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Einzelhandel und Gastronomie trotz Lockdown weiterhin für Sie im Einsatz!

Daun/Region, 11.01.2021 – 2020 hat uns allen Grenzen aufgezeigt, die so niemand vorherahnen konnte. Wir alle mussten Situationen erfahren, die immer wieder neue Ideen und ein komplettes Umdenken gefordert hatten. Besonders unter dem Lockdown leiden seit 16. Dezember die zahlreichen Einzelhändler in der Region. Viele Kunden haben dem lokalen Handel, den Dienstleistern sowie der Gastronomie in der Region die Treue gehalten haben. Das ist beeindruckend und zeigt den Zusammenhalt, wenn es eng wird! Auch nach den Feiertagen gibt es beim Einzelhandel und der Gastronomie in Daun, Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Kelberg sowie in zahlreichen Ortsgemeinden unzählige Möglichkeiten gezielt einzukaufen.

Ein jeder Einzelhändler ist über verschiedene Kanäle erreichbar: sei es telefonisch, per Email, über diverse Shops, per WhatsApp – sie bieten Abholung, Versand oder gar Lieferung an. Die Kontaktdaten der Einzelhändler hängen meistens in deren Schaufenster. Selbstverständlich findet alles unter Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen statt. Unterstützen Sie bitte weiterhin die regionalen Angebote, des lokalen Handels und der Gastronomie mit „Take away!“ Übrigens können Sie Ihr neues Auto oder den neuen Gebrauchten beim Autohändler Ihrer Wahl auch im Lockdown kaufen.

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Pellenzer Bürgerinnen und Bürger setzen vermehrt auf digitale Verwaltung

Plaidt, 11.01.2021 – Die Nutzung digitaler Serviceangebote nimmt auf den Internetseiten der Verbandsgemeinde Pellenz stetig zu. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie zum vermehrten Zugriff auf die Online-Formulare auf www.pellenz.de beigetragen. Mittlerweile stehen unter dem Menüpunkt „Digitale Verwaltungsleistungen“ rund 80 Verwaltungsleistungen in digitaler Form zur Verfügung.

 Wie groß der Nutzen der Online-Serviceangebote für die Bevölkerung ist, zeigt eine aktuelle Studie der Bitkom auf. 148 Minuten nimmt ein „Besuch beim Amt“ durchschnittlich in Anspruch. Ein Großteil der fast 2,5 Stunden entfallen dabei auf An- und Abreise sowie Wartezeit. Der eigentliche Zweck des Besuchs nimmt hingegen lediglich 25 Minuten in Anspruch.

Genau hier setzen die Serviceangebote der Verbandsgemeinde Pellenz im Internet an und helfen den Bürgerinnen und Bürgern, viel Zeit zu sparen. So lassen sich auf der Webseite www.pellenz.de bereits heute sehr viele Verwaltungsangelegenheiten einfach und schnell online erledigen. „Es kann nicht sein, dass Menschen Urlaub nehmen müssen, nur um einen schlichten Verwaltungsvorgang anzustoßen. Unser Ziel ist es, alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten“, so Verbandsbürgermeister Klaus Bell.

Egal ob Eheschließung, Geburt, Gewerbeummeldung oder Wohnberechtigungsbescheinigung, die Internetseiten der Verbandsgemeinde Pellenz bieten für fast jeden Fall das passende Formular. Dort besteht zudem die Möglichkeit, vorab detaillierte Informationen zu unterschiedlichsten Themen detailliert nachzulesen.

„In den vergangenen Monaten wurde uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. Für einen Großteil der Vorgänge sind persönliche Besuche gar nicht erforderlich. Antragsformulare für die Anforderung von Urkunden können online ausgefüllt und elektronisch an die Verbandsgemeinde übermittelt werden. Dokumente, die unterschrieben werden müssen, kann man einscannen und per E-Mail, Fax oder Brief an uns schicken“, erklärt Klaus Bell.

Im Kontaktformular „Bürger teilen mit“ kann jeder mithelfen, sein Umfeld noch lebenswerter zu gestalten. Von „Bäume und Grünanlagen“ über „Kanalbetrieb“, unterschiedlichste „Schadensmeldungen“ bis hin zu „Verbesserungsvorschläge“ oder „Wasserversorgung“… Mit dem Kontaktformular kann man unkompliziert und rund um die Uhr Mängel, Ärgernisse oder auch Lob jedweder Art melden oder Tipps geben. Das Gute daran: die Meldung wird direkt an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und dort zeitnah bearbeitet.

„Insbesondere im interkommunalen Vergleich haben wir hinsichtlich der Digitalisierung der Verwaltung bereits einen hohen Entwicklungsstand erreicht. Unser Ziel ist jedoch, die digitale Leistungserbringung weiter zu optimieren und so die Bürgernähe der Verbandsgemeindeverwaltung weiter zu verbessern“, schließt der Verbandsbürgermeister.

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Ortsbürgermeister Robert Ohlerth will historischen Brunnen in Kallmuth originalgetreu wiederaufbauen lassen

Mechernich-Kallmuth, 11.01.2021 – „Wer hat noch Fotos vom einstigen Brunnen in Kallmuth?“, fragt Ortsbürgermeister Robert Ohlerth und verbindet damit die Hoffnung, dass Bürger, Freunde oder Verwandte noch historische Belege aufbewahrt haben, die zeigen, wie die einstige Wasserzapfstelle inmitten des Dorfes an der Alten Schule, dem heutigen Bürgerhaus, früher einmal ausgesehen hat.

Seit vielen Jahrzehnten ist der ehemalige Brunnen abgedeckt und zugewachsen, der Oberbau faktisch nicht mehr vorhanden. Einst versorgte die Wasserquelle vor allem die Alte Schule und die Lehrerwohnung mit dem frischen Nass.

Jetzt will der Ortsbürgermeister den Brunnen möglichst originalgetreu wiederaufbauen bzw. nachbauen lassen. „Der Schacht selbst ist noch intakt und vorhanden“, berichtet Ohlerth.

Erzählungen nach wurde der Brunnen mit einer Handpumpe betrieben. Ob das stimmt, könnte ein Foto letztlich zweifelsfrei belegen. Finanzielle Unterstützung für das Vorhaben erhofft sich Ohlerth aus dem Landes-Förderprogramm „Heimatscheck“, den dazugehörigen Antrag will sein Ortskartell-Vorstandskollege Johannes Trimborn in Kürze stellen.

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Start für die erste Wasserstoff-Tankstelle im Kreis Düren

Düren, 11.01.2021 – Der Kreis Düren setzt seit langem auf Wasserstoff (H2). Deshalb freut sich Landrat Wolfgang Spelthahn, dass in diesem Jahr die erste Wasserstofftankstelle im Kreisgebiet eröffnet werden kann. „Wir setzen damit unseren innovativen Weg konsequent fort“, sagte der Landrat. Der Bund fördert den Tankstellenbau mit rund 1,3 Millionen Euro.

Die erste H2-Tankstelle wird im Dürener Gewerbegebiet „Im großen Tal 1“ entstehen und an die dortige Shell-Tankstelle andocken. „Derzeit sind sämtliche Unterlagen für die Genehmigung in Vorbereitung“, sagte der Landrat. Im Sommer wird Baubeginn sein, die Fertigstellung ist für Ende des Jahres geplant. Die Station wird von der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co. KG gebaut und betrieben und liegt „sehr verkehrsgünstig an der Autobahn A 4“, wie Landrat Wolfgang Spelthahn betonte.

An der neuen Station können nicht nur Pkw, sondern auch Busse und perspektivisch Lkw betankt werden. Der Kreis Düren wird bekanntlich so schnell es geht, Wasserstoffbusse einsetzen. Für fünf Fahrzeuge ist vom Land NRW bereits eine Förderung von 1,3 Millionen Euro zugesagt worden. Zudem wird der Kreis Düren noch in diesem Jahr auf der Basis von Sonnenenergie mit der Produktion von grünem Wasserstoff im Brainergy-Park in Jülich beginnen.

„Es ist wichtig, dass nun ein Anfang gemacht wird“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Um die Wasserstofftechnologie voranzutreiben, brauche es Fahrzeuge und Tankmöglichkeiten. Der Kreis Düren plant vier weitere H2-Tankstellen verteilt über das gesamte Kreisgebiet.

„Wir arbeiten sehr eng und gut mit dem Kreis Düren zusammen, die Planungen kommen gut voran“, sagte Falk Schulte-Wintrop, für die strategische Unternehmensentwicklung bei H2 Mobility verantwortlich. Sein Unternehmen betreibt bundesweit 85 Wasserstoff-Stationen.

Der Kreis Düren setzt selbst bereits zwei H2-Autos ein. Zudem fahren mittlerweile auch einige Kommunen wie Nörvenich und Jülich sowie Privatunternehmen Wasserstoffautos. Die Betankung von Pkw dauert zwischen 3 und 5 Minuten, die von Bussen 10 bis 15 Minuten. Außerdem wird der Kreis Düren künftig H2-Züge einsetzen. „Wasserstoff ist die Zukunft“, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn, „wir werden dieses Innovationsthema konsequent weiterverfolgen.“

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Alsdorfer Bücherei: Lesestoff im Corona-Lockdown – Telefonische Bestellung, Abholtermin und Medienausgabe am Eingang – Kein Aufenthalt

Alsdorf, 11.01.2021 – Gute Neuigkeiten aus der Stadtbücherei Alsdorf: Ab Dienstag, 12. Januar, bietet die Alsdorfer Bibliothek neben der digitalen Ausleihplattform Onleihe einen eingeschränkten Ausleihservice von analogen Medien für die Dauer der Schließung bis zum 31. Januar an. Bis Ende Januar ist die Bücherei aufgrund der Corona Schutzverordnung des Landes NRW, für den Publikumsverkehr nicht zugänglich.

Doch die Alsdorfer Stadtbücherei möchte auch in Zeiten der Corona-Krise Medien an ihre Kunden ausleihen und hat sich dafür etwas einfallen lassen. Dazu können die Benutzerinnen und Benutzer Medien telefonisch unter der Telefonnummer 02404/93950 Medien bestellen und einen Abholtermin vereinbaren.Bei dem Telefonat geben die Benutzerinnen und Benutzer bitte ihren Namen und ihre Benutzernummer an, diese finden Sie unter dem Strichcode auf ihrem Benutzerausweis.

Bei der Abholung werden die Medien am Eingang in die Bücherei bei Vorlage des Büchereiausweises ausgegeben.

In drei Schritten kurz erklärt:

  1. Medienwünsche telefonisch unter 02404/93950mitteilen und Abholtermin vereinbaren
  2. Nur Rückgabe und Abholung von Medien, kein Aufenthalt 
  3. Abstand von 2 Metern wahren

Das Team der Stadtbücherei hofft, dass damit vielen Benutzern der Zugang zu den Medien der Stadtbücherei möglich gemacht werden kann und sie so trotz Lockdown wieder Lese- und Hörstoff erhalten können.

Natürlich können Leserinnen und Leser auch weiterhin das Onleihe-Angebot mit ihrem Büchereiausweis  nutzen. Die Bibliotheken der OnleiheRegion Aachen bieten eine große Auswahl an digitalen Medien, die die Kundinnen und Kundenrund um die Uhr nutzen können. Unsere digitalen Medien sind jederzeit erreichbar. Dazu gehören eBooks, digitale Zeitungen und Zeitschriften,  Hörbücher und Onlinekurse.

Die Onleihe stellt sicher, dass Büchereikunden sich rund um die Uhr und wo immer sie sich gerade befinden mit Medien versorgen können – nur ein Internetanschluss muss vorhanden sein.

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kfd Kommern ehrt treue Mitglieder auch in Corona-Zeiten

Mechernich-Kommern, 11.01.2021 – Irmgard Jeske und Maria Schreiner ziehen von Haus zu Haus. Eigentlich wären die Jubilarinnen, die sie aufsuchen, in der Jahreshauptversammlung im Pfarrheim groß geehrt worden. Weil das jedoch Corona-bedingt ersatzlos gestrichen werden musste, ließen sich die Verantwortlichen der Katholischen Frauengemeinschaft (kfd) Kommern eine Alternative einfallen.

„Uns lag eine Würdigung dieser langjährigen und treuen Mitglieder am Herzen. Wir wollen auch in diesen Zeiten füreinander da sein, denn das macht schließlich den katholisch getragenen Verbund aus“, betonen Jeske und Schreiner, die die Blumensträuße Corona-konform vor der Haustür überreichten. Auf eine sage und schreibe 60 Jahre währende aktive Mitgliedschaft kann Lucia Bauer stolz sein. Auf jeweils 50 Jahre kfd-Zeit blicken Monika Worm und Christel Kurth zurück.

Frauen für Frauen

Die heute 92-jährige Lucia Bauer erinnert sich während des Besuches gern an frühere Zeiten. „Ich war stolz auf meine Mutter“, sagt sie. Ihre Mutter, Sybilla Kremer, war Präfektin und Mitgründerin der kfd Kommern. Deshalb fühlte sich Bauer fast schon „familiär“ mit dem Mütterverein verbunden, als sie vor 60 Jahren mit der Geburt des ersten von insgesamt zwei Kindern eintrat. Sie genoss die gemeinsamen Gottesdienste und regelmäßigen Treffen zum Austausch unter Frauen. Die angebotenen Ausflugsfahrten hat sie immer sehr gerne mitgemacht bis 2007. Für ein alljährlich beliebtes Event, die legendären Karnevalssitzungen seinerzeit mit dem wortgewandten Büttenredner und Kommerner Pfarrer Jakob Bister, machten sie sich und ihre Mutter aber stets gerne „besonders schick und fein“.

In der kfd Mitglied zu sein, „das war früher so, wenn man Kinder hatte“, so Kurth. Gut habe auch immer getan, Sorgen unter Gleichgesinnten bei Mütterkaffees oder Müttertouren loswerden zu können.

2018 wurde der aktuell amtierende Vorstand im Beisein von 50 Mitgliedern gewählt. Die Aufgabe der Teamsprecherin teilen sich seitdem Maria Schreiner und Irmgard Jeske. Den Vorstand komplettieren Elisabeth Fischer (Schriftführerin) und Sandra Kratz (Kassiererin) und Margot Oberauner (Beraterin). Derzeit hat die kfd Kommern rund 133 Mitglieder. Nach einer kriegsbedingten Pause hatte sich am 13. Mai 1953 die Kommerner kfd neu gegründet.

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NRW – Ministerin Gebauer: Auch unsere Schulen müssen einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten

Region/Düsseldorf, 11.01.2021 – Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Nach der Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundesregierung hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die konkrete Umsetzung für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen erläutert: „Angesichts der kritischen Infektionslage in ganz Deutschland braucht es weiterhin entschlossenes Handeln in allen Lebensbereichen, um die Pandemie in diesem Winter zurückzudrängen. Auch unsere Schulen müssen dazu einen weiteren Beitrag leisten. Wir werden daher die Präsenzpflicht an allen Schulen bis Ende Januar aussetzen und für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht anbieten.“ Die Ministerin betonte, dass diese Entscheidung niemandem leicht gefallen sei: „Es schmerzt auch mich sehr, dass wir das Recht der Kinder auf Bildung nicht wie gewohnt umsetzen können. Aber angesichts der gegenwärtigen Situation sind die konsequenten Einschränkungen richtig, um Kontakte weiter zu verringern.“

Die neuen Regelungen für den Unterricht in Nordrhein-Westfalen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 im Einzelnen:

 

  1. Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

 

  1. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.

Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.

Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die Landesregierung bereits im Sommer als bislang einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Zudem wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet. Weitere Unterstützung erhalten die Schulen durch die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur Verfügung stehen.

Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.

 

  1. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

  1. Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer, dass sie schon bei der Vorstellung des Stufenplans vor der Weihnachtspause darauf hingewiesen habe, dass bei einer besonders kritischen Infektionslage die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen zu entscheiden habe: „Dieser Fall ist nun eingetreten. Aber es ist mir ein wichtiges Anliegen, allen Schülerinnen, Schülern, Eltern und Großeltern klar zu sagen: Sollte es in den kommenden Wochen zu Lockerungen kommen, dann ist es für mich und die gesamte Landesregierung völlig klar, dass die Schulen von Anfang an dabei sind. Dafür habe ich in der KMK gekämpft und dafür werde ich mich weiter nachhaltig einsetzen.“

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Wirtschaft

Corona-Gegenmaßnahmen: Ausbildungs-Sicherheit im Mittelstand wird gestärkt

Region/Koblenz, 11.01.2021 – Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spüren zunehmend die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das kann auch negative Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben, sollte durch wirtschaftliche Probleme die Fortführung der Ausbildung gefährdet sein. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll über die Nutzung der Verbund- und Auftragsausbildung Auszubildende auffangen, die im eigenen Betrieb ihre Ausbildung temporär nicht weiterführen können. „Interims-Ausbildungsbetriebe“ oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die in diesem Fall einspringen, werden durch Zuschüsse gefördert, die nicht zurück zu zahlen sind. Die Förderhöhe beträgt hierbei 4.000 Euro für jeden interimsweise übernommenen Auszubildenden.

Antragsberechtigt sind:

 

  • Ausbildende KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen. Als KMU gelten Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Der Sitz oder eine Niederlassung des Betriebes muss in Deutschland liegen.
  • Überbetriebliche Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monat ausbilden.
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre als juristische Personen des öffentlichen Rechts oder im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts organisierte Mitglieder ÜBA durchführen.
  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind (Ausbildungsdienstleister).

Die Antragsstellung ist bei der Deutschen Rentenversicherung – Knappschaft-Bahn-See (KBS) unter www.kbs.de/bpa zu stellen. Die Frist zur entsprechenden Antragsstellung läuft bis 30. September 2021.

Weitere Informationenbei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Koblenz, Tel.: 0261/ 398-361, ausbildung@hwk-koblenz.de

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Fortschritt

Kooperation zwischen dem Projekt „Eifeler Mühlenstein“ und der UNESCO Projektschule Bernardshof

Mayen, 11.01.2021 – Kürzlich stellten der Vorsitzende des Projekts „Eifeler Mühlsteinrevier“, Uwe Hoffmann von der Stadt Mayen, sowie der stellv. Vorsitzende Frank Neideck von der Verbandsgemeinde Mendig, das Projekt dem Einrichtungsleiter des Bernardshof Marco Boos und seinem Stellvertreter Jürgen Klein vor.

Hierbei geht es um die Anerkennung und Bewahrung der 7.000-jährigen Geschichte der Produktion von Mühlsteinen in dem Gebiet zwischen Mayen und Mendig. Dieser Umstand ist nicht nur kulturhistorisch von einmaligem Wert, sondern spielt auch in der Versorgung der Menschheit mit Nahrung eine herausragende Rolle.

Marco Boos und Jürgen Klein waren von der kurzen Vorstellung des Projektes sehr beeindruckt und es wurde eine Kooperation zwischen dem Projekt „Eifeler Mühlensteinrevier“ und der UNESCO Projektschule des Bernardshof vereinbart.

In welcher Art und Weise dies möglich ist, wird in den kommenden Wochen und Monaten besprochen.

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Corona-Pandemie: Apotheker als gefragte Arzneimittel-Experten in Impfzentren

Region/Mainz/Berlin, 10.01.2021 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt den Einsatz von Apothekerinnen und Apothekern sowie zusätzlichem pharmazeutischen Personal in den regionalen Impfzentren und mobilen Impfteams, die seit Ende Dezember 2020 schon viele tausend Menschen gegen das Corona-Virus geimpft haben. „Wir freuen uns, dass die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker von Anfang an bei den Corona-Impfungen angefordert und einbezogen wird“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen arbeiten die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten ganz systematisch in fest definierten Teams mit Ärzten und medizinischem Personal zusammen. In anderen Bundesländern gibt es dagegen noch viel Potential, die Apothekerinnen und Apotheker noch intensiver in die Facharbeit einzubeziehen. Viele Landesapothekerkammern haben ihre Mitglieder aufgerufen, sich bei ihnen oder den Impfzentren für eine freiwillige Mitarbeit zu melden.“

Overwiening weiter: „Die Apotheken haben seit Beginn der Pandemie jeden Tag hunderttausende Patienten über das Corona-Virus und den Kampf dagegen informiert sowie erkrankte und in Quarantäne befindliche Patienten kontaktlos per Botendienst mit Arzneimitteln versorgt. Mit der kostenlosen Abgabe von FFP2-Schutzmasken und der Möglichkeit, kostenpflichtige Antigen-Schnelltests durchzuführen, haben die Apotheken in den vergangenen Wochen sogar noch weitere Mittel in die Hand bekommen, um den gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen die Pandemie zu unterstützen. Der Einsatz von Apothekerinnen und Apothekern in den Impfzentren ist ein weiterer Baustein. Als Experten für Arzneimittel und somit auch für Impfstoffe stellen die Apotheken seit jeher die Versorgung der Ärzte mit Impfstoffen gegen Grippe, Masern, FSME oder HPV sicher. Seit kurzem gibt es auch regionale Modellprojekte zur Grippeschutz-Impfung in Apotheken, die auf eine höhere Durchimpfungsrate abzielen.“

Zum Hintergrund: Die Impfzentren liegen in der Verantwortung der Bundesländer und ihrer Kommunen, die auch den Personaleinsatz vor Ort verantworten. Apothekerinnen und Apotheker können dort insbesondere die Rekonstitution des Impfstoffes (d.h. Verdünnung des Konzentrats) vornehmen