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Landes-Impfzentrum Vulkaneifel in Hillesheim ist einsatzbereit – Für den Echtbetrieb fehlt nur noch der Impfstoff

Hillesheim, 16.12.2020 – „Das Landes Impfzentrum Vulkaneifel in Hillesheim ist einsatzbereit“ – das durfte Landrat Heinz-Peter Thiel zusammen mit dem Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Volker Schneiders, dem Leiter der Abteilung Kreisentwicklung Dieter Schmitz und dem Impfkoordinator Lucas Hürtgen heute vor Ort in der Markt und Messehalle der Stadt Hillesheim verkünden und die Abläufe in einem Pressetermin der Öffentlichkeit vorstellen.

Landkreis Vulkaneifel stellt Corona-Impfzentrum Vulkaneifel in der Markt und Messehalle der Stadt Hillesheim vor. Foto: Peter Doeppes

Vom Land wurde erwartet, dass die insgesamt 31 für Rheinland-Pfalz geplanten Impfzentren am 15. Dezember einsatzbereit sind und damit bei Vorhandensein eines Impfstoffes direkt starten können. „Wir sind froh, dass uns dieser logistische Aufwand innerhalb kürzester Zeit im Landkreis Vulkaneifel gelungen ist. Hier zeigt sich – wie bereits bei dem Aufbau der beiden Corona-Ambulanzen: Wenn es darauf ankommt, halten wir Vulkaneifler zusammen und können einiges auf die Beine stellen“, so Landrat Heinz-Peter Thiel bei der Vorstellung.

Der Organisator des Impfzentrums Dieter Schmitz (li) und der Impfkoordinator Lucas Hürtgen (mi) erklären den Ablauf im neuen Impfzentrum. Landrat Heinz-Peter Thiel (re) kann stolz auf seine Mitarbeiter sein. Die haben einen verdammt guten Job gemacht. Foto: Peter Doeppes

„Mein besonderer Dank gilt daher allen, die hier in den letzten Wochen mitgearbeitet und ihren Beitrag geleistet haben, besonders der Firma OK Messebau, Klaus Ofer, Scheid für den zuverlässigen und beherzten Aufbau, Anna-Carina und Marco Krebs von der Firma Linden-Reisen in Stadtkyll, die zusammen mit ihren Mitarbeiter*innen die administrativen und organisatorischen Aufgaben vor Ort übernehmen sowie meinen Mitarbeitern in der Kreisverwaltung“, so Heinz-Peter Thiel.

Für den Echtbetrieb fehlt derzeit noch der Impfstoff

Aktuell steht noch kein Impfstoff zur Verfügung. Es ist derzeit in Aussicht gestellt, dass über den Jahreswechsel eine Zulassung des Impfstoffes von der zuständigen Europäischen Arzneimittelbehörde EMA erfolgt und dann im Januar tatsächlich mit der Impfung begonnen werden kann. Eine zentrale Terminvergabestelle soll die Termine für die Corona-Impfung vergeben. Hierzu wird es eine beim Land Rheinland-Pfalz geschaltete Telefonnummer geben, über die die Terminvergabe erfolgen wird. Aktuell ist diese noch nicht bekannt. Sie wird veröffentlicht, sobald klar ist, wann mit den ersten Impfungen tatsächlich begonnen werden kann. Zutritt zum Impfzentrum erhält man nur über die landesweite noch bekanntzugebende Telefonnummer und eine vorherige Terminvereinbarung. Ohne Terminbestätigung und Impfberechtigung ist kein Zutritt möglich.

Die Hausarztpraxen impfen vorerst nicht. Grund hierfür ist, dass der derzeit in der Zulassung befindliche Impfstoff der Firma Biontech bei sehr tiefen Temperaturen um die -70 Grad transportiert und gelagert werden muss, was eines zusätzlichen logistischen Aufwandes bedarf.

Ablauf im Impfzentrum: In ersten Probeläufen wurde der Echtbetrieb am 15.12.2020 getestet.

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Regierungserklärung zum Shutdown – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Wir helfen denen, die vom Shutdown besonders betroffen sind

Region/Mainz, 15.12.2020 – Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat heute in einer Regierungserklärung das Parlament informiert. Sie wendete sich dabei auch direkt an die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer. Die Landesregierung unterstütze diejenigen, die in der schwierigen Phase des Shutdowns besonders belastet sind: Diejenigen, die Türen für Besucher und Publikum schließen müssen, genauso wie Eltern, Kinder und Jugendliche, denen Fernunterricht vieles abverlange. „Unsere Strategie hat drei Schwerpunkte.

