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Mechthild Heil (MdB) besucht Adams Holzbau-Fertigbau GmbH in Niederzissen

Niederzissen – Mechthild Heil MdB (CDU) fordert Entbürokratisierung auch im Baubereich – Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil informierte sich jetzt als Mitglied des Bauausschusses des Deutschen Bundestages bei der Adams Holzbau-Fertigbau GmbH in Niederzissen über aktuelle Fragen. Mit den Geschäftsführern Reinhard Adams und seinem Sohn Sebastian erörtere sie die sehr volatile Lage am Baumarkt, die sich nach einigen Unruhen langsam wieder stabilisiert. Preissteigerungen bei vielen Zulieferern haben das Preisgefüge zuletzt stark steigen lassen, gemeinsam mit steigenden Bauzinsen ein Grund dafür, dass sich viele das ersehnte Eigenheim nicht mehr leisten können.

Im Gespräch waren sich beide Seiten einig, dass die Vielzahl der Vorschriften das Bauen unnötig in die Länge zieht und hier dringend eine Vereinfachung erforderlich ist. Exemplarisch hierfür sei der Wiederaufbau im Ahrtal, wo sich auch fast zwei Jahre nach der Flut viel zu wenig bewegt. Auffällig ist dies vor allem im Bereich des öffentlichen Bauens. Mechthild Heil hierzu: „Die Holzbauweise könnte dort helfen, nachhaltig und schnell Gebäude zu errichten, vor allem auch im öffentlichen Bereich bei Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen.“

Vor Ort besichtigte die Wahlkreisabgeordnete auch das neue Bürogebäude der Firma Adams, natürlich in Holzbauweise errichtet. Heil, selbst Architektin, zeigte sich sehr angetan vom eleganten und modernen Ambiente. „Das ist ein architektonisch anspruchsvolles Vorzeigebauwerk im gewerblichen Bereich in der Region geworden“, so Mechthild Heil. Sie freut sich darüber, dass die Verantwortlichen des Unternehmens ihre Verbundenheit zur Region auch bei Bauvorhaben im Ahrtal mit einbringen wollen.

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Heizkostenhilfe – Bislang sind in Rheinland-Pfalz insgesamt 15.613 Anträge eingegangen

Region/Mainz – RLP Minister Schweitzer zieht positive Zwischenbilanz zum Antragsverfahren für die Härtefallhilfen nicht leitungsgebundener Energieträger. Seit dem 8. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz die Härtefallhilfen des Bundes für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Vier Wochen nach Freischaltung des digitalen Antragsportals zieht Sozialminister Alexander Schweitzer eine erste positive Zwischenbilanz. „Die Anzahl der bereits eingereichten Anträge zeigt, dass das Antragsverfahren gut angenommen wird. Im Vergleich der dreizehn Länder, die ebenfalls die von Hamburg betriebene Online-Antragsplattform nutzen, ist Rheinland-Pfalz auf Platz 3 der höchsten Antragsanzahlen“, so Schweitzer.

Bislang sind in Rheinland-Pfalz insgesamt 15.613 Anträge eingegangen, wovon das für die Bearbeitung zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bereits 4.794 Anträge bewilligt hat. Dies entspricht einer Bewilligungssumme von rund 1,5 Millionen Euro. Der Versand der Bescheide und die Auszahlung der Mittel erfolgen zentral durch Hamburg. Dort wurden bisher 2.298 Bescheide versendet und rund 863.000 Euro ausgezahlt.

Neben der digitalen Antragsstellung gibt es in Rheinland-Pfalz seit Mitte Mai die Möglichkeit der analogen Antragsstellung in Papierform. Bürgerinnen und Bürger können sich hierzu an die Härtefallhilfen-Hotline des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung wenden, um einen Papierantrag anzufordern. Insgesamt gab es bislang 2.509 Anfragen zu Papieranträgen. Die Antragsformulare werden in den nächsten Tagen direkt durch die Druckerei an die Antragstellenden versandt. „Das digitale Antragsverfahren soll eine schnelle Entlastung der Anspruchsberechtigten gewährleisten. Für Menschen, die im Umgang mit digitalen Medien noch nicht geübt sind, kann das digitale Verfahren jedoch mit Herausforderungen verbunden sein. Deshalb war es wichtig, auch einen analogen Weg anzubieten“, sagte Minister Schweitzer.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung in Rheinland-Pfalz finden sich auf www.heizkostenhilfe.rlp.de. Unter der Hotline 0800- 5758100 informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr über das Antragsverfahren. Antragsformulare in Papierform können über die Hotline beim Landesamt bestellt werden. Der Papierantrag wird per Post an die angegebene Adresse zugesandt.

