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Jahrhundertflut – Noch sind nicht alle Schäden behoben – Auch Bistum Aachen erhält Förderung

Aachen/Schleiden/Geilenkirchen – NRW Ministerin Ina Scharrenbach übergibt Förderbescheid für Wiederaufbau. 2,3 Millionen Euro für das bischöfliche St. Ursula Gymnasium in Geilenkirchen sowie für das Franziskushaus und das Caritashaus in Schleiden. Die Keller waren komplett überflutet, in einzelnen Klassenräumen stand das Wasser teilweise einen halben Meter hoch: Das bischöfliche Gymnasium St. Ursula in Geilenkirchen war stark von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffen.

Teilweise heute noch sind die Auswirkungen zu sehen. Die meisten Sanierungsarbeiten sind zwar abgeschlossen, aber einige Arbeiten laufen noch. Diese sollen voraussichtlich bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. „Wir sind froh, dass es gelungen ist, den Schulbetrieb während der gesamten Sanierungsarbeiten aufrecht zu erhalten. Das ist nicht selbstverständlich. Ein großer Dank gilt deswegen der Schulleitung, dem Lehrerkollegium sowie den Schülerinnen und Schülern“, sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick.
Mit dem Wiederaufbaufonds unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Kommunen bei Wiederaufbau und Schadensbeseitigung.

Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine. Auch das Bistum Aachen erhält eine Förderung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro: als Träger des Bischöflichen Gymnasiums St. Ursula für die Instandsetzung in Geilenkirchen (1,89 Millionen Euro) sowie für das Franziskushaus und das Caritashaus in Schleiden (insgesamt 461.989 Euro).

Ina Scharrenbach (MdL), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, übergab den Förderbescheid persönlich an Generalvikar Dr. Andreas Frick. „Schule kann losgehen: Die Arbeiten sind fast abgeschlossen, es wird noch fleißig gearbeitet. Rund 1,9 Millionen Euro aus dem Wiederaufbaufonds des Landes Nordrhein-Westfalen für das St. Ursula-Gymnasium in Geilenkirchen“, sagt Ina Scharrenbach, die sich bei einem kleinen Rundgang über den Fortschritt der Arbeiten informierte.

Knapp 1.100 Schülerinnen und Schüler besuchen das St.-Ursula-Gymnasium in Geilenkirchen. Durch das Hochwasser konnten vier Klassenräume und der Kunstrasenplatz nicht genutzt werden. „Damit sind wir sehr kreativ umgegangen. Deswegen hat der Unterricht auch während der Arbeiten sehr gut weitergehen können“, sagt Jürgen Pallaske, Leiter des Geilenkirchener Gymnasiums.

Einer der größten Sanierungspunkte: eine neue Heizungsanlage. „Obwohl es in der Zeit nach der Flut sehr schwer war, überhaupt die Gewerke zu beauftragen oder Materialien zu bekommen, konnten wir noch vor dem Winter 2021 eine neue Heizungsanlage einbauen, so dass der Unterricht nicht aussetzen musste“, betont Peter Schumacher, Architekt beim Bistum Aachen.

Für die Hilfe zum Wiederaufbau bedankte sich der Aachener Generalvikar: „Wir sind dankbar für die großzügige finanzielle Unterstützung des Landes, die damit den notwendigen Wiederaufbau in den von der Flut betroffenen Orten unterstützt.

Bistum Aachen: Viel Unterstützung und Hilfe für Betroffene

Neben Geilenkirchen und der Eifel war das Bistum auch in Eschweiler, Stolberg und Kornelimünster von der Flutkatastrophe betroffen. Das Bistum Aachen hat nach der Flut einen Solidaritätsfonds gegründet, der aus Spenden finanziert wurde. Für betroffene Gemeinden gab es eine Soforthilfe in Höhe von 10.000 Euro. 660.405 Euro hat das Bistum Aachen der Caritas für die Fluthilfe bereitgestellt. Caritas International steuerte gut 5,6 Millionen Euro bei. Insgesamt kamen zur Unterstützung der Flutopfer mehr als 7,1 Millionen Euro zusammen. In den betroffenen Regionen unterstützen Fluthilfebüros, eingerichtet von der Caritas, direkt vor Ort in der Städteregion Aachen, Kreis Düren, Eifel und Heinsberg die betroffenen Menschen.

