehrereinstellung, Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. Die dienstrechtlichen Maßnahmen des Handlungskonzepts wurden bereits im Februar 2023 umgesetzt.

 

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Die Landesregierung NRW unterstützt die Sportvereine bei der Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern

Region/Düsseldorf – Die Übungsleiteroffensive 2023 unterstützt gezielt gemeinnützige nordrhein-westfälische Sportvereine und andere Sportanbieter bei der Gewinnung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern im Sport. Für die Umsetzung der Übungsleiteroffensive stehen 1 Million Euro bereit, um Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer, Schwimmtrainerinnen und -trainer sowie Schwimmassistenzen auszubilden und zu qualifizieren.

Damit soll dem akuten Mangel an ausreichend qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern in den Sportvereinen entgegengesteuert werden. Mit diesen Mitteln können die Ausbildungsgebühren für im laufenden Jahr erworbene Lizenzen finanziert werden. Staatssekretärin Andrea Milz zeigt sich begeistert: „Ich freue mich sehr, dass der Landtag diese Mittel freigegeben hat und damit einen bedeutenden Beitrag dazu leistet, die Qualifizierung von Übungsleiterinnen Übungsleitern im Sport aktiv zu unterstützen.“

Gemeinnützige nordrhein-westfälische Sportvereine und andere Sportanbieter, die zur Ausreichung eines qualifizierten Sportangebots auf vom Deutschen Olympischen Sportbund zertifizierte Sportlehrkräfte und Schwimmassistenzen angewiesen sind, können einen Antrag auf Übernahme der Ausbildungskosten stellen. Das Programm wird vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Dazu finden sich ab heute Informationen und Antragsformulare auf der Seite des Landessportbundes www.lsb.nrw wieder.

Finanziert wird die Hilfe aus zusätzlichen, dem Landeshaushalt 2023 bereitgestellten Mitteln.

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Landesregierung NRW stellt Kliniken 100 Millionen Euro zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen schließt zudem eine Förderlücke für stark betroffene Krankenhäuser in den Hochwassergebieten. Zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellt die Landesregierung den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zusätzliche 100 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung.

Das Geld soll in die Verbesserung der Energieeffizienz und die Stärkung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen fließen. Gefördert werden zum Beispiel die Beschaffung von Photovoltaikanlagen oder die Optimierung der Beleuchtung (LED) oder von raumluft- und klimatechnischen Anlagen. Krankenhäuser, die die bereitgestellten Mittel in Anspruch nehmen wollen, können die Anträge bis zum 30. September 2023 einreichen.

„Mit dem 100 Millionen Euro schweren Förderprogramm für Energieeffizienzmaßnahmen setzt die Landesregierung ein klares Zeichen für eine zügige Modernisierung der Krankenhäuser – auch in Hinblick auf unser Ziel, Nordrhein-Westfalens CO₂-neutral und energiesouverän zu machen. Wir wissen, dass wir hier einen sehr ambitionierten Zeitrahmen für die Krankenhäuser setzen, die von der Förderung profitieren wollen. Wir sind aber überzeugt, dass den Kliniken jeder Euro hilft. Ich hoffe daher, dass möglichst viele Krankenhäuser im Land ihre geplanten Maßnahmen umsetzen können. Denn dieser Landesregierung sind flächendeckend modern ausgestattete Kliniken ein wichtiges Anliegen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Zudem schließt die Landesregierung eine Förderlücke bei den Preisbremsen der Bundesregierung für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme im Krankenhausbereich. Diese wird auf Basis der Bettenzahl zum Stichtag 31. März 2022 errechnet. Die Landesförderung unterstützt nun die Krankenhäuser, die so stark durch das Hochwasser geschädigt wurden, dass sie zu diesem Stichtag weniger Betten als für das Jahr 2020 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet haben und keinen anderen Ausgleich für diese Einbußen durch den Bund erhalten haben. Das Land stellt diesen Häusern eine pauschale Ausgleichszahlung zur Verfügung und nimmt hierfür eine Million Euro in die Hand.

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Streitkräfte – RLP Minister Ebling nimmt Ehrenmedaille der U.S. Air Force entgegen

Region/Mainz – Dem rheinland-pfälzischen Innenministerium ist die Ehrenmedaille der U.S. Air Force Europa und Afrika (USAFE-AFARICA) verliehen worden. Die Auszeichnung, die normalerweise an Einzelpersonen für herausragende Leistungen in der Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften vergeben wird, wurde erstmalig einem ganzen Ministerium als Institution verliehen.

Im Beisein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, die sich in den vergangenen Jahren in besonderer Weise für die traditionell guten deutsch-amerikanischen Kontakte in Rheinland-Pfalz eingesetzt haben, hat Innenminister Ebling die Auszeichnung entgegengenommen.