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„Schnell, unbürokratisch und nachhaltig war das Versprechen“

Ahrweiler/Berlin – CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil verlangt mehr Pragmatismus beim Wiederaufbau im Ahrtal – „Vom Versprechen der Landesregierung eines schnellen, unbürokratischen und nachhaltigen Wiederaufbaus sind wir auch zwei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal weit entfernt. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich bewegt sich Vieles zu kompliziert und zu langsam, “ stellt die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil verärgert fest. Die Bewilligungswege müssten dringend beschleunigt werden: „Es sollte in einer solch angespannten Situation so sein, dass bei beschränkter Ausschreibung Angebote und Aufträge für öffentliche Bauleistungen auch per Email abgegeben oder vergeben werden dürfen.“

„Warum kann die Pflicht zu europaweiten Ausschreibung im Flutgebiet nicht für fünf Jahre ausgesetzt werden?“, fragt die CDU-Parlamentarierin angesichts der Vielzahl großer Bauvorhaben wie Kindergärten, Schulen und Sportanlagen.

Eine Kläranlage wird an einem anderen Standort neu aufgebaut, Brücken werden verschoben, aber wenn drei Kommunen zusammen einen gemeinsamen Sportplatz an einem neuen hochwassersicheren Standort bauen wollen, soll dies aus Mitteln des Wiederaufbaus nicht förderfähig sein. Erstaunt musste man zuletzt auch zur Kenntnis nehmen, dass die beiden Bäder, Ahr-Therme und TWIN in der Kreisstadt, nur an den bisherigen Standorten problemlos wieder errichtet werden können. Ein gemeinsames, großes, modernes Bad neu zu erbauen, obwohl dies kostengünstiger im Bau und Unterhaltung wäre, weniger Fläche verbraucht und auch energetisch sinnvoll wäre, soll nicht genehmigungsfähig sein.

Dabei hat der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) zuletzt beim Thema „Neubau von Brücken in Flutgebieten“ ausgeführt, dass es eine Vorgabe zu einem eins-zu-eins Wiederaufbau nicht gebe, weder im Bundes- noch im Landesrecht. „Warum handelt die Landesregierung nicht dementsprechend? Warum wendet sie die Befreiung von der eins-zu-eins-Regel nicht auf den gesamten Bereich des Wiederaufbaus an“, fragt Mechthild Heil.

 

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Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas für kleine und mittlere Unternehmen in NRW gestartet

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Mona Neubaur: Schnelle Hilfe auch für Unternehmen mit Kostensteigerungen für nicht-leitungsgebundene Energieträger Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie teilt mit: Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich verhindern.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit dieser Programmerweiterung ergänzen wir die bisherige Unterstützung von Bund und Land. Während für Strom, Gas und Wärme bereits die Bremsen des Bundes und die erste Stufe der Härtefallhilfe des Landes greifen, schließen wir nun die Lücke für viele weitere betroffene Unternehmen. In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise zwar zum Glück spürbar gesunken, die kräftigen Preissteigerungen im Jahr 2022 haben aber viele Betriebe massiv belastet – und dort setzt das aktuelle Hilfsprogramm an. Energiesparanreize bleiben dabei weiterhin bestehen.“

Auch für die Programmerweiterung übernimmt die NRW.BANK als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren. Die Ausgestaltung der Härtefallhilfe ist eng an die Hilfen für Privathaushalte des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung angelehnt.

