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Wachstum

Kreis Ahrweiler unter den recyclingpapier-freundlichsten Landkreisen Deutschlands

Ahrweiler, 04.01.2021 – Der Kreis Ahrweiler gehört auch im Jahr 2020 zu den recyclingpapierfreundlichsten Landkreisen in Deutschland. Im Papieratlas-Landkreiswettbewerb 2020 der Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) erreichte der Kreis gemeinsam mit drei anderen Landkreisen den fünften Platz.

Durch die konsequente Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel leistet der Kreis Ahrweiler einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz: Im Vergleich zu Frischfaserpapier spart die Herstellung mindestens 60 Prozent Wasser und Energie und verursacht deutlich weniger CO2-Emissionen. So konnte der Kreis Ahrweiler im vergangenen Jahr eine Einsparung von mehr als 1.098.000 Liter Wasser und über 226.000 Kilowattstunden Energie bewirken.

Der Papieratlas bildet seit drei Jahren den Papierverbrauch und die Recyclingpapierquoten deutscher Landkreise ab. Partner sind das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und der Deutsche Landkreistag. Der Wettbewerb erreichte 2020 mit 40 Landkreisen einen Teilnehmerrekord. Auch bei der durchschnittlichen Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel stellten die Landkreise mit 85 Prozent einen neuen Rekord auf.

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Impulse

Kultur unter Corona-Bedingungen – Kreis Ahrweiler setzt Förderschwerpunkte auch 2021 fort

Ahrweiler, 04.01.2021 – Unter dem Motto „Krise als Chance nutzen – Aufbruch Kultur“ hatte die Kreisverwaltung ihr Kulturförderprogramm 2020 an die Corona-Bedingungen angepasst. Mit rund 15.000 Euro wurden insgesamt 16 herausragende Projekte gefördert, die im Kreis Ahrweiler Kulturerlebnisse auf Distanz angeboten hatten.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler zog jetzt Bilanz: „Es gab tolle Ideen für Corona-tauglichen Kulturgenuss. Vor allem digitale Angebotsformate waren für viele Menschen eine willkommene Alternative zum physischen Konzert- oder Ausstellungsbesuch.“

Auch 2021 wird der Kreis Ahrweiler den Förderschwerpunkt Corona-taugliche Kultur-Highlights fortsetzen und so gezielte Impulse für das kulturelle Leben in Pandemiezeiten setzen. Gesucht werden hochkarätige Projekte, die kreativ mit der Krise umgehen und neue Perspektiven eröffnen. Projektanträge können ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen zur Kulturförderung gibt es bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Marita Cwik-Rosenbach, Tel.: 02641/975-586, E-Mail: Marita.Cwik-Rosenbach@kreis-ahrweiler.de.

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Neuer Imam besucht Bürgermeister

Wittlich, 04.01.2021 – Ende Dezember stellte sich der neue Imam der DITIP Moschee Herr Mehmet Hureyre Cin Bürgermeister Joachim Rodenkirch vor. Der Imam wurde von Vorstandsmitgliedern der DITIP Moschee begleitet.

Bürgermeister Joachim Rodenkirch betonte das gute Miteinander der verschiedenen Religionsgemeinschaften in der Stadt Wittlich. Grundlage des friedlichen Zusammenlebens ist gegenseitiger Respekt, Toleranz und gegenseitige Achtung. Er wünschte dem neuen Iman einen guten Start und freut sich auf eine gedeihliche Zusammenarbeit.

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Erfreuliche Nachrichten aus dem Zülpicher Rathaus: Steuern und Gebühren bleiben im Jahr 2021 weitgehend stabil.

Zülpich, 04.01.2021 – Im Jahr 2021 wird es für die Bürgerinnen und Bürger von Zülpich leichte Veränderungen bei den Gebührensatzungen geben. Steuererhöhungen sind hingegen derzeit nicht geplant. Das hat der Stadtrat in der letzten Ratssitzung des Jahres 2020 beschlossen. Demnach kommt es 2021 zu einer Anpassung der Abfallgebühren in Zülpich.

Laut neuer Gebührensatzung der kostenrechnenden Einrichtungen, die der Stadtrat einstimmig verabschiedet hat, kostet die Entleerung der 80-Liter-Restmülltonne künftig 2,80 Euro (statt 2,40 Euro). Für die Leerung eines 120- Liter-Behälters werden künftig 3,90 Euro (statt 3,35 Euro) und für den 240-Liter-Behälter 7,20 Euro (statt 6,20 Euro) fällig. Veränderungen gibt es in 2021 auch bei den Bereitstellungsgebühren. Sie belaufen sich künftig für eine 80-Liter-Tonne auf 88 Euro für einen Mehrpersonenhaushalt beziehungsweise auf 55 Euro für eine Einzelperson, für eine 120-Liter-Tonne auf 132 Euro und für eine 240-Liter- Tonne auf 264 Euro. Für die Bereitstellung eines 1100-Liter-Containers stellt die Stadt Zülpich 3518 Euro in Rechnung. In der Bereitstellungsgebühr sind die Kosten für die Bio-, Sperrgut-, Sonder- und Papierabfallentsorgung bereits enthalten. Zuletzt waren die Abfallgebühren zwei Jahre lang konstant geblieben, nachdem sie in den Jahren 2013 bis 2018 sogar jeweils gesenkt werden konnten.

„In den Jahren 2013 bis 2018 haben die Gebührenzahler durch Gebührensenkungen vom günstigen Ergebnis der europaweiten Ausschreibung für die Abfallentsorgung profitiert. Für 2019 und 2020 konnte zumindest noch eine Gebührenstabilität eingeräumt werden. Im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 hatte die Verwaltung aber bereits darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich für 2021 auf eine erhebliche Gebührenerhöhung einstellen müssen“, so Beigeordneter und Kämmerer Ottmar Voigt. Diese Erhöhung sei vor allem der Tatsache geschuldet, dass ein gebührenmindernder Rückgriff auf die Gebührenausgleichsrücklage nur noch in Höhe des Restbestandes von 115.000 Euro möglich ist. Die Gebührenkalkulation 2021 werde dadurch im Vergleich zum Vorjahr, als noch 540.000 Euro entnommen werden konnten, um zusätzliche 425.000 Euro belastet.

Unverändert bleiben im kommenden Jahr hingegen die Abgaben für Straßenreinigung und Winterdienst: Die Straßenreinigung schlägt wie schon seit 2017 weiterhin mit 1,65 Euro pro Meter Grundstücksfront zu Buche und der Winterdienst mit 0,39 Euro. Bei den Friedhofsgebühren waren ebenfalls keine Anpassungen erforderlich – und das mittlerweile schon im sechsten Jahr. Demnach kostet eine Sargbestattung in einem Einzelgrab wie bisher 2.109 Euro und in einem Doppelgrab 4.218 Euro. Für ein Urnengrab stellt die Stadt Zülpich 1.175 Euro beziehungsweise 1.420 Euro für ein Urnengrab mit Grabplatte als Baumbestattung in Rechnung. Die Verstreuung auf einem Aschefeld schlägt mit 416 Euro zu Buche.

Sehr erfreulich ist die Entwicklung bei den Abwassergebühren: Laut neuer Gebührensatzung sinkt die Schmutzwassergebühr in 2021 von 3,65 Euro auf 3,50 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich nach wie vor auf 0,86 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche. Nicht zuletzt wurden in der Ratssitzung auch keine Veränderungen bei den Hebesätzen für die Realsteuern – Grundsteuer A und B – sowie für die Gewerbesteuer und die Hundesteuer vorgenommen. Hundehalter müssen also auch in 2021 für einen Hund 72 Euro, für zwei Hunde 108 Euro je Hund und für drei oder mehr Hunde 120 Euro je Hund pro Jahr bezahlen. Für einen laut Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuften Hund stellt die Stadt Zülpich jährlich 588 Euro in Rechnung, für zwei Hunde dieser Kategorie 882 Euro je Hund. Bürgermeister Ulf Hürtgen: „Damit sind die Realsteuern im fünften Jahr und die Hundesteuer schon im neunten Jahr stabil.“

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Am 06. Januar im Livestream: Neujahrsansprache von Bürgermeister Patrick Haas inklusive Livemusik

Stolberg, 04.01.2021 – Der Stolberger Bürgermeister Patrick Haas lädt alle Stolbergerinnen und Stolberger und natürlich alle interessierten Gäste herzlich ein, seine Neujahrsansprache live zu verfolgen – inklusive Livemusik. Die Ansprache wird am 06.01.2021 um 19:00 Uhr live im Rathaus aufgenommen und kann im Livestream auf der Startseite der städtischen Homepage (www.stolberg.de) oder über den städtischen Facebook-Account (@KupferstadtStolbergRhld) gesehen werden.

Garniert wird die Ansprache des Bürgermeisters mit Livemusik des bekannten Aachener Musikduos Sarah Schiffer (Gesang) und Martin Guha (Violine). Erstmals können alle Stolberger Bürgerinnen und Bürger damit den städtischen Neujahrsempfang verfolgen. Aufgrund der pandemischen Situation ist der sonst übliche Neujahrsempfang im Zinkhütter Hof in diesem Jahr nicht möglich. Fragen beantwortet gerne: Tobias Schneider (Referent Bürgermeisterbüro), tobias.schneider@stolberg.de

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Bistum Trier beklagt Defizit in zweistelliger Millionenhöhe

Region/Trier, 04.01.2021 – „Trotz allem viele
Gestaltungsmöglichkeiten“ sieht der Trierer Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg. Das hat er bei der Vorstellung der Haushaltsplanung 2021 und des Geschäftsberichts 2020 am 17. Dezember in Trier gesagt. Zu den bekannten Herausforderungen wie die Umsetzung der Synodenbeschlüsse, der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Raum der Kirche, die zurückgehenden finanziellen Ressourcen oder wachsenden Kirchenaustrittszahlen seien mit der Corona-Pandemie eine weitere dazugekommen. Dennoch sei er „ein wenig zuversichtlicher“.

Zwar müsse das Bistum mit weniger Ressourcen auskommen; allein in 2020 mit rund 10 Prozent, also etwa 30 Millionen Euro, weniger Kirchensteuern. „Auch im kommenden Jahr rechnen wir mit 22 Millionen Euro weniger Einnahmen.“ Da werde es umso notwendiger, „dass wir unsere Ziele in den Blick nehmen und entscheiden, wofür wir unsere Ressourcen verwenden wollen und welche konkreten Aufgaben vorrangig angegangen werden“. Dies werde möglich, weil nach den Klärungen mit Rom das Bistum nun ein klares Zielbild für die weitere Kirchenentwicklung vor Augen habe.

„Welche Wege führen uns zum Ziel?“

„Mit einem klaren Ziel vor Augen lässt es sich auch leichter unterscheiden“, sagte der Verwaltungschef des Bistums: „Welche Wege führen uns zum Ziel, welche führen uns davon weg? Welche Aufgaben belasten uns, welche fördern und motivieren uns auf das Ziel hin? Was ist sinnvoll zentral anzulegen, was sollte dezentral und vor Ort behandelt und entschieden werden?“ Er kündigte einen „Prozess der Aufgabenkritik“ an, der helfen soll, „die vorhandenen Ressourcen im Bereich Finanzen wie auch Personal sinnvoll und zielgerichtet einzusetzen“.

Verlust 2021: 46,6 Mio. Euro

Der Haushaltsplan für 2021, den Manfred Wagner, Leiter des Strategiebereichs „Ziele und Entwicklung“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier vorstellte, sieht einen Verlust von 46,6 Mio. Euro vor. Operativen Erträgen in Höhe von 421 Mio. Euro stehen Aufwendungen von 433,4 Mio. Euro gegen. Diesem negativ geplanten Verwaltungsergebnis von minus 12,4 Mio. Euro stehen Finanzerträge von 16,5 Mio. Euro und Finanzaufwendungen von 53,9 Mio. Euro entgegen, so dass der Haushaltsplan insgesamt ein Defizit ausweist.

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Präsident Michael Horper zur Düngeverordnung Rheinland-Pfalz: Gebietsabgrenzung nicht nachvollziehbar

Region/Koblenz, 04.01.2021 – In der Woche vor Weihnachten wurde die rheinland-pfälzische Landesdüngeverordnung verabschiedet und umfangreiches Kartenmaterial auf den Servern des Landes hinterlegt. Nach ersten Sichtungen stellt sich heraus, dass das Kartenmaterial wenig praktikabel ist.

Ein Blick auf das Kartenmaterial zeigt, dass teilweise innerhalb von gleichen Schlägen unterschiedliche Zuordnungen vorgenommen wurden. Dabei ist nicht nachvollziehbar, worauf diese beruhen. Präsident Michael Horper hat dies in einem Schreiben an Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing umgehend kritisiert und dargelegt, dass eine Differenzierung innerhalb eines Schlages fachlich nicht zu erklären und technisch auch nicht umsetzbar sei. Durch die Binnendifferenzierung sollte die Verursachergerechtigkeit verbessert werden. Das werde auf diese Weise nicht erreicht. Stattdessen trage diese Form der Ausweisung der Gebiete zur Verwirrung bei, da sie nicht nachvollziehbar und auch nicht praxisgerecht sei.

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Alltagshelfer/innen für städtische Kitas in Euskirchen gesucht

Euskirchen, 04.01.2021 – Das Landesprojekt „Alltagshelfer/innen in Kitas“ wurde verlängert. Seit August 2020 können in den Kitas zusätzlich Alltagshelfer/innen beschäftigt werden, um das Kitapersonal bei dem durch Corona erhöhten Betreuungsaufwand zu unterstützen. Desinfektion, Händewaschen und Einhaltung von Abständen sind mit kleinen Kindern nur unter höherem Aufwand zu gewährleisten. Alltagshelfer/innen leisten hier eine sinnvolle Hilfe. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW verlängert daher ihr Programm und stellt die nötigen Mittel zur Verfügung.

Für fünf der städtischen Kitas wird eine neue Unterstützung gesucht. Der Einsatz kann zwischen 10 und 25 Wochenstunden betragen. Die Maßnahme ist bis zum 31.07.2021 befristet. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Frau Houf (Fachberatung; Tel. 02251/14-536). Bewerbungen von interessierten Hilfskräften im nichtpädagogischen Bereich sind mit den üblichen Unterlagen zu richten an die Stadt Euskirchen, Fachbereich 1, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Zahlen runter, Freiheit rauf

Region/Mainz, 03.01.2021 – Ministerpräsidentin Malu Dreyer setzt weiterhin alles daran, die Infektionszahlen zu senken, um das öffentliche Leben bald wieder schrittweise hochfahren zu können. „Dafür testen und impfen wir in Rheinland-Pfalz besonders gefährdete Gruppen oft und schnell. Wir setzen auf Schutz und Impfbereitschaft. Auch ich werde mich impfen lassen, sobald ich an der Reihe bin. Es ist ein Schutz für sich und für andere“, sagte die Ministerpräsidentin vor dem Bund-Länder-Gespräch. Die durchschnittliche Inzidenz in Deutschland sei noch immer viel zu hoch. „Die Inzidenz ist nicht das einzige Kriterium. Unser Gesundheitssystem ist robust, aber die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kliniken und Gesundheitsämtern arbeiten seit Monaten am Limit, um Menschenleben zu retten. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen von Weihnachten und Silvester frühestens in einer Woche sichtbar werden. Wir können daher noch keine Lockerungen vornehmen, aber wir arbeiten weiter daran, wie wir das öffentliche Leben wieder hochfahren können.“

Fernunterricht bis 15. Januar – mehr Tests für Erzieher und Lehrer

„Wir wollen Planungssicherheit für Familien und Sicherheit für Erzieher und Erzieherinnen, deswegen kann sich das Personal in unseren Kindertagesstätten vom 4.  bis 18. Januar 2021 einmal anlasslos testen lassen. Neu ist auch, dass sie sich künftig auch dann testen lassen können, wenn sie Kontaktperson der Kategorie 2 sind,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Das wird auch für Lehrkräfte gelten, wenn  der Präsenzunterricht wieder beginnt.“

Die Landesregierung hatte bereits vor Weihnachten für Planungssicherheit gesorgt und festgelegt, dass bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Er sei das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung oder Ferienverlängerung. Abiturprüfungen finden in Rheinland-Pfalz statt. Die Kitas bleiben offen für die, die sonst keine Betreuung haben.

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Impfstart im Kreis Ahrweiler Anfang Januar -Terminvergabe für Impfzentrum Grafschaft-Gelsdorf startet am 4. Januar 2021

Ahrweiler, 03.01.2021 – Nachdem der Kreis Ahrweiler zum Impfstart am 27. Dezember keinen Impfstoff seitens des Landes Rheinland-Pfalz zugewiesen bekommen hatte, werden ab dem 4. Januar 2021 auch im Kreis Termine für die Corona-Schutzimpfungen durch das Land vergeben.

„Endlich können wir damit beginnen, die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen aktiv vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen“, betonen Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes.

Die Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum Grafschaft-Gelsdorf starten am 7. Januar 2021. „Die Organisation der Corona-Impfungen war und ist für alle Beteiligten eine Mammutaufgabe. Wir freuen uns alle sehr, dass es endlich losgeht“, so Fabian Schneider, Impfzentrumskoordinator des Kreises. Zunächst hat die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes priorisierte Gruppe der über 80-Jährigen die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Sie wird postalisch informiert. Interessierte Bürger aus dieser Gruppe können sich ab dem 4. Januar 2021 aber auch aktiv bei der zentralen Terminvergabestelle des Landes über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de melden.

Hiervon unabhängig bereiten sich derzeit die Senioreneinrichtungen im Kreis auf die Impfungen durch die mobilen Impfteams vor und stehen hierzu in engem Austausch mit dem Impfzentrumskoordinator des Kreises. Wann die Impfungen beginnen, hängt letztendlich von der Meldung über die Impfbereitschaft der Senioreneinrichtungen an die Landeskoordinationsstelle ab. „Vor allem in den Senioreneinrichtungen ergeben sich hohe Infektions- und Sterberaten. Jede Impfung hier kann dazu beitragen, Leben zu schützen“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Dr. Stefan Voss.

Zum Hintergrund: Da zu Beginn des offiziellen Impfstarts nur wenig Impfstoff verfügbar war, wurde in Rheinland-Pfalz zunächst Einrichtungen in den Regionen ein Impfangebot gemacht, in denen zum Stichtag 16. Dezember eine überdurchschnittliche Sieben-Tages-Inzidenz vorlag. Dies war und ist im Kreis Ahrweiler nicht der Fall.