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Corona-Soforthilfe-programm des Landkreises Vulkaneifel

Daun, 16.10.2020 – Dem Aufruf der Kreisverwaltung Vulkaneifel, ge-richtet an alle gemeinnützigen Vereine und Kulturschaffenden im Landkreis, eine finanzielle Zuwendung für Einnahmeverluste aufgrund abgesagter Veranstaltungen im Zuge der Corona-Pandemie zu erhalten, sind viele Verantwortliche von Vereinen und kulturellen Organisationen gefolgt. Schon bereits zwei Wochen nach Presseaufruf, lagen der Kreisverwaltung Vulkaneifel zahlreiche Anträge vor, die nun gemeinsam mit den Mitgliedern des Kreisvorstandes, bestehend aus Landrat Heinz-Peter Thiel und den drei Kreisbeigeordneten Alois Manstein, Frank Baumhardt, Christoph Bröhl sowie Büroleiter Heinz-Peter Hoffmann und Johannes Grohsmann von der Kreisverwaltung Vulkaneifel ausgewertet und entschieden wurden.

23 Anträge wurden bewilligt

Das Ergebnis: 23 Anträge von Sportvereinen, Theatervereinen, freiwilligen Feuerwehren, Jugendvereinen und Musikvereinen aus dem gesamten Landkreis Vulkaneifel sind positiv entschieden worden – eine Förderung von über 30.000 Euro soll fließen. Jetzt heißt es das Geld schnellstmöglich auszuzahlen, damit die Verantwortlichen und Antragssteller die versprochene finanzielle Zuwendung erhalten und damit ihren Vereinen oder Organisation auch für die nächste Zeit zukunftssicher aufstellen zu können. „Wir sind froh, dass wir schnell und unbürokratisch denjenigen unter die Arme greifen können, die wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in existenzbedrohende Situation geraten sind“, so Landrat Heinz-Peter Thiel und ergänzt: „Wir erwarten jedoch noch mehr Anträge.

Im Hinblick auf die aktuelle Lage und die prognostizierte Entwicklung kann es sein, dass sich in naher Zukunft mehr Vereine in einer Notlage befinden als noch vor vier Wochen. Gerade gemeinnützige Vereine sind auf Einnahmen durch Veranstaltungen angewiesen“, so Thiel weiter. Diese würden nun wegfallen, Mietkosten, Rechnungen für Strom und Wasser und andere Ausgaben dagegen bleiben.

Antragstellung weiterhin möglich

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine und Kulturschaffende, die pandemiebedingt auf Einnahmen verzichten müssen, bzw. auch aufgrund Corona bedingter Absagen von Veranstaltungen und Projekten ebenfalls Einnahmeausfälle verzeichnen mussten. Gefördert werden bis zu 50 % der nachgewiesenen Netto-Kosten bzw. Netto-Einnahmeausfälle bis zu einer Förderhöhe von maximal 1.500 Euro pro antragstellendem gemeinnützigen Verein oder Kulturschaffenden. Auf die Gewährung der Leistungen aus dem „Corona-Soforthilfeprogramm des Landkreises Vulkaneifel für gemeinnützige Vereine und Kulturschaffende“ besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt und Antragsmöglichkeit

Das Online-Antragungsformular zum Corona-Soforthilfeprogramm ist auf der Internetseite des Landkreises abrufbar. Außerdem kann dies telefonisch bei unserem Ansprechpartner Johannes Grohsmann (Tel.: 06592/933-289) angefordert werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit den beizufügenden Unterlagen per Mail an johannes.grohsmann@vulkan-eifel.de oder per Post an die Kreis-verwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun. Für weitere Rückfragen (Tel: 06592/933-289) steht Ihnen unser Ansprechpartner Johannes Grohsmann gerne zur Verfügung.