Erstens: Wir schützen die älteren Menschen. Zweitens: Wir begleiten unsere Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich durch die Krise. Und drittens tun wir alles, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Zukunft unserer Wirtschaft zu sichern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar

Der Shutdown ab dem 16.12.2020 sei so bitter wie notwendig, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, weil auch in Rheinland-Pfalz immer mehr Menschen an und mit COVID-19 sterben und immer mehr Menschen auch schwer an COVID-19 erkranken. „Je höher diese Zahl wird, desto kritischer gestaltet sich die Situation in den Krankenhäusern“, sagte die Ministerpräsidentin weiter. „Ab morgen werden wesentliche Bereiche des öffentlichen Lebens, des Handels und des Wirtschaftens geschlossen oder zumindest deutlich eingeschränkt.“ Das Datum 10. Januar sei nicht willkürlich gewählt, vielmehr schreibe das Infektionsschutzgesetz eine 4-wöchige Begrenzung von Maßnahmen solcher Tragweite vor. „Erst an Weihnachten sehen wir die Ansteckungen von heute. Und eine Entspannung in den Krankenhäusern ist frühestens für Mitte Januar zu erwarten. Wir alle müssen uns klarmachen: Wir kämpfen leider noch immer mitten in der zweiten Welle. Wir gehen nicht davon aus, dass sich der Alltag danach wieder schlagartig normalisiert“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Landesregierung unterstützt Testungen in Heimen

Kleine Teams sollen das Personal bei den Testungen zusätzlich unterstützen. So können auch Besucherinnen und Besucher in den Regionen mit erhöhter Inzidenz für mehr Sicherheit getestet werden. Rettungs- und Hilfsorganisationen könnten hier helfen, dazu ist die Landesregierung in Gesprächen. „Sobald der erste Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir in Rheinland-Pfalz mit mobilen Teams in den Alten- und Pflegeheimen mit den Impfungen beginnen“, versicherte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Denn die rund 40.000 Menschen in den Alten- und Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz seien besonders gefährdet. „Deshalb unterstützen wir die Alten- und Pflegeheime mit besonderen Maßnahmen. Rheinland-Pfalz hat umgehend die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den Einrichtungen die Mitarbeitenden einmal in der Woche, in Hotspots zweimal wöchentlich getestet werden müssen. Die Bewohner und Bewohnerinnen haben einmal in der Woche die Möglichkeit zum Test.“

Schulen und Kita sind offen für Eltern und Kinder, die Betreuung benötigen

„Junge Menschen und ihre Familien zu unterstützen ist für uns eine Herzensangelegenheit. Auch in dieser schwierigen Zeit lassen wir die Eltern und Kinder, die Betreuung und Unterstützung benötigen, nicht alleine. Nicht die vielen Menschen, die arbeiten und so unser Land am Laufen halten. Auch Alleinerziehende und die, die beengt wohnen, bekommen unsere Unterstützung, damit ihre Kinder auch im Shutdown gut und sicher betreut sind. Kein Kind soll Verlierer der Pandemie werden. Das heißt konkret: Gestern und heute war Zeit für Lehrer und Lehrerinnen, mit ihren Schülern zu besprechen, was sie brauchen für den Fernunterricht nach den Weihnachtsferien. Mittwoch, Donnerstag und Freitag bleiben Lehrer und Lehrerinnen in der Schule, um für die Schüler und Schülerinnen da zu sein, die nicht zu Hause bleiben können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Zu den Kitas sagte sie weiter: „Wir müssen für die Kleinen eine gute und sichere Betreuung gewährleisten. Dass die Kitas während dieser nie dagewesenen Lage weiter offen sein können, verdanken wir ganz besonders den Fachkräften. Das hohe Engagement und die große Professionalität, mit denen sie seit Beginn der Pandemie dazu beitragen, dass unsere Kinder weiterhin frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung erfahren, ist außerordentlich. Für diese Arbeit bedanken wir uns von Herzen.“

Arbeitsplätze und Wirtschaft sichern

Der harte Shutdown führe dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche bis ins nächste Jahr hinein erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssten. Für die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe stelle der Bund die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, um Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen möglich gemacht werden. „Im Übrigen bitte ich die Bürger und Bürgerinnen: Bestellen Sie bei Ihrem örtlichen Einzelhandel. Unterstützen Sie die lokalen Geschäfte in Ihrer Umgebung. Die allermeisten bieten Abhol- oder Lieferservice an,“ appellierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.

