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Start für das „smarte“ Gewässer-Monitoring im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Bitburg – KfW unterstützt die Einführung digitaler Hochwassermelder als Teil des Modellprojekts Smart Cities. Die verheerenden Starkregenereignisse im Eifelkreis Bitburg-Prüm der zurückliegenden Jahre sind nachhaltig im kollektiven Gedächtnis eingebrannt. Parallel zu den Bewältigungsarbeiten sind in vielfältigen Bereichen Maßnahmen angelaufen, um künftig frühzeitig auf solche Ereignisse reagieren zu können. Das Modellprojekt Smart City möchte mit der Installation eines digitalen Gewässermonitoring-Systems einen ganz entscheidenden Beitrag zum Hochwasserschutzkonzept im Eifelkreis leisten. In seiner Sitzung am 30.01.2023 hat der Kreistag der Umsetzung des Projekts einstimmig zugestimmt.

Insbesondere entlang der Gewässer 2. Ordnung, zu denen u.a. die Flüsse Prüm, Nims, Kyll und Enz zählen, sollen autarke, batteriebetriebene Pegelsensoren (radar- oder ultraschall-basiert) mehrheitlich an bestehenden Brücken installiert werden. Diese liefern nahezu in Echtzeit Daten, die unter anderem von Hochwasser bedrohten Ortsgemeinden eine Vorwarnzeit von zwei Stunden geben können. Dies jedoch nur in einem ersten Step; das Konzept soll sukzessive ausgebaut werden. Schlussendlich soll eine KI (Künstliche Intelligenz) gestützte Auswertung nochmals frühere und präzisere Hochwasserwarnungen ermöglichen. Die Einrichtung des Monitoring-Systems konzentriert sich auf die Gewässer 2. Ordnung, da die dort ansässigen Ortsgemeinden vor allem in den Jahren 2018 und 2021 besonderes stark von Hochwasser- und Flutschäden betroffen waren.

Ziel beziehungsweise die Vision ist es, eine Datenplattform zu installieren, auf der die Sensordaten einfließen und KI-gestützt ausgewertet werden. Die Daten sollen dann sowohl dem Katastrophenschutz des Eifelkreises, dem Hochwasserschutz des Landes als auch der „Administration de la gestion de l’eau Division de l’hydrologie – Service hydrométrie“ im benachbarten Luxemburg zur Verfügung gestellt werden. Soweit möglich sollen die Pegel auch in die bereits bestehende App „Meine Pegel“ des länderübergreifenden Hochwasserportals eingebunden werden. Im Umkehrschluss sollen dort erhobene Daten in die Datenplattform des Eifelkreises zurückfließen.

Wie geht es weiter? Die Planungen und Vorbereitungen sind bereits fortgeschritten. Als wichtiger Baustein wurde eine Messstellenkarte mit den vorgesehenen Standorten erstellt. Das Projektbüro bereitet aktuell die Ausschreibung vor, damit die ersten Sensoren in den nächsten Monaten angebracht werden können.

Für das bei der Kreisverwaltung angesiedelte Projektbüro EIFELKREIS VERBINDET ist das Vorhaben von besonderer Wichtigkeit. Entsprechend groß war die Freude, als die Bewilligung der Fördermittel vonseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zugesagt wurde. Weitere Informationen zum Modellprojekt unter www.eifelkreis-verbindet.de

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Feuchter Keller – sofort reagieren – DEKRA Experten warnen vor Sach- und Gebäudeschäden

Region/Stuttgart – Wer in seinem Keller einen modrigen Geruch wahrnimmt oder feuchte Stellen am Mauerwerk entdeckt, sollte der Sache sofort auf den Grund gehen, empfehlen die Bausachverständigen von DEKRA. Werden Feuchteschäden in Wänden oder Böden nicht zügig beseitigt, kann die Immobilie substanziell beeinträchtigt werden.

