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NRW Bundesrats-Initiative „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen bringt eine Initiative zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung in den Bundesrat ein. Extremwetterereignisse treten immer häufiger auf. Starkregen und Hochwasser haben zuletzt im Juli 2021 insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu verheerenden Schäden auch an Wohn- und Gewerbeimmobilien geführt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die furchtbare Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat gezeigt, dass unser Land widerstandsfähiger werden muss. Die Schäden waren enorm. Allein in Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen. Viele Häuser wurden zerstört oder massiv beschädigt. Familien standen vor dem Nichts. Die Länder sind sich deshalb einig: die bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden muss kommen. Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen. Doch bis heute hat der Bund keine brauchbaren Lösungswege präsentiert. Aus Sicht der Länder, parteiübergreifend, muss das Vorhaben auf der Tagesordnung bleiben, denn es gibt dringenden Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen wird das Thema deshalb im Rahmen einer Bundesratsinitiative weiter vorantreiben. Es darf nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda steht und danach vergessen wird. Wir brauchen eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Politik. Der Ball liegt beim Bund.“

Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach macht deutlich: „Menschenleben, Gesundheit und verlorene Erinnerungen sind nicht zu ersetzen. Aber der materielle Schaden sollte abgesichert sein und niemanden in Existenzangst versetzen. Deshalb ist es an der Zeit, systematisch Maßnahmen zu ergreifen, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss.“

Eine flächendeckende private Versicherung von Gebäudeeigentümern gegen Elementarschäden ist eine langfristige Risikoprävention. Die Gebäudeeigentümer übernehmen Verantwortung und schützen ihr Hab und Gut. Da bisher bundesweit nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung verfügt und die Gefahr existenzbedrohender Schäden nach einer Unwetterkatastrophe häufig wieder verdrängt wird, hat sich die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) bereits im Juni 2022 klar für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Nur eine bundesweite Regelung erscheint sachgerecht, weil Naturkatastrophen nicht an den Ländergrenzen halt machen.

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben daher beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Mit diesem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, kurzfristig einen konkreten Regelungsvorschlag zur Einführung einer bundeseinheitlichen Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Hierdurch soll ein System weitgehend flächendeckender privater Versicherungen von Gebäudeeigentümern gegen Elementarrisiken etabliert werden.

Minister der Justiz Dr. Limbach: „Ein Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis – ist keine Option. An die Stelle öffentlicher Hilfen, die die Allgemeinheit trägt, muss eine systematische, bundesweite Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten.“

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Nordrhein-Westfalen und Sachsen fordern unverzügliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zeitungen und Anzeigenblätter

Region/Düsseldorf – Die Medienminister aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Nathanael Liminski und Oliver Schenk, fordern gemeinsam die Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen auch weiterhin zu gewährleisten.

Anlass dafür sind die weiterhin hohen Energie-, Kraftstoff- und Papierkosten sowie die Erhöhung der Lohnkosten seit letztem Oktober. Dies macht die Zeitungszustellung in weiten Teilen des Landes und insbesondere im ländlichen Raum unwirtschaftlich.

Nach einer jüngst veröffentlichten Umfrage des Bundesverbands der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), konnten 2022 vier von fünf Verlagen Verluste bei gedruckten Zeitungen nicht ausgleichen. Dabei sehen die Verleger in den steigenden Kosten in der Zustellung das größte Problem. Fast zwei Drittel der Umfrageteilnehmer spielen danach mit dem Gedanken, die Zustellung in unwirtschaftlichen Bereichen einzustellen; fast die Hälfte will nötigenfalls die Zustellqualität reduzieren.

Das Problem stellt sich bundesweit: So hat die westfälische Unternehmensgruppe Aschendorff nunmehr angekündigt, den Druck sämtlicher Anzeigenblätter zum Mai einzustellen. Auch Ostseezeitung und Westfalenblatt haben jüngst Anzeigenblätter eingestellt.

Um die aktuelle Situation ging es auch bei einem Treffen mit mehreren Vertretern von Branchenverbänden und -verlagen am Freitag, 3. März 2023, in Berlin, zu dem beide Medienminister eingeladen hatten.