Perspektive ab dem 10. Januar

Die Landeregierung berate mit den Ländern und dem Bund, wie es nach dem 10. Januar weitergehen könnte. Aber eine verlässliche Prognose, wie hoch am 10. Januar die Neuinfektionen sind, könne niemand seriös abgeben. „Das Virus ist tückisch und zwingt uns dazu, auf nahe Sicht zu fahren. Wir werden uns in Rheinland-Pfalz bestmöglich auf verschiedene Szenarien vorbereiten – in engem Austausch mit unseren Partnern und Partnerinnen. Und selbstverständlich auch mit Ihnen als Abgeordnete,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Weihnachten stehe vor der Tür. Ein Fest, das nun ganz anders geplant werden müsse. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Wir sollten uns auch in dieser schwierigen Phase der Pandemie nicht von Furcht leiten lassen, sondern von der Zuversicht. Erinnern Sie sich an das Frühjahr und was Sie alle getan haben, um gemeinsam Corona unter Kontrolle zu bringen. Machen Sie es bitte wieder genauso. Rheinland-Pfalz steht zusammen, wenn es schwierig wird. Nur gemeinsam bekommen wir Corona unter Kontrolle. Und gemeinsam werden wir auch die Härten der nächsten Wochen bewältigen. Ich danke Ihnen!“

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Landrat Wolfgang Spelthahn: „Wir sind bereit“ – Kreis Dürener Impfzentrum startklar

Düren, 15.12.2020 – Das Impfzentrum des Kreises Düren kann an den Start gehen. „Wir sind bereit“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn gestern (14.12.) bei der Vorstellung der Räume im ehemaligen Telekom-Gebäude in Düren. „Wir könnten ab morgen mit den Impfungen für die Menschen im Kreis Düren beginnen, wenn ein Impfstoff zur Verfügung stehen würde“, sagte der Landrat.

Dies ist aber nicht der Fall, da in Deutschland bislang noch kein Impfstoff zugelassen ist. „Wir hoffen alle, dass die Genehmigung so schnell wie möglich erteilt wird“, sagte Wolfgang Spelthahn.

Das Land hatte die Vorgabe gemacht, dass die Impfzentren in NRW bis zum 15. Dezember startbereit sein müssen. „Uns ist es gelungen, in kurzer Zeit alles fertigzustellen“, betonte der Landrat und sprach von einer „rekordverdächtigen Zeit“. Für den Start stehen vier Impfstraßen, also unterschiedliche Bereiche für Impfungen, zur Verfügung. Pro Tag können rund 1000 Menschen geimpft werden. Die Kapazitäten sind ausbaufähig – auf neun Impfstraßen und mehr als 2000 Bürger, die sich dann täglich impfen lassen können.

Im Impfzentrum werden zu Beginn gut zehn Fachkräfte arbeiten. Darunter fallen Ärzte und medizinisches Fachpersonal sowie Organisationskräfte des Malteser Hilfsdienstes und des Deutschen Roten Kreuzes.

Wenn der Impfstoff zur Verfügung steht, werden nach jetzigem Stand zunächst die Risikopatienten, also Menschen in Pflege- und Senioreneirichtungen, geimpft (Bewohner und Personal). Im Kreis Düren sind dies zusammen knapp 7000 Menschen. Wie der Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler, sagte, geht der Kreis zunächst davon aus, etwa 15 000 Impfdosen zu erhalten. Da die Impfung in einem Abstand von drei Wochen zwei Mal erfolgen muss, könnten 7500 Bürger geimpft werden. Nach den Senioren- und Pflegeeinrichtungen könnte das Personal in Krankenhäusern geimpft werden. Die Entscheidung, mit welcher Priorität geimpft wird, steht noch aus.

Im Kreis Düren werden parallel fünf mobile Teams unterwegs sein, um Menschen zu impfen, die das frühere Telekom-Gebäude nicht selbstständig aufsuchen können. Sie werden zum Start vor allem die 46 Pflege- und Seniorenheime im Kreisgebiet aufsuchen.

Das medizinische Personal wird im Impfzentrum des Kreises Düren von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Kreis Düren gestellt. Dr. Gerd-Rüdiger Wasmuth, der medizinische Leiter des Impfzentrums (KV), sprach von einer „guten Zusammenarbeit“ aller Akteure. Dieser Einschätzung schlossen sich Rolf Corda (Malteser) und Daniel Braun (DRK) an.

Ralf Butz, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz beim Kreis Düren, war unter anderem für die Standortsuche, die Koordination und den Aufbau des Zentrums verantwortlich. Neben dem Telekom-Gebäude waren auch die Arena Kreis Düren und der Annakirmesplatz im Gespräch. Letztlich gaben die gute Lage und die baulichen Voraussetzungen des Ausschlag. Wie Landrat Wolfgang Spelthahn sagte, werde das Gebäude bewacht, um einen reibungsvollen Ablauf der Impfungen sicherzustellen.

Wenn genau feststeht, mit welcher Priorität die Menschen geimpft werden, erfolgt eine Terminvergabe über die Rufnummer 116 117. Bürger, die sich impfen lassen möchten, können sich dann dort melden. Neben dem Impfzentrum soll zu einem späteren Zeitpunkt auch in Hausarztpraxen geimpft werden. „Sobald wir wissen, in welcher Reihenfolge die Menschen geimpft werden sollen, werden wir umfänglich informieren“, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn.