„Diese Auszeichnung besitzt für das Innenministerium insgesamt einen ganz besonderen Stellenwert. Rheinland-Pfalz engagiert sich in vielfältiger Weise für ein gutes deutsch-amerikanisches Miteinander, im Alltag wie auch bei besonderen Herausforderungen. Die konstruktive Zusammenarbeit der Behörden ist dabei von zentraler Bedeutung für eine pragmatische und freundschaftliche Nachbarschaft. Ich freue mich daher sehr, dass unsere Arbeit auch von US-Seite wertgeschätzt wird“, so Ebling.

Das Ministerium des Innern und für Sport erhält die Medaille im Speziellen für mehrere Leistungen zur Unterstützung der U.S. Air Force in Deutschland. So unterstützt das Programm ‚Willkommen in Rheinland-Pfalz‘ die Integration von US-Familien in ihren jeweiligen rheinland-pfälzischen Wohnortgemeinden. Auch beispielsweise im Rahmen der Corona-Pandemie wurde eine enge Abstimmung zwischen den Behörden gepflegt.

Von besonderer Bedeutung für die US-Seite war die schnelle und pragmatische Unterstützung im Rahmen der US-Evakuierungsmission vom afghanischen Kabul auf die Air Base Ramstein im Sommer 2021. In den vergangenen Monaten war wiederholt die Vorbereitung der Treffen der sogenannten ‚Ukraine Kontaktgruppe‘, bei der sich die Verteidigungsminister von knapp 50 Nationen auf der Air Base Ramstein treffen, ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit.

Die Verleihung in Mainz wurde von US-Generalleutnant John Lamontagne vorgenommen. „Die Beziehungen zwischen der USAFE-AFRICA und der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind von strategischer Bedeutung“, erläutert der stellvertretende Kommandeur der U.S. Air Force in Europa. „Wir schätzen das gegenseitige Vertrauen und die offene Kommunikation mit der Landesregierung, die dazu beiträgt, dass sich die Amerikaner hier in Deutschland willkommen fühlen“, so Lamontagne weiter.

„Ich nehme die Auszeichnung sehr gerne stellvertretend für das Innenministerium entgegen. Mir ist dabei aber auch wichtig zu betonen, dass es die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sind, denen diese Auszeichnung zuallererst gebührt“, hob Minister Ebling hervor.

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Fünf Millionen Euro für bäuerliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Damit die Energieversorgung der Landwirtschaft gesichert ist – Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise treffen auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Um für mögliche Stromausfälle in der Tierhaltung und bei der Lebensmittellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben gewappnet zu sein, stellt das Land fünf Millionen Euro im Jahr 2023 bereit. Landwirtschaftliche Betriebe können Geld für die Anschaffung und Montage von Technik zur Sicherung der Notstromversorgung erhalten.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Für die tierwohlgerechte Versorgung der Nutztiere und zur ordnungsgemäßen Lagerung frischer Lebensmittel ist eine kontinuierliche Energieversorgung unerlässlich. Ohne Strom können Kühe nicht gemolken werden, Obst und Gemüse würden verderben und die Regale im Supermarkt blieben leer. Unsere Bäuerinnen und Bauern versorgen uns mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln. Damit erfüllen sie eine sehr wichtige Aufgabe. Wir unterstützen deshalb unsere landwirtschaftlichen Betriebe, damit sie ihre Ställe und Lagerräume in jeder Situation mit der notwendigen Energie versorgen können.“

Die Förderung pro Betrieb beträgt maximal 20.000 Euro und kann seit dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden. Mit diesem Förderprogramm kann beispielsweise die Stromversorgung für die Melktechnik oder die Kühlung von Obst- und Gemüselägern auf landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufrüstung von Blockheizkraftwerken zu Notstromversorgern sichergestellt werden.

Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW: „Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung hat im letzten Jahr auf den landwirtschaftlichen Betrieben an Bedeutung zugenommen. Wir sind froh darüber, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Mittel bereitgestellt hat. Die geplante Förderung soll es den Betrieben ermöglichen, die Betriebsabläufe zu jedem Zeitpunkt aufrecht erhalten zu können.“

Um bei Stromausfällen die Versorgung der Nutztiere und damit auch der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen mit frischen Lebensmitteln sicherzustellen, leistet der Ausbau und die Modernisierung zur Sicherung der Stromversorgung einen wichtigen Beitrag. Durch die Energiekrise hat die Vorbereitung auf ein Szenario mit längeren Stromausfällen nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen.

