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Glehner Sheriff Karl-Heinz Seeliger: Martinszug ja, Weihnachtsmarkt nein

Mechernich-Glehn, 12.10.2020  – Frühzeitig cancelt Ortsvorsteher Karl-Heinz Seeliger mit Pressemitteilung vom 6. Oktober den diesjährigen Glehner Weihnachtsmarkt wegen Covid 19. Die Hygienevorschriften seien auf dem kleinen Dorfanger nicht einzuhalten. Die Entscheidung sei in Absprache mit Vereinskartell und Marktbeschickern getroffen worden.

Auch das Weihnachtsbaumschmücken der Glehner Kinder ist abgesagt worden. Seeliger: „Wir werden am ersten Adventsamstag den Dorfweihnachtsbaum aufstellen und mit Beleuchtung herrichten, wenn Kinder etwas in den Baum hängen möchten, dürfen sie dies gerne machen mit ihren Eltern, aber bitte nicht alle gleichzeitig. Über die ganze Adventzeit ist genügend Zeit dafür.“

Der Glehner Martinszug soll am Samstag, 7. November, um 18 Uhr ab Kirche stattfinden. Im ganzen Zug herrscht Maskenpflicht ab dem Grundschulalter und Abstandsgebot, so Karl-Heinz Seeliger: „Alle Kinder bekommen einen Martinsweck, da nach dem Zug keine Feier stattfindet, bitten wir um Voranmeldung für die Wecken.“

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Schevener Kriegsgräberanlage erneuert: Grünkolonne wird die Pflege erleichtert

Kall-Scheven, 12.10.2020 – Es war wie der Kampf Don Quichotes gegen die Windmühlen. Kaum hatte die örtliche Grünkolonne den Soldatenfriedhof in Scheven gepflegt, sah das Areal aus „wie Kraut und Rüben“, wie Ortsvorsteher Hans Reiff berichtet. Die Zwergmispeln wuchsen zwar sehr dicht und flach. Aber dem Unkraut, das sich über viele Jahre gebildet hatte, wurde auch die Grünkolonne mit ihren engagierten ehrenamtlichen Kräften nicht mehr Herr.

Doch jetzt sieht die Kriegsgräberanlage in Scheven wieder angemessen gepflegt aus. Hans Reiff hatte sich an die Gemeinde Kall gewendet, wo sich bis zu seinem Ruhestand Harald Kreusch, dann Monika Keutgen und zuletzt der neue Mitarbeiter Christian Engels des Problems annahmen. Die Gemeinde hatte einen Antrag bei der Bezirksregierung gestellt, der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge gab eine positive Stellungnahme ab, sodass schließlich eine 100-prozentige Förderung erfolgen konnte. In diesem Sommer wurde die Maßnahme schließlich abgeschlossen. Die Planung und weitere Umsetzung des Projektes erfolgte über die Tiefbauabteilung der Gemeinde, Günter Margraff.

Reiff gibt unumwunden zu: Die Schevener haben sich die Kriegsgräber in Sistig angeschaut und zum Vorbild genommen, das Konzept aber noch ein wenig erweitert. Auf den Gräbern selbst befindet sich jetzt Rasen, den die Grünkolonne mähen muss. In Scheven wurde entlang der Kreuzreihe eine komplette Linie gepflastert. „So muss die Grünkolonne beim Rasenmähen nicht zwischen den Kreuzen mähen“, erklärt Reiff. Und weil ein Teil der Stützmauer, die die zwei Ebenen voneinander trennt, umzustürzen drohte, wurde sie zur Hälfte auch erneuert. Involviert in die Planungen waren auch Hermann-Josef Cremer, Hans Jubelius und Raimund Vossen von der Grünkolonne.

Angelegt worden war das Areal, das sich im hinteren Bereich des Schevener Friedhofs befindet, von Pater Oswin Meier und Friedhofswärterin Johanna Hahn. Pater Oswin und die Dorfjugend errichteten aus Natursteinen aus der Kakushöhle außerdem eine Grotte. Ganz zu Beginn waren die Kreuze noch aus Holz, die Natursteine kamen aus der Kakushöhle. Insgesamt befinden sich in Scheven 21 Grabstätten, in denen 41 Menschen liegen, die alle zwischen Ende 1944 und 1945 im zum Lazarett umgebauten Schevener Pfarrheim gestorben sind. Die älteste Person war Helene Josefine Ritter (geboren 1864), die jüngste Josef Stoff (geboren 1936). Die meisten, die dort ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, sind aber junge Männer im Alter von rund 20 Jahren.

