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Strompreisbremse – Bauernverbände setzen sich erfolgreich für Biogasbetriebe ein

Region/Koblenz – Dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ist es gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und weiteren Landesverbänden gelungen, die landwirtschaftlichen Biogasbetriebe vor schweren wirtschaftlichen Belastungen zu bewahren.

Der Deutsche Bundestag hat gestern mit großer Mehrheit entschieden, dass Biogasanlagen auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten und weiter zur Stärkung einer von fossilen Brennstoffen unabhängigen Energieversorgung beitragen können. Die geplanten Eingriffe, die die Strompreisbremse ursprünglich vorsah und für viele Biogasanlagenbetreiber wirtschaftlich verheerende Folgen gehabt hätten, hat der Gesetzgeber revidiert. Das Ergebnis konnte nur erzielt werden, weil BWV-Präsident Michael Horper sowie weitere ehren- und hauptamtliche Vertreter des BWV viele Gespräche auf Bundes- und Landesebene geführt und die Entscheidungsträger von der Bedeutung der Biogasanlagen überzeugt haben. Nur aufgrund dieser Aufklärungsarbeit konnten Entscheidungen zu Lasten der landwirtschaftlichen Betriebe verhindert werden.

„Ich freue mich“, so Horper, „dass es uns gemeinsam gelungen ist, den Fortbestand der bäuerlichen Biogasanlagen zum Wohle aller zu sichern und danke allen, die sich in den letzten Wochen vehement dafür eingesetzt haben.“

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Ampelkoalition verabschiedet Energie-Preisbremsen ohne verbindliche Regelung für Flutgebiete

Ahrweiler – „Seit Wochen fehlt es nicht an Hinweisen aus unserer Region, dass bei den Gas- und Strompreisbremsen in Bezug auf den Jahresverbrauch 2021 als Berechnungsgrundlage die besondere Situation in den Flutgebieten berücksichtigt werden muss“, so die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil. „Aber alle Bemühungen von mir und vielen anderen haben bei der Ampelkoalition in Berlin nicht gewirkt – die Gesetze wurden am Donnerstag im Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen ohne eine verbindliche Regelung für die Flutgebiete verabschiedet.“ Das sei deshalb besonders enttäuschend, weil der Einsatz für unsere geschundene Region bei Besuchen und Reden von Regierungsvertretern immer gerne in den Mittelpunkt gestellt werde.

Mechthild Heil erläutert weiter, dass die Nachricht aus dem Ahrtal bei den Bundestagsabgeordneten der Ampelkoalition durchaus angekommen sei: „Die Koalitionsfraktionen haben einen Entschließungsantrag zu Gas- und Strompreisbremse gefasst, in dem die Besonderheit der Flutgebiete in einem Halbsatz angesprochen wird.“ Eine solche Entschließung sei allerdings leider nicht rechtverbindlich. „Es ist deshalb umso unverständlicher, dass in den umfangreichen Änderungen von 350 Seiten, die die Ampelkoalition in der Nacht vor den abschließenden Beratungen an den Gesetzentwürfen vorgenommen hat, sich keine rechtsverbindliche Regelung zu den Flutgebieten findet.“

Im Ergebnis seien die Flutgeschädigten nun auf den guten Willen ihrer Energieversorger angewiesen, dass diese der unverbindlichen Entschließung des Bundestages folgen und deren spezielle Situation bei der Verbrauchsprognose für die Preisbremsen berücksichtigen. Es sei absehbar, dass hier unnötiger Weise viel zusätzliches Streitpotenzial entsteht. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht und ein Entschließungsantrag ist an dieser Stelle eindeutig nicht ausreichend, das hätte in die Gesetze gemusst“, so Mechthild Heil abschließend.

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RLP Minister Ebling begrüßt Kaufvertrag für Brohl-Wellpappe-Gelände im Ahrtal

Ahrbrück/Mainz – Der Eigentümer der Firma Brohl Wellpappe und die Ortsgemeinde Ahrbrück (Landkreis Ahrweiler) haben einen Kaufvertrag für das Gelände der Firma sowie weitere Grundstücke in Ahrbrück unterzeichnet. Innenminister Michael Ebling begrüßte den Vertragsabschluss, der den Weg freimacht für die Bebauung des ehemaligen Firmengeländes mit Wohn- und Gewerbeflächen. Die Eigentümerfamilie hatte bereits kurz nach der Flut im Ahrtal angeboten, der stark betroffenen Gemeinde das Werksgelände für einen symbolischen Euro zu überlassen, damit neue Flächen für Wohnraum geschaffen werden können.

„Mit dem Verkauf des ehemaligen Firmengeländes an die Ortsgemeinde ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, damit in Ahrbrück schon bald Häuser und Wohnungen für Menschen entstehen können, die nach der Flut nicht mehr am bisherigen Ort bauen können oder wollen. Direkt nach Unterbreitung des großzügigen Angebotes durch den Eigentümer hatte das Innenministerium eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, um die Ortsgemeinde bei den Planungen zu unterstützen. Für das Konversionsmanagement wurden bereits im Februar 684.000 Euro an Fördermitteln bewilligt. Weitere Fördermittel in Millionenhöhe zum Rückbau der Gewerbehallen auf dem Gelände sind in Aussicht gestellt“, sagte Innenminister Ebling. Er sprach sich für eine zügige Umsetzung des Neubauprojektes aus.

Mit dem Ankauf der Grundstücke ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Rückbau der Werkshallen auf dem Gelände voraussichtlich Anfang des Jahres 2023 ausgeschrieben werden kann.

„Bauflächen sind im Ahrtal ein knappes Gut. Umso wichtiger sind Projekte wie jenes in Ahrbrück, bei denen bereits versiegelte Flächen in neuen Wohn- und Gewerberaum umgewandelt werden. Das ist nicht nur eine wertvolle Möglichkeit für Betroffene der Flut, ein neues Zuhause in ihrer Heimatregion zu finden, sondern kommt auch dem Klima- und Umweltschutz zugute“, sagte Ebling.

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So kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause

Region/Stuttgart – Jedes Jahr schmücken rund 30 Millionen Deutsche ihr Heim mit einem Weihnachtsbaum. Ob Nordmanntanne, Blaufichte oder Nobilis – viele werden vom Verkaufsstand mit dem Auto nach Hause transportiert. Die Experten von DEKRA erklären, was zu beachten ist, damit der Baum ans Ziel gelangt, ohne Schaden anzurichten.

„Wer den Weihnachtsbaum mit dem Auto transportiert, muss darauf achten, dass der Baum den Fahrer nicht behindert oder in irgendeiner Form die Sicht einschränkt“, sagt Martin Kugele, Sachverständiger bei DEKRA. „Daher empfiehlt es sich, die Zweige mit einem Netz einzufassen, wie dies an den Verkaufsstellen in der Regel geschieht.“

Expander genügen nicht
Bei Fahrzeugen mit Dachreling oder Gepäckträger lässt sich der Baum gut auf dem Autodach befördern. Mit dem Stamm nach vorn ausgerichtet, wird er mit reißfesten Spanngurten gegen Verrutschen und Herabfallen gesichert. Expander reichen hier nicht aus: Wie Crashtests zeigen, kann sich der Baum sonst bei einer Vollbremsung lösen und zum gefährlichen Geschoss werden. Auch beim Transport auf dem Anhänger muss der Baum fest verzurrt werden.

Viele schieben den Baum einfach durch die geöffnete Heckklappe in den Innenraum. Hier ist der Baum so zu fixieren, dass er nicht die Sicht oder Bewegungsfreiheit des Fahrers behindern oder verrutschen kann. Mit einer Schutzfolie schützt man den Innenraum vor Verschmutzung: Klebriges Baumharz ist schwer zu beseitigen. Achtung: Bei einer Fahrt mit geöffneter Heckklappe können schädliche Abgase in den Fahrgastraum eindringen. Deshalb ist eine gute Belüftung des Innenraums wichtig.

Bei Dunkelheit aktive rote Leuchte erforderlich
Häufig ragt der Baum mehr oder weniger weit über das Fahrzeugheck hinaus. „Steht er mehr als einen Meter über die Rückstrahler hinaus, muss bei Tageslicht an der Spitze ein rotes Fähnchen oder Schild von 30 mal 30 Zentimeter Größe hängen“, erklärt Kugele.

„Wird es schon dunkel oder die Sicht ist schlecht, sind eine aktive rote Leuchte und ein roter Rückstrahler ein Muss. Die Leuchte darf maximal 150 Zentimeter, der Rückstrahler höchstens 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein.“ Vor dem Losfahren schaut man besser noch einmal nach, ob nicht die Rücklichter oder das Kennzeichen verdeckt sind.

Über die Fahrzeugseite hinaus darf der Christbaum gar nicht überstehen, nach vorn nur in Ausnahmefällen. Nur wenn er in 2,50 Meter Höhe über der Fahrbahn angebracht ist, darf er nach vorn um 50 Zentimeter hinausragen.

 

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Statement von Landrätin Weigand zur Schließung der stat. Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Bad Neuenahr

Ahrweiler – Die Marienhaus-Gruppe hatte vergangene Woche die Schließung der stationären Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Bad Neuenahr angekündigt. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Landrätin Cornelia Weigand von dieser Entwicklung überrascht.

„Die kurzfristige Ankündigung der Schließung der Geburtenstation und der stationären Gynäkologie im Marienhaus Klinikum sorgt nicht nur bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, sondern – verständlicherweise – vor allem in weiten Teilen der Kreisbevölkerung für Unverständnis und Sorgen. Die Schließung ist für unseren Kreis ein herber Verlust und wir nehmen die Ängste und Befürchtungen der Menschen sehr ernst. Daher werden wir auf Kreisebene alles in unserer Macht Stehende tun, um Frauen jeden Alters wie auch jungen Familien und gebärenden Frauen dennoch die bestmögliche Versorgung anzubieten“, betont Landrätin Cornelia Weigand.

Nach intensiven Gesprächen schlägt sie zur weiteren Vorgehensweise Folgendes vor:

In einem ersten Schritt hat Landrätin Weigand einen Runden Tisch „Schließung der Geburtenstation/Gynäkologie“ einberufen, um gemeinsam mit allen Verantwortlichen kurz- und längerfristige Lösungen zu erarbeiten. Zu diesem Austausch eingeladen wurden Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG RLP), Vertreter der Marienhaus-Gruppe als Träger des Klinikums, Vertreter der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenen Parteien. Ein erstes Treffen, auch unter Einbezug des entsprechenden Fachbereichs der Kreisverwaltung, findet bereits in Kürze statt.

„Ziel dieser Runde ist es, eine Diskussion mit Weitblick zu führen und im Schulterschluss mit allen Beteiligten tragfähige, zukunftsgerechte und bedarfsorientierte Ergebnisse im Sinne der betroffenen Frauen zu erzielen“, sagt Weigand.

Um auch den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis die Möglichkeit zu geben, sich in die Diskussion einzubringen, plant die Landrätin zusammen mit den Bürgermeistern der acht Kommunen sowie den Fraktionsvorsitzenden im Kreistag kurzfristig eine Online-Petition, die sich an das Land Rheinland-Pfalz richtet. „Die Menschen in unserem Kreis müssen gehört werden und zum Ausdruck bringen können, dass der Wegfall der beiden Abteilungen ein fatales Signal für die hiesige Region ist“, so die Landrätin.

Darüber hinaus lädt Landrätin Weigand eine Vertreterin beziehungsweise einen Vertreter des MWG RLP zur kommenden Sitzung des Kreistags am 16. Dezember 2022 ein, um die kommunalpolitischen Vertreterinnen und Vertreter unmittelbar zu informieren und einen direkten Austausch zu ermöglichen.

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Bund und Länder weiten Mittelstands-Förderung mit Bürgschaftsbanken erheblich aus

Region/Berlin – Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.

„Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit. Zudem steigt seit Jahren der Kapitalbedarf der für den Strukturwandel besonders wichtigen Unternehmensnachfolgen. Deshalb sind das sehr wichtige Maßnahmen“, erläutert Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand.

Bürgschaften von bis zu 2 Millionen Euro möglich

Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.

Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft.

Hintergrund zu den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern

Das Bürgschaftsinstrument hat seit Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland geleistet. Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1.1.2023 bis 31.12.2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen ist eine gute Grundlage geschaffen worden, um die mittelständische Wirtschaft und die dort Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen.

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Gemeinsam mit Waldbesitzenden gegen unbegründete Klage der Sägewerke

Region/Düsseldorf – Wegen einer früher praktizierten, kooperativen Holzvermarktung sieht sich die nordrhein-westfälische Forstverwaltung einer Klage ausgesetzt: Eine eigens zu diesem Zweck gegründete Inkassogesellschaft, die angebliche Ansprüche von 32 Sägewerken bündelt, hat einen behaupteten Schaden in Höhe von rund 187 Millionen Euro wegen überhöhter Holzpreise gerichtlich geltend gemacht. Das Land Nordrhein-Westfalen weist als Beklagte diesen Vorwurf als unbegründet zurück.

Als übliche prozessuale Vorsichtsmaßnahme hat das Land jetzt veranlasst, dass ein Teil der Waldbesitzenden, die früher an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen haben, im Zuge des laufenden Verfahrens förmlich über die Kartellklage informiert wird. In der sogenannten „Streitverkündung“ erhalten rund 800 Waldbesitzende (private Waldbesitzer, Waldgenossenschaften, Kommunen), die sich mit einem signifikanten Nettoumsatz an der damaligen Holzvermarktung beteiligt haben, in Kürze ein entsprechendes Schreiben, das vom zuständigen Landgericht zugestellt wird.

Wichtig ist: Der Großteil des Waldbesitzes in Nordrhein-Westfalen, der an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen hat, ist nicht von der „Streitverkündung“ betroffen.

Im Zuge der „Streitverkündung“ haben zudem die rund 800 Waldbesitzenden jetzt die Möglichkeit, sich an die Seite des Landes zu stellen, um gemeinsam in die weitere rechtliche Auseinandersetzung gegen die Sägewerke zu gehen. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet. Bei Verzicht auf einen Beitritt entstehen keine unmittelbaren Kosten.

Forstministerin Silke Gorißen: „Mir ist bewusst, vor welchen Herausforderungen die Waldbesitzenden beim Umbau unserer Wälder stehen. Diese Klage der Sägeindustrie richtet sich gegen alle, die sich in Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, unseren Wald zu bewahren und ihn zu schützen. Deshalb es ist mir wichtig, dass wir gemeinsam mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gegen die aus unserer Sicht unbegründete Klage vorgehen. Wir als Land sind gut vorbereitet.“

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bereits Vorkehrungen getroffen, die den Umfang der „Streitverkündung“ auf das rechtlich absolut notwendige Minimum reduzieren. 95 Prozent der Waldbesitzenden sind deshalb gar nicht betroffen.

Ministerin Silke Gorißen: „Gemeinsam mit dem Waldbesitz ist unser erstes Ziel ein stabiler und anpassungsfähiger Mischwald. Hierzu werden auch in den nächsten Jahren umfangreiche Fördergelder bereitgestellt. Darüber hinaus stellen wir ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbesitzenden zur Verfügung – so stärken wir gleichzeitig die wirtschaftliche Perspektive beim Umbau des Waldes.“

Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbauernschaft

Das Land stellt – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages – aus den Haushaltsmitteln für das Jahr 2023 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bereit. Damit will das Forstministerium bei der großen Aufgabe des Umbaus zu einem klimaangepassten und gesunden Wald helfen.

  • Zum Maßnahmenpaket gehört eine Erhöhung der Wegebauförderung in Waldgebieten, die besonders unter den Kalamitäten gelitten haben und deshalb ertragsschwach sind. Dies gilt nur für Betriebe, die weniger als 1.000 Hektar Wald bewirtschaften.
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in denen vor allem der Kleinwaldbesitz ehrenamtlich zusammengeschlossen sind, sehen sich mit immer mehr Bürokratie konfrontiert und brauchen eine professionelle Geschäftsführung. Damit diese finanziell tragbar ist, wird das Land hierfür eine verbesserte Förderung einführen.
  • Waldbesitz außerhalb forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse wurde bisher kaum von den Angeboten der Forstverwaltung erreicht. Deshalb wird die kostenfreie Initialberatung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer intensiviert, die nicht in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert sind. Die Aufgabe, den Wald zu einem klimaangepassten Mischwald umzubauen, ist komplex und bedarf einer Fachberatung durch ausgebildete Forstleute.
  • Zudem soll es in Zukunft möglich sein, vor allem auf Nadelholz-Kalamitätsflächen Windenergieanlagen aufzustellen. Dies erweitert die Einkommensmöglichkeiten der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erheblich.

Umfassendes Informationsangebot an den Waldbesitz

Das für Forstangelegenheiten zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt sich mit den betroffenen rund 800 Waldbesitzenden in Verbindung. Unter der E-Mail-Adresse kartellrechtsstreit@mlv.nrw.de steht das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz außerdem für betroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und ihre Fragen zur Verfügung. Auf www.mlv.nrw.de wird zudem ein umfangreicher Frage- und Antwort-Katalog zum Hintergrund und aktuellen Stand der Klage der Sägewerke gegen das Land Nordrhein-Westfalen und des Instruments der Streitverkündung bereitgestellt.

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Großteil der Kommunen in Mayen-Koblenz nimmt nicht an bundesweitem Warntag teil

Region/Mayen-Koblenz – Am bundesweiten Warntag, der am Donnerstag den 8. Dezember stattfindet, nehmen die Kommunen im Landkreis Mayen-Koblenz, mit Ausnahme der Stadt Mayen, nicht teil. Darauf verständigten sich Rainer Nell, Brand- und Katastrophenschutzinspektor im Landkreis, und die Wehrleiter der jeweiligen Städte und Verbandsgemeinden. Grund hierfür ist, dass das Sirenennetz im Landkreis – Mayen ausgenommen – noch nicht auf das digitale System umgestellt wurde und somit keine entsprechenden Sirenensignale und Warndurchsagen möglich sind. Die Umstellung auf digitale Sirenen befindet sich zurzeit in Planung.

Bei einer entsprechenden Schadenslage erfolgt die Warnung der Bevölkerung in den jeweiligen Kommunen derzeit über die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel wie Rundfunksender und App-Server (zum Beispiel NINA oder KATWARN), über Lautsprecherdurchsagen der Freiwilligen Feuerwehren und über deren soziale Medien.

Traditionell sendet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe am bundesweiten Warntag eine Warnmeldung an alle an das MoWaS angeschlossene Warnmittel und Warnmultiplikatoren, wie zum Beispiel Sirenen, Rundfunksender und App-Server. Zugleich soll die Gelegenheit genutzt werden, den Menschen in Deutschland das System Cell Broadcast bekannt zu machen, bei dem über die Mobilfunknetze eine Warnmeldung übermittelt wird. Ebenso können die Bundesländer und Kommunen ihre Warnmittel, wie zum Beispiel Sirenen auch weiterhin manuell auslösen.

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Landesregierung Nordrhein-Westfalen spannt Schutznetz für das Versorgungsnetz

Region/Düsseldorf – NRW.BANK-Sonderprogramm „Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ kann starten. Um kommunale Energieversorger in der aktuellen Situation zu stärken, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 1. Dezember 2022 das Sonderprogramm „NRW.Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ gestartet. Für das Programm stehen fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat bis zu dieser Höhe eine Haftungsfreistellung an die landeseigene -Förderbank, die NRW.BANK, erteilt. Der Landtag hatte die Landesregierung zuvor dazu ermächtigt.

 „Stadtwerke sichern weitaus überwiegend die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen. Deshalb sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Stadtwerke. Mit dem neuen Programm wird ein Schutznetz für unser Versorgungsnetz gespannt. Seit Sommer haben Länder die Bundesregierung aufgefordert, einen bundesweit einheitlichen Rahmen zur finanziellen Absicherung der Stadtwerke zu schaffen. Das ist nicht passiert”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die kommunalen Stadtwerke stellen mit jeweils etwa zwei Dritteln der Gas- und Stromversorgung den Großteil der Energieversorgung des Landes sicher. Zudem erbringen sie regelmäßig noch andere Leistungen der Daseinsvorsorge wie den öffentlichen Nahverkehr oder die Finanzierung vieler weiterer kommunaler Leistungen.

„Für die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger brauchen wir stabile kommunale Energieversorger. In der aktuellen Energiekrise müssen wir daher unsere Stadtwerke bei der Stärkung ihrer finanziellen Basis unterstützen. Mit dem Start des neuen Liquiditätsprogramm setzt die Landesregierung genau hier ein starkes Zeichen: Wir stellen sicher, dass die Stadtwerke auch künftig Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln haben. Mit einer Landesgarantie im Volumen von 5 Milliarden Euro sichern wir Kredite an die Kommunen zugunsten der Stadtwerke. So unterstützen wir unsere Stadtwerke und sorgen dafür, dass im Winter die Energieversorgung im Land sicher ist“, sagt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.

Grundlage des Programms ist eine Regelung im Haushaltsgesetz des Landes zur Absicherung der Energieversorgung, die auf einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. November 2022 hin mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP beschlossen und noch in den Nachtragshaushalt 2022 aufgenommen wurde.

„Gerade in der aktuellen Energiekrise müssen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf ihre Stadtwerke als Energieversorger verlassen können“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Als Partner der Kommunen stellen wir gemeinsam mit dem Land NRW sicher, dass die regionale Versorgung nicht an der Liquidität scheitert.”

Die Kommunen leiten die aufgenommenen Finanzmittel vollständig an ihre betroffenen Stadtwerke weiter und sind im Gegenzug verpflichtet, sich ausdrücklich zum eigenen Energieversorger zu bekennen, indem sie ihren Anteil am Haftungskapital der Gesellschaft erhöhen. Darüber hinaus gilt für teilnehmende kommunale Energieversorger eine Boni-Sperre für Geschäftsführer und Vorstände sowie eine Ausschüttungssperre, ohne dabei die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsoge zu gefährden.

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Schließung der stationären Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Bad Neuenahr

Bad Neuenahr/Waldbreitbach – Das Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler sieht sich aufgrund signifikanter Engpässe beim medizinischen und pflegenden Fachpersonal für die Bereiche Geburtshilfe und Gynäkologie gezwungen, die stationäre Geburtshilfe (Kreißsaal) zum 5. Dezember 2022 und die stationäre gynäkologische Versorgung zum 16. Dezember 2022 am Standort Bad Neuenahr einzustellen.

Versorgung der Patientinnen sichergestellt

Mit den umliegenden Kliniken in Bonn sowie Neuwied, die über qualifizierte Fachbereiche für Gynäkologie und Geburtshilfe verfügen, wurde die Übernahme der bereits geplanten stationären Behandlungen und Geburten besprochen. Auch die betroffenen Patientinnen sind informiert. Aufgrund der räumlichen Nähe der alternativen Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe entsteht keine Versorgungslücke für die Region Ahr.

Die Marienhaus Gruppe bedauert diese Entwicklung sehr. Trotz intensiver Maßnahmen zur Gewinnung neuer qualifizierter Mitarbeitender für die Abteilung, ist es nach wie vor äußerst schwierig, Ersatz für ausscheidende oder längerfristig ausfallende Mitarbeitende zu werben. Unsere Bemühungen, die Chefarztposition nachzubesetzen und darüber hinaus ein Oberarzt-Team zu gewinnen, waren ebenfalls nicht von dauerhaftem Erfolg gekrönt.

Großartige Teamleistung in schwierigen Zeiten

Den Mitarbeitenden des Fachbereichs, denen wir zu großem Dank für ihren Einsatz verpflichtet sind, wird die Möglichkeit eröffnet, in anderen Fachbereichen der Einrichtung in Bad Neuenahr oder in gynäkologischen sowie geburtshilflichen Abteilungen der Marienhaus Gruppe in Neuwied oder Bonn tätig zu bleiben. Für sie war es eine große Herausforderung, den Betrieb des Fachbereiches in den zurückliegenden Jahren mit Pandemie, Ahr-Flut und Fachkräftemangel sicher zu gewährleisten und unser Ansinnen, eine ortsnahe gynäkologische sowie geburtshilfliche Versorgung zu ermöglichen, umzusetzen.

Das Team der Elternschule am Krankenhaus Maria Hilf wird Schwangeren und werdenden Eltern weiterhin ihre Begleitung, Beratung und Unterstützung anbieten. Die Elternschule ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 02641 83-85337 erreichbar. Einen Überblick über alle angebotenen Kurse und Termine sind auf der Homepage des Krankenhauses zu finden: www.marienhaus-klinikum-ahr.de/eltern-und-kinder/elternschule

Unmittelbare gynäkologische Versorgung in der Region

Für sämtliche gynäkologische und geburtshilfliche Anliegen stehen den Frauen und werdenden Eltern der Region die Teams der Gynäkologie und Geburtshilfe am Gemeinschaftskrankenhaus Bonn sowie am Marienhaus Klinikum St. Elisabeth in Neuwied zur Verfügung.