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Neues Hochwasser-Portal in Nordrhein-Westfalen gestartet

Region/Düsseldorf – NRW Minister Oliver Krischer: Wir werden mehr in den Hochwasserschutz investieren müssen – Zweiter Tag der #Thementour2023 von Minister Oliver Krischer –  Ertüchtigung von Deichanlagen notwendig. Der Starkregen im Juli 2014 mit der Überflutung weiter Teile der Innenstadt von Münster, die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 und das Unwetter vor gut einem Monat mit einem Deichabbruch an der Emscher: Die Folgen des Klimawandels und von Extremwetterereignissen hinterlassen auch in Nordrhein-Westfalen immer deutlichere Spuren und werden mehr und mehr zu einer Belastung für Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Allein das Ausmaß der Überschwemmungen bei der Hochwasserkatastrophe vor zwei Jahren hat in vielen Bereichen die bisherigen Erfahrungswerte überschritten. An den Gewässern Ruhr, Wupper, Sieg, Agger, Erft und Eifel-Rur sowie deren Nebengewässern waren die Scheitelwasserstände vielfach historisch hoch und teils deutlich über den bisher aufgezeichneten Höchstständen. „Das Hochwasser und die Sturzfluten vor zwei Jahren brachten die größte Naturkatastrophe in der Geschichte Nordrhein-Westfalens mit sich“, sagte Umweltminister Oliver Krischer am zweiten Tag seiner #Thementour2023, bei der am Mittwoch, 26. Juli, in Xanten und Greven der Hochwasserschutz sowie in Euskirchen die Hochwasserinformation und Prävention im Mittelpunkt stehen. „Ein funktionierender Hochwasserschutz, der auf dem aktuellen Stand der Technik ist, und moderne Hochwasserinformationssysteme als Warnung für die breite Bevölkerung sind daher wichtige Voraussetzungen, um Bürgerinnen und Bürger vor Extremwettereignissen zu schützen.“

Extremwettereignisse werden zunehmen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erwartet für die Zukunft, dass durch den fortschreitenden Klimawandel meteorologische Extremereignisse häufiger auftreten: „Der Klimawandel hinterlässt auch bei uns in Nordrhein-Westfalen deutliche Spuren in allen Umwelt-, Wirtschafts- und Lebensbereichen“, erklärte Dr. Barbara Köllner, Vizepräsidentin des LANUV. „Unsere Daten aus dem Monitoring zu den Folgen des Klimawandels zeichnen die Entwicklung eindeutig nach: Die Dürrejahre 2018 bis 2020 und 2022, die auch immer neue Temperaturrekorde mit sich brachten, sowie mehr Starkregenereignisse bis hin zur Flutkatastrophe unterstreichen die Tendenz.“

Minister Krischer sieht die Landesregierung bei der Weiterentwicklung des Hochwasserrisikomanagements auf einem guten Weg. Insbesondere bei der Umsetzung des 10-Punkte-Arbeitsplans mit dem Nachtragshaushalt 2022 wurden über 100 neue Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes geschaffen. Davon entfallen 31 Stellen auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Diese Stellen werden vor allem für die Hochwasservorhersage und den Hochwasserinformationsdienst eingesetzt. Um rechtzeitig auf drohendes Hochwasser reagieren zu können, sind Informationen über die aktuellen Wasserstände und deren Entwicklung von entscheidender Wichtigkeit. „Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat uns dies eindrücklich vor Augen geführt“, sagte Minister Krischer. „Eine wichtige Maßnahme ist daher, das bestehende Pegelmessnetz weiter auszubauen, die Datenerfassung stetig zu verbessern und das gesamte Pegelmessnetz weiter zu optimieren. Ein modernes Pegelmessnetz ist einer der wichtigsten Bausteine für eine frühzeitige Hochwasserinformation und eine maßgebende Grundlage für eine verbesserte Hochwasservorhersage. Hierdurch soll die Bevölkerung besser und frühzeitiger vor Hochwasserereignissen gewarnt werden.“ 25 neue Standorte für den Bau von Pegeln zur Warnung vor Hochwasser in Nordrhein-Westfalen wurden ermittelt. Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau der zusätzlichen Pegelmessanlagen begonnen werden.