Hintergrund:

Die fünf Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“. Die Landesregierung hatte im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, zusätzlich in einem ersten Schritt 1,6 Milliarden Euro Mittel bereitzustellen, um unter anderem die Folgen der Energiekrise abzufedern. Insbesondere Preissteigerungen für öffentliche Stellen und Einrichtungen, Institutionen der Daseinsvorsorge sowie bei Unternehmen sollen damit aufgefangen werden.

Weitere Informationen werden zeitnah auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW (www.landwirtschaftskammer.de) veröffentlicht.

Link zu Förderunterlagen:

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm

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Stadt Aachen ist Mitglied der NRW-Kooperation „Regional-Initiative Wind“

Aachen – Zwölf NRW-Kommunen und -Kreise wollen gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen optimieren, beschleunigen und unterstützen. So der Tenor einer Absichtserklärung, die neben den Städten Aachen, Köln, Leverkusen und Bonn unter anderem auch die Städteregion Aachen sowie die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg unterzeichnet haben. Die Absichtserklärung ist gleichzeitig ein Bekenntnis zu dem Ziel, in den nächsten fünf Jahren in NRW 1.000 Windkraftanlagen zu errichten.

Vereinbart wurde, dass Bezirksregierung und Kreise ebenso wie kreisfreie Städte in juristischen und fachlichen Fragestellungen eng zusammenarbeiten. Die Bezirksregierung Köln verpflichtet sich mit der Erklärung, Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt zu unterstützen und die Kommunen zu beraten. Zudem soll es Möglichkeiten des regelmäßigen landesweiten Austauschs geben, um aktuelle Frage- und Problemstellungen zu beantworten oder schwierige Einzelfälle zu lösen. Ein Monitoring wird dazu beitragen, Erkenntnisse und Lösungsvorschläge landesweit präsent zu machen.

Die Stadt Aachen versteht den Ausbau der Windenergie als elementaren Beitrag, um die lokalen Klimaziele zu erreichen. Die jüngst begonnenen Änderungen des Flächennutzungsplans sollen den Ausbau der Windenergie erleichtern, indem sie Potenzialflächen für Windkraftanlagen explizit ausweisen. Dazu Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Wir wollen unsere rechtlichen Handlungsspielräume maximal nutzen und die Windkraft nutzen, um Aachen energetisch zu stärken. Es gibt viele Betreiber*innen, die mit uns in den Startlöchern stehen.“ Die Stadt Aachen rechnet damit, dass in den Jahren 2023 und 2024 die ersten genehmigungsfähigen Anträge vorliegen werden.

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Neuer Vorstand bei den Unabhängigen (UWV) in Mechernich

Mechernich – Heike Waßenhoven weiter an der Spitze der Vereinigung – Geschäftsbericht wegen Corona für drei Jahre abgegeben, aber keine Beanstandungen. Einige wichtige Personalentscheidungen traf der Stadtverband der Unabhängigen Wählervereinigung (UWV) während einer Mitgliederversammlung im städtischen Bergbaumuseum. Dabei wurde Heike Waßenhoven, die Ortsbürgermeisterin von Satzvey und Stadtverordnete, als Stadtverbandsvorsitzende wiedergewählt.

Heinz Schmitz aus Mechernich und Karl-Heinz Seeliger aus Glehn wurden ebenfalls als Mitglieder im Stadtverbandsvorstand bestätigt. Kassenwartin wurde Stephanie Nöthen, Kassenprüfer Andrea Rademacher und Horst-Peter Litzbarski. Zu Beisitzern im Vorstand bestellte die Versammlung Rebekka Narres, Günter Nießen, Niklas Lünebach und Dr. Manfred Rechs.

Mit von der Partie war auch der Roggendorfer Klaus Hück, seines Zeichens ältester Vertreter der Wählervereinigung. Während der Versammlung konnte die Vorsitzende Heike Waßenhoven acht neue Mitglieder in den Reihen begrüßen. Das Goldhochzeitspaar Gertrud und Karl Heuel wurde mit einem Blumenstrauß geehrt.

Tagung im Bergbaumuseum

Gunnar Simon berichtete als Fraktionsvorsitzender aus der Corona-Zeit, die dank regelmäßiger Onlinebesprechungen erfolgsorientiert weitergeführt worden war. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Manfred Rechs stellte seine Präsentation zu UWV-Aktivitäten der vergangenen drei Jahre vor.

Der frühere jahrzehntelange Sprecher Heinz Schmitz erinnerte an die Anfänge des Mechernicher Besucherbergwerks und Bergbaumuseums, an deren Zustandekommen die Fraktion maßgeblichen kommunalpolitischen Anteil genommen habe. Horst-Peter Litzbarski und Dr. Manfred Rechs führten eine ausführliche Rechnungsprüfung für den coronabedingten langen Berichtszeitraum der Jahre 2020, 2021 und 2022 durch. Die Prüfung ergab aber keine Beanstandungen.