Medienminister Oliver Schenk sagte im Anschluss: „Diese Entwicklung erfüllt mich mit großer Sorge. In Zeiten von Fake News, Desinformation und Verschwörungstheorien kommt den Zeitungen und Anzeigenblättern auch weiterhin eine zentrale Rolle für die Information der Öffentlichkeit, die öffentliche Meinungsbildung und damit für die Stabilisierung der demokratischen Ordnung zu. Ein Blick ins Ausland zeigt, was passiert, wenn es in weiten Teilen des Landes überhaupt keine regionale Zeitung mehr gibt. Die Folgen sind ein Nachlassen der politischen Bürgerbeteiligung, ein Rückgang der öffentlichen Kontrolle von Verwaltungen und Unternehmen, die Radikalisierung des öffentlichen Diskurses durch die Bildung von Filterblasen und damit verbunden die Manipulation der politischen Willensbildung – dem Herzstück jeder Demokratie. Deshalb muss der Bund jetzt endlich aktiv werden und handeln.“

Medienminister Nathanael Liminski betonte: „Starker Lokaljournalismus ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Es ist in unser aller Interesse, dass die gedruckte Zeitung auch zukünftig in der Fläche gelesen werden kann. Die Mediennutzung wird immer digitaler. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es nach wie vor sehr viele Menschen gibt, die auf die gedruckte lokale Presse nicht verzichten wollen oder können. Umso bedauerlicher ist es, dass die Bundesregierung den entsprechenden Auftrag im Koalitionsvertrag bislang nicht umgesetzt hat. Es ist höchste Zeit, dass der Bund seine Pläne konkretisiert und klar kommuniziert, damit die Branche in einem schwierigen Marktumfeld schnellstmöglich Planungssicherheit bekommt.“

Der Bundesrat hat bereits im letzten September auf Initiative Sachsens einstimmig eine entsprechende Entschließung „für den Erhalt der Pressevielfalt – innovationsoffene und plattformneutrale Förderung der flächendeckenden Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen schnellstmöglich beginnen“ angenommen.

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, sich dafür einzusetzen, die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen zu gewährleisten. Seither ist von der Bundesregierung aber wenig in der Angelegenheit unternommen worden. Eine Ende 2021 vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zur „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesförderung der Pressewirtschaft“ wurde bislang nicht veröffentlicht, innerhalb der Bundesregierung ist die Zuständigkeit nicht geklärt und im Bundeshaushalt wurden bislang keine Mittel eingestellt.

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100 Millionen Euro für Notstrom-Versorgung in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern

Region/Düsseldorf – Zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation in Folge des Ukraine-kriegs hat die Landesregierung finanzielle Mittel zur Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zur Verbesserung der Notstromversorgung stellt die Landesregierung den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel können beispielsweise zur Beschaffung von Notstromaggregaten, zur Erweiterung von Kraftstofftanks oder zum Anschluss weiterer medizinischer Einrichtung eingesetzt werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die letzten Monate haben uns alle gezeigt: Alte Gewissheiten gelten nicht mehr. Wir müssen Vorsorge treffen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Das gilt auch für mögliche „blackouts”. So soll sichergestellt werden, dass die stationäre Versorgung bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs nicht zusammenbricht. Wir werden die Mittel nun schnellstmöglich zur Verfügung stellen, damit die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser sich für solche Fälle – von denen wir alle hoffen, dass sie niemals eintreten werden – noch besser vorbereiten können.”

Berechtigt sind nordrhein-westfälische Krankenhäuser im Sinne des § 18 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW). Diese sind nun seitens des Ministeriums aufgefordert worden, die erforderlichen Aufträge bis zum 30. September 2023 einzureichen. Nach einer inhaltlich-formellen Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Mittel. Vorgesehen ist, dass die Notstromversorgung für mindestens 72 Stunden ausreichen und alle für einen Notbetrieb erforderlichen Leistungsbereiche abdecken muss, sodass bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs eine Sicherstellung der stationären Versorgung erfolgen kann. Im Falle eines längerfristigen „blackout” werden die 72 Stunden benötigt, um zusätzlichen Kraftstoff heranzuführen, mit denen der Notbetrieb verlängert werden kann.

Zudem hat das Kabinett die Bereitstellung weiterer 100 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern beschlossen. Hierüber und über weitere Maßnahmen aus dem zweiten Maßnahmenpaket wird der Landtag in der Plenarwoche vom 8. bis 10. März 2023 entscheiden.

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Bürgermeister Schmidt vor Ort – Tour des Wachtberger Bürgermeisters durch alle Ortschaften gestartet

Wachtberg – 16 Ortschaften, ein Bürgermeister, ein Ziel: Gute Gespräche mit den Wachtbergerinnen und Wachtbergern. So kann man kurz und knapp das Vorhaben von Bürgermeister Jörg Schmidt zusammenfassen, das er sich für 2023 vorgenommen hat.