Bereits seit 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen. Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen außerdem eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier: https://nrwbank.de/haertefallhilfe-kmu-energie-nle.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie

 Hintergrund Wirtschaftshilfen: Das Grundkonzept hatte eine Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder unter Leitung von Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres beschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund liegt seit dem 8. März vor. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen.

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Heizkostenhilfe – Antragstellung für Härtefallhilfen für Privathaushalte ab sofort auch auf Papier möglich

Region/Mainz – Neben dem digitalen Antragsverfahren stehe in Rheinland-Pfalz ab sofort auch ein analoger Weg zur Antragstellung bereit, kündigte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer an. Seit dem 8. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz die Härtefallhilfen des Bundes für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Bisher seien mehr als 11.000 Anträge über die digitale Antragsplattform eingegangen, teilte Sozialminister Alexander Schweitzer Anfang der Woche in Mainz mit.

„Das digitale Antragsverfahren soll eine schnelle Entlastung der Anspruchsberechtigten gewährleisten. Für Menschen, die im Umgang mit digitalen Medien noch nicht geübt sind, kann dies mit Herausforderungen verbunden sein. Wer über keinen Internetzugang verfügt oder Schwierigkeiten mit dem digitalen Antragsverfahren hat, kann die Antragsformulare daher ab sofort auch postalisch einreichen“, erklärte Schweitzer.

Die Antragsformulare können über die Hotline 0800- 5758100 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bestellt werden. Der Papierantrag wird sodann per Post an die angegebene Adresse zugesandt. Die vollständig ausgefüllten Papieranträge werden durch das Landesamt gesammelt und zur weiteren Bearbeitung nach Hamburg weitergeleitet. Anträge können bis voraussichtlich 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Hintergrund

Mit dem Bundesprogramm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung in Rheinland-Pfalz finden sich auf  www.heizkostenhilfe.rlp.de. Unter der Hotline 0800- 5758100 informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr über das Antragsverfahren. Über einen Online-Rechner des Bundes kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Die tatsächliche Antragsprüfung findet nach Antragstellung statt.

 

 

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NRW Landesregierung entlastet Kommunen bei der Flüchtlings-Unterbringung

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Paul: Die Kommunen leisten Herausragendes, deshalb rechnen wir die Schutzsuchenden in Landeseinrichtungen künftig eins zu eins auf die Aufnahmeverpflichtung an. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Kinder, Frauen und Männer fliehen nach Deutschland und Nordrhein-Westfalen – vor Russlands völkerrechtswidrigem Angriffskrieg und vor Krieg, Bomben, Ausbeutung, Verfolgung, Folter und Tod überall auf der Welt. Dabei stehen gerade die Kommunen bei der Unterbringung der Schutzsuchenden sowie der Integration vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung steht innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen zu ihrer Verantwortung, diesen Menschen Schutz zu gewähren und die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung zu unterstützen.

Um die Kommunen aufgrund der hohen Zugänge von Geflüchteten zu entlasten, sollen die Unterbringungsplätze in Landesunterkünften unabhängig vom Einrichtungstyp künftig im Verhältnis eins zu eins – also zu 100 Prozent – auf die Aufnahmeverpflichtung der jeweiligen Kommunen angerechnet werden. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz, kurz FlüAG) hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird zügig angestoßen.

Flüchtlingsministerin Josefine Paul: „Insbesondere die Kommunen und die vielen Engagierten vor Ort leisten derzeit Herausragendes bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Terror zu uns fliehen – und gehen dabei oft bis an die Belastungsgrenze. Wir wissen um diese Situation und kommen nun einer Forderung aus dem kommunalen Raum nach. Wir sind zuversichtlich, dass die 1:1-Anrechnung dazu führt, dass sich mehr Kommunen bereit erklären, den Weg für eine Landeseinrichtung auf ihrem Gemeindegebiet zu ebnen und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz der Landeseinrichtungen vor Ort erzielt wird.“

Bisher vermindert sich die Aufnahmeverpflichtung einer Kommune um 50 Prozent der Kapazitätszahl einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) bzw. einer Notunterkunft (NU) sowie um 70 Prozent bei einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), die auf dem eigenen Gemeindegebiet durch das Land betrieben wird. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 44 Landesunterkünfte (fünf EAE, 27 ZUE und zwölf NU). Seit Beginn des Ukrainekrieges haben gut 218.000 Menschen aus der Ukraine in Nordrhein-Westfalen Schutz gefunden. Hinzu kommen Schutzsuchende aus anderen Ländern, in den ersten vier Monaten des Jahres 2023 haben entsprechend rund 22.000 Menschen Erstanträge auf Asyl in Nordrhein-Westfalen gestellt.