  • Stoßlüften an kalten und trockenen Wintertagen
  • Klarheit durch Feuchtigkeitsmesser und Schimmelpilz-Gutachten
  • Bei dauerhaften Problemen Fachmann einschalten

„Lange Zeit wurden Keller nur für untergeordnete Zwecke genutzt. Sie waren oft aus Naturstein gemauert, in der Regel unverputzt und wurden allenfalls zum Lagern von Kohle, Kartoffeln und anderer Vorräte verwendet“, erklärt Andreas Kraus, Bausachverständiger bei DEKRA. „Ein modriger Geruch war üblich und störte wenig. Der Standfestigkeit dieser massiven Bauteile hat dieser Umstand kaum etwas angetan.“

Keller häufig wie Wohnräume genutzt
Diese Zeit ist aber vorbei. „Bei modernen Gebäuden will man Kellerräume oft ähnlich einem Wohnraum nutzen oder Güter wie Möbel, Kleidung oder Bücher lagern, die nicht gut auf dauernde Feuchtigkeit reagieren“, sagt DEKRA Experte Kraus. Die Wände sind deshalb verputzt, gestrichen und Böden regelmäßig auch dort hochwertig belegt.

Kraus: „Eine über längere Zeit erhöhte Feuchtigkeit oder Nässe im Keller bedeutet eine Gefahr für gelagerte Vorräte, Kleidung, Möbel und technische Geräte. Sie bildet auch den Nährboden für Schimmel und kann die Bausubstanz des Hauses, insbesondere feuchteempfindliche Oberflächen wie Putze, Trockenbauplatten oder Fußbodenbeläge in Mitleidenschaft ziehen.“

Betroffene Bereiche eingrenzen und stoßlüften
Daher ist es wichtig, der Feuchtigkeit rasch auf den Grund zu gehen. Dazu sollten die betroffenen Bereiche frei geräumt und mithilfe eines Feuchtigkeitsmessers eingegrenzt werden. Ein Schimmelpilz-Gutachten durch einen Fachmann schafft schnell Klarheit, ob bereits ein größerer Schimmelbefall vorliegt und die Raumluft durch Sporen belastet ist. Ein Hygrometer zeigt an, wie stark die Luftfeuchtigkeit im Keller den anzustrebenden Normalwert von 50 bis 60 Prozent relative Luftfeuchtigkeit übersteigt.

Als Sofortmaßnahme bietet sich an trockenen, kalten Wintertagen intensives Stoßlüften an. Dabei werden Fenster und Türen wiederholt minutenlang weit geöffnet, optimalerweise mit Durchzug. Die trockene kalte Außenluft kann viel Feuchtigkeit aufnehmen und diese nach außen abführen.

Naheliegende Ursachen prüfen
Außerdem ist zu prüfen, ob naheliegende Ursachen für die erhöhte Feuchtigkeit in Frage kommen. Zum Beispiel das Eindringen von feuchter Luft aus einer Waschküche, einem Aquarium oder undichten Wasserleitungen. Gelangt feuchte Luft an kalte Wände, schlägt sich die Luftfeuchtigkeit dort in Form von Wassertröpfchen nieder. Vor allem bei Nutzung von Waschküchen ist auf geschlossene Türen und regelmäßiges Stoßlüften zu achten, um ein Ausbreiten von Feuchtigkeit zu vermeiden. Als Ursache kommen auch undichte Kellerfenster infrage, durch die feuchte Luft oder bei starkem Regen sogar Wasser eindringen kann.

Umgehend Fachmann einschalten
„Liegt die Ursache nicht auf der Hand und lässt sich das Problem nicht mit ‚Bordmitteln‘ beseitigen, empfiehlt es sich, umgehend einen Fachmann einzuschalten“, betont DEKRA Bauexperte Kraus. „Ein feuchter Keller kann auch die Folge eines Wasserrohrbruchs oder einer durchlässigen Kellerabdichtung sein.“

In solchen Fällen ist es notwendig, einen Rohrbruch von Wasser- oder Abwasserleitungen umgehend zu beseitigen, den Keller schnellstmöglich professionell abzudichten oder eine Drainage zu erneuern, damit sich das Wasser nicht weiter ausbreiten kann. „Es wird vielfach unterschätzt, welche substanziellen Schäden eindringende Feuchtigkeit oder Wasser über die Zeit im Haus anrichten kann“, warnt der Sachverständige.