Überprüfung der Hochwasserschutzanlagen 

Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 prüft das Ministerium alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements auf seine Aktualität. Neben der Frage der Funktionalität der Hochwasserschutzanlagen, allen voran der Deiche, muss geprüft werden, ob die Kulisse der Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko erweitert werden muss. Damit verknüpft ist die Frage, ob und in welcher räumlichen Ausdehnung Überschwemmungsgebiete neu festgesetzt werden müssen. Mit dem Ziel, den Hochwasserschutz vor Ort zu verbessern, sollen zudem überregionale Hochwasserschutzkonzepte erstellt und umgesetzt werden. Neben einer geeigneten Hochwasserinformation können unter anderem Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts, einer veränderten Flächennutzung vor Ort und auch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes dabei helfen, die Menschen in Nordrhein-Westfalen vor Hochwasser zu schützen.

Minister Krischer: „Das Juli-Hochwasser von 2021 und die Beschädigung des Emscher-Deiches in Dinslaken durch das Unwetter im Juni 2023 haben einmal mehr gezeigt, dass wir unser Augenmerk auch auf die Hochwasserschutzanlagen und deren Funktionsfähigkeit legen müssen. Diese Untersuchung läuft bereits seit mehreren Monaten, und es zeigt sich jetzt schon, dass mindestens auf der Hälfte der Deichkilometer Handlungsbedarf besteht.“ Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen etwa 530 Kilometer Deiche und Schutzmauern an den größeren Flüssen des Landes. Nach Abschluss der Überprüfung soll dem Landtag das Ergebnis in einem Bericht übermittelt werden.

Neues Hochwasserportal gestartet

Um die breite Öffentlichkeit schneller und besser über Hochwassergefahren zu informieren, hat das LANUV das neue Hochwasserportal.NRW freigeschaltet. Es informiert über die Online-Messdaten der Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der Niederschlagsmessstationen des LANUV. Bei bevorstehenden und aktuellen Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen werden auf dem Hochwasserportal.NRW regelmäßig hydrologische Lageberichte zur wasserwirtschaftlichen Bewertung der Wettersituation und der weiteren Entwicklung zur Verfügung gestellt.

Hinter dem Hochwasserportal.NRW steht ein komplexes Geflecht von Fachanwendungen und Daten-Abrufsystemen. Das Portal bildet den Übergangspunkt zwischen den landesinternen Systemen der Verwaltung und den länderübergreifenden Systemen zur Hochwasserinformation.

Weitere Informationen:

– Neues Hochwasserportal
https://www.hochwasserportal.nrw.de

– Fotogalerie zur #Thementour2023

https://www.umwelt.nrw.de/bilderalben/thementour-2023

Abo-Dienst für Hochwassermeldungen und Lageberichte
https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service

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Dank des Handwerks geht der Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen jeden Tag Schritt für Schritt voran

Region/Düsseldorf – Mit Mut, Machertum und Kreativität hilft unser Handwerk tagtäglich beim Wiederaufbau – Um mehr Handwerksbetriebe für den Wiederaufbau in den von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Gebieten zu gewinnen, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag vor rund einem Jahr eine Initiative ins Leben gerufen: Ziel der Initiative „HANDWERKimWIEDERAUFBAU“ ist es, ortsnahes und -fremdes Handwerk für Wiederaufbauprojekte zu gewinnen und alle maßgeblich beteiligten Akteure über den Handwerks-Marktplatz www.handwerk-baut-auf.de zusammenzubringen.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, und Dr. Florian Hartmann, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages, besuchten am gestrigen Donnerstag, 13. Juli 2023, gemeinsam die Hochwassergebiete von Rheinbach, Erftstadt und Euskirchen, um sich ein Bild von der aktuellen Situation und der bis heute anhaltenden Aufbauleistung des Handwerks zu machen.