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NRW Sport-Staatssekretärin Milz stellt das Modellvorhaben mobile Schwimmcontainer „narwali“ vor

Region/Düsseldorf – Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz hat am heutigen Montag, 22. Mai 2023, das Modellvorhaben mobile Schwimmcontainer „narwali“ zusammen mit den Projektträgern vorgestellt und das Logo des Modellvorhabens präsentiert.

Das Modellvorhaben mobile Schwimmcontainer „narwali“ wurde von der Landesregierung im Rahmen der Schwimmoffensive entwickelt. Zentrales Ziel der Landesregierung ist es, die Schwimmfähigkeit von Kindern zu erhöhen, Aufmerksamkeit auf die lebenswichtige Kulturtechnik Schwimmen zu lenken und mehr Wasserflächen vor Ort in mobiler Form zur Verfügung zu stellen.

„Wir wollen mit diesem innovativen Modellvorhaben „narwali“ die Schwimmlernzeit von Kindern in allen fünf Regierungsbezirken verkürzen“, so Staatssekretärin Andrea Milz. „Ich freue mich über die vielfältige Projektträgerstruktur und ihre vielversprechenden Ansätze zur Projektdurchführung. Ich bin überzeugt, dass viele Kinder Spaß und Freude mit „narwali“ haben werden. Schon bald werden wir alle Kommunen und Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und offene Ganztagseinrichtungen auffordern, sich bei unseren Projektträgern zu bewerben.“

Für das Projekt stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Pro Regierungsbezirk wird ein Schwimmcontainer für zwei Jahre zum Einsatz kommen. Durch einen regelmäßigen Standortwechsel sollen möglichst viele Kinder im Vorschul- und Grundschulalter direkt vor Ort von dem Angebot profitieren. Im Rahmen der aktiven Projektlaufzeit von zwei Jahren werden die Projektträger einen Schwimmcontainer anschaffen und entsprechendes Personal zur Unterrichtung von Kindern im Bereich Schwimmen beschäftigen.

Die im Modellvorhaben „narwali“ eingesetzten Schwimmcontainer haben im Vergleich zu stationären Schwimmbädern den Vorteil, dass sie rasch verfügbar und kostengünstig in der Anschaffung sowie Bewirtschaftung sind. Um Aufmerksamkeit und Signalwirkung für die hohe Bedeutung der lebenswichtigen Schwimmtechnik zu erzeugen, werden alle Schwimmcontainer das gleiche Branding mit dem Logo „narwali“ erhalten.

Für den Regierungsbezirk Arnsberg wird der SV Hattingen 1968 e.V. Projektträger in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Ennepe-Ruhr sein. Für den Regierungsbezirk Detmold wird der Kreissportbund Paderborn Projektträger in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Euskirchen (stellvertretend für die Flutgebiete) sein. Für den Regierungsbezirk Düsseldorf wird der SV Bayer Uerdingen 08 e.V. Projektträger sein. Für den Regierungsbezirk Köln wird der Kreissportbund Düren Projektträger sein. Für den Regierungsbezirk Münster wird der TV Jahn Rheine 1885 e.V. Projektträger in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Steinfurt sein.

Für die aktive Projektlaufzeit wird die Landesregierung einen Projektmanager bzw. Projektmanagerin zur Projektsteuerung einsetzen. Zudem wird die Landesregierung das einzigartige Modellvorhaben wissenschaftlich begleiten lassen.

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Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger ist in Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“

Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.

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Smart Meter-Gesetz final beschlossen – Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt

Region/Berlin – Bis 2032 sollen Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen – Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie schaffen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung voran. Sie greift auch Kritikpunkte des Bundesrates auf, die dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angebracht hatte.