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Konstituierende Sitzung des Ethikbeirates Corona-Schutzimpfungen Rheinland-Pfalz

Region/Mainz/Berlin, 15.12.2020 – Die Ständige-Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes (RKI) hat vergangene Woche Beschlussempfehlungen zur COVID-19 Impfung zur Stellungnahme abgegeben. Klar ist, dass aufgrund der zu Beginn absehbar begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes nach seiner Zulassung, Priorisierungen zu Beginn seiner Verteilung vorgenommen werden müssen.

„Der Start der Impfungen in Rheinland-Pfalz ist verbunden mit Fragen hinsichtlich der Umsetzung der fachlichen Empfehlungen der STIKO und ethischen Fragen bei der Priorisierung der Impfungen. Um diese Fragen zu erörtern und zu einem ausgewogenen und transparenten Vorgehen zu gelangen, habe ich einen Ethikbeirat Corona-Schutzimpfungen ins Leben gerufen. Es freut mich, dass sich heute dieser Ethikbeirat in Rheinland-Pfalz zur konstituierenden Sitzung getroffen hat. Den Ethikbeirat Corona-Schutzimpfungen mit seiner exzellenten Besetzung an der Seite der Landesregierung zu wissen, wird für die komplexen Entscheidungen bei der Verteilung des Corona-Impfstoffes zu Beginn und darüber hinaus eine große Unterstützung sein“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der konstituierenden Videokonferenz des Ethikbeirates am heutigen Tag.

Den Vorsitz des Beirates übernimmt Professor Norbert W. Paul, Direktor des Institutes für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. „Die Aufgabe, mit Kolleginnen und Kollegen über die Fachgrenzen hinweg einen beratenden Beitrag bei der medizinisch, ethisch und sozial bestmöglichen Umsetzung der Impfungen in Rheinland-Pfalz zu leisten, geht der Ethikbeirat mit großem Engagement an“, sagte Professor Nobert W. Paul.

In der konstituierenden Sitzung wurden grundlegende Fragestellungen diskutiert. Es bestand Einigkeit darin, dass vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen, ein besonders hohes arbeitsbedingtes Expositionsrisiko gegenüber SARS-CoV-2 haben oder aufgrund ihrer Tätigkeit in häufigem Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen stehen.

Bei der Diskussion wurde deutlich, dass die Umsetzung der ersten Impfungen in Rheinland-Pfalz getragen sein wird vom Prinzip der Solidarität und Gerechtigkeit, in einer ethisch komplexen Fragestellung.

Mitglieder des Ethikbeirats Corona-Schutzimpfungen

Univ.-Prof. Dr. Norbert W. Paul,

Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin im Fachbereich Medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Prof. Dr. Johannes Brantl,

Lehrstuhl für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Trier

Prof. Dr. Karl-Bertram Brantzen,

Vorsitzender Ethikkomitee der Bezirksärztekammer Rheinhessen

Dr. Gertrud Greif-Higer, MAE,

Ärztliche Geschäftsführerin des Ethikkomitees der Universitätsmedizin Mainz

Univ.-Prof. Dr. med. Michael Jansky, MME,

Direktor des Zentrums für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz

Dr. med. Günther Matheis,

Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Univ.-Prof. Dr. med. Bodo Plachter,

Stellvertretender Direktor des Instituts für Virologie der Universitätsmedizin Mainz

Prof. Dr. Gerhard Robbers,

Minister a.D., ehem. Direktor des Instituts für Rechtspolitik an der Universität Trier

Matthias Rösch,

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen

Prof. Dr. med. Dirk-Matthias Rose,

Stellvertretende Leitung des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz

Univ.-Prof. Dr. med. Fred Zepp,

Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz, Leitung AG Immunologie & Infektiologie

Dr. med. Ariane Zinke

Chefärztin der Geriatrischen Klinik St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus Ludwigshafen, Vorstandsmitglied Bundesverband Geriatrie

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Corona/COVID-19 – We want you: Corona-Impfzentren brauchen Ihre Unterstützung! Bisher über 800 Freiwillige

Region/Mainz, 14.12.2020 – Bundesweit werden derzeit Corona-Impfzentren im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Boden gestampft. Dies geschieht in der Erwartung, noch im Dezember über erste Impfstoffe zu verfügen. Die Vorgaben auf Bundes- und Landeseben lautet: Die Impfzentren haben am 15.12.2020 startklar zu sein. Dies gilt unabhängig davon, ob bzw. in welcher Menge am 15.12.2020 bereits Impfstoffe tatsächlich zugelassen bzw. verfügbar sind.

Die Verantwortung für den Betrieb obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz wurde in die Steuerungsgruppe des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz berufen. Wir als Kammer haben die Aufgabe, den Impfzentren das pharmazeutische Knowhow sowie pharmazeutische Manpower zur Verfügung zu stellen. Und dafür haben wir Stand 04.12.2020 bereits knapp 700 Freiwillige!