Deshalb ist für Hans Reiff der Soldatenfriedhof gleichzeitig auch ein Mahnmal, das aussagen soll: Seht diesen Irrsinn! „Fast alle, die dort liegen, hatten ihr Leben noch vor sich“, sagt Reiff. Er würde sich deshalb wünschen, dass die Friedhofsbesucher kurz innehalten und vielleicht auch mal eine Kerze abstellen oder Blumen ablegen. „Das war lange Zeit normal, ist aber deutlich weniger geworden“, so Reiff. Lediglich am Volkstrauertag stellt der Ortsvorsteher im Namen der Gemeinde Kall Lichter auf jedem Grab auf sowie eine Schale vor die Gedenksteine für die aus Scheven stammenden Soldaten, die fern von zu Hause während der beiden Weltkriege gefallen sind.

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„AS Satzvey“ gut fürs Klima

Mechernich, 12.10.2020 – „Die Idee ist nicht neu, stieß aber bisher bei den entscheidenden Stellen nicht auf Gegenliebe. Doch Dr. Manfred Heß vom Bonner Büro Kocks Ingenieure klang am Dienstag im Stadtentwicklungsausschuss Mechernich recht zuversichtlich, dass es doch noch klappen könnte“, schreibt Redakteur Michael Schwarz in der Kölnischen Rundschau und im Kölner Stadtanzeiger. Damit rücke ein altes Thema wieder ganz nach oben auf die Tagesordnung: der Bau einer Autobahnanschlussstelle (AS) Satzvey.

Was den Diplom-Ingenieur laut Schwarz so zuversichtlich macht: Die Auf – und Abfahrt zur und von der A 1 – etwa drei Kilometer von der Anschlussstelle Wißkirchen und 5,5 Kilometer von der AS Mechernich/Bad Münstereifel entfernt – würde dem Klimaschutz dienen.

„Ein Anliegen also, das bei früheren Versuchen nicht die ganz große Rolle spielte, inzwischen aber die politischen Diskussionen bestimmt. Denn eine Anschlussstelle in Satzvey könnte die Zahl der gefahrenen Autokilometer bemerkenswert senken, weil sich in Satzvey ein Verknüpfungspunkt von Straße und Schiene bildet“, so der Tageszeitungs-Redakteur.

Enormes Potenzial

„Das Potenzial ist natürlich enorm“, habe Heß mit Blick auf das Areal gesagt und dabei benannt: die geplante Park&Ride-Anlage, die Verschiebung des Bahnhofs in Fahrtrichtung Mechernich und die Tatsache, dass sich zwischen der potenziellen Anschlussstelle und der P&R-Anlage kein Wohngebiet befindet, in dem sich Bürger durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufgrund des A 1-Anschlusses gestört fühlen könnten.

Die Fahrtwege vieler Pendler aus dem Süden würden kürzer, die Immissionen weniger und die Arbeitswege angenehmer, weil sie schon in Satzvey vom Auto auf die Bahn umsteigen könnten und nicht noch weiter fahren müssten, pries Heß laut Schwarz sogar das Projekt an und fragte dazu:  „Was nutzt es, wenn man zum Beispiel am Bahnhof in Euskirchen ein neues Parkhaus hinsetzt, um die Pendler anzuziehen, die aber vorher noch mal 20 Minuten durch die Stadt fahren müssen?“

Heß sei überzeugt, so Schwarz, junge Leute könnten zu einer Änderung ihres Verkehrsmittels bewegt werden, weiter in ihren Dörfern wohnen bleiben und so der dortigen Alterung der Bevölkerung ein Schnippchen schlagen. „Einmal in Fahrt, die Vorzüge einer Auf- und Abfahrt zur und von der A 1 aufzuzählen, ließ der Experte auch keinen Zweifel am Verkehrszweck einer solchen Anschlussstelle“, schreibt Schwarz.

B51 und Satzvey entlasten

Der Bonner Experte sehe klare Vorteile: Die Besucher des Bad Münstereifeler City Outlets als „überregional bedeutendes Einkaufs- und Freizeitziel, welches auch internationales Publikum aus dem Benelux-Raum anzieht“, könnten die ersehnte Anschlussstelle nutzen. Außerdem würde die B 51 zwischen Bad Münstereifel und Euskirchen entlastet – auch vom Schwerlastverkehr aus den Gewerbegebieten in Arloff und Iversheim.