„Handwerk baut Zukunft: Mit Mut, Machertum und Kreativität hilft unser Handwerk tagtäglich beim Wiederaufbau in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen. Mit der Initiative ‚HANDWERKimWiederaufbau‘ hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Westdeutsche Handwerkskammertag die Unterstützung für den Wiederaufbau um einen wichtigen Baustein erweitert. Die Initiative gibt uns die Möglichkeit, weitere Handwerksbetriebe zielgerichtet zu gewinnen, um beim Wiederaufbau voranschreiten zu können. Dank des Handwerks geht somit der Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen jeden Tag Schritt für Schritt voran. Gemeinsam packen wir an, um die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Kommunen zurück in die Zukunft zu bringen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Starkregenereignis im Juli 2021 hat das Leben von vielen Menschen von heute auf morgen verändert. Häuser wurden überflutet, Straßen weggespült und die Infrastruktur schwer beschädigt. Besonders eindrücklich zeigt sich dies in der Sanierung der Fußgängerzone im schwer betroffenen Euskirchen und der betroffenen Marienschule in Euskirchen, die von der Delegation besucht wurden.

Auf der für den Wiederaufbau ins Leben gerufene Handwerks-Plattform www.handwerk-baut-auf.de sind mittlerweile über 1.900 engagierte Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland registriert. Insgesamt wurden in den vergangenen neun Monaten ca. 1.800 Webseiten von Handwerksbetrieben über die Plattform aufgerufen. Im Schnitt wird die Seite von 45 Userinnen und Usern pro Tag besucht.

„Direkt nach dem Ereignis hat das Handwerk beeindruckende Solidarität und Unterstützung gezeigt. Die Handwerkerinnen und Handwerker standen in dieser schweren Zeit zusammen und haben den betroffenen Menschen gezeigt, dass sie auch heute nicht allein sind. Und das auch, obwohl viele Betriebe selbst betroffen waren“, so Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkammer zu Köln. Wie betroffene Handwerksbetriebe die Nacht der Katastrophe und die unmittelbare Zeit danach erlebt haben, darüber informierte sich die Delegation bei den Firmen Bauunternehmung Theodor Weber GmbH im Rhein-Sieg-Kreis und Bastian Boße Hochbau im Rhein-Erft-Kreis. Beide berichteten eindrucksvoll über ihre Erlebnisse während und kurz nach dem Ereignis und über die bis heute anhaltenden Wiederaufbauleistungen der Handwerksbetriebe.

Ins Leben gerufen von der Handwerkskammer Koblenz, wird die Plattform inzwischen als gemeinsames Pilotprojekt der Kammern Koblenz und Köln stetig ausgebaut, weiterentwickelt und könnte auch für kommende Naturkatastrophen zum Einsatz kommen. „Es ist wichtig, dass die Flutkatastrophe nicht in Vergessenheit gerät. Denn auch nach zwei Jahren ist der Wiederaufbau nicht abgeschlossen. Mit der Handwerks-Plattform ist ein Instrument geschaffen worden, mit der langfristig auf unbürokratischem Wege Handwerksbetriebe und Sachverständige von nah und fern an Flutbetroffene für Wiederaufbaumaßnahmen vermittelt werden können. Vielleicht kann unsere Plattform auch eine Blaupause für die Zukunft sein,“ sagt Dr. Florian Hartmann, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages.

Auch wenn schon viel erreicht wurde, ist das Wiederaufbauvorhaben weiterhin zwingend auf die Unterstützung des professionellen Handwerks angewiesen. Da, wo das ortsansässige Handwerk an seine Kapazitätsgrenze kommt, wird Unterstützung aus der Region und dem gesamten Bundesgebiet benötigt. Deshalb bleibt es eine zentrale Aufgabe des Projektkoordinators Marius Siebenhaar über die Handwerksorganisationen im gesamten Bundesgebiet Betriebe anzusprechen, die ihre Dienstleistungen in den Flutgebieten anbieten.

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Digitale Verwaltung – Ein Konto für alles in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Rheinland-Pfalz nutzt ab 2024 die BundID zur Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern bei Online-Anträgen Das Land Rheinland-Pfalz wird zum Jahresende 2023 eine Umstellung des bisherigen Nutzerkontos Rheinland-Pfalz auf die BundID vornehmen. Die BundID ist das zentrale Konto des Bundes zur Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern bei Online-Anträgen. Mit der BundID können Bürgerinnen und Bürger mit ein und demselben Nutzerkonto bundesweit Online-Anträge stellen. Alle Bescheide und Nachrichten zu einem digitalen Antrag gehen dann im zentralen BundID-Postfach ein.

„Die BundID als ‚Eines-für-alles-Konto‘ ermöglicht eine effiziente und sichere Kommunikation der Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung. Es wird maßgeblich zur Vereinfachung digitaler Verwaltungsprozesse beitragen und schafft die Grundlage für eine effiziente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Rheinland-Pfalz“, erklärte Digitalisierungsstaatssekretär Fedor Ruhose. Mit der einheitlichen Identifikationslösung für Online-Anträge werde für die Nutzerinnen und Nutzern ein reibungsloser und einfacher Zugriff gewährleistet. Die Umstellung vom bisher in Rheinland-Pfalz genutzten Nutzerkonto auf die BundID biete zudem eine verbesserte technische Infrastruktur, die eine sichere und benutzerfreundliche Authentifizierung ermögliche, so Ruhose.

Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, ergänzte: „Der Wechsel von Rheinland-Pfalz zur BundID ist ein wichtiger Schritt in Richtung Konsolidierung zentraler Komponenten im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Er spiegelt die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wider. Für das Vertrauen in die BundID danke ich Rheinland-Pfalz.“

Die Umstellung vom Nutzerkonto Rheinland-Pfalz auf die BundID erfolgt zunächst für alle Online-Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Diese soll in Rheinland-Pfalz bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Für Unternehmen soll der Umstieg vom Nutzerkonto auf das „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) Ende 2024 erfolgen.

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Meisterprämie startet am 01. Juli in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Neuer Baustein der Fachkräfteoffensive NRW sorgt für Rückenwind im Handwerk – Ab 1. Juli 2023 können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erstmals eine Meisterprämie beantragen: Wer die finanziellen und zeitlichen Anstrengungen unternimmt und eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann sich nun über eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 2.500 Euro freuen. Mit der Meisterprämie soll dem bestehenden Fachkräftemangel im Handwerk entgegengewirkt werden. Denn neben der Zahl der Auszubildenden ist auch die Zahl der abgeschlossenen Meisterprüfungen seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2002 wurden laut der Statistik des Westdeutschen Handwerkskammertags in Nordrhein-Westfalen noch 4.706 Meisterprüfungen erfolgreich abgeschlossen, 2022 waren es nur noch 3.760 Prüfungen.

„Bei den Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern handelt es sich um jene Gruppe, die entscheidend für die Zukunft ihrer Zunft, für die Unternehmensnachfolge und -gründung und damit für den Erhalt und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Handwerk ist“, führt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann aus: „Daher wollen wir für engagierte Gesellinnen und Gesellen einen Anreiz setzen, sich auf den Weg zur Meisterprüfung zu begeben. Insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende sind wir auf gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker zwingend angewiesen. Auch aus diesem Grund hat die Landeregierung entschieden, eines der ersten Fachkräfteprogramme dieser Legislatur im Bereich Handwerk umzusetzen.“

Kontinuierliche Qualifizierung ist sowohl für die berufliche Perspektive des Einzelnen als auch für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen wichtig. Für die Meisterprämie sind daher im aktuellen Haushalt 5,5 Millionen Euro und in den kommenden Jahren jeweils elf Millionen Euro reserviert. Hierdurch können jedes Jahr weit über 4.000 Meisterinnen und Meister ausgezeichnet werden.

Die Meisterprämie ist ein Baustein der nordrhein-westfälischen Fachkräfteoffensive. Die Fachkräftesicherung ist eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre und dieser Legislaturperiode. Schon jetzt ist die Situation in vielen Branchen und Regionen äußerst angespannt. Auch der demografische Wandel wird sich in den nächsten zehn Jahren besonders erkennbar machen. Mit der Fachkräfteoffensive NRW tritt die Landesregierung im Schulterschluss mit Unternehmen, Kammern, Verbänden, Sozialpartnern sowie der Arbeitsverwaltung diesen Entwicklungen geschlossen entgegen.

Wer kann die Prämie beantragen:

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einem Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli 2023 erfolgreich bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, können eine Meisterprämie erhalten. Anträge sind über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) zu stellen. Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter https://meisterprämie.nrw/.

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Mechthild Heil MdB (CDU) – „Heimische Tourismusbranche stärken“

Ahrweiler/Mayen/Berlin – 3,2 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland, eine Bruttowertschöpfung von über 105 Milliarden Euro, ein wichtiger Beitrag zur Völkerverständigung – die heimische Tourismusbranche hat eine erhebliche Bedeutung. Doch zum Start in die Sommerferien sind die Herausforderungen riesig. „Der für den Tourismus zuständige Wirtschaftsminister Robert Habeck zeigt trotz dieser enormen Bedeutung der Tourismusbranche aber aktuell kein Herz für die Betriebe und ihre Mitarbeiter. Damit setzt er nicht nur Millionen Arbeitsplätze aufs Spiel, sondern schadet dem Gedanken des Tourismus in Deutschland und auf der ganzen Welt“, kritisiert Mechthild Heil, CDU-Bundestagsgeordnete, anlässlich der beginnenden Feriensaison in Deutschland.

Die Christdeokratin sorgt sich angesichts der Bedeutung der Tourismuswirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler und Mayen-Koblenz um die Zukunftsperspektiven der Branche. Vor allem die von der Bundesregierung betriebene Neuausrichtung der nationalen Tourismusstrategie ist kritisch zu bewerten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier verfasst, in dem eigene Schwerpunkte, Zielsetzungen und konkrete Vorschläge skizziert werden. Mechthild Heil dazu: „Robert Habeck und die Ampelkoalition richten die Tourismuspolitik fast ausschließlich auf die Aspekte Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Natürlich verdient Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch im Bereich Tourismus Beachtung. Die Wettbewerbsfähigkeit der Branche mit über drei Millionen Beschäftigten in der Gastronomie, der Hotellerie, in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern, bei Verkehrsunternehmen und weiteren Tourismusanbietern spielt aber in der verfolgten Zielsetzung fast überhaupt keine Rolle.“

Dabei sieht sich die Branche aktuell großen Herausforderungen gegenüber. „Die anhaltend hohe Inflation, die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der Mitarbeitermangel und die durch den Krieg in der Ukraine bedingte Zurückhaltung von Touristen und Geschäftskunden vor allem aus Asien und Amerika setzt gerade die kleineren und mittelständische Tourismusbetriebe unter erheblichen Druck. Die Ampel sieht dies nicht.“

Konkret fordert Heil die Regierungskoalitionen auf, sich endlich für die Beibehaltung der ermäßigten Mehrwertsteuer für die Gastronomie einzusetzen. „Angesichts der hohen Kosten für Lebensmittel, für Energie und Personal setze ich mich dafür ein, den Betrieben finanzielle Planungssicherheit zu geben. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Speisen auf Dauer beizubehalten. Die Ampel hat diesen Gesetzentwurf letzte Woche im Finanz- und Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Argument abgelehnt, er gehe zwar in die richtige Richtung, nur der Zeitpunkt sei falsch, da die Haushalts-beratungen abgewartet werden müssten. Schon jetzt habe das anhaltende Restaurant- und Gastronomiesterben – nach DEHOGA-Angaben haben bundesweit allein 2020 und 2021 über 36.000 Unternehmen aufgegeben – nicht nur negative Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur, sondern schmälere auch die Attraktivität des ländlichen Raumes. Mechthild Heil: „Wenn die letzte Kneipe stirbt, wird es still im Dorf.“

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Das Land Nordrhein-Westfalen am Kapitalmarkt – ausgezeichnet!

Region/Düsseldorf – Doppelte Ehre von Global Capital: Preise für das Land als bester regionaler Emittent von nachhaltigen Anleihen und für das beste Kapitalmarkt-Team – Minister Dr. Optendrenk: Nordrhein-Westfalen steht am Markt für Kompetenz, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist von der renommierten Fachzeitschrift Global Capital in zwei wichtigen Kategorien für seine Aktivitäten am Kapitalmarkt ausgezeichnet worden. „Unser Kapitalmarkt-Team hat seinen herausragenden internationalen Ruf mit dem Spitzenplatz erneut untermauert“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Zudem freue ich mich sehr, dass kurz nach dem Start unserer zehnten Nachhaltigkeitsanleihe das Land für seine Aktivitäten im Vorjahr in diesem Segment ausgezeichnet wurde. Nordrhein-Westfalen steht am internationalen Kapitalmarkt für Kompetenz, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit. Mit uns macht man gern Geschäfte – und das ist wichtig, damit wir Gestaltungsspielraum für die Zukunft haben.“

Das Treasury im Ministerium der Finanzen erhielt den Preis als „Most Impressive State, Regional or Municipal Funding Team“ und wurde somit seit 2017 jährlich ohne Unterbrechung für seine Fachkompetenz und sein Marktverständnis auf den Spitzenplatz gewählt. Zum bereits fünften Mal nach 2017, 2019, 2021 und 2022 wurde Nordrhein-Westfalen für seine Nachhaltigkeitsanleihen zudem zum „Most Impressive Local Government ESG Bond Issuer“ gekürt (2020 fand pandemiebedingt keine Verleihung statt).

Nordrhein-Westfalen war das erste deutsche Land, das Anleihen begeben hat mit Bezug auf Projekte, die aufgrund vorteilhafter sozialer oder ökologischer Auswirkungen seine eigene langfristige Entwicklung stärken. Seit 2015 wurden zehn Nachhaltigkeitsanleihen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 22,3 Milliarden Euro emittiert, die jüngste Anleihe ist seit Anfang Juni 2023 an der Börse notiert und finanziert allein mehr als 50 soziale und ökologische Projekte. Die Investoren schätzen die hohe Transparenz der Nachhaltigkeitsanleihen: Das Land liefert außergewöhnlich viele Daten und Informationen zu den Anleihen. Die neunte Nachhaltigkeitsanleihe war mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro außergewöhnlich groß, da sie viele Projekte im Zusammenhang mit Corona beinhaltete. Hier legte das Land außerdem zum ersten Mal dar, inwieweit die ökologischen Projekte der Anleihe der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen und ließ dies gutachterlich überprüfen. Damit festigte das Land seine Vorreiterrolle in diesem Markt.

 „Nordrhein-Westfalen zeigt als Anleger wie als Emittent, dass die öffentliche Hand ein herausragender Player am Kapitalmarkt sein kann“, so Minister Dr. Optendrenk. Die Awards von Global Capital werden auf Grundlage einer im Vorfeld durchgeführten Wahl unter den international agierenden Kapitalmarktteilnehmern vergeben. „Die Investoren und Banken weltweit rechnen mit uns – ein wichtiger Baustein für Wohlstand und Stabilität auch in Zukunft.“

 Hintergrund:

Global Capital ist eine seit 30 Jahren täglich publizierte Zeitschrift mit renommierter Expertise im internationalen Finanzmarkt. Seit mehreren Jahren verleiht Global Capital im Rahmen der Euromoney Conference – Global Borrowers & Bond Investors Forum (London) Auszeichnungen an diverse Kapitalmarktteilnehmer, die in ihren Segmenten herausragende Leistungen erbracht haben.

 

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CDU Rheinland-Pfalz bereit für die Kommunalwahl 2024

Ahrweiler/Region/Koblenz – Die CDU Rheinland-Pfalz hat am Samstag ihre Liste für die Europawahl 2024 aufgestellt. Die 204 anwesenden Delegierten der Landesvertreterversammlung, darunter die Riege aus dem CDU-Kreisverband Ahrweiler mit den beiden CDU-Landtagsabgeordneten Petra Schneider und Horst Gies, nominierten dabei die Europaabgeordnete Christina Schneider aus Edenkoben mit 97 Prozent der Stimmen erneut zur Spitzenkandidatin. Auf Platz zwei folgt der Westerwälder Ralf Seekatz MdEP. Er erhielt mit 96,5 Prozent ebenfalls große Zustimmung.

Die gesamte Landesliste ist paritätisch mit 24 Frauen und Männern aus allen drei Bezirksverbänden der CDU Rheinland-Pfalz besetzt. Sehr erfreulich für die Christdemokraten aus dem Kreis Ahrweiler: Natalie Baum aus Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde mit einem sehr guten Ergebnis auf Platz sieben der Landesliste zur Europawahl gewählt.

Anschließend stellten die Christdemokraten in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz bei ihren Landesparteitag die Weichen für die Kommunalwahl 2024. CDU-Landeschef Christian Baldauf stimmte die 241 Delegierten mit einer engagierten Rede darauf ein. „Der Zukunft verpflichtet“ – dieses Credo stellte er seiner Rede voran. Baldauf forderte darin das Ende der „politischen Erziehungs- und Verbotsmanie“ der Berliner Ampel, die den Menschen ein schlechtes Gewissen einrede – und erntete dafür den großen Beifall des Saals. Generalsekretär Gordon Schnieder stellte den Delegierten in Koblenz das Kommunalwahlprogramm vor, das in den vergangenen Monaten in den Ideenwerkstätten der CDU Rheinland-Pfalz entwickelt wurde – unter Mitarbeit von 300 Mitgliedern aus dem ganzen Land. Auch Schnieder betonte die Rolle der CDU als nach wie vor stärkste Kommunalpartei im Land.

Die CDU-Kreisvorsitzende Petra Schneider MdL betonte, dass man auch in der CDU im Kreis Ahrweiler mit pootiver Stimmung an den wichtigen Themen arbeitet. Die gute Beteiligung der Delegierten und Vertreter aus dem Kreis Ahrweiler bei der Vertreterversammlung „Europa“ und dem Landesparteitag sei ein gutes Zeichen für das Engagement der Mandats- und Funktionsträger.

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In Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung – Beflaggung auf Vollmast am 20. Juni in NRW

Region/Düsseldorf – Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hat für Dienstag, den 20. Juni 2023, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung Beflaggung auf Vollmast angeordnet. Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung findet zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag statt. An dem Tag wird den weltweiten Opfern von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht. Der Gedenktag wurde durch Beschluss der Bundesregierung vom 27. August 2014 eingeführt und wird seit dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni begangen.

Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

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Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart für Vermieter in NRW

Region/Düsseldorf – Antragsstart jetzt auch für Vermieterinnen und Vermieter in Nordrhein-Westfalen – Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger steht ab sofort auch für Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften (Zentralantragstellende) in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Ab sofort ist das Antragsverfahren in Nordrhein-Westfalen auch für Vermieterinnen und Vermieter sowie für Wohnungseigentumsgemeinschaften geöffnet. Seit Mitte Mai können bereits Haushalte, die selbst eine Feuerstätte betreiben, einen Antrag über das Landesportal stellen. Inzwischen wurden landesweit rund 12.000 Anträge eingereicht. Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“

Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung für Privatpersonen wird die BundID oder ein ELSTER-Zugang benötigt, Unternehmen benötigen das ELSTER-Unternehmenskonto.

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgten. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

Zentralantragstellende beantragen Härtefallhilfen für Privathaushalte, für die sie eine oder mehrere Feuerstätten zentral betreiben. Dabei ist ein Antrag je Wohngebäude zu stellen. Zentralantragstellende geben die Härtefallhilfen an die jeweiligen Privathaushalte bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung weiter.

Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.