Um es gleich vorweg zu sagen: Für diese bundes- bzw. landesweite Mega-Kraft-Anstrengung gibt es keine Blaupause. Es liegen keine komplett fertigen Pläne in irgendwelchen Schubladen. Und: Es gibt bisher mehr Fragen als Antworten. Auch bei uns. Auch in der ministeriellen Steuerungsgruppe, an der wir regelmäßig teilnehmen. Zuviel hängt z.B. von den uns bisher unbekannten Eigenschaften und Anforderungen des/der Impfstoffe(s) ab. Von daher war es auch nicht möglich, alles im Vorfeld vorzuplanen. Derzeit gehen wir davon aus, zunächst dem Impfstoff von Pfizer / BioNTech zu erhalten, der bei -70° Celsius zu lagern und vor der Verimpfung zu rekonstituieren sein soll. Ob/wann weitere Impfstoffe hinzukommen, weiß derzeit der Himmel.

Wir klären Schritt für Schritt so viele Fragen wie möglich. Folgende Punkte sind derzeit für Rheinland-Pfalz bekannt (können sich aber mitunter auch wieder ändern/aktualisieren

  1. Pro Landkreis / kreisfreie Stadt ist grundsätzlich ein Impfzentrum vorgesehen. Jedes Impfzentrum kann über eine oder mehrere Impfstraßen verfügen. In Rheinland-Pfalz wird es voraussichtlich bis zu 31 Impfzentren mit wahrscheinlich 36 Impfstraßen geben. Die Impfzentren werden nicht in Arztpraxen oder Kliniken, sondern eher in Turnhallen, ehemaligen Supermärkten oder dergleichen errichtet werden.
  2. In jeder Impfstraße sollen bis zu 10 Impflinge pro Viertelstunde geimpft werden können.
  3. Die Impfung von bewegungseingeschränkten Menschen, die nicht in die Impfzentren kommen können, ist in Vorbereitung, etwa durch mobile Impfteams.
  4. Die Impfzentren sollen in bis zu zwei Schichten am Tag mit jeweils bis zu sechs Stunden, also maximal 12 Stunden betrieben werden (Montag-Freitag)
  5. Die Impfzentren sollen vom 15.12.2020 bis 31.12.2021 betriebsbereit sein.
  6. Ziel ist es, zunächst prioritär zu Impfende zu impfen. Im Laufe des Jahres 2021 soll nach Möglichkeit die ganze Bevölkerung ein Impfangebot erhalten. Auf Bundesebene wird eine Prioritätenliste der zu Impfenden erstellt, die auch in Rheinland-Pfalz verbindlich sein wird. Auch das Apothekenpersonal soll vorrangig geimpft werden (auf freiwilliger Basis).
  7. Jeder Impfling muss innerhalb von 28 Tagen insgesamt 2 Impfungen erhalten.
  8. Das Personal in den Impfzentren soll selbst vorrangig geimpft werden, um bei der Arbeit in den Impfzentren geschützt zu sein.
  9. Der Impfstoff wird in den Impfzentren aus Mehrdosenbehältnissen pharmazeutisch zu rekonstituieren sein. Dazu werden Apotheker und PTA vor Ort in den Impfzentren benötigt. Mit welchem zeitlichen Umfang dies erforderlich sein wird (z. B. 1-2 Stunden vor Beginn jeder „Impfschicht“ oder aber ggf. ganztags), ist noch unbekannt. Eine Rekonstitution außerhalb der Impfzentren ist für Rheinland-Pfalz derzeit nicht vorgesehen.
  10. Der Einsatz von pharmazeutischen Personal in den Impfzentren erfolgt auf freiwilliger Basis.
  1. Für Ihren freiwilligen Einsatz sind eine Vergütung sowie ein Versicherungsschutz (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) vorgesehen.
  2. Angestellte Apotheker und PTA, die während ihrer regulären Arbeitszeit in den Impfzentren tätig sind, können von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt werden. Sie erhalten dann die Vergütung nach Pkt. 11. Dieses Vorgehen ist mit dem LAV Rheinland-Pfalz abgestimmt und verhindert unnötigen Bürokratismus.
  3. Für die Impflinge ist die Impfung kostenlos.
  4. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ruft alle Apothekerinnen und Apotheker sowie alle PTA auf, sich freiwillig für den Einsatz in den Impfzentren zu melden. Bisher haben über 700 Freiwillige bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeldet und ihre grundsätzliche Bereitschaft bekundet. Dankeschön !

WICHTIG, Ihr nächster Schritt: Ihre zeitnahe Registrierung in der Landesfreiwilligen-Datenbank es Landes Rheinland-Pfalz

Um die Personalorganisation zu ermöglichen bitten wir Sie dringend, sich in der Landesfreiwilligen-Datenbank zu registrieren. Kernelement der Datenbank ist ein Personenregister in das Sie Kontaktdaten, zeitliche Verfügbarkeiten, etc. eintragen. Die Impfzentren erhalten einen geschützten Zugang zu dieser Datenbank und können so bedarfsgerecht Unterstützung akquirieren.