Die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Netze, Erzeugung und Verbrauch effizient, sicher und intelligent miteinander zu verknüpfen. Auf der einen Seite werden klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein „intelligentes Stromnetz“ (engl. „smart grid“) eingespeist; auf der anderen Seite helfen die „Smart Meter“ dabei, diese Energie effektiv zu nutzen. Sie treten als moderne intelligente Messsysteme an die Stelle der bekannten Stromzähler und erfüllen höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Der große Vorteil: Smart Meter messen nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge, um Abrechnungen erstellen zu können, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen, damit diese zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen können. So wird ein „Treffen“ von Erzeugung und Nachfrage auch in einem sich stetig verändernden Energiesystem möglich.

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.

Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.

Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.

Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das heute vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleistet. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind höher als etwa beim Online Banking; europaweit ist Deutschland damit Vorreiter in Sachen Datensicherheit.

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Schwierige Lage bei der Flüchtlings-Unterbringung und Versorgung in den Kommunen

Region/Düsseldorf – NRW Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Leider ignoriert die Bundesregierung bisher weitgehend die Lage vor Ort. Die Hilferufe aus Städten und Gemeinden werden aus Berlin abgetan. Austausch der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit den Bundesspitzen der Kommunalen Spitzenverbände.

Die Staatskanzlei NRW teilt mit:

Im Vorfeld der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler zum Thema „Flüchtlingspolitik“ haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gestern mit den Bundesspitzen der Kommunalen Spitzenverbände ausgetauscht. Die Kommunalen Spitzenverbände haben in dem Gespräch noch einmal sehr eindrücklich die schwierige Lage bei der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung in den Kommunen geschildert.

Hierzu erhalten Sie Statements vom MPK-Vorsitzenden und niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und dem Co-MPK-Vorsitzenden und nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst:

Ministerpräsident Stephan Weil: „Das Ergebnis des Gesprächs lässt sich klar zusammenfassen: Länder und Kommunen stehen Seite an Seite! Es besteht Einigkeit, dass der Bund zurückkehren muss zu einem atmenden System der Flüchtlingsfinanzierung. Die finanziellen Mittel des Bundes müssen sich an der tatsächlichen Zahl der zu uns geflüchteten Menschen ausrichten, mit einmaligen Pauschalzahlungen ist es nicht getan. Bei den Kosten der Unterbringung drängen die Kommunen darauf, dass der Bund die Kosten wieder zu einhundert Prozent übernimmt. Insgesamt benötigen Länder und Kommunen bei der Finanzierung wieder mehr Planungssicherheit. Dass jedes Jahr neu über die finanziellen Mittel verhandelt werden muss, kann auch nicht im Interesse des Bundes sein. Insofern steht es für Länder und Kommunen außer Frage, dass der Bund bei der Flüchtlingsfinanzierung mehr Gesprächsbereitschaft zeigen muss.“

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Leider ignoriert die Bundesregierung bisher weitgehend die Lage vor Ort. Die Hilferufe aus Städten und Gemeinden werden aus Berlin abgetan.

Wir brauchen deshalb endlich konkrete Ergebnisse vor allem für eine faire Lastenteilung bei der Finanzierung. Der Bund schuldet unseren Kommunen klare Zusagen mit Blick auf seine Beteiligung an den Kosten. Die Kommunen brauchen Verlässlichkeit. Denn die Unterbringung, Versorgung und vor allem Integration ist eine Daueraufgabe. Dafür müssen deutlich mehr Mittel bereit gestellt werden – und zwar dauerhaft und planbar.

Das Grundproblem ist, dass sich diese Bundesregierung vom bewährten System der Finanzierung verabschiedet hat, das bis 2021 galt. Dieses System wurde der Situation gerecht, weil es sich an den tatsächlichen Zugangszahlen orientiert hat. Wer eine humane Aufnahme und eine gelingende Integration will, muss für eine solche atmende Finanzhilfe eintreten.

Wir müssen wie damals auch jetzt wieder zu einer fairen Lastenverteilung zurückkommen.“