Die ersten drei Termine fanden bereits in Werthhoven, Züllighoven und Villiprott statt. Selbst das Auftakttreffen in Werthhoven bei Nieselregen und Kälte war gut besucht. Dies bestärkt den Plan von Jörg Schmidt, der die ungezwungene Atmosphäre vor Ort sehr schätzt: „Für mich sind die Termine bei ‚Bürgermeister vor Ort‘ immer spannend und etwas Besonderes. Im Vorfeld weiß ich nicht, wer kommt, was die Anliegen sind und wie die Stimmung sein wird. Dass meine Tour selbst in der kalten Jahreszeit schon so viel Anklang finden würde, hat mich sehr gefreut!“

Die Anliegen vor Ort sind sehr vielfältig: Ob es um den aktuellen Sachstand zur Brandruine in Werthhoven, das Aufstellen der neuen Infotafeln an Bushaltestellen oder allgemein um Schlaglöcher geht – auf alle Fragen versucht Schmidt vor Ort zu antworten. Andere Themen nimmt er mit ins Rathaus und lässt sie dort von den Fachabteilungen prüfen.

Ganz besonders gefreut hat sich Bürgermeister Jörg Schmidt darüber, dass bei zwei Veranstaltungen auch Kinder und Jugendliche etwas auf dem Herzen hatten und bei ihm vorstellig wurden. So konnte er beispielsweise Auskunft darüber geben, dass die Ampelphasen an der Rathausstraße noch angepasst werden und die Verwaltung gerne prüft, ob ein Spielplatz mit zusätzlichem Spielgerät ausgerüstet werden kann.

Zu den Terminen trifft sich der Bürgermeister mit allen Interessierten an den angegebenen Treffpunkten. Bei Bedarf findet auch ein kleiner Rundgang durch die Ortschaft statt, um verschiedene Örtlichkeiten direkt in Augenschein nehmen zu können. Bei schlechtem Wetter muss der Termin ggf. kurzfristig abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Aktuelle Informationen zu den Terminen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Gemeinde unter www.wachtberg.de Die Mitglieder der jeweils zuständigen Ortsausschüsse werden ebenfalls eingeladen. (mt)

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Mayen-Koblenz investiert weiterhin in die Digitalisierung kreiseigener Schulen

Region/Mayen-Koblenz – In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreisausschuss beschlossen, auch weiterhin im Rahmen des Bundesförderprogramms „DigitalPakt Schulen“ in die Digitalisierung der Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz zu investieren und diese zukunftsfähig zu machen. Konkret hat der Kreisausschuss die Verwaltung damit beauftragt, Elektroinstallationsarbeiten sowie Präsentationsmedien für weitere kreiseigene Schulen öffentlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, wobei einige Präsentationsmedien aus den Rahmenverträgen des Landes bezogen werden. Alle zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bundesförderprogramm wurden beantragt und sind in voller Höhe genehmigt worden.

Die Arbeiten sollen an folgenden Schulen verrichtet werden:

  • Genoveva-Schule, Mayen
  • Geschwister-Scholl-Realschule plus, Andernach
  • Integrierte Gesamtschule Maifeld, Polch
  • Elisabeth-Schule, Andernach
  • Realschule plus und Fachoberschule, Mendig
  • Megina-Gymnasium, Mayen

Auch an allen weiteren kreiseigenen Schulen wurden die Arbeiten in den vergangenen Jahren begonnen oder bereits abgeschlossen.

Es ist geplant, jedes Klassenzimmer mit weiteren Netzwerkdosen und zusätzlichen Steckdosen auszustatten. Dies schafft weitere Lademöglichkeiten für Tablets, Smartphones und Laptops. Hierzu müssen unter anderem auch Haupt- und Unterverteilungen erneuert oder ergänzt werden. Durch die Überarbeitung der gesamten Infrastruktur wird mit Wand- und Deckendurchbrüchen deutlich in die bestehende Gebäudesubstanz eingegriffen, daher sind abschließend auch Arbeiten aus dem Bereich Brandschutz erforderlich. Damit die Ausführung nicht oder nur kaum in den täglichen Schulbetrieb eingreift, werden lärmintensive Arbeiten während der Ferienzeiten oder am Nachmittag durchgeführt. Zudem ist auch die Erneuerung vieler Präsentationsmedien in den Klassenräumen geplant. Hier haben die Schulen die Wahl zwischen neuen interaktiven Tafeln, Anzeigebildschirmen oder Beamern.

Die neue Ausstattung der Klassenräume wurde anhand der „Orientierungshilfe – Digitalinfrastruktur an Schulen“ ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage wurden die Kostenschätzungen von den beauftragten Ingenieurbüros erstellt. Die Kosten zur Ausführung der Aufträge belaufen sich für die genannten Schulen auf geschätzte Auftragssummen von rund 1,6 Millionen Euro. Mit den Arbeiten soll in den Pfingst- und Sommerferien 2023 begonnen werden.