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Land RLP fördert Gigabit-Ausbau im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit rund 13 Millionen Euro

Wittlich/Mainz – Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer hat am vergangenen Freitag einen Förderbescheid in Höhe von 12.960.000 Euro zum Ausbau der digitalen Infrastrukturen an die Kreisverwaltung des Landkreises Bernkastel-Wittlich übergeben. Der Landkreis ist eine weitere Gebietskörperschaft in Rheinland-Pfalz, die von der Grauen-Flecken-Förderung des Bundes profitiert und eine Ko-Finanzierung des Landes erhält. „Flächendeckende Glasfaserinfrastrukturen sind die Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz. Das Glasfaser-Projekt im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung unseres Gigabit-Ziels“, betonte Schweitzer vor Ort.

Im Rahmen der Bundesförderung wird der Gigabitausbau im Kreis mit 16.200.000 Euro gefördert, der Landkreis Bernkastel-Wittlich beteiligt sich mit weiteren 3.240.000 Euro. Insgesamt stehen für den Gigabitausbau damit Fördermittel von Bund, Land und Kreis in Höhe von 32.400.000 Euro zur Verfügung.

Nach Ende der Maßnahme sollen voraussichtlich 4.499 Haushalte, 388 Gewerbegebietsadressen und eine Schule in den Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach, Wittlich-Land sowie der Stadt Wittlich und der Gemeinde Morbach zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde versorgt werden.

„Im Landkreis Bernkastel-Wittlich zieht die kommunale Familie – die vier Verbandsgemeinden, die Einheitsgemeinde Morbach und die Stadt Wittlich mit dem Kreis – an einem Strang, um den Ausbau der gigabitfähigen Infrastruktur in unserer Region voranzubringen. Damit legen wir den Grundstein für eine positive digitale Zukunft unseres Landkreises“, ist Landrat Gregor Eibes überzeugt.

„Wir sind stark beim Ausbau von Gigabit-Internet, wollen aber noch besser werden und diesen weiter vorantreiben. Als Land unterstützen wir deshalb derzeit 53 Breitbandausbauprojekte, um dem Ziel einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur und Gigabit-Geschwindigkeiten in ganz Rheinland-Pfalz näherzukommen“, so Minister Schweitzer abschließend.

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DEKRA – 2023 steht der Austausch vieler Rauchwarnmelder an

Region/Stuttgart – In vielen Wohnungen in Deutschland müssen im Jahr 2023 die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Der Grund: Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern ist in einigen Bundesländern vor rund zehn Jahren in Kraft getreten. Häufig werden Rauchwarnmelder verwendet, die nach etwa zehn Jahren oder sogar schon früher getauscht werden müssen, weil die Elektronik in den Geräten den Rauch eines entstehenden Brandes nicht mehr ausreichend schnell und zuverlässig erkennen kann, beobachten DEKRA Experten. Das gilt auch für Geräte, deren Batterie ausgetauscht werden kann.

„Rauchwarnmelder ist ein Thema, das alle betrifft“, betont DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. „Bei einem Brand sterben die meisten Menschen nicht durch Feuer, sondern an einer Rauchgasvergiftung.“ Im Schlaf ist die Fähigkeit verringert, Rauch oder Feuer zu bemerken. Daher ist die Gefahr groß, im Schlaf von Rauchgas vergiftet zu werden. In Deutschland kommen jährlich mehr als 300 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben. Zwei von drei werden im Schlaf überrascht.

Vom Austausch in erster Linie betroffen sind Haushalte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. In diesen Ländern ist die Übergangsfrist zum Einbau von Rauchwarnmeldern in den Jahren 2012 bis 2014 ausgelaufen. Für den Austausch der Rauchwarnmelder nach Ablauf der Lebensdauer sind in allen Bundesländern die Eigentümer verantwortlich.