Bitte registrieren Sie sich unbedingt auf diesem zentralen Portal, auch wenn Sie sich bereits bei der Kammer gemeldet haben. Die Kammer kann Sie dort nicht anmelden bzw. Ihre Daten nicht dorthin übertragen.

  1. Bitte registrieren Sie sich unter https://msagd.rlp.de/index.php?id=33571 Unter dem Link, finden Sie zudem weiterführende Informationen zur Landesfreiwilligen-Datenbank. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsemail und können über Ihr Benutzerprofil Ihre Daten selbst verwalten (bspw. Änderungen Ihrer Verfügbarkeiten vornehmen). Die Registrierung ist der Schlüssel, um sich später einem bestimmten Impfzentrum zuzuordnen. Das Portal wird laufend optimiert. Bitte haben Sie Verständnis, wenn nicht alles gleich auf Anhieb klappt.
  2. Bitte melden Sie auch weiterhin zusätzlich Ihre Bereitschaft bei der Kammer, damit wir einen Überblick über die Freiwilligenmeldungen behalten (Kontakt: meike.schug@lakrlp.de

17.Was ist in den Impfzentren zu tun? Das hängt von den finalen Zulassungsunterlagen des/der Impfstoffe(s) ab. Diese liegen uns derzeit noch nicht vor. Derzeit gehen wir insbesondere von folgenden Aufgaben aus:

Aufsicht und Durchführung sachgerechte Kühllagerung und Entnahme,

Umgang mit Trockeneis (hierzu sind Schulungen angedacht),

Preparation,

Kennzeichnung,

Dokumentation,

Entsorgung,

Pharmakovigilanzschnittstelle

Seien Sie dabei, machen Sie mit, bringen Sie sich ein und optimieren Sie das Verfahren durch Ihre Persönlichkeit, Ihre pharmazeutische Kompetenz. Sie ermöglichen sich und uns allen damit die Aussicht auf eine hoffentlich weitgehende Normalisierung des Lebens. Bitte informieren Sie auch anderes pharmazeutisches Personal, das diese Information ggf. nicht erhalten hat.

Dies ist eine Information der Landesapothekerkammer

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Ein Dank an alle Familien im Kreis Euskirchen

Euskirchen, 14.12.2020 – Zeitweise keine Schule, keine Kita, keine sozialen Kontakte – dafür große Sorgen um’s Einkommen: Familien stehen in diesem „Corona-Jahr“ vor gewaltigen Herausforderungen. „Das war und ist für viele ein Problem“, sagt Landrat Markus Ramers. Stellvertretend für alle Familien hatte er jetzt mit Jana Neuber und Sylvia Schmitz die beiden Vorsitzenden der AG Pflegeeltern ins Kreishaus eingeladen, um sich bei ihnen für deren Engagement in dieser schwierigen Zeit zu bedanken. „Viele Menschen haben in dieser Zeit gezeigt, wie wichtig sie für die Gesellschaft und für ein gutes Miteinander sind. Pflegeeltern gehören sicherlich an vorderster Stelle dazu.“

Das bestätigt auch Erdmann Bierdel, der zuständige Abteilungsleiter der Kreisverwaltung: „Was Pflegeeltern für Kinder und Jugendliche leisten, kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Sie geben Kindern in schwierigen Situationen ein neues Zuhause und Geborgenheit.“ Aktuell gibt es 214 Pflegefamilien im Kreis Euskirchen, die 271 Pflegekinder betreuen.

Alle Pflegefamilien, die ein fremdes Kind betreuen, dürfen sich jetzt über eine „schöne Bescherung“ aus dem Kreishaus freuen. Landrat Ramers überreichte Jana Neuber und Sylvia Schmitz jeweils ein Präsentpaket aus einer Tasse im neuen Kreis-Euskirchen-Look, Printen und Grußkarte. Die Präsentpakete werden in den kommenden Tagen verteilt. „Das ist ein kleines Zeichen meiner Wertschätzung stellvertretend für alle Familien in unserem Kreis“, so der Landrat abschließend.

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Landrat Pföhler appelliert an Zusammenhalt und Einsicht der Bürgerinnen und Bürger

Ahrweiler, 14.12.2020 – Trotz der bisherigen Maßnahmen ist die Zahl der Corona-Infizierten deutschlandweit und auch im Kreis Ahrweiler nach wie vor auf einem hohen Niveau. Bund und Länder haben deswegen gestern die Notbremse gezogen: Ab Mittwoch, 16. Dezember, wird das ganze Land in einen sogenannten „harten Lockdown“ gehen. Eine Entscheidung, die laut Landrat Dr. Jürgen Pföhler längst überfällig gewesen sei: „Für uns, aber auch für die Gemeinschaft müssen wir alle diese strikten Regelungen jetzt einhalten und mittragen. Wir können die hohe Zahl der Infizierten und Toten nicht hinnehmen. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die Pandemie wieder besser in den Griff zu bekommen und nicht von einem in den nächsten Lockdown zu gehen.“

Ab dem 16. Dezember werden sowohl das öffentliche als auch das private Leben stark heruntergefahren. Konkret bedeutet dies, dass unter anderem Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf decken, schließen müssen. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist weiterhin erlaubt. Dienstleister wie Friseure und Massagepraxen müssen schließen.

Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen weitgehend geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird sichergestellt und Distanzlernen angeboten.

Private Treffen sind weiterhin auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. An den Weihnachtsfeiertagen (24. bis 26. Dezember) sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.

An Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten, um mögliche Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.

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Corona-Geld für Freiwillige: Bis Mittwoch, 16. Dezember letzte Chance einen Antrag zu stellen

Düren, 14.12.2020 –  In Anerkennung ihres ehrenamtlichen Einsatzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie können die Freiwilligen noch Geld vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn sie bis spätestens Mittwoch, 16. Dezember, den Antrag einreichen. Dem Kreis Düren hatte das Land 20.000 Euro bis zum Jahresende zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind noch nicht vollständig ausgeschöpft, sodass Anträge noch entgegengenommen werden können.

Anträge auf Förderung können nur Freiwilligenagenturen, Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen oder Vereine stellen. Die Auszahlung der Mittel an natürliche Personen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Das Land fördert Sachkosten – etwa Schutzbekleidung oder Material für das Nähen von Masken – und Fahrtkosten. Auch zusätzlich entstandene Personalkosten können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung stehen. Grundsätzlich können nur Kosten geltend gemacht werden, die ab dem 24. März 2020 zur Bekämpfung der Pandemie entstanden sind.

Der Kreis Düren bietet auf seiner Internetseite unter bit.ly/FreiwilligenCoronahilfe ein Formular an, mit dem eine Förderung beantragt werden kann. Es wird darum gebeten, den Förderantrag per E-Mail zu übersenden an Franziska Floß (f.floss@kreis-dueren.de) von der Stabsstelle für Kreistagsangelegenheiten und Kultur des Kreises Düren. Für Nachfragen ist sie telefonisch unter  02421/22-1002013 zu erreichen.

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Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar

Region/Mainz, 13.12.2020 – „Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

Diese Entscheidung sei ein sehr schwerer Schritt, der nicht leichtfalle. Aber in ganz Deutschland würden immer mehr Menschen an COVID-19 sterben. „Es ist nicht irgendeine Zahl, oder irgendein Faktor. Und je höher die Gesamtzahl, desto kritischer sei die Situation in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen“, so die Ministerpräsidentin.

In Rheinland-Pfalz sei Vorsorge getroffen worden: „Unsere Krankenhäuser haben einen Verbund gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Wir stehen in sehr engem Austausch. Deswegen wissen wir, wir müssen jetzt handeln. Sie haben unser Versprechen, dass unser erstes Ziel ist, dass in Deutschland alle Patienten gut versorgt werden können“, so die Ministerpräsidentin. Sie habe sehr viele Zuschriften bekommen und mit den Kommunen, den Kammern und Verbänden gesprochen. „Auch aus dem Handel wissen wir, dass eine kurze Zeit der Schließung vielen lieber ist, als ihre Läden mit allen laufenden Kosten offen zu halten und kaum Kunden zu haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am Freitag hätten Rheinland-Pfalz in die Weihnachtsferien begonnen. Die meisten Klassenarbeiten und Klausuren seien geschrieben. Hinter den Schülern und Schülerinnen liege ein schwieriges Jahr. „Deswegen war mit sehr wichtig, dass wir die Schulen nicht einfach schließen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Die Schulfamilie und Eltern können sich in dieser Zeit in einem strukturierten Prozess darauf vorbereiten, dass nach dem regulären Ferienende, am 4. Januar 2021, bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Dies ist das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung. Bildung ist ein hohes Gut!“, betonte die Ministerpräsidentin. Vom Fernunterricht ausgenommen seien diejenigen, die gerade schon für ihre Abiturprüfungen büffeln, die im Januar stattfinden.

Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens 10. Januar 2021:

  1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
  2. Weihnachten kann gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  3. An Silvester und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.
  4. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen.
  5. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.

Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.

Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021).

Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden.

  1. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  2. Handel

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

  1. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
  2. Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
  3. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.
  4. Wir werden für Alten-und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen treffen. In Rheinland-Pfalz leben mehr als 44.000 Menschen in Alten und Pflegeheimen, mindestens genauso viele werden zu Hause von mobilen Pflegediensten betreut. Hier werden wir mit besonderen Maßnahmen für zusätzlichen Schutz sorgen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden. Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.