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Neuer Orts-Bürgermeister für Salmtal

Wittlich/Salmtal – Nachdem Markus-Peter Meyer unlängst sein Amt niederlegte, wählte der Gemeinderat in Salmtal am Montag, 13. März 2023 einen neuen Ortsbürgermeister.

Dabei wurde Dennis Junk zunächst vom Ersten Beigeordneten Karl Klein, der die Sitzung leitete, vorgeschlagen und schließlich vom Rat einstimmig gewählt. Junk nahm das an ihn herangetragene Amt an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

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Weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist in der NRW-Soforthilfe 2020 bis zum 30. November 2023

Region/Düsseldorf – In der Kabinettsitzung am heutigen Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung auf gemeinsamen Vorschlag der Wirtschaftsministerin und des Ministers der Finanzen in der NRW-Soforthilfe 2020 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen
oder Ratenzahlungen zu treffen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der weiteren Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe 2020 gibt die Landesregierung Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Soloselbstständigen größeren Spielraum für eine Rückzahlung der Soforthilfe. Die wirtschaftliche Lage im Land bleibt weiter angespannt. Immer noch stehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor erheblichen Herausforderungen vor allem wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, unterbrochener Lieferketten im internationalen Handelsverkehr und der Spätfolgen der Corona-Pandemie.“

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die finanzielle Situation für Solo-Selbstständige und Unternehmen ist vielfach nach wie vor angespannt. Mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe helfen wir unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen in unserem Land.“

Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – aufrechterhalten werden. Aus einem Schlussbescheid folgt in Fällen einer Überkompensation die Verpflichtung des Antragstellenden zur Rückzahlung der Soforthilfe in dem Umfang der Überkompensation. Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus den erstinstanzlichen Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (Az.: 20 K 7488/20, 20 K 393/22, 20 K 217/21), Köln (Az.: 16 K 125/22, 16 K 499/22, 16 K 406/22, 16 K 505/22, 16 K 127/22, 16 K 412/22) und Gelsenkirchen (Az.: 19 K 317/22, 19 K 297/22) zu Schlussbescheiden in der NRW-Soforthilfe 2020. Die Urteile bewirken keine Änderung der Rechtslage und haben lediglich für diejenigen Antragstellenden unmittelbare Auswirkungen, die fristgerecht gegen den Schlussbescheid geklagt hatten.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Die bestandskräftigen Schlussbescheide aufrechtzuerhalten, ist keine ungerechtfertigte Härte für die Antragstellenden. Nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens durch den Schlussbescheid hätte jeder Antragstellende die Möglichkeit gehabt, Klage gegen die Entscheidung der Bezirksregierung zu erheben und diese durch die Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen. Davon haben aber nur rund ein Prozent der Antragstellenden Gebrauch gemacht. Im Rückmeldeverfahren wurde für jeden Antrag nach den gleichen einheitlichen Kriterien durch die Bezirksregierungen ermittelt, ob die vorläufig als Pauschalbetrag ausgezahlte Soforthilfe behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist. Durch die erneute Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis zum 30. November 2023 steht den Unternehmerinnen und Unternehmern in Nordrhein-Westfalen weiterhin die benötigte Liquidität zur Verfügung.“

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

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Keine Sperrung der Ahrtalbrücke während der Bauarbeiten

Ahrweiler/Berlin – Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil hatte sich zuletzt an die Bundesregierung mit Fragen zu anstehenden Baumaßnahmen an der Ahrtalbrücke im Zuge der Autobahn 61 gewandt. Von zentralem Interesse war für die Abgeordnete dabei der Aspekt, ob in diesem Zusammenhang mit einer Vollsperrung der Brücke zu rechnen sei.

Von besonderer Bedeutung ist dies für das Ahrtal, da die Bedarfsumleitung zwischen den A-61-Anschlusstellen Bad Neuenahr und Sinzig über die bei der Flut arg in Mitleidenschaft gezogene Ortsumgehung Heimersheim im Zuge der B 267 führt.

Wichtigster Aspekt der aktuellen Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium: bei der Ahrtalbrücke können Sanierungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden. Eine Sperrung der Brücke ist nicht erforderlich.

Weiter heisst es, dass für die Ahrtalbrücke keine Generalsanierung und auch kein Ersatzneubau vorgesehen sei.

Die Autobahn GmbH des Bundes plant demnach, ab März 2023 eine Brückeninstandsetzungsmaßnahme auf der Richtungsfahrbahn Koblenz unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen. Hierzu ist es erforderlich, den kompletten Verkehr der Richtungsfahrbahn Koblenz auf die gegenüberliegende Fahrbahn umzulegen. Aufgrund der Platzverhältnisse werden während der Bauzeit je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit reduzierter Breite eingerichtet.