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Steuer-Erleichterungen für viele Menschen

Region/Düsseldorf – Neue steuerliche Regelungen greifen zahlreiche Vorschläge aus Nordrhein-Westfalen auf  – Minister Dr. Optendrenk: Es ist einiges umgesetzt worden, was in dieser Zeit steigender Kosten hilft. Der Bundesgesetzgeber hat zahlreiche steuerliche Änderungen beschlossen, auf die unter anderem Nordrhein-Westfalen gedrängt hatte. Diese betreffen beispielsweise Vereinfachungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für HomeOffice-Tätigkeiten, sowie steuerliche Verfahrenserleichterungen beim Erwerb und Betrieb kleinerer Photovoltaik-Anlagen. „Es ist einiges umgesetzt worden, was der Bevölkerung in dieser Zeit steigender Kosten hilft“, sagt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Das ist eine gute Nachricht zum Ende des Jahres – wir sind sehr zufrieden, dass von diesen steuerlichen Regelungen auch viele Menschen und Unternehmen in unserem Bundesland profitieren werden.“

So werden die Regelungen zur sogenannten „HomeOffice-Pauschale“ für die betriebliche und berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 vereinfacht und verbessert. Bürgerinnen und Bürger, die ganz überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer tätig sind, können künftig ohne Nachweis pauschal 1.260 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung nicht im häuslichen Arbeitszimmer oder wird die HomeOffice-Tätigkeit nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer, sondern beispielsweise in einer Arbeitsecke in der häuslichen Wohnung ausgeübt, können pauschal sechs Euro pro Kalendertag (max. 1.260 Euro im Jahr), an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit zeitlich überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, angegeben werden.

Modifiziert worden sind auch Regelungen zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sparer-Pauschbetrag. Beide werden erhöht. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 um 30 Euro auf 1.230 Euro, der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Einzelveranlagungen beziehungsweise von 1.602 Euro auf 2.000 Euro bei der Zusammenveranlagung. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden aus Vereinfachungsgründen prozentual erhöht.

Für kleine Photovoltaikanlagen bis zu 30 Kilowatt (peak) auf Wohn- oder sonstigen Gebäuden sieht das Jahressteuergesetz 2022 Befreiungen sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Gewerbesteuer bereits ab dem Veranlagungs- beziehungweise Erhebungszeitraum 2022 vor. Für die Umsatzsteuer wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ein „Nullsteuersatz“ eingeführt, der die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrifft. So soll der bürokratische Aufwand für Betreiberinnen und Betreiber, die ansonsten nicht unternehmerisch tätig sind, deutlich minimiert werden.

Finanzielle Erleichterungen gibt es auch für Gebäudebesitzer: Ab 2023 können Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt worden sind, mit jährlich drei Prozent abgeschrieben werden. Vorher waren es zwei Prozent.

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Mehr Akzeptanz für die Energiewende – Förderung der Bürgerenergie wird ausgebaut

Region/Berlin – Die Energiewende mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Mammutaufgabe, hier braucht es auch den Rückhalt der gesamten Gesellschaft. Daher startet zum 1. Januar 2023 eine neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist erfolgt.

Bei der Bürgerenergie sind Bürgerinnen und Bürger die Akteure der Energiewende.  Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden.

Das BMWK fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.

Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.

Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. €, auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.

Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.

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Wiederaufbau nach der Flut – Kreis Euskirchen erhält 215 Millionen Euro

Euskirchen – Ministerin Ina Scharrenbach übergibt Förderbescheid an Landrat Markus Ramers – Kreiseigene Schulen sollen nach modernen Standards wiederaufgebaut werden. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat am gestrigen Donnerstag 22. Dezember einen Förderbescheid über 215 Mio. Euro an Landrat Markus Ramers übergeben. „Das ist kurz vor Weihnachten eine schöne Bescherung für den Kreis“, sagte ein sichtlich erfreuter Landrat. „215 Millionen in einem einzigen Förderbescheid – das dürfte Rekord für den Kreis Euskirchen sein. Auf diese gewaltige Summe hätte ich dennoch gerne verzichtet, denn sie zeigt ja in aller Deutlichkeit, welch verheerende Schäden die Flutkatastrophe verursacht hat“.

Mit der Fördersumme sollen insbesondere die kreiseigenen Schulen im Wiederaufbauplan nach der verheerenden Flutkatastrophe zukunftssicher gestaltet werden und einen Modernisierungsschub für die schulische und berufliche Bildung im Kreis Euskirchen bringen.

Der Betrag von über 200 Mio. Euro sei zudem nur bedingt aussagekräftig, denn der Förderbescheid spiegele „nur“ die Schäden, die dem Kreis Euskirchen entstanden sind. „Insgesamt“, so Landrat Ramers, „hat die größte Naturkatastrophe, die es im Kreis jemals gegeben habe, Gesamtschäden im öffentlichen und privaten Bereich in Milliardenhöhe verursacht.“ Er dankte Bund und Land NRW, die den Wiederaufbau in den Flutregionen mit erheblichen Mitteln unterstützen.

Ministerin Scharrenbach: „Der Wiederaufbau schreitet in Nordrhein-Westfalen jeden Tag weiter voran. Und im Kreis Euskirchen machen wir heute einen richtig großen Schritt. Mit dem Wiederaufbauplan und dem damit verbundenen Finanzrahmen von 215.145.897 Euro aus dem Wiederaufbaufonds des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Weichen für den weiteren Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur im Kreis Euskirchen gestellt.“

Im Wiederaufbauplan des Kreises stehen insbesondere die kreiseigenen Schulen im Fokus. Die größten Posten:

  • Thomas-Eßer-Berufskolleg 36, 4 Mio. € Sanierung plus 55,2 Mio. € Ersatzneubau,
  • Berufskolleg Eifel 60 Mio. € Sanierung,
  • Nikolaus-Schule 22,8 Mio. €
  • Sanierung, Hans-Verbeek-Schule 21,6 Mio. €

„Wir werden die Schulen nicht nur wiederaufbauen, sondern sie zukunftssicher gestalten – mit modernen Lehr- und Lernbedingungen“, betont Landrat Markus Ramers. „Das wird ein echter Modernisierungsschub für die schulische und berufliche Bildung im Kreis Euskirchen.“

Nachdem der Förderbescheid jetzt im Kreishaus angekommen ist, können nun die konkreten Planungen und Abstimmungen für den Wiederaufbau der Schulen konkretisiert werden. Ziel ist es, in der ersten Jahreshälfte 2023 Architekten und Fachplaner für die Erstellung der Wiederaufbauplanung beauftragen zu können.

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ABDA-Präsidentin zu Lauterbach-Eckpunkten Lieferengpässe: „Frechheit!“

Region/Berlin/Mainz – Zum am Dienstag bekannt gewordenen Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln erklärt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Wir begrüßen es grundsätzlich, dass sich die Politik nun endlich der katastrophalen Zustände bei den Lieferengpässen mit lebenswichtigen Arzneimitteln annimmt. Die Patientinnen und Patienten finanziell von Mehrkosten zu entlasten ist richtig. Die Rabattverträge müssen dringend geändert werden, um wieder mehr Anbieter aus Europa in die Versorgung einzubinden.

Über die Apotheken, die seit Monaten mit großem Engagement und Aufwand die Lieferengpässe managen und somit die Menschen zuverlässig versorgen, gießt das Ministerium aber nun offenbar Hohn und Spott aus. Jede Apotheke soll laut Ministerium genau 50 Cent für jedes erfolgreich gefundene Austauscharzneimittel bekommen – aber nur, wenn es vorher als versorgungskritisch eingestuft wurde und mit der Arztpraxis Rücksprache gehalten wurde. Das ist wirklich eine Frechheit! Damit wird die Bürokratie noch erhöht, der teils stundenlange Arbeitsaufwand nicht einmal ansatzweise bezuschusst – und als Zeichen der Wertschätzung kann man dieses Almosen wohl auch kaum bezeichnen. Gerade jetzt an den Feiertagen zu Weihnachten und Neujahr, wo Nacht- und Notdienste für die Apotheken noch zusätzlichen Stress bedeuten, kann kein Apotheker und keine Apothekerin verstehen, wie solch ein Cent-Aufschlag die Versorgungssicherheit stabilisieren oder gar verbessern soll. Wenn in den nächsten Tagen alle Apotheken das Lieferengpassmanagement einstellen und keine Mühe mehr auf die Suche nach Ersatzpräparaten verwenden würden, müssten Politik und Kassen zusehen, wie die Arzneimittelversorgung in Deutschland zusammenbricht.“

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„Wir sind entsetzt“ – So die Vorsitzende der Frauen Union im Kreis Ahrweiler zur Schließung der Geburtshilfe

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Die stationäre Geburtshilfe sowie die stationäre gynäkologische Versorgung wurde im Krankenhaus Maria Hilf in Bad Neuenahr zum 05. bzw. 16. Dezember 2022 geschlossen „Die Schließung der beiden Abteilungen ist ein großer Verlust für den gesamten Kreis Ahrweiler. Die Frauen müssen nun z. B. für Entbindungen nach Mayen, Andernach oder Bonn fahren. Insgesamt sind natürlich nicht nur werdende Mütter durch die Schließung betroffen.

Allen Frauen und damit 50 Prozent der Bevölkerung im Landkreis Ahrweiler, fehlt nun ein wichtiger Teil ihrer gynäkologischen Versorgung. Sie müssen jetzt erhebliche Fahrstrecken auf sich nehmen, um Eingriffe sowie Vorsorge- und Nachsorgeuntersuchungen vornehmen lassen zu können. Interesse am Thema Frauengesundheit sieht anders aus. Wir sind entsetzt.“ so Ingrid Meumerzheim, Vorsitzende der Frauen Union im Kreis Ahrweiler. Silvia Mühl, stv. Vorsitzende findet „die Schließung ist eine tragische Fehlentscheidung im Hinblick auf den Wiederaufbau“.

In Adenau wird die stationäre Versorgung des St. Josef-Krankenhauses zum 31. März 2023 komplett eingestellt und verschärft die Situation noch mehr.

„Ich erwarte vom Gesundheitsminister und der Ministerpräsidentin ein klares Wort der Unterstützung und klare Perspektiven in der medizinischen Versorgung. Land und Bund haben einen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Eine Region, die so schwer von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurde und nun mühsam versucht wieder aufzubauen, kann nicht noch weitere Tiefschläge verkraften“ fordert Petra Schneider – MdL und stv. Vorsitzende der Frauen Union im Kreis Ahrweiler.

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Bundesregierung und Uniper SE schließen Rahmen-Vereinbarung

Region/Berlin – Vereinbarung steht unter Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung hat gestern eine Rahmenvereinbarung mit der Uniper SE unterzeichnet, welche die Bedingungen der Rekapitalisierungsmaßnahme für das Unternehmen im Detail regelt.

Die Vereinbarung setzt das am 21. September 2022 verkündete Rettungspaket für das Unternehmen um. Am heutigen 19. Dezember werden zudem die Aktionäre der Uniper SE im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung über die Stabilisierung des Unternehmens entscheiden. Mit der Zustimmung der Hauptversammlung wird der Bund voraussichtlich noch in dieser Woche als Mehrheitsaktionär der Uniper SE im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 8 Mrd. Euro einsteigen. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission, die zeitnah erwartet wird. Alle weiteren notwendigen regulatorischen Freigaben liegen vor.

Ziel ist es – wie im Rettungspaket vom 21. September 2022 vereinbart – dass der Bund eine Mehrheitsbeteiligung von rd. 99% erwirbt. Konkret bedeutet das Folgendes:

  • Im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechteausschluss über insg. 8 Mrd. Euro erwirbt der Bund eine Aktienbeteiligung an der Uniper SE zum Nominalwert von 1,70 Euro je Aktie.
  • Der Bund übernimmt zudem die Aktienbeteiligung des bisherigen Mehrheitsaktionärs Fortum Oyj ebenfalls zum Nominalwert von 1,70 Euro je Aktie, was einem Kaufpreis von rd. 500 Mio. Euro entspricht. Ein von Fortum im Zuge der Energiepreiskrise gewährtes Gesellschafterdarlehen sowie eine Garantie-Linie werden durch Uniper zurückgezahlt bzw. durch den Bund wirtschaftlich abgelöst.

Zusätzlich zu der Vereinbarung vom 21. September wird durch den heutigen Beschluss der Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital in Höhe von 25 Mrd. Euro geschaffen. Uniper entstehen insbesondere durch Ersatzbeschaffungskosten im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auch in den Jahren 2023 und 2024 weiterhin erhebliche Verluste. Zur Deckung nachgewiesener Kapitalbedarfe kann nun das genehmigte Kapital in erforderlicher Höhe genutzt werden, wobei im Gegenzug neue Aktien ausgegeben werden, für die ausschließlich dem Bund ein Bezugsrecht zusteht. Die Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals steht dabei unter dem Zustimmungsvorbehalt des Bundes.

Zur Erläuterung:

Die Finanzierung der Stabilisierungsmaßnahme erfolgt durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Zur Finanzierung der Maßnahmen des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges hatte die Bundesregierung den WSF im Oktober 2022 reaktiviert und auf die Abfederung der Folgen der Energiekrise neu ausgerichtet. Hierfür wurde der WSF mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200 Mrd. Euro ausgestattet.

Wichtig beim Stabilisierungspaket ist es, Eigenkapital- und Fremdkapitalmaßnahmen zu unterscheiden und nicht etwa aufzuaddieren. Denn die Eigenkapitalmittel aus Kapitalerhöhung und genehmigtem Kapital werden auch dazu genutzt, um die bestehenden Kreditlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schrittweise zurückzuführen. Durch die KfW-Kreditlinien wurde die Liquidität des Unternehmens bis zur Umsetzung der Stabilisierungsmaßnahme gesichert. Auch zukünftige Kapitalbedarfe in 2023 und 2024 werden wie bisher zunächst durch KfW-Kredite getragen. Diese KfW-Kredite können sodann in regelmäßigen Abständen abgelöst werden durch Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital.

Uniper ist eine zentrale Säule der deutschen Energieversorgung. Das Unternehmen betreibt kritische Infrastruktur im Bereich Energie in Deutschland und spielt eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit Gas und Strom. Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und dem Lieferstopp von russischem Gas ist das Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Die Bundesregierung hatte daher bereits im Juli 2022 ein Hilfspaket für das Unternehmen beschlossen, das im September 2022 angepasst wurde.

Durch die mehrheitliche Übernahme erlangt der Bund die wesentlichen Mitsprache- und Kontrollrechte bei dem Unternehmen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicherstellen zu können. An die Stabilisierungsmaßnahme knüpfen sich klare Bedingungen, insbesondere ein Boni- und Dividendenverbot.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat über den Stabilisierungsantrag des Unternehmens auf eine Stabilisierungsmaßnahme nach § 29 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundeskanzleramt entschieden. Die Beteiligung des Bundes an der Uniper SE wird über eine Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gehalten, deren Alleingesellschafter der Bund ist. Die Beteiligungsführung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des BMF.

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Zählerablesen zum Jahreswechsel und Preisbremsen Strom und Gas

Region/Koblenz – Zählerstände online übermitteln. Bitte der evm: Daten nur digital, per Brief oder Fax melden – Zu Preisbremsen wird im Februar informiert. Wie berichtet, ändern sich um 1. Januar 2023 die Strom- und Gastarife der Energieversorgung Mittelrhein (evm). Um zum Jahreswechsel eine genaue Abgrenzung von altem zum neuen Preis zu erreichen, wollen viele Kundinnen und Kunden ihren Zählerstand zum 31. Dezember 2022 mitteilen. Die evm bittet darum, das nur schriftlich zu tun – online im Kundenportal, im Chat auf der evm-Webseite, per E-Mail, Brief oder Fax. „Prinzipiell ist es nicht notwendig, den Zähler zum Jahreswechsel abzulesen. Die Abgrenzung zum 31. Dezember erfolgt automatisch anhand sogenannter Gradtagszahlen.

Dieses Verfahren ist gesetzlich so vorgegeben. Wer trotzdem den Zählerstand an uns übermitteln will, kann das gerne tun. Wir bitten allerdings darum, auf andere Kontaktkanäle als Telefon oder Kundenzentren zurückzugreifen“, so evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. Denn das Team dort sei durch das hohe Anfrageaufkommen weiterhin überlastet. Das führt zu langen Wartezeiten, die durch Zählerstandsübermittlungen noch ausgedehnt werden könnten. „Am bequemsten und sichersten für alle Beteiligten ist die Übermittlung über unser Kundenportal. Geht das nicht, stehen weitere Wege bereit. Noch ein Tipp von mir: Die Daten müssen nicht direkt Anfang Januar übermittelt werden. Das geht auch noch einige Wochen später. Wichtig ist nur, dass der Stand zum Jahreswechsel abgelesen und das entsprechende Datum eingetragen wurde“, erklärt Peerenboom.

Kundinnen und Kunden der evm können ihren Zählerstand unter www.evm.de/kundenportal, per E-Mail an zaehlerstand@evm.de, über den Chat auf der evm-Webseite, per Brief oder Fax an 0261 402-71830 übermitteln.

evm informiert über Preisbremsen
Viele Kundenanfragen befürchtet die evm auch beim Thema Preisbremsen für Gas und Strom. Wie geplant, sind die jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie treten ab 1. März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Die evm erklärt dazu, dass die Abschläge für Januar und Februar so bleiben, wie zuletzt mitgeteilt. Im März werde dann die Entlastung für Januar und Februar berücksichtigt. „Wir informieren alle Kundinnen und Kunden im Februar über ihre neuen Abschläge“, so Peerenboom. „Sie müssen nichts tun – alle erhalten die Entlastung ganz automatisch. Wir bitten daher auch an dieser Stelle von Fragen an unseren Kundenservice abzusehen. So schaffen wir es gemeinsam, schneller die aufgelaufenen Anfragen abzuarbeiten und die Wartezeit wird für unsere gesamte Kundschaft hoffentlich bald kürzer.“

Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen, aber auch zur Energiekrise allgemein finden sich unter www.evm.de/energiekrise.

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Bewältigung der Flut-Folgen im Ahrtal – Kreistag beschließt juristische Prüfung offener DRK-Rechnungen

Ahrweiler – Durch den DRK-Bundesverband sowie verschiedene Landes-, Kreis- und Ortsverbände wurden für Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe an den Kreis Ahrweiler Forderungen in Höhe von insgesamt über neun Millionen Euro gerichtet. Hiervon sind aktuell mehrere Rechnungen mit einem Volumen von rund 7,7 Millionen Euro noch nicht beglichen. Den größten Anteil daran hat hierbei eine Rechnung über Verpflegungsleistungen in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro.

Hintergrund ist, dass die Kreisverwaltung Bedenken hinsichtlich der Rechnungslegung hat. Diese Vorbehalte wurden durch eine erste externe juristische Einschätzung geteilt. Daher hat die Verwaltung den Mitgliedern des Kreistags eine weiterführende und umfassende Prüfung der noch offenen Beträge durch eine Rechtsanwaltskanzlei vorgeschlagen. Dieser Vorgehensweise haben die Kreistagsmitglieder in der heutigen Sitzung einstimmig zugestimmt.

Landrätin Cornelia Weigand hierzu: „Wir haben uns intensiv mit den Rechnungen des DRK befasst und immer wieder das Gespräch gesucht, um die für uns offenen Fragen zur Rechnungslegung zu klären. Leider ist uns dies nicht gelungen. Denn nach wie vor ist für uns nicht ersichtlich, ob die genannten Leistungen in Gänze erbracht worden sind, ob die Rechnungsstellung inhaltlich korrekt ist und ob die abgerechneten Leistungen überhaupt beauftragt wurden. Bei allen Geldern, die wir verausgaben, handelt es sich letztlich aber um öffentliche Mittel, die wir besonders sorgsam und vertrauensvoll einsetzen müssen.“

Eine mögliche Auftragserteilung – so sie denn stattgefunden hat – fällt in die Zeit, in der die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Einsatzleitung im Ahrtal innehatte. Die ADD wurde daher um Prüfung und Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der genannten Rechnungen gebeten. Dies ist jedoch nicht erfolgt und es wurde lediglich auf die Datenablage aus dieser Zeit verwiesen.

Die Kreisverwaltung steht auch weiterhin mit dem DRK in intensivem Austausch, um die Vielzahl an Einzelfragen zu den jeweiligen Rechnungspositionen zu klären. Weigand betont: „Die Kommunikation und gute Zusammenarbeit mit dem DRK – und hier allen voran mit dem DRK Kreisverband Ahrweiler, der insbesondere während der Corona-Pandemie ein stets verlässlicher Partner an unserer Seite war – sind für uns auch weiterhin ein wichtiges Anliegen. Wir werden daher von unserer Seite Alles tun, um gemeinsam eine Lösung zu finden.“

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Der Karlspreis 2023 geht an den Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj und an das ukrainische Volk

Aachen – Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk werden im Jahr 2023 mit dem Aachener Karlspreis ausgezeichnet. Das gaben der Vorsitzende des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen, Dr. Jürgen Linden, und die Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen am gestrigen Freitag, 16. Dezember 2022 in Aachen bekannt.

„Die Entscheidung für den diesjährigen Karlspreisträger ist einstimmig getroffen worden“, eröffnet Dr. Jürgen Linden. „Wir betrachten diese Karlspreisverleihung 2023 als einen Akt der Solidarität mit der Ukraine. Zugleich sehen wir sie als Zeichen der Ermutigung für das ukrainische Volk und seinen Präsidenten, für die Demokratie und die Menschenrechte, vor allem aber für Leib und Leben der Menschen und die europäische Werte, die in diesem Krieg verteidigt werden.“ Linden hob besonders den unglaublichen Mut und den neuen politischen Stil von Präsident Selenskyj hervor, der die Klammer zwischen der Ukraine und der europäischen Gesellschaft bilde und zeitgleich für sein eigenes Volk die Verteidigungsbereitschaft auch in schwierigsten Zeiten hochhalte. „Gleichzeitig“, so Dr. Linden, „gibt er die Hoffnung, dass dieses Unterfangen auch erfolgreich ist.“

Der ukrainische Botschafter in Berlin, Oleksii Makeiev, der zur Pressekonferenz per Videokonferenz zugeschaltet war, erklärte „im Namen des Präsidenten, der Regierung und des freien Volkes“, welche „Riesen-Ehre“ es sei, mit dem Internationalen Karlspreis ausgezeichnet zu werden. Präsident Wolodymyr Selenskyj nehme den Preis mit Freuden an. „Der Karlspreis ist ein sehr wichtiges Zeichen der Unterstützung und ein besonderes Zeichen der Solidarität mit unserem Land und unserem Volk. Er ermutigt uns in unserem Kampf für die europäischen und demokratischen Werte, für die Freiheit und ein zukünftiges friedliches Leben“, ergänzte Makeiev. „Wir müssen leider feststellen, dass Frieden nicht vom Himmel fällt, sondern erkämpft werden muss“, sagte der ukrainische Botschafter und bedankte sich ausdrücklich bei allen Menschen in Deutschland und in vielen europäischen Ländern, die seine Mitbürgerinnen und Mitbürger in den vergangenen Monaten in Schutz genommen hätten. „Damit haben Sie die Freiheit sowie unsere gemeinsame, friedliche, europäische Zusammenarbeit geschützt“.

In der Begründung des Karlspreisdirektoriums heißt es unter anderem: „Das ukrainische Volk ist Opfer eines völkerrechtswidrigen und unsäglich brutalen russischen Angriffskrieges. Das ukrainische Volk verteidigt unter der Führung seines Präsidenten Wolodymyr Selenskyj nicht nur die Souveränität seines Landes und das Leben seiner Bürger, sondern auch Europa und die europäischen Werte“. Selenskyi sei Halt und Vorbild für sein Volk – „er steht gegen Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung, für die Sicherstellung des alltäglich Notwendigen, für die existenziell notwendige Verteidigungsausrüstung und die Zuversicht, für das Ziel einer freien, unabhängigen und souveränen Ukraine, die Teil einer europäischen Völkerfamilie ist.“

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen erinnerte an den erst wenige Tagen alten Beschluss des Aachener Stadtrats, eine Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Chernihiv aufzubauen: „Wir wissen, dass wir mit der Preisverleihung nicht den Krieg beenden oder die direkten Folgen des Krieges mildern können. Doch das Gespräch mit Chernihiv hat deutlich gemacht, dass Solidarität, mentale Unterstützung und Ermutigung eine wichtige Botschaft für die Menschen in der Ukraine sind – zusätzlich zu den nötigen und versprochenen Hilfsmaßnahmen des deutschen Staates und der EU.“ Sie betonte: „Wir wollen dem ukrainischen Volk mit dem Karlspreis demonstrieren, dass es wahrgenommen wird, dass wir an seiner Seite stehen. Das tun wir hier in Aachen mit unseren Mitteln und mit vollem Herzen.“

In der Begründung ist zu lesen: „Wolodymyr Selenskyj ist in diesem Verteidigungskrieg nicht nur der Präsident seines Volkes und der Oberbefehlshaber der ukrainischen Armee, er ist auch der Motivator, Kommunikator, der Motor und die Klammer zwischen der Ukraine und der großen Phalanx der Unterstützer“. In seinem jüngst erschienen Buch „Botschaft aus der Ukraine“ unterstreicht der studierte Jurist Selenskyi, der seine Popularität vor der Präsidentschaft vor allem als Schauspieler, Fernsehmoderator, Drehbuchautor und Filmproduzent erlangte, seine Vorstellung von der Ukraine „als demokratische und freie Nation, als eine Wertegesellschaft nach europäischem Vorbild und als Teil Europas.“ Selenskyj, so das Karlspreisdirektorium, bekenne sich zu den Zielen der Europäischen Union. Deshalb habe Ursula von der Leyen ihn zu Recht mit den Worten charakterisiert: „Sie sind einer von uns. Wir wollen Sie drin haben.“

Final hebt das Direktorium durch die Verleihung des Karlspreises 2023 hervor, „dass die Ukraine Teil Europas ist und die Bevölkerung und ihre Regierungsvertreter, an der Spitze Präsident Wolodymyr Selenskyj, europäische Werte vertreten und verteidigen und deshalb die Ermutigung verdienen, rasch Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union zu führen.“ Und weiter: „Die Karlspreisgesellschaft fühlt sich geehrt, dass Präsident Selenskyj persönlich und stellvertretend für sein Volk die Ehrung des Jahres 2023 annimmt.“

Der Karlspreis an Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk soll traditionell am Himmelfahrtstag verliehen werden, ob dies möglich sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss. Sowohl das Format der Veranstaltung als auch der Zeitpunkt hänge von der dann vorliegenden Kriegslage und den entsprechenden Sicherheitskonzeptionen ab, so Dr. Jürgen Linden. „Ich gehe aber davon aus, dass wir die Planungen in den ersten Wochen des neuen Jahres konkretisieren können.“

Info zum Karlspreis

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk sind Träger des 64. Internationalen Karlspreises zu Aachen. Im Jahr 2022 wurden die belarussischen Bürgerrechtlerinnen Maria Kalesnikava, Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo sowie im Jahr 2020/21 der rumänische Staatspräsident Klaus Iohannis mit dem Preis ausgezeichnet.

Der Internationale Karlspreis zu Aachen gilt als einer der bedeutendsten europäischen Preise. Er wird seit 1950 an Personen und Institutionen verliehen, die sich um die Einigung Europas verdient gemacht haben. Zu den früheren Preisträgern gehörten unter anderem Konrad Adenauer (1954), die Europäische Kommission (1969), der spanische König Juan Carlos I. (1982), Francois Mitterand und Helmut Kohl (1988), Václav Havel (1991), Königin Beatrix der Niederlande (1996), der amerikanische Präsident Bill Clinton (2000), der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker (2006), Bundeskanzlerin Angela Merkel (2008), Jean-Claude Trichet (2011) oder Martin Schulz (2015), damals Präsident des Europäischen Parlaments. 2016 ging der Karlspreis an Papst Franziskus, im Jahr 2018 folgte der Staatspräsident Emmanuel Macron. Im März 2004 erhielt Papst Johannes Paul II. einen außerordentlichen Karlspreis, der in Rom verliehen wurde.

Urkunde und Medaille

Verliehen wird neben einer Urkunde auch eine Medaille, die auf der Vorderseite das älteste Aachener Stadtsiegel aus dem 12. Jahrhundert mit thronendem Karl dem Großen und auf der Rückseite eine Inschrift für den jeweiligen Preisträger zeigt.

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Präsident Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk sind die Karlspreisträger 2023

Region/Düsseldorf/Aachen – NRW Ministerpräsident Hendrik Wüst und Europaminister Nathanael Liminski gratulieren zur Entscheidung des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises der Stadt Aachen, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk mit dem Internationalen Karlspreis 2023 auszuzeichnen. Die Entscheidung wurde am heutigen Freitagnachmittag, 16. Dezember bekanntgegeben.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Auszeichnung von Präsident Selenskyj und dem ukrainischen Volk mit dem Internationalen Karlspreis 2023 ist ein klares Signal in Zeiten des Krieges. Sie steht für die Hochachtung vor dem unbändigen Mut und dem ungebrochenen Stolz der Ukrainerinnen und Ukrainer. Und sie steht für die tiefe Demut, die wir für die Bedingungslosigkeit empfinden, mit der die Menschen in der Ukraine ihre Heimat verteidigen. Mit dem Karlspreis macht das demokratische Europa deutlich: Wir stehen an Eurer Seite!

Mit Präsident Wolodymyr Selenskyj wird ein entschlossener Kämpfer für die Werte des freien Europas ausgezeichnet. Präsident Selenskyj wurde zum Symbol des ukrainischen Freiheitskampfes, in dem es um nicht weniger geht als die staatliche Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine, die Rechte und Freiheit ihrer Menschen. Seine Botschaften sind ein Appell, der uns allen gilt: Gleichgültigkeit ist keine Option. Das ukrainische Bekenntnis zu Europa muss uns Verpflichtung und Auftrag sein. Jetzt und in Zukunft. Dazu stehen wir in Nordrhein-Westfalen uneingeschränkt.“

Europaminister Nathanael Liminski: „Die Botschaft aus Aachen ist eine Botschaft Europas an die Ukraine: Wir stehen an der Seite der Ukraine und unterstützen ihren Kampf für Freiheit und Unabhängigkeit. Eine Nation, die für Werte kämpft, die unsere Werte sind, ist Teil der europäischen Familie. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen Hunderttausende Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen. Deshalb helfen wir den Opfern des Krieges vor Ort. Und deshalb bauen wir schon heute Brücken in die Zukunft mit unserer Partnerschaft mit der Region Dnipropetrowsk.“