  1. Wir haben die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass wir ab dem 27. Dezember beginnen können, zu impfen. In einem ersten Schritt werden wir mit mobilen Teams in die Alten und Pflegeeinrichtungen gehen. Ab dem 4. Januar haben wir dann mehr Impfstoff zur Verfügung und können auch Impfzentren öffnen, die wir startbereit haben.
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Corona: Ministerpräsidentin Malu Dreyer / Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing / Familienministerin Anne Spiegel

Region/Mainz, 12.12.2020 – „Wir haben gestern im Corona Kabinett über die weiter steigenden Infektionszahlen beraten. Auch wenn Rheinland-Pfalz knapp unter dem Bundesdurchschnitt liegt, ist die Lage sehr ernst. Die Zahl der schweren und tödlichen Krankheitsverläufe nimmt zu, das können wir nicht hinnehmen. Unser Anspruch ist sicherzustellen, dass wir alle Patientinnen und Patienten medizinisch gut behandeln können,“ sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Familienministerin Anne Spiegel.

„Die Rückmeldungen aus den Krankenhäusern des Landes, mit denen wir im engen Kontakt sind, zeigen im Süden und Südwesten von Rheinland-Pfalz eine sehr angespannte Situation auf den Intensivstationen. Daher haben wir bereits am Dienstag im Kabinett festgelegt, dass wir die Weihnachtslockerungen in Rheinland-Pfalz nicht so umsetzen, wie sie im November geplant waren. Die Infektionszahlen sinken in der sechsten Woche des Teil-Lockdowns nicht so, wie von den Experten berechnet und von uns allen erhofft. Im Gegenteil: Sie steigen wieder an,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Corona-Kabinett. „Daher sind wir der festen Überzeugung, dass wir mit entschiedenen Maßnahmen gegensteuern müssen. Wir werden die anstehende Weihnachtszeit nutzen, in der Schulen und viele Betriebe ohnedies ferienbedingt geschlossen sind, um mit einem Shutdown die Infektionszahlen zu senken. Wir haben es im März geschafft und wir können es auch wieder schaffen!“

Deswegen hat sich der Ministerrat darauf verständigt:

Den Einzelhandel zu schließen. Davon ausgenommen sind Lebensmittelläden. „Das ist ein schwerer Schlag für die Branche, die wir mit den Folgen nicht alleine lassen werden“, so die Ministerpräsidentin.

In den Alten- und Pflegeheimen kommt es immer wieder zu schweren Infektionsausbrüchen. Das ist besonders tragisch, weil die Menschen in den Einrichtungen zur Hochrisikogruppen gehören. Deswegen müssen Alten- und Pflegeheime sowie die mobilen Pflegedienste noch stärkere Schutzmaßnahmen treffen, als bislang schon notwendig.

Minister Wissing betonte, dass der Shutdown in der jetzigen Situation notwendig und richtig sei. Allerdings forderte er auch, seitens der Bundesregierung längerfristig angelegte Strategien und Konzepte. „Die Maßnahmen dienten dazu, die sozialen Kontakte in der Gesellschaft zu reduzieren, für das weitere Pandemiegeschehen sei aber vor allem das individuelle Verhalten entscheidend. „Kontakte reduzieren, Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Mund-Nasen-Schutz tragen, das sind nach wie vor die wichtigsten Regeln. Wir werden Corona nicht alleine über Verordnungen bekämpfen können, wichtiger ist, dass wir uns alle diszipliniert und verantwortungsbewusst verhalten“, so Wissing.

Familienministerin Anne Spiegel ergänzte: „Wir halten den erneuten Shutdown für unvermeidlich, denn das Personal in den Kliniken ist in Teilen des Landes an der Belastungsgrenze und die Intensivstationen sind Großteils belegt. Deshalb müssen wir umfassend unsere Kontakte reduzieren, die Abstands- und Hygieneregeln noch penibler einhalten und kontrollieren. Es ist wichtig, die Belastungen für Familien so gering wie möglich zu halten. Das haben wir aus dem ersten Shutdown gelernt. Daher macht es Sinn, den Shutdown zur Senkung der Infektionszahlen mit den kommenden Weihnachtsferien zu verbinden, in denen Schulen und Kitas ohnehin geschlossen sind.“

„Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass es wichtig ist, in diesen einschneidenden Fragen eine gemeinsame Strategie in Deutschland zu verfolgen. Daher werden wir heute noch kein Datum nennen, wann der Shutdown beginnt. Das betrifft auch die Weihnachtsferien. Wir werden am Sonntag um eine gemeinsame Lösung für ganz Deutschland ringen. Wir wollen verhindern, dass es einen Corona-Tourismus zwischen Ländern mit und ohne Shutdown geben wird, denn damit würden wir genau das Gegenteil erreichen,“ so Dreyer, Wissing und Spiegel.