Aber auch die Schattenseite habe Heß nicht verschwiegen, sondern festgestellt, dass zwar Satzvey im Schnitt um 1800 Kraftfahrzeuge täglich entlastet würde, doch der Verkehr, der von der B 51 abgezogen würde, verlagere sich dann auf die L 11 mit den Ortschaften Kalkar und Antweiler.

Schwarz zitiert Heß: „Auf der Ortsdurchfahrt Antweiler wird der durchschnittliche werktägliche Verkehr um 3000 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden von 3500 auf 6500 steigen.“ Darum, so habe Heß weiter ausgeführt, werde auch in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises für die Maßnahme AS Satzvey zusätzlich eine Ortsumgehung Antweiler und Kalkar empfohlen.

„Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses jedenfalls hatte Heß überzeugt, sie sprachen sich einhellig für einen entsprechenden Antrag aus. Doch das war noch die leichteste Übung“, schreibt Schwarz. Nun gelte es für Politik und Verwaltung, das Bundesverkehrsministerium auf ihre Seite zu holen, denn die geschätzten Kosten von rund vier Millionen Euro müssten Bund und Land tragen. Erst wenn das grundsätzliche Einverständnis aus Berlin komme, könne das eigentliche Genehmigungsverfahren starten.

Der Fachmann habe sich, so der Redakteur der beiden Kölner Tageszeitungen, „hoffnungsvoll“ gezeigt und den Antrag als „genehmigungsfähig“ eingestuft. Weil, der Nachweis, dass die bestehende Autobahn den zusätzlichen Verkehr der neuen Anschlussstelle verkehrssicher verkraften könne, sei schließlich auch erbracht.

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Wieviel verwöhnen tut gut? Kostenlose Infoveranstaltung des Roten Kreuzes am Mittwoch, 14. Oktober

Bad Münstereifel-Schönau, 12.10.2020 – Wann fängt verwöhnen an und wann braucht mein Kind welche Grenzen? Dieser Frage widmet sich eine Infoveranstaltung des Roten Kreuzes im Kreis Euskirchen. Am Mittwoch, 14. Oktober, widmet sich Dozentin Reinhild Felten diesem Thema von 19.30 bis 21 Uhr im DRK Familienzentrum Schönau (Wiesentalstraße 20-22).

Viele Kinder wirken heute selbstbewusst und durchsetzungsstark und treten anspruchsvoll auf. Andererseits gehen sie höheren Anforderungen gerne aus dem Weg, zeigen wenig Ausdauer und reagieren gekränkt, wenn sie nicht schnell Erfolg oder Aufmerksamkeit haben. Betrachtet man den Erziehungsstil moderner Eltern genauer, so stößt man häufig auf „verwöhnende“ Elemente.

In diesem Zusammenhang setzt sich die Infoveranstaltung mit mehreren Frage auseinander: Wieviel verwöhnen tut gut und was ist zu viel? Was darf ich meinem Kind zumuten und von ihm verlangen? Welche Folgen hat es, wenn ich meinem Kind alle unbequemen Aufgaben und Erfahrungen abnehme? Wie lernt mein Kind mit Misserfolgen und Frust umzugehen?

Dozentin Reinhild Felten möchte Perspektiven einer positiven Erziehungshaltung aufzeigen, die dazu beitragen, dass Kinder nicht nur selbständig, stark und mutig, sondern auch sozialkompetent und damit lebenstauglich werden.

Teilnehmer werden gebeten, zum Schutz vor Corona an ihre Mund-Nasen-Bedeckung zu denken. Die Kosten für die Veranstaltung übernimmt das DRK Familienzentrum Schönau. Anmeldungen nehmen das Familienzentrum (Telefon 02253/6522) oder die DRK-Familienbildung (Telefon 02251/791181) entgegen. Dort erhalten Interessenten auch weitere Informationen, ebenso im Internet unter www.drk-eu.de.

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Zwei neue Stachelschweine begeistern Besucher des Alsdorfer Tierparks

Alsdorf, 12.10.2020 – Die neuen Bewohner können ganz schön pieksig werden: Zwei Weiß-Schwanz-Stachelschweine sind vor wenigen Tagen in ein neu gestaltetes Gehege im Tierpark am Alsdorfer Weiher eingezogen. Dort könnten sie sich zu Besucherlieblingen mausern.

Nach Alsdorf ist das Pärchen – ein Männchen und ein Weibachen – aus einem Zoo im niederländischen Almere gekommen, zu dem der Tierpark gute Kontakte pflegt. Foto: Stadt Alsdorf

„Wir haben es in diesem Jahr geschafft, den Tierpark noch einmal ein gutes Stück attraktiver zu machen“, sagte Bürgermeister Alfred Sonders bei der Vorstellung der jüngsten Neuzugänge. Deren ursprüngliche Heimat ist Indien, nach Alsdorf ist das Pärchen – ein Männchen und ein Weibachen – aus einem Zoo im niederländischen Almere gekommen, zu dem der Tierpark gute Kontakte pflegt. Mit einem neuen Zaun – in doppelter Ausfertigung, damit niemand hindurchgreifen und den Stacheln der Tiere zu nahe kommen kann – einer Trockensteinmauer und vielen Pflanzen ist das Gelände gestaltet worden, auf dem die Stachelschweine reichlich Platz haben. Namen haben die beiden allerdings noch nicht, hier sind Vorschläge willkommen. „Auf unserer Facebookseite können bis zum 1. November gerne Namensvorschläge abgegeben werden, aus denen wir dann die Namen der Tiere wählen“, so Tierparkleiter Stefan Heffels. Als Belohnung winkt eine einjährige Tierpatenschaft. Eine Patin haben die Schweine bereits, nämlich die kleine Elli Weidenhaupt. Das war ein Geschenk von Mama und Papa, denn bald wird Elli ein Jahr alt sein. Auch die Kleine hat schon begeistert zugeschaut, als die Stachelschweine ihre erste Entdeckungstour im neuen Gehege unternommen haben.

Der Alsdorfer Tierpark freut sich über Pflanzenspenden. Wer Wasserpflanzen, Schilfpflanzen, Sträucher oder anderes Grün in seinem Garten nicht mehr benötigt, kann sie dem Park überlassen. Dessen Mitarbeiter kommen die Pflanzen gerne daheim abholen. Kontakt ist möglich per Facebook sowie unter 01577/3520036.

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Infektionslage Corona im Eifelkreis Bitburg-Prüm ++ Update, 10. Oktober 2020, 17 Uhr ++

Bitburg, 11.10.2020 – Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat festgelegt, dass am kommenden Montag, den 12. Oktober, in Absprache mit dem zuständigen Ministerium weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionslage für den Landkreis ergriffen werden. Bereits ab sofort gelten folgende Empfehlungen für alle Bürger im Eifelkreis Bitburg-Prüm:

Für den Aufenthalt im öffentlichen Raum wird bei Begegnungen mit Personengruppen das dauerhafte Tragen einer Alltagsmaske empfohlen. Darüber hinaus wird für private Anlässe eine Maximalzahl von zehn Teilnehmern aus bis zu zwei Haushalten empfohlen. Mit Nachdruck fordert die Kreisverwaltung insbesondere jüngere Bürger dazu auf, diese Empfehlungen zu beachten, um sich und ältere Menschen zu schützen. Die Ordnungskräfte sind dazu aufgefordert, die Einhaltung der gültigen Regeln ab sofort verstärkt zu überprüfen. Für Verstöße können Bußgelder verhängt werden.

Die Sichtungsstelle in Bitburg wurde am 10.10.2020 nach Aussage des DRK-Kreisverbands von mehreren hundert Personen aufgesucht. Am 11.10.2020 ist die Sichtungsstelle ebenfalls von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Nach Auswertung all dieser zahlreicher Testergebnisse ist in den kommenden Tagen ein weiterer Infektionsanstieg zu erwarten. Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm empfiehlt, dass Menschen, die Symptome aufweisen, umgehend ihre Kontakte einschränken und möglichst zuhause bleiben und ihren Hausarzt aufsuchen.

Die Sichtungsstelle in der Wankelstraße in Bitburg (Gewerbegebiet  Auf Merlick) ist auch am Sonntag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Betroffene Bürger können sich bei wichtigen Anliegen am Wochenende an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unter Tel. 06561 15-3333 oder per Email an coronafrage@bitburg-pruem.de wenden

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Fortschritt

DEHOGA fordert Verzicht auf das Beherbergungs- verbot

Region/Bad Kreuznach, 10.10.2020 – In der seit 15.09.2020 geltenden 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind in § 19 Absatz 4 und 5 bereits Regelungen für die Einreise von Personen aus Risikogebieten – sowohl aus dem Ausland als auch aus innerdeutschen Risikogebieten – enthalten. Danach ist die Beherbergung (Aufnahme zur Übernachtung) eines Gastes aus einem ausländischen oder innerdeutschen Risikogebiet nur dann zulässig, wenn der – aus dem Risikogebiet – anreisende Gast einen negativen Corona-Test – nicht älter als 48 Stunden seit der Einreise – nachweisen kann. Somit hat Rheinland-Pfalz – im Übrigen als einziges Bundesland neben Schleswig-Holstein – bereits entsprechende Regelungen für die Einreise und Beherbergung von Gästen auch aus innerdeutschen Risikogebieten. Weitere Handlungsbedarfe aus der Konferenz des Kanzleramtsministers Dr. Helge Braun mit den Spitzen der Staatskanzleien ergeben sich somit für Rheinland-Pfalz nicht.

Maßnahmen führen zu faktischem Lockdown der Betriebe

Präsident Gereon Haumann: „Seit der öffentlichen Berichterstattung über die Beherbergungsverbote überrollt eine Stornowelle unsere Beherbergungs-betriebe und verhagelt uns das dringend benötigte Geschäft in den Herbst-ferien“. Haumann befürchtet, dass es durch die aktuell weiter ansteigende Anzahl von Risikogebieten, ebenso wegen der hohen Verunsicherung reisewilliger potenzieller Gäste – zu einem schleichenden Lockdown für unsere Betriebe kommt. „Bei weiterer Zunahme der Ausweisung von Risikogebieten wird die Gastgewerbebranche einen kompletten faktischen Lockdown erleben. Dies ist nicht nur unangemessen, dies ist nicht hinnehmbar!“

Kein erhöhtes Risiko bei Übernachtungen

Die Betriebe bleiben zudem auf den Stornokosten sitzen, da sie diese den stornierenden Gästen nicht berechnen dürfen. Uns ist kein Hotspot in einem rheinland-pfälzischen Hotelbetrieb bekannt. Die Beherbergungsleistung

(= Übernachtung) birgt nach allen vorliegenden Erkenntnissen kein erhöhtes Infektionsrisiko; ergo ist eine Beschränkung der Beherbergungsbetriebe, die de facto einem Erliegen der Beherbergungsnachfrage nachkommt, nicht gerechtfertigt. „Wir fordern daher den Verzicht auf das Beherbergungs-verbot“, so Präsident Gereon Haumann.

Professionelle Einhaltung der AHA-Regeln

Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob das Größenmerkmal der Inzidenzen (50 Infektionen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten 7 Tage) so aufrecht erhalten werden sollte.

a. Den wirksamsten Schutz gegen eine Infektion bietet – bekannter maßen – die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen und Beachtung der sog. AHA-Regeln. Beherbergungsbetriebe gewährleisten die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen als Profis. Sie halten Gäste zudem stetig zur Einhaltung der AHA-Regeln an. Der Aufenthalt eines Gastes in einem Beherbergungsbetrieb, insbesondere der Aufenthalt und die Übernachtung in einem Hotelzimmer stellen – bei Beachtung der AHA-Regeln keine Erhöhung des Infektionsrisikos dar. Infektionsgeschehen sind dort festzustellen, wo unkontrolliert und ohne Beachtung der AHA-Regeln zusammengekommen wird.

b. Bei Beibehaltung der v. g. Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner droht eine Überlastung der Testkapazitäten: alle Bewohner aus einem mit dieser Definition als „Risikogebiet“ eingestuften Stadt / Landkreise etc. sind dann „gezwungen“, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie überhaupt eine Symptomatik aufweisen, sich testen zu lassen, wenn sie in Deutschland als Gast verreisen wollen. Wenn man also überhaupt ein Beherbergungsverbot für alle Bewohner eines Risiko-gebietes aussprechen will, dann ist dringend geboten, um damit nicht jedwede Reisebewegung innerhalb von Deutschland zu unterbinden – den Wert von 50 deutlich anzuheben, beispielsweise auf 100. Dies muss umso mehr gelten, wenn wir im Verlauf der nächsten Tage und Wochen feststellen sollten, dass die Anzahl der innerdeutschen Risikogebiete zunehmen sollte.

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Wachstum

Corona-Verordnung Update: Neue Regeln für Beherbergungen und Kontaktlisten

Region/Mainz, 10.10.2020 – Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 09.10.2020 die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.

Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen.

Keine Touristen aus Risikogebieten beherbergen

Konkret wird in der Äderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.

„Mit diesem Schritt reagieren wir auf die steigenden Infektionszahlen bundesweit und vereinheitlichen das Regelwerk für Reisende im gesamten Bundesgebiet“, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Volker Wissing und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichenthäler im Anschluss an die Sitzung mit. Das sei in dieser Frage wichtig, damit die Menschen bei den Corona-Maßnahmen noch den Überblick behalten könnten.

Landesweiter Hot-Spot gilt es zu verhindern

„Wir haben die herzliche Bitte: verzichten Sie auf Urlaubsreisen, wenn Sie in einem Risikogebiet leben! Wir erleben, dass die Corona Infektionen wieder stark ansteigen und dass sie immer weniger lokal eingegrenzt sind. Wir brauchen Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, wenn wir verhindern wollen, dass aus einzelnen Corona-Hotspots ein landesweiter Hot-Spot wird. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass es zu keinem zweiten Lockdown kommt und wir nicht wieder in ganz Deutschland Schulen und Kindergärten schließen müssen. Ich weiß, dass Corona uns alle mürbe macht; aber noch haben wir die Chance, das nicht zu verspielen wofür wir monatelang hart und auch mit Entbehrungen gekämpft haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Ausnahmen sind möglich

Beim geplanten Beherbergungsverbot gelten einige Ausnahmen. Analog zu den bisherigen innerdeutschen Quarantäneregeln sind Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz davon ausgenommen. Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten, die über einen Corona-Negativ-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist, sind ebenfalls ausgenommen. Die zuständigen Behörden können außerdem in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist und der Zweck der Verordnung nicht beeinträchtigt wird.

Grundlage für die Neuregelung ist die Einigung eines Großteils der Bundesländer mit dem Bund auf eine einheitliche innerdeutsche Beherbergungsregelung. Grundsätzlich gilt die neue Verordnung in Rheinland-Pfalz ausnahmslos für touristische Beherbergungen. Private Besuche sowie Reisen aus beruflichen Gründen sind davon ausgenommen. Des Weiteren bleiben auch die bestehenden Regelungen für das Ausland von der Änderungsverordnung unberührt. Es gelten somit auch die existierenden Ausnahmeregelungen für Luxemburg weiter.

„Unsere Gäste in Rheinland-Pfalz sollen sich sicher fühlen und wir versuchen, ihnen die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Wir wollen das Ansteckungsrisiko so niedrig wie nur möglich halten, auch für die Angestellten in den Betrieben und unsere Bürgerinnen und Bürger. Der Landesregierung ist bewusst, dass dies eine gewisse Einschränkung für die Beherbergungsbetriebe mit sich bringt. Doch wir alle können sehen, dass die Zahl der Infektionen bundesweit weiter ansteigt. Darauf müssen wir auch zum Wohl der gesamten Tourismusbranche im Land reagieren. Es geht um den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung bei Wahrung der größtmöglichen Freiheitsrechte. Ich möchte, dass unsere Beherbergungsbetriebe weiterhin geöffnet bleiben und Gäste empfangen können“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Beherbergungsverbot gilt nicht für Rheinland-Pfälzer

„Uns ist es wichtig, dass für die Menschen in Rheinland-Pfalz und unsere Gäste von außerhalb einfache, klare und gut nachvollziehbare Regeln gelten. Deswegen haben wir uns für eine bundesweit einheitliche Regelung stark gemacht, die wir im Einvernehmen mit dem Bund und einem Großteil der Länder treffen konnten. Dem trägt unsere neue Änderungsverordnung zum Beherbergungsverbot nun Rechnung. Ein besonderes Augenmerk haben wir dabei daraufgelegt, die Menschen nicht mit starren und nicht passgenauen Vorgaben zu belegen, sondern exakt und zielgerichtet auf das Geschehen in den Kommunen reagieren zu können. Deshalb gilt das Beherbergungsverbot zunächst auch nicht für die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer. Für die Reisen im Inneren unseres Bundeslandes vertrauen wir stattdessen auf unseren Corona-Warn- und –Aktionsplan, der sich in den vergangenen Tagen bereits als effektiv und hochpraktikabel erwiesen hat“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

150,- Euro Bußgeld für falsche Angaben

Darüber hinaus beinhaltet die vierte Änderungsverordnung auch Neuregelungen im Bereich der Kontaktlisten: Von Samstag, 10. Oktober, an gilt, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Das Bußgeld hat derjenige zu entrichten, der die falschen Angaben gemacht hat. Die Höhe des Regelbußgeldes solle deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch fahrlässig sein könne, Falschangaben aber vorsätzlich gemacht werden und daher einen größeren Unrechtsgehalt aufweisen.

Haben Sie Fragen zu der neuen Änderungsverordnung? Unter der Telefonnummer 06131-164737 erhalten Sie auch an diesem Wochenende Auskunft, Samstag und Sonntag von 9 bis 16 Uhr.

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Wirtschaft

DLG Eifel eG-Interviewreihe: Alexander Kürsten, Inhaber der Agentur positiv Multimedia GmbH

Schleiden, 10.10.2020 – Digitalisierung – eine von fünf Säulen.Im Interview spricht der Inhaber der Agentur positiv Multimedia GmbH, Alexander Kürsten, über den Arbeitskreis „Digitalisierung“ der Dienstleistungsgenossenschaft Eifel eG.

Herr Kürsten, Sie sind seit knapp zwei Jahren Mitglied der DLG Eifel und engagieren sich insbesondere für das Thema Digitalisierung. Was hat Sie zu der Mitgliedschaft in dieser Genossenschaft bewogen?

Ich halte es für wertschöpfend und nachhaltig, wenn sich Unternehmen in einer Region vernetzen, austauschen und ihr Wissen und ihre Erfahrungen teilen. Die Digitalisierung ist eine der 5 Säulen, die von der DLG „bespielt” werden soll. In diesem Bereich soll Wissen aufgebaut und für die Mitglieder der DLG bereitgestellt werden, das ist u.a.auch die Aufgabe des Arbeitskreises Digitalisierung. Diese Marschrichtung gefällt mir und hat mich dazu bewogen persönlich und mit meinem Unternehmen ein Mitglied der DLG zu werden.

Die DLG Eifel versteht sich als Plattform für die gemeinsame Bewältigung der Anforderungen der Arbeitswelt 4.0. Mit dem Ziel, die Mitgliedsunternehmen als überbetriebliche Organisationsform und Vereinigung von Eifeler Unternehmen durch Erfahrungsaustausch und hochwertige Dienstleistungen zu fördern. Seit Beginn dieses Jahres trifft sich regelmäßig der Arbeitskreis Digitalisierung. Wie kam es hierzu und wer nimmt an diesen Treffen teil?

Der “Arbeitskreis” Digitalisierung hat die Aufgabe, in einer kleinen, effizienten Gruppe von Fachleuten verschiedener Disziplinen der Digitalisierung, Konzepte für den Wissensaufbau, -Austausch und -Transfer innerhalb der DLG Mitglieder zu entwickeln. Im Rahmen der Bedarfsermittlung der DLG zu den 5 Kernthemen (Säulen), wurden Arbeitskreise gebildet, um letztendlich Angebote (z.B. in Form von “Plattformen” zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer) zu den ermittelten Bedarfen zu entwickeln. Im Arbeitskreis Digitalisierung Treffen sich Spezialisten verschiedenster Fachrichtungen und Branchen, mit der Gemeinsamkeit, dass die Digitalisierung in ihrem täglichen Business ein wichtiges Thema ist, zu dem sie Wissen und/oder Erfahrungen austauschen können.

Ist der Kreis offen für neue Teilnehmer?

Ja, wir freuen uns über jeden neuen Teilnehmer, der temporär, sporadisch oder langfristig den Arbeitskreis bereichert. Das Themenfeld der Digitalisierung ist so umfangreich, dass eine sich ändernde Teilnehmerschaft des Arbeitskreises zu einer größeren Vielfalt der besprochenen Themen führt. Das wiederum führt dazu, dass der Wissenspool rund um das Thema wächst.

Welche Themen besprechen Sie beispielsweise in diesem Kreis? Und was genau verstehen Sie unter dem Begriff Digitalisierung?

Wir haben uns bereits zu einigen speziellen Themen wie „Zahlungsverkehr/Online Banking”, „Social Media Marketing mit facebook”, „Google-Such-Trends”, „die Corona-Krise und ihre Auswirkung auf den Digitalisierungsfortschritt in Unternehmen” und „Wissensmanagement-Systeme” ausgetauscht. Aber auch über umfassendere Themen wie „Software-Trends aus Silicone Valley”, „IT-Sicherheit” oder „der Plattform-Gedanke – was macht Plattformen wie facebook und Co so interessant” haben wir uns bereits, z.B. in Form von Vorträgen oder Best Practice, ausgetauscht.

Wir im Arbeitskreis wollen erst gar nicht versuchen, den Begriff „Digitalisierung” zu definieren. Vielmehr geht es uns darum, die Teilaspekte/Themen der Digitalisierung zu identifizieren, die derzeit für unsere Mitgliedsunternehmen am wichtigsten sind.

Welche Ziele verfolgen Sie durch diese Aktivität bzw. was möchten Sie mit diesem Arbeitskreis für die Mitgliedsunternehmen erreichen?

Die DLG, hier mit ihrer Säule der Digitalisierung, soll ein regionaler „Wissens-Hub” und eine „Plattform” für den Austausch zu verschiedensten Themen der Digitalisierung werden. Im Idealfall bringt sie Unternehmen mit einem Bedarf oder einer Fragestellung im Bereich Digitalisierung und „Lösungs-Anbieter” regional zusammen und stärkt somit das digitale Ecosystem der Eifel.

Gibt es konkrete Pläne für die Zukunft?

Zunächst sind weitere, regelmäßige Treffen des Arbeitskreises Digitalisierung geplant, unter Umständen auch in digitaler Form (Video Chats). Darüber hinaus ist eine Messe geplant, die wir gerne auch zusammen mit anderen Kooperationspartnern/Netzwerkpartnern ausrichten. Hiermit möchten wir regionale Interessenten die vielfältigen Potenziale und Möglichkeiten der Digitalisierung durch entsprechende Beiträge/Workshops/Aussteller näher bringen.

Thematisch dreht sich in nächster Zeit viel um das Thema Digitalisierung in der unternehmensinternen Kommunikation, im Wissensmanagement und im Informationstransfer, sowie die Möglichkeiten der staatlichen Förderung solcher digitaler Technologien. Die Wettbewerbsvorteile durch zielführende Digitalisierung sind immens groß. Gerne leisten wir von der DLG Eifel unseren Beitrag in diesem Bereich.

 

 

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Neue Chefin für die Polizeiinspektion Wittlich

Wittlich, 09.10.2020 – Polizeirätin Eva Klein ist die neue Leiterin der Polizeiinspektion Wittlich. Polizeipräsident Rudolf Berg stellte „die Neue“ in einer Feierstunde vor und verabschiedete den bisherigen Dienststellenleiter Polizeioberrat Dominik Sienkiewicz.

Genau drei Jahre leitete der 42-jährige Sienkiewicz die Geschicke der Polizeiinspektion Wittlich, die für die Sicherheit von gut 54.000 Menschen in der Stadt Wittlich, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Teilen der Verbandsgemeinde Thalfang zuständig ist. Zum 1. Oktober wurde der Beamte zur Hochschule der Polizei auf dem Flughafen Hahn versetzt, wo er den Polizeinachwuchs im Fach „Eingriffsrecht“ unterrichtet.

Als seine Nachfolgerin stellte Polizeipräsident Rudolf Berg den Gästen der Feierstunde in der Synagoge Wittlich die Polizeirätin Eva Klein vor. Die 33-jährige Polizeibeamtin ist seit gut zwölf Jahren Angehörige der rheinland-pfälzischen Polizei und war vor ihrem Studium an der deutschen Hochschule der Polizei in verschiedenen Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz eingesetzt. Sie übernimmt jetzt die Leitung einer Dienststelle mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die als erste Polizeidienststelle in Rheinland-Pfalz jetzt eine „weibliche Doppelspitze“ hat. Stellvertretende Leiterin ist Polizeihauptkommissarin Birgit Dreiling. Anm.d.Red. Wahrscheinlich ist die weibliche Doppelspitze sogar die einzige in ganz Deutschand.

Polizeipräsident Berg stellte das Selbstverständnis der rheinland-pfälzischen Polizei als Bürgerpolizei heraus. Er betonte, dass polizeiliches Handeln oftmals mit einem Eingriff in Bürgerrechte einherginge, was zurzeit sehr kritisch betrachtet würde. Die Polizei sei stets bemüht, angemessen zu agieren. Polizeiliches Handels würde bei Beschwerden oder Anzeigen von einer unabhängigen Justiz überprüft, deren Entscheidungen selbstverständlich akzeptiert würden. „Wir akzeptieren nicht, wenn ungeprüft Behauptungen aufgestellt, gefakte Videos in Umlauf gebracht werden oder aus welchen Motiven auch immer eine Verächtlichmachung der Polizei erfolgt,“ stellte Berg fest.

Joachim Rodenkirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich, bedankte sich bei Polizeioberrat Dominik Sienkiewicz für die gute Zusammenarbeit und begrüßte die neue Leiterin Polizeirätin Eva Klein herzlich. Auch der Vorsitzende des örtlichen Personalrates der Polizeidirektion Wittlich, Polizeihauptkommissar Hermann-Josef Klein, verabschiedete Sienkiewicz und hieß Klein Willkommen. Mit einem Zitat statt einer Rede schloss sich Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim den guten Wünschen seiner Vorredner an.