„Wir empfehlen Eigentümern und Eigentümerinnen selbstgenutzter und vermieteter Wohnungen und Häuser, sich frühzeitig um den Austausch zu kümmern“, sagt DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. „Die Technik der Geräte wurde in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt“, erläutert Inderthal. „Geräte der neuesten Generation mit dem ‚Q-Label‘ neigen kaum noch zu Fehlalarmen und erkennen Störungen selbständig. Durch die fest eingebaute Batterie funktionieren sie zehn Jahre lang sehr zuverlässig.“

Welche Räume mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen, ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Zur Mindestausstattung gehören Rauchwarnmelder in Schlaf-, Gäste-, Kinderzimmern und Fluren sowie in Räumen, die als Rettungswege zum Verlassen der Wohnung genutzt werden müssen. In Berlin und Brandenburg ist ein Warngerät auch im Wohnzimmer und in anderen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben, in anderen Bundesländern wird dies empfohlen. Weitere Informationen und Kontakte: www.rauchmelder-lebensretter.de

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Sprengung von Geldautomaten – Kreissparkasse Ahrweiler schließt Filialen in der Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr

Ahrweiler – Die Kreissparkasse Ahrweiler schließt ab sofort die SB-Bereiche ihrer Filialen in der Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr. Grund hierfür ist die zuletzt gestiegene und anhaltend hohe Risikolage in Bezug auf die Sprengung von Geldautomaten. Bereits in der Vergangenheit zählte die Schließung einzelner Filialen in den Nachtstunden zu den zahlreichen Sicherheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen Automatensprengungen. Nun erfolgt der Schritt, die SB-Bereiche aller Filialen über Nacht zu schließen.

„Die Sicherheit unserer Kundschaft, der Anwohner und der Bürgerinnen und Bürger liegt uns am Herzen. Das Risiko, dass bei einer möglichen Geldautomatensprengung Menschen verletzt werden könnten, gilt es unbedingt zu vermeiden.

Aus diesem Grund haben wir uns nun zu diesem Schritt entschieden und folgen damit der Empfehlung von Bund, Ländern und Verbänden zur gemeinsamen Bekämpfung von Geldautomaten-Sprengungen in Deutschland “, erklärt Guido Mombauer, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Ahrweiler, und führt weiter aus: „Eine flächendeckende und sichere Bargeldversorgung gehen aus unserer Sicht nur Hand in Hand. Und für eine solche bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. auch Anpassung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze aller. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis“.

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Deutsche Energy Terminal GmbH nimmt den Geschäftsbetrieb auf

Region/Berlin – Die neu gegründete, bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) nimmt den Geschäftsbetrieb auf. Die bundeseigene Gesellschaft wird die fünf staatlich angemieteten, schwimmenden LNG-Terminals (FSRU) an den Standorten Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin betreiben.

Die DET hält die Charterverträge für die Schiffe und verantwortet den technisch, kommerziellen Betrieb der Terminals. Dazu wird auf erfahrene Dienstleiter zurückgegriffen. Zu den Aufgaben gehört auch die Sicherstellung, dass die landseitige Infrastruktur in den Häfen, vor allem die spezialisierten Liegeplätze errichtet werden. Die DET kooperiert dabei mit zahlreichen Partnern, insbesondere Gashändlern, Schiffseignern, Hafenbetreibern, Netzbetreibern und den Genehmigungsbehörden.

Die DET bündelt die mit dem Betrieb des Terminals insgesamt erforderlichen Ausgaben. Gleichzeitig erhält sie aus der Vermarktung der Regasifizierungskapazitäten von LNG-Lieferanten die anfallenden Nutzungsentgelte.

Die DET ist eine 100%ige Tochter des Bundes. Die Beteiligungsführung auf Seiten der Bundesregierung liegt im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Als Geschäftsführer wurde Dr. Peter Röttgen bestellt, der zuvor in verschiedenen Energieversorgungsunternehmen wie auch im öffentlichen Dienst und Verbänden tätig war.

Mit den aktuell fünf staatlich gemieteten Flüssigerdgasterminals sichert die Bundesregierung die Energieversorgung. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die im letzten September erfolgte vollständige Einstellung der Lieferungen über die Gaspipeline Nord Stream 1 durch Russland hat mehr als deutlich gemacht, dass eine Diversifizierung von Lieferquellen zur Stärkung der Vorsorge und Resilienz erforderlich ist. Zugleich muss der Umbau hin zu Erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz konsequent vorangetrieben werden.

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Elektroauto und Pedelec im Winter – Kälte knabbert an der Reichweite

Region/Stuttgart – Wer im Winter ein Elektroauto oder ein Pedelec nutzt, muss sich auf eine geringere Reichweite einstellen. Bei Kälte sinkt nicht nur die Leistungsfähigkeit der Akkus, im Auto wird auch zusätzlich Energie zum Heizen des Fahrgastraums benötigt. Die Sachverständigen von DEKRA sagen, wie der Kälte-Effekt möglichst gering ausfällt.

  • Sinkende Leistungsfähigkeit der Akkus und Energiebedarf für Heizung
  • Energiesparender Fahrstil im Winter besonders wichtig
  • Warnung: Nicht auf Kosten der Sicherheit sparen

„Bei Temperaturen von etwa +10°C und darunter laufen die physikalischen Prozesse in den Akkus von Elektromobilen langsamer ab. Damit verringert sich die Leistungsfähigkeit der Energiespeicher und damit auch die effektive Reichweite der Fahrzeuge“, erklärt Andreas Richter vom DEKRA Competence Center Elektromobilität. Nach verschiedenen Untersuchungen geht die Reichweite von Elektroautos im Winter im Schnitt um 20 bis 30 Prozent zurück.

Elektroauto vor dem Start vorheizen
Neben der Temperierung des Akkus in ein optimales Temperaturfenster durch eine in den Akku eingebaute Heizung, schluckt die Heizung des Fahrgastraums im Elektroauto viel Energie. Ein Garagenplatz – möglichst temperiert – ist daher Gold wert. Zudem ist es sinnvoll, das Fahrzeug eine Viertelstunde vor Start nochmals mit der Ladestation zu verbinden, damit der Akku vortemperiert wird.

Strom spart auch, wer bei entsprechender Ausstattung nur die genutzte Zone im Fahrzeug heizt, etwa den Sitzbereich des Fahrers und auf Umluftbetrieb schaltet Auch sollte man daran denken, bei Stopps die Türen nicht unnötig lange geöffnet halten, um den Innenraum nicht zu übermäßig auskühlen zu lassen. Im Winter ist es außerdem ratsam, unterwegs die bestehenden Nachlademöglichkeiten zu nutzen. Bei Kälte ist generell mehr Zeit fürs Aufladen einzuplanen. Und es ist effektiver, einen temperierten Akku als einen kalten aufzuladen, erinnert der Experte von DEKRA.

Weiteres Sparpotenzial kann ausschöpfen, wer seinen Fahrstil auf „Winterbetrieb“ umstellt. Im Eco-Modus zu fahren, spart ebenso Energie wie eine gleichmäßige, vorausschauende Fahrweise bei mittlerer Geschwindigkeit, so dass starkes Beschleunigen und hohe Geschwindigkeiten auf ein Mindestmaß reduziert sind. Kurzstreckenfahrten mit längeren Pausen erhöhen den Verbrauch besonders stark, weil der Akku dabei abkühlt und erneut geheizt werden muss.

Die DEKRA Experten warnen allerdings nachdrücklich davor, auf Kosten der Sicherheit Energie zu sparen. „Wer bei schlechter Sicht das Licht zu spät einschaltet oder bei beschlagenen Scheiben auf Lüftung oder Scheibenheizung verzichtet, bringt sich und andere unnötig in Gefahr“, betont Richter.

Temperierten Pedelec-Akku erst vor dem Start einsetzen
Auch für Pedelec-Fahrer heißt es im Winter umdenken. Wie beim Elektroauto wird die Leistungsfähigkeit des Fahrrad-Akkus optimal ausgenutzt, wenn man ihn bei Raumtemperatur auflädt und erst kurz vor dem Start einsetzt. Parkt das Pedelec stundenlang in der Kälte, deponiert man die Batterie so lange besser im wärmeren Fahrradkeller. Das Aufladen des Akkus sollte nicht in kaltem Zustand beginnen, sondern erst dann, wenn er sich auf Zimmertemperatur erwärmt hat.

Bei eisiger Kälte leistet auch eine Thermoschutzhülle gute Dienste, da sie den Akku länger warmhält und so die Reichweite erhöhen kann. Bei längeren Fahrten an kalten Tagen kann es sinnvoll sein, ein Ladegerät dabeizuhaben.

Hält das Pedelec über die kalten Tage Winterschlaf, ist darauf zu achten, dass das Ladegerät nicht dauerhaft angeschlossen bleibt. Für die Lebensdauer des Akkus am günstigsten ist eine Aufbewahrung bei einer Temperatur von 10 bis 20°C mit einem Ladezustand von 30 bis 60 Prozent.

Weitere Informationen rund um das Thema Elektromobilität unter https://www.dekra.de/de/elektromobilitaet/

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Antragstellung für Erstattungsanträge der Versorger für Vorauszahlung der Gas- und Wärme-Preisbremse startet

Region/Berlin – Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger können ab sofort Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen. Der Zugangslink zu dem Online-Antragsportal für Versorger sowie weitere wichtige Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse sind verfügbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ewpbg.html.

Mit der Gas- und Wärmepreisbremse entlastet die Bundesregierung Unternehmen und private Haushalte. Für ein Kontingent, das sich an bisherigen Verbrauchszahlen orientiert, gibt es einen Zuschuss zur Gas- oder Wärmerechnung. Dieser Zuschuss bemisst sich an der Differenz von vertraglich vereinbartem Preis und dem vom Bund garantierten Höchstpreis. Sie wird den Energieversorgern vom Bund erstattet. Wichtig dabei ist, dass sich Energiesparen weiter lohnt: Verbraucher erhalten diesen Zuschuss nämlich unabhängig von ihrem tatsächlichen Verbrauch.

Die Gas- und Wärmepreisbremse greift für Großverbraucher (mit registrierender Leistungsmessung) ab Januar 2023, für Geringverbraucher (Privathaushalte und Kleingewerbe mit Standardlastprofil) ab März 2023 rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Sie gilt vorerst bis Ende 2023, kann jedoch bis Ende April 2024 verlängert werden, sofern eine Anpassung der entsprechenden Notfall-Verordnung der Europäischen Union erfolgt.

Wichtig ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Gas- und Wärmepreisbremse auf Basis ihres bestehenden Versorgungsvertrages profitieren. Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Diese können ab sofort einen Antrag auf Vorauszahlungen stellen. Für Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten gelten besondere Regelungen und Mitteilungspflichten.

Ab März 2023 wird zudem die Strompreisbremse starten, die gleichfalls für ein festgelegtes Kontingent einen Höchstpreis vorsieht. Auch hier erfolgt die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch und rückwirkend ab Januar 2023. Anders als bei der Gas- und Wärmepreisbremse übernehmen bei der Strompreisbremse die Übertragungsnetzbetreiber die Durchführung der Erstattungen an Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Weitere Informationen zur Umsetzung der Strompreisbremse folgen in Kürze.

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Bistum Aachen setzt neues Arbeitsrecht zum 1. Januar 2023 um

Aachen – Die neue Grundordnung gilt für rund 40 000 Beschäftigte im Bistum Aachen. Modernisierung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ schließt an plurale Gesellschaft an. Keine Beurteilung der privaten Lebensführung. Rekordtempo bei der Novellierung durch die Bischöfe. Das Bistum Aachen setzt die novellierte „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ zum 1. Januar 2023 um. „Als Kirche akzeptieren wir veränderte Bedingungen  unserer pluralen Gesellschaft. Die Zeiten sind endgültig passé, in denen der Dienstgeber für sich in Anspruch nehmen konnte, die private Lebensführung der Mitarbeitenden beurteilen zu wollen,“ sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick.

Explizit wie nie zuvor werde Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt. Die katholische Identität dokumentiere sich in den Leitbildern, einer positiven Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums und einem christlichen Charakter der verschiedenen kirchlichen Einrichtungen, die von allen in der Dienstgemeinschaft in ihren Kompetenzen mitgetragen werde.
Nach der neuen Grundordnung können alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.

Damit einher geht ein weiterer wichtiger Punkt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Abgesehen von Ausnahmefällen bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis bzw. Kündigungsgrund. Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung oder  Weiterbeschäftigung entgegen.

Die Religionszugehörigkeit ist nach neuem Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist. Das gilt zum einen für pastorale und katechetische Dienste und zum anderen für diejenigen Tätigkeiten, die das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren. Von allen Mitarbeitenden wird im Rahmen ihrer Tätigkeit die Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung erwartet.

Die neue Grundordnung gilt für rund 40 000 Beschäftigte im Bistum Aachen, darunter auch alle Mitarbeitenden der Caritas. In ihrer Neufassung gilt die Grundordnung für alle Handlungsfelder des kirchlichen Dienstes und alle Beschäftigtengruppen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status.

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte den Beschluss im November 2022 mit der erforderlichen Mehrheit  als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die in diesem Jahr in einem Rekordtempo einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für insgesamt rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas.

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Nordrhein-Westfalen erweitert Möglichkeiten zum Ausbau der Wind-, der Freiflächen-Solar- und der Bio-Energie

Region/Düsseldorf – Das NRW Klima- und Energieministerium hat am heutigen Mittwoch, 28. Dezember 2022, einen Erlass zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt. Er bringt weitreichende Erleichterungen insbesondere beim Ausbau der Windkraft im Wald: Künftig können Windenergieanlagen auf geschädigten Waldflächen und in anderen Nadelholzwäldern errichtet werden. Zudem wird die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen maßvoll erweitert.

Ministerin Mona Neubaur: „Mit dem Erlass schaffen wir sofort Freiräume für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen und kommen auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft voran. Wir sorgen damit dafür, dass Nordrhein-Westfalen mit Sonne und Wind unabhängiger von fossilen Energieimporten wird und mit günstiger Erneuerbarer Energie die Widerstandsfähigkeit der Energieversorgung erhöht. Parallel arbeiten wir weiter mit Hochdruck an der Änderung des Landesentwicklungsplans, um das zwei Prozent-Flächenziel des Bundes für die Windenergie schnellstmöglich umzusetzen.“

Die Kerninhalte des neuen Erlasses:

  • Windenergie: Kalamitätsflächen (Wald-Ausfallflächen durch Sturm oder Baumkrankheiten) und Nadelwälder stehen nun landesplanerisch regelmäßig für die Windenergienutzung zur Verfügung. Das gilt unter anderem nicht in waldarmen Gemeinden, auf Naturschutz-Flächen sowie in Laub- und Laubmischwald.
  • Freiflächen-Solarenergie: Deutlich vergrößert werden die planerisch möglichen Flächen entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen in Verbindung mit vorhandenen baulichen Nutzungen wie Wirtschaftsgebäuden oder landwirtschaftlichen Bauten. Auch in den in den Regionalplänen dargestellten „Bereichen für industrielle Nutzungen“ sind künftig ergänzend zu den Wirtschaftsgebäuden auch Freiflächen-Solarenergieanlagen möglich.
  • Agri-Photovoltaik: Die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Energieerzeugung wird erleichtert.
  • Biogasanlagen: Angemessene räumliche Erweiterungen vorhandener Betriebsstandorte sind möglich.

Der Erlass zeigt den Regionalplanungsbehörden Handlungsspielräume auf, die auf Basis des jetzt geltenden Landesentwicklungsplans einen verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglichen. Städte und Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger erhalten so Hinweise zu landesplanerischen Vorgaben. Der für die Behörden verbindliche Erlass soll als Handlungsleitfaden in der Übergangszeit dienen, bis das parallel laufende Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan für den Ausbau der Erneuerbaren Energien umgesetzt ist.

Den Erlass